Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 302731 - vom 14. Februar 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. Januar 2008 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 863/06(B)
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus" (KOM (2006) 0614),
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens1,
- - unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. September 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zu demografischen Herausforderungen und Solidarität zwischen den Generationen3,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000,
- - gestützt auf die Artikel 149 und 150 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung vom 25. September 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen4,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung vom 24. Oktober 2007 zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2007 über Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung6
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 13. März 2007 über den Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010)7 und vom 27. September 2007 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union - 20078,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung und der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0502/2007),
A. in der Erwägung, dass die Erwachsenenbildung zu einem vorrangigen politischen Thema wird und konkrete und angemessene Programme, Sichtbarkeit, Zugang, Ressourcen und Evaluierungsmethoden erfordert,
B. in der Erwägung, dass allgemeine und berufliche Bildung kritische Faktoren sind in Bezug auf die Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie, das Wirtschaftswachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die soziale Integration zu steigern,
C. in der Erwägung, dass weitere 4 Millionen Erwachsene am lebenslangen Lernen teilnehmen müssten, um den von den Mitgliedstaaten im Rahmen des "Bildung und Ausbildung 2010"-Prozesses vereinbarten Referenzwert zu erreichen,
D. in der Erwägung, dass ein in Strategien für das lebenslange Lernen eingebettetes effizientes Erwachsenenbildungssystem mit klaren Prioritäten, dessen Anwendung überwacht wird, die sprachliche, soziale und kulturelle Integration von ausgegrenzten Gruppen, wie beispielsweise Einwanderern und Roma, von denen viele auch zu den Schulabbrechern gehören, fördern kann,
E. in der Erwägung, dass Investitionen in die Erwachsenenbildung den sozialen und kulturellen Gewinn in Form eines besseren Wohlbefindens und einer stärkeren Erfüllung des Einzelnen und einer aktiven Bürgerschaft steigern,
F. in der Erwägung, dass der Beitrag der Erwachsenenbildung durch Erwerb von Schlüsselkompetenzen von wesentlicher Bedeutung für die Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität auf dem Arbeitsmarkt sowie die soziale Integration ist,
G. in der Erwägung, dass verlässliche Daten erforderlich sind, um die Vielfalt der Optionen der Erwachsenenbildung zu beobachten, zu vergleichen und zu evaluieren und auf dieser Grundlage politische Maßnahmen zu entwickeln,
H. in der Erwägung, dass Informationen über Erwachsenenbildungssysteme und der Zugang zu diesen Systemen in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind,
I. in der Erwägung, dass die Anerkennung und Nutzung von formaler, nicht formaler und informaler Bildung den Eckstein in der Strategie des lebenslangen Lernens bildet,
J. in der Erwägung, dass die Erwachsenenbildung unverzüglich mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verknüpft und ihr Potenzial im Hinblick auf Schlüsselkompetenzen sowie soziale und persönliche Kompetenzen ausgebaut werden muss,
- 1. begrüßt den Vorschlag der Kommission für einen Aktionsplan für die Erwachsenenbildung;
- 2. erkennt an, dass zur Förderung, Verstärkung und Herbeiführung einer Lernkultur, insbesondere für Erwachsene, Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen getroffen werden sollten, an denen sich neben den Mitgliedstaaten auch die Europäische Union beteiligen muss;
