Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf Artikel 13 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
- - gestützt auf Artikel 21 und 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in denen die Rechte von Behinderten verankert sind,
- - gestützt auf Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 14 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
- - in Kenntnis der Entschließungen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 1. November 2001 zu den Rechten behinderter oder älterer Menschen in den AKP-Ländern1 sowie vom 21. März 2002 zu Fragen der Gesundheit, der Jugend, der älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. September 2003 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Auf dem Weg zu einem rechtsverbindlichen Instrument der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen" (KOM (2003) 0016)3,
- - in Kenntnis der Millennium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (Resolution der UN-Generalversammlung 60/1 über das Ergebnis des Weltgipfels vom 16. September 2005),
- - gestützt auf die Resolution der Weltgesundheitsorganisation WHA 58.23 vom 25. Mai 2005 zu Behinderung einschließlich Vorsorge, Bewältigung und Rehabilitation,
- - in Kenntnis der Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte (Resolution der UN-Generalversammlung 048/96 vom 20. Dezember 1993),
- - in Kenntnis der UN-Konvention über die Rechte der Kinder,
- - in Kenntnis des Weltaktionsprogramms der Vereinten Nationen für Behinderte (Resolution der UN-Generalversammlung 037/52 vom 3. Dezember 1982),
- - unter Hinweis auf das Asiatisch-Pazifische Jahrzehnt der Behinderten (1993-2002), das Afrikanische Jahrzehnt der Behinderten (2000-2009), das Neue Asiatisch-Pazifische Jahrzehnt der Behinderten (2003-2012) und das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen (2003),
- - in Kenntnis der Leitlinien der Kommission über Behinderung und Entwicklung für die EU-Delegationen und Dienststellen vom März 2003 (Leitlinien der Kommission),
- - gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
1 ABl. C 78 vom 2.4.2002, S. 64.
2 ABl. C 231 vom 27.9.2002, S. 55.
3 ABl. C 76 E vom 25.3.2004, S. 231.
A. in der Erwägung, dass in den Entwicklungsländern behinderte Menschen, insbesondere behinderte Frauen und Kinder, oft zu den Ärmsten, den am meisten Benachteiligten und den von der Gesellschaft Ausgegrenztesten zählen und auch häufig von der Entwicklungshilfe ausgeschlossen sind; in der Erwägung, dass Schätzungen der Weltbank zufolge 20 % der ärmsten Menschen der Welt behindert sind,
B. in der Erwägung, dass Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge Menschen mit Behinderungen zwischen 7 und 10 % der Bevölkerung eines jeden Landes ausmachen und nach den Schätzungen des Informationsnetzwerks der Vereinten Nationen für Bevölkerungsfragen von den 800 Millionen Menschen in Afrika beinahe 50 Millionen behindert sind,
C. in der Erwägung, dass das Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele ohne die ausdrückliche sowie frühzeitige und initiative Einbeziehung behinderter Menschen aller Altersgruppen unmöglich sein wird,
D. in der Erwägung, dass in den Leitlinien der Kommission über Behinderung und Entwicklung betont wird, dass der Zugang Behinderter zu und die Einbeziehung Behinderter in alle von den EU-Delegationen unterstützten Politikbereiche und Aktivitäten gewährleistet werden muss,
E. in der Erwägung, dass die Kommission derzeit an der Ausarbeitung einer UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen beteiligt ist und die baldige Unterzeichnung dieser Konvention wünschenswert wäre,
F. in der Erwägung, dass der Einsatz der Europäischen Union für die Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen des Alters, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung ein Leitprinzip in einer auf Rechten basierenden Entwicklungspolitik sein muss,
G. in der Erwägung, dass Unterernährung, Unfälle, Traumata, Konflikte, ansteckende, nicht ansteckende und angeborene Erkrankungen sowie das Altern zu Behinderungen und Beeinträchtigungen führen und die Hälfte aller Beeinträchtigungen vermeidbar und direkt mit der Armut verknüpft ist,
