Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 310826 - vom 1. Juli 2010. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. Juni 2010 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu den Fortschritten auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele: Halbzeitüberprüfung in Vorbereitung auf das UN-Gipfeltreffen im September 2010 (2010/2037(INI))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000,
- - unter Hinweis auf die Tagung des Europäischen Rates am 17. und 18. Juni 2010 zu den MDG,
- - unter Hinweis auf die 2005 auf dem G8-Gipfel in Gleneagles eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf den Umfang der Hilfe, die Hilfe für das südlich der Sahara gelegene Afrika und die Qualität der Hilfe sowie auf alle nachfolgenden G8- und G20-Gipfel,
- - unter Hinweis auf den G20-Gipfel vom 24. und 25. September 2009 in Pittsburgh und den G20-Gipfel vom 2. April 2009 in London,
- - in Kenntnis des G8-Gipfels vom 8. bis 10. Juli 2009 in L'Aquila, Italien,
- - unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik1 und den EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik2,
- - in Kenntnis des Monterrey-Konsenses, der auf der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, die vom 18. bis 22. März 2002 in Monterrey, Mexiko, stattfand, verabschiedet wurde,
- - unter Hinweis auf die Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe und den Aktionsplan von Accra,
- - in Kenntnis des Aufrufs von Addis Abeba zum dringenden Handeln zugunsten der Gesundheit von Müttern, des Berliner Aufrufs zum Handeln sowie der strategischen Optionen für NRO, mit denen an den 15. Jahrestag der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD/15) erinnert wurde,
- - gestützt auf Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wo Folgendes verfügt wird: "Bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, trägt die Union den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung",
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. April 2005 zu Politikkohärenz für Entwicklung1,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit ("Development Cooperation Instrument" - nachstehend DCI),
- - unter Hinweis auf Artikel 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Vertrag von Lissabon), in dem es heißt, dass die EU auf die Kohärenz zwischen ihrer Politik und ihren Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen achtet und dabei ihren Zielen in ihrer Gesamtheit Rechnung trägt,
- - in Kenntnis der Agenda für menschenwürdige Arbeit sowie des Globalen Beschäftigungspaktes der IAO, die auf der Internationalen Arbeitskonferenz am 19. Juni 2009 durch allgemeinen Konsens angenommen wurden,
- - in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom Juli 2009 über die Umsetzung der Millenniums-Erklärung,
- - in Kenntnis des im Januar 2010 veröffentlichten UNDP-Berichts mit dem Titel "Beyond the Midpoint: Achieving the Millennium Development Goals",
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel "Zwölfpunkte-Aktionsplan der EU zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele"2,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zu den Fortschritten bei der Umsetzung des Europäischen Aktionsprogramms zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose durch Außenmaßnahmen (2007-2011),
- - unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 6. November 2008 zur Darlehenstätigkeit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Drittländern3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2006 zur Wirksamkeit der Hilfe und zur Korruption in den Entwicklungsländern4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zu den Millenniums- Entwicklungszielen - Zwischenbilanz5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 4. September 2008 zu dem Thema Müttersterblichkeit6 vom 24. März 2009 zu den Verträgen betreffend die Millenniums- Entwicklungsziele (MDG)1 und vom 25. März 2010 zu den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und die Entwicklungszusammenarbeit2,
- - gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0165/2010),
A. in der Erwägung, dass gemäß dem Vertrag von Lissabon die Verringerung und Beseitigung der Armut Hauptziel der Entwicklungspolitik der EU ist, da das sowohl eine moralische Verpflichtung darstellt als auch im langfristigen Eigeninteresse der EU liegt,