- 3. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine Kultur des lebenslangen Lernens zu schaffen und sich dabei vorrangig auf die allgemeine und berufliche Bildung von Erwachsenen zu konzentrieren durch Umsetzung von politischen Maßnahmen und Aktionen zur Förderung des Erwerbs von Wissen, durch Verbesserung ihrer Attraktivität und Zugänglichkeit sowie durch permanente Aktualisierung der Qualifikationen;
- 4. betont die Bedeutung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Hinblick auf die das lebenslange Lernen betreffenden Programme, so dass sowohl Frauen als auch Männer die sich im Rahmen dieser Lernform bietenden Möglichkeiten im selben Umfang nutzen können; fordert die Kommission auf, alle verfügbaren Instrumente zur Begleitung einer umsichtigen Gleichstellungspolitik bei der Vorbereitung der Erwachsenenbildung zu nutzen und dabei auch mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen zusammenzuarbeiten;
Verbesserung der Motivation zur Teilnahme an Erwachsenenbildungsmaßnahmen
- 5. dringt auf eine bessere Förderung der Erwachsenenbildung, um mehr Menschen zu motivieren eine solche Ausbildung zu absolvieren; ist der Auffassung, dass die Erwachsenenbildung bei der Politik zur Förderung einer allgemeinen Lernkultur durch Medienkampagnen, Aufklärung, Beratungsdienste, insbesondere Aufklärung, Anleitung und Beratung für benachteiligte Gruppen, eine Schlüsselrolle spielen sollte; ist der Ansicht, dass eine solche Förderung, um wirksam zu sein, mit aktiven politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten einhergehen muss, die die Vereinbarkeit des Lernens mit Familien- und Berufsleben begünstigen;
- 6. stimmt zu, dass Sonderrufnummern und Webseiten sehr erfolgreich bei der Förderung der Erwachsenenbildung sind;
- 7. ist der Auffassung, dass die Förderung von Medienkompetenz in der allgemeinen und beruflichen Bildung eine wesentliche Rolle spielt, um die digitale Kluft zwischen den Generationen zu überwinden;
Statistische Angaben
- 8. hält vergleichbare statistische Daten für erforderlich, um Politikmaßnahmen im Bereich der Erwachsenenbildung zu konzipieren, zu überprüfen und zu evaluieren und auf dieser Grundlage Anhaltspunkte und Leitlinien für das integrierte Programm für lebenslanges Lernen zu vermitteln;
- 9. ist der Auffassung, dass die Europäische Erhebung über Erwachsenenbildung als ein Mittel unterstützt werden muss, mit dem sowohl vergleichbare Informationen über Erwachsenenbildung gesammelt als auch gemeinsame Konzepte gefördert werden können
- 10. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, den Austausch bewährter Verfahren zu fördern;
Vereinbarkeit von Berufsleben, Familienleben und lebenslangem Lernen und wirksame Durchführung
- 11. erinnert an die auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15./16. März 2002 in Barcelona festgelegten Ziele und betont die Fortschritte, die die Mitgliedstaaten beim Angebot von Plätzen in Kinderkrippen, Kindergärten und Vorschuleinrichtungen sowie bei der Einführung des "Tages der Betreuung von Kindern und anderer pflegebedürftigen Personen" erzielt haben;
- 12. verweist darauf, dass die Vereinbarkeit von Familienleben, Berufsleben und lebenslangem Lernen nicht nur eine größere Flexibilität bei der Raum- und Zeiteinteilung erfordert, sondern auch soziale, wirtschaftliche und Steueranreize zur Förderung des Zugangs für Erwachsene zu Ausbildungs- und Bildungsprogrammen;
- 13. unterstreicht, wie wichtig eine verbesserte Nutzung der neuen Technologien ist, und verweist diesbezüglich darauf, dass der Ausbau des Internetzugangs sowie von Programmen zur digitalen Integration, um die digitale Kluft zu überwinden, und die Erschließung neuer Wissensquellen und Lernmethoden wie Fernunterrichtsprogrammen und die Bereitstellung von Lernplätzen gefördert werden sollten und der Zugang für alle ermöglicht werden muss;
- 14. betont die Notwendigkeit, den Zugang von Frauen, und zwar auch von Frauen, die in entlegenen und ländlichen Gebieten leben, und von älteren Frauen, zu den neuen Technologien zu verbessern und ihnen dadurch die Chance zu geben, sich im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt genauso gut zu behaupten; betont ferner die Notwendigkeit, Maßnahmen zu fördern, die darauf abzielen, das im Bereich der technischen und wissenschaftlichen Qualifikation bestehende Gefälle zwischen Männern und Frauen abzubauen;
