Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 12. Februar 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 4. Februar 2008 dem Bundesrat zugeleitet.
Die Vorlage ist von der Kommission am 4. Februar 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl.
Drucksache 606/90 = AE-Nr. 902086
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS) (Text von Bedeutung für den EWR)
1. Einleitung
In dieser Mitteilung wird ein Konzept zur Modernisierung und Vereinfachung der Erhebung, des Austauschs und der Verwendung der Daten und Informationen dargelegt, die für die Festlegung und Umsetzung der Umweltpolitik erforderlich sind. Nach diesem Ansatz werden die gegenwärtigen, zumeist zentralisierten Berichterstattungssysteme nach und nach durch Systeme ersetzt, die auf Datenzugang, Datenaustausch und Interoperabilität basieren.
Allgemeines Ziel ist es, Qualität und Verfügbarkeit der für die Umweltpolitik erforderlichen Informationen entsprechend dem Ziel der besseren Rechtsetzung zu erhalten und zu verbessern und gleichzeitig den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Zunächst wird eine Reihe von Grundsätzen vorgeschlagen, auf deren Grundlage Umweltdaten und -informationen künftig erhoben, ausgetauscht und verwendet werden sollten. Ein wichtiger Schritt zur Konkretisierung dieses Konzepts besteht darin, das Verfahren, nach dem die in den verschiedenen Umweltvorschriften vorgesehenen Informationen verfügbar gemacht werden durch ein Rechtsinstrument zu aktualisieren, das 2008 vorgeschlagen werden soll und darin bestehen dürfte, dass die geltende "Richtlinie zur Vereinheitlichung der Berichterstattung" (91/692/EG) überarbeitet wird.
Eine derartige Überarbeitung wird auch die unmittelbare Gelegenheit bieten, eine begrenzte Anzahl überholter Berichterstattungsvorschriften aufzuheben, und dürfte aus den folgenden Gründen zur weiteren Vereinfachung und Modernisierung beitragen:
- - Sie fördert die weitere Rationalisierung der in thematischen Umweltvorschriften vorgesehenen Informationspflichten, indem sie eine kohärente und aktuelle allgemeine Rahmenregelung gewährleistet;
- - sie dürfte eine ähnliche Aktualisierung internationaler Verträge fördern, in denen Schätzungen zufolge rund 70 % der Umweltinformationspflichten der EU-Mitgliedstaaten festgeschrieben sind;
- - sie wird die Verbesserung des Datenerhebungs- und Datenaustauschprozesses in den Mitgliedstaaten fördern.
In der Mitteilung sind auch andere flankierende Maßnahmen dargelegt, die auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene getroffen werden müssen, damit die nachstehend erläuterten Grundsätze umgesetzt werden können.
2. Grundsätze des gemeinsamen Umweltinformationssystems
Das gemeinsame Umweltinformationssystem (SEIS) sollte sich auf folgende Grundsätze stützen:
- - Informationen sollten möglichst nahe an ihrer Quelle verwaltet werden;
- - Informationen sollten einmal erhoben und für viele verschiedene Zwecke ausgetauscht werden;
- - Informationen sollten den öffentlichen Behörden jederzeit zur Verfügung stehen, damit diese ihren gesetzlichen Berichtspflichten mühelos nachkommen können;
- - Informationen sollten Endbenutzern, in erster Linie öffentlichen Behörden auf allen Stufen, d. h. auf der lokalen bis hin zur europäischen Ebene, jederzeit zugänglich sein, damit diese den Zustand der Umwelt und die Wirksamkeit ihrer politischen Maßnahmen rechtzeitig analysieren und neue Maßnahmen festlegen können;
- - Informationen sollten auch Endbenutzern, d. h. öffentlichen Behörden und Bürgern, zugänglich sein, damit diese auf geeigneter geografischer Ebene (z.B. Land, Stadt, Einzugsgebiet) Vergleiche anstellen und auf sinnvolle Weise an der Entwicklung und Umsetzung der Umweltpolitik mitwirken können;
- - Informationen sollten - unter Berücksichtigung der geeigneten Aggregationsebene und der entsprechenden Geheimhaltungspflichten - der allgemeinen Öffentlichkeit auf nationaler Ebene in der (den) jeweiligen Landessprache(n) uneingeschränkt zugänglich sein; und
- - der Austausch und die Verarbeitung der Informationen sollten durch gemeinsam genutzte kostenfreie quelloffene Softwareressourcen erfolgen.
