Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 122872 - vom 21. Dezember 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 30. November 2006 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 894/05(B)
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zur Situation behinderter Menschen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006-2007 (KOM (2005) 0604),
- - unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA 591/2006),
- - unter Hinweis auf Artikel 13 des EG-Vertrags und Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Bekämpfung von Diskriminierungen, einschließlich der durch verschiedene Formen und Arten von Behinderung bedingten Diskriminierung sowie unter Hinweis auf Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 14 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die jede Form von Diskriminierung untersagt,
- - unter Hinweis auf Artikel 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Integration von Menschen mit Behinderungen und ihren Anspruch auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Integration,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf1,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz2,
- - unter Hinweis auf den Beschluss 2001/903/EG des Rates vom 3. Dezember 2001 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 20033,
- - unter Hinweis auf den Entwurf des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 17. Juni 1988 zur Zeichensprache für Gehörlose4, vom 18. November 1998 zur Zeichensprache5 und vom 4. April 2001 zur Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen6 - sowie seine Stellungnahme vom 15. November 2001 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 20037,
- - unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission mit dem Titel "Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union" (KOM (2005) 0484),
- - unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission mit dem Titel "Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen" (KOM (2005) 0094),
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0351/2006),
A. in der Erwägung, dass die Nichtdiskriminierung und die Förderung der Menschenrechte die wichtigsten Schwerpunkte der Strategie der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen gemäß Artikel 13 des EG-Vertrags und den Artikeln 23 und 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bleiben müssen,
B. in der Erwägung, dass die portugiesische Präsidentschaft der Europäischen Union im Jahre 2000 nachdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es keine "Diskriminierungshierarchie" gibt und dass die Förderung umfassender Antidiskriminierungsvorschriften auf der Grundlage von Artikel 13 des EG-Vertrags nach dem Erlass einer Richtlinie zur umfassenden Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Rasse im Jahre 2000 erfolgen würde; ferner in der Erwägung, dass das frühere für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zuständige Kommissionsmitglied die Absicht der Kommission verkündet hat, im Jahre 2003 derartige umfassende Nichtdiskriminierungsvorschriften für Menschen mit Behinderungen vorzuschlagen,
C. in der Erwägung, dass die Adhoc-Gruppe der Vereinten Nationen (VN) den Vorschlag für ein internationales Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angenommen hat, der voraussichtlich von der Generalversammlung der VNim Dezember 2006 angenommen wird, und dass die Maßnahmen der Kommission deshalb schon jetzt mit den im Übereinkommen verankerten Grundsätzen in Einklang stehen müssen,
D. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderungen nach wie vor inakzeptabel hoch ist,
E. in der Erwägung, dass Beschäftigung eine der Grundvoraussetzungen für die Eingliederung der Bürger in die Gesellschaft ist,
F. in der Erwägung, dass eine Erwerbstätigkeit im herkömmlichen Sinne für viele Menschen mit Behinderungen, insbesondere Menschen mit schweren Behinderungen, versagt bleibt und dass daher ein breites Spektrum von Beschäftigungsmöglichkeiten, einschließlich geschützter und unterstützter Beschäftigung, gewährleistet werden muss,
G. in der Erwägung, dass es für alle Menschen wichtig ist, Qualifikationen zu erwerben und sich ständig fortzubilden, um sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten,
