Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305610 - vom 9. April 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. März 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. März 2007 mit dem Titel "Gleichstellung und Teilhabe - die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit" (KOM (2007) 0100),
- - in Kenntnis der am 14. Mai 2007 vom Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) und den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten angenommenen Schlussfolgerungen zum Thema "Gleichstellung und Teilhabe - die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit",
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 806/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit1,
- - gestützt auf Artikel 2, 3 Absatz 2, 137 und 141 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf die im Jahre 2000 proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union2, insbesondere auf Artikel 23,
- - unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),
- - unter Hinweis auf die Vierte Weltfrauenkonferenz von Beijing vom September 1995, die Erklärung und die Aktionsplattform von Beijing sowie die entsprechenden Abschlussdokumente, die anlässlich der aufeinander folgenden Sondertagungen der Vereinten Nationen Beijing +5 und Beijing +10 über weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und der Aktionsplattform von Beijing am 9. Juni 2000 bzw. am 11. März 2005 angenommen wurden,
- - unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs), die auf dem UN-Millenniumsgipfel im September 2000 angenommen wurden, insbesondere auf das MDG betreffend die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frauen als Voraussetzung für die Überwindung von Hunger, Armut und Krankheit, wobei die Gleichstellung auf allen Bildungsebenen und in allen Beschäftigungsbereichen sowie bei der Kontrolle über die Ressourcen und der Vertretung im öffentlichen und politischen Leben verwirklicht werden soll,
- - unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die MDG 2000-2004 (SEK(2004)1379),
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 16. und 17. Dezember 2004 in Brüssel, in denen die uneingeschränkte Unterstützung der Europäischen Union für die MDGs und die Kohärenz der Politiken bekräftigt wurde,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 12. April 2005 zur Rolle der Europäischen Union bei der Verwirklichung der MDG3 und vom 20. Juni 2007 zu den MDG - Zwischenbilanz4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 17. November 2005 zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika5 und vom 25. Oktober 2007 zum Stand der Beziehungen EU-Afrika6,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. November 2007 zum Thema "Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft"7,
- - unter Hinweis auf die am 31. Oktober 2000 vom UN-Sicherheitsrat verabschiedete Resolution zu Frauen, Frieden und Sicherheit (UNSCR 1325(2000)), insbesondere Ziffer 1, in der die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert werden, "dafür zu sorgen dass Frauen in den nationalen, regionalen und internationalen Institutionen [...] auf allen Entscheidungsebenen stärker vertreten sind",
- - unter Hinweis auf die am 20. Dezember 2005 unterzeichnete Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: "Der Europäische Konsens" (nachstehend "Der Europäische Konsens")8 und den Europäischen Konsens zur humanitären Hilfe vom Dezember 20079,
- - unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 0010, in der durch das am 25. Juni 2005 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens geänderten Fassung ("Abkommen von Cotonou")11,
- - unter Hinweis auf die im Anschluss an das Hochrangige Forum über Harmonisierung am 25. Februar 2003 angenommene Erklärung von Rom zur Harmonisierung und die am 2. März 2005 angenommene Erklärung von Paris zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe,
- - unter Hinweis auf die Internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung im März 2002 in Monterrey und den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg,
- - unter Hinweis auf den im März 2005 auf der 49. Tagung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau der UN-Generalversammlung angenommenen Schlussbericht,
- - unter Hinweis auf den aus dem Jahre 2006 stammenden Bericht des UN-Entwicklungsprogramms mit dem Titel "En Route to Equality" (Auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter),
- - unter Hinweis auf die Berichte des UN-Bevölkerungsfonds (UNFPA) zum Stand der Weltbevölkerung 2005 und 2006 mit dem Titel "The Promise of Equity: Gender Equity, Reproductive Health and the Millenium Development Goals" (Das Versprechen der Gleichberechtigung: Gleichstellung der Geschlechter, reproduktive Gesundheit und die Millenniums-Entwicklungsziele) bzw. "A Passage to Hope: Women and International Migration" (Der Weg der Hoffnung: Frauen und internationale Migration),
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI)12,
- - unter Hinweis auf die Statistiken, die auf den Meldungen der Mitglieder des Ausschusses für Entwicklungshilfe (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Gleichstellungs-Kennung (Gender Equality Policy Marker) 2004-2005 beruhen und im Juni 2007 veröffentlicht wurden sowie auf den Bericht der OECD aus dem Jahre 2006 über Gleichstellung der Geschlechter und die Gewährung von Hilfe (Gender Equality and Aid Delivery),