Diese Grundsätze sind das Ergebnis mehrjähriger Studien und Expertengutachten; sie sollen gewährleisten dass Umweltinformationen möglichst sinnvoll organisiert werden, und insbesondere sicherstellen, dass die derzeitigen Investitionen in Überwachungs- und andere Datenerfassungsprozesse unter dem Gesichtspunkt des Nutzens der resultierenden Daten den größtmöglichen Vorteil erbringen. Die Grundsätze werden der Tatsache gerecht, dass öffentliche Behörden EU-weit (ob auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene) zwar große Datenmengen erheben, diese Daten jedoch nicht immer effizient nutzen, weil ihre Existenz entweder kaum bekannt ist oder legale, finanzielle, technische und prozedurale Hindernisse bestehen.
3. Warum ist SEIS erforderlich?
Das Sechste Umweltaktionsprogramm (6. UAP) hat bestätigt, dass fundierte Informationen über den Zustand der Umwelt und über die wichtigsten Tendenzen, Einflüsse und Ursachen der Umweltveränderung für die Entwicklung und Umsetzung einer effizienten Politik und - - allgemeiner - für die Befähigung der Bürger unerlässlich sind. Da die Umwelt ein öffentliches gemeinnütziges Gut ist, ist es ebenso wichtig, dass diese Informationen weitestgehend ausgetauscht und allgemein zugänglich gemacht werden.
In Europa hat der Austausch von Umweltinformationen keinen Neuwert.
Umweltinformationssysteme werden seit langem mit Erfolg eingesetzt, um die Berichterstattung der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der gemeinschaftlichen Umweltvorschriften zu untermauern, und, in jüngerer Zeit, um die verschiedenen politisch motivierten Indikatorenprozesse, die von der EU und den Mitgliedstaaten eingeführt wurden, zu fördern. Was die Prioritäten des 6. UAP anbelangt, so stehen wir heute allerdings vor neuen Herausforderungen (hier sind vor allem die Anpassung an den Klimawandel, die Eindämmung des Verlustes an biologischer Vielfalt und die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zu nennen), die eine noch effizientere Nutzung existierender Informationen erfordern dürften. Die jüngsten Waldbrände, Hochwasser- und Dürrekatastrophen zeigen, wie wichtig es ist, schnell und leicht auf akkurate Umweltinformationen zurückgreifen zu können.
Die neuen Herausforderungen eröffnen auch neue Perspektiven. Vor allem die Technologie macht es heute möglich, über Echtzeitdaten zu verfügen, die es gestatten, sofortige Entscheidungen zu treffen und in bestimmten Fällen auch Leben zu retten. Sofern bestimmte technische Anforderungen erfüllt sind, z.B. in Bezug auf die Einheitlichkeit von Formaten und die Interoperabilität von Datensystemen, können Daten zunehmend so kombiniert werden dass die Art von integrierter Analyse möglich ist, von der eine gute Politik abhängt.
4. Ozon-Web: Ein Fallbeispiel
Im Jahr 2006 haben 22 Länder der Europäischen Umweltagentur (EUA) regelmäßig zeitnahe Ozonwerte mitgeteilt, während fünf weitere Länder den Aufbau des Projekts mitgestalteten.
Das Internetwerkzeug "Ozon-Web" verbuchte im Juli 2006 einen ersten Erfolg, als es als Pilotprojekt auf der EUA-Website freigeschaltet wurde. Nach und nach wurden immer mehr Daten übermittelt, bis am Ende des Sommers rund 700 Messstationen europaweit nahezu in Echtzeit Daten für die Ozon-Website bereitstellten.
Die Website gibt Datenproduzenten, Luftqualitätsexperten und EU-Bürgern einen Überblick über die Lage in Europa, ermöglicht die Verfolgung der Entwicklung der Luftqualität in einer bestimmten Region und informiert Benutzer durch Links zu nationalen und regionalen Ozon-Websites über lokale Luftqualitätsdaten. Der Vergleich der Luftqualitätsbedingungen diesseits und jenseits nationaler und regionaler Grenzen wird erleichtert.
