TOP 49 der 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Der Bundesrat möge ergänzend zu den Ausschussempfehlungen in BR-Drucksache 917/1/04 beschließen:
- 1. Der Bundesrat hält den von der Kommission vorgeschlagenen neuen Ansatz zur Umsetzung der Lissabon-Strategie daher für einen Schritt in die richtige Richtung. Die Fokussierung auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Reduzierung des Regelungsumfangs, die Erhöhung der Aufwendung für Forschung und Entwicklung sowie die Vereinfachung und Straffung der Koordinierungs- und Steuerungselemente macht den Lissabon-Prozess zielgerichteter und transparenter. Die bisherige Inflation an Zielen und Indikatoren hat dazu beigetragen, das der Zweck der Lissabon-Strategie, Reformdruck für die Mitgliedstaaten aufzubauen unterlaufen wurde.
- 2. Der von der Kommission vorgeschlagene nationale Aktionsplan für Wachstum und Beschäftigung kann zum Kompass für die weiteren Reformen in Deutschland werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Länder möglichst frühzeitig an der Erstellung des nationalen Aktionsplans zu beteiligen. Der Bundesrat fordert als Schwerpunkt des nationalen Aktionsplans 2005 eine Flexibilisierung des Arbeitsmarkts sowie weitere Reformen in der Sozial-, der Finanz- und Steuerpolitik, um in Deutschland Arbeitsplätze zu erhalten und Wachstum zu schaffen.
- 3. Der Bundesrat bedauert, dass in dem von der Kommission vorgeschlagenen System von nationalen Aktionsplänen auf eine vergleichende Bewertung und auf Ranglisten der Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Reformanstrengungen verzichtet wird. Nur über ein Ranking und das Aufzeigen vorhandener Stärken und Defizite entsteht Wettbewerb und wird der Druck gefördert, Reformen durchzuführen. Die Bundesregierung sollte sich einem solchen Vergleich nicht verweigern sondern ihn als Möglichkeit akzeptieren, eigene Defizite zu erkennen und zu beheben.