Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz KOM (2011) 748 endg.

892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012

A

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Vorlage allgemein

Zu Maßnahme Nummer 2

Stärkung des Regelungsrahmens für Tierarzneimittel und Fütterungsarzneimittel

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Als Fütterungsarzneimittel werden derzeit fast ausschließlich Antibiotika an Lebensmittel liefernde Tiere verabreicht. Nach derzeit geltendem Recht darf daher nur ein Tierarzt über die Anwendung von Fütterungsarzneimitteln entscheiden (Verschreibungspflicht), um die Wirksamkeit der Arzneimittelanwendung zu gewährleisten, der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken und Antibiotikarückstände in Lebensmitteln zu verhindern. Herstellung und Vertrieb sind vergleichbar zu anderen Arzneimitteln reglementiert.

In der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln werden Fütterungsarzneimittel als eine Form von Futtermitteln beschrieben (Erwägungsgrund Nr. 3). Futtermittel sind in der Gemeinschaft frei verfügbar. Ihr Bezug und ihre Verabreichung an alle Tierarten können durch jedermann und ohne jegliche tierärztliche Entscheidung erfolgen.

Eine Zuordnung der Fütterungsarzneimittel zum Futtermittelrecht ist nicht akzeptabel, da dies mit dem Wegfall der Verschreibungspflicht verbunden sein könnte. Dies würde die Verabreichung von Antibiotika an große Tierzahlen ohne die Hinzuziehung von tierärztlichem Sachverstand ermöglichen und ein unkalkulierbares Risiko für den Verbraucherschutz darstellen.

Zu Maßnahme Nummer 3

Zu Maßnahme Nummer 5

Zu Maßnahme Nummer 10

Zu Maßnahme Nummer 11

Zu weiteren Maßnahmen

B