H. in der Erwägung, dass es nach wie vor notwendig ist, das Thema Behinderung weniger vom medizinischen Standpunkt aus anzugehen, wobei der tatsächliche Bedarf an Rehabilitation jeder einzelnen Person zu respektieren ist, sondern ein Sozialmodell und einen an den Rechten dieser Menschen orientierten Ansatz zu entwickeln, die auf den Grundsätzen der Gleichheit, Gleichberechtigung und Gleichstellung beruhen und diese auch vorantreiben, bzw. einen an diesen Rechten orientierten Ansatz zu schaffen,
I. in der Erwägung, dass die übertriebene Medikalisierung der Behinderung bisher die volle Anerkennung ihres sozialen Wertes und ihrer Bedeutung hinsichtlich der Rechte und nicht nur des Rechts, Leistungen zu beanspruchen, verhindert hat und dass daher allmählich von diesem einschränkenden Konzept der Behinderung abgegangen werden muss J. in der Erwägung, dass in den nächsten Jahren viele ältere Menschen Behinderungen erleiden und viele Menschen mit Behinderungen älter werden,
K. in der Erwägung, dass die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer repräsentativen Organisationen ein wesentlicher Bestandteil eines solchen an den Rechten dieser Menschen orientierten Ansatzes ist,
L. in der Erwägung, dass das Thema "Qualität der Dienstleistungen" als eine der Querschnittsaufgaben in den Aktionsplan der Kommission zur Behinderung 2006-2007 aufgenommen werden müsste,
M. in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen: ein europäischer Aktionsplan" (KOM (2003) 0650) eine erfreuliche Folgemaßnahme zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 ist, sowie in der Erwägung, dass es wichtig ist, bei der Förderung der Rechte und Lebensbedingungen europäischer Bürger mit Behinderungen regelmäßig Fortschritte zu erzielen, wie dies während des Europäischen Jahres zum Ausdruck gebracht wurde,
N. in der Erwägung, dass die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität8 den allerersten EG-Rechtsakt darstellt, der ausschließlich die Verbesserung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Ziel hat,
O. in der Erwägung, dass ein Vorschlag der Kommission zur Einführung des Konzepts des selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Forderung von zwei vom Europäischen Netzwerk für selbstbestimmtes Leben organisierten "Ausflügen in die Freiheit", d.h. Besuch des Parlaments, an dem Menschen mit Behinderungen, die den Großteil ihres Lebens in Heimen zubringen, teilgenommen haben, und dass seine Annahme durch die Kommission ein ausgezeichnetes Beispiel dafür ist, wie die Europäische Union auf Forderungen von Bürgern reagieren kann,
P. in der Erwägung, dass es nicht zu entschuldigen ist, wenn für Menschen mit Behinderungen neue Infrastrukturen, die unter Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Regionalentwicklungsfonds oder anderen Strukturfonds gebaut wurden, nicht zugänglich sind,
- 1. fordert die Kommission und diejenigen Mitgliedstaaten, die bis zum Ablauf der Frist am 2. Dezember 2003 für die EU-15 bzw. am 1. Mai 2004 für die EU-10 (einige der EU-15-Länder haben eine Fristverlängerung beantragt) nicht die erforderlichen Schritte eingeleitet hatten, auf, die Richtlinie 2000/78/EG, in der ein gesetzlicher Rahmen für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vorgesehen wird, wirksam umzusetzen und begrüßt die bereits von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen;
- 2. hebt hervor, dass allen EU-Bürgerinnen und Bürgern die Nicht-Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen garantiert werden sollte, und fordert die Kommission daher auf, gemäß Artikel 13 des EG-Vertrags eine eigene Richtlinie zum Thema Behinderung vorzulegen;
- 3. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle in ihren innerstaatlichen Rechtsordnungen noch in Kraft befindlichen Gesetze, durch die Menschen mit Behinderungen diskriminiert werden und die im Widerspruch zu Artikel 13 des EG-Vertrags stehen, abzuschaffen;
