Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 08. Juni 2006 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 23. Mai 2006 dem
Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl. AE-Nr. 011326,
Drucksache 326/01 = AE-Nr. 011398,
Drucksache 032/04 (PDF) = AE-Nr. 040136 und
Drucksache 788/05 (PDF) = AE-Nr. 052888
Drucksache 414/06 (PDF)
1. Einführung
Die in den vergangenen Jahrzehnten vonstatten gegangene Entwicklung1 hat unser Leben bereichert und die Menschheit hat davon erheblich profitiert. Sie führte jedoch vielfach zu einer Abnahme der Verschiedenartigkeit und des Umfangs von natürlichen Systemen - der so genannten biologischen Vielfalt.2 Dieser Verlust der biologischen Vielfalt (Biodiversität) auf der Ebene der Ökosysteme, Arten und Gene bietet nicht nur wegen des bedeutenden Werts der Natur an sich Anlass zur Sorge, sondern auch, weil der Verlust zu einer Abnahme der von natürlichen Systemen bereitgestellten "Ökosystemleistungen" führt. Zu diesen Leistungen gehören die Erzeugung von Lebensmitteln, Brennstoffen, Fasern und Medizin, die Regulierung des Wassserhaushalts, Luft und Klima, die Aufrechterhaltung der Fruchtbarkeit der Böden sowie die Nährstoffflüsse. Die Sorge um die biologische Vielfalt ist deshalb integraler Bestandteil einer nachhaltigen Entwicklung und stellt das Fundament für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung sowie für eine Verbesserung der Existenzbedingungen dar.
Die kürzlich vom Generalsekretär der Vereinten Nationen vorgelegte Weltökosystemstudie "Millennium Ecosystem Assessment"3 hat deutlich gezeigt, dass sich die meisten der genannten Leistungen in der EU und weltweit rückläufig entwickeln. Die vorgelegte Studie kam zu dem Schluss, dass wir das Naturerbe der Erde verbrauchen und die Fähigkeit der Ökosysteme, zukünftige Generationen zu erhalten, aufs Spiel setzen. Wir können diese rückläufige Entwicklung umkehren, aber nur, wenn wir in Politik und Praxis tief greifende Veränderungen bewirken.
Die EU ist in diesem Bereich erhebliche Verpflichtungen eingegangen. Die Staats- und Regierungschefs der EU einigten sich im Jahre 2001 auf das Ziel einer "Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt [in der EU] bis zum Jahr 2010"4 und auf die "Wiederherstellung von Habitaten und natürlichen Systemen"5. Zusammen mit rund 130 anderen Staats- und Regierungschefs vereinbarten sie im Jahre 2002, bis zum Jahr 2010 den Rückgang der biologischen Vielfalt [weltweit] deutlich zu reduzieren6. Meinungsumfragen belegen, dass die Bürger der EU diese Vorhaben zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt stark befürworten7.
Auf Gemeinschaftsebene ist der politische Handlungsrahmen zur Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt in der EU weitgehend fertig gestellt. Die Ziele im Bereich der biologischen Vielfalt sind beispielsweise in der "Strategie für nachhaltige Entwicklung"8 der EU, in der Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung sowie in einer ganzen Reihe von Umwelt- und sektoralen Politiken enthalten. Eine Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt9 wurde 1998 verabschiedet. Damit zusammenhängende Aktionspläne10 wurden 2001 verabschiedet. Die meisten Mitgliedstaaten haben solche Strategien bzw. Aktionspläne ebenfalls entwickelt oder sind dabei, diese zu entwickeln.
Wenngleich wichtige Fortschritte erzielt wurden, und es erste Anzeichen dafür gibt, dass sich der Verlust der biologischen Vielfalt verlangsamt, sind Tempo und Ausmaß der Umsetzung dieser Ziele jedoch nach wie vor ungenügend. Ein großer Teil unserer biologischen Vielfalt ist immer noch stark verarmt und von fortgesetzten Verlusten betroffen. Das bis zum Jahr 2010 gesteckte Ziel lässt sich zwar noch erreichen, erfordert aber von der Gemeinschaft und von den Mitgliedstaaten ein schnelleres Handeln.
An dieser Stelle sollen zwei Bedrohungen für die biologische Vielfalt in der EU herausgestellt werden. Erstens die Flächennutzung und Raumplanung. Die Mitgliedstaaten tragen eine besondere Verantwortung dafür, durch verbesserte Planung Flächennutzung und Raumplanung mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen in Einklang zu bringen. Zweitens die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt. Daran zeigt sich, wie notwendig es ist, über die Ziele des Kyoto-Protokolls hinausgehend wirksame Maßnahmen gegen den Ausstoß von Treibhausgasen zu ergreifen.
Außerdem müssen wir die Anpassung der biologischen Vielfalt an den Klimawandel unterstützen dabei jedoch sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und dessen Abmilderung nicht selbst der biologischen Vielfalt schaden.
Die weltweit erzielten Fortschritte geben wenig Anlass zur Zufriedenheit. Es ist sehr gut möglich dass die Ziele bis zum Jahr 2010 verfehlt werden, und an dieser Entwicklung trägt die EU eine Mitverantwortung. Unsere Lebensstile stützen sich vielfach auf Importe aus Entwicklungsländern. Die Produktion und der Transport dieser Importgüter löst jedoch oft einen steigenden Verlust der biologischen Vielfalt aus. Um etwas zu bewegen, müssen wir zunächst unsere eigene Glaubwürdigkeit durch den Schutz der biologischen Vielfalt in der EU unter Beweis stellen. Gleichzeitig müssen wir unsere Anstrengungen zum Schutz der weltweiten biologischen Vielfalt durch Entwicklungshilfe, Handelsbeziehungen und internationales Regierungshandeln nochmals verstärken.
Die vorliegende Mitteilung skizziert das Ausmaß des Problems und überprüft die Angemessenheit der bisherigen Reaktion der EU. Im Anschluss daran werden Schlüsselbereiche, in denen Handlungsbedarf besteht, sowie damit verbundene Ziele und Unterstützungsmaßnahmen im Hinblick auf das Erreichen der Ziele bis zum Jahr 2010 und auf eine Wiederherstellung der biologischen Vielfalt benannt. Diese werden in spezifische Zielvorgaben und Maßnahmen gefasst, die in dem beigefügten "EU-Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus" enthalten sind. Dieser Aktionsplan richtet sich an die Gemeinschaftsinstitutionen und an die Mitgliedstaaten und legt deren jeweilige Verantwortlichkeiten fest, um die Maßnahmen bündeln zu können. Dem Plan zugrunde liegt eine auf breiter Basis durchgeführte Anhörung, bei der Fachkreise und die Öffentlichkeit großen Zuspruch erkennen ließen.
