- "Die Entwicklungspolitik der Europäischen Union - Der europäische Konsens" KOM (2005) 311 endg.; Ratsdok. 11413/05
Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 28. Juli 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 15. Juli 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
Hinweis: vgl. AE-Nr. 050997, AE-Nr. 051000 und AE-Nr. 051003
InhaltsverzeichnisEinleitung 3
Erster Teil: Die Entwicklungsstrategie der Europäischen Union 5
1. Eine gemeinsame Entwicklungsvision 5
1.1. | Reichweite der Entwicklungspolitik | 5 |
1.2. | Werte, die die EU verbinden | 5 |
1.3. | Armutsverringerung als festes Ziel der internationalen Agenda | 5 |
1.4. | Weitere Ziele der EU im Entwicklungsbereich | 6 |
1.5. | Entwicklung als Strategie für eine gerechte Globalisierung | 7 |
1.5.1. | Die Verknüpfung von Entwicklung und der Sicherheit | 7 |
1.5.2. | ... von Entwicklung und Migration | 7 |
1.5.3. | ... von Entwicklung und Handel | 7 |
1.5.4. | ... zwischen Entwicklung und Umwelt | 8 |
1.5.5. | ... zwischen Entwicklung und sozialer Dimension der Globalisierung | 8 |
2. Gemeinsame Grundsätze 8
2.1. | Eine Unterstützung der Leistungsfähigkeit | 8 |
2.2. | Beteiligung der Zivilgesellschaft | 9 |
2.3. | Ein vertiefter politischer Dialog | 9 |
2.4. | Einsatz für nicht tragfähige Staatsgebilde | 9 |
3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen
4. | Eine Operative übersetzung der gemeinsamen Strategie | 11 |
4.1. | Aufstockung der Finanzmittel | 11 |
4.2. | Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe | 11 |
4.2.1. | Gemeinsam handeln für mehr Koordinierung, Harmonisierung und Anpassung | 11 |
4.2.2. | Steigerung der Qualität der Hilfe unter anderem durch innovative und flexible Mechanismen | 12 |
4.3. | Gewährleistung der politischen Kohärenz im Dienste der Entwicklung | 13 |
Zweiter Teil: Richtschnur für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft | 13 |
Anhang | - Zweiter teil Richtschnur für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft | 14 |
1. | Die besondere Rolle der Kommission | 14 |
2. | Ein nach Rahmenbedingungen und Bedürfnissen differenziertes Konzept | 14 |
2.1. | Differenzierung bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit | 14 |
2.2. | Transparente Kriterien für die Mittelzuweisung | 16 |
3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern 16
3.1. | Der Grundsatz der Schwerpunktlegung bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität | 16 |
3.2. | Der Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen thematischen Rahmens | 17 |
3.3. | Stärkung des "Mainstreaming"-Konzepts | 23 |
3.4. | Unterstützung globaler Initiativen und weltweiter Fonds | 24 |
4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit 24
Die Entwicklungspolitik der Europäischen Union
"Der Europäische Konsens"
Einleitung
- 1. Die grundsätzliche Herausforderung der sich die internationale Gemeinschaft stellen muss heutzutage ist dafür zu sorgen, dass die Globalisierung eine positive Kraft für die gesamte Menschheit darstellt. Denn auch wenn die Globalisierung grundsätzlich beachtliche Chancen bietet, sind derzeit die Lasten die sie fordert ungleich verteilt. Die EU verschreibt sich daher im Bereich der Entwicklung der Logik einer besseren Beherrschung der Globalisierung und erstrebt eine Optimalisierung ihrer Vorteile und eine gleichmäßigere Verteilung der Früchte der Globalisierung an, um global zu Frieden und Stabilität beizutragen. Die Ausarbeitung einer internatonalen Entwicklungsagenda1 erfolgte zeitgleich zur Bedeutungszunahme des internationalen Terrorismus und der Konflikte in den ärmsten Ländern, zum erheblichen Anstieg der Migrationsströme - Flüchtlinge und Binnenvertriebene eingeschlossen - sowie zur Zunahme des illegalen Handels und globaler Umweltbedrohungen.
- 2. In ihren Außenbeziehungen erweist sich die EU als weltweiter Akteur und Partner, der sich für die Förderung Ihrer Ziele und Werte, die Festigung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte, die Grundsätze des Völkerrechts, den Erhalt des Friedens und die Konfliktvorbeugung, die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung und die Förderung von verantwortungsvoller globaler Governance einsetzt. Außerdem muss bei diesem Handeln nach außen die Außendimension der internen Politikbereiche der EU berücksichtigt und folglich auch das europäische Modell vertreten werden. Die Kohärenz und Synergie zwischen diesen beiden Dimensionen - der Innen- und der Außendimension - werden zu unabdingbaren Voraussetzungen, wenn es darum geht, die Agenda der für die EU prioritären Bereiche, nämlich Wohlstand, Sicherheit und Solidarität im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung voranzutreiben.
- 3. Die Entwicklungspolitik steht im Zentrum des auswärtigen Handelns der EU. Mit ihrem Schwerpunkt auf dem Hauptziel der Armutsverringerung leistet sie einen Beitrag zu den sozial-, umwelt- und sicherheitspolitischen Zielen der EU und einer besseren Gestaltung der Globalisierung. Als Teil einer internationalen Strategie ist die Entwicklungspolitik neben der Sicherheits-, der Handels- und der Umweltpolitik einer der Bereiche, in denen das Engagement der EU für den Multilateralismus am stärksten greifbar ist2. Im Zusammenwirken mit anderen Aspekten des auswärtigen Handelns der EU wie etwa der Nachbarschaftspolitik und der anderen strategischen Partnerschaften mit anderen Regionen der Welt gewährleistet die Entwicklungspolitik ein kohärentes und wirksames Handeln nach außen.
- 4. Die weltweite Armut bis 2015 um die Hälfte zu verringern, stellt die große Herausforderung der kommenden Jahre dar. Die EU stellt 55 % der weltweiten Entwicklungshilfe bereit3. Im Jahr 2002 in Monterrey und unlängst im Hinblick auf den UN-Gipfel im September 2005 in New York hat sie nachdrücklich ihren Willen bekräftigt, zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele beizutragen und zugesagt, ihre Entwicklungshilfeanstrengungen auf 0,56 % des BNE im Jahr 2010 zu erhöhen, um im Jahr 2015 dann 0,7 % zu erreichen. Außerdem ist die EU für die am wenigsten entwickelten Länder und die anderen Ländern mit niedrigem Einkommen der offenste Handelspartner.
- 5. Die Grundsätze der Partnerschaft und der Eigenverantwortung der Partnerländer für ihre Entwicklung, die Grundwerte und die multilateral vereinbarten Rahmenziele gelten gleichermaßen für die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft. Die Wirksamkeit der europäischen Hilfe kann und muss durch verstärkte Bemühungen um Koordinierung und Harmonisierung gesteigert werden. Auf dieser Grundlage umschreibt der "Europäische Konsens" erstmals seit fünfzig Jahren der Entwicklungszusammenarbeit den Rahmen für die gemeinsamen Grundsätze, in dem die EU und ihre 25 Mitgliedstaaten ihre jeweilige Entwicklungspolitik im Geiste der Komplementarität umsetzen.
- 6. Die Kommission ersucht den Rat und das Parlament, sich dieser gemeinsamen Entwicklungsvision anzuschließen und ist der Auffassung, dass eine Erklärung aller drei Organe einen großen Beitrag zu den im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU angestrebten Zielen der Kohärenz und Wirksamkeit leisten würde.
Dieser gemeinsame Rahmen ist Gegenstand des ersten Teils der in der vorliegenden Mitteilung vorgeschlagenen Erklärung. Der zweite Teil der Erklärung enthält eine Richtschnur für die Umsetzung des gemeinsamen Rahmens auf Ebene der Gemeinschaftspolitik.
Aktionsplattform für Geschlechtergleichstellung, der Brüsseler Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder und bei der Erarbeitung des Monterreyer Konsenses über die Entwicklungsfinanzierung.
ERSTER Teil
Die Entwicklungsstrategie der Europäischen Union
In diesem ersten Teil der Erklärung werden die Ziele und Grundsätze genannt, auf die sich die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft gestützt auf eine gemeinsame Vision verpflichten.
1. eine gemeinsame Entwicklungsvision
Die EU ist ein gewichtiger Akteur auf der internationalen Bühne. Sie hat den Ehrgeiz, als positive Kraft Wandel voranzutreiben, indem sie zu einer besseren Beherrschung der Globalisierung und zu einer besseren Verteilung der sich aus ihr ergebenden Chancen und Reichtümer beiträgt. Mit ihrem Handeln unterstützt sie die Eigenanstrengungen der Entwicklungsländer.
1.1. Reichweite der Entwicklungspolitik
Die Entwicklungspolitik der EU richtet sich an alle Entwicklungsländer, die nach der vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD aufgestellten Liste öffentliche Entwicklungshilfe erhalten4.