- - unter Hinweis auf die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vom März 2000,
- - unter Hinweis auf das Protokoll über die Rechte der Frau in Afrika, auch als "Protokoll von Maputo" bekannt, das am 26. Oktober 2005 in Kraft trat,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. und 6. Dezember 2007 zur Überprüfung der Umsetzung der Aktionsplattform von Beijing durch die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen und insbesondere den vom portugiesischen Vorsitz ausgearbeiteten Begleitbericht mit Indikatoren zu Frauen und Armut,
- - unter Hinweis auf die Internationale Konferenz der UN zu Bevölkerung und Entwicklung (ICPD), die im September 1994 in Kairo stattfand, das in Kairo angenommene Aktionsprogramm und die im Jahre 1999 verabschiedeten Abschlussdokumente der UN-Sondertagung zum Thema "Kairo+5" über weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsprogramms,
- - unter Hinweis auf den Brüsseler Aufruf zum Handeln gegen sexuelle Gewalt in und nach bewaffneten Konflikten (Juni 2006),
- - unter Hinweis auf den Aktionsplan von Maputo für die Umsetzung des kontinentalen Politikrahmens für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte 2007-2010, der auf der Sondertagung der Afrikanischen Union im September 2006 angenommen wurde
- - unter Hinweis auf den Brüsseler Aktionsrahmen und die Empfehlungen zum Thema "Gesundheit im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung", die von den Gesundheitsministern der Gruppe der AKP Staaten im Oktober 2007 in Brüssel angenommen wurden,
- - unter Hinweis auf die Erklärung zum Thema "Gleichstellung der Geschlechter: eine zentrale Frage in den Gesellschaften des Wandels" und das dazugehörige Aktionsprogramm, die auf der 5. Europäischen Ministerkonferenz angenommen wurden,
- - unter Hinweis auf die Ministererklärung der Konferenz der für Gleichstellung zuständigen Minister, die am 4. Februar 2005 in Luxemburg stattfand,
- - unter Hinweis auf den Beschluss 14/04 der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der am 7. Dezember 2004 in Sofia gefasst wurde, und den Aktionsplan der OSZE zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter 2004,
- - unter Hinweis auf den Commonwealth-Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter 2005-2015,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0035/2008),
A. in der Erwägung, dass es in der von der UN-Weltkonferenz über Menschenrechte am 25. Juni 1993 verabschiedeten Wiener Erklärung heißt, dass die Menschenrechte von Frauen und Mädchen ein unveräußerlicher, integraler und untrennbarer Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte sind,
B. in der Erwägung, dass im Europäischen Entwicklungskonsens die Geschlechtergleichstellung als ein Grundprinzip herausgestellt und darin festgehalten wird, dass die Europäische Union "in all ihre Politikfelder und Praktiken, die ihre Beziehungen zu Entwicklungsländern betreffen, die Geschlechtergleichstellung als wichtige Komponente aufnehmen" wird (Teil I - Artikel 19), und in der Erwägung, dass im Abkommen von Cotonou die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter nachdrücklich hervorgehoben und darin erklärt wird, dass die "Zusammenarbeit zur Erleichterung des Zugangs von Frauen zu allen Ressourcen [beiträgt], die sie zur uneingeschränkten Ausübung ihrer Grundrechte benötigen" (Artikel 31),
C. in der Erwägung, dass die UN-Generalversammlung den universellen Zugang zu reproduktiver Gesundheit bis zum Jahr 2015 als Unterziel in den Katalog der MDG aufgenommen hat,
D. in der Erwägung, dass in der Aktionsplattform von Beijing Gender Mainstreaming als wirksame Strategie zur Förderung der Geschlechtergleichstellung bekräftigt und darin erklärt wurde, dass "Regierungen und andere Akteure eine aktive und sichtbare Politik der konsequenten Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in alle Politiken und Programme fördern [sollten], damit die Auswirkungen von Entscheidungen auf Frauen bzw. Männer analysiert werden, bevor entsprechende Entscheidungen getroffen werden",
E. in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen rund zwei Drittel der weltweiten Arbeitslast tragen, dass sie aber in den Genuss von weniger als 5 % des Einkommens kommen in der Erwägung, dass Frauen mit ihrer Arbeit die Hälfte aller Lebensmittel in der Welt erzeugen und dass fast 74 % der nichterwerbstätigen Frauen sich vorwiegend um die Hausarbeit und die Betreuung von Familienangehörigen zu Hause kümmern wobei dies für nur 27 % der nichterwerbstätigen Männer gilt,
F. in der Erwägung, dass von den 1,3 Milliarden in absoluter Armut lebenden Menschen 70 % Frauen sind und Armut nicht nur ein Symptom, sondern auch eine Ursache von ungleicher Verteilung von Einkommen, Besitz, Ressourcen, Marktmacht und Verfügungsgewalt über Eigentum ist; in der Erwägung, dass die Europäische Union die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen in ihrer Entwicklungszusammenarbeit über den zweigleisigen Ansatz fördert, der einerseits die systematische Einbeziehung der Geschlechterproblematik in alle Projekte und Programme (Gender Mainstreaming) und andererseits bestimmte Maßnahmen vorsieht, die auf die Förderung der Frauenrechte und die Teilhabe der Frauen abzielen,