- 15. verweist darauf, dass der Umfang öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen und auch der privaten Dienste vergrößert werden muss und dass die Arbeitgeber einbezogen und ermuntert werden müssen, unternehmenseigene Kinderbetreuungseinrichtungen anzubieten und den Eltern, insbesondere den Müttern, die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen, damit diese Eltern das lebenslange Lernen während der Arbeit fortsetzen können; hält es ferner für unbedingt notwendig, das Angebot an öffentlichen Betreuungsdiensten für pflegebedürftige und ältere Menschen zu verbessern;
Solidarität zwischen den Generationen (gegen das "Altersghetto") und Solidarität zwischen den Kulturen
- 16. gibt zu bedenken, dass der demografische Wandel die Mitgliedstaaten vor eine komplexe Reihe von miteinander verknüpften Herausforderungen stellen wird, und dass unsere Gesellschaften neue Formen der Solidarität zwischen den Generationen entwickeln werden müssen;
- 17. schlägt daher vor, die Weitergabe und den Austausch von Wissen, Fertigkeiten und Erfahrungen von Erwachsenen, insbesondere zwischen den Generationen, in Form von Mentor-Systemen zu verbessern, um verschiedene Unternehmens- und Handwerkstätigkeiten zu unterstützen; hält es ferner für wichtig, dass diese Mentoren durch ein Netzwerk verbunden sind, über das sie Informationen nutzen und austauschen können;
- 18. unterstreicht die Bedeutung eines "Familienlernansatzes", bei dem die Eltern wieder zum Lernen motiviert werden, weil sie ihren Kindern bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen helfen möchten;
- 19. unterstützt die Ausarbeitung von Freiwilligenprogrammen, die an der Rolle orientiert sind die sie bei der Solidarität zwischen den Generationen und der Anerkennung von Erfahrung und Qualifikation spielen;
- 20. hebt hervor, dass im Rahmen der Mobilität und des sozialen Zusammenhalts insbesondere für Zuwanderer flexible Möglichkeiten für allgemeine und berufliche Bildungsprogramme sowie angemessene Bedingungen zu deren Umsetzung geschaffen werden müssen;
Bedeutung des Sprachunterrichts und besondere Bedürfnisse von Risikogruppen
- 21. hält die Schaffung nationaler und lokaler Zentren zur Unterstützung von Zuwanderern für ein Schlüsselinstrument, um nützliche Informationen zu erteilen und Klarheit zu schaffen in Fragen betreffend die vollständige Integration der Migranten in die Gesellschaft;
- 22. bekräftigt die Bedeutung einer stärkeren Unterstützung von Sprachkursen, insbesondere für Zuwanderer, und einer Förderung des Erlernens von Fremdsprachen in der gesamten Bevölkerung;
- 23. unterstützt die Vorstellung der Schaffung von Qualitätskontrollen ("skills audits") für Zuwanderer, gering qualifizierte und behinderte Menschen; ist der Auffassung, dass diese "skills audits" nicht nur wirtschaftlichen Nutzen bringen, sondern auch zur Verringerung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Ausgrenzung beitragen können;
Zugang zur Hochschulbildung
- 24. ist der Auffassung, dass der Zugang zur Hochschulbildung einer breiteren Öffentlichkeit, einschließlich Erwachsenen mit Berufserfahrung und älteren Menschen, zugänglich sein sollte, dass zu diesem Zweck die Bildungssysteme angepasst und flexibler gestaltet werden müssen und dass entsprechende Infrastrukturmaßnahmen und Personalressourcen gefördert werden müssen;
- 25. verweist darauf, dass die Modernisierung des Sekundarschulsystems erforderlich ist, um es wettbewerbsfähiger, flexibler, zugänglicher und effizienter zu machen;
Verbesserung der Qualität, des Unterrichts und der Angebotspalette
- 26. unterstreicht den Bedarf an hochqualifiziertem Personal im Bereich der Erwachsenenbildung; ist der Auffassung, dass spezifische Programme für Lehrkräfte für Erwachsene unterstützt und die Einführung von Hochschulausbildungsgängen mit einem Diplom in Erwachsenenbildung als Abschluss gefördert werden sollten;
- 27. unterstützt Maßnahmen zur Verstärkung des Kompetenztransfers und der Mobilität in der Erwachsenenbildung, wie z.B.:
- a) Umsetzung und Ausweitung des Europäischen Qualifikationsrahmens und von EUROPASS;
- b) Anerkennung und Validierung von Grundqualifikationen, Schlüsselkompetenzen, formalen, nicht formalen und informalen Qualifikationen und Ausbildungsgängen, um eine Transparenz im Hinblick auf Lernergebnisse zu gewährleisten und somit die Anerkennung von erworbenem Wissen und den Übergang zwischen verschiedenen Bildungswegen zu erleichtern;
Beschäftigungsperspektiven
- 28. teilt die Auffassung, dass lebenslanges Lernen in erster Linie eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Förderung der sozialen Integration sowie der Beschäftigungsfähigkeit, aber auch für die persönliche Entfaltung des Einzelnen, die Überwindung der Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt und die Erreichung des Lissabon-Ziels einer höheren Beschäftigungsquote für Menschen über 50 sowie für die Wettbewerbsfähigkeit spielt;
- 29. betont die Bedeutung der Erwachsenenbildung im Hinblick auf die Erreichung des Ziels, bessere Arbeitsplätze in Europa zu schaffen, die Verbesserung der Lebensqualität sowie die Förderung der persönlichen Entwicklung, der persönlichen Entfaltung und einer aktiven Bürgerschaft; verweist darauf, wie wichtig es ist, dass die Unternehmen im voraus ihren Bedarf an neuen Kompetenz- und Arbeitsmarkterfordernissen festlegen, damit das Erwachsenenbildungsangebot den Bedarf an ausgebildetem Personal widerspiegelt; ist der Auffassung, dass Bildungsinhalte auf berufliche und praktische Erfordernisse zugeschnitten sein müssen; betont die diesbezügliche Bedeutung der Rolle der Sozialpartnerschaft;
- 30. stellt fest, dass lebenslanges Lernen nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit, sondern auch die Anpassungsfähigkeit sowie die geografische und berufliche Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht, was für das Funktionieren des Binnenmarkts wichtig ist; stellt heraus, welchen Wert die Förderung des Erlernens einer zweiten (und dritten) Sprache als Erleichterung einer stärkeren Mobilität der Arbeitnehmer hat;
- 31. hebt hervor, dass eine geringe Qualifikation, wie sie gegenwärtig ein Drittel der europäischen Erwerbsbevölkerung (72 Millionen Arbeitnehmer) aufweist, die große Gefahr der Erwerbslosigkeit birgt und dass jeder Mensch mittels Fortbildung die für eine Beschäftigung erforderlichen Qualifikationen erwerben oder aufrechterhalten und die Qualität seiner Arbeit verbessern kann; verweist darauf, wie wichtig die Anerkennung und Nutzung von Fähigkeiten, die durch nichtformales und informales Lernen erworben wurden, als Grundlage für die Entwicklung des lebenslangen Lernens sowohl im Kontext der nationalen Rahmen für berufliche Qualifikationen als auch des Europäischen Qualifikationsrahmens ist;
- 32. betont, wie wichtig es ist, allen Bürgerinnen und Bürgern den gleichen Zugang und die gleichen Möglichkeiten zu bieten, an Programmen des lebenslangen Lernens teilzunehmen bedauert in diesem Zusammenhang den Umstand, dass in allen Gesellschaften diejenigen mit dem niedrigsten Bildungsniveau - Frauen, Zuwanderer sowie ältere Menschen, im ländlichen Raum Lebende und Behinderte - wahrscheinlich am seltensten daran teilnehmen, und verweist darauf, dass ihnen andere, geeignete Programme und Methoden angeboten werden müssen; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass besondere Aufmerksamkeit der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitslosen in den neuen Technologien geschenkt werden muss, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Einsatz der neuen Kommunikations- und Informationstechnologien zu Unterrichtszwecken zu unterstützen da diese Technologien entscheidend dazu beitragen, Chancengleichheit für alle zu schaffen, indem sie deren Beteiligung am lebenslangen Lernen erleichtern, und indem insbesondere diejenigen mit dem niedrigsten Bildungsniveau gefördert und finanziert werden;