Die Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 ist kein Ziel an sich.
Die Kommission möchte eine Debatte über eine längerfristige Perspektive initiieren, in deren Rahmen die zukünftige Politik formuliert werden soll. In dieser Debatte soll es um die Frage gehen welche Art von Natur in der EU gewollt wird und welche Rolle die EU beim weltweiten Schutz der Natur einnehmen soll.
2. WARUM IST die BIOLOGISCHE Vielfalt SO wichtig?
Spielt es eine Rolle, dass immer mehr Arten ausgerottet werden? Kann nicht durch menschliche Genialität und Technologie ein Ersatz für die verlorenen Ökosystemleistungen geschaffen werden?
Viele Menschen sind der Meinung, dass der Verlust von Arten und natürlichen Lebensräumen ein Problem ist. Sie argumentieren aus einem ethischen Blickwinkel: Wir hätten nicht das Recht, über das Schicksal der Natur zu entscheiden, sagen sie. Auf einer etwas praktischeren Ebene wird die Natur als wertvoll angesehen, weil sie Freude bereitet und inspirierend wirkt. Dieser Wert der Natur lässt sich schwer quantifizieren, er bildet jedoch die Grundlage für einen großen Teil unserer Tourismus- und Freizeitindustrie.
In wirtschaftlicher Hinsicht profitieren die heutigen und zukünftigen Generationen von der biologischen Vielfalt, weil sie die Grundlage für Ökosystemleistungen bildet. Zu diesen Leistungen gehören die Erzeugung von Lebensmitteln, Brennstoffen, Fasern und Medizin, die Regelung von Wasser, Luft und Klima, die Aufrechterhaltung der Fruchtbarkeit der Böden sowie die Nährstoffflüsse. Für den Wert der weltweiten Ökosystemleistungen kann man nur schwerlich einen genauen finanziellen Betrag angeben. Schätzungen gehen jedoch davon aus, dass es sich um einen Betrag in Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro im Jahr handelt.
Die genannten Leistungen bilden die Grundlage für Wachstum, Beschäftigung und Wohlergehen in der EU. In den Entwicklungsländern sind sie für das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele von größter Bedeutung. Gemäß der Weltökosystemstudie "Millennium Ecosystem Assessment" entwickeln sich jedoch gut zwei Drittel der weltweiten Ökosystemleistungen rückläufig, weil sie durch übermäßige Nutzung und den Verlust der ihre Stabilität garantierenden Artenvielfalt erheblich beeinträchtigt werden.
Belege für diese rückläufige Entwicklung sind beispielsweise der massive Rückgang der Fischbestände, der weit verbreitete Verlust der Bodenfruchtbarkeit, der starke Rückgang der Bestäuberpopulationen sowie die verringerte Fähigkeit der Flüsse, Hochwasser aufzunehmen.
Menschliche Genialität und Technologie können nur sehr bedingt Ersatz für die natürlichen Lebensgrundlagen schaffen. Selbst in den Fällen, in denen dies möglich ist, sind die Kosten dafür häufig höher als wenn von vornherein die biologische Vielfalt erhalten worden wäre.
Zudem ist es auch sehr schwierig bis unmöglich, Ökosysteme wieder herzustellen, wenn sie einmal eine bestimmte Schwelle unterschritten haben. Und eine Art stirbt für immer aus.
Letztendlich kann die Menschheit nicht ohne dieses lebensunterstützende System überleben.
3. WIE verändert SICH die BIOLOGISCHE Vielfalt und WARUM?
3.1. Gegenwart und Zukunft der biologischen Vielfalt
Laut Weltökosystemstudie "Millennium Ecosystem Assessment" sind die Ökosysteme Europas stärker als andere Kontinente von einer durch den Menschen verursachten Fragmentierung betroffen. Nur 1-3 % der Wälder Westeuropas werden als "von Menschen unberührt" eingestuft.
Seit den 1950er-Jahren hat Europa über die Hälfte seiner Feuchtgebiete und den größten Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche von hohem ökologischen Wert eingebüßt. Viele Meeresökosysteme der EU sind geschädigt. Im Hinblick auf die Arten in Europa sind 42 % der einheimischen Säugetiere, 43 % der Vögel, 45 % der Schmetterlinge, 30 % der Amphibien, 45 % der Reptilien und 52 % der Süßwasserfische vom Aussterben bedroht. Die Bestände der meisten wichtigen Meeresfische liegen unter den für das Überleben als sicher geltenden biologischen Grenzen. Rund 800 Pflanzenarten in Europa sind vom weltweiten Aussterben bedroht. Bei den niedrigeren Lebensformen finden außerdem noch unbekannte und dennoch potenziell bedeutsame Veränderungen statt. Davon betroffen ist auch die Vielfalt der wirbellosen Tiere und der Mikroben. Viele früher weit verbreitete Arten weisen zudem eine rückläufige Population auf.
Der Artenverlust und die rückläufige Verbreitung der Arten werden von einem erheblichen Verlust der genetischen Vielfalt begleitet.
Weltweit gesehen ist der Verlust der biologischen Vielfalt sogar viel besorgniserregender.11 Seit den späten 1970er-Jahren ist tropischer Regenwald mit einer Fläche, die größer als die EU ist, zerstört worden. Größtenteils geschah dies zur Holzgewinnung, um Nutzpflanzen zur Gewinnung von Palmöl und Sojabohnen anzubauen sowie um Fläche für die Rinderzucht zu gewinnen. Alle 3-4 Jahre wird eine Fläche von der Größe Frankreichs zerstört. Andere vielfältige Ökosysteme wie Feucht- oder Trockengebiete, Inseln, Wälder in der gemäßigten Zone, Mangroven oder Korallenriffe leiden unter entsprechenden Verlusten. Die Rate der aussterbenden Arten liegt derzeit rund 100 Mal höher als die anhand von Fossilien belegbare Rate. Laut Vorhersagen wird diese Rate weiter ansteigen und könnte ein neues "Massensterben" auslösen wie es seit dem Verschwinden der Dinosaurier nicht mehr vorgekommen ist.