Die Ozon-Website der EUA veröffentlicht nahezu in Echtzeit gemessene Ozonwerte in einer Kartenschnittstelle und gibt Hintergrundinformationen über die Auswirkungen der Luftqualität im Allgemeinen. Die Informationen auf der EUA-Website werden in vielen Fällen alle zwei Stunden aktualisiert. Eine EU-weite Datenerfassung würde es gestatten, das System für die Mitteilung von Sommerozonwerten an die Kommission zu verwenden. Die EUA plant, das Projekt "Ozon-Web" auf andere Schadstoffe auszudehnen; das System kann jedoch nur ordnungsgemäß funktionieren, wenn alle Mitgliedstaaten teilnehmen. Ein voll entwickeltes System könnte daher Informationen für die Bürger bereitstellen, den Datenbedarf von Wissenschaftlern decken, der EUA Informationen über den Umweltzustand und der Kommission Informationen über die Einhaltung von Umweltvorschriften liefern. Ozon-Web ist ein aktuelles und konkretes Beispiel für die Art von Dienstleistungen, die ein offenes gemeinsames Umweltinformationssystem bieten kann, und festigt als solches das SEIS-Konzept. Es ist jedoch auf einen einzigen Schadstoff begrenzt. Konzepte dieser Art müssen jedoch breiter angelegt sein und eine sehr viel größere Palette umweltpolitisch relevanter Informationen umfassen, um die zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erforderlichen integrierten Analysen untermauern zu können.
5. Welche Vorteile wird SEIS erbringen?
5.1. Vereinfachung und Effizienz
Obgleich die Vorteile eines politischen Engagements auf Basis der genannten Grundsätze über die Vereinfachung an sich hinausgehen, bilden sie dennoch den konzeptuellen Rahmen, der zur Vereinfachung der gegenwärtigen Berichts- und Überwachungspflichten erforderlich ist.
Wie in der Einleitung bereits erwähnt, ist die Aktualisierung der Vorschriften für die Zugänglichmachung der in den Umweltvorschriften der Gemeinschaft vorgesehenen Informationen ein wichtiger Schritt zur Durchführung des SEIS-Konzeptes. Die Abschaffung des Papierformats für die Berichterstattung wird die Informationsübermittlung leichter, flexibler und effizienter machen.
Wie ebenfalls in der Einleitung erwähnt und vorausgesetzt, ein solcher Vorschlag wird durch ein politisches Engagement auf Basis der SEIS-Grundsätze flankiert, wird das System auch in Bezug auf
- i) den Inhalt der in thematischen Umweltvorschriften vorgesehenen Informationen,
- ii) den Inhalt und das Verfahren der Berichterstattung auf internationaler Ebene und
- iii) eine effizientere Datenerfassung in den Mitgliedstaaten weitere Vereinfachungsvorteile erbringen.
Indem verfügbare Daten effizienter genutzt werden können, erleichtert das SEIS die weitere Rationalisierung und Priorisierung der in thematischen Umweltvorschriften derzeit vorgesehenen Informationspflichten. Dies dürfte einen Anstoß zur Aktualisierung internationaler Verträge geben, denen ein großer Teil des derzeitigen Berichterstattungsaufwands für die nationalen Verwaltungen zuzuschreiben ist und von denen viele einen räumlichen Geltungsbereich von EU-Größe haben. Was die Kosten anbelangt, so zeigt die Analyse, dass durch Verbesserung der Effizienz der Datenerfassung in den Mitgliedstaaten mitunter am meisten eingespart werden kann. Eine verstärkte Harmonisierung und Priorisierung der Überwachungstätigkeiten auf nationaler und regionaler Ebene dürfte die Kosteneffizienz der derzeitigen Investitionen besonders verbessern.
5.2. Bessere Rechtsetzung, bessere Politik
Obgleich die Vereinfachung wesentlich zur besseren Rechtsetzung beiträgt, ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine bessere Rechtsetzung - und eine bessere Politik im Allgemeinen - davon abhängt, dass qualitativ hochwertige und relevante Informationen rechtzeitig vorliegen.
Natürlich muss der Verwaltungsaufwand in einer Weise verringert werden, dass die Qualität der staatlichen Politik und Rechtsetzung verbessert und nicht verschlechtert wird.
