Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112012 - vom 18. Juni 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 23. Mai 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Menschenwürdige Arbeit für alle fördern - Der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit" (KOM (2006) 0249) (Mitteilung der Kommission über menschenwürdige Arbeit),
- - unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen - Anhang zur Mitteilung der Kommission über menschenwürdige Arbeit (SEK(2006)0643),
- - unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Januar 2007 zu der Mitteilung der Kommission über menschenwürdige Arbeit1,
- - unter Hinweis auf die Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit,
- - unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
- - unter Hinweis auf die Übereinkommen und grundlegenden Arbeitsnormen der ILO,
- - unter Hinweis auf Absatz 47 der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 2005 zu den Ergebnissen des Weltgipfels 2005 zum Thema menschenwürdige Arbeit und faire Globalisierung,
- - unter Hinweis auf die vom Wirtschafts- und Sozialrat der VN am 5. Juli 2006 angenommene ministerielle Erklärung, der zufolge es dringend notwendig ist, auf nationaler und internationaler Ebene ein Umfeld zu schaffen, das als eines der Schlüsselelemente nachhaltiger Entwicklung zu produktiver Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle führt,
- - unter Hinweis auf den Bericht der Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung vom Februar 2004 mit dem Titel "Eine faire Globalisierung: Chancen für alle schaffen",
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Die soziale Dimension der Globalisierung - der politische Beitrag der Europäischen Union zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens" (KOM (2004) 0383),
- - unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel "Zweiter Jahresbericht über Migration und Integration" (SEK(2006)0892),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2002 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss mit dem Titel "Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung"2,
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union "Der europäische Konsens"3,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "In die Menschen investieren - Mitteilung über das thematische Programm für menschliche und soziale Entwicklung und die Finanzielle Vorausschau für 2007-2013" (KOM (2006) 0018),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2002 zu der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Anpassung an den Wandel von Arbeitswelt und Gesellschaft: eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002-2006"4,
- - unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und Sozialpolitik des ILO-Verwaltungsrates mit dem Titel "Anpassung der Durchführung der Globalen Agenda für Beschäftigung und andere Aspekte der Politikintegration" vom März 2004,
- - unter Hinweis auf das ILO-Arbeitspapier mit dem Titel "Rechtliche Aspekte des Menschenhandels zum Zweck der Zwangsarbeit in Europa" vom April 2006,
- - unter Hinweis auf das ILO-Arbeitspapier Nr. 58 mit dem Titel "Menschenwürdige Arbeit, Normen und Indikatoren" vom August 2005,
- - unter Hinweis auf die ILO-Studie zum Thema "Weltweite Defizite auf dem Gebiet der menschenwürdigen Arbeit: Trendmessungen anhand eines Indexes" vom August 2006,
- - unter Hinweis auf das Diskussionspapier über menschenwürdige Arbeit in einzelstaatlichen Rahmen vom Oktober 2004 für das ILO-Seminar über globale Ziele und einzelstaatliche Herausforderungen,
- - unter Hinweis auf Artikel 31 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, wonach jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen hat,
- - unter Hinweis auf Artikel 152 Absatz 1 des EG-Vertrags, wonach bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt wird,
- - unter Hinweis auf Artikel 50 des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits5,
- - unter Hinweis auf die am 1. Dezember 2006 in Brüssel angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zu menschenwürdiger Arbeit für alle,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit6,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte7,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0068/2007),
A. in der Erwägung, dass der Begriff menschenwürdige Arbeit weit über den Schutz der Kernarbeitsnormen hinausgeht und produktive und frei gewählte Beschäftigung, Rechte am Arbeitsplatz, die soziale Absicherung und den sozialen Dialog sowie die Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen im Rahmen aller vier Pfeiler beinhaltet,
B. in der Erwägung, dass die Mittel zur Verwirklichung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen an die Merkmale, den Entwicklungsstand und die Kapazitäten der einzelnen Gesellschaften angepasst werden sollten; in der Erwägung, dass die Bestrebungen, menschenwürdige Arbeit zu fördern, Arbeitnehmer in der formellen wie der informellen Wirtschaft umfassen und auch Arbeitnehmer im Agrarsektor, Selbstständige sowie Teilzeitkräfte, befristet Beschäftigte und Heimarbeitskräfte einschließen sollten,
C. in der Erwägung, dass die Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle auf allen Ebenen ein globales Ziel sein sollte, wie von der Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung sowie in der VN-Resolution zum Abschluss des Weltgipfels 2005 und der am 5. Juli 2006 vom VN-Wirtschafts- und Sozialrat angenommenen ministeriellen Erklärung gefordert; in der Erwägung, dass dieses Ziel auch Teil der Bemühungen zur Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele und der Verpflichtungen des Weltgipfels für soziale Entwicklung von 1995 in Kopenhagen sein sollte,
D. in der Erwägung, dass menschenwürdige Arbeit heute infolge der Entstehung neuer Märkte mit billigen Arbeitskräften und der damit einhergehenden Versuche, "lukratives" Sozialdumping zu betreiben, immer weniger geschätzt und immer stärker unterminiert wird,