1.2. Werte, die die EU verbinden
Die EU gründet sich auf die allen ihren Mitgliedstaaten gemeinsamen Werte, die sie bekräftigt und in ihren Beziehungen zum Rest der Welt fördert. Diese Werte schließen die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte ein. Die EU bemüht sich, auf Grundlage dieser Werte mit Drittländern und internationalen, regionalen oder weltweiten Organisationen, die die Prinzipien der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten teilen, Partnerschaften einzurichten.
Die Entwicklungspolitik der EU ist Teil der Prinzipien und Ziele ihrer Außenbeziehungen. Sie fördert den Multilateralismus als Ausdruck der geteilten Verantwortung aller Nationen der Welt für das Management der Entwicklung und der Risiken, die weltweit die Sicherheit belasten. Sie wird im Rahmen der Vereinten Nationen tätig und fördert ein System internationaler Regeln, Institutionen und Instrumente, das die internationale Gemeinschaft insbesondere in den Bereichen Handel, internationale Finanzarchitektur, Beschäftigung und Umwelt eingerichtet und umgesetzt hat.
1.3. Armutsverringerung als festes Ziel der internationalen Agenda
Die in der Millenniums-Erklärung vom September 2000 zusammengefasste internationale Entwicklungsagenda, in deren Mittelpunkt die soziale und menschliche Entwicklung, die Menschenrechte, die Gleichheit von Mann und Frau, die enge Verknüpfung zwischen Entwicklung und Umwelt und die Verbindungen zwischen Handel und Entwicklung stehen, legt einen Aktionsrahmen fest, in den die EU vollständig eingebunden ist. Die Millenniums-Entwicklungsziele sind konkreter Ausdruck der Verpflichtungen aller UN-Mitgliedstaaten und sehen einen Zeitplan vor, der jedem Land bis 2015 substanzielle Fortschritte ermöglicht.
Die acht Millenniums-Entwicklungsziele lauten:
(1) Beseitigung der äußersten Armut und des Hungers
(2) Gewährleistung einer Grundbildung für alle
(3) Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Selbstbestimmung der Frauen
(4) Senkung der Sterblichkeit von Kindern
(5) Verbesserung der Gesundheit von Müttern
(6) Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen Krankheiten,
(7) Gewährleistung ökologischer Nachhaltigkeit
(8) Einrichtung einer globalen Entwicklungspartnerschaft
Bei der Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Monterrey und beim Gipfel über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg wurden diese Verpflichtungen ergänzt, indem die Bedeutung der Partnerschaft und der geteilten Verantwortung der Industrieländer und der Entwicklungsländer, die im Bereich der Governance nötigen Fortschritte und das notwendige Gleichgewicht zwischen den drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung (Wirtschaft, Soziales und Umwelt) bekräftigt wurden. Die Strategie zur Armutsverringerung hat sich auf die bei den Gipfeltreffen und großen internationalen Konferenzen in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt und Menschenrechte eingegangenen Verpflichtungen zu stützen.
1.4. Weitere Ziele der EU im Entwicklungsbereich
Nach Auffassung der EU stützt sich das Hauptziel der Armutsverringerung auf die ergänzenden Ziele der Förderung verantwortungsvollen Regierens und der Achtung der Menschenrechte, die fester Bestandteil der langfristigen Entwicklung sind.
Regierungsführung
- - Verantwortungsvolles Regieren schließt die Fähigkeit der Staaten, ihren Bürgerinnen und Bürgern die Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten zu sichern, sowie die Demokratisierung
- - Prävention von Konflikten und mangelnder Tragfähigkeit von Staaten - beides große Hindernisse für die Millenniums-Entwicklungsziele
Menschenrechte
- - Die Förderung der in den internationalen Übereinkommen oder in anderen internationalen Instrumenten festgeschriebenen Menschenrechte einschließlich zivile und politische Rechte, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Rechte der Kinder, Geschlechtergleichheit, sexuelle und reproduktive Rechte sowie Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern
- - Sozialer Schutz und Zusammenhalt einschließlich Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle
- - Achtung der Grundrechte der Migranten, Flüchtlinge und Vertriebenen
Die Entwicklungspolitik der EU ist ein wesentlicher Bestandteil ihrer Strategie für eine nachhaltige Entwicklung. Entwicklung ist außerdem von zentraler Bedeutung für die Ziele des Wohlstands und der Solidarität, von denen sich die EU leiten lässt. Ziel der EU ist es, sowohl in ihren internen Politikbereichen als auch in ihren Außenbeziehungen dafür zu sorgen, dass die Globalisierung allen zugute kommt und eine starke soziale Dimension aufweist. Das unterscheidet Europa von anderen globalen Akteuren.
1.5. Entwicklung als Strategie für eine gerechte Globalisierung
1.5.1. Die Verknüpfung von Entwicklung und der Sicherheit
Armut bedeutet Mangel an Chancen, Einfluss und Wahlmöglichkeiten. Verselbständigung, Beteiligung, Eingrenzung und Rechenschaftspflicht sind vier wichtige Elemente, die gleichermaßen der Sicherheits- und der Entwicklungsthematik innewohnen.
Entwicklung ist für die langfristige kollektive und individuelle Sicherheit von entscheidender Bedeutung. Beide Handlungsebenen ergänzen einander, ohne dass die eine der anderen übergeordnet wäre. Ohne Frieden und ohne Sicherheit kann es keine nachhaltige Entwicklung geben und nachhaltige Entwicklung ist die beste strukturelle Antwort auf die Ursachen gewalttätiger Konflikte und den Anstieg der internationalen organisierten Kriminalität und des Terrorismus, die häufig mit Armut, schlechter Regierungsführung und der Degradation von bzw. mangelndem Zugang zu natürlichen Ressourcen zusammenhängen.
1.5.2. ... von Entwicklung und Migration
Die Intensivierung der Migrationsströme ist ein Bestandteil der Globalisierung. Entwicklung ist langfristig die wirksamste Antwort auf Zwangsmigration und destabilisierende Migrationsströme; sie verbessert die Lebensbedingungen und die Beschäftigungsperspektiven in den Entwicklungsländern und trägt zu Frieden und Sicherheit bei. Auch um tragfähige Lösungen für Flüchtlinge und Vertriebene sowie zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Schleuserei illegaler Migranten zu finden, ist Kohärenz in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit erforderlich. Diesbezüglich sind gegenüber Frauen und Kindern, die häufig Opfer dieser Praktiken werden, besondere Anstrengungen notwendig.
Andererseits muss dem Migrationsphänomen insbesondere durch Einkommenstransfers von Wanderarbeitnehmern sowie durch die Mobilität qualifizierten Personals für die Entwicklung möglichst viel Positives abgewonnen werden. Die EU bemüht sich, diese positiven Aspekte zu optimieren und besonders im Gesundheits- und im Forschungsbereich die Abwanderung qualifizierten Personals einzugrenzen.
1.5.3. ... von Entwicklung und Handel
Als der für die Entwicklungsländer am stärksten geöffnete Handelspartner setzt sich die EU weiterhin für eine angemessen gestaffelte Marktöffnung ein, beruhend auf einem offenen, fairen, geregelten multilateralen Handelssystem, das den Schutz von schwächeren Nationen explizit in sein Regelwerk und modus operandi eingeschrieben hat. Die bilateralen und unilateralen Präferenzsysteme bleiben weiterhin wichtige Entwicklungsinstrumente. Die Entwicklungsländer sind sich ihrerseits immer mehr der Notwendigkeit bewusst, den Handel systematisch in ihre Entwicklungs- und Armutsverringerungsstrategien einzubeziehen und für die Umsetzung der notwendigen internen Reformen zu sorgen, damit diese Chancen zum eigenen Vorteil genutzt werden können.
Der EU ist bewusst, dass die Entwicklungsländer in diesem häufig komplexen Prozess der Handelsöffnung und -integration stärker unterstützt werden müssen. Deswegen verbessert und koordiniert sie die handelsbezogenen Hilfeprogramme noch mehr und stellt in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft zusätzliche Unterstützung für die
Anpassung an und die Integration in die Weltwirtschaft bereit. Besondere Aufmerksamkeit gilt den am wenigsten entwickelten und den anfälligen Ländern.
Regionale Integration und das multilaterale Handelssystem verstärken sich gegenseitig. Die Handelspolitik der Entwicklungsländer wird zusehends in einem regionalen Kontext festgelegt. Die EU fördert u.a. im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen weiterhin die regionale Integration als zugkräftige Strategie für eine harmonische und allmähliche Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft.
1.5.4. ... zwischen Entwicklung und Umwelt
Armut hängt eng mit Umweltproblemen zusammen. Die Ärmsten sind zugleich diejenigen, deren Überleben am stärksten von natürlichen Ressourcen abhängt, die diese oft übermäßig ausbeuten müssen; auch sind sie es, die am meisten unter Umweltdegradation leiden. Mit einer Ressourcenbewirtschaftung, die den künftigen Generationen Rechnung trägt, zielt die nachhaltige Entwicklung auch auf Gerechtigkeit über die Generationen hinweg ab. Eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, die Bekämpfung des Klimawandels, der Entwaldung und der Wüstenbildung sowie die Unterbindung des Verlustes an biologischer Vielfalt sind wesentliche Faktoren für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele.
Die Globalisierung wirft große ökologische Herausforderungen auf. Die EU hält zu einer Entwicklung der Produktions- und Verbrauchsmuster an, deren Ziel die Begrenzung der nachteiligen Umweltauswirkungen des Wachstums ist. Sie unterstützt die Einbeziehung der Umweltdimension in die Strategien zur Armutsbekämpfung und in gleichwertige Entwicklungsstrategien.
1.5.5. ... zwischen Entwicklung und sozialer Dimension der Globalisierung
Die EU unterstützt die Stärkung der sozialen Dimension der Globalisierung, damit alle an deren Vorteilen teilhaben können. Die EU wird die Kohärenz ihrer Politiken im Dienste der Entwicklung gewährleisten und auf globaler, nationaler und regionaler Ebene sich wechselseitig unterstützende Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitiken vorantreiben. Darüber hinaus plant die EU, menschenwürdige Arbeit für alle zu fördern, verstärkt den fairen Handel zu unterstützen sowie das Engagement der europäischen Unternehmen bei der Umsetzung der sozialen Verantwortung von Unternehmen zu fördern.
2. gemeinsame Grundsätze
2.1. Eine Unterstützung der Leistungsfähigkeit
Die Entwicklungsländer tragen in erster Linie die Verantwortung, eine kohärente und wirksame Politik zu betreiben und ihre eigenen Ressourcen für die Entwicklung zu mobilisieren. Die EU erkennt den Wert verschiedener Arten der Entwicklung an und unterstützt Strategien zur Armutsverringerung, Entwicklung und Reform in den Partnerländern, die kohärent und an den Millenniums-Entwicklungszielen ausgerichtet sind. Die Entwicklungsländer und die Union teilen die Verantwortung und die Verpflichtung, über ihre gemeinsamen Anstrengungen und die Ergebnisse Rechenschaft abzulegen.
Die Grundsätze der Partnerschaft und der Eigenverantwortung der Aneignung Partnerländer für die Strategien und Programme der Entwicklungszusammenarbeit und die Angleichung ihrer Strategien und Verfahren bilden die Grundlage der Politik der EU gegenüber den
Entwicklungsländern. Die EU fördert eine verstärkte Einbindung staatlicher Vertretungsorgane der Gesellschaft wie Nationalversammlungen, Parlamente und lokale Behörden.
2.2. Beteiligung der Zivilgesellschaft
Die EU fördert die Beteiligung der Zivilgesellschaft und anderer nichtstaatlicher Akteure der Partnerländer am Entwicklungsprozess, um die Tragfähigkeit, Effizienz und Wirksamkeit der Entwicklungsstrategien und -programme sicherzustellen. Insbesondere fördert sie einerseits die Herausbildung wirtschaftlicher und sozialer Akteure wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sowie den Privatsektor als Entwicklungspartner und unterstützt andererseits weiterhin zivilgesellschaftliche Entwicklungsorganisationen. Ferner bemüht sie sich um die Förderung und Erleichterung des politischen und sozialen Dialogs zwischen den verschiedenen Akteuren und mit den Gemeinschaftsinstitutionen und den Partnerländern.
2.3. Ein vertiefter politischer Dialog
Die EU verfolgt sowohl beim politischen Dialog als auch bei den Modalitäten der Hilfe ein ergebnisorientiertes Konzept, das sich auf Fortschrittsindikatoren stützt.
Die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit sind Gegenstand eines regelmäßigen politischen Dialogs, bei dem die Entwicklungen evaluiert und die Unterstützungsmaßnahmen festgelegt werden. Mit letzteren soll Verstößen gegen diese Elemente, die in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU als wesentlich betrachtet werden, vorgebeugt werden. In diesem regelmäßigen Dialog geht es außerdem um Fragen der Regierungsführung, wobei der Korruptionsprävention und -bekämpfung besondere Aufmerksamkeit beigemessen wird.
2.4. Einsatz für nicht tragfähige Staatsgebilde
Gesteigerte Aufmerksamkeit misst die EU den weniger leistungsfähigen Staaten, schwierigen Partnerschaften5 und wenig tragfähigen6 sowie versagenden Staaten bei. 30 % der ärmsten Menschen7 leben in wenig tragfähigen Staaten. Gegenüber diesen Ländern müssen die Prinzipien der Partnerschaft und der Aneignung der Ziele bzw. der Eigenverantwortung fallweise angepasst werden.
Im Interesse der Solidarität mit der Bevölkerung, der langfristigen Wirksamkeit der Hilfe und der globalen Sicherheit ist die Verhinderung des Staatsversagens unumgänglich geworden. Auf dieser Grundlage verfolgt die EU die Linie, ihr Engagement selbst in den Ländern aufrechtzuerhalten, in denen die Lage am schwierigsten ist. Dazu müssen die Prioritäten zwischen der Außenpolitik und der Entwicklungspolitik entsprechend gesetzt und Synergien zwischen den verschiedenen von der EU und ihren Mitgliedstaaten eingesetzten Instrumenten gefunden werden.
In Ländern im Übergang fördert und wendet die EU das Prinzip der Verbindung zwischen Soforthilfe, Rehabilitation und langfristiger Entwicklung an, indem sie für Koordinierung und Komplementarität mit den anderen regionalen multilateralen Organisationen und der Zivilgesellschaft sorgt. Der Entwicklungsprozess für Länder nach einer Krise wird von integrierten Übergangsstrategien geleitet, zu denen gleichermaßen politische Antworten und eine an die Weiterentwicklung des Bedarfs angepasste finanzielle Unterstützung gehören. Bei diesen Strategien geht es insbesondere um die Wiederherstellung der institutionellen Kapazitäten, der wesentlichen sozialen Versorgungsleistungen, der Ernährungssicherheit, der Infrastruktur, nachhaltige Lösungen für Flüchtlinge und Vertriebene und allgemein für die Sicherheit der Bürger. So sollen die wichtigsten Kernvoraussetzungen für die Umsetzung der langfristigen Entwicklungsprogramme geschaffen oder wiederhergestellt werden.
Außerdem trägt die Europäische Union eine historische Verantwortung gegenüber den kleinen Entwicklungsländern wie etwa den Inseln, die Naturkatastrophen, dem Klimawandel und externen Wirtschaftsschocks besonders ausgesetzt sind. Die größte Herausforderung besteht in der Flexibilisierung ihrer Anpassungsfähigkeit an diese Herausforderungen.
3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen
Die EU muss in der Lage sein, auf eine breite Palette an Situationen und Bedürfnissen in den Partnerländern zu reagieren. Ein gemeinsamer thematischer Rahmen für die Entwicklungspolitik der EU und der Mitgliedstaaten ermöglicht es, die wirtschaftliche, soziale, ökologische und politische Dimension des Ziel der Armutsverringerung miteinander zu verknüpfen und zu gewährleisten, dass es in mehreren Sektoren greift. Die Festlegung dieser Themen ermöglicht ferner eine größere Kohärenz zwischen der Entwicklungspolitik und den anderen internen und externen Politikbereichen der EU.
Aktionsthemen für die EU
- - Ausbau der Rechte und Fähigkeiten der Menschen, Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen (Menschenrechte, Rechte des Kindes, Gleichstellung von Mann und Frau, reproduktive und sexuelle Rechte, Recht auf Ernährung, Gesundheit, Bekämpfung von Krankheiten und Armut, Bevölkerungspolitik, Migration, allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Verbraucherrechte)
- - Regierungsführung im Dienste der Entwicklung und der Sicherheit (Regierungsführung und Demokratisierung, Staatsreform, Dezentralisierung, Bekämpfung der Korruption und der Steuerflucht, Stärkung der Zivilgesellschaft, Prävention von Konflikten und der Anfälligkeit von Staaten sowie von Naturkatastrophen, Bewältigung des Übergangs zwischen Notsituationen und Entwicklung)
- - Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (Bewirtschaftung und Schutz von Wäldern, Wasser, Meeresressourcen und biologischer Vielfalt, Zugang zu nachhaltigen Energien, Klimawandel, Wüstenbildung und Bodendegradation, nachhaltiges Wirtschaften mit Chemieprodukten und Abfällen, und nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster)
- - Wirtschaftswachstum und Entwicklung des Handels als Faktor der nachhaltigen Entwicklung (Unterstützung der Reformen, der regionalen Integration, der Entwicklung der Landwirtschaft, der Fischerei, des Privatsektors, der Umverteilung der Wachstumseinnahmen, soziale Verantwortung der Unternehmen, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Forschung im Dienste der Entwicklung, Energie, Informations- und Kommunikationstechnologien, Netze, Infrastruktur und Zugang zu Verkehrsmitteln)
- - Ernährungssicherheit (Verfügbarkeit von und Zugang zu Nahrungsmitteln, Ernährungsqualität, Prävention von Ernährungskrisen) und Raumplanung (ländliche, städtische Entwicklung, dezentrale Entwicklung vor Ort, Herstellung eines Gleichgewichts zwischen menschlichen Aktivitäten und Ökosystemen)
- - Bekämpfung der Ungleichheiten und Förderung des sozialen Zusammenhalts einschließlich menschenwürdige Arbeit für alle (sozialer Schutz und soziale Eingrenzung, produktive Beschäftigung, Entwicklung der Humanressourcen, soziale Grundrechte und auch Bekämpfung der Kinderarbeit, sozialer Dialog)
Auf dieser thematischen Grundlage kann die EU die Richtschnur für eine gemeinsame Politik festlegen.
4. eine operative übersetzung der gemeinsamen Strategie
Im EU-Vertrag ist ein eindeutiger Rahmen festgelegt und schreibt für die Aktionen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten die Grundsätze der Koordinierung, Komplementarität und geteilten Zuständigkeiten vor. Die EU misst der Notwendigkeit, gegenüber den europäischen Bürgern die Verwendung ihrer Entwicklungshilfemittel zu rechtfertigen und sichtbar zu machen besonders, wenn es sich um Maßnahmen im multilateralen Rahmen handelt, gebührende Aufmerksamkeit bei.
4.1. Aufstockung der Finanzmittel
Die EU bekräftigt ihre Zusage, die Hilfebudgets (öffentliche Entwicklungshilfe) aufzustocken, um 2015 ein Niveau von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens zu erreichen, das internationale Experten für notwendig halten, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen und andere Ziele der Entwicklungszusammenarbeit zu verfolgen. Dazu hat sich die EU für 2010 ein Zwischenziel von 0,56 % und Einzelziele zwischen 0,51 % (EU-15) und angestrebten 0,17 % (EU-10) gesteckt. Dabei wurde die Lage der nach 2002 beigetretenen Länder berücksichtigt. Die EU lädt die anderen Geberländer und Schwellenländer ein, sich dieser unumgänglichen Anstrengung anzuschließen.
Die EU hat sich verpflichtet, die erfolgversprechendsten Optionen für die Erschließung innovativer Quellen der Entwicklungsfinanzierung im Hinblick auf eine nachhaltige und langfristig kalkulierbare Aufstockung der Mittel weiter zu prüfen
4.2. Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe
4.2.1. Gemeinsam handeln für mehr Koordinierung, Harmonisierung und Anpassung
Um die Transaktionskosten der Hilfe zu senken und die Kapazitäten der Partnerländer zu stärken, trifft die EU die nötigen Maßnahmen, damit sie ihren internationalen Verpflichtungen im Bereich der Harmonisierung und der Wirksamkeit der Hilfe nachkommen kann, die sich auf die Eigenverantwortung, die Anpassung an die Strategien und Verfahren der betreffenden Länder, eine dezentrale Verwaltung der Programme, eine ergebnisgeleitete Verwaltung und die wechselseitige Verantwortung stützen8. Dazu verwendet sie die in diesem Zusammenhang festgelegten Ergebnisindikatoren und verwirklicht die in der Erklärung von Paris vorgesehenen Zielvorgaben.
Die EU setzt einen Arbeitsplan um9, der konkrete, messbare und mit einem Zeitplan versehene Maßnahmen vorsieht. Mit diesem Plan werden in den kommenden Jahren folgende Ziele angestrebt:
- (i) Eine bessere Arbeitsteilung zwischen den Ländern der Region im Interesse von mehr Komplementarität, die insbesondere über die Festlegung eines gemeinsamen Programmierungsrahmens erreicht wird.
- (ii) Ausarbeitung eines Fahrplans der EU in jedem Land.
- (iii) Schaffung eines Musters für eine gemeinsame Finanzierungsvereinbarung, die die Anpassung der Verfahren an die des Partnerlandes fördert.
- (iv) Gewährleistung eines Mindestmaßes an EU-Präsenz (Gemeinschaft oder Mitgliedstaat) in vernachlässigten Ländern und besonders in Krisenländern,
- (v) Mehr gemeinsame Aktionen und intensivere Nutzung von Kofinanzierungen, damit gemeinsame Einsätze mit den Mitgliedstaaten und der Mitgliedstaaten untereinander möglich werden, damit die Erfahrung der neuen Mitgliedstaaten eingebracht werden kann und der allmähliche Wandel dieser Länder zu neuen Gebern erleichtert wird.
Diese Anstrengungen werden nicht völlig losgelöst geleistet. Dieses europäische Vorgehen steht der gesamten Entwicklungsgemeinschaft offen und ist Teil der internationalen Anstrengungen, denen sie mehr Dynamik verleihen wil1. Einen besonderen Schwerpunkt wird die EU dabei auf die Zusammenarbeit mit anderen bilateralen Entwicklungspartnern und multilateralen Akteuren wie den Vereinten Nationen und den internationalen Finanzinstitutionen legen.
4.2.2. Steigerung der Qualität der Hilfe unter anderem durch innovative und flexible Mechanismen
Im Hinblick auf die Stärkung der Eigenverantwortung, die Finanzierung der wesentlichen Verwaltungskosten, die Förderung einer gesunden und transparenten Verwaltung der öffentlichen Finanzen und die Anpassung der Hilfe an die nationalen Verfahren der Partner werden die allgemeine und die sektorbezogene Haushaltshilfe für die Umsetzung der europäischen Hilfe zunehmend wichtig.
Mit Blick auf die Aufstockung der Hilfebudgets und eingedenk der Notwendigkeit, die Stabilität und Vorhersehbarkeit der Mittel zu gewährleisten, wird die EU einen neuen, zuverlässigeren Mechanismus entwickeln. Er sollte es den bei der Armutsverringerung weit genug fortgeschrittenen Ländern erlauben, mittelfristige Maßnahmen anzugehen, um insbesondere die laufenden Kosten im Zusammenhang mit den Humanressourcen zu tragen, die für die Sicherstellung des Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen erforderlich sind, und eine bessere Einkalkulierung der Investitionen gewährleisten, die für einen nachhaltigen Ansatz notwendig sind und deren Ergebnisse oft erst auf lange Sicht deutlich werden.
Schuldennachlass stellt ein weiteres Element dar, die Staatshaushalte vorhersehbar und koordiniert zu finanzieren. Die EU hat sich verpflichtet, langfristige Lösungen für die Schuldenlast zu finden, insbesondere was die Initiativen zur Verringerung der multilateralen Schulden angeht, für von fremdverursachten Krisen betroffene Entwicklungsländer, und für die an den Folgen von Konflikten leidenden Entwicklungsländer.
Ein weiteres entscheidendes Element der Bemühungen um Qualitätssteigerung bei der Hilfe ist die Aufhebung der Lieferbindung. Diesbezüglich bekräftigt die EU ihre Absicht, die Lieferbindung in einem Maße aufzuheben, das das in den geltenden internationalen Abkommen vorgesehene Niveau übersteigt, besonders bei der Nahrungsmittelhilfe, für die lokal und regional eingekauft werden soll.
4.3. Gewährleistung der politischen Kohärenz im Dienste der Entwicklung
Die EU ist Verpflichtungen in Bezug auf die Kohärenz der Politikbereiche im Dienste der Entwicklung eingegangen. Sie hat mehrere Politikbereiche außerhalb der Entwicklungszusammenarbeit festgelegt, in denen Maßnahmen ergriffen werden, um den Entwicklungsländern bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu helfen10. Das stellt einem erheblichen zusätzlichen Beitrag der EU zur Verwirklichung dieser Ziele dar.
In Bezug auf die Umsetzung müssen auf drei Ebenen Fortschritte erzielt werden: 1) auf Ebene der Mitgliedstaaten durch Stärkung der mit der Kohärenz der Politikbereiche zusammenhängenden Verfahren und Instrumente; dabei sind Anleihen bei den bewährtesten Verfahren einiger Mitgliedstaaten zu nehmen; 2) auf Ebene des Rates durch Stärkung der tatsächlichen Einbeziehung der Entwicklungsfragen in die Arbeiten der sektorbezogenen Arbeitsgruppen des Rates; 3) auf Ebene der Kommission unter anderem durch verstärkte Folgeabschätzungen unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten.
ZWEITER Teil
RICHTSCHNUR für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft
Der im Anhang enthaltene zweite Teil liefert die Richtschnur für die Umsetzung der Entwicklungspolitik auf Gemeinschaftsebene. Ziel ist es, die Rolle der Kommission genau festzulegen und die Prioritäten zu bestimmen, die sich in efizienten und kohärenten Entwicklungskooperationsprogrammen für die jeweiligen Länder und Regionen widerspiegeln.
Anhang
1. Die besondere ROLLE der Kommission
Als politisches Organ mit dem im EU-Vertrag vorgesehenen Zuständigkeitszuschnitt gehen die Aufgaben der Kommission über die einer Entwicklungsorganisation weit hinaus. Sie muss unbedingt über eine Palette an politischen Strategien und Instrumenten verfügen, mit denen sie auf die verschiedensten Situationen reagieren kann.
Die Kommission ist in der ganzen Welt präsent und aktiv mit ihrer Wirtschaftspolitik, politischem Dialog und Kooperationsprogrammen in fast allen Entwicklungsländern und - regionen, die von einen umfangreichen Delegationsnetz unterstützt werden.
Sie fungiert als Motor, der die Harmonisierung und Komplementarität innerhalb der EU und gegenüber anderen Gebern vorantreibt, um die europäischen Entwicklungskonzepte in den internationalen Gremien zu fördern und die europäische Debatte zur Entwicklungspolitik anzustoßen.
Ferner ist es ihre Aufgabe, das Verständnis für die Interdependenzen zu fördern und gestützt auf die Grundwerte Europas zur Solidarität zwischen Nord und Süd anzuhalten. Zu diesem Zweck misst sie den Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung im Zusammenhang mit der Entwicklungsproblematik besondere Aufmerksamkeit bei.
2. EIN NACH Rahmenbedingungen und Bedürfnissen differenziertes Konzept
2.1. Differenzierung bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit
Die Umsetzung der EG-Entwicklungszusammenarbeit erfolgt notwendigerweise länder- oder regionenspezifisch und ist maßgenau auf jedes Partnerland bzw. jede Partnerregion zugeschnitten
Angesichts der Unterschiedlichkeit der Partner und der Herausforderungen ist die Differenzierung eine Notwendigkeit. Differenziert wird sowohl bei der allgemeinen politischen Strategie als auch bei der praktischen Entwicklungszusammenarbeit. Tatsächlich stellt de EG-Politik gegenüber den jeweiligen Ländern einen "Mix" verschiedener Ziele dar (Entwicklung, Handel und Wirtschaft, Sicherheit, Stabilisierung, Umwelt usw.), der sich auf die Bedürfnisse, Prioritäten und das Leistungsvermögen der Länder stützt, und wird von einem "Mix" verschiedener Modalitäten unterstützt (Projekthilfe, Haushaltsunterstützung, humanitäre Hilfe und Hilfe bei der Krisenprävention, Unterstützung von und durch die Zivilgesellschaft, Angleichung von Normen, Standards und Rechtsvorschriften usw.), die für jedes Land einzigartig sind.
Unterschieden werden muss zwischen Partnerländern mit mittlerem und solchen mit niedrigem Einkommen. Länder mit niedrigem Einkommen und die am wenigsten entwickelten Länder stehen bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele vor enormen Herausforderungen. Bei der Unterstützung der Länder mit niedrigem Einkommen wird von den Strategien zur Armutsverringerung ausgegangen und der Verfügbarkeit von bzw. dem Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, der wirtschaftlichen Diversifizierung, der Ernährungssicherheit und der Verbesserung der Regierungsführung und der Institutionen gebührend Aufmerksamkeit beigemessen.
Komplizierter wird es bei schwierigen Partnerschaften und noch problematischer in Konfliktländern.
Ebenso wichtig für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele bleibt die Unterstützung der Länder mit mittlerem Einkommen. Ein Großteil der Armen der Welt lebt in diesen Ländern und in vielen herrschen frappierende Ungleichheiten und die Regierungsführung ist schwach, was wiederum die Tragfähigkeit des Entwicklungsprozesses dieser Länder bedroht. Daher leistet die Gemeinschaft weiterhin Hilfe bei der Armutsverringerung und anderen zentralen Zielen. Viele Länder mit mittlerem Einkommen sind strategische Akteure mit einer wichtigen Rolle in globalen, sicherheitspolitischen und handelspolitischen Fragen, produzieren globale Kollektivgüter und fungieren als regionaler Anker.
Darüber hinaus soll mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik eine privilegierte Partnerschaft mit den Nachbarländern aufgebaut werden, die diese der EU annähert und ihnen neben der Unterstützung des Dialogs und der Reformen einen Anteil am EG-Binnenmarkt bietet.
Bei schwierigen Partnerschaften, anfälligen oder versagenden Staaten besteht die unmittelbare Priorität der Gemeinschaft darin, grundlegende Dienstleistungen bereitzustellen und besonderen Bedürfnissen entgegenzukommen, vor allem durch Projektarbeit und durch Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den UN-Organisationen. Die prioritäre Vision des Engagements der Gemeinschaft darin, den Partnerländern beim Aufbau legitimer, wirksamer und standfester staatlicher Institutionen sowie einer aktiven und organisierten Zivilgesellschaft zu helfen. Um einen besseren Beitrag zu diesem Ziel leisten zu können, legt die Kommission in Zusammenarbeit mit ihren internationalen Partnern Grundsätze für das internationale Engagement in anfälligen Staaten fest. In diesen Grundsätzen, die sich auf Themen wie Kohärenz, Prävention der Anfälligkeit des Staates und Konfliktprävention, Harmonisierung und Angleichung an die staatlichen Strategien und Prozeduren beziehen, spiegeln sich die gewonnenen Erkenntnisse in punkto Wirksamkeit der Hilfe in diesen Ländern wider.
Folglich müssen die Politikfelder der EG und auch die Entwicklungspolitik weiteren strategischen Fragen Rechnung tragen, um die Bandbreite ihrer Ziele vollständig widerzuspiegeln. Die Differenzierung und die Komplexität der Policy-Mixes verlangen eindeutig nach einem breiten Spektrum politischer Konzepte oder Themen innerhalb der Entwicklungspolitik. Andererseits ist es zunehmend notwendig, für Kohärenz zwischen den Politikfeldern zu sorgen.
Die Länder-, regionalen und thematischen Strategiepapiere sind die Programmierungsinstrumente der EG, in denen zum einen dieser gezielte "Mix" aus politischen Strategien und Instrumenten festgelegt und andererseits die Kohärenz zwischen beiden gewährleistet wird. Die neue Architektur der Gemeinschaftshilfe mit geografisch und auf Soforthilfe ausgelegten
Instrumenten11 liefert den geeigneten Rahmen, um auf verschiedene Zusammenhänge und Voraussetzungen zu reagieren. In diesem Rahmen spielen die thematischen Programme eine unterstützende, ergänzende Rolle und werden nach Maßgabe ihres sie gegenüber den geografischen Programmen unterscheidenden Mehrwerts festgelegt.
2.2. Transparente Kriterien für die Mittelzuweisung
Die gesamte Mittelbereitstellung erfolgt geografisch oder thematisch. Innerhalb der einzelnen geografischen Dotierungen werden die Mittel dann zugewiesen und ihre weitere Verwendung wird unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Kapazität und Leistungsfähigkeit des Landes überprüft; diese Kriterien können angepasst werden, um der Besonderheit der verschiedenen Programme Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang wird die Herausforderung der nachhaltigen Entwicklung in Betracht gezogen. Das Bedarfskriterium umfasst die Komponenten Bevölkerung, Armutsniveau und Stand der sozialen Entwicklung und das Leistungskriterium umfasst die Komponenten politischer, wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt und die Fähigkeit zur Aufnahme der Hilfe, und insbesondere die Art wie ein Land spärliche Ressourcen einsetzt für Entwicklung, beginnend bei den eigenen Ressourcen.
Dieses Konzept fördert zum einen Entwicklung und Fortschritte in Richtung Millenniums-Entwicklungsziele und trägt zum anderen den politischen Prioritäten der EG gebührend Rechnung. Es ist außerdem flexibel genug, um die besonderen Verhältnisse in den Empfängerländern wie etwa kleinen Inseln oder Ländern ohne Zugang zum Meer, besonders großen und bevölkerungsreichen Ländern oder Katastrophen ausgesetzten Ländern handelt. Zu berücksichtigen
3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern
3.1. Der Grundsatz der Schwerpunktlegung bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität
Ein Grundsatz der Gemeinschaft, der im Interesse einer wirksamen Hilfe zu den wichtigsten zählt, besteht darin, Schwerpunkte zu legen. Hierzu wird im Zuge der Programmierung der Gemeinschaftshilfe eine begrenzte Anzahl an Aktionsfeldern ausgewählt, statt die Anstrengungen auf zu viele Sektoren zu verteilen. Diese Auswahl erfolgt in den einzelnen Ländern und Regionen, um den Verpflichtungen in punkto Partnerschaft, Eigenverantwortung und Anpassung nachzukommen.
Die Festlegung dieser Prioritäten vollzieht sich in einem transparenten und ausführlichen Dialog mit den verschiedenen Sektoren auf Grundlage einer gemeinsamen Analyse und entsprechend den Komplementaritäten der Geber. Ferner soll genügend Flexibilität bei der Programmierung eine schnelle Reaktion auf unvorhergesehenen Bedarf ermöglichen.
Die Harmonisierungsagenda verlangt, dass die Geber bei der Unterstützung der allgemeinen und sektorbezogenen Politik der Partnerländer zusammenarbeiten. In diesem Rahmen ist die Gemeinschaft bereit, ihre Rolle zu spielen. Ausgangspunkt dieser Arbeit müssen die auf die
Millenniums-Entwicklungsziele ausgerichteten Strategien zur Armutsbekämpfung oder die entsprechenden nationalen Strategien sein.
3.2. Der Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen thematischen Rahmens
Ausgehend von dem für die EU festgelegten gemeinsamen thematischen Rahmen und einer gemeinsamen Analyse des Bedarfs und der Leistungsfähigkeit der Partnerländer berücksichtigt die Kommission in ihrem Programmierungsdialog mit diesen Ländern die Aspekte Differenzierung und Komplementarität sowie ihre Kapazitäten, um die Schwerpunktbereiche der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft zu bestimmen.
In mehreren Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit hat die Kommission Fähigkeiten entwickelt und will ihre Kapazitäten ausbauen:
- Regierungsführung und Unterstützung wirtschaftlicher und institutioneller Reformen
Im Bereich Regierungsführung räumt die Kommission den Menschenrechten - insbesondere Gleichberechtigung der Geschlechter - und der Demokratisierung, der Förderung eines hohen Maßes an politischem Engagement und der Unterstützung der notwendigen Reformen für die Verhütung und Bekämpfung der Korruption, der Unterstützung der Dezentralisierung und der lokalen Behörden sowie der Stärkung der Rolle der Parlamente besonderen Vorrang ein.
Ferner wird der Verbesserung der Regierungsführung im Umwelt- und Sozialbereich Aufmerksamkeit beigemessen, indem die für diese Fragen zuständigen institutionellen Akteure in den politischen Entscheidungsprozess tatsächlich stärker eingebunden werden und die Rolle der nichtstaatlichen Akteure gestärkt wird. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Umsetzung des EU-Aktionsplans "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" verfolgen.
Die Gemeinschaft unterstützt Reformen mithilfe eines Modalitätenspektrums, das sich nach den jeweiligen Rahmenbedingungen richtet. Gegebenenfalls wird Haushaltsunterstützung in Erwägung gezogen, die eine nützliche Hilfemodalität im Rahmen einer auf die Verbesserung der Regierungsführung abgestellten Strategie darstellt; dabei erhält die Gemeinschaft eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung für den gesamten Haushalt, was eine wesentliche Voraussetzung für die Bekämpfung von Ineffizienz und Korruption sowie für die Verbesserung der Auswirkungen der öffentlichen Ausgaben insgesamt auf die Armut ist.
Die Gemeinschaft fördert die Grundsätze des verantwortungsvollen Regierens in den Bereichen Finanzen, Steuern und Justiz insbesondere durch mehr Transparenz, Informationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden. Das wiederum wird die Bekämpfung von Unternehmens- und Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerbetrug und -umgehung, Korruption und anderen Wirtschafts- und Unternehmensdelikten erleichtern.
Gemeinsam mit den Bretton-Woods-Institutionen wird die Gemeinschaft weiterhin ein wesentlicher Akteur hinsichtlich der Unterstützung von wirtschaftlichen und institutionellen Reformen, und den darin beinhalteten Armutsreduzierungsstrategien, sein. Dies beinhaltet einen Dialog mit den Ländern über die Ausgestaltung der Reformen zu führen, und die an solchen Programmen beteiligten Regierungen finanziell zu unterstützen. In ihrem Dialog mit den Ländern wird die Gemeinschaft weiterhin auf die Wirkungen der Reformen achten, und zwar in Bezug auf Wachstumsimpulse, Verbesserung des Investitionsklimas, makroökonomischer Stabilität und Wirkung auf die Armutsreduzierung. Sie wird den "Ownership" der Länder für Reformen begünstigen, indem sie das Erzielen von Ergebnissen in das Zentrum des Dialogs stellen wird. Sie wird einen besonderen Wert auf die Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen legen, was ein wesentlicher Bestandteil der Korruptionsbekämpfung und der Steigerung der Ausgabeneffizienz ist. Um diese Programme finanziell zu unterstützen, wird sie, falls die entsprechenden Bedingungen gegeben sind, das Instrument der Budgethilfe bevorzugt wählen. Bei ihren Interventionen wird sie die bewährten Praktiken der DAC/OECD-Leitlinien zu Budgethilfen beachten, insbesondere mit Bezug auf Anpassung an nationale Verfahren, Koordinierung und Bedingungen. Komplementäre Hilfen für "capacity building" können in Form von klassischen Projekten gewährt werden.
Schließlich wird die Gemeinschaft auf dem Gebiet der Schuldenentlastung aktiv bleiben, indem sie ihre eingegangenen Verpflichtungen umsetzen und aktiv an der internationalen Debatte über diese Frage teilnehmen wird.
- Handel und regionale Integration
Handel ist eine zentrale Quelle für wirtschaftliches Wachstum. Offene Märkte und bevorzugter Zugang zu Märkten geben Entwicklungsländern die Möglichkeit für Wachstum, aber ein Defizit auf der Versorgungsseite hindert oft deren Fähigkeit, dieses Potential auszuschöpfen. In diesem Bereich strebt die EG ein nachhaltiges Wachstum und die reibungslose und allmähliche Integration in die Weltwirtschaft an. Vorrang genießen hier der Aufbau von Institutionen und Kapazitäten, damit eine solide Handels- und Integrationspolitik formuliert und wirksam umgesetzt werden kann, sowie die Unterstützung des privaten und des öffentlichen Sektors, um die neuen Handelschancen auf dem regionalen und dem Weltmarkt nutzen zu können und die Anpassung zu erleichtern. Dies schließt eine Stärkung der Angebotsseite mit ein, und zwar mit Bezug auf einen gesetzlichen und ordnungspolitischen Rahmen für ein günstigeres Investitionsklima und auf die Verfügbarkeit grundlegender Dienstleistungen (z.B. Wasser, Strom, Telekommunikation, Finanzierung usw.), in Ergänzung zu dem was im Bereich Infrastruktur und Verkehr unternommen wird. Die Unterstützung des Privatsektors wird ein wichtiger Tätigkeitsbereich der Gemeinschaft bleiben. Neben der gerade erwähnten Verbesserung des Investitionsklimas wird dies auch die Bereitstellung von technischer Unterstützung für den Privatsektor in Entwicklungsländern sowie die Förderung des Zugangs zu Finanzierungsinstrumenten, insbesondere durch die Europäische Investitionsbank, einbeziehen. Ein zunehmend wichtiger Tätigkeitsbereich der Gemeinschaft ist die Mikrofinanzierung. Die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen für Arme ist ein wichtiges Instrument, um diesen Menschen Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.
Besondere Aufmerksamkeit wird den handelsbezogenen Bereichen wie der Handelserleichterung, den Dienstleistungen, der Beachtung von gesundheitsschutz- und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, technischen Normen und Qualitätsnormen und dem geistigen Eigentum beigemessen. Eine weitere Priorität ist die Erleichterung der Umstrukturierung des Steuersystems, bei der die Einfuhrabgaben durch eine ausgewogenere Form der Besteuerung ersetzt werden sollen.
Die konkreten Maßnahmen hängen eng mit den jeweiligen Besonderheiten der Partnerländer zusammen. Bei kleinen Ländern, Ländern ohne Zugang zum Meer und Inselstaaten sowie LDC muss der Schwerpunkt besonders auf der Angebotsseite und auf der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Privatsektors liegen. In diesen Ländern ist Haushaltsunterstützung für den Übergang wichtig, um die Anpassung des Haushalts zu erleichtern und politischen Rückschlägen vorzubauen.
Handelsbarrieren sind oft zwischen den Entwicklungsländern am höchsten. Regionale Integration kann diese Barrieren senken, Märkte vergrößern, dadurch Einsparungen in Produktion erreichen und würde Märkte interessanter für Investitionen machen. Ein Großteil der handelsbezogenen Hilfe besonders in der AKP-Ländergruppe wird im Zusammenhang mit regionalen Programmen geleistet, um die Konsolidierung der wirtschaftlichen Integration zu unterstützen und die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vorzubereiten. Vielen Ländern und besonders denjenigen, für die die EU der wichtigste Handels- und Investitionspartner ist, kommt die Annäherung an den EU-Binnenmarkt zugute.
- Infrastruktur und Verkehr
Die EG fördert ein nachhaltiges Konzept für den Verkehrssektor. Das Eingehen auf die Bedürfnisse der Beteiligten, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, der Erschwinglichkeit und der Effizienz sowie die Sicherstellung möglichst geringer negativer Umweltauswirkungen sind die Schlüsselprinzipien des Konzepts. Es dient der Umsetzung einer Strategie für die Verwirklichung eines wirtschaftlich, finanziell und institutionell nachhaltigen Verkehrswesens. Diese Vision wird von den Entwicklungspartnern geteilt.
Die Antwort der Kommission auf die wachsende Nachfrage seitens afrikanischer Länder nach einem verstärkten finanziellen Engagement der Geber für die Infrastruktur liegt in einer Infrastrukturpartnerschaft. Diese Partnerschaft greift auf verschiedenen Ebenen: kontinental, regional und nationa1. Sie umfasst eine optimale Mischung aus "Software" (Harmonisierung des Regulierungsrahmens, Ausbau der Institutionen, Kapazitätenaufbau) und "Hardware" (zusätzliche Mittel für Infrastrukturinvestitionen).
- Wasser und Energie
Der politische Rahmen der Gemeinschaft für die "integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen" zielt auf die Bereitstellung einer ausreichenden Menge an Trinkwasser guter Qualität, eine angemessene sanitäre Versorgung und Hygiene für alle und insbesondere die ärmsten Menschen ab, was in Einklang mit dem Millenniums-Entwicklungsziel steht, bis 2015 die Anzahl der Menschen ohne dauerhaften Zugang zu sicherem Trinkwasser und grundlegender sanitärer Versorgung zu halbieren.
Die EU-Wasserinitiative trägt zu diesen politischen Zielen bei. Ihre Kernelemente lauten: Stärkung der politischen Verpflichtung, zu handeln und stärkere Betonung der Wasser- und Abwasserproblematik im Rahmen der Anstrengungen zur Armutsverringerung; Förderung besserer Regelungen zur Wasserbewirtschaftung; Förderung regionaler und subregionaler Zusammenarbeit in Fragen der Wasserbewirtschaftung und Mobilisierung zusätzlicher Mitte1. Die Initiative legt einen regionalen Schwerpunkt auf Afrika. Diese Erfahrung wird helfen, eine ähnlich enge Beziehung zu Osteuropa, dem Kaukasus, Zentralasien, der Mittelmeerregion und Lateinamerika aufzubauen.
Weite Teile der Bevölkerung in Ländern mit niedrigem Einkommen haben keine Stromversorgung und sind von ineffizienten und teueren Haushaltsenergiesystemen abhängig. Daher konzentriert sich die Politik der EG auf die Unterstützung eines soliden institutionellen und finanziellen Umfelds, Bewusstseinsbildung und Entwicklung von Kapazitäten, um den Zugang zu modernen Energieversorgungsleistungen, durch die EU Energie-Initiative und die Erneuerbare-Energien-Koalition von Johannesburg, zu verbessern. Weiterhin wird der Aufbau der notwendigen Infrastruktur unterstützt, um Länder und Regionen zu vernetzen, Größenvorteile zu erzielen und zu einer effizienteren und nachhaltigeren Nutzung der Ressourcen zu kommen. Die Kommission unterstützt auch die Bildung von kombinierten öffentlichprivaten Finanzierungsmechanismen.
In Ländern mit mittlerem Einkommen konzentriert sich die Unterstützung der EG hauptsächlich auf die allmähliche Ablösung fossiler Stromerzeugung durch dauerhaft umweltgerechte Energiequellen sowie auf die Verbesserung der Energieeffizienz.
- Sozialer Zusammenhalt und Beschäftigung
Die Gemeinschaft fördert ein integriertes Sozial- und Wirtschaftskonzept, bei dem Wirtschaft, Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt im Hinblick auf die Bekämpfung der Ungleichheiten als interdependente Elemente betrachtet werden. Die Prioritäten hängen von den Bedürfnissen der Partnerländer und -regionen ab, wobei die Sozial- und Steuerpolitik im Interesse der Förderung von Gleichheit besonders im Mittelpunkt steht. Prioritäre Maßnahmen sind unter anderem die Unterstützung der Reformen der sozialen Sicherungssysteme (z.B. Ausdehnung der sozialen Sicherung auf diejenigen, die von den bestehenden Systemen nicht erfasst werden, nachhaltige und angemessene soziale Schutzmechanismen) und Steuerreformen mit dem Ziel der Umverteilung des Einkommens, eines Wachstums im Dienste der Armen und der Beschäftigung.
Beschäftigung ist für die Verwirklichung eines hohen Maßes an sozialem Zusammenhalt ein entscheidender Faktor. Die Gemeinschaft fördert Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen und die Entwicklung der Humanressourcen fördern. Diesbezüglich fördert die EG menschenwürdige Arbeit für alle wie sie die Agenda der ILO vorsieht und betont dabei besonders die allmähliche Einbeziehung des informellen Sektors in die formelle Wirtschaft, sozialen Dialog und gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen.
- Menschliche und soziale Entwicklung
Die Politik der Gemeinschaft im Bereich menschliche und soziale Entwicklung zielt auf die Verbesserung des Lebens der Menschen im Rahmen der Millenniums Entwicklungsziele durch Maßnahmen auf globaler und nationaler Ebene.
Die Gemeinschaft wird Gesundheitsmaßnahmen unterstützen, die sich auf Stärkung der Gesundheitssysteme, unter Betonung der Humanressourcen, konzentrieren und dabei zunehmend durch Sektorübergreifende Konzepte und Sektorbezogene Haushaltsunterstützung arbeiten. Diesbezüglich wird die EG ihre Kapazitäten im politischen Dialog auf Länderebene stärken oder alternativ dazu Erfahrungen mit den Mitgliedstaaten teilen. Die Gemeinschaft wird einen Plan für gemeinsame Aktionen mit den Mitgliedstaaten gegen HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria auf globaler und Landesebene ausarbeiten, der auf dem Politikrahmen und dem Aktionsprogramm gegen die drei Krankheiten beruht. Gemeinschaftsstrategien stärken Prävention, Behandlung und Pflege, auch durch den Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria. Maßnahmen beinhalten Unterstützung für Waisen und gefährdete Kinder, Konzepte zur Geschlechterdimension der drei Krankheiten und zur Überwindung von Stigma und Diskriminierung. Dabei sucht die Gemeinschaft Synergien mit Strategien zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte. Sie wird ebenfalls gemeinsame Konzepte mit den Mitgliedstaaten und NEPAD vorlegen, die die Krise der Humanressourcen im Gesundheitsbereich zu lösen versuchen.
Die Prioritäten der EG im Bildungsbereich liegen bei der qualitativ hochwertigen Grundschul- und Grundbildung und Berufsausbildung. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Förderung der Bildung von Mädchen und der Sicherheit von Mädchen in der Schule. Die Ausarbeitung Sektorbezogener Pläne, die Finanzierung der wiederkehrenden Kosten und die Teilnahme an regionalen oder globalen und thematischen Initiativen im Bildungsbereich wird ins Auge gefasst, sofern diese für die Bildungsziele und die Festlegung von Standards und das Monitoring einen Mehrwert aufweisen.
Die Politik der Gemeinschaft für die gesellschaftliche Entwicklung fördert den Schutz der Menschen, und besonders der Frauen und Kinder, vor Menschenhandel, schlimmste Formen der Kinderarbeit und Diskriminierung vor allem wegen Geschlecht und Behinderung.
Der Großteil der Finanzhilfe wird an die ärmsten Länder gehen. In anfälligen Staaten arbeitet die Gemeinschaft hauptsächlich in Form von Projekten mit NRO und UN-Organisationen zusammen, um grundlegende Dienstleistungen bereitzustellen und besonderen Bedürfnissen zu begegnen.
Zusätzlich zur Arbeit in den Entwicklungsländern, wird die Gemeinschaft auf globaler Ebene arbeiten, um die europäische Position zu einer Zahl von wichtigen Themen, insbesondere Frauenrechten, sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte und Bereitstellung von sicheren pharmazeutischen Produkten zu stärken.
- Ländliche Entwicklung und Raumplanung, Landwirtschaft, Ernährungssicherheit
Der ländlichen Entwicklung und der Landwirtschaft wurde in den letzten Jahren gemessen an ihrer Bedeutung für Wachstum und Armutsbekämpfung nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. Um erneut Investitionen in diesen Sektoren anzukurbeln, unterstützt die Gemeinschaft die Umsetzung auf die Raumplanung ausgerichteter territorialer Konzepte für mehrere Sektoren und betont dabei die Stärkung der lokalen Kräfte und die Beteiligung der Akteure an der Festlegung der Investitionsvorhaben und an der Verwaltung der Mittel, um die Herausbildung echter lokaler Entwicklungspole zu unterstützen.
Die Gemeinschaft setzt sich international wie regional weiterhin nachdrücklich für die Ernährungssicherheit ein, indem sie in Ländern, in denen chronische Ernährungsunsicherheit herrscht, strategische Konzepte unterstützt, die unter anderem Präventionsmaßnahmen und auch Frühwarnsysteme, den Aufbau von Sicherungsnetzen, die Verbesserung des Zugangs zu Ressourcen, die Ernährungsqualität und den Aufbau von Kapazitäten zur Formulierung von Strategien umfassen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Ländern im Übergang und Fällen der Überleitung von Soforthilfe zu Entwicklungshilfe.
Im Bereich der Landwirtschaft legt die Gemeinschaft den Schwerpunkt auf den Zugang zu Ressourcen (Boden, Wasser, Finanzen) und auf neue Chancen (Märkte, Technologien) insbesondere für Frauen. Prioritäten der Gemeinschaft können je nach Voraussetzungen und Entwicklungsstand eines Landes die nachhaltige Intensivierung der Produktion (bei Ländern mit geringem Einkommen), die Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten und das Risikomanagement (bei rohstoffabhängigen Ländern) sein. Besondere Aufmerksamkeit gilt Mechanismen, mit denen auf Schocks reagiert werden kann. Bei Ländern im Übergang liegt der Schwerpunkt auf der Rehabilitierung der Produktionssysteme. Im Interesse einer die Entwicklungsländer begünstigenden technologischen Entwicklung unterstützt die EG ferner verstärkt die landwirtschaftliche Forschung auf globaler Ebene.
- Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
Die Gemeinschaft unterstützt die Anstrengungen und stärkt die Kapazitäten der Partnerländer (Regierung und Zivilgesellschaft) zur Einbeziehung der Umweltdimension in die Entwicklung, was auch durch die Umsetzung der multilateralen Umweltübereinkommen geschieht12.
Sie intensiviert ihre Initiativen zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen insbesondere als Einnahmequelle (Wälder, Fischerei usw.). Diese Unterstützung kann sich in konkreten Maßnahmen im Bereich der nationalen und regionalen Strategien, aber auch durch eine Teilnahme an bzw. einem Beitrag zu europäischen oder globalen Initiativen oder Organisationen niederschlagen. Die Mittel, die im 7. Rahmenprogramm der Forschung im Dienste der Entwicklung zugedacht sind, werden ebenfalls aufgestockt.
Besondere Aufmerksamkeit wird der nachhaltigen Bewirtschaftung der Waldressourcen gewidmet, um die Arbeitsplätze, das ländliche Leben und die Umweltgüter und -dienstleistungen zu sichern und weiterzuentwickeln, die die Wälder bereitstellen, einschließlich der Förderung einer Waldbewirtschaftung an der Basis und einer verbesserten Bewirtschaftung der Waldressourcen. Die nachhaltige Nutzung von biologischer Vielfalt, einschließlich Systemen von Schutzgebieten, die gerechte Verteilung von Vorteilen aus der Nutzung von Biodiversitaet sowie Institutionen für biologische Sicherheit auf nationaler Ebene werden allesamt gefördert durch Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung der UN-KBV13.
Im Hinblick auf den Klimawandel richtet die Gemeinschaft ihre Anstrengungen auf die Umsetzung des EU-Aktionsplans über Klimawandel und Entwicklung. Das geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Die Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels ist ein zentraler Aspekt der Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder und kleiner Inseln mit Entwicklungsrückstand durch die EG. Was die Kontrolle der Desertifikation und die nachhaltige Bodenbewirtschaftung betrifft, so konzentriert sich die Gemeinschaft auf die Umsetzung des UNCCD14, indem Fragen der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung effektiv in die Strategien der Entwicklungsländer einbezogen werden. All diese Dinge zielen auf eine Verbesserung des nachhaltigen Management von Chemikalien und Abfällen unter Beruecksichtigung ihrer Verbindungen zur menschlichen Gesundheit.
- Prävention von Konflikten und der Anfälligkeit von Staaten
Die EG setzt sich dafür ein, dem Entstehen schwieriger Partnerschaften und anfälliger Staaten vorzubeugen. Sie unterstützt Reformen der Regierungsführung und ein umfassendes Präventionskonzept. Sie fördert eine Kultur der langfristigen Prävention anstelle einer bloßen Reaktion auf die Anfälligkeit von Staaten, Konflikte, Naturkatastrophen und Krisen anderer Art.
Die Gemeinschaft unterstützt weiterhin Konfliktprävention, Konfliktlösung und Friedenssicherung durch Bekämpfung der Ursachen gewalttätiger Konflikte wie etwa Armut, Degradation, Ausbeutung und ungleiche Verteilung von sowie ungleicher Zugang zu Boden und natürlichen Ressourcen, schwache Regierungsführung, Menschenrechtsverletzungen und Geschlechterungleichheit. Ferner fördert sie Dialog, Beteiligung und Aussöhnung im Interesse des Friedens und der Verhinderung des Ausbruchs von Gewalt.
Die Gemeinschaft intensiviert ihre Unterstützung der Anstrengungen der Partnerländer und regionalen Zusammenschlüsse zur Stärkung der Frühwarnsysteme und zum Aufbau von Governance- bzw. institutionellen Kapazitäten, damit diese wirksam im Bereich der Prävention tätig werden können. Außerdem verbessert die EG ihre Fähigkeit, Vorzeichen staatlicher Anfälligkeit zu erkennen, indem sie zusammen mit anderen Gebern die gemeinsame Analyse, das gemeinsame Monitoring und die Bewertung schwieriger, anfälliger oder versagender Staaten verbessert.
Ferner soll die Kommission im Rahmen einer innovativen Politik neue Konzepte in Bereichen wie Migration und Entwicklung, Sicherheit und Entwicklung oder Netze und Zusammenschaltungen entwickeln.
Außerdem verfügt sie anerkanntermaßen über Erfahrungen mit den Modalitäten der Hilfe und insbesondere der allgemeinen und sektorbezogenen Haushaltsunterstützung und darüber hinaus auch mit einem vertieften Dialog über einzelne Sektoren und über die Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Transparenz, Rechenschaftspflicht und die Korruptionsproblematik.
Ergänzend zu diesen Fähigkeiten im Entwicklungsbereich bringt die Kommission auch ihre gesamtes technisches Fachwissen ein, über das sie in verschiedenen Bereichen verfügt, die eigentlich nicht mit den Außenbeziehungen zusammenhängen, aber in denen sie ihre Erfahrungen weitergeben kann - so etwa bei den Politikfeldern - Binnenmarkt, Handel, Steuern, Wettbewerbs, Umwelt, Kohäsion, Beschäftigung und soziale Sicherung, Forschung, Bildung und Kultur.
Das ist es, was die Kommission als Beitrag zu einer Arbeitsteilung gemäß den komparativen Vorteilen jedes einzelnen zur Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe anzubieten hat.
3.3. Stärkung des "Mainstreaming"-Konzepts
An bestimmte Probleme muss neben der Umsetzung spezifischer Aktionen und Politiken im Wege des "Mainstreaming" herangegangen werden, weil sie allgemeine, für alle Initiativen geltende Prinzipien darstellen, die Anstrengungen über mehrere Sektoren hinweg erfordern.
Das betrifft die Förderung der Geschlechtergleichstellung, der Menschenrechte im Allgemeinen und der Rechte der Kinder und der indigenen Völker im Besonderen; ferner die Umweltdimension und die Stärkung von Kapazitäten unter anderem durch die verstärkte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien.
Die Kommission wird dieses Konzept weiterverfolgen, indem sie alle ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen systematisch und strategisch15 einbringt, den Dialog mit den Partnern vertieft und Netze für Expertise und technische Unterstützung einrichtet, die die Ressourcen der Mitgliedstaaten und der Partnerländer zusammenführen.
3.4. Unterstützung globaler Initiativen und weltweiter Fonds
Globale Initiativen und weltweite Fonds sind ein wirksames Instrument, um neue politische Aktionen auf den Weg zu bringen oder laufende Aktionen zu verstärken, wenn ihre Reichweite zu gering ist. Sie können die Aufmerksamkeit und die Bereitschaft der Öffentlichkeit leichter mobilisieren als traditionelle Hilfeeinrichtungen.
Diese Vorgehensweise darf jedoch nicht den Prozess der Anpassung der Länderstrategien und die Einbeziehung der Fonds in den Haushaltszyklus untergraben.
Somit muss fallweise geprüft werden, welchen Mehrwert globale Initiativen und Fonds bieten. Die Kommission gibt sich Kriterien vor, anhand derer über die Beteiligung der Gemeinschaft an und ihren Beitrag zu weltweiten Fonds entschieden wird. Vorrang erhalten dabei Initiativen, die zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele beitragen und die Verfügbarkeit globaler Kollektivgüter erhöhen.
Bei Initiativen, die Maßnahmen in den Entwicklungsländern vorsehen, hängt diese Beteiligung von der Möglichkeit ab, diese Maßnahmen in die nationale Entwicklungspolitik einzubeziehen und eine Koordinierung mit den Programmen der Geber herzustellen.
Weitere Auswahlkriterien sind die vorgesehene Laufzeit dieser Fonds und das Vorhandensein von Ausstiegsstrategien nach einigen Jahren.
4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit
Die Gemeinschaft verfügt über ein breites Modalitätenspektrum für die Umsetzung der Entwicklungshilfe, mit dem sie unter verschiedenen Rahmenbedingungen unterschiedliche Bedürfnisse bedienen kann. Diese Bandbreite des Angebots, die nach den Vorschlägen der Kommission künftig in allen geografischen und thematischen Programmen zur Verfügung steht, ist ein tatsächlicher Mehrwert der Gemeinschaft.
Flankierend zur allgemeinen und sektorbezogenen Entwicklungspolitik gewinnt Haushaltsunterstützung zunehmend an Bedeutung. Dank dieser Unterstützung können die Empfängerländer den Anstieg der Verwaltungskosten auffangen; sie fördert die Harmonisierung und Anpassung an die nationalen Politiken; ihre Transaktionskosten sind geringer und sie fördert ein ergebnisorientiertes Vorgehen. Sektorbezogene Reformen und Regierungsführung lassen sich auch durch andere Interventionsformen in Zusammenarbeit mit anderen Gebern verwirklichen.
In den leistungsfähigsten Ländern wird eine stärker vorhersehbare, mittelfristige Unterstