Der Bundesrat hat in seiner 831. Sitzung am 9. März 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Zur Vorlage insgesamt
- 1. Die geplante Verordnung sieht nach Artikel 4 umfangreiche Berichte auf Betriebsebene vor u. a. über
- - die Endproduktion zu Mengen, Erlöspreisen, jeweils unterschieden in die einzelnen Fischarten und Produktionstechniken, und
- - die Erzeugung von Zuchteinsatzmaterial, jeweils jährlich, sowie
- - Angaben über die Struktur des Aquakultursektors alle drei Jahre.
Damit würden die statistischen Erhebungen im Bereich der Aquakulturen erheblich ausgeweitet werden, was künftig zu umfangreichen Erhebungen bei den Fischereibetrieben führen würde. Diese Erhebungen bedeuteten sowohl für die betroffenen Aquakulturbetriebe als auch für die Verwaltung eine erhebliche Steigerung des bürokratischen Aufwands und der Kosten. Der Bundesrat betrachtet diese Anforderungen als weit über das für die Gemeinsame Fischereipolitik notwendige Maß hinausgehend.
- 2. Der Verordnungsvorschlag steht im Widerspruch zu den Zielen des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU vom 24. Januar 2007.
- 3. Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass die derzeit geltende Verordnung (EG) Nr. 788/96 über die Vorlage von Statistiken über die Aquakulturproduktion eine Grundlage für hinreichend genaue Informationen zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik und für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in Europa darstellt.
- 4. Der Anteil Deutschlands an der Gesamtproduktion Aquakulturen der EU (15) 2004 ist mit ca. 4,4 % nur gering (ca. 80 % der Aquakulturerzeugung zum gleichen Bezugspunkt wird in den Mitgliedstaaten Spanien, Frankreich, Großbritannien, Italien und Griechenland produziert) und die Struktur der Aquakulturbetriebe in Deutschland ist durch viele kleine Nebenerwerbsbetriebe gekennzeichnet. Die Durchführung der geplanten statistischen Erhebung in den Aquakulturbetrieben würde hier zu einem erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand führen, der in keiner vertretbaren Relation zum Nutzen der Daten steht.
- 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Einführung zusätzlicher statistischer Pflichten für eine Vielzahl von Betrieben der Aquakultur dem Streben von Bund und Ländern nach Abbau von Bürokratie und Verringerung administrativer Belastungen der Wirtschaft widerspricht.
- 6. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich in den weiteren Beratungen zum vorliegenden Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten dafür einzusetzen, dass der Verordnungsvorschlag in dieser Fassung nicht verabschiedet wird.
- 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den Beratungen auf EU-Ebene zumindest darauf hinzuwirken, dass mit der Verordnung
- - keine zusätzlichen Statistikpflichten auf die Aquakulturbetriebe und die Verwaltung zukommen,
- - die in Artikel 8 angeführten Ausnahmeregelungen substanziell erweitert werden mit dem Ziel, das bisherige bewährte Berichtssystem der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen.
- 8. Sollte die Erweiterung der Ausnahmeregelungen im vorgenannten Sinne nicht erreichbar sein, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den Verordnungsvorschlag abzulehnen.