B. in der Erwägung, dass sowohl die EU als weltweit größter Geber als auch ihre Mitgliedstaaten auf dem MDG-Treffen im September eine führende Rolle spielen und eine ehrgeizige, einheitliche Position einnehmen müssen, die als treibende Kraft auf dem Weg zur rechtzeitigen Erreichung der MDG wirken kann,
C. in der Erwägung, die die EU bei ihren für die MDG zugesagten Beträgen gegenwärtig um etwa 20 Mrd. EUR zurückliegt,
D. in der Erwägung, dass einige EU-Mitgliedstaaten die für die Hilfe vorgesehenen Haushaltsmittel zurückschrauben,
E. in der Erwägung, dass der Wert weltweiter Finanztransaktionen das Siebzigfache des BNE der Welt erreicht hat,
F. in der Erwägung, dass nicht vorhersagbare Entwicklungshilfe nachteilig für die Empfängerländer sein kann, und in der Erwägung, dass durch eine bessere Qualität der Entwicklungshilfe den Haushalten der EU und ihrer Mitgliedstaaten zusätzlich 3 Mrd. EUR pro Jahr für die Entwicklung zur Verfügung stehen könnten,
G. in der Erwägung, dass 82 % der vom IWF neu vergebenen Darlehen an europäische Länder gegangen sind, während die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) profitieren würden, wenn sie einen größeren Teil der neu vergebenen IWF-Darlehen erhalten würden,
H. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen, wenngleich die G20 repräsentativer sind als die G8, nach wie vor das umfassendste Forum zur Behandlung von Problemen globaler Ordnungspolitik sind,
I. in der Erwägung, dass Widersprüche in der EU-Politik die Wirkung der Entwicklungsfinanzierung nicht unterminieren dürfen,
J. in der Erwägung, dass durch Überweisungen jährlich mindestens 300 Mrd. USD in die Volkswirtschaften der Entwicklungsländer fließen,
K. in der Erwägung, dass es zwar bei einigen MDG ermutigende Fortschritte gegeben hat, alle acht MDG jedoch gegenwärtig hinter den Zielsetzungen zurückbleiben und dass die MDG fünf Jahre vor dem Zieldatum 2015 jedoch nur erreicht werden können, wenn der feste politische Wille vorhanden ist,
L. in der Erwägung, dass einige LDC auf bestem Wege sind, kein einziges der MDG zu erreichen,
M. in der Erwägung, dass die jüngste Krise auf dem Nahrungsmittel- und dem Treibstoffsektor, verbunden mit dem weltweiten wirtschaftlichen Abschwung und dem Klimawandel, zu Rückschlägen hinsichtlich des im vergangenen Jahrzehnt erreichten Fortschritts bei der Armutsbekämpfung geführt hat,
N. in der Erwägung, dass Grundbesitz Anreize für Einzelpersonen, Familien und Gemeinschaften schafft, die Verantwortung für ihre eigene Entwicklung zu übernehmen und Nahrungsmittelsicherheit auf lokaler Ebene sicherzustellen,
O. in der Erwägung, dass die Abmilderung des Klimawandels in den Entwicklungsländern bis 20201 nahezu jährlich 100 Mrd. USD kosten wird und sich die Kosten der wirtschaftlichen Rezession zumindest noch einmal in der gleichen Höhe bewegen werden2,
P. in der Erwägung, dass bei der Überprüfung der MDG die Lage der Entwicklungsländer mit "mittlerem Einkommen" nicht unbeachtet bleiben sollte, da diese Länder immer noch Unterstützung auf ihrem Weg zur Verwirklichung ihres uneingeschränkten Entwicklungspotenzials benötigen,
Q. in der Erwägung, dass die Industrienationen die Hauptverantwortung für den Klimawandel und die Finanz- und Wirtschaftskrise tragen,
R. in der Erwägung, dass die Zahl der Armen und der Personen in prekären Arbeitsverhältnissen im Steigen begriffen ist,
S. in der Erwägung, dass ein Mangel an Frieden und Sicherheit, an Demokratie und politischer Stabilität arme Länder oft davon abhält, ihr Entwicklungspotenzial voll auszuschöpfen,
T. in der Erwägung, dass Korruption der Produktivität entgegenwirkt, Instabilität verursacht und ausländische Investitionen abschreckt,
U. in der Erwägung, dass die illegale Kapitalflucht aus den Entwicklungsländern auf 641 bis 941 Milliarden USD geschätzt wird, und in der Erwägung, dass diese Kapitalabflüsse die Fähigkeit der Entwicklungsländer untergräbt, ihre eigenen Ressourcen zu erwirtschaften und mehr Mittel in die Armutslinderung zu investieren3,
V. in der Erwägung, dass trotz bedeutender Fortschritte bei der Umsetzung mancher die Gesundheit betreffender MDG die drei MDG im Bereich Gesundheit - und insbesondere die Müttersterblichkeit - noch am weitesten von der Zielsetzung entfernt sind,
W. in der Erwägung, dass 13 % aller Müttersterbefälle in Entwicklungsländern auf unqualifiziert ausgeführte Schwangerschaftsabbrüche zurückzuführen ist, und in der Erwägung, dass diese Zahl in Afrika sehr viel höher ist1,