G. in der Erwägung, dass Wirtschaftswachstum notwendig, aber nicht hinreichend bei der Bekämpfung von Armut ist, weil es nicht genug Existenz- und Beschäftigungsmöglichkeiten schafft H. in der Erwägung, dass Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts häufig zu weiterer Ungleichbehandlung führt, die sich negativ auf das Wohlergehen der Frauen, ihre Familien und ihre Gemeinschaft sowie ihre persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten auswirkt,
I. in der Erwägung, dass auf die Gleichstellung abzielende Maßnahmen in den meisten Ländern nicht als Priorität betrachtet werden, da die Gleichstellungsthematik als zweitrangig erachtet wird und kulturelle, religiöse und sozioökonomische Praktiken als Entschuldigung für die Behinderung von Fortschritten im Bereich der Geschlechtergleichstellung und der Frauenrechte benutzt werden,
J. in der Erwägung, dass durch die Stärkung der Stellung der Frauen nachweislich die Verwirklichung der anderen MDG beschleunigt wird, da sie zur Armutsbekämpfung und zur Verbesserung der demographischen, sozialen und wirtschaftlichen Indikatoren beiträgt K. in der Erwägung, dass Gender Mainstreaming dazu beitragen kann, dass Gesellschaften gerechter und demokratischer werden und dass in ihnen Frauen und Männer als in allen Aspekten des Lebens gleich gelten, dass es aber spezielle Gleichstellungsmaßnahmen und positive Aktionen als Teil eines doppelten Ansatzes zur Verwirklichung der angestrebten Gleichstellung der Geschlechter nicht ersetzen kann,
L. in der Erwägung, dass die frühzeitige allgemeine und berufliche Bildung für Mädchen und Frauen (einschließlich umfassender Sexualaufklärung) von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung von Armut und weit verbreiteten Krankheiten sind, da sie dafür sorgen, dass Frauen ihr Wissen, ihre Kompetenzen und ihr Selbstbewusstsein mit Blick auf eine uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft und der Politik ausbauen M. in der Erwägung, dass der uneingeschränkte Zugang der Frauen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zu den entsprechenden Rechten eine Voraussetzung für die Gleichstellung der Geschlechter ist, weil die Fähigkeit für Frauen, über ihre Fruchtbarkeit zu bestimmen, von wesentlicher Bedeutung für die Stärkung ihrer Rolle ist und zwar aus folgenden Gründen: Frauen, die ihre Familie planen können, können ebenfalls den Rest ihres Lebens planen; gesunde Frauen können produktiver sein; der Schutz der reproduktiven Rechte - so z.B. die Familienplanung bezüglich des Zeitpunkts von Geburten und des Abstands zwischen Geburten sowie die Entscheidung darüber ob man Kinder haben will, ohne Diskriminierung, Zwang und Gewalt - bringt die Freiheit mit sich, stärker und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben N. in der Erwägung, dass es sehr wichtig ist, finanzielle und technische Mittel für Frauenorganisationen zur Verfügung zu stellen, um so Programme für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft einschließlich Migrantinnen, vertriebenen Frauen und Flüchtlingsfrauen zu fördern, wobei insbesondere Anlagen und angemessene Technologie für die Nahrungsmittelverarbeitung und die Erleichterung der Arbeitslast zur Verfügung gestellt, der Zugang von Frauen zu Land erleichtert, der Zugang von Mädchen zu Schulen und der regelmäßige Schulbesuch verbessert werden sollen,
O. in der Erwägung, dass Frauen in der Ehe sowie beim Zugang zu Eigentum von Grund und Boden, beim Zugang zu den Ressourcen und bei der Kontrolle dieser Ressourcen diskriminiert werden können,
P. in der Erwägung, dass vielen Frauen der Zugang zur medizinischen Grundversorgung, zur Bildung auf allen Ebenen, zu wirtschaftlicher Unabhängigkeit, zu beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und zur Mitwirkung an Entscheidungsprozessen verwehrt ist Q. in der Erwägung, dass es in bestimmten Kulturen noch immer traditionelle und religiöse Vorurteile gibt, die es mit sich bringen, dass junge Frauen und Mädchen nur einen eingeschränkten Zugang zur Bildung haben und diskriminiert werden,
R. in der Erwägung, dass mindestens 130 Millionen Frauen gezwungen wurden, sich der Verstümmelung ihrer weiblichen Genitalien oder anderen gewaltsamen traditionellen Praktiken zu unterziehen, und für weitere 2 Millionen Frauen jährlich die Gefahr besteht dass ihre körperliche Unversehrtheit und ihre Menschenrechte durch solche Praktiken schwer verletzt werden,
S. in der Erwägung, dass Migrantinnen der Gefahr der Zwangsarbeit und der sexuellen Ausbeutung stärker ausgesetzt sind als Männer und dass sie auch viel eher prekäre Arbeitsbedingungen hinnehmen,
T. in der Erwägung, dass in Ländern, die sich nach der Beilegung eines Konflikts in einem Prozess des Wiederaufbaus und der Reintegration befinden, institutionelle Mechanismen und Zusagen hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter wirksame erste Schritte auf dem Weg zum Schutz und zur Förderung der Frauenrechte darstellen; in der Erwägung, dass die Beteiligung aller einschlägigen Akteure, u.a. der Regierungen und politischen Vertreter, nichtstaatlicher Organisationen, von Gruppen der Zivilgesellschaft und Akademikern, sowie die direkte Mitwirkung von Frauengruppen und -netzwerken eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung einer gemeinsamen und nachhaltigen Entwicklung darstellen,
U. in der Erwägung, dass in Afrika in den Ländern südlich der Sahara 57 % der mit HIV/AIDS infizierten Erwachsenen Frauen sind und dass die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Infektion bei Frauen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren mehr als drei Mal so hoch wie bei jungen Männern ist,
V. in der Erwägung, dass es ein Gefälle beim Informationsstand von Männern und Frauen über die Übertragungswege von HIV/Aids und Präventionsmaßnahmen gibt, das durch ein Klima der Diskriminierung und der geschlechtsbezogenen Gewalt noch verschärft wird; in der Erwägung, dass Aufklärung in Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie Informationen über und Zugang zu Diensten der reproduktiven Gesundheit die beste Garantie für die Verhütung von HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten sind,
W. in der Erwägung, dass immer noch jedes Jahr 536.000 Mütter bei der Geburt sterben (95 % davon in Afrika und Asien) und dass auf jede Frau, die stirbt, 20 oder mehr kommen die mit schweren Komplikationen zu kämpfen haben, die von chronischen Entzündungen bis zu schweren Verletzungen wie obstetrischen Fisteln reichen und die ohne weiteres vermieden werden könnten, wenn es einen allgemeinen Zugang zu grundlegender Geburtshilfe und Betreuung bei geburtshilflichen Notfällen sowie zu reproduktiven Gesundheitsdiensten gäbe,
X. in der Erwägung dass es nach einer Studie des International Food Policy Research Instituts einen starken Zusammenhang zwischen dem Ernährungszustand der Kinder und der Entscheidungsgewalt von Frauen im Haushalt gibt, wonach Frauen, wenn sie einen niedrigen Status und kein Mitspracherecht haben, häufiger selbst unterernährt sind in der Erwägung, dass durch verbesserte Ernährung ein Großteil der Todesfälle von Kindern vermieden werden könnte und ein Beitrag zur Verwirklichung des MDG betreffend die Senkung der Kindersterblichkeit geleistet würde,
Y. in der Erwägung, dass die Wirksamkeit einiger bisher durchgeführter Projekte durch besondere Schwachstellen einiger Länder beeinträchtigt wurde, und zwar durch instabile lokale und nationale Verwaltungsbehörden, korrupte Regierungen und einen Mangel an Erfahrung und ausgebildetem Personal für die Überwindung der Probleme, die die verstärkte Teilhabe der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter betreffen Z. in der Erwägung, dass ein erhöhtes Risiko von Naturkatastrophen sowie von lokaler bzw. regionaler Ressourcenzerstörung benachteiligte Bevölkerungsgruppen überproportional trifft,
- 1. begrüßt die oben genannte Mitteilung der Kommission zur Gleichstellung der Geschlechter und Teilhabe von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit, die es als einen weiteren Schritt im Aktionsprogramm für die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft für die Jahre 2001 bis 2006 betrachtet;
- 2. bedauert, dass, seit der Rat in seiner Entschließung vom 20. Dezember 1995 zum ersten Mal die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Entwicklungszusammenarbeit zu einem Grundsatz der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten erklärt hat, in der Praxis nicht genug getan wurde
- 3. weist darauf hin, dass das Verständnis der Bevölkerung von der Rolle der Frauen in Nachkriegsgesellschaften und von ihrem Beitrag zum Wiederaufbau nach dem Krieg über die universalistische Schilderung der "Kriegserfahrungen von Frauen" hinausgehen muss und die spezielle Beschaffenheit und die Vielfalt der Erfahrungen von Frauen anerkannt werden müssen;
- 4. bedauert, dass die meisten Länderstrategiepapiere innerhalb des DCI sich auf Gender-Fragen als ein Querschnittsthema beziehen, ohne dass spezielle geschlechtsspezifische Ziele oder Maßnahmen genannt werden; fordert nachdrücklich, dass geschlechtsspezifische Ziele und Maßnahmen in künftige Strategien aufgenommen werden
- 5. begrüßt die Forderung der Kommission, die Europäische Union solle Drittstaaten bei der Einhaltung und Umsetzung internationaler Verpflichtungen wie bspw. des CEDAW, des Aktionsprogramms von Kairo, der Aktionsplattform von Beijing (1999 und 2005) sowie der Milleniums-Erklärung der UN unterstützen;
- 6. teilt die Ansicht der Kommission, wonach die zur Unterstützung der Einbeziehung der Gleichstellungsproblematik in die Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellten Finanzmittel verglichen mit der Dotierung anderer horizontaler Maßnahmen unbedeutend sind; bedauert, dass lediglich 5 % der DCI-Mittel für das thematische Programm "Investing in People (2007-2013) " (In die Menschen investieren) für die Gleichstellung der Geschlechter bereitgestellt werden und dass die regionalen und nationalen Strategiepapiere keine Übersicht über die für die Geschlechtergleichstellung bereitgestellten Mittel enthalten, da die Gender-Frage nur als Querschnittsthema erwähnt wird und daher keine Details zu den Finanzmitteln gegeben werden;
- 7. zeigt sich besorgt über den neuen Aufbau der Beihilfen der Kommission, in dessen Rahmen Budgethilfen bevorzugt werden, da dies zu zusätzlichen Schwierigkeiten bei der Bewertung der Fortschritte im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter führen kann
- 8. lobt den allgemeinen Ansatz der Kommission als gute Grundlage für die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive durch die Europäische Union und die Mitgliedstaaten in ihren Programmen für Entwicklungszusammenarbeit, um die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Emanzipation der Frauen als Hauptinstrument zur Förderung der Menschenrechte und Bekämpfung der Armut zu erreichen weist jedoch darauf hin, dass es Verbesserungsmöglichkeiten gibt, insbesondere bei der Auswertung der Daten, um Maßnahmen zu verhindern, die der Stellung der Frauen schaden könnten;
- 9. ist der Auffassung, dass eine wirksame Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Politiken der Entwicklungszusammenarbeit von der Sensibilität der Mitgliedstaaten und der betreffenden EU-Institutionen gegenüber Gleichstellungsfragen abhängt; ist der Ansicht, dass dies bedeutet, dass für die wirksame Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Entwicklungszusammenarbeit zunächst die im Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union 2006-2010 (KOM (2006) 0092) festgelegten Ziele erreicht werden müssen;
- 10. unterstreicht die Notwendigkeit, sich nicht nur auf die Frauen, sondern auch auf die Beziehungen zwischen den Geschlechtern zu konzentrieren, insbesondere auf die Beziehungen zwischen Mann und Frau in der Gesellschaft, die Ungleichbehandlungen aufgrund des Geschlechts hervorrufen oder aufrechterhalten; ist der Ansicht, dass daher Projekte sowohl auf Männer als auch auf Frauen abzielen sollten;
- 11. betont, dass Globalisierungsprozesse für arme Länder neue Chancen mit sich bringen und die spezifischen Bedürfnisse von Frauen berücksichtigen sollten, da Frauen häufig ungelernte Arbeitskräfte sind und deshalb sozial benachteiligt werden;
- 12. fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge zu machen, wie im Rahmen einer zunehmend globalisierten Welt Beschäftigungsmöglichkeiten und konkrete Existenzmöglichkeiten für die zahlreichen ungelernten Frauen in Entwicklungsländern geschaffen werden können;
- 13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Maßnahmen zu ergreifen, die sich konkret und messbar auf die Beziehungen zwischen den Geschlechtern auswirken (Änderung von Gesetzen, Einrichtungen und bestehenden patriarchalischen Verhaltensmustern, Aufstockung der Haushaltsmittel und Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für Frauen);
- 14. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, als Arbeitgeber in Entwicklungsländern durch eine Erhöhung der Löhne gemäß der Empfehlung 135 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1970 betreffend die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer, dem Prinzip der menschenwürdigen Arbeit Rechnung zu tragen;
- 15. begrüßt die Vorschläge, den Schutz der Arbeits- und Bürgerrechte von Gelegenheitsarbeitern und die Mitwirkung von Frauen in Gewerkschaften zu fördern, um so die Probleme, denen Frauen bei der Arbeit ausgesetzt sind, besser bewältigen zu können;
- 16. fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung von Politiken im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsstellung von Frauen zu unterstützen, den gleichberechtigten Zugang zu menschenwürdiger Arbeit sowie die grundlegenden Menschenrechte und sozialen Rechte weiter zu fördern und besonderes Augenmerk auf die zunehmende Zahl von Migrantinnen und deren zunehmende Schutzbedürftigkeit zu lenken, damit Frauen nicht zur neuen ausgebeuteten Gesellschaftsschicht werden;
- 17. fordert die Kommission auf, die potenziellen Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen unter dem Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter zu beurteilen
- 18. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Kohärenz zwischen der Politik auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit und anderen Gemeinschaftspolitiken (z.B. der Handelspolitik und der Agrarpolitik) zu gewährleisten um negative Interferenzen zwischen den einzelnen Politiken, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Frauen, zu vermeiden
- 19. weist darauf hin, dass der Einfluss der Frauen auf ihre eigene Lebensplanung von ihrer Schulbildung abhängt; betont die Bedeutung von sowohl auf Frauen als auch auf Männer abzielenden geschlechtsspezifischen Bildungsprogrammen;
- 20. fordert die Kommission auf, eine Gender-Analyse auf allen Ebenen der Ausarbeitung, Umsetzung und Evaluierung von Maßnahmen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle Formen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts abgeschafft werden, und um die Menschenrechte von Frauen zu schützen und zu fördern;
- 21. ersucht die Kommission, eine Bewertung der Auswirkungen der neuen Hilfemodalitäten auf die Situation der Frauen durchzuführen und dabei die Tatsache zu berücksichtigen, dass Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter weniger stark im Vordergrund stehen und dass dies zum Teil auf diese neue Ausrichtung der Entwicklungspolitik zurückzuführen ist;
- 22. begrüßt es, dass die Kommission sich für die Ausarbeitung von geschlechtsspezifischen Leistungsindikatoren ausgesprochen hat, und fordert, dass solche Indikatoren in alle Länderstrategiepapiere im Rahmen des DCI und des Europäischen Entwicklungsfonds sowie in die Beurteilung der Ergebnisse bei der Halbzeitbewertung und der Schlussbewertung dieser Strategien einbezogen werden; fordert die Kommission auf, kostengünstige, transparente und auswertbare Parameter in Form von quantitativ messbaren und vor allem qualitativen Indikatoren zu entwickeln um die Fortschritte bei der Gleichstellung und der Teilhabe von Frauen regelmäßig und effizient evaluieren zu können; ersucht die Kommission, im Dialog mit Drittländern verstärkt für die Bedeutung von nach dem Geschlecht aufgeschlüsselten vergleichbaren Daten zu sensibilisieren; hält die im Anhang (Teil VII) (SEC(2007)0332) zu der oben genannten Mitteilung der Kommission über die Gleichstellung der Geschlechter und die Teilhabe von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit aufgelisteten, nach dem Geschlecht aufgeschlüsselten Indikatoren für eine gute Grundlage für die Ausarbeitung eines umfassenden Instrumentariums zur Bewertung der Ergebnisse;
- 23. begrüßt es, dass in der Strategie der Kommission das Phänomen geschlechtsbezogener Gewalt berücksichtigt wird;
- 24. betont, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur ein Thema für Frauen ist und dass hierfür ein Ansatz erforderlich ist, der sowohl auf Männer als auch auf Frauen ausgerichtet ist; begrüßt Programme, die auf die weiblichen Opfer ausgerichtet sind, ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten jedoch dringend dazu auf, Programme zu entwickeln die auf die männlichen Täter ausgerichtet sind, damit die Ursachen und nicht nur die Auswirkungen dieses Phänomens behandelt werden;
- 25. begrüßt die Initiative der Kommission zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Gewalt gegen Frauen durch die verstärkte Behandlung dieser Frage in den Medien und die Ausbildung von in den Bereichen Militär, Strafverfolgung und Justiz tätigen Personen; ruft jedoch dazu auf, Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, der Folter und traditioneller, die Gesundheit schädigender Bräuche mehr Aufmerksamkeit zu schenken und dabei besonderes Augenmerk auf weibliche Genitalverstümmelung, Ehrenverbrechen sowie Früh- und Zwangsehen zu richten, und unterstreicht dass die Anzahl der weiblichen Arbeitskräfte in den Einrichtungen, die zur Unterstützung der Opfer solcher Praktiken direkt mit diesen in Berührung kommen erhöht werden muss;
- 26. begrüßt es, dass in der oben genannten Mitteilung der Kommission zum Thema Gleichstellung der Geschlechter und Teilhabe von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit besonders die bei Frauen steigende Rate von HIV/AIDS-Infektionen unterstrichen wird; ist der Ansicht, dass ein ausdrücklicher Appell an die Mitgliedstaaten, ihre diesbezüglichen finanziellen Zusagen zu erfüllen, hätte erfolgen sollen;
- 27. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, spezielle, zeitlich begrenzte und messbare Verpflichtungen vorzusehen und angemessene Mittel hierfür bereitzustellen, um zu gewährleisten, dass bis 2010 alle Frauen und Mädchen Zugang zu HIV/AIDS-Prävention, zu entsprechender Behandlung, Betreuung und Unterstützung haben;
- 28. begrüßt es, dass in der oben genannten Mitteilung der Kommission zum Thema "Gleichstellung und Teilhabe - die Rolle der Frauen in der Entwicklungsammenarbeit" der Zusammenhang zwischen Maßnahmen und Programmen zur Bekämpfung von HIV/AIDS und Maßnahmen und Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte (SRHR) erneut nachdrücklich bekräftigt wird;
- 29. fordert die Kommission auf, ihre führende politische Rolle im Bereich der SRHR auszubauen und mehr Mittel für SRHR-Maßnahmen bereitzustellen, um Länder bei der Erreichung der MDG, insbesondere des Ziels eines allgemeinen Zugangs zur reproduktiven Gesundheit im Rahmen der Verbesserung der Gesundheit von Müttern (MDG 5), zu unterstützen und bisher vernachlässigte, Frauen betreffende SRHR-Fragen wie beispielsweise obstetrische und traumatische Fisteln in Angriff zu nehmen;
- 30. weist darauf hin, dass die Diskriminierung von Mädchen und Frauen zu einem erhöhten HIV/AIDS-Risiko beiträgt, da ihre niedrige soziale Stellung es ihnen schwer macht in Fragen der Sexualität über sich selbst zu bestimmen;
- 31. bedauert zutiefst die Situation der unter der Scharia praktisch wie Leibeigene behandelten Frauen und vertritt die Auffassung, dass diese Unterdrückung jedem vom Parlamentals übergeordnet betrachteten Grundsatz diametral entgegengesetzt ist;
- 32. begrüßt es, dass im Anhang zu der oben genannten Mitteilung der Kommission zur Gleichstellung der Geschlechter und Teilhabe von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit anerkannt wird, wie wichtig die Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Mikrobizide und Impfstoffe ist (die die vielversprechendsten Technologien für Frauen sind), und fordert die Europäische Union auf, die Einbeziehung von HIV/AIDS-Impfstoffen sowie der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Mikrobizide in die allgemeineren Themenstellungen Entwicklung und Geschlechtergleichstellung auch weiterhin zu gewährleisten;
- 33. vertritt die Ansicht, dass die Stärkung der Stellung der Frauen durch die Gewährleistung eines uneingeschränkten Zugangs zu Informationen, Dienstleistungen und Grundversorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sie eher in die Lage versetzt, geschützte Sexualkontakte auszuhandeln und sich vor Geschlechtskrankheiten einschließlich HIV/AIDS, zu schützen; unterstützt die von der Kommission zum Schutz der Frauen vor Geschlechtskrankheiten vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere die finanzielle Unterstützung der Entwicklung von Mikrobiziden und Impfstoffen, sowie die im Bereich reproduktive Gesundheit und Rechte vorgeschlagenen Maßnahmen;
- 34. ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die Aufnahme von Maßnahmen zur Vorbeugung der Übertragung von HIV/AIDS von der Mutter auf das Kind (PMTCT) in das Bündel umfassender Ansätze zur Bekämpfung von HIV zu fördern;
- 35. betont, wie wichtig es ist, dass Frauen bei Fragen der Wasserversorgung, der Kanalisation und der Hygiene in den Vordergrund gestellt werden; betont deshalb auch wie wichtig es ist, den Zugang zu sicherem Trinkwasser, angemessenen sanitären Einrichtungen sowie Wasser für Produktionszwecke zu verbessern;
- 36. kritisiert scharf, dass die Bekämpfung traditionell bedingter Gewalt gegen Frauen nicht Teil der Maßnahmen in der Strategie der Kommission ist; verurteilt alle rechtlichen kulturellen und religiösen Praktiken, die Frauen diskriminieren, sie vom politischen und öffentlichen Leben ausschließen und sie in ihrem täglichen Leben ausgrenzen sowie die Praktiken, die Vergewaltigung, häusliche Gewalt, Zwangsheiraten, ungleiche Rechte in Scheidungsverfahren, Ehrenverbrechen, jegliche Verpflichtung zur Beachtung besonderer Kleidungsvorschriften gegen den eigenen Willen der Frauen, Belästigungen wegen Nichteinhaltung geschlechtsspezifischer Normen oder Vorschriften, Menschenhandel und Zwangsarbeit entschuldigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Praktiken im Rahmen der Politik der Entwicklungszusammenarbeit zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um Informations- und Advocacy-Programme, die die Öffentlichkeit sensibilisieren und das Klima der öffentlichen Meinung verändern, bei der Länderprogrammplanung zu fördern und die zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen, einschließlich traditioneller schädlicher Praktiken, getroffenen Maßnahmen, zu einem Kriterium für die verantwortungsvolle Staatsführung von Partnerländern zu machen;
- 37. nimmt mit Besorgnis den Weltbevölkerungsbericht des UNFPA vom letzten Jahr zur Kenntnis, in dem eingeräumt wird, dass weltweit insgesamt 60 Millionen Frauen fehlen und dass diese "fehlenden" Frauen durch vorgeburtliche Selektion, Abtreibung und Kindstötung ihrer Existenz beraubt wurden;
- 38. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem Brüsseler Aufruf zum Handeln gegen sexuelle Gewalt in und nach bewaffneten Konflikten Folge zu leisten;
- 39. fordert die Kommission nachdrücklich auf, den SRHR einschliesslich der Bekämpfung der sexuellen Gewalt, in Krisensituationen und Konfliktgebieten in der humanitären Phase sowie beim Wiederaufbau nach Kriegen Priorität einzuräumen;
- 40. betont, dass Frauen nicht nur als verletzliche Opfer, sondern auch als eine stark differenzierte Gruppe von sozialen Akteuren gesehen werden müssen, die über wertvolle Ressourcen und Fähigkeiten verfügen und ihre eigenen Prioritäten haben; weist darauf hin, dass Frauen den Lauf der Ereignisse beeinflussen und durch ihr Wirken den Entwicklungsprozess gestalten müssen;
- 41. ist der Auffassung, dass die Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen eine notwendige Voraussetzung für verantwortliches politisches Handeln ist, und begrüßt alle Arten von Fördermaßnahmen wie Anreize für das Erfüllen von Quoten, Unterstützung von Frauenbewegungen und -organisationen und aktive Förderung der Rechte der Frauen in den Länderstrategiepapieren; bekräftigt die Notwendigkeit, die Rolle der Frauen in der politischen Beschlussfassung zu stärken und die uneingeschränkte Teilnahme und Einbeziehung von Frauen bei sämtlichen Anstrengungen zur Konfliktbewältigung und Schaffung von Frieden zu gewährleisten; unterstützt ferner die Empfehlungen der UNSCR 1325 (2000);
- 42. fordert die Europäische Union auf, ihre Bemühungen um die Umsetzung der UNSCR 1325 (2000), in der eine verstärkte Beteiligung von Frauen an der Konfliktbeilegung und an Friedensprozessen auf allen Entscheidungsebenen gefordert wird, zu intensivieren
- 43. betont, dass Vergewaltigung als Kriegswaffe benutzt wird und dass diesem Phänomen durch Hilfsprogramme für Opfer begegnet werden muss;
- 44. fordert die Kommission auf, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Gleichstellung der Geschlechter voll und ganz bei der Länderprogrammierung zu berücksichtigen betont, dass nach wie vor erhebliche Anstrengungen im Bereich der Integration der Gleichstellung als Querschnittsaufgabe in die Alltagspraxis der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union erforderlich sind; fordert die Kommission auf, sich auch weiterhin um eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in ihren Delegationen zu bemühen, indem sie, auch in Spitzenpositionen wie beispielsweise als Delegationsleiter, mehr Frauen beruft;
- 45. unterstreicht das Potenzial von Kleinstkrediten als ein Mittel, das im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zur Förderung der Entwicklung lokaler Gemeinschaften und der Teilhabe von Frauen eingesetzt werden kann;
- 46. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, die Frauen zur Gründung von Selbsthilfegruppen sowie zur Selbstständigkeit ermutigen, und in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (wie PlaNet Finance) das Mikrofinanzierungsnetzwerk auszubauen damit mehr Frauen Kredite aufnehmen können, um ihre wirtschaftliche Stellung zu verbessern;
- 47. fordert die Kommission auf, klare Angaben zu den für die Überwachung und Bewertung der Umsetzung der vorliegenden Strategie verfügbaren Mechanismen zu machen einschließlich der Überwachung der finanziellen und personellen Ressourcen, die zur Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung bereitgestellt werden;
- 48. weist darauf hin, dass sich die Gleichstellung der Geschlechter auf nationaler Ebene wahrscheinlich eher verwirklichen lässt, wenn ausreichende finanzielle Mittel und qualifizierte Fachleute für Gleichstellungsfragen, vor allem lokale Fachleute, im Rahmen von Projektteams zur Verfügung stehen;
- 49. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre in Entwicklungsländern tätigen Mitarbeiter in Gender-Fragen zu schulen;
- 50. begrüßt die von der Kommission im Bereich Bildung vorgeschlagenen Maßnahmen, da es der Ansicht ist, dass die Stärkung der Position der Frau durch ein höheres Bildungsniveau sowohl die Lage der Frauen als auch die ihrer Kinder verbessert;
- 51. unterstreicht, dass der Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen für Mädchen weiter gefördert werden muss, um frühzeitigen Schulabbruch zu verhindern und dass auf Gleichberechtigung und Qualität ausgerichtete Bildungspolitiken unterstützt werden müssen, und zwar durch die Ausbildung der Lehrkräfte in geschlechtsspezifischen Fragen und die Unterstützung der Reform der Lehrpläne, um die Gleichstellung der Geschlechter und Themen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie der verstärkten Teilhabe von Frauen einzubeziehen, da in der Mehrzahl der Entwicklungsländer Mädchen beim Zugang zur Bildung immer noch diskriminiert werden;
- 52. weist darauf hin, dass die Strategie im Bereich "Aktionen der EU international und regional" bedauerlicherweise keine Position der Europäischen Union zur Reform der Vereinten Nationen im Bereich der Gleichstellung formuliert;
- 53. begrüßt die Gründung der EG/UN-Partnerschaft zur Gleichstellung für Entwicklung und Frieden (EC/UN Partnership on Gender Equality for Development and Peace)13; betont dass es daran interessiert ist, über die im Rahmen dieser Partnerschaft geleistete Arbeit informiert und daran beteiligt zu werden;
- 54. betont, wie wichtig es ist, eine Koordinierung der Geber mit Blick auf Gender Mainstreaming und die Verbesserung des Dialogs und der Kommunikation herbeizuführen damit eine gemeinsame Vorstellung von Gender-Konzepten und geeigneten Methoden erreicht wird;
- 55. fordert den Rat auf, einen Europäischen Sonderbeauftragten für die Rechte der Frau zu ernennen der das Engagement der Europäischen Union für die Teilhabe der Frauen an der Außen- und Entwicklungspolitik stärken und die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele fördern würde, indem der Schwerpunkt auf die weltweite Gleichstellung von Frauen und Männern, die Senkung der Müttersterblichkeit und die Bekämpfung der Armut gelegt würde;
- 56. begrüßt die Absicht der Kommission, die Auszahlung von Budgethilfen an Leistungskriterien zu knüpfen, die anhand von nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Ergebnisindikatoren bewertet werden; betont jedoch, dass Entscheidungen zur Bestrafung inkompetenter Verwaltungsbehörden mit Bedacht getroffen werden müssen, damit nicht die Endbegünstigten der Hilfen, insbesondere Frauen, darunter zu leiden haben;
- 57. betont, dass Partizipation allein nicht zur Minderung der Ungleichheit von Frauen beiträgt sondern dass nur mit gezielten und wirksamen Bemühungen vor Ort alle Hindernisse für die Teilhabe von Frauen überwunden werden können;
- 58. weist darauf hin, dass eine verantwortungsvolle Staatsführung die Achtung der Grundfreiheiten und die Behandlung der Frauenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter als elementare Grundrechte einschließt und dass diese für die Verwirklichung der MDG und anderer Entwicklungsziele von entscheidender Bedeutung sind;
- 59. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 40.
- 2 ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.
- 3 ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 311.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0274.
- 5 ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 475.
- 6 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0483.
- 7 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0577.
- 8 ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
- 9 Die Erklärung über den Europäischen Konsens zur humanitären Hilfe wurde vom Rat am 19. November und vom Europäischen Parlament am 29. November gebilligt und von den Präsidenten der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union am 18. Dezember 2007 unterzeichnet.
- 10 ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
- 11 ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.
- 12 ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.
- 13 Bei der EG/UN-Partnerschaft zur Gleichstellung für Entwicklung und Frieden handelt es sich um eine gemeinsame Initiative der Europäischen Kommission, des Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau (UNIFEM) und des Internationalen Ausbildungszentrums der Internationalen Arbeitsorganisation (ITCILO). Diese Initiative geht zurück auf die Konferenz mit dem Titel "Owning Development: Promoting Gender Equality in New Aid Modalities and Partnerships" (Eigenverantwortung für Entwicklung: Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in neuen Hilfemodalitäten und Partnerschaften), die im November 2005 gemeinsam von der Europäischen Kommission und UNIFEM organisiert wurde.