- 4. ist der Auffassung, dass die Richtlinie 2001/85/EG strenger gefasst werden sollte, um sie mit den geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Rechte von behinderten Flugreisenden in Einklang zu bringen; unterstützt die Kommission und ermutigt sie, Menschen mit Behinderungen schrittweise dieselben Rechte für sämtliche Verkehrsmittel einzuräumen; bekräftigt, dass der gleiche Zugang zum öffentlichen Verkehr von entscheidender Bedeutung für behinderte Menschen ist, damit sie zu ihrem Arbeitplatz fahren und soziale und familiäre Kontakte pflegen können; begrüßt ferner die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 welche sich als erster Gemeinschaftrechtsakt speziell auf Personen mit Behinderungen bezieht;
- 5. begrüßt den allmählichen Trend zur Beseitigung der vielfältigen Diskriminierungen, denen Menschen mit Behinderungen bei der Benutzung von Verkehrsmitteln in der Luft, auf dem Land und zu Wasser ausgesetzt sind, und fordert, dass darauf geachtet wird dass es nicht zu neuen Diskriminierungen kommt, die es bislang nicht gibt, etwa im Bereich der finanziellen Diskriminierung;
- 6. begrüßt die Bemühungen der Kommission, den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie zu verbessern; stellt jedoch fest, dass mehr als 80% der öffentlichen Internetseiten, einschließlich der Seiten der europäischen Institutionen, für Menschen mit Behinderungen gewöhnlich nicht zugänglich sind; bekräftigt, dass die Zugänglichkeit von Informationen und Kommunikationstechnologien einen wirksamen Beitrag zur Reduzierung der hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen leisten kann;
- 7. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Bereich ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung, Berufsausbildung, E-Learning, lebenslangem Lernen, Kultur, Gesellschaft, Sport, Freizeitaktivitäten, an der Informationsgesellschaft und an den Massenmedien zu fördern
- 8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zugänglichkeit des Internet für Menschen mit Behinderungen zu fördern, insbesondere was öffentliche Websites und Websites zu Bildung und Berufsausbildung betrifft;
- 9. fordert die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zur Förderung der Zugänglichkeit aller Websites öffentlicher Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu ergreifen;
- 10. fordert, dass im Bereich der Infrastruktur mehr unternommen wird, um den Menschen mit Behinderungen besseren Zugang zu bereits errichteten und neu geplanten Bauten zu ermöglichen; betont, dass von der Planungs- und Genehmigungsphase an ein angemessener Zugang für Menschen mit Behinderungen vorzusehen ist und dass eine einheitliche Auslegung in Gebäuden, bei Installationen und Ausstattungsgegenständen sowie die Beseitigung architektonischer Hindernisse von großer Bedeutung ist; fordert die Kommission auf, ihren diesbezüglichen Verpflichtungen bei der Durchführung der Strukturfondsverordnungen während des Zeitraums 2007-2013 uneingeschränkt nachzukommen fordert die europäischen Organe auf, die erforderlichen Schritte einzuleiten um ihre Gebäude für jedermann zugänglich zu machen;
- 11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen um Zugang und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an kulturellen Infrastrukturen und Veranstaltungen zu fördern, unter anderem indem - wo notwendig - moderne Technologie zum Einsatz kommt;
- 12. hält zudem Maßnahmen zur Förderung der künstlerischen Ausdrucks- und Schaffenskraft von Menschen mit Behinderungen sowie die Gewährleistung gleicher Chancen sowohl hinsichtlich der Herstellung und der Förderung ihrer Werke als auch hinsichtlich ihrer Beteiligung am kulturellem Austausch für notwendig;
- 13. betont, dass Informationskampagnen aufgelegt werden müssen, damit die Arbeitgeber der Einstellung von Menschen mit Behinderungen vorurteilslos gegenüberstehen, insbesondere was falsche Vorstellungen im Hinblick auf die Kosten einer Beschäftigung und die Fähigkeiten der Bewerber angeht; hebt hervor, dass im Hinblick auf den Austausch bewährter Verfahren und die Sensibilisierung der Arbeitgeber für ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten zur Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten mehr getan werden muss, ebenso wie zur Förderung der ordnungsgemäßen Durchsetzung von Antidiskriminierungsvorschriften durch die Gerichte der Mitgliedstaaten, insbesondere im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/78/EG, wo sich dies als nötig erweist; schlägt vor, dass Maßnahmen für Behinderte als neue Dienstleistung für Unternehmen gehandhabt werden mit dem Ziel, die Erhaltung der Beschäftigung (als Form der Prävention) oder die berufliche Wiedereingliederung (als Form der Rehabilitation) für Personen zu gewährleisten, bei denen die Gefahr besteht, dass es am Arbeitsplatz zu einer Behinderung kommt;