- 33. unterstreicht die Bedeutung der Erwachsenenbildung, einschließlich der sprachlichen und beruflichen Ausbildung, für die Integration von Zuwanderern und die Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und ihrer aktiven Beteiligung am Arbeitsmarkt sowie die Stärkung ihrer sozialen Integration;
- 34. betont, wie wichtig es ist, die Sozialpartner und andere Akteure, einschließlich im sozialen Bereich tätige NROs, aktiv einzubinden, da erst durch funktionsfähige Sozialpartnerschaften die Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf gleicher Ebene agieren können unterstreicht, dass in Mitgliedstaaten ohne entwickelte Struktur der Sozialpartnerschaft deren Aufbau unterstützt werden soll;
- 35. hebt die Bedeutung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und anderer Strukturfonds für die Erreichung des Ziels des lebenslangen Lernens für alle hervor und fordert nachdrücklich die Überwachung der Strukturfonds, um sicherzustellen, dass mehr Mittel für diejenigen bereitgestellt werden, die am meisten Bedarf an lebenslangem Lernen haben; bedauert, dass in einigen Mitgliedstaaten der Verbesserung des Zugangs zu Erwachsenenbildungsmöglichkeiten, insbesondere für ältere und gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zuwenig Vorrang und Mittel eingeräumt werden fordert die Mitgliedstaaten auf, die Strukturfonds, insbesondere den ESF, aktiver zu nutzen; fordert die Kommission auf, die spezifischen Programme in diesem Bereich zu verstärken;
- 36. betont, dass die Verbesserung des Angebots im Bereich der Erwachsenenbildung, die Bereitstellung von Informationen und eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben von wesentlicher Bedeutung dafür sind, dass dieses Angebot von mehr Menschen wahrgenommen wird, und stimulierend wirken, wenn sie mit Anreizen verbunden sind; ist der Auffassung, dass Maßnahmen zur Förderung eines effektiven Angebots eine gute Erreichbarkeit der Lernorte, die Erleichterung des Lernens am Arbeitsplatz durch Anpassung der Arbeitszeiten, lokale Kinderbetreuungseinrichtungen, Fernlehrgänge für Personen mit Behinderungen und Risikogruppen in abgelegenen Gebieten, Information und Anleitung zu den Maßnahmen betreffend lebenslanges Lernen und die beruflichen Möglichkeiten sowie maßgeschneiderte Programme und flexible Kursangebote beinhalten; unterstreicht, dass solche Maßnahmen auch allgemein anerkannt werden müssen und zu einem beruflichen Aufstieg beitragen sollten;
- 37. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die niedrige Erwerbsquote älterer Arbeitskräfte, insbesondere derjenigen mit atypischen Berufslaufbahnen oder mangelnden Kenntnissen in Informations- und Kommunikationstechnologien, zu erhöhen und die erforderlichen Voraussetzungen für Dienstleistungen im Bereich des lebenslangen Lernens auf jedem Niveau zu schaffen, um eine Beschäftigungssteigerung zu erreichen, und zwar sowohl hinsichtlich des Einstiegs in den Arbeitsmarkt als auch der Rückkehr ins Berufsleben oder dessen freiwilliger Verlängerung; hält es für genauso wichtig, die Unternehmen zu ermutigen und dafür Anreize zu schaffen, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger zu beschäftigen beziehungsweise einzustellen, die in der Regel hochqualifiziert, erfahren, belastbar und sehr gut ausgebildet sind;
- 38. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Krankheit wechseln mussten, die Möglichkeit einer Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen zuzusichern und somit ihre Aufstiegschancen zu verbessern;
- 39. ermutigt die Mitgliedstaaten, wirtschaftliche und andere Anreize einzuführen, um den Beschäftigten ein längeres Berufsleben zu ermöglichen und die Arbeitgeber zu ermutigen ältere Arbeitskräfte einzustellen bzw. weiterzubeschäftigen, indem diesen lebenslange Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden und für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsqualität gesorgt wird;
- 40. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass jeder Mitgliedstaat die erforderlichen gesetzlichen und finanziellen Schritte unternimmt, um allen Erwerbstätigen und Arbeitssuchenden den Zugang zu lebenslangem Lernen anzubieten und zu ermöglichen.
Finanzierung
- 41. fordert die Investoren auf, ihre Aufmerksamkeit auf die Entwicklung von Programmen, Fertigkeiten und Qualifikationen zu richten, die es Frauen ermöglichen, sich Management- und unternehmerische Fertigkeiten anzueignen und ihre Qualifikationen für einen möglichen Aufstieg in Führungspositionen zu verbessern;
- 42. fordert, dass die Praxis der Finanzierung und Organisation der Ausbildung durch Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer allgemeine Verbreitung findet und durch Steuervergünstigungen unterstützt wird, da Qualifikationen und Fertigkeiten von Beschäftigten ein Schlüsselelement für Innovation, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sind;
- 43. ist der Ansicht, dass die Erwachsenenbildung in allen Branchen hohe Qualifizierungsniveaus erreichen sollte, und zwar durch Bildungs- und Kulturmaßnahmen und qualitativ hochwertige Ausbildungsmodelle, die gewährleisten, dass die Kenntnisse und die Fertigkeiten der Menschen mit der sich ändernden Anforderung an Berufsprofile sowie mit Arbeitsorganisation und Arbeitsmethoden übereinstimmen;
- 44. fordert nachdrücklich eine Koordination, Zusammenarbeit, Effizienz und Transparenz zwischen Gesetzgebungsmaßnahmen und den institutionellen Rahmenwerken, Netzwerken und Partnerschaften von Gremien oder Verbänden, die mit der Erwachsenenbildung verknüpft sind, unter Einsatz von lokalen, regionalen, nationalen und europäischen (öffentlichen oder privaten) Finanzmitteln;
- 45. hält es für wesentlich, dass finanzielle Anreize geschaffen werden, damit die Menschen freien Zugang zur beruflichen und allgemeinen Bildung und den daraus entstehenden Vorteilen haben; verweist darauf, dass solche finanziellen Anreize in Form von Steuervergünstigungen, Zuschüssen, Stipendien, Kofinanzierung oder Steuernachlässen oder geringeren Sozialversicherungskosten für Arbeitgeber gewährt werden könnten, wodurch angemessene Arbeitsbedingungen für die Erwachsenenbildung geschaffen würden;
- 46. würdigt die Bedeutung der innerbetrieblichen Ausbildung und betont, dass kleinen und mittleren Unternehmen sowie Mikrounternehmen und neuen Unternehmen hohe Priorität eingeräumt werden muss, da sie es sich finanziell am wenigsten leisten können ihre Mitarbeiter auszubilden;
- 47. ermuntert die Arbeitgeber, im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen Programme zur beruflichen Bildung und Weiterbildung zu finanzieren, die das lebenslange Lernen insbesondere bei der weiblichen Belegschaft fördern mit dem Ziel, die Dauer des Erwerbslebens zu verlängern und die Möglichkeiten für eine Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und am beruflichen Aufstieg zu verbessern;
- 48. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 45.
- 2 ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
- 3 ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 131.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0400.
- 5 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0463.
- 6 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0417.
- 7 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0063.
- 8 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0423.