E. in der Erwägung, dass die ILO das für die Definition und Aushandlung der internationalen Arbeitsnormen und deren gesetzliche und praktische Anwendung zuständige Gremium ist; in der Erwägung, dass eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der ILO und allen einschlägigen Beteiligten sowie die volle Einbeziehung der ILO in die Arbeit der Welthandelsorganisation von wesentlicher Bedeutung sind, und in der Erwägung, dass die Europäische Union als Repräsentantin ihrer 27 Mitgliedstaaten ein erhebliches Gewicht besitzt und ihr eine wichtige Rolle auf diesem Gebiet sowie auf dem Gebiet der Sozialpolitik zukommt,
F. in der Erwägung, dass die ILO-Programme zur Förderung menschenwürdiger Arbeit sowie andere Anstrengungen internationaler Entwicklungsagenturen und der Vereinten Nationen zur Bewältigung der beschäftigungspolitischen Herausforderungen in einem breiteren Kontext zu nationalen und regionalen Strategien für Entwicklung, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Verringerung der Armut beitragen,
G. in der Erwägung, dass die Themen Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und menschenwürdige Arbeitsbedingungen während des Zeitraums 2000 bis 2006 in den meisten Programmen und Studien zur außenpolitischen Zusammenarbeit keine Berücksichtigung fanden,
H. in der Erwägung, dass menschenwürdige Arbeit zum Kernstück einer ständigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Kampfes gegen Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung wird,
I. in der Erwägung, dass bei Teilzeitarbeit, Unterbeschäftigung sowie innerhalb der informellen Wirtschaft, bei unangemeldeten und illegalen Tätigkeiten, einschließlich Zwangs- und Kinderarbeit, menschenwürdige Arbeitsbedingungen oft nicht gegeben sind,
J. in der Erwägung, dass Verstöße gegen menschenwürdige Arbeitsbedingungen auch bei Beschäftigten zu beobachten sind, die Teilzeitarbeit nicht freiwillig, sondern gezwungenermaßen verrichten und deren Einkommen vielfach unterhalb des Mindestlohns liegt,
K. in der Erwägung, dass die Wahrung der kulturellen Vielfalt, eine faire Globalisierung und die Ziele einer produktiven Vollbeschäftigung und menschenwürdigen Arbeit für alle, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Frauen, junger und älterer Arbeitnehmer, kultureller und indigener Minderheiten, Migranten, Menschen mit geringen Qualifikationen oder solchen, die in rückständigen und benachteiligten Gebieten leben, die Hauptinstrumente zur Bekämpfung von Armut, Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung sind,
L. in der Erwägung, dass sämtliche internationalen Akteure dazu beitragen müssen, die Chancen für ältere Menschen zu erhöhen, eine menschenwürdige Arbeit zu finden und zu behalten, indem einerseits ihr Zugang zu Programmen für das lebenslange Lernen und ihre Umschulung auf neue Arten von Arbeitsplätzen verbessert wird oder ihnen andererseits ausreichende Renten, medizinische Versorgung und andere relevante soziale Dienstleistungen und Vorteile gewährleistet werden, da die soziale Absicherung ein wesentliches Element menschenwürdiger Arbeit darstellt,
M. in der Erwägung, dass junge Menschen überall das Recht haben, menschenwürdige Arbeit zu finden, sowie in der Erwägung, dass diese Anstrengungen im Rahmen eines lebenszyklusorientierten und generationenübergreifenden Ansatzes entwickelt werden sollten; in der Erwägung, dass sich eine längere Arbeitslosigkeit zu Beginn des Erwerbslebens junger Menschen dauerhaft auf die Beschäftigungsfähigkeit, das Einkommen und den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen auswirken kann,
N. in der Erwägung, dass zahlreichen Wanderarbeitnehmern in Europa möglicherweise keine menschenwürdigen Arbeitsbedingungen geboten werden,
O. in der Erwägung, dass die Frauen in vielen Teilen der Welt der Gefahr unfairer Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, weshalb ihnen in dieser Hinsicht besondere Aufmerksamkeit zuteil werden muss,
P. in der Erwägung, dass Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die den Bedürfnissen der Wissensgesellschaft gerecht werden, eine entscheidende Rolle bei der Vorbereitung junger Menschen auf ihre Integration in den Arbeitsmarkt spielen und dazu beitragen, ihre Chancen zu erhöhen, eine menschenwürdige und hochwertige Arbeit zu finden,
Q. in der Erwägung, dass lebenslanges Lernen alle Menschen befähigt, die erforderlichen Fertigkeiten zur Anpassung an die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes zu erwerben, dass es zu ihrer Produktivität beiträgt und ihnen ermöglicht, als Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Wissensgesellschaft teilzuhaben,
R. in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaten im Einklang mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien, die auf der Sondertagung des Europäischen Rates über Beschäftigungsfragen vom 20./21. November 1997 in Luxemburg angenommen wurden, nationale Beschäftigungspläne ausgearbeitet haben,
S. in der Erwägung, dass die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) und die Strategien zur sozialen Absicherung und sozialen Eingliederung darauf abzielen, die beschäftigungspolitischen Prioritäten sowie die Prioritäten im Hinblick auf die soziale Absicherung und die soziale Eingliederung, denen sich die Mitgliedstaten auf EU-Ebene verschreiben sollten, zu lenken und ihre Koordinierung zu gewährleisten,
T. in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 22./23. März 2005 in seiner geänderten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und der Europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung hervorhob, wie wichtig soziale Nachhaltigkeit bei der Entwicklung des Arbeitslebens ist,
U. in der Erwägung, dass die Europäische Union mit der Lissabon-Strategie sich selbst ein neues strategisches Ziel gesetzt hat, nämlich der wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt zu werden, ein Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt sowie ein hohes Umweltschutzniveau zu erreichen; in der Erwägung, dass die erwarteten Ergebnisse bisher noch nicht zu sehen sind,