X. in der Erwägung, dass der finanzielle Aufwand pro Frau im Rahmen der Familienplanung im vergangenen Jahrzehnt stark abgenommen hat,
Y. in der Erwägung, dass es unabhängig davon, ob alle MDG erreicht werden, in den armen Ländern weiterhin Hunger und Herausforderungen bei der Bekämpfung des Hungers geben wird,
Z. in der Erwägung, dass die Nichteinhaltung unserer Zusagen im Zusammenhang mit den MDG für Millionen Armer eine Fortsetzung ihres Leidens bedeuten und das Vertrauen zwischen Nord und Süd ernsthaft untergraben wird,
I. Finanzierung
- 1. erwartet, dass sich der Europäische Rat im Juni 2010 noch vor dem MDG-Gipfel der Vereinten Nationen im September auf einen ehrgeizigen gemeinsamen Standpunkt der EU einigt und den Weg für neue, ergebnisorientierte, zusätzliche, transparente und messbare Verpflichtungen bereitet;
- 2. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtungen, die sie im Rahmen des Europäischen Konsens über die Entwicklung eingegangen sind, zu erfüllen;
- 3. weist darauf hin, dass das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele ein zentrales Ziel der Europäischen Union bleiben muss; betont, dass die Verringerung der Armut durch das Erreichen der MDG unzweideutig als der alles umspannende Rahmen für die Entwicklungspolitik der EU anerkannt werden muss und dass dies in allen einschlägigen Strategien - einschließlich der Handelspolitik - und Vorschlägen für Rechtsakte klar zum Ausdruck kommen muss; ist der Auffassung, dass die MDG nicht als technische Frage betrachtet werden sollten, die einfach dadurch gelöst wird, dass mehr Geld oder Handelsmöglichkeiten bereitgestellt werden, ohne die der Armut zugrundeliegenden Ursachen auszumachen und zu beseitigen;
- 4. betont, dass die Zahlen, die in dem vor kurzem von den Vereinten Nationen veröffentlichten Bericht mit dem Titel "Rethinking Poverty" genannt werden, nicht nur alarmierend sind, sondern auch ein klarer Hinweis darauf, dass die Gefahr, die Millenniums-Entwicklungsziele nicht zu erreichen, real ist;
- 5. fordert alle Mitgliedstaaten auf, bis spätestens 2015 ihre Zusagen, 0,7 % für die Entwicklungshilfe bereitzustellen, einzuhalten;
- 6. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, eine verbesserte Rechnungspflicht zu ihrer Verpflichtung, bis 2015 0,7% des BNE als Hilfe zu vergeben, einzuführen, einschließlich eines Verfahrens einer Prüfung der ODA durch Experten, mit dem die Fortschritte in Richtung auf 0,7% bis 2015 innerhalb des Rates Auswärtige Angelegenheiten mit einem Bericht an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament geprüft würden;
- 7. fordert alle Mitgliedstaaten auf, Entwicklungshilfemaßnahmen zu treffen und mehrjährige Zeitpläne für die Einhaltung der MDG-Ziele aufzustellen; fordert die Kommission auf, für vollständige Transparenz im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) zu sorgen, und ersucht sie deshalb, die von den Mitgliedstaaten für die ODA aufgewendeten Beträge zu veröffentlichen;
- 8. fordert die EU auf, Währungstransaktionen und Geschäfte mit Derivaten einseitig mit einer Steuer zu belegen, um globale öffentliche Güter, darunter auch die MDG, zu finanzieren;
- 9. fordert alle Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der G20 und der Vereinten Nationen aktiv gegen Steueroasen, Steuerflucht und illegale Kapitalflucht vorzugehen und sich für eine größere Transparenz, einschließlich der automatischen Offenlegung von erzielten Gewinnen und gezahlten Steuern, und ein Berichterstattungssystem nach Ländern einzusetzen, um es den Entwicklungsländern zu ermöglichen, ihre eigenen Mittel zugunsten ihrer eigenen Entwicklung im Land zu behalten;
- 10. fordert die EIB auf, ihre Politik in Bezug auf Offshore-Finanzzentren auf der Grundlage strengerer Kriterien als die der Liste der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu verbotenen und überwachten Hoheitsgebieten zu überprüfen und für ihre Umsetzung und jährliche Fortschrittsberichte zu sorgen;
- 11. fordert alle Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, Maßnahmen zur Verbilligung von Überweisungen zu ergreifen;
- 12. fordert alle Mitgliedstaaten auf, Initiativen der Vereinten Nationen zu unterstützen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Verantwortlichkeit der Kreditgeber und - nehmer im Zusammenhang mit Transaktionen mit staatlichen Schuldtiteln zu erhöhen;