- 14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, durch die die "Begünstigungsfalle" und die Frühpensionierung vermieden werden können und für Menschen mit Behinderungen Arbeitsplatzsicherheit geschaffen werden kann;
- 15. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Durchsetzung der Rechte von Behinderten gemäß der Richtlinie 2000/78/EG einzusetzen und Maßnahmen zum Schutz dieser Rechte zu fördern und fordert die Gewerkschaften auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen um die Mitglieder über ihre Rechte gemäß der genannten Richtlinie zu informieren
- 16. fordert die Kommission auf, mehr zu tun, um das Thema Behinderung im Beschäftigungsrecht und an anderer Stelle, insbesondere in der Europäischen Beschäftigungsstrategie, im öffentlichen Auftragswesen, beim Europäischen Sozialfonds und dem lebenslangen Lernen durchgängig zu berücksichtigen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Lissabon-Strategie stärker hervorzuheben
- 17. fordert die Kommission auf, die Teilhabe behinderter Menschen an den neuen mehrjährigen Programmen der nächsten Haushaltsperiode 2007-2013 wie beispielsweise die Programme "Kultur", "Lebenslanges Lernen", "Jugend in Aktion", "Media 2007" und "Europa der Bürger" zu fördern;
- 18. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Probleme, mit denen Eltern von Kindern mit Behinderungen konfrontiert sind, ernsthaft zu berücksichtigen, da sie dem Arbeitsmarkt häufig fernbleiben müssen, und daher Maßnahmen zur Unterstützung und zur Förderung dieser Eltern zu fördern;
- 19. begrüßt die Absicht der Kommission, die dringend notwendige Ausbildung von Begleitpersonal, das Menschen mit Behinderungen zu Hause, in einem Heim oder im Rahmen einer Kombination dieser Dienste betreut, im Rahmen des ESF zu berücksichtigen
- 20. begrüßt, dass im ESF in einem eigenen Abschnitt auf Menschen mit Behinderungen eingegangen wird;
- 21. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit der Entschließung des Parlaments vom 17. Juni 1988 Zeichensprachen soweit wie möglich zu nutzen, zu fördern und zu verbreiten;
- 22. verweist darauf, dass bei der Ausarbeitung von Plänen und Programmen zur Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz die besonderen Umstände von Menschen mit Behinderungen in Betracht gezogen werden müssen;
- 23. fordert die Mitgliedstaaten auf, mit den entsprechenden wirtschaftlichen und sozialen Instrumenten die Möglichkeiten der Fürsorge für Menschen mit Behinderungen als Teil der Solidarität zwischen den Generationen zu verbessern;
- 24. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Integration von Menschen mit Behinderungen in das allgemeine Bildungswesen von frühestem Alter an wo immer möglich zu fördern, wobei es anerkennt, dass in manchen Fällen Sonderschulen notwendig sind; sowie das Recht der Eltern, darüber zu entscheiden, in welche Schule sie ihre Kinder schicken wollen; fordert sie ferner auf, den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu allen Ebenen von Bildung und Berufsausbildung sowie zu den modernen Technologien gemäß ihren Fähigkeiten und Wünschen zu fördern fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten Untersuchungen und Konsultationen in Bezug auf die mögliche Einführung eines Rechts auf Zugang zum allgemeinen Bildungswesen für alle Kinder mit Behinderungen und ihre Familien, die dies wünschen, durchzuführen; anerkennt und fördert den Beitrag, den Menschen mit Behinderungen zur europäischen Wirtschaft leisten können, wobei sie gleichzeitig selbst mehr Eigenständigkeit entwickeln;
- 25. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Entschließungen des Rates vom 6. Februar 2003 zur "eAccessibility" - Verbesserung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Wissensgesellschaft9, vom 5. Mai 2003 zur Chancengleichheit für Schüler und Studierende mit Behinderungen in Bezug auf allgemeine und berufliche Bildung10 sowie vom 6. Mai 2003 zur Zugänglichkeit kultureller Einrichtungen und kultureller Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen11 umzusetzen;