Ein politisches Engagement auf Basis der genannten Grundsätze wird zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen, indem verfügbare Daten auf wirksame Weise nutzbar gemacht werden.
Da Umweltdaten und -informationen für viele Akteure und für viele Zwecke von potenziellem Nutzen sind, kann davon ausgegangen werden, dass eine Verbesserung der Mechanismen für die Erhebung, den Austausch und die Verwendung der Daten dazu führen wird dass umweltpolitisch relevante Daten wesentlich stärker genutzt werden und die Kosten für die Benutzer merklich sinken. Dies wird die Effizienz umweltpolitischer Maßnahmen in allen Politikbereichen verbessern, so auch bei der Anpassung an den Klimawandel, beim Schutz der biologischen Vielfalt, der Bewirtschaftung von Wasserressourcen und der Verhütung und Bewältigung von Umweltkatastrophen wie Hochwasser und Waldbränden.
5.3. Befähigung der Bürger
Von den Vorteilen der Verringerung des Verwaltungsaufwands und der besseren Rechtsetzung einmal abgesehen, wird ein Engagement entlang den genannten Grundsätze auch zur Befähigung der europäischen Bürger beitragen, indem ihnen rechtzeitig Zugang zu relevanten Informationen verschafft und so die Möglichkeit gegeben wird, informierte Entscheidungen über ihr Lebensumfeld zu treffen (worunter auch Maßnahmen in Krisensituationen fallen) und Einfluss auf die staatliche Politik zu nehmen. Der Zugang der Öffentlichkeit zu nützlichen Informationen in Landessprache wird bei den Bürgern auch wieder neues Interesse am europäischen Aufbauwerk wecken.
6. Was wird SEIS kosten?
Zur Bewertung der Kosten für die Umsetzung der SEIS-Grundsätze ist es wichtig zu wissen, dass viele relevante Arbeiten bereits laufen und die größte Herausforderung - und der Grund, warum ein formelleres politisches Engagement entlang der genannten Grundsätze erforderlich ist - darin besteht, diese Arbeiten wirksamer aufeinander abzustimmen. Einige der wichtigsten Aktivitäten auf europäischer und nationaler Ebene sind in Abschnitt 7 zusammengefasst.
Es dürften jedoch weitere Investitionen notwendig sein, um die in Abschnitt 2 dargelegten SEIS-Grundsätze vollständig umzusetzen. Diese Investitionen fallen in folgende Kategorien:
- - Die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie müssen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene mehr politisches und administratives Gewicht erhalten und mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden.
- - Staatliche und andere Einrichtungen, die mit der Erhebung und Verarbeitung umweltpolitisch relevanter Daten befasst sind, müssen ihre Organisations- und Geschäftsmodelle überprüfen und in einigen Fällen anpassen, um ihre derzeitigen Systeme interoperabel zu machen und mit einem integrierten "System aus Systemen" zu verknüpfen.
- - Die Organe und Einrichtungen der EU müssen ihre Arbeiten zur Aktualisierung und Rationalisierung der Rechtsvorschriften fortsetzen oder verstärken und gleichzeitig sicherstellen, dass die existierenden Berichterstattungssysteme, von denen die meisten zur Zeit zentralisiert funktionieren, so konzipiert oder angepasst werden, dass sie mit einem zunehmend interoperablen verteilten Netz kompatibel sind.
- - Es werden weitere Investitionen erforderlich sein, um neue Daten zu generieren, die zur Zeit nicht erhoben werden, die zur Stützung der Politik oder möglicherweise zur Harmonisierung von Überwachungs- und Datensystemen jedoch für wesentlich gehalten werden; derartige Investitionen werden durch eine bessere Priorisierung der Datenanforderungen und die Aufhebung überholter Vorschriften ausgeglichen.
7. Aktuelle Massnahmen zum Aufbau von SEIS
Auf europäischer Ebene laufen verschiedene Initiativen zur Förderung der Umsetzung der SEIS-Grundsätze, und die Mitgliedstaaten haben zugestimmt, sich diesen Herausforderungen zu stellen und die Möglichkeiten, die die sich entwickelnde Informationstechnologie bietet, zu nutzen. In diesem Zusammenhang seien folgende Initiativen zu nennen:
- - In den letzten Jahren hat die Kommission verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen bzw. in Angriff genommen, die eine umfassende Rationalisierung der Berichterstattungsvorschriften zum Ziel haben. Zu den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen zählt auch die thematische Strategie für Luftverschmutzung (CAFE). Die Überprüfung der IVU-Richtlinie (96/61/EG) betrifft unter anderem die Kohärenz der Richtlinienbestimmungen (einschließlich der Berichterstattungsvorschriften) mit den Vorschriften der Richtlinien über Großfeuerungsanlagen und Verbrennung von Abfällen, und vor kurzem wurde ein Projekt zur Identifizierung von Querverbindungen zwischen den Überwachungs- und Berichterstattungsbestimmungen verschiedener Rechtsakte in den Bereichen Luftverschmutzung und Klimawandel lanciert, in dessen Rahmen auch konkrete Rationalisierungsoptionen erarbeitet werden sollen.
- - Bei den laufenden Arbeiten im Kontext der thematischen Umweltvorschriften wird zunehmend klar, dass für die Erhebung, den Austausch und die Verwendung von Daten und Informationen ein moderneres Konzept erforderlich ist. Ein Beispiel hierfür ist das Wasserinformationssystem für Europa (WISE), das ursprünglich als Berichterstattungsinstrument im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie gedacht war und das jetzt erweitert wird, um bis 2010 die Berichterstattung über Datenflüsse aus einer Reihe geltender und anstehender wasserbezogener Richtlinien sowie wasserrelevante statistische Daten einzubeziehen.
- - Die Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) wurde im März 2007 angenommen und dient der Verbesserung der Zugänglichkeit und der Interoperabilität von Geodaten. INSPIRE basiert auf ähnlichen Grundsätzen wie SEIS, und die erfolgreiche Umsetzung dieser Richtlinie wird in wesentlichem Maße dazu beitragen, die derzeitige Ineffizienz in Bezug auf die Nutzung und Nutzbarkeit der von öffentlichen Behörden gespeicherten Geodaten zu beheben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Nichtgeodaten bzw. nichtnumerische Daten von INSPIRE nicht direkt erfasst werden, dass INSPIRE allein keine Konsolidierung der Organisation in den Mitgliedstaaten garantiert und dass INSPIRE die Qualität und Vergleichbarkeit von Daten nicht unmittelbar verbessern wird.
- - Die Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen (Århus-Richtlinie) sichert den Bürgern den Zugang zu Umweltinformationen, die sich im Besitz von öffentlichen Behörden befinden oder von diesen generiert werden, einschließlich Informationen über den Zustand der Umwelt, aber auch über Politiken bzw. getroffene Maßnahmen oder über den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, soweit dieser durch die Umweltverhältnisse beeinträchtigt wird. Interessenten sollten diese Informationen innerhalb eines Monats nach der Antragstellung und ohne Angabe von Gründen erhalten. Darüber hinaus sind die öffentlichen Behörden verpflichtet, in ihrem Besitz befindliche Umweltinformationen aktiv zu verbreiten.
- - Die Initiative für globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) hat zum Ziel, auf der Grundlage von Erdüberwachungsdaten aus der wasser-, luft- und landgestützten Satelliten- und Insitu-Beobachtung operationelle Informationsdienste bereitzustellen. Diese Dienste sollen speziell den Anforderungen politischer Entscheidungsträger auf allen Ebenen, von EU- bis hin zur lokalen Ebene, gerecht werden. Die GMES-Initiative konzentriert sich zunächst auf die Entwicklung von drei so genannten Schnelldiensten (Bereitstellung von Informationen über die Landnutzung, von maritimen Informationen und von Informationen für Katastrophenfälle); die Vorarbeiten zur Einführung eines vierten Dienstes Bereitstellung von Informationen über die Atmosphäre haben vor kurzem begonnen. Diese Schnelldienste bieten eine gute Gelegenheit, um die in Europa derzeit funktionierenden Überwachungssysteme zu konsolidieren und zu verbessern, indem sie dazu beitragen, Lücken im derzeit verfügbaren Daten- und Informationsmaterial festzustellen und zu schließen und die nachhaltige, operative Bereitstellung dieser Daten und Informationen zu sichern.