V. in der Erwägung, dass es, um die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union in sozial nachhaltiger Weise zu stärken, entsprechend den beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008) (KOM (2005) 0141) notwendig ist, die Produktivität zu erhöhen mittels Förderung menschenwürdiger Arbeit und der Qualität des Arbeitslebens, einschließlich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, einer besseren Ausgewogenheit zwischen Arbeitsplatzflexibilität und -sicherheit, lebenslangem Lernen, gegenseitigem Vertrauen und Mitbestimmung sowie einer besseren Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Berufsleben; in der Erwägung, dass - als integraler Bestandteil der Bemühungen, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen - die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowie jede andere Form von Diskriminierung zu bekämpfen und die soziale Eingliederung gefährdeter Gruppen zu fördern ist,
- 1. ist der Ansicht, dass menschenwürdige Arbeit ein Kernstück des Kampfes gegen Armut und soziale Ausgrenzung ist;
- 2. ist der Ansicht, dass die Europäische Union durch ihre Innen- und Außenpolitik einen erheblichen Beitrag zur Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle leisten kann, indem sie ihre sozialen Werte und Grundsätze anwendet, unterschiedliche Formen von Sozialdumping im Bereich der Beschäftigung bekämpft und ihre Rolle auf internationaler Ebene ausbaut;
- 3. hebt hervor, dass menschenwürdige Arbeit nicht nur eine Frage der Beschäftigung oder der sozialen Absicherung, sondern auch der Regierungsführung ist und dass die Umsetzung wirksamer politischer Maßnahmen, die sich auf menschenwürdige Arbeit konzentrieren, rechenschaftspflichtige Institutionen, eine politische Verpflichtung zu solider Staatsführung sowie eine lebendige und organisierte Zivilgesellschaft erfordert;
- 4. fordert den Rat und die Kommission auf, die Überlegungen und Empfehlungen der Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung, der VN-Resolution zum Abschluss des Weltgipfels 2005 und der vom VN-Wirtschafts- und Sozialrat am 5. Juli 2006 angenommenen ministeriellen Erklärung zu berücksichtigen und die Perspektive menschenwürdiger Arbeit in alle Tätigkeiten der Europäischen Union einzubeziehen und ihre Mitgliedstaaten ebenfalls dazu zu ermutigen;
- 5. betont die Notwendigkeit für multinationale Unternehmen, vor allem den Grundsatz der sozialen Dimension der Globalisierung zu beherzigen und im Rahmen ihrer weltweiten Tätigkeit stets an den internationalen Arbeitsnormen und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen festzuhalten;
- 6. fordert die Kommission auf, die von ihr vorgeschlagenen Leitlinien und die Strategie für eine bessere Durchführung der innen- und außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union zur Förderung der Agenda für menschenwürdige Arbeit, insbesondere auf den Gebieten Entwicklung, Außenhilfe, Erweiterung, Nachbarschaftspolitik, Handel, Zuwanderung sowie bilaterale und multilaterale Außenbeziehungen, in die Tat umzusetzen;
- 7. fordert den Rat und die Kommission auf, sich ihrer Verantwortung bei der Durchführung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS+) nicht zu entziehen, sondern aktiv mit der ILO zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Übereinkommen voll und ganz eingehalten werden, wobei sie, wo notwendig, ihre Befugnisse nutzen und die Präferenzen für Länder aufheben sollte, die die grundlegenden Sozial-, Arbeits- und Menschenrechte nicht einhalten, einschließlich der Vereinigungsfreiheit und anderer grundlegender ILO-Übereinkommen und -Arbeitsnormen;
- 8. fordert die Kommission auf, die Umsetzung des APS+ durch Empfehlungen an die begünstigten Regierungen energischer voranzutreiben und die in der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen vorgesehenen Kontrollinstrumente in Gang zu setzen und gegebenenfalls die Mechanismen zur zeitweiligen Aufhebung der Präferenzen gegenüber Ländern, die ihre Verpflichtungen nicht einhalten und soziale Grundrechte gravierend und systematisch verletzen, anzuwenden, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Aufhebung von Präferenzen nicht zur Förderung von Protektionismus führt; fordert ebenfalls eine verstärkte Überwachung und die Ausweitung der Anwendung dieser Mechanismen auf die übrigen begünstigten Länder des APS+, insbesondere was Kinder- und Zwangsarbeit anbelangt, deren Beseitigung eines der Hauptanliegen der ILO ist, wie ihrem Bericht "Das Ende der Kinderarbeit: zum Greifen nah" zu entnehmen ist;
- 9. fordert die Mitgliedstaaten im Sinne der in der Mitteilung über menschenwürdige Arbeit formulierten Verpflichtung der Kommission auf, die soziale Dimension menschenwürdiger Arbeit bei den Initiativen der Kommission zu berücksichtigen, wenn es um den Abschluss von Handelsabkommen mit Drittstaaten geht;
- 10. hebt hervor, dass die Agenda für menschenwürdige Arbeit eine Reihe allgemeiner Strategien enthält, die nicht an ein konkretes Entwicklungsmodell, jedoch unmittelbar an eine fairere und ausgewogenere Verteilung des geschaffenen Wohlstands gebunden sind, und dass sie ein Instrument darstellt, das eine maßgeschneiderte, an Werten und Handlungs- bzw. Regierungsgrundsätzen orientierte Entwicklung anstrebt, bei der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit an soziale Gerechtigkeit gekoppelt wird;
- 11. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Strategie für nachhaltige Entwicklung einen stimmigen Ansatz für die Beziehungen zwischen Sozial-, Beschäftigungs- und Umweltpolitik auf der Grundlage von Freiheit und Verantwortung zu entwickeln;
- 12. weist darauf hin, dass das Ziel, für menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu sorgen, ein Bündel kohärenter und integrierter wirtschaftlicher wie sozialer Maßnahmen zur Förderung produktiver und hochwertiger Beschäftigung erfordert; hebt hervor, dass die Agenda für menschenwürdige Arbeit die Verabschiedung von Maßnahmen empfiehlt, die über die klassische Arbeitsmarktpolitik hinausgehen, und dass sie im Rahmen der Wirtschaftspolitik aller Mitgliedstaaten unterstützt werden muss;
- 13. fordert die Mitgliedstaaten und die Unternehmen auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern auf der Grundlage der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorbeugende Strategien umzusetzen sowie Maßnahmen zu ergreifen, die auf den Schutz der Mutterschaft und die Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Müttern am Arbeitsplatz abzielen;