- 26. fordert die Europäische Union auf, ein Follow-up des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen (2003) und des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport (2004) zu gewährleisten, indem sie ihre Bemühungen um die Beseitigung verschiedener Formen der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen fortsetzt; empfiehlt dass der Dimension der Behinderung bei Aktionen im Rahmen des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007) besondere Bedeutung beigemessen wird;
- 27. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Erleichterung des Zugangs zu Mobilität in der Schul- und Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
- 28. betont die bedeutende Rolle des Sports als Mittel zur Verbesserung der Lebensqualität, des Selbstwertgefühls, der Unabhängigkeit und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen;
- 29. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zugänglichkeit von Sportanlagen zu verbessern, die Hindernisse bezüglich des Zugangs junger Sportler mit Behinderungen zu sportlichen Aktivitäten zu beseitigen, Anreize zur stärkeren Beteiligung Jugendlicher mit Behinderungen am Sport zu schaffen und sportliche Veranstaltungen und Wettkämpfe für Menschen mit Behinderungen, wie die "Paraolympischen Spiele", zu fördern;
- 30. betont, dass die Einbeziehung von Lernenden mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem unter Berücksichtigung der besonderen Unterstützung, die notwendig ist um deren speziellen Bildungsbedingungen zu entsprechen, eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten ist;
- 31. bekräftigt, dass die von den EU-Institutionen veröffentlichten Dokumente auf Antrag stets in zugänglichen Formaten zur Verfügung gestellt werden sollten, insbesondere solchen die für Blinde und Sehbehinderte sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten geeignet sind; bekräftigt, dass eine klare und einfache Sprache zu benutzen und auf Fachjargon nach Möglichkeit zu verzichten ist;
- 32. betont, dass es viele Arten von Behinderungen gibt und Menschen mit Einschränkungen der Beweglichkeit bzw. des Seh- oder Hörvermögens sowie Menschen mit psychischen Problemen, chronischen Krankheiten oder Lernschwierigkeiten zum Kreis der Betroffenen zählen; hebt die Tatsache hervor, dass Menschen mit Mehrfachbehinderungen ganz besonderen Problemen ausgesetzt sind, was auch für Menschen gilt, die mehrfach diskriminiert werden, und dass älteren Menschen mit Behinderungen und Frauen mit Behinderungen besonderes Augenmerk gelten muss;
- 33. unterstreicht, dass die unterschiedlichen Behinderungen individuelle Betreuung erfordern bei denen der Behinderung von Heranwachsenden und der Behinderung von Erwachsenen angemessen Rechnung getragen werden muss;
- 34. verweist darauf, dass den Personen mit Behinderungen, die als solche schon diskriminiert werden, wie zum Beispiel ältere Menschen, Frauen und Kinder, besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; fordert die Kommission auf, Programme zu unterstützen die bei Kindern möglichst früh eine Behinderung diagnostizieren können, um die soziale und berufliche Integration des Kindes in der Folge zu erleichtern;
- 35. hebt hervor, dass Initiativen zur Entwicklung einer stärkeren Interaktion zwischen der Allgemeinheit und Menschen mit geistiger Behinderung gefördert werden müssen und dass Menschen mit psychischen Problemen nicht länger stigmatisiert werden dürfen, und fordert, die Familien von Schwerbehinderten zu unterstützen;
- 36. betont die wichtige Rolle der Medien bei der Beseitigung von Stereotypen und Vorurteilen betreffend Menschen mit Behinderungen sowie bei der Entwicklung eines sozialen Einfühlungsvermögens für die Probleme, mit denen diese Menschen im täglichen Leben konfrontiert sind;
- 37. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, insbesondere im Rahmen des Programms MEDIA 2007, die Produktion und Vermarktung von Filmen und Fernsehprogrammen voranzutreiben, die ein positiveres Bild von Menschen mit Behinderungen vermitteln;