- 13. fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und die internationale Gemeinschaft auf, erneute Anstrengungen zur Abschreibung der Schulden von LDC zu unternehmen, die Verantwortlichkeit, Transparenz und eine gute Staatsführung unter Beweis gestellt haben;
- 14. fordert die EU auf, erhebliche Finanzmittel bereitzustellen, um finanzschwachen Nationen bei der Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels und der Wirtschaftskrise zu helfen; fordert, dass diese Mittel auch wirklich zusätzlich zu den bestehenden Entwicklungshilfeverpflichtungen gezahlt werden;
- 15. fordert alle Mitgliedstaaten auf, sich zu verpflichten, im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau und des Europäischen Entwicklungsfonds erheblich mehr Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit und die Nothilfe bereitzustellen;
- 16. fordert die Europäische Kommission auf, ihre bestehenden Instrumente für die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, einschließlich der ENP-Aktionspläne, der Östlichen Partnerschaft, des APS und APS, zu nutzen, um praktische Maßnahmen, die die Erreichung der MDG erleichtern sollen, näher zu bestimmen und umzusetzen;
- 17. fordert alle Mitgliedstaaten auf, die im Rahmen der Budgethilfe bereitgestellten Mittel für die Entwicklungshilfe, insbesondere über MDG-Verträge, signifikant zu erhöhen, fordert indes die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte, der Grundsätze des guten Regierens und anderer wesentlicher Kriterien sowie eine häufigere und bessere Überwachung und Wirtschaftsprüfung;
- 18. fordert alle Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass sich die EU zusätzlich zur Budgethilfe weiterhin auf eine breite Palette bestehender Finanzierungsinstrumente auf globaler Ebene und auf Länderebene stützt, einschließlich des Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria mit Hilfe anderer einschlägiger Organisationen und Mechanismen, insbesondere zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gemeinschaften;
- 19. fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Koordination der Geber weiterhin zu verbessern, indem sie ihre gesamte Entwicklungshilfe im Einklang mit den Erklärungen von Paris und Accra vollständig ungebunden leisten und dadurch die übergroße Zersplitterung der Entwicklungshilfeetats verringern, was für die Kohärenz und die Aufhebung der Bindung der Hilfe unbedingt erforderlich ist; anerkennt ferner, dass verschiedene Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer individuellen Erfahrungen und Fähigkeiten Fachwissen zu unterschiedlichen geografischen Gebieten und Entwicklungssektoren zur Verfügung stellen können,
II. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung
- 20. fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass die Hauptverantwortung für die Planung von Entwicklungsfonds und für die Aufstellung von Prioritäten im Rahmen der neuen institutionellen Struktur der EU beim Kommissionsmitglied für Entwicklung verbleibt;
- 21. fordert die EU auf, durch ein kohärentes Vorgehen in ihrer Handelspolitik, ihrer Politik der Entwicklungszusammenarbeit sowie ihrer Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik, um unmittelbare oder mittelbare negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaften der Entwicklungsländer zu vermeiden, einen konkreten Beitrag zur Bekämpfung der Armut zu leisten;
- 22. fordert die EU auf, das Prinzip der Nahrungsmittelsicherheit in den Entwicklungsländern zu verteidigen und alle Beteiligten im Rahmen der laufenden Verhandlungen der WTO dazu anzuhalten, sich an dieses Prinzip zu halten;
- 23. ist der Überzeugung, dass zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele Maßnahmen zur Förderung des Zugangs zu Land, Wasser und den Ressourcen der biologischen Vielfalt sowie Maßnahmen zur Förderung einer Politik, mit der eine nachhaltige und kleinbäuerliche Landwirtschaft auf lokaler Ebene unterstützt wird, abzielt;
- 24. fordert die EU auf, ihre Fischereiabkommen auf ihre Vereinbarkeit mit der Entwicklungspolitik zu überprüfen, sodass in ihnen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die lokalen Gemeinschaften uneingeschränkt Berücksichtigung finden, namentlich durch langfristige sektorspezifische Unterstützung durch die EU und durch einen Mechanismus, mit dem die Schiffseigner einen angemessenen Anteil der Kosten für den Zugang der EU-Flotte übernehmen;