3.2. Einflüsse und Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt
Die wichtigsten Einflüsse und Ursachen sind wohl bekannt. Der wichtigste Einfluss ist die durch eine veränderte Flächennutzung ausgelöste Fragmentierung, Schädigung und Zerstörung des Lebensraums. Diese veränderte Flächennutzung entsteht unter anderem durch Umwandlung und Intensivierung von Erzeugungssystemen, die Einstellung traditioneller (oft der biologischen Vielfalt förderlicher) Praktiken, Bebauung sowie Katastrophen, beispielsweise Brände. Andere wichtige Einflüsse sind die übermäßige Nutzung, die Ausbreitung gebietsfremder invasiver Arten und die Umweltverschmutzung. Die relative Bedeutung dieser Einflüsse ist von Ort zu Ort verschieden. Sehr oft wirken mehrere Einflüsse zusammen.
Weltweit gesehen sind die zwei wichtigsten Ursachen für diese Einflüsse das Bevölkerungswachstum und der wachsende Prokopfverbrauch. Diese zwei Ursachen werden voraussichtlich noch erheblich stärker werden. Dadurch wird der Druck vor allem auf tropische Wälder, andere tropische Ökosysteme und Bergökosysteme anwachsen. Die zwei genannten Ursachen sind für den Verlust der biologischen Vielfalt in der EU von geringerer Bedeutung.
Andere Einflüsse werden in der EU jedoch an Bedeutung gewinnen, beispielsweise die steigende Nachfrage nach Wohnraum und Verkehrsinfrastruktur.
Andere wichtige Ursachen sind, weltweit gesehen, ein Versagen der öffentlichen Institutionen und das Versäumnis der traditionellen Wirtschaftswissenschaften, den wirtschaftlichen Wert des Naturerbes und der Ökosystemleistungen anzuerkennen.
Zu den Ursachen gehört auch der Klimawandel, dessen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt (beispielsweise eine Veränderung der Verteilung, der Migration und Reproduktionsmuster) bereits erkennbar sind. Man geht davon aus, dass in Europa die durchschnittlichen Temperaturen bis 2100 im Vergleich zu 1990 um zwischen 2°C und 6,3°C ansteigen werden. Dies würde tief greifende Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben.
Die Globalisierung schließlich, einschließlich des europäischen Handels, führt zu einer stärkeren Belastung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen in Entwicklungsländern und in der EU. Diese Belastung entsteht unter anderem dadurch, dass die Globalisierung einen steigenden Bedarf an natürlichen Ressourcen auslöst, zu Treibhausgas-Emissionen beiträgt und die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erleichtert.
4. WAS wurde bisher GETAN und mit welchem Erfolg?
Dieser Abschnitt bietet eine Übersicht über die bei der Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt und der Aktionspläne erzielten Forschritte. Damit wird auch der Pflicht zur diesbezüglichen Berichterstattung an den Rat und an das Parlament nachgekommen. Der vorliegende Abschnitt basiert auf einer zwischen 2003 und 200412 durchgeführten Überprüfung der Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Er berücksichtigt auch die danach stattgefundenen Entwicklungen.
4.1. Das EU-Konzept für eine Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
Das politische Konzept der EU geht davon aus, dass die biologische Vielfalt nicht gleichmäßig verteilt ist und dass bestimmte Lebensräume und Arten einem größeren Risiko ausgesetzt sind als andere. Aus diesem Grund liegt ein besonderes Augenmerk auf der Schaffung und dem Schutz eines umfangreichen Netzes von Gebieten höchsten ökologischen Wertes - das Netz "Natura 2000". Dieses Konzept erkennt jedoch an, dass auch außerhalb dieser Gebiete in großem Ausmaß biologische Vielfalt vorkommt. Die Durchführung von Maßnahmen in der weiträumigeren Umwelt außerhalb des Netzes "Natura 2000" ist mithilfe einer speziellen Naturschutzpolitik vorgesehen (das sind beispielsweise Maßnahmen zum Schutz von bedrohten Arten oder zur Herstellung eines räumlichen Zusammenhangs zwischen den Natura-2000-Gebieten) sowie durch die Einbindung von Anforderungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in die Agrar- und Fischereipolitik sowie in andere Politikfelder.
Auf dem internationalen Parkett liegt der Fokus der EU auf der Stärkung des "Übereinkommens über die biologische Vielfalt" und anderer mit der biologischen Vielfalt zusammenhängender Vereinbarungen. Die EU ist bestrebt, die Ziele dieser Vereinbarungen zu verwirklichen und fördert die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch externe Unterstützung. Die EU hat dazu beigetragen dass der nicht nachhaltige Handel mit bedrohten Arten reglementiert wurde. Sie hat sich außerdem für Synergien zwischen der Welthandelsorganisation und den multilateralen Umweltvereinbarungen stark gemacht. Der Erhaltung der biologischen Vielfalt ist bis heute in bilateralen und multilateralen Handelsabkommen nur relativ wenig Beachtung geschenkt worden.
4.2. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der internen Politik der EU
4.2.1. Schutz der wichtigsten Lebensräume und Arten
Die Grundlage des Vorgehens der EU in diesem Bereich bilden die Vogelschutz-Richtlinie13 und die Habitat-Richtlinie14 (die so genannten "Naturschutzrichtlinien"). Obwohl diese noch nicht in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt wurden, hat es doch beim Aufbau des Netzes "Natura 2000" erhebliche Fortschritte gegeben. Dieses Netz besteht aus Gebieten, die "genügend" Flächen mit den 200 wichtigsten Lebensraumtypen der EU enthalten. Das Netz erstreckt sich mittlerweile über rund 18 % des Territoriums von EU-15. Die Ausdehnung auf die EU-10-Länder kommt gut voran. Aktionspläne für bestimmte Arten erweisen sich für einige der am meisten bedrohten Tierarten der EU als nützlich.
Es bestehen aber nach wie vor Probleme. Dazu gehört, dass das Netz "Natura 2000" derzeit noch nicht die Meeresumwelt umfasst, dass Natura-2000-Gebiete durch raumplanerische Aktivitäten geschädigt werden und dass für ein effektives Gebietsmanagement und unterstützende Maßnahmen nur begrenzte Mittel vorhanden sind. Der volle Nutzen des Netzes für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen wird erst realisiert werden, wenn diese verbleibenden Probleme gelöst worden sind.
Für die biologische Vielfalt sind die entferntesten Regionen und überseeischen Länder und Territorien der Mitgliedstaaten zwar von internationaler Bedeutung, doch für die meisten dieser Gebiete gelten die Naturschutzrichtlinien nicht.15
4.2.2. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die Strategie für nachhaltige Entwicklung
" der EU, in die Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung sowie in die Umweltpolitik Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eines der zentralen Ziele der " Strategie für nachhaltige Entwicklung" und des sechsten Umweltaktionsprogramms16 und wird als wichtiges Ziel für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in der EU angesehen (zwei Drittel der Mitgliedstaaten widmen sich dieser Frage in ihrem nationalen Reformprogramm im Rahmen ihrer Lissabon-Strategie). Das Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt profitiert wesentlich von den innerhalb der Umweltpolitik erzielten Fortschritten. Die am deutlichsten erkennbaren Fortschritte wurden bei der Verringerung der Schadstoffbelastungen aus punktförmigen Quellen erzielt beispielsweise bei den Auswirkungen städtischer Abwässer auf den ökologischen Zustand der Flüsse. Diffuse Schadstoffe, wie eutrophierende Luftschadstoffe, führen jedoch nach wie vor zu einer erheblichen Belastung. Die jüngsten Rahmenrichtlinien und thematischen Strategien in den Bereichen Wasser, Luft, Meer, Boden, natürliche Ressourcen, Stadt und Pestizide (im Erscheinen) dürften nach ihrer Umsetzung bzw. Verwirklichung für weitere Fortschritte sorgen.
4.2.3. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklungspolitik
Die europäische Landwirtschaft schützt Gene, Arten und Lebensräume, weil sie einen großen Teil des Territoriums der EU unter Bewirtschaftung hat. In den vergangenen Jahrzehnten hat jedoch eine Intensivierung und Spezialisierung der Landwirtschaft sowie gleichzeitig eine Marginalisierung und zu geringe Nutzung von Land zu einem erheblichen Verlust der biologischen Vielfalt geführt. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sowie breiter angelegte Entwicklungsdynamiken des landwirtschaftlichen Sektors waren die treibenden Kräfte hinter diesen Prozessen. Seit 1992 ist die Gemeinsame Agrarpolitik jedoch stärker darauf ausgerichtet worden Fragen des Erhalts der biologischen Vielfalt einzubeziehen. Der zunehmende Einsatz von Agrarumweltmaßnahmen, einer "guten landwirtschaftlichen Praxis" und einer ökologischen Landwirtschaft sowie die Unterstützung von benachteiligten Gebieten haben sich auf die biologische Vielfalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen positiv ausgewirkt. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 hat diese und andere Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt gefördert. Maßnahmen gemäß der Markt- und Einkommenspolitik, beispielsweise die verpflichtende Einhaltung bestimmter Grundanforderungen ("Crosscompliance"), die Betriebsprämienregelung (Entkopplung) und die Modulation, dürften sich auf indirekte Weise vorteilhaft auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt auswirken.
Die neue Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums17 sieht unter anderem eine verbesserte Unterstützung für das Netz "Natura 2000" vor. Sie behält zudem Agrarumweltmaßnahmen und Zahlungen für benachteiligte Gebiete bei und sieht eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung einer nachhaltigen Forstwirtschaft vor (einige davon zielen darauf ab, den ökologischen Wert zu steigern). Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen. Inwieweit der Nutzen dieser Maßnahmen sich in vollem Umfang entfalten kann, hängt jedoch von der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten und von den verfügbaren Mitteln ab.
4.2.4. Einbindung in die Fischereipolitik
Die Fischereien und Aquakulturen der EU haben in der Vergangenheit sowohl auf kommerziell befischte Fischbestände als auch auf nicht befischte Arten und Lebensräume schädliche Auswirkungen gehabt. Es hat zwar in den vergangenen Jahren Fortschritte im Hinblick auf die Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die Fischereipolitik gegeben, der Erfolg dieser Fortschritte lässt sich jedoch noch nicht absehen. Die reformierte Gemeinsame Fischereipolitik (GFP)18 wird, sobald deren Ziele komplett realisiert worden sind, dazu beitragen den fischereilichen Druck zu reduzieren, den Zustand der befischten Bestände zu verbessern und die nicht befischten Arten und Lebensräume besser zu schützen.
4.2.5. Einbindung in die Regionalpolitik und die territoriale Entwicklung
Die Naturschutzrichtlinien und die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) 19 schreiben eine Prüfung der potenziellen Auswirkungen bestimmter regionaler und territorialer Entwicklungen vor. Dazu gehört, dass Alternativen erwogen werden bzw. Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung negativer Auswirkungen ergriffen werden.
Dabei haben sich in einem frühen Stadium des Entscheidungsprozesses durchgeführte sorgfältige Prüfungen als hilfreich erwiesen. Diese Prüfungen werden jedoch oft zu spät oder in unzureichender Qualität ausgeführt. Die kürzlich erfolgte Einführung von strategischen Umweltverträglichkeitsprüfungen20, die für bestimmte Pläne und Programme anwendbar sind, sollten dazu beitragen, dass die Erfordernisse von Naturschutz und Raumplanung besser in Einklang gebracht werden. Die strategischen Umweltverträglichkeitsprüfungen werden dafür sorgen dass die Auswirkungen in einem viel früheren Stadium des Planungsverfahrens bewertet werden.
4.2.6. Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten
Die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten wurde im sechsten Umweltaktionsprogramm als vorrangiger Aktionsbereich festgelegt. Durch das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE) wurde zwar einigen örtlichen Vernichtungsprogrammen Unterstützung gewährt, eine umfassende Strategie der Gemeinschaft zur Lösung dieses Problems steht jedoch noch aus. Mit der Entwicklung einer solchen Strategie wurde kürzlich begonnen.
4.3. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der EU-Außenpolitik
4.3.1. Internationales Regierungsführung
Die EU spielt bei der internationalen Regierungsführung im Sinne der biologischen Vielfalt eine aktive Rolle. Nach Auffassung der Kommission und der Mitgliedstaaten gilt es, die Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt noch erheblich besser umzusetzen. Die EU verwirklicht die Ziele einer ganzen Reihe anderer internationaler Vereinbarungen in Bezug auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt und fördert Synergien zwischen diesen.
4.3.2. Unterstützung nach Außen
Die Mitgliedstaaten der EU sind wichtige Geber der Globalen Umwelteinrichtung, die Projekte im Bereich der Erhaltung der biologischen Vielfalt unterstützt. Diese Mittel machen jedoch nur 1/100 der gesamten jährlichen Entwicklungshilfebudgets der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten aus. Bei der durchgängigen Berücksichtigung der Erhaltung der biologischen Vielfalt in diesen Budgets sind leider nur wenige Fortschritte gemacht worden, vor allem, weil der biologischen Vielfalt vor dem Hintergrund anderer zwingender Anforderungen oft eine geringe Priorität eingeräumt wird.
Die Mitteilung der Kommission über Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung21 legt jedoch fest: "Die EU sollte für die biologische Vielfalt mehr Mittel bereitstellen und die Maßnahmen zu ihrer Einbeziehung in die Entwicklungshilfe stärken." Dieses Ziel schlägt sich ebenfalls in der neuen EU-Entwicklungspolitik22 ("Der Europäische Konsens" über Entwicklungszusammenarbeit) und in der Nachbarschaftspolitik23 nieder.
4.3.3. Welthandel
Das Problem der Auswirkungen des Holzhandels auf die tropischen Wälder ist bereits in Angriff genommen worden24. Auf dem Gebiet anderer handelsbezogener Ursachen für die Entwaldung ist bis jetzt jedoch wenig getan worden, um die Probleme anzupacken. Im Bereich des Handels mit wild lebenden Tieren sind Fortschritte durch das aktive Engagement für das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten" erzielt worden. Die EU hat sich allgemein dafür eingesetzt, dass Umweltfragen im internationalen Handel eine Rolle spielen (beispielsweise durch die Anstrengungen der EU im Bereich von handelsbezogenen Nachhaltigkeitsprüfungen). Außerdem hat sich die EU den weltweiten Bemühungen um eine Einschränkung der nicht nachhaltigen Produktions- und Konsummuster angeschlossen - bis heute jedoch mit begrenztem Erfolg für die Erhaltung der biologischen Vielfalt.
4.4. Unterstützende Maßnahmen
4.4.1. Wissen
Das Sechste Forschungsrahmenprogramm25, zusammen mit den Forschungsausgaben der Mitgliedstaaten, hat zur Stärkung eines europäischen Konzepts für die Forschung im Bereich der biologischen Vielfalt, der Landnutzung und des Klimawandels, so wie zur Verbesserung der wissenschaftlichen Unterstützung der Politik der EU und ihrer Partnerregionen (vor allem in den Entwicklungsländern) beigetragen. Es muss jedoch viel mehr getan werden, um elementare Wissenslücken zu füllen. Die Europäische Plattform für Forschungsstrategie im Bereich biologischer Vielfalt (European Platform for Biodiversity Research Strategy) hat eine nützliche Bewertung der Forschungserfordernisse erstellt. Das kürzlich vorgeschlagene Siebte Rahmenprogramm (RP7)26 bietet einen Rahmen, in dem diese Erfordernisse durch Kooperation, neue Infrastrukturen und den Aufbau von Kapazitäten angepackt werden können.
Die Weltökosystemstudie "Millennium Ecosystem Assessment" hat viel dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit der Politik und der Öffentlichkeit auf den derzeitigen Zustand und die gegenwärtigen Entwicklungen im Bereich der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen in der ganzen Welt zu lenken. Trotz dieses wichtigen Schritts ist derzeit kein Mechanismus vorhanden, der sicherstellt, dass dies regelmäßig überprüft und aktualisiert wird.
4.4.2. Sensibilisierung und öffentliches Engagement
Die Organe der Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten und die Zivilgesellschaft haben diesbezüglich eine ganze Reihe von Initiativen gestartet. Dazu gehört die Verabschiedung von Richtlinien im Rahmen des Übereinkommens von Århus und die Initiative "Countdown 2010", die von vielen interessierten Kreisen getragen wird. Die für das Jahr 2010 gesteckten Ziele stellen einen nützlichen Fokus dar, um die politische Dimension dieser Frage stärker in den Vordergrund zu stellen.
4.4.3. Überwachung und Berichterstattung
Bei der Entwicklung und Rationalisierung von Indikatoren, der Überwachung und der Berichterstattung gibt es derzeit Fortschritte. Ein Indikator für den Zustand der biologischen Vielfalt wurde im Jahr 2004 als Strukturindikator und im Jahr 2005 als ein wichtiger Leitindikator für die Nachhaltigkeit ausgewählt. Zusätzlich entwickelt die Kommission zusammen mit der Europäischen Umweltagentur auf Grundlage der vom Übereinkommen über die biologische Vielfalt verabschiedeten Indikatoren derzeit eine Gruppe von Leitindikatoren für die biologische Vielfalt. Im Moment wird daran gearbeitet, Überwachungskonzepte- und werkzeuge zu entwickeln und die Berichterstattung gemäß den Naturschutzrichtlinien zu rationalisieren.
5. WAS MUSS Geschehen?
5.1. Ein EU-Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus
Eine breit angelegte Überprüfung der EU-Politik auf dem Gebiet der biologischen Vielfalt durch interessierte Kreise 2003-2004 mündete in eine Konferenz unter der irischen Präsidentschaft in Malahide im Mai 2004. Auf der Konferenz konnte ein breiter Konsens über die Schwerpunkte zur Erreichung der für 2010 gesteckten Ziele erreicht werden, die in einer "Botschaft von Malahide" zum Ausdruck kamen.27
Auf diesen Ergebnissen und auf der in den Abschnitten 2-4 oben präsentierten Analyse aufbauend hat die Kommission vier zentrale Politikbereiche, in denen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, und zehn damit zusammenhängende vorrangige Ziele festgelegt. Zusätzlich hat die Kommission vier zentrale Unterstützungsmaßnahmen benannt. Die Ziele und Unterstützungsmaßnahmen werden auch durch die Ergebnisse einer kürzlich durchgeführten öffentlichen Anhörung stark befürwortet28.
Das Erreichen der Ziele und die Verwirklichung der Unterstützungsmaßnahmen erfordern spezifische Aktionen, die, zusammen mit den damit zusammenhängenden Zielvorgaben, im "EU-Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus" enthalten sind. Dieser Aktionsplan ist der vorliegenden Mitteilung beigefügt. Der Aktionsplan legt zusätzlich Maßnahmen und Zielvorgaben für die Überwachung, Bewertung und Berichterstattung fest.
Der genannte Aktionsplan stellt ein wichtiges neues Konzept der EU-Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt dar: Er betrifft sowohl die Gemeinschaft als auch die Mitgliedstaaten, er legt für die einzelnen Maßnahmen die jeweilige Rolle fest und enthält einen umfassenden Plan vorrangig durchzuführender Aktionen zur Erreichung festgelegter und zeitlich befristeter Zielvorgaben. Der Erfolg wird vom Dialog und der Partnerschaft zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie von der gemeinsamen Realisierung abhängen.
Der Aktionsplan folgt der kürzlich aufgestellten Forderung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, dass bei den bis zum Jahr 2010 durchzuführenden Maßnahmen Schwerpunkte gebildet werden sollen29. Dieser Aktionsplan ist als Ergänzung zur Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zu den entsprechenden Aktionsplänen gedacht. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre eigenen Strategien und Aktionspläne unter Berücksichtigung des vorliegenden Aktionsplans entsprechend anzupassen.
Die Kommission schlägt vor, dass nach Prüfung durch den Rat und das Parlament die Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans durch die bestehende Sachverständigengruppe "Biologische Vielfalt" beaufsichtigt wird. Diese Sachverständigengruppe sollte auch sicherstellen dass die jeweiligen Maßnahmen auf der Ebene der Gemeinschaft und auf der Ebene der Mitgliedstaaten koordiniert und aufeinander abgestimmt durchgeführt werden.
5.2. Die vier zentralen Politikbereiche und die zehn vorrangigen Ziele
Dieser Abschnitt stellt die vier zentralen Politikbereiche und die zehn vorrangigen Ziele vor, beschreibt deren Umfang und stellt einige der im Aktionsplan festgelegten zentralen Aktionen heraus.
5.2.1. POLITKBEREICH 1: Biologische Vielfalt in der EU
Ziele
- 1. Schutz der wichtigsten Lebensräume und Arten der EU.
Um den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen und deren Erholung zu fördern sind Maßnahmen zum Schutz der wichtigsten Lebensräume und Arten der EU dringend erforderlich. Die Mitgliedsstaaten müssen zum Schutz dieser Lebensräume deshalb größere Anstrengungen darauf verwenden, Natura-2000-Gebiete vorzuschlagen, einzurichten, zu schützen und effektiv zu verwalten. Zudem muss die Kohärenz, der räumliche Zusammenhang und die Belastbarkeit des Netzes gestärkt werden. Dazu gehört auch die Unterstützung von auf nationaler regionaler und lokaler Ebene geschützter Lebensräume. Die Nutzung von artenspezifischen Aktionsplänen zur Wiederherstellung des Bestandes der am meisten bedrohten Arten der EU sollte verstärkt werden. In den entferntesten Gebieten, für die die Naturschutzrichtlinien nicht anwendbar sind, müssen vergleichbare Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen und Arten ergriffen werden30.
- 2. Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen in sonstigen Landstriche der EU.
- 3. Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen in der sonstigen Meeresumwelt der EU.
Langfristig gesehen wird das Natura-2000-Netz und der Schutz bedrohter Arten ohne eine weiträumigere Land-, Süßwasser- und Meeresumwelt, die für die biologische Vielfalt günstige Bedingungen bietet, nicht realisierbar sein. Zu den zentralen Maßnahmen gehören deshalb
Folgende: Die Nutzung der gemäß der reformierten GAP verfügbaren Maßnahmen muss optimiert werden, vor allem um eine Intensivierung der Landwirtschaft und die Aufgabe von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen und von Wäldern von hohem ökologischen Wert zu verhindern und um deren Wiederherstellung zu unterstützen. Die Ziele des kommenden Wald-Aktionsplans einschließlich der Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Kampf gegen Waldbrände müssen verwirklicht werden. Die gemäß der reformierten GFP verfügbaren Maßnahmen müssen optimiert werden, vor allem um Fischbestände wiederherzustellen, um Auswirkungen auf nicht befischte Arten zu reduzieren und um die Schädigung der Meereslebensräume zu mindern. Die Umsetzung der zentralen Rahmenrichtlinien und die Verwirklichung der Ziele der thematischen Strategien im Bereich Umwelt muss vorangetrieben werden. Dadurch sollen die Einflüsse auf die biologische Vielfalt vor allem durch eine Verbesserung der Süßwasserqualität, der Meeresumwelt und der Böden sowie durch eine Verringerung der Einflüsse diffuser Schadstoffe (z.B. zur Versauerung führende und eutrophierend wirkende Luftschadstoffe, Nitrate aus der Landwirtschaft sowie Pestizide) vermindert werden.
- 4. Stärkung der Vereinbarkeit der regionalen und territorialen Raumplanung mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt in der EU
Der Schlüssel zur Verhinderung, Minimierung und zum Ausgleich von negativen Auswirkungen der regionalen und territorialen Raumplanung liegt in einer besseren Planung auf einzelstaatlicher regionaler und lokaler Ebene. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Raumplanung und biologischer Vielfalt verbessert. Zu diesem Zweck müssen die Anforderungen an die Erhaltung der biologischen Vielfalt in einem viel früheren Stadium des Entscheidungsprozesses berücksichtigt werden. Von zentraler Bedeutung sind dafür folgende
Maßnahmen: die Erhaltung der biologischen Vielfalt muss in der strategischen Umweltprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung effektiv berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt werden dass Gemeinschaftsmittel für die regionale Entwicklung die biologische Vielfalt fördern und nicht schädigen. Zwischen den Interessen der Planer und Bauträger sowie denen der biologischen Vielfalt muss es zu einem partnerschaftlichen Ausgleich kommen.
- 5. Verringerung der Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Arten und gebietsfremdem Erbgut auf die biologische Vielfalt in der EU.
Für die Vorbeugung gegen invasive gebietsfremde Arten und für deren Bekämpfung stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, wenngleich noch Lücken bei diesen Strategien bestehen mögen. Zu diesem Zweck sollten eine umfassende Gemeinschaftsstrategie sowie spezifische Maßnahmen, einschließlich eines Frühwarnsystems, entwickelt werden.
5.2.2. POLITIKBEREICH 2: Die EU und die weltweite biologische Vielfalt
Ziele
- 6. Wesentliche Stärkung des internationalen Regierungshandelns im Sinne der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen
- 7. Wesentliche Stärkung der Förderung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen im Bereich der EU-Außenhilfe
- 8. Wesentliche Verringerung der Auswirkungen des internationalen Handels auf die weltweite biologische Vielfalt Um die Verpflichtung, die Verarmungsrate der biologischen Vielfalt weltweit bis 2010 erheblich zu verringern, einzuhalten, müssen die Maßnahmen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten neuen Auftrieb erhalten. Dazu muss ein kohärenteres EU-Konzept vorgelegt werden, das ein Zusammenwirken von Maßnahmen des Regierungshandelns, des Handels (einschließlich von bilateralen Abkommen) und der Entwicklungszusammenarbeit sicherstellt. Was das Regierungshandeln betrifft, so sollte die EU ihren Schwerpunkt auf die effektivere Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und damit zusammenhängender Vereinbarungen legen. Auf dem Gebiet der Außenhilfe sollte die EU die für den Erhalt der biologischen Vielfalt zweckgebundenen Mittel aufstocken und in Programmen für bestimmte Sektoren oder geographische Gebiete die durchgängige Berücksichtigung der biologischen Vielfalt stärker berücksichtigen. Im Bereich Handel sind Maßnahmen zur Eindämmung der Abholzung tropischer Wälder und des Handels mit Waren, die die Ursache für die Entwaldung sind, besonderes dringlich. Die schnelle Verwirklichung der Ziele des Programms "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" (FLEGT)31 könnte hier einen wichtigen Beitrag leisten. Die effektive Durchführung von Maßnahmen in überseeischen Gebieten und Territorien der Mitgliedstaaten, die über eine reiche biologische Vielfalt verfügen, ist für die Glaubwürdigkeit der EU im internationalen Bereich von größter Bedeutung.