- 38. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Möglichkeiten, die im Rahmen des digitalen Fernsehens für die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geboten werden umfassend zu nutzen, so z.B. verbesserte Untertitel, Tonkommentare oder Erläuterungen durch Symbole, und dabei gleichzeitig auch im analogen Fernsehen die allgemeine Nutzung von Untertiteln und Gebärdensprache voranzutreiben;
- 39. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Augenmerk besonders auf Frauen mit Behinderungen zu richten, die einer mehrfachen Diskriminierung ausgesetzt sind, der wiederum mit einer Kombination aus Mainstreaming und Fördermaßnahmen, die gemeinsam mit Frauen mit Behinderungen und den betroffenen Einrichtungen der Zivilgesellschaft ausgearbeitet werden, begegnet werden kann;
- 40. fordert die Mitgliedstaaten auf, energisch gegen alle Formen der Gewalt gegen Behinderte, vor allem Frauen, ältere Menschen und Kinder vorzugehen, die häufig Opfer von psychischer und physischer sowie sexueller Gewalt sind; stellt fest, dass fast 80 % der Frauen mit Behinderungen Opfer von Gewalt sind und dass die Gefahr sexueller Übergriffe für sie größer ist als für andere Frauen; weist darauf hin, dass Gewalt im Leben von Frauen mit Behinderungen nicht nur häufig vorkommt, sondern manchmal auch die Ursache ihrer Behinderung ist;
- 41. begrüßt die allmähliche Abkehr von der Unterbringung von Menschen mit Behinderungen in Heimen; stellt fest, dass die Entinstitutionalisierung ein ausreichendes Angebot an Qualitätsdienstleistungen in Gemeinschaftseinrichtungen voraussetzt um ein unabhängiges Leben, das Recht auf Hilfeleistungen und die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft in den Mitgliedstaaten zu fördern; fordert dass möglichen Hindernissen für den Zugang zu derartigen Dienstleistungen, die mit der Gebührenpolitik zusammenhängen, sowie der Förderung des Grundsatzes des universellen Zugangs besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird; empfiehlt den Regierungen der Mitgliedstaaten, ihre aktuelle Unterstützung auf Dienste zu konzentrieren die auf die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft und auf die Förderung ihrer Beschäftigung abzielen; betont, dass die öffentlichen Maßnahmen gestärkt werden müssen, um die konkrete Verwirklichung der Chancengleichheit sicherzustellen; ermutigt die Kommission, europäische Qualitätsindikatoren für soziale Dienste zu entwickeln und/oder anzuerkennen;
- 42. begrüßt die Absicht der Kommission, in der nächsten Phase des Aktionsplans zugunsten von behinderten Menschen Gemeinschaftspolitiken für Sozialdienstleistungen auszuarbeiten und fordert einen angemessenen Beitrag der Leistungserbringer; weist indessen nachdrücklich darauf hin, dass diesbezügliche Untersuchungen, Schulungsmaßnahmen, Konferenzen und andere Initiativen konsequent nutzergeführt sein müssen, und fordert die Kommission auf, strikt darauf zu achten, ob Menschen mit Behinderungen selbst an allen derartigen Aktivitäten beteiligt sind;
- 43. fordert die Kommission auf, im Rahmen der laufenden Verhandlungen über die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge die Rolle dieser Dienste bezüglich der Wahrung der Menschenrechte und einer vollen Teilhabe von Behinderten an der Gesellschaft zu berücksichtigen und ist der Auffassung, dass die Nutzer dieser Dienste bei der Festschreibung von qualitativ hochwertigen Diensten unbedingt beteiligt werden müssen;
- 44. fordert die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen einzurichten, die eine vernünftige und transparente Verwaltung garantieren, aber auch die Wahrung der Qualitätsanforderungen in Bezug auf alle Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderungen zu Hause, in einem Heim oder im Rahmen von Kombinationen solcher Dienste;
- 45. ist der Auffassung, dass ungeachtet der Form der Betreuung einer Person mit Behinderung - zu Hause, in einer Einrichtung oder im Rahmen einer Kombination von Diensten - gewisse Mechanismen zur Verhinderung von Missbrauch ( Medikamente zur Ruhigstellung, physische und psychische Gewalt) eine Grundvoraussetzung darstellen müssen, die in allen Mitgliedstaaten gemäß dem Subsidiaritätsprinzip garantiert werden muss;
