Der Bundesrat hat in seiner 814. Sitzung am 23. September 2005 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Europäischen Forststrategie
Der Bundesrat nimmt Bezug auf die Entschließung des Rates der EU vom 30. Mai 2005, mit welcher der Rat den Bericht der Kommission zur Durchführung der EU-Forststrategie zur Kenntnis nimmt und die Kommission mit der Erstellung eines EU-Aktionsplans für eine nachhaltige Forstwirtschaft bis Mitte 2006 beauftragt.
Auf Grund der forstpolitischen Zuständigkeit der Länder bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Ausarbeitung des "EU-Aktionsplans Forst" intensiv zu begleiten und hierbei folgende Positionen zu vertreten:
- 1. Zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und im Hinblick darauf, dass die EU-Verträge keine gemeinsame Forstpolitik vorsehen, ist es erforderlich, der forstpolitischen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten auch bei der Umsetzung der forstlich relevanten EU-Sektorpolitiken Rechnung zu tragen.
- 2. Forstwirtschaft in Europa zeichnet sich aus durch Multifunktionalität und Nachhaltigkeit. Im Rahmen der Fortschreibung der Europäischen Forststrategie sind, aufbauend auf den nationalen Forstpolitiken, diese Ziele der Forstwirtschaft der EU-25 als Maßstab für Prozesse mit forstlicher Relevanz auf europäischer und internationaler Ebene zu definieren.
- 3. Hierzu bedarf es funktionsfähiger Kommunikations- und Koordinierungsstrukturen, einer federführend mit der Umsetzung der EU-Forststrategie und künftiger EU-Aktionspläne beauftragten Organisationseinheit bei der Kommission und klarer Zuständigkeiten des Ständigen Forstausschusses.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, nach Vorlage des Entwurfs für den "EU-Aktionsplan Forst" durch die Kommission über die Ergebnisse zu berichten und die Länder intensiv in den weiteren Beratungs- und Erarbeitungsprozess einzubinden.