- 14. hebt die Notwendigkeit hervor, die Transparenz der Arbeitsmärkte zu verbessern, so dass alle Arten von Arbeit (befristet oder unbefristet, Vollzeit oder Teilzeit sowie stundenweise bezahlt) angemeldet und angemessen bezahlt werden und die Rechte der Arbeitnehmer, die grundlegenden Arbeitsnormen, der soziale Dialog, der Sozialschutz (einschließlich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz) sowie die Geschlechtergleichstellung berücksichtigt werden;
- 15. weist darauf hin, dass die Beschäftigungsbedingungen für junge Menschen, einschließlich derer, die ein Praktikum absolvieren, die Grundrechte aller Beschäftigten und die Prinzipien für menschenwürdige Arbeit beachten müssen;
- 16. begrüßt die Kommissionsmitteilung über menschenwürdige Arbeit und fordert die Mitgliedstaaten sowie die Kandidatenstaaten auf, die von der ILO als aktuell eingestuften ILO-Übereinkommen, insbesondere jene, die sich auf menschenwürdige Arbeit beziehen, zu ratifizieren und vollständig umzusetzen; ist davon überzeugt, dass die Anwendung der ILO-Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit im Rahmen der Nachbarschafts- und Außenpolitik gefördert werden müsste; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die ILO bei der Stärkung ihrer Aufsichtsorgane und -mechanismen zu unterstützen;
- 17. unterstützt mit Nachdruck den Ansatz der Kommission, Initiativen zur Förderung der Gewerkschaftsfreiheit und der Tarifverhandlungen, zur Verbesserung der Arbeitsverwaltung sowie der für die Arbeitsaufsicht bzw. die soziale Sicherheit zuständigen Stellen und zur Entwicklung integrierter Präventionsstrategien auf dem Gebiet der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Rahmen der Erweiterung und der Heranführungsprogramme zu unterstützen;
- 18. begrüßt die Mitteilung der Kommission "In die Menschen investieren" im Rahmen des "Europäischen Konsenses" (EU-Entwicklungspolitik) und die Bedeutung, die in diesem Programm der Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit in den EU-Partnerstaaten beigemessen wird;
- 19. betont, dass in Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe d Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 gefordert wird, die Agenda "Menschenwürdige Arbeit für alle" als universelles Ziel, u. a. durch globale und länderübergreifende Initiativen zur Durchsetzung der international vereinbarten ILO-Kernarbeitsnormen, durch Bewertung der Auswirkungen des Handels unter dem Gesichtspunkt menschenwürdiger Arbeitsbedingungen sowie durch nachhaltige und angemessene Systeme, die eine faire Finanzierung und ein wirksames Funktionieren der Sozialversicherungssysteme - bei gleichzeitiger Ausdehnung des Kreises der Anspruchsberechtigten - gewährleisten, zu fördern; unterstreicht, dass in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c dieser Verordnung menschenwürdige Arbeit als Schwerpunkt genannt wird; fordert die Kommission auf, in ihrer Entwicklungspolitik aktiven Gebrauch von diesen Bestimmungen zu machen; fordert die Kommission ferner auf, in ihrem Jahresbericht über ihre Entwicklungspolitik und die Durchführung der Außenhilfe systematisch über ihre Bemühungen um die Förderung menschenwürdiger Arbeit Bericht zu erstatten;
- 20. fordert die Kommission auf, sich für die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen der ILO und für die Förderung menschenwürdiger Arbeit als wirksames Regelwerk in der Handelspolitik der WTO-Mitglieder einzusetzen, das ergänzt wird durch einen Sanktionsmechanismus in Bezug auf Partner, die sich nicht an diese Standards halten, wobei allerdings das APS-Verfahren voll zur Geltung kommen sollte; ermutigt die Europäische Union, die Schaffung von Mechanismen in Erwägung zu ziehen, mit denen die parallele Entwicklung von Handel und menschenwürdiger Arbeit auf europäischer wie internationaler Ebene überwacht werden könnte;
- 21. fordert die Kommission auf, den in Gang gekommenen Dialog zwischen den internationalen Finanzinstitutionen, der ILO, den VN und der WTO über die gegenseitige Ergänzung und Abstimmung ihrer Maßnahmen im Zusammenhang mit Wirtschaftswachstum, Investitionen, Handel und menschenwürdiger Arbeit nicht nur zu unterstützen, sondern sich, soweit möglich, daran zu beteiligen;
- 22. fordert die Kommission auf, bei der Gewährung von Handelspräferenzen, wie beispielsweise im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts, zu berücksichtigen, ob die begünstigten Länder die internationalen Arbeitsnormen für menschenwürdige Arbeit einhalten, damit kein Staat, der diese grundlegenden Normen missachtet, in den Genuss von EU-Handelspräferenzen gelangt;
- 23. hebt die Notwendigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen WTO, UNCTAD, der ILO und anderen internationalen Organisationen im Hinblick auf die Komplementarität ihrer Politiken hervor; ist der Auffassung, dass die Kohärenz der durchgeführten Maßnahmen für die Förderung und tatsächliche Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit unerlässlich ist; schlägt vor, der ILO einen Beobachterstatus bei der WTO einzuräumen; wendet sich an die Parlamente der anderen WTO-Mitglieder, um sie um Unterstützung dieses Antrags zu bitten;
- 24. fordert die Kommission auf, innerhalb der WTO die Einrichtung eines Ausschusses "Handel und menschenwürdige Arbeit" nach dem Muster des Ausschusses "Handel und Umwelt" vorzuschlagen;
- 25. weist darauf hin, dass die ILO-Satzung es ihr gestattet, zu Handelssanktionen gegen einen Staat im Falle der Nichteinhaltung internationaler Sozialübereinkommen aufzurufen, und fordert die WTO auf, sich zu verpflichten, die ILO-Beschlüsse im Namen der Kohärenz der Maßnahmen der internationalen Institutionen einzuhalten;
- 26. schlägt vor, die ILO zu ermächtigen, den Panels und dem Berufungsorgan der WTO in relevanten Fällen, in denen die Verletzung internationaler Arbeitsrechtsübereinkommen in einem Streitfall in Frage steht und in denen die ILO-Beschlüsse zu berücksichtigen sind, Rechtsgutachten (Amicus Briefs) vorzulegen;
- 27. schlägt vor, dass, falls ein Mitgliedstaat der WTO der Auffassung ist, dass ein Beschluss des Streitbeilegungsgremiums die Achtung der ILO-Beschlüsse bezüglich der Einhaltung von Arbeitsrechtsübereinkommen in Frage stellt, Rechtsmittel bei der ILO eingelegt werden können, um die Kohärenz der Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft bei der Förderung menschenwürdiger Arbeit sicherzustellen;
- 28. fordert die Europäische Union auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen Bestandteil der Verhandlungen mit den die WTO-Mitgliedschaft anstrebenden Ländern wird;
- 29. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Einhaltung grundlegender Arbeitsnormen zur Vorbedingung für ihre Beschaffungs- und Vertragsvergabepolitik zu machen; fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck eine Politik auszuarbeiten und handelsbezogene Unterstützung zu leisten, die es kleinen Erzeugern in Entwicklungsländern ermöglicht, diese Normen ebenfalls einzuhalten;
- 30. betont die Notwendigkeit, Methoden zur Beurteilung der Auswirkungen des Handels und von Handelsabkommen auf die Förderung menschenwürdiger Arbeit weiterzuentwickeln, wobei weltweite Lieferketten und freie Exportzonen einbezogen werden müssen, sowie die Notwendigkeit, die Stärkung der Nachhaltigkeitsbewertungen (SIA) auf dem Gebiet der Handelsbeziehungen und den richtigen Zeitpunkt für ihre Durchführung zu gewährleisten;
- 31. fordert die Kommission auf, angemessene Indikatoren, wie sie von der ILO definiert werden, für die Zahl der Arbeitsinspektoren, ausgehend von der Belegschaftszahl, anzuerkennen und in ihre bilateralen und multilateralen Handelsverhandlungen und SIA aufzunehmen: 1 Inspektor pro 10.000 Arbeitnehmer in Industrieländern mit Marktwirtschaft, 1 Inspektor pro 20.000 Arbeitnehmer in Übergangswirtschaften und 1 Inspektor pro 40.000 Arbeitnehmer in Ländern mit Entwicklungsrückstand;
- 32. fordert die Kommission auf, die Umsetzung von Artikel 50 des Abkommens von Cotonou zu gewährleisten, der eine spezifische Bestimmung betreffend Handels- und Arbeitsnormen enthält und den Einsatz der Vertragsparteien für grundlegende Arbeitsnormen bekräftigt;
- 33. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Organen der Vereinten Nationen, nationalen und regionalen Organisationen, den Sozialpartnern und anderen Teilen der Zivilgesellschaft die externen EU-Programme für menschenwürdige Arbeit besser mit der Durchführung der ILO-Programme zur Förderung menschenwürdiger Arbeit in den einzelnen Ländern oder entsprechenden Fahrplänen zu koordinieren und die gemeinsamen Anstrengungen im Hinblick auf die Einbeziehung menschenwürdiger Arbeit in Strategien zur Armutsbekämpfung und die Strategiepapiere zur Armutsminderung sowie die Entwicklungsstrategien zu verstärken, da diese einen Mehrwert im Kampf um menschenwürdige Arbeit für alle darstellen können; fordert in diesem Zusammenhang eine enge Abstimmung mit den Sozialpartnern und anderen Teilen der Zivilgesellschaft;
- 34. fordert die Europäische Union auf, zusammen mit der ILO ein Programm für menschenwürdige Arbeit zu finanzieren, insbesondere im Hinblick darauf, die wirksamsten Strategien zur Förderung menschenwürdiger Arbeit zu ermitteln;
- 35. betont, dass es für die Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Ziel, Arbeit menschenwürdig zu gestalten, von entscheidender Bedeutung ist, das angestrebte Ziel, nämlich 0,7% ihres BSP für Entwicklungshilfe aufzuwenden, zu erreichen, da Wachstum und solide soziale Strukturen eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung menschenwürdiger Arbeit darstellen, insbesondere in Entwicklungsländern;
- 36. ermutigt die Kommission, bei ihrer Arbeit einen integrierten, mehrdimensionalen Ansatz zu verfolgen, der auf den vier Pfeilern der Agenda für menschenwürdige Arbeit beruhen sollte: produktive und frei gewählte Beschäftigung, Rechte am Arbeitsplatz einschließlich der grundlegenden Arbeitsnormen, soziale Absicherung und sozialer Dialog, wobei in allen Pfeilern die Geschlechterperspektive zu berücksichtigen ist; ermuntert die Mitgliedstaaten, die Einführung eines Mindestlohns als Sicherheitsnetz in Erwägung zu ziehen, um die Ausnutzung von Menschen und Armut trotz Beschäftigung zu verhindern;
- 37. betont, wie wichtig es ist, die Integration von Beschäftigung und menschenwürdiger Arbeit in Entwicklungsstrategien zu unterstützen; fordert die Aufnahme einer gründlicheren Analyse der Beschäftigungs- und sonstigen Aspekte der menschenwürdigen Arbeit in die Strategiepapiere zur Armutsminderung (PRSP), die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), die Länderstrategiepapiere (LSP) und die mehrjährigen Richtprogramme (MIP); unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Konsultationen mit allen wichtigen Beteiligten, darunter Arbeitgeber-, Gewerkschafts- und Arbeitnehmerorganisationen sowie die Privatwirtschaft und die Zivilgesellschaft im weitesten Sinne;
- 38. fordert, dass die Arbeitsministerien, Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerorganisationen gestärkt und systematischer in den partizipatorischen Prozess eingebunden werden, der die Grundlage für die Ausarbeitung und Umsetzung der PRSP, LSP und MIP bildet; ist der Ansicht, dass zu diesem Zweck ihre Zusammenarbeit mit den Wirtschafts- und Finanzministern sowie mit den jeweiligen internationalen Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen wie den Bretton-Woods-Organisationen, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Welthandelsorganisation (WTO) verbessert werden muss; fordert alle Beteiligten auf, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Ausarbeitung der LSP wirklich partizipatorische Verfahren angewandt werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mehr in den Aufbau technischer und institutioneller Kapazitäten zu investieren und Maßnahmen zur Verankerung der menschenwürdigen Arbeit in Länderstrategiepapiere zu erleichtern;
- 39. betont insbesondere die Notwendigkeit, unter Mitwirkung der Organisationen der Sozialpartner und anderer wichtiger Beteiligter ländergesteuerte Programme für menschenwürdige Arbeit oder einen ähnlichen "Fahrplan" mit dem Ziel zu entwickeln, menschenwürdige Arbeit für alle durch Entwicklungszusammenarbeit zu erreichen - u. a. durch einen politischen Dialog über die Beschäftigungswirksamkeit von wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Governance, Maßnahmen zur Stützung des Haushalts und Kapazitätsaufbau, insbesondere Aufbau institutioneller Kapazitäten -, wobei eine gute Koordination und Abstimmung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und anderen internationalen Entwicklungspartnern und wichtigen Akteuren einschließlich der ILO und anderer VN-Agenturen sowie internationaler Finanzinstitutionen gegeben sein muss;
- 40. fordert neuerliche Anstrengungen zur Bekämpfung von Verstößen gegen die Menschenrechte und Arbeitsrechte mit der Möglichkeit, in Entwicklungsländern tätige multinationale Unternehmen im Falle von Verstößen gegen diese Rechte von öffentlichen Beschaffungsaufträgen, die von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten finanziert oder unterstützt werden, sowie von Exportkreditgarantien der Europäischen Investitionsbank und anderer Finanzinstitutionen auszuschließen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen im Rahmen von öffentlichen Aufträgen, die durch den Europäischen Entwicklungsfonds und andere gemeinschaftliche oder bilaterale Hilfen finanziert werden, verbindlich vorzuschreiben;
- 41. fordert die Mitgliedstaaten auf, größere Anstrengungen hinsichtlich der Entwicklung von Fähigkeiten zu koordinieren, um die Vorteile von neuen Technologien und Innovation gemeinsam zu nutzen; stellt fest, dass menschenwürdige Arbeit durch Wachstum, Investitionen und Unternehmensentwicklung in Verbindung mit sozialem Verantwortungsbewusstsein verwirklicht wird;
- 42. fordert die EU-Institutionen auf, im Kontext der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) der Europäischen Union eine europäische Unternehmenskultur zu entwickeln und zu fördern, die sich an Einzelpersonen und insbesondere junge Menschen richtet, um wachstumsstarke Unternehmen entstehen zu lassen und eines der Ziele der Agenda für menschenwürdige Arbeit besser zu erreichen, nämlich die Schaffung von "mehr und besseren Arbeitsplätzen";
- 43. fordert die Mitgliedstaaten auf, der menschenwürdigen Arbeit in ihrer Wirtschafts- und Sozialpolitik Priorität einzuräumen, indem sie den Schwerpunkt auf die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, die Achtung grundlegender Arbeitsrechte für alle Arten von Beschäftigten, die Stärkung der sozialen Absicherung und die Förderung des sozialen Dialogs legt;
- 44. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Verweis auf die nationale Gesetzgebung und die internationalen Standards sowie die Verhaltenskodizes der OECD und der ILO für multinationale Unternehmen sowie ergänzend dazu zu ermutigen, im Rahmen freiwilliger Initiativen auf Unternehmens- oder Sektorebene Verhaltenskodizes anzunehmen;
- 45. empfiehlt den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union nachdrücklich, die Anwendung der bewährten Verfahren der sozialen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) durch alle Unternehmen zu fördern, wo immer sie ihre Tätigkeiten ausüben, mit dem Ziel, eine sichere, flexible und qualitätsvolle Arbeitsumgebung zu schaffen; ermutigt das Multi-Stakeholder-Forum und das Europäische Bündnis für CSR Initiativen zu entwickeln, in deren Rahmen die Einbeziehung des Aspekts der menschenwürdigen Arbeit als wichtiges Element der sozialen Verantwortung der Unternehmen gefördert wird;
- 46. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, als Arbeitgeber in Entwicklungsländern, gemäß der Empfehlung 135 der ILO betreffend die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer, dem Prinzip der menschenwürdigen Arbeit Rechnung zu tragen;
- 47. begrüßt den Beitrag der Organisationen der Vereinten Nationen zu menschenwürdiger Arbeit, wie die Initiative des Hohen Kommissars für Menschenrechte zugunsten eines ergänzenden Berichts über die Menschenrechte in transnationalen Unternehmen;
- 48. betont, wie wichtig es ist, die trilaterale Grundsatzerklärung der ILO zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik voranzubringen;
- 49. ermuntert die Unternehmen, eine verantwortungsvolle Einstellungs- und Karrierepolitik zu verfolgen, die keine Diskriminierung beinhaltet, um die Beschäftigung von Frauen und benachteiligten Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern;
- 50. empfiehlt den Unternehmen, Initiativen für eine verstärkte Teilhabe und Vertretung von Frauen in den am sozialen Dialog beteiligten Gremien zu fördern, was ein strategisches Ziel zur Förderung einer menschenwürdigen Arbeit darstellt;
- 51. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und der ILO Unternehmerinnen dazu zu ermutigen, Unternehmen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu gründen und zu entwickeln, und zwar im Rahmen der Politik der Entwicklungszusammenarbeit;
- 52. fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Unternehmen, die innerhalb und außerhalb der Europäischen Union tätig sind, für eine bessere Information und Konsultation der Arbeitnehmervertretungen sorgen, und zwar als Element eines allgemeineren und kontinuierlichen sozialen Dialogs, in dessen Rahmen die Beschäftigten über eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit ihren Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen informiert und dazu konsultiert werden; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, anzuerkennen, dass hohe Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein grundlegendes Menschenrecht darstellen;
- 53. hebt die Bedeutung des sozialen Dialogs bei der Ausarbeitung der nationalen Programme für menschenwürdige Arbeit hervor, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, und fordert sie zur einer echten Konsultation der Sozialpartner auf;
- 54. hebt hervor, dass die Sozialpartner von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit sind und daher - zumindest im Rahmen eines Anhörungsprozesses - aktiv in die Umsetzung von Initiativen zugunsten menschenwürdiger Arbeit einbezogen werden sollten;
- 55. begrüßt die Verhandlungen der europäischen Sozialpartner über ein Rahmenabkommen zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz als Beispiel für die Förderung menschenwürdiger Arbeit in Europa; fordert die Kommission auf, die Sozialpartner zu ermutigen, diese Verhandlungen erfolgreich abzuschließen;
- 56. betont, dass die Europäische Sozialagenda, die Lissabon-Strategie (einschließlich der nationalen Reformprogramme) und verstärkte Anstrengungen, die internationalen Arbeitsübereinkommen, die von der ILO als aktuell eingestuft wurden, zu ratifizieren und anzuwenden, die Bestandteile des EU-Fahrplans für menschenwürdige Arbeit darstellen;
- 57. fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksame Präventions- und Schutzmaßnahmen und -programme durchzuführen, um in Übereinstimmung mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und den ILO-Übereinkommen die Anzahl und Qualität der Arbeitsaufsichtsämter zu erhöhen und ihre Zuständigkeiten und Instrumente zu erweitern, um die Rechtsvorschriften zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, zu den Arbeitsbedingungen und anderen sozialen Elementen durchzusetzen;
- 58. empfiehlt eine stärkere Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den nationalen Arbeitsaufsichtsämtern auf Gemeinschaftsebene, um zur Förderung menschenwürdiger Arbeit beizutragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die für die Arbeitsinspektion zuständigen Behörden mit umfassenderen Ressourcen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auszustatten, um sicherzustellen, dass nationales Arbeitsrecht in der Praxis angewandt und nicht unterlaufen wird;
- 59. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass auch neue Formen der Arbeit durch bestehendes Recht geschützt werden, und fordert sie auf, neue Rechtsinstrumente zu prüfen, die sich flexibel für neue Formen der Arbeit verwenden lassen, damit für alle Arbeitnehmer das gleiche Schutzniveau gewährleistet werden kann;
- 60. würdigt die Bedeutung der Arbeit des Beschäftigungsnetzes für Jugendliche und des ILO-Forums für menschenwürdige Arbeit, die gleichrangige Austausch-, Unterstützungs- und Kontrollmechanismen bieten; fordert die Kommission auf, die Entwicklung dieser Netze gemeinsam mit der ILO als eine Form der Umsetzung der globalen Beschäftigungsagenda in den EU-Partnerländern zu fördern;
- 61. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bildung junger Menschen als wirksame Strategie zur Vermeidung von sozialer Ausgrenzung und Armut zu gewährleisten und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu entwickeln, indem die vorhandenen Mechanismen genutzt werden, wie das Netzwerk der Europäischen Beratungszentren ("Euroguidance Network"), das Einzelpersonen hilft, die Beschäftigungschancen in Europa besser zu verstehen; fordert sie ferner auf, einen erfolgreichen Übergang zum Arbeitsmarkt sowie den Zugang zur Beschäftigung mittels Berufsberatungssystemen zu erleichtern und dabei die Kohärenz mit einem auf den gesamten Lebenszyklus ausgerichteten, generationenübergreifenden Konzept zu gewährleisten;
- 62. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Investitionen in die für die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien erforderliche Infrastruktur und in die allgemeine und berufliche Bildung junger Menschen auszuweiten, wobei sich der öffentliche und der private Sektor diese Investitionen teilen sollen;
- 63. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen für einen allgemeinen und breiten Zugang zu lebenslangen Lernangeboten zu sorgen, auch in geografisch weit entfernten und ländlichen Gebieten, und konkrete, auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmte Maßnahmen umzusetzen, um in einer sich wandelnden Arbeitswelt die Beschäftigungsfähigkeit aller Menschen zu garantieren;
- 64. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bildungssysteme entsprechend zu reformieren und den Zugang zu hochwertiger Bildung für alle zu garantieren;
- 65. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Geschlechter- und die Entwicklungsperspektive in alle Maßnahmen und Programme zur Förderung menschenwürdiger Arbeit einzubeziehen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf menschenwürdige Arbeit gleiche Chancen für Männer wie für Frauen zu garantieren, und zwar nicht nur unter dem Aspekt des Zugangs zu Beschäftigung und der Beförderungschancen, sondern auch im Hinblick auf das Lohnniveau;
- 66. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vereinbarkeit von Privat- Familien- und Berufsleben zu gewährleisten und so die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu verbessern; fordert sie ferner auf, die Ursachen, die die Wirksamkeit solcher Maßnahmen in Frage stellen könnten, zu untersuchen und zu beseitigen;
- 67. empfiehlt, Mittel und Wege zu suchen, um auch heute als zu mühsam oder entwürdigend angesehene Arbeiten (Haushaltshilfe, Familien- und Altenbetreuung, Personendienstleistungen usw.) attraktiv zu machen;
- 68. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen zu verbessern, um allen Beschäftigten einen besseren Ausgleich von Arbeit und Familienleben zu ermöglichen, wobei zu berücksichtigen ist, dass lange Arbeitszeiten, Stress und unsichere Beschäftigungsverhältnisse eine Bedrohung für das familiäre Gefüge darstellen, das ein wichtiges Fundament unserer Gesellschaft bildet;
- 69. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit nichtstaatlichen Organisationen, Gewerkschaften, Frauenorganisationen und Netzen zusammenzuarbeiten, um die wirtschaftliche und soziale Selbstbestimmung von Frauen in Entwicklungsländern zu erreichen und menschenwürdige Arbeit auf allen Ebenen zu fördern;
- 70. begrüßt die in der Kommissionsmitteilung über menschenwürdige Arbeit angekündigte Initiative, Anstrengungen zu einer besseren Einbeziehung der Sozialpartner und anderer gesellschaftlicher Gruppen in die Governance auf globaler Ebene entsprechend dem Vorbild der beratenden Gremien der OECD zu unterstützen;
- 71. fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Beschäftigten ungeachtet ihres Alters und ihres Geschlechts zu erlassen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verhütung der Diskriminierung von Frauen und älteren Arbeitskräften zu ergreifen;
- 72. hebt hervor, dass die Förderung menschenwürdiger Arbeit auf eine allgemeine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle abzielt und deshalb auch die verstärkte Integration des informellen Sektors in die etablierte Wirtschaft beinhaltet;
- 73. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gesetzliche und politische Initiativen und Verfahren zum Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und für Chancengleichheit bei der Berufsausbildung und am Arbeitsplatz zu unterstützen, was auch die Förderung behindertengerechter Arbeitsplätze in Entwicklungsländern umfasst;
- 74. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu zu ermutigen, das offene Koordinierungsverfahren auf dem Gebiet der sozialen Absicherung zu nutzen, um einen Mehrwert für die verschiedenen Sozialsysteme herzustellen; hält es daher im Einklang mit der revidierten Lissabon-Strategie zur Verbesserung der Flexibilität und Mobilität der europäischen Beschäftigten sowie des sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union für notwendig, die Alterssicherungssysteme stärker zu harmonisieren, hauptsächlich in Bezug auf die Deckung von Leistungen in den Fällen, in denen jemand in verschiedenen Mitgliedstaaten beschäftigt war, da die jetzige Situation nicht nur ein bedeutendes Hindernis für die Freizügigkeit von Arbeitskräften, sondern auch ein Hemmnis für den Binnenmarkt der Finanzdienstleistungen darstellt;
- 75. stellt fest, dass die auf Religion oder Rasse beruhende Ausgrenzung bestimmter Minderheiten ein Hindernis für die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für alle in der Europäischen Union darstellt, und fordert daher alle Mitgliedstaaten auf, die dies noch nicht getan haben, die Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft8 vollständig umzusetzen;
- 76. begrüßt den Willen der Mitgliedstaaten, im Rahmen eines kohärenten Ansatzes für die internationale Wirtschaftsmigration das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer/innen und ihrer Familienangehörigen sowie die ILO-Übereinkommen 97 und 143 zu ratifizieren;
- 77. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine gemeinsame Standarddefinition für Zwangsarbeit und Ausnutzung einer prekären Situation zu vereinbaren, um für mehr Klarheit und Eindeutigkeit bei gerichtlichen Entscheidungen zu sorgen;
- 78. stellt fest, dass einige Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen, dem Risiko schlechter Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Erfahrungen innerhalb der Europäischen Union migrierender Beschäftigter auf dem Arbeitsmarkt zu überwachen, sowie Maßnahmen zur Beseitigung ausbeuterischer Beschäftigungspraktiken anzunehmen;
- 79. fordert die Kommission und die Delegationen der Gemeinschaft in Partnerländern auf, die Einbeziehung der Agenda für menschenwürdige Arbeit, der Länderprogramme für menschenwürdige Arbeit sowie der Regionalprogramme für menschenwürdige Arbeit in die länderspezifischen Strategiepapiere, die regionalen Strategiepapiere, die Nationalen Aktionspläne und andere Planungsinstrumente der EU-Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit aktiv zu fördern;
- 80. begrüßt die Absicht der Kommission, die Ausdehnung der Bestimmung der Verordnung (EG) Nr. 2110/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über den Zugang zu Außenhilfen9, in der es um die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen geht, auf Verträge, die durch den Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden, in Betracht zu ziehen;
- 81. fordert die Kommission auf, ausreichende Mittel für die Umsetzung der in ihrer Mitteilung "In die Menschen investieren" enthaltenen Vorschläge zur Förderung menschenwürdiger Arbeit bereitzustellen;
- 82. ist erfreut über den Stellenwert, der in dem Bericht "In die Menschen investieren" (2007-2013) der Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit in den EU-Partnerländern beigemessen wird; ist erfreut darüber, dass der eindeutige Zusammenhang zwischen menschenwürdiger Arbeit und sozialem Schutz darin anerkannt wird; fordert die Kommission auf, ausreichende finanzielle Mittel für die Förderung menschenwürdiger Arbeit im Rahmen des thematischen Programms "In die Menschen investieren" vorzusehen;
- 83. begrüßt die neue integrierte Strategie für Kinderrechte, die in der Mitteilung der Kommission "Im Hinblick auf eine neue EU-Kinderrechtsstrategie" (KOM (2006) 0367) angekündigt wird, und fordert erneut, dass bei allen nationalen und internationalen Initiativen Maßnahmen gegen Kinderarbeit - gemäß der Definition in den ILO-Übereinkommen Nr. 138 und 182 gegen Zwangsarbeit - berücksichtigt werden müssen;
- 84. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen im Einklang mit den gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union zu verabschieden;
- 85. begrüßt die Absicht der Kommission, bis 2008 einen Folgebericht zu ihrer Mitteilung über menschenwürdige Arbeit vorzulegen, der auch eine Prüfung und Bewertung der Ratifizierung und Anwendung der ILO-Übereinkommen zu Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit, Mutterschutz und den Rechten von Wanderarbeitskräften seitens der Mitgliedstaaten umfasst; fordert, dass dieser Bericht ein Aktionsprogramm für menschenwürdige Arbeit enthalten soll, das sowohl die Zusammenarbeit in der Europäischen Union als auch Anstrengungen auf internationaler Ebene umfasst;
- 86. begrüßt die Bemühungen der Kommission, ihren analytischen Ansatz zu verbessern und geeignete Indikatoren im Hinblick auf die Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit zu entwickeln;
- 87. begrüßt den in der Ministererklärung des VN-Wirtschafts- und Sozialrats vom 5. Juli 2006 enthaltenen Vorschlag, die Agenda für menschenwürdige Arbeit mit voller Kraft weiterzuentwickeln, um bis 2015 greifbare Ergebnisse zu erzielen;
- 88. fordert die Kommission auf, dem Parlament konkrete Zahlen zur Finanzierung menschenwürdiger Arbeit und damit zusammenhängender Bereiche vorzulegen, um mit Blick auf die bereitgestellten Mittel das politische Engagement besser beurteilen zu können;
- 89. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 93 vom 27.4.2007, S. 38.
- 2 ABl. C 271 E vom 12.11.2003, S. 598.
- 3 ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
- 4 ABl. C 300 E vom 11.12.2003, S. 290.
- 5 ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
- 6 ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.
- 7 ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1.
- 8 ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
- 9 ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 1.