- 25. fordert die EU auf, arme Länder mit ihrer Handelspolitik nicht zur Erschließung risikobehafteter Marktsektoren zu drängen, wenn es ihnen ihr Entwicklungsniveau unmöglich macht, sich einem fairen Wettbewerb auf globaler Ebene zu stellen, und gleichzeitig den armutsorientierten Fokus der EU-Handelshilfepolitik hervorzuheben;
- 26. fordert die EU auf, sich für einen rechtzeitigen, auf Entwicklung orientierten Abschluss der Doha-Runde der WTO einzusetzen;
- 27. fordert eine Risikofolgenabschätzung in Bezug auf den Klimawandel, die systematisch alle Aspekte der politischen Planung und Beschlussfassung einschließlich Handel, Landwirtschaft, Nahrungsmittelsicherheit, abdeckt; beantragt, dass die Ergebnisse dieser Folgenabschätzung genutzt werden, um klare Leitlinien für eine nachhaltige Politik der Entwicklungszusammenarbeit auszuarbeiten;
- 28. betont, dass eine wirksame globale Antwort auf das Problem des Klimawandels erforderlich ist, wobei die Industriestaaten ihrer Verantwortung gerecht werden und die Vorreiterrolle bei der Bekämpfung des Treibhauseffekts übernehmen sollten, da dieser die MDG bedroht, wenn er nicht bekämpft wird;
- 29. fordert die EU und die Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zu dem Espooer Übereinkommen auf, bei der Unterstützung der Entwicklung von Programmen und öffentlichen Projekten in Entwicklungsländern den Bestimmungen des Protokolls im vollen Umfang nachzukommen;
- 30. ist der Überzeugung, dass der Handel ein starker Motor für das Wirtschaftswachstum sein kann, obwohl Entwicklungsprobleme nicht durch Handel allein gelöst werden können; ist der Ansicht, dass die langsamen Fortschritte der Verhandlungen der Doha-Runde die Beiträge des internationalen Handelssystems zu den Millenniums-Entwicklungszielen behindern; betont, dass ein positiver Abschluss der Doha-Runde dazu beitragen könnte, ein Konjunkturpaket für die ganze Welt zu schnüren; nimmt die Unmengen an Studien der UNCTAD und anderer Organisationen zur Kenntnis, aus denen hervorgeht, dass die umfassende Handelsliberalisierung in den am wenigsten entwickelten Ländern kaum zu einer anhaltenden und substanziellen Minderung der Armut geführt und zu einer Verschlechterung der Terms of Trade der Entwicklungsländer, insbesondere der afrikanischen Länder, beigetragen hat;
- 31. hebt hervor, wie wichtig die Bemühungen sind, die Integrierung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft zu erleichtern; bekräftigt, dass die Offenheit für Handel und die Unterstützung der Versorgungskapazität wichtige Bestandteile einer kohärenten Entwicklungsstrategie sind und dass Initiativen im Bereich der handelsbezogenen technischen Hilfe ein zusätzliches Werkzeug im Kampf gegen Armut und Unterentwicklung sind;
- 32. weist darauf hin, dass die Verbesserung der Handelskapazität der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder dazu beitragen kann, die handelsbezogenen Fähigkeiten und Infrastruktureinrichtungen zu erwerben, die erforderlich sind, um die WTO-Abkommen umzusetzen und von ihnen zu profitieren, ihren Handelsverkehr auszuweiten, bestehende und neue Handelsmöglichkeiten zu nutzen, neue Abkommen umzusetzen und sich einem veränderten außenwirtschaftlichen Umfeld anzupassen;
- 33. begrüßt die auf Ebene der EU und der WTO bestehenden Initiativen im Bereich des Handels mit Entwicklungsländern, insbesondere die Initiative "Alles außer Waffen", APS und APS, sowie den Grundsatz der Asymmetrie und die Übergangszeiträume, die in allen bestehenden Europäischen Partnerschaftsabkommen ausgehandelt wurden, und fordert die Kommission auf, diese Politikstrategie zu konsolidieren; weist darauf hin, dass das APS seinen Nutzern mehr Stabilität, Berechenbarkeit und Handelsmöglichkeiten bietet; stellt fest, dass Ländern, die die wichtigsten internationalen Übereinkommen zu nachhaltiger Entwicklung, sozialen Rechten und verantwortungsvollem Regieren ratifiziert und tatsächlich umgesetzt haben, (durch das APS-Schema) zusätzliche Präferenzen gewährt werden;
- 34. fordert die Kommission auf, den entwicklungsrelevanten Inhalt der aktuellen WTO-Verhandlungen sowie der bilateralen Verhandlungen über Freihandelsabkommen zu stärken;
- 35. weist darauf hin, dass die EU-Strategie für Handelshilfe darauf angelegt ist, die armen und benachteiligten Länder bei der Entwicklung der grundlegenden Wirtschaftsinfrastruktur und der Instrumente zu unterstützen, die erforderlich sind, um den Handel als Motor des wirtschaftlichen Wachstums und der Entwicklung zu nutzen; begrüßt die Erklärungen der Kommission, denen zufolge die EU ihr Ziel, bis 2010 2 Milliarden EUR für handelsbezogene Hilfe bereitzustellen, bereits erfüllt hat, da die von der EU und ihren Mitgliedstaaten geleistete Unterstützung für die handelsbezogene Hilfe insgesamt im Jahr 2008 2,15 Milliarden EUR erreicht hat (1,14 Milliarden EUR von den Mitgliedstaaten und 1,01 Milliarden EUR von der EU), und stellt fest, dass auch bei der erweiterten Handelshilfe-Agenda - darunter auch in den Bereichen Verkehr und Energie, produktive Sektoren und handelsbezogene Anpassungen - bedeutende Ergebnisse erzielt worden sind; fordert die Kommission auf, dennoch detaillierte Informationen (einschließlich Zahlenangaben) zu den Haushaltslinien vorzulegen, die für die Finanzierung der handelsbezogenen Hilfe und der Handelshilfe genutzt werden;
- 36. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, aufmerksamer zu sein und die am wenigsten entwickelten Länder zu unterstützen, damit die Finanzierung für die Handelshilfe der EU insgesamt, der in letzter Zeit keine wesentlichen Erhöhungen erfahren hat, steigt; ist der Auffassung, dass in dem Maße, in dem die regionale Integration für die Handelshilfe-Agenda der EU an Bedeutung gewinnt, die Bemühungen, die regionalen Handelshilfe-Pakete für die AKP-Staaten fertig zu stellen, verstärkt werden sollten; ist der Auffassung, dass die Wirksamkeit der Hilfe noch verbessert werden kann, indem vermehrt auf gemeinsame Analysen, gemeinsame Strategien für Reaktionen und gemeinsame Maßnahmen für die Erbringung der Handelshilfe zurückgegriffen wird;
- 37. vertritt die Auffassung, dass die Süd-Süd-Dimension ein schnell wachsender Bestandteil des Welthandels werden wird und bei der Sicherung der Entwicklung der ärmsten Länder zunehmend an Bedeutung gewinnen kann und gefördert und unterstützt werden sollte;
III. Prioritäre MDG-Ziele
- 38. fordert die EU auf, im Bewusstsein, dass alle Einzelziele zusammenhängen, eine integrierte und umfassende Herangehensweise an die MDG sowie Mindestanforderungen für die Beseitigung der Armut aufzustellen;
Gesundheit und Bildung
- 39. fordert alle Mitgliedstaaten und die Kommission auf, mindestens 20 % aller Entwicklungsausgaben für die Basisversorgung in den Bereichen Gesundheit und Bildung einzusetzen, ihre Beiträge zum Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria zu erhöhen und ihre Finanzierung für andere Programme, die der Verbesserung des Gesundheitssysteme dienen, aufzustocken sowie der Gesundheit der Mütter sowie der Bekämpfung der Kindersterblichkeit Vorrang einzuräumen;
- 40. fordert die Entwicklungsländer auf, mindestens 15 % ihrer nationalen Haushalte für die Gesundheitsfürsorge auszugeben und ihre Gesundheitssysteme zu verbessern;
- 41. fordert die EU und die Entwicklungsländer auf, den freien Zugang zu Gesundheitsfürsorge und Bildung zu fördern;
- 42. fordert alle Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich dem Besorgnis erregenden Niedergang der Finanzierung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in den Entwicklungsländern entgegenzustellen und Maßnahmen auf dem Gebiet der freiwilligen Familienplanung, des sicheren Schwangerschaftsabbruchs, der Behandlung von durch Geschlechtsverkehr übertragenen Infektionen und der Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Erhaltung der reproduktiven Gesundheit in Form von lebensrettenden Arzneimitteln und Verhütungsmitteln einschließlich Kondomen zu unterstützen;
- 43. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Entwicklungsländer auf, MDG 5 (Gesundheit von Schwangeren und Müttern), MDG 4 (Kindersterblichkeit) und MDG 6 (HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose) in kohärenter und ganzheitlicher Form zusammen mit MDG 3 (Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau) in Angriff zu nehmen;
- 44. verlangt, dass die Länderstrategiepapiere und die regionalen Strategiepapiere betonen, wie notwendig Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Gewalt gegen und der Diskriminierung von Frauen sind, die Teilhabe von Frauen am Entscheidungsprozess fördern und die Notwendigkeit gleichstellungsorientierter politischer Maßnahmen weiterhin hervorheben;
- 45. bekräftigt, dass die EU diejenigen der Entwicklungsländer unterstützen sollte, die die so genannten Flexibilitätsregelungen des TRIPS-Übereinkommens nutzen, um im Rahmen ihrer nationalen öffentlichen Gesundheitsprogramme Arzneimittel zu erschwinglichen Preisen bereitstellen zu können; betont, dass jene Übereinkommen, durch die der Zugang zu generischen Arzneimitteln gewährleistet wird, nicht durch Freihandelsabkommen untergraben werden dürfen;
Schutzbedürftige Gruppen
- 46. fordert die EU auf, mindestens die Hälfte ihrer Entwicklungshilfe in die LDC zu leiten und sich dabei innerhalb dieser Ländergruppe auf die Bedürftigsten und schwerpunktmäßig auf Frauen, Kinder und Behinderte zu orientieren und in ihren Entwicklungsstrategien die Interessen schutzbedürftiger Gruppen wirksamer zur Geltung zu bringen;
- 47. unterstützt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der AKP-Programme 2010 Mittel zugunsten der am stärksten im Rückstand befindlichen Staaten umzuverteilen;
- 48. fordert die EU und die Entwicklungsländer auf, den Rechten ethnischer, religiöser, sprachlicher, geschlechtlicher und anderer Minderheiten besondere Beachtung zu schenken, und fordert, dass die EU in ihre internationalen Verträge Klauseln zu den nichtverhandelbaren Menschenrechten und zur Nichtdiskriminierung aufnimmt, u.a. im Hinblick auf Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen oder rassischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung und von Menschen, die mit HIV/AIDS leben;
Beseitigung des Hungers
- 49. fordert die EU und die Partnerregierungen auf, stärker in die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelsicherheit in einem Maß zu investieren, das allen Menschen die Gewähr gibt, frei von Hunger zu sein, wobei den dringendsten Bedürfnissen bei der Bekämpfung des Hungers, Kleinbauernwirtschaften und Sozialschutzprogrammen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist;
- 50. fordert die Kommission auf, Grundbesitz als ein Instrument zur Armutsbekämpfung und als Garantie für Nahrungsmittelsicherheit zu fördern, indem sie die Eigentumsrechte stärkt und Landwirten, Kleinunternehmen und lokalen Gemeinschaften den Zugang zu Krediten erleichtert;
Menschenwürdige Arbeit
- 51. bringt seine tiefe Besorgnis über den gegenwärtig zu beobachtenden Landerwerb (insbesondere in Afrika) durch von Regierungen unterstützte ausländische Investoren zum Ausdruck, der die lokale Lebensmittelsicherheit untergraben und ernste, weitreichende Folgen in Entwicklungsländern nach sich ziehen kann; fordert die UN und die EU nachdrücklich auf, die schädlichen Auswirkungen des Landerwerbs (einschließlich der Enteignung von Kleinbauern und die nicht nachhaltige Nutzung von Boden und Wasser) durch die Anerkennung des Rechts der Bevölkerung auf Kontrolle des Agrarlands und anderer lebenswichtiger natürlicher Ressourcen anzugehen;
- 52. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ihre Anstrengungen, die Kinderarbeit zu bekämpfen, zu verstärken, und zwar sowohl durch die Unterstützung spezifischer Programme als auch durch Leitlinien für Entwicklungspolitik und internationalen Handel;
- 53. fordert die Regierungen der EU und der Entwicklungsländer auf, den Globalen Beschäftigungspakt der IAO nachdrücklich zu unterstützen und alle Aspekte der Agenda für eine menschenwürdige Arbeit wirksam anzuwenden;
- 54. fordert die Kommission auf, den Sozialschutz der Arbeitnehmer, den sozialen Dialog und grundlegende Arbeitsnormen in den Entwicklungsländern zu überwachen und erforderlichenfalls durch Handelsvereinbarungen und andere verfügbare Instrumente Anreize zu bieten oder Sanktionen zu verhängen;
IV. Governance
- 55. fordert die Weltbank und den IWF auf, den unterrepräsentierten Nationen einen angemesseneren Anteil an Stimmrechten einzuräumen und dabei sicherzustellen, dass Kreditnehmer und -geber auf kurze Sicht die gleichen Stimmenanteile besitzen, und dass die Vergabe von Krediten nicht den Grundsätzen der Eigenverantwortung, auf die man sich in Paris und Accra verpflichtet hat, zuwiderläuft;
- 56. fordert den IWF auf, den Zugang von einkommensschwachen Ländern zu den von ihm zu Vorzugsbedingungen vergebenen Finanzhilfen zu verbessern und die Vergabe von Sonderziehungsrechten an diese Länder entsprechend ihren Bedürfnissen auszuweiten;< /li>