5.2.3. POLITIKBEREICH 3: biologische Vielfalt und Klimawandel
Ziel
- 9. Unterstützung bei der Anpassung der biologischen Vielfalt an den Klimawandel.
Es besteht in Wissenschaft und Politik ein breiter Konsens darüber, dass wir einen unvermeidlichen und noch nie da gewesenen Klimawandel erleben. Die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt in der EU sind bereits messbar. Der Klimawandel wird möglicherweise über einen Zeitraum von einigen Jahrzehnten dazu führen, dass unsere Bemühungen um den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zunichte gemacht werden.
Um die langfristige Bedrohung der biologischen Vielfalt zu entschärfen, muss der weltweite Ausstoß an Treibhausgasen erheblich reduziert werden. Wir müssen unsere Verpflichtungen unter dem Kyoto-Protokoll einhalten. Nach 2012 benötigen wir zudem ehrgeizigere Zielvorgaben im Bereich der weltweiten Emissionen, um den Anstieg der durchschnittlichen globalen Jahrestemperatur auf höchstens 2°C über dem Niveau der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Der Schutz der biologischen Vielfalt kann zu einer Begrenzung der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre beitragen, weil Wälder, Torfmoore und andere Lebensräume Kohlenstoff speichern. Es werden auch Strategien benötigt, die dazu beitragen, dass die biologische Vielfalt sich an verändernde Temperaturen und Wasserhaushalte anpassen kann.
Dazu ist insbesondere die Kohärenz des Natura-2000-Netzes wichtig. Außerdem muss dafür Sorge getragen werden, dass aus den Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und den Begrenzungsmaßnahmen möglicherweise resultierende Schäden verhindert, minimiert bzw. ausgeglichen werden.
5.2.4. POLITIKBEREICH 4: Die Wissensgrundlage
Ziel
- 10. Wesentliche Stärkung der vorhandenen Wissensgrundlage für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in der EU und weltweit Biodiversität zu verstehen stellt eine der größten wissenschaftlichen Herausforderungen der Menschheit dar. Wir müssen dringend unser Wissen über die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen erhöhen, damit wir unsere politischen Maßnahmen in Zukunft verbessern können. Dazu muss (gemäß dem Siebten Forschungsrahmenprogramm (RP7) und den nationalen
Forschungsprogrammen) der Europäische Forschungsraum, dessen internationale Dimension, dessen Forschungsinfrastrukturen, die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik sowie die Kompatibilität der Daten zur biologischen Vielfalt gestärkt werden. Hierbei sollten neueste Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden. In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln wird die Kommission einen Mechanismus für unabhängige, maßgebende wissenschaftliche Beratung einrichten, um die Umsetzung und weitere Politikentwicklung zu informieren.
Auf internationaler Ebene sollte die EU Mittel und Wege finden, um unabhängigen wissenschaftlichen Rat für weltweites Regieren zu verstärken. Dies soll unter anderem durch aktive Unterstützung der Überlegungen in der 2007 durchzuführenden Überprüfung in der Weltökosystemstudie, im Hinblick auf das "Übereinkommen über die biologische Vielfalt" und den derzeit laufenden Konsultationen über die Notwendigkeit verbesserter internationaler Mechanismen für wissenschaftlicher Fachkenntnisse über Biodiverstät.
5.3. Die vier zentralen Unterstützungsmaßnahmen
- 1. Sicherstellung ausreichender Finanzmittel Eine ausreichende Finanzausstattung ist sowohl für Natura 2000 als auch für die Erhaltung der biologischen Vielfalt außerhalb des Netzes "Natura 2000" von größter Bedeutung. Die neue finanzielle Vorausschau 2007-13 eröffnet Möglichkeiten zur Kofinanzierung der Erhaltung der biologischen Vielfalt und von Natura 2000 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums32, dem Kohäsionsfonds und dem Strukturfonds33, LIFE+34 sowie dem Siebten Forschungsrahmenprogramm. Die vom Europäischen Rat vom Dezember35 geplanten Haushaltskürzungen würden allerdings auf jeden Fall die Finanzierungsmöglichkeiten für die Erhaltung der biologischen Vielfalt über die o.g. Instrumente beeinflussen. Es kommt daher darauf an, für welche Maßnahmen sich die einzelnen Mitgliedstaaten entscheiden. Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten müssen durch gemeinschaftliche Kofinanzierung und durch eigene Mittel der Mitgliedstaaten für eine angemessene Finanzierung des vorliegenden Aktionsplans sorgen. Dies gilt vor allem für Natura 2000, landwirtschaftliche Nutzfläche und Wälder mit einem hohen ökologischen Wert, die biologische Vielfalt des Meeres, die weltweite biologische Vielfalt sowie für Forschung, Überwachung und die Bestandsaufnahme im Bereich der biologischen Vielfalt. In jedem Fall sollte die Bewilligung von Finanzmitteln der Gemeinschaft haushaltsmäßige Einschränkungen berücksichtigen und innerhalb der Grenzen der neuen Finanziellen Vorausschau liegen.
- 2. Stärkung der Entscheidungsfindung innerhalb der EU
Dazu gehört Folgendes: die Verbesserung der Koordination und Abstimmung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten, vor allem mittels der Sachverständigengruppe "Biologische Vielfalt"; die Sicherstellung, dass die bestehenden sowie neuen Strategien und Budgets (einschließlich der gemäß den nationalen Reformprogrammen der Lissabonner Strategie entwickelten Strategien und Budgets) die Anforderungen an die Erhaltung der biologischen Vielfalt in gebührendem Maße berücksichtigen; die Berücksichtigung der Umweltkosten bei der Entscheidungsfindung (einschließlich der Kosten für den Verlust von Naturerbe und Ökosystemleistungen); Verbesserung der Kohärenz zwischen den verschiedenen, die biologische Vielfalt betreffenden Plänen und Programmen auf nationaler Ebene; die Sicherstellung, dass regional und lokal getroffene Entscheidungen mit den auf höherer Ebener eingegangenen Verpflichtungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Einklang stehen.
- 3. Aufbau von Partnerschaften Dazu gehört der Auf- und Ausbau von Partnerschaften zur Formulierung von Lösungen zwischen Regierung, Wissenschaft, im Umweltschutz tätigen Personen, Landbesitzern und - nutzern dem Privatsektor, dem Finanzsektor, dem Bildungssektor und den Medien. Dazu gehört auch dass auf bereits bestehenden Vorschriften (beispielsweise gemäß der GAP oder der GFP) aufgebaut wird und neue Partnerschaften, auch außerhalb der EU, entwickelt werden.
- 4. Ausbau des Kenntnisstands, der Sensibilisierung und der Partizipation der Öffentlichkeit Dazu gehört die Entwicklung und Durchführung einer Kommunikationsstrategie zur Unterstützung des vorliegenden Aktionsplans in enger Abstimmung mit der Initiative "Countdown 2010" sowie die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Århus und die Umsetzung damit zusammenhängender Richtlinien36.
5.4. Überwachung, Bewertung und Überprüfung
Die Kommission wird dem Rat und dem Parlament über Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieses Aktionsplans Bericht erstatten, beginnend mit der Periode von der Verabschiedung dieser Mitteilung bis zum Ende des Jahres 2007.
Der zweite Bericht (bis Ende 2008) wird eine kurzgefasste Halbzeitbewertung über den Fortschritt beim Erreichen der bis zum Jahr 2010 gesteckten Ziele umfassen.
Der vierte Jahresbericht (bis Ende 2010) wird eine Bewertung darüber abgeben, inwieweit die EU ihre für 2010 gesteckten Ziele erreicht hat. Dazu wird eine qualitative Bewertung stattfinden, inwieweit die Maßnahmen des Aktionsplans durchgeführt und die Zielvorgaben erreicht wurden.
Berücksichtigt werden dabei die zugrunde liegenden Annahmen und mögliche noch fehlende Maßnahmen. In die Bewertung fließen auch quantitative Daten ein, die sich auf eine Gruppe von Leitindikatoren für die biologische Vielfalt (Anhang 2) stützen. Im Jahr 2007 wird ein Biodiversitätsindex als Nachhaltigkeits- und Strukturindikator erstellt werden. Die Kommission wird diese Indikatoren und die damit zusammenhängende Überwachung zusammen mit den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft erstellen und verwirklichen.
Der siebte Jahresbericht (bis Ende 2013) wird eine vergleichbare Bewertung enthalten, die sich auf sämtliche für den Zeitraum nach 2010 gesteckten Ziele bezieht.
Diese Bewertungen werden in die abschließende Bewertung des sechsten Umweltaktionsprogramms, in die Überprüfung der sektoralen Strategien und Haushalte im Zeitraum 2007-2013 sowie in die Strategien und Haushalte des Zeitraums nach 2013 einfließen. 36 Richtlinien 2003/4/EG, ABl. L 41, 14.2.2003, S. 26 und 2003/35/EG, ABl. L 156, 25.6.2003, S. 17.
5.5. Eine längerfristige Perspektive für die biologische Vielfalt und die EU als politischer Rahmen
Den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und deren Wiederherstellung einzuleiten, sind bedeutende Meilensteine. Es ist jedoch wichtig, über das Jahr 2010 hinaus zu denken und eine längerfristige Perspektive als politischen Rahmen zu schaffen. Diese Perspektive sollte unsere Wechselbeziehung mit der Natur und die Notwendigkeit, eine neue Balance zwischen Entwicklung und dem Schutz der natürlichen Welt zu schaffen, anerkennen. Die Kommission wird zu diesem Thema eine Debatte initiieren.
- 1 Siehe beispielsweise die Entwicklung des Index der menschlichen Entwicklung in UNDP: Bericht über die menschliche Entwicklung 2005.
- 2 CBD Secretariat (2006) Global Biodiversity Outlook 2.
- 3 http://www.maweb.org
- 4 Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat, Göteborg 15.-16. Juni 2001.
- 5 KOM (2001) 264 endgültig.
- 6 Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung, Umsetzungsplan.
- 7 Special Eurobarometer 217 (2005).
- 8 KOM (2001) 264 endgültig.
- 9 KOM (1998) 42 endgültig.
- 10 KOM (2001) 162 endgültig
- 11 CBD Secretariat (2006), a.a.O.
- 12 Weitere Informationen befinden sich in den Audit-Unterlagen der Malahide-Konferenz, abrufbar über den Europa-Server, GD Umwelt http://europa.eu.int/comm/environment/nature/biodiversity/develop_biodiversity_policy/malahide_conference/index_en.htm .
- 13 Richtlinie 79/409/EWG, ABl. L 103, 25.4.1979, S.1
- 14 Richtlinie 92/43/EWG, ABl. L 206, 22.7.1992, S.7
- 15 Sie gelten jedoch für die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln.
- 16 Beschluss Nr. 1600/2002/EG, ABl. L 242, 10.9.2002, S.1.
- 17 Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates, ABl. L 277, 21.10.2005, S.1.
- 18 KOM (2001) 135 endgültig.
- 19 Richtlinie 85/337/EWG, geändert durch Richtlinie 97/11/EG des Rates, ABl. L 73, 14.3.1997, S .5.
- 20 Richtlinie 2001/42/EG, ABl. L 197, 21.7.2001, S. 30.
- 21 KOM (2005) 134 endgültig.
- 22 KOM (2005) 311 endgültig.
- 23 KOM (2003) 104 endg.; KOM (2004) 373 endgültig.
- 24 KOM (2003) 251 endgültig.
- 25 Beschluss Nr. 1513/2002/EG, ABl. L 232, 29.8.2002, S. 1.
- 26 KOM (2005) 119 endgültig.
- 27 In: Konferenzbericht, GD Umwelt auf Europa.
- 28 Die Anhörungsseite der GD Umwelt auf Europa.
- 29 CBD Sekretariat (2006), a.a.O.
- 30 Für Französisch-Guayana, Reunion, Guadeloupe und Martinique müssen deshalb freiwillig und auf einzelstaatliche Initiative hin Maßnahmen ergriffen werden.
- 31 KOM (2003) 251 endgültig.
- 32 Verordnung (EG) Nr. 1698/2005, ABl. L 277, 21.10.2005, S. 1 und Beschluss Nr. 2006/144/EG, ABl. L 55, 25.2.2006, S. 20.
- 33 KOM (2004) 492, 493, 494 , 495, 496 endgültig.
- 34 KOM (2004) 621 endgültig.
- 35 Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat, Brüssel 15.-16. Dezember 2005