- 46. fordert die Kommission auf, eine europäische Charta für die Qualität von Begleitdiensten für Menschen mit Behinderungen voranzutreiben, um eine hohes Maß an Integration und Teilhabe sicherzustellen, ganz gleich wie der Begleitdienst gestaltet ist - zu Hause, in einer Einrichtung oder im Rahmen einer Kombination solcher Dienste;
- 47. fordert die Kommission auf, die Anwendung ihrer Leitlinien für Menschen mit Behinderungen bei der Bereitstellung von EU-Entwicklungshilfe weiter zu fördern und eine Beurteilung der Anwendung vorzunehmen; fordert die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte auf, Projekte zur weltweiten Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fortzusetzen und auszuweiten; betont, dass im Jahresbericht der Europäischen Union über die Menschenrechte das Kapitel, das sich mit Menschen mit Behinderungen befasst, in Zukunft ausführlicher sein muss;
- 48. bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Kommission die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen bei der Bewertung der Einhaltung der Kopenhagener Kriterien im Rahmen des Erweiterungsprozesses nicht ausreichend berücksichtigt hat; fordert die Kommission auf, ihre diesbezüglichen Anstrengungen zu verdoppeln und den uneingeschränkten Zugang von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen in Beitrittsländern zum strukturpolitischen Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) zu gewährleisten;
- 49. fordert den Rat und die Kommission auf, den europäischen Aktionsplan betreffend die Situation von Menschen mit Behinderungen umzusetzen und dem Parlament über die Fortschritte zu berichten; fordert die Hochrangige Gruppe der Vertreter für Behinderungsfragen auf, die Neun Grundsätze der höchsten Fachkompetenz für die Dienste für Menschen mit Behinderungen zur überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren
- 50. begrüßt die Absicht der Kommission, an Stelle einer besonderen Betonung der Förderung der Beschäftigung (2004-2005) jetzt die "aktive Eingliederung" in den Vordergrund zu stellen, und fordert, dass dabei auf Ausgewogenheit zwischen allen Bereichen der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen geachtet wird und dass spezifische Vergleichsparameter als Orientierungshilfe für diese Phase der Umsetzung des Aktionsplans zugunsten von Menschen mit Behinderungen festgelegt werden;
- 51. würdigt die wichtige Rolle von NGO, gemeinnütziger Einrichtungen und Behindertenverbänden bei der Entwicklung und Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und hebt hervor, dass die Kommission solche Organisationen intensiver konsultieren sollte, damit die Behindertenpolitik eine aktivere Mitwirkung der Personengruppen, die diesem Sektor angehören, gewährleisten kann;
- 52. begrüßt die zentrale Rolle, die das Europäische Behindertenforum sowie andere europäische behinderungsspezifische Netze in diesem Zusammenhang spielen, und fordert die Kommission auf, ihre finanzielle Unterstützung dieser Organisationen unter Wahrung von deren Unabhängigkeit sorgfältig zu überwachen, um einen intensiven und lebendigen zivilen Dialog mit behinderten Menschen auf europäischer Ebene aufrechtzuerhalten
- 53. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den Unternehmen, den Sozialpartnern und anderen zuständigen Trägern intensiver nach Möglichkeiten zu suchen, wie Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze angeboten werden können;
- 54. fordert eine kohärentere Datenerfassung auf der Ebene der Mitgliedstaaten, durch Einsatz von Mechanismen, die eine Verbesserung des Inhalts und der Qualität der europäischen und nationalen Statistiken ermöglichen, insbesondere im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Problemen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen; fordert die Kommission daher auf, den Faktor Behinderung als Indikator in die EU-SILC-Daten über Einkommen und Lebensbedingungen in der Europäischen Union aufzunehmen;
- 55. fordert eine EU-weite Definition des Begriffs Behinderung;
- 56. begrüßt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 11. Juli 2006 in der Rechtssache C-13/05, Chacón Navas12, betreffend eine gemeinsame EG-Definition des Begriffs Behinderung; ist der Ansicht, dass dies wesentlich zur Durchsetzung und Verbesserung der Rechte und der Behandlung von Menschen mit Behinderungen in allen Mitgliedstaaten beitragen wird;