- 57. beabsichtigt, bei der Mitentscheidung über die bevorstehende Überprüfung des externen Mandats der Europäischen Investitionsbank die Erfüllung ihrer Entwicklungsverpflichtungen sicherzustellen und ihre Mittel stärker an die Bedürfnisse der Entwicklungsländer anzupassen, einschließlich gegenseitig wirksamer armutsorientierter Darlehensfazilitäten;
- 58. fordert alle Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf sicherzustellen, dass die Vereinten Nationen das vorrangige Forum zur Behandlung der Fragen der globalen Governance und der Armut bleiben;
- 59. fordert die Behörden der EU und der AU auf, verstärkt ihren politischen Willen für die strategische Partnerschaft zwischen Afrika und der EU geltend zu machen und die spezifischen Ressourcen einzusetzen, die es ihr ermöglichen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen;
- 60. fordert die EU und die internationale Gemeinschaft auf, Demokratie, Frieden, Rechtsstaatlichkeit und eine von Korruption freie Verwaltung in den Entwicklungsländern zu fördern und zu unterstützen;
- 61. fordert die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft auf, sich ganz besonders für die Unterstützung der öffentlichen Verwaltung in den Entwicklungsländern einzusetzen, mit dem konkreten Ziel, die Korruption zu bekämpfen und ein administratives Umfeld zu schaffen, das sich durch Transparenz, Unparteilichkeit und Fairness auszeichnet, wobei auch die wesentliche Rolle der nichtstaatlichen Akteure und der Zivilgesellschaft anerkannt wird;
- 62. fordert alle Entwicklungsländer auf, das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Korruption umgehend zu unterzeichnen und seine Bestimmungen mit konkreten Maßnahmen wirksam umzusetzen und ferner Mechanismen zur Überwachung der erzielten Fortschritte festzulegen;
- 63. erkennt das Bedürfnis der Entwicklungsländer an, die internationalen Rechnungslegungsstandards zu verbessern, um Praktiken der Steuerumgehung und der Steuerhinterziehung zu vermeiden, und so weltweit eine bessere Haushaltsführung zu erreichen;
- 64. fordert die Entwicklungsländer auf, die Parlamente, die lokalen Gebietskörperschaften und die Zivilgesellschaft sowie andere nichtstaatliche Akteure auf allen Ebenen der Formulierung und Umsetzung der Politik einzubeziehen;
- 65. fordert die Entwicklungsländer, insbesondere jene, die von der Unterstützung durch die EU am meisten profitieren, auf, ihre verantwortungsvolle Regierungsführung in allen öffentlichen Angelegenheiten, die Verwaltung der Hilfe, die sie erhalten, zu stärken, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine transparente und effiziente Durchführung der Hilfe zu gewährleisten;
- 66. erkennt den engen Zusammenhang zwischen Sicherheit und Entwicklung an und nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass in festgefahrenen Konflikten sowohl in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU als auch in anderen Regionen keine Fortschritte hin zu friedlichen Lösungen gemacht worden sind, und fordert die EU nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen in diesem Bereich zu überprüfen;
- 67. fordert die EU auf, sich für einen anspruchsvollen, konstruktiven Dialog mit allen bisherigen und neu hinzukommenden Gebern einzusetzen, damit die MDG erreicht werden und die Armutsbekämpfung ihren Platz an der Spitze der globalen Agenda behält;
- 68. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.
- 1. ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
- 2. Schlussfolgerungen des Rates 9558/07, 15. Mai 2007.
- 1. KOM (2005) 0134 endg.
- 2. KOM (2010) 0159 endg.
- 3. Rechtssache C-155/07, Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union, ABl. C 327 vom 20.12.2008, S. 2.
- 4. ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 316.
- 5. ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 232.
- 6. ABl. C 295 E vom 4.12.2009, S. 62.
- 1. ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 15.
- 2. Angenommene Texte, P7_TA(2010)0089.
- 1. Mehr internationale Finanzmittel für den Klimaschutz: europäisches Konzept für die Kopenhagener Vereinbarung" (KOM (2009) 0475),
- 2. Swimming Against the Tide: How Developing Countries are Coping with the Global Crisis, Weltbank, März 2009.
- 3. Professor Guttorm Schjelderup, Anhörung im Europäischen Parlament, 10. November 2010
- 1. "Facts on induced abortion worldwide", World Health Organization and Guttmacher Institute, 2007.