H. in der Erwägung, dass der Einsatz für "Bildung für alle" auch die Erleichterung des Zugangs Behinderter und ihrer Familien zur Bildung umfasst,
I. in der Erwägung, dass der Zugang zu Gebäuden, insbesondere Schulen, Arbeitsplätzen und öffentlichen Gebäuden, wichtig ist, die Planer es jedoch oft versäumen, die Gestaltung von Baulichkeiten an die Bedürfnisse Behinderter anzupassen, insbesondere beim Wiederaufbau nach Soforthilfemaßnahmen,
J. in der Erwägung, dass repräsentative Gruppen von Behinderten bei der Gestaltung der Politik mitwirken, konsultiert werden und in beratenden Gremien die Interessen der Behinderten vertreten können und müssen, dass jedoch Behinderten und ihren Organisationen nicht ausreichend Gelegenheit geboten wurde, sich an der Vorbereitung von Länderstrategiepapieren zu beteiligen,
- 1. betont, dass mit dem Thema Behinderung zusammenhängende Fragen bei der Entwicklungspolitik der Kommission und besonderen Programmen zu den Themen Vorsorge, Betreuung, Rehabilitation und Stigmatisierung berücksichtigt werden sollten
- 2. ist der Auffassung, dass mit dem Thema Behinderung zusammenhängende Fragen auf allen Ebenen, von der Entwicklung über die Umsetzung bis zur Bewertung der Politik, berücksichtigt werden müssen, einschließlich weiterführender Maßnahmen zur Erklärung über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union und des EU-Aktionsplans für Afrika;
- 3. fordert die Kommission auf, einen detaillierten technischen Aktionsplan zur Umsetzung ihrer Leitlinien über Behinderung und Entwicklung, einschließlich Leitlinien zu integrativen sektorbezogenen Maßnahmen und eines Handbuchs zum integrativen Projektzyklusmanagement, Schulungsveranstaltungen für die Dienststellen und Delegationen sowie jährlicher Berichterstattung für das Europäische Parlament und den Rat auszuarbeiten;
- 4. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel für behindertenspezifische Maßnahmen bereitgestellt werden, um:
- - zu prüfen, inwieweit die Bedürfnisse von Behinderten bei EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Beschäftigung, Infrastruktur und Linderung der Armut berücksichtigt werden;
- - in diesem Bereich Maßnahmen auf der Grundlage der im Leitfaden der Kommission über Behinderung und Entwicklung erläuterten Strategien zu treffen;
- - alle an EU-Maßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit beteiligten Akteure für Fragen im Zusammenhang mit Behinderungen sowie der Förderung und dem Schutz der Grundrechte Behinderter in Entwicklungsländern zu sensibilisieren;
- 5. fordert die Kommission auf, Behinderungen und Menschen mit Behinderungen in alle künftigen geografischen und thematischen EU-Programme im Rahmen des künftigen Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit aufzunehmen;
- 6. fordert den Rat und die Kommission auf, es zu unterstützen, dass in die UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen ein eigener Artikel über die internationale Zusammenarbeit als notwendige Basis für gemeinsame Aktionen zwischen den Entwicklungsländern bzw. zwischen diesen Ländern und der Europäischen Union aufgenommen wird;
- 7. ist der Auffassung, dass 2007, das Europäische Jahr der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit, der Europäischen Union eine Gelegenheit bieten sollte, ihre Werte in ihrer Außenpolitik und ihren außenpolitischen Aktionen zum Ausdruck zu bringen, und fordert die Kommission auf, eine spezifische Initiative für Behindertenrechte und Nichtdiskriminierung in der Entwicklungszusammenarbeit einzuleiten;
- 8. fordert die Kommission auf, sich aktiv an den von der Weltgesundheitsorganisation unterstützten Kampagnen zur Bekämpfung vermeidbarer Beeinträchtigungen zu beteiligen wie etwa der WHO-Kampagne "Vision 2020" mit dem Ziel der Beseitigung vermeidbarer Blindheit bis 2020, der weltweiten Initiative zur Ausrottung von Kinderlähmung, der letzten Offensive zur Ausrottung von Lepra und dem weltweiten Programm zur Ausrottung von Elefantiasis;
- 9. fordert die Kommission auf, eine behindertenspezifische Komponente in ihre gesundheitspolitischen Maßnahmen und Programme aufzunehmen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit von Kindern, Sexual- und Reproduktionsgesundheit, geistige Gesundheit, Altern, HIV/Aids und chronische Erkrankungen;
- 10. fordert die Kommission und die Regierungen auf, in ihren entwicklungspolitischen Maßnahmen den Zugang von Behinderten zu technischen Hilfsmitteln und ihren gleichberechtigten Zugang zu allen Gesundheitsdiensten und -programmen zu fördern;
- 11. fordert die Kommission auf, den Schwerpunkt auf die Vermeidung von Behinderungen zu legen, da weltweit schätzungsweise 100 Millionen Menschen unter Beeinträchtigungen leiden, die durch Unterernährung und schlechte sanitäre Bedingungen verursacht werden und demzufolge vermeidbar sind, und schätzungsweise 70 % der Blindheit bei Kindern in Asien und Afrika vermieden werden könnte;
- 12. fordert die Kommission bei ihren entwicklungspolitischen Maßnahmen sowie die Regierungen auf, die öffentlichen Behörden dabei zu unterstützen, Behinderungen in einem möglichst frühen Stadium zu erkennen, und Programme zur gemeindenahen Rehabilitation in den Bereich der medizinischen Grundversorgung aufzunehmen;
- 13. fordert nachdrücklich, dass die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen integraler Bestandteil des Ziels ist, eine Grundschulbildung für alle sicherzustellen einschließlich frühzeitiger Maßnahmen sowie Unterstützung und Schulung der Familien von behinderten Kindern; hebt das weit reichende Bildungskonzept der UNESCO hervor, das auf eine umfassende Integration in die Gesellschaft abzielt;< /li>
- 14. fordert die Kommission und die EU-Delegationen auf, Berufsbildungsprogramme sowie Stellenvermittlungs- und Wirtschaftsförderungsdienste durch gemeindenahe Projekte, die Behinderte einbeziehen, zu unterstützen und die Entwicklungsländer zu ermutigen das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation von 1983 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung von Behinderten zu ratifizieren;
- 15. unterstützt voll und ganz den weltweiten Kampf, Anti-Personen-Landminen und andere damit in Zusammenhang stehende umstrittene Waffensysteme wie Streumunition angesichts der Auswirkungen, insbesondere auf Kinder, die deren Opfer wurden, auszumerzen fordert den Rat und die Kommission auf, dringliche und entschlossene Maßnahmen gegen die Länder zu ergreifen, die immer noch Landminen herstellen, verkaufen oder verwenden; fordert den Rat und die Kommission auf, der Räumung von Landminen in den Entwicklungsländern Vorrang zu geben;
- 16. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass neue von der Europäischen Union finanzierte Bauprojekte systematisch die ISO-Normen für behindertengerechtes Design berücksichtigen so dass die Gebäude für alle zugänglich sind;
- 17. fordert die EU-Delegationen auf, sich besonders dafür einzusetzen, die Gründung oder Stärkung von Behindertenorganisationen zu erleichtern, und sicherzustellen, dass die Behindertenorganisationen zu künftigen Länderstrategiepapieren angehört und an deren Ausarbeitung beteiligt werden;
- 18. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Behinderte nicht länger von EUProgrammen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ausgeschlossen werden, und sich aktiv um ihre Einbeziehung in alle EU-Programme zur Beseitigung der Armut zu bemühen;
- 19. ersucht die Kommission und die Regierungen, Daten über den Anteil und den Status (einschließlich Alter und Geschlecht) von Behinderten unter Armen, Schülern und Studenten, Angestellten und Freiberuflern sowie über die Auswirkungen der Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Beschäftigung und Linderung der Armut zu erheben;
- 20. fordert die Wissenschaftler, auch im medizinischen und sozioökonomischen Bereich, auf ihre Anstrengungen zu verdoppeln und zu harmonisieren, brauchbare Daten und Forschungsergebnisse vorzulegen, da sie der Schlüssel dazu sind, Behinderungen im Rahmen der Wirtschafts-, Sozialfürsorge- und Entwicklungsagenda stärker zu berücksichtigen;
- 21. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem AKP-EU-Rat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, den Vereinten Nationen, der UNESCO- und der Afrikanischen Union zu übermitteln.