- 57. begrüßt die Einigung auf den Entwurf eines VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; beglückwünscht die Kommission, die Mitgliedstaaten und die europäischen Behindertenorganisationen zu der Geschlossenheit, mit der sie zu diesem Ergebnis beigetragen haben; fordert eine EU-weite Kampagne, um die rasche Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens nach dieser Einigung sowohl in Europa als auch durch unsere Partner überall auf der Welt zu gewährleisten;
- 58. hebt hervor, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass die in der vorgeschlagenen VN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen verankerten Grundsätze auf EU-Ebene gestärkt und befolgt werden;
- 59. begrüßt die Annahme des umfassenden und integrativen internationalen Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Schutz und die Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen; hält dies für einen Meilenstein, der die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen auf der ganzen Welt verbessern kann; erinnert daran, dass in dem Übereinkommen der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das die Mitgliedstaaten, die es ratifiziert haben, rechtlich bindet, festgeschrieben ist, dass Behinderungen eine Frage der Menschenrechte sind, die unbedingt geschützt werden müssen
- 60. fordert die Kommission auf, die bereits im Rahmen des Europäischen Aktionsplans zur Situation von Menschen mit Behinderungen angelaufenen Projekte in ihrem Text zu präzisieren
- 61. fordert die Kommission auf, der Geschlechterperspektive und gezielten Informationen über Frauen mit Behinderungen und Eltern von Kindern mit Behinderungen in den neuen Phasen des Aktionsplans mehr Aufmerksamkeit zu widmen;
- 62. unterstützt die während des EU-Vorsitzes des Vereinigten Königreichs 2005 aufgestellte Forderung nach einem jährlichen Treffen der für Behindertenfragen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten;
- 63. fordert die Kommission auf, die Strategien und bewährten Verfahren zugunsten von Menschen mit Behinderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den verschiedenen Bereichen zu beobachten und alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht zu erstellen;
- 64. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen des Europäischen Jahrs der Chancengleichheit für alle (2007) für Behinderte durchgeführten Maßnahmen auf dem aufbauen, was während des Europäischen Jahrs der Menschen mit Behinderungen 2003 erreicht worden ist, und es nicht lediglich reproduzieren
- 65. fordert, dass zusätzliche Bemühungen unternommen werden, um älteren Menschen, die an einer Behinderung leiden, die Integration oder Reintegration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und um das Phänomen des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand bei Menschen mit Behinderungen zu vermeiden; weist daraufhin, dass im Zuge des demografischen Wandels die Zahl der älteren Menschen mit Behinderungen signifikant steigt ist der Ansicht, dass gerade Menschen mit Behinderungen im Alter ganzheitliche Förderung und eine verstärkte soziale Rehabilitation benötigen; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, was in den Mitgliedstaaten unternommen wird, um diesbezüglich eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten; empfiehlt, die Ergebnisse dieser Untersuchung in einem Vergleich der besten Methoden darzustellen;
- 66. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitritts- und Bewerberländer zu übermitteln.
1 ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
2 ABl. L 42 vom 13.2.2002, S. 1.
3 ABl. L 335 vom 19.12.2001, S. 15.
4 ABl. C 187 vom 18.7.1988, S. 236.
5 ABl. C 379 vom 7.12.1998, S. 66.
6 ABl. C 21 E vom 24.1.2002, S. 246.
7 ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 599.
8 ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 1.
9 ABl. C 39 vom 18.2.2003, S. 5.
10 ABl. C 134 vom 7.6.2003, S. 6.
11 ABl. C 134 vom 7.6.2003, S. 7.
12 ABl. C 69 vom 19.3.2005, S. 8 (noch nicht in der Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht).