Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26. November 2010 gemäß § § 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission zur Zusammenlegung und Vereinfachung des bislang auf verschiedene Einzelvorschriften verteilten Zulassungsverfahrens für Fahrzeuge der Klasse "L" und die gleichzeitig erreichte Angleichung der Anforderungen an das Europäische Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit und die Europäische Charta für die Straßenverkehrssicherheit.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vorschlag der Kommission bezüglich der Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe und Lärm deutlich hinter den durch bereits verfügbare Lärm- und Abgasminderungstechnologien eröffneten Möglichkeiten zurückbleibt und damit das Ziel, die Emissionsnormen von Motorrädern und Leichtkraftfahrzeugen denen für Pkw allmählich anzunähern, deutlich verfehlt.
- 3. Der Bundesrat stellt ferner fest, dass die in dem Verordnungsvorschlag genannten Geräuschgrenzwerte insbesondere für Motorräder zu hoch sind. Nach dem Stand der Technik könnten diese um mindestens 2 dB(A) gesenkt werden.
- 4. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich im Rahmen der weiteren Beratungen für eine Verschärfung der in dem Verordnungsvorschlag genannten Geräuschgrenzwerte nach dem Stand der Technik einzusetzen.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, sich in den Ratsverhandlungen dafür einzusetzen, dass der Zeitrahmen für die verbindliche Einführung der Euro-4-Grenzwerte für die Geräusch- und Luftschadstoffemissionen der Fahrzeugklassen L 1 e bis L7e um drei Jahre auf 2014 bzw. 2015 vorgezogen wird.
- 6. Ferner bittet er die Bundesregierung, sich darüber hinaus dafür einzusetzen, dass in Anhang VI, Abschnitt D die Euro-4-Grenzwerte für die Geräuschemission im Vergleich zur Euro-3-Norm verschärft werden.
- 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen des längerfristigen und mehrstufigen Grenzwertmodells auf eine Dynamisierung der Geräuschgrenzwerte entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik hinzuwirken.
- 8. In den Abstimmungen zu den UN/ECE-Regelungen 9, 41 und 63 ist darauf einzuwirken, dass die enthaltenen Geräuschgrenzwerte und die Prüfverfahren dem Stand der Technik entsprechen. Insbesondere sollten Krafträder in jedem möglichen Betriebsbereich die entsprechenden Geräuschgrenzwerte einhalten.