- - Sowohl die Gemeinschaft als auch die Mitgliedstaaten sind Vollmitglieder der Gruppe für Erdbeobachtung (GEO), deren Ziel es ist, ein System globaler Erdbeobachtungssysteme (GEOSS) zu schaffen, und sind somit an die GEO-Grundsätze der Interoperabilität und des Datenaustauschs gebunden. Erste Tätigkeiten in diesem Bereich betrafen die Verbesserung des Datenzugangs und des Datenaustauschs, die Förderung der Entwicklung der Interoperabilität zwischen Systemen durch internationale Normen und andere Interoperabilitätsvereinbarungen, die Entwicklung von Mechanismen für den Austausch und die Verwendung von Daten- und Informationsmaterial und die Entwicklung ausführlicher Spezifikationen und Demonstrationen der zugrunde liegenden Architektur und Benutzerschnittstellen-Komponenten.
- - Als Teil der Meerespolitik der EU wird ein europäisches maritimes Beobachtungs- und Datennetzwerk geschaffen, um für Wissenschaftler und Anbieter von hochwertigen Meeresdaten geologischer, physikalischer, chemischer und biologischer Art und von Daten über menschliche Tätigkeiten, die unsere Meere und Ozeane beeinflussen, eine allgemeine Schnittstelle ("common gateway") bereitzustellen.
- - Die Kommission finanziert verschiedene Forschungs- und Nichtforschungsarbeiten über verteilte offene Umweltmanagementsysteme. Sie umfassen unter anderem die Forschungsrahmenprogramme, eTEN , eContent und seit kurzem auch das CIP-Förderprogramm. Darüber hinaus hat die Kommission im Jahr 2004 im Rahmen des IDABC-Programms und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen europäischen Interoperabilitätsrahmen entwickelt. Dieses Dokument enthält eine Reihe von Empfehlungen und Leitlinien zu organisatorischen, semantischen und technischen Aspekten der Interoperabilität europaweiter elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste bzw. PEGS), die der grenzüberschreitenden und sektorenüberschreitenden Interaktion zwischen öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen und Bürgern dienen. Eine Mitteilung der Kommission über eine überarbeitete Fassung des Dokuments ist für 2008 vorgesehen.
- - Mit Hilfe ihres europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (EIONET) spielt die Europäische Umweltagentur bei der Erhebung und Bereitstellung von Umweltinformation natürlich eine ausschlaggebende Rolle. EIONET ist ein Netzwerk aus rund 900 Sachverständigen aus über 300 nationalen Umweltagenturen und anderen Gremien, die sich in 37 europäischen Ländern mit Umweltinformationen befassen, sowie fünf europäischen themenspezifischen Anlaufstellen (European Topic Centres, ETC), die spezifische Umweltthemen bearbeiten. EIONET kann auch auf eine Infrastruktur zur Stützung und Verbesserung von Daten- und Informationsflüssen (Reportnet) zurückgreifen, die verschiedene Webdienste integriert und die Verteilung von Zuständigkeiten gestattet. Reportnet war ursprünglich für die Übermittlung von Umweltdaten an die EUA vorgesehen, verwaltet jedoch heute auch bestimmte Daten der Kommission aus der Umweltberichterstattung.
Neben diesen europäischen Initiativen tragen auch verschiedene nationale, regionale und lokale Initiativen zur Umsetzung von SEIS bei, darunter
- - ein deutsches Umweltinformationsportal (PortalU) mit mehreren hunderttausend Websites und Datenbanken aus öffentlichen Behörden auf Bundes- und Länderebene;
- - das irische "North-South Share Risk Assessment Reporting Tool", ein interaktives Karten- und Datenbankensystem für sowohl öffentliche als auch professionelle Benutzer;
- - in Italien: ein Umweltinformations- und Überwachungssystem (EIMS), das von der Agentur für Umweltschutz und technische Dienstleistungen und den regionalen Umweltagentursystemen entwickelt wird;
- - in den Niederlanden: das RIVM-Portal für Umweltspezialisten, das im September 2007 lanciert wurde;
- - ebenfalls in den Niederlanden: eine kürzlich von verschiedenen staatlichen Einrichtungen gemeinsam in Auftrag gegebene Überprüfung der Überwachungs- und Berichterstattungsauflagen und der Maßnahmen zum Schutz von Umwelt, Natur und Gewässern in den Niederlanden unter dem Aspekt der internationalen, europäischen, nationalen und interprovinziellen Rechtsetzung;
- - Österreich strebt eine 100 %-ige elektronische Berichterstattung an und übermittelt bereits alle von der EUA angeforderten Daten als Teil seiner jährlichen "prioritären Datenströme";
- - in der Republik Slowenien: ein E-Reporting-Projekt des statistischen Amtes, dessen Software-Prüfung unmittelbar bevorsteht;
- - im Vereinigten Königreich: die vom Marine Assessment Policy Committee im Mai 2006 angenommene Marine Monitoring and Assessment Strategy, die das Vereinigte Königreich besser befähigen soll, die zur nachhaltigen Entwicklung innerhalb eines sauberen, gesunden, sicheren, produktiven und biologisch vielfältigen marinen Ökosystems erforderlichen wissenschaftlichen Informationen zu erheben und darauf zu reagieren.
8. Welche Maßnahmen sind zur Umsetzung von SEIS erforderlich?
Das politische Engagement auf Basis der in dieser Mitteilung dargelegten Grundsätze ist der erste Schritt zur Umsetzung von SEIS, denn es sendet ein deutliches Signal an viele Akteure innerhalb und außerhalb von Regierungen, deren Handlungen auf ein integriertes Projekt gerichtet werden müssen, das vielen verschiedenen individuellen Zwecken dient. Durch politisches Engagement wird auch das Risiko vermieden, dass Arbeiten weiterhin fragmentiert durchgeführt werden und zur Bewältigung der in dieser Mitteilung beschriebenen Herausforderungen daher weniger beitragen als sie es könnten. Diese Vorreiterrolle muss durch konkrete Maßnahmen in den Mitgliedstaaten flankiert werden, um sicherzustellen dass die nationalen Informationstätigkeiten angemessen koordiniert werden.
Laufende Tätigkeiten auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene, einschließlich der in Abschnitt 5 beschriebenen Tätigkeiten, müssen im Sinne der SEIS-Grundsätze verstärkt und koordiniert werden. Innerhalb der Kommission wird der Durchführung der INSPIRE-Richtlinie und der Weiterentwicklung der GMES-Initiative Priorität eingeräumt, denn sie bilden die Grundlage für die Verbesserung des Austauschs von Umweltdaten und -informationen in Europa bzw. der Bereitstellung von Diensten für politische
Entscheidungsträger und Bürger. Der Beitrag dieser beiden Aktivitäten zur Lösung der Probleme, für die sie konzipiert wurden, wird sorgfältig überwacht, und es wird geprüft, ob möglicherweise ergänzende Initiativen erforderlich sind. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich SEIS, INSPIRE und GMES gegenseitig untermauern.
Wie bereits erwähnt, besteht ein wichtiger Schritt zur Umsetzung von SEIS und vor allem zur Erreichung der erwarteten Vereinfachungsvorteile darin, die Vorschriften für das Verfahren der Zugänglichmachung der in den Umweltvorschriften vorgesehenen Informationen zu modernisieren. Dieses Ziel dürfte durch die Überarbeitung der Richtlinie zur Vereinheitlichung der Berichterstattung (91/692/EG) erreicht wird, die aktualisiert und mit den SEIS-Grundsätzen in Einklang gebracht werden muss. Zu diesem Zweck will die Kommission im Jahr 2008 einen Legislativvorschlag unterbreiten und überholte Bestimmungen in der geltenden Richtlinie über die Vereinheitlichung der Berichterstattung aufheben. Obwohl die genannte Richtlinie nur auf einen relativ kleinen Teil der in den Umweltvorschriften vorgesehenen Berichtspflichten Anwendung findet, könnten die in der überarbeiteten Richtlinie vorgesehenen Bestimmungen zur Modernisierung des Verfahrens, nach dem die Informationen zugänglich gemacht werden, im Wesentlichen alle der über 100 existierenden Umweltinformationspflichten betreffen. Mit der vorgeschlagenen neuen Richtlinie sollen die Grundsätze und Ziele des SEIS verbindlich werden. Die Kommission wird darüber hinaus die Gelegenheit ergreifen, um weitere Änderungen an Umweltvorschriften vorzunehmen, die gewährleisten, dass die SEIS-Grundsätze systematisch und wann immer möglich in bestehende Berichterstattungs- und Überwachungsvorschriften einbezogen werden.
Die Kommission wird weiterhin daran arbeiten, die in thematischen Umweltvorschriften vorgesehenen Informationsauflagen inhaltlich zu rationalisieren und mit den in dieser Mitteilung dargelegten Grundsätzen in Einklang zu bringen. Weitere Analysen, die sich auf laufende Arbeiten im Rahmen der thematischen Umweltpolitik und des GMES stützen, werden erforderlich sein, um die tatsächlichen Daten- und Informationserfordernisse herauszukristallisieren und die erforderlichen Rechts- und/oder Finanzinstrumente festzulegen. Die Kommission wird auch ihre Mitgliedschaft in maßgeblichen internationalen Foren nutzen, um ähnliche Initiativen für internationale Verpflichtungen zu fördern. Die Mitgliedstaaten ihrerseits müssen die Kommission bei der Förderung des Rationalisierungsprozesses in internationalen Foren unterstützen und weitere Schritte unternehmen um die Verfahren der Datenerhebung auf nationaler und regionaler Ebene zu rationalisieren und zu vereinfachen.
Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat bei der Umsetzung des SEIS eine ausschlaggebende Rolle zu spielen und ist ein wichtiger Verfechter vieler der in dieser Mitteilung beschriebenen Grundsätze. Um ihren Auftrag, zuverlässige Umweltinformationen rechtzeitig zu übermitteln, weiterhin erfüllen zu können, muss die EUA das SEIS zum Mittelpunkt ihrer Strategie machen. Das Reportnet-Instrument der EUA muss von den Mitgliedsländern der Agentur umfassend genutzt und schrittweise angepasst werden, um mit dem sich entwickelnden verteilten europäischen System kompatibel zu sein.
Im Interesse einer angemessenen Finanzierung der erforderlichen Infrastruktur werden über die Forschungsrahmenprogramme, LIFE+, das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und die Strukturfonds Finanzhilfen der Gemeinschaft gewährt. Da nicht jedes dieser Programme auf die Finanzierung operationeller Infrastrukturen ausgerichtet ist wird der Erfolg von SEIS auch davon abhängen, dass die erforderlichen Maßnahmen und Ziele, wie vorstehend beschrieben, aus nationalen und regionalen Haushalten mitfinanziert werden.
Eine wirkliche Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen und der Kostenwirksamkeit der zu ihrer Generierung erforderlichen Investitionen kann nur erreicht werden wenn die existierenden Überwachungssysteme und die themenübergreifende Koordinierung ihrer Planung und Umsetzung in den Mitgliedstaaten weiter harmonisiert werden. Beispiele für die Notwendigkeit einer themenübergreifenden Koordinierung wären unter anderem die Insitu-Überwachung von Süßwasser, des Bodens, der Flächennutzung und der Biodiversität in einem Ökosystemkontext sowie die Rolle der Insitu-Überwachung zur Validierung von Erdbeobachtungsdaten. Unter Berücksichtigung dieser Argumente wird die Kommission innerhalb von drei Jahren einen Bericht über die dringlichsten Maßnahmen veröffentlichen und erforderlichenfalls angemessene Legislativvorschläge vorlegen.
Obgleich der Schwerpunkt dieser Mitteilung in erster Linie auf der Entwicklung eines gemeinsamen Umweltinformationssystems für die EU liegt, werden die vorgenannten Grundsätze auch im Kontext der Beziehungen zu Drittländern, insbesondere Beitrittskandidaten- und Nachbarländern, gefördert, und es wird darauf hingearbeitet, dass das System künftig auch diesen Ländern offensteht. 2008 werden die Dienststellen der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der EUA einen detaillierten Umsetzungsplan zur Verwirklichung der in dieser Mitteilung dargelegten Ziele erarbeiten. Dieser Plan wird insbesondere weitere Verfahrensvorschriften für die Einführung des SEIS enthalten und den damit verbundenen Kosten und Nutzen in vollem Umfang Rechnung tragen. Über die technischeren Aspekte hinaus werden diese Vorschriften Fragen im Zusammenhang mit rechtlichen, finanziellen, organisatorischen, prozeduralen und Geschäftsmodellaspekten regeln, soweit dies nicht bereits auf zufriedenstellende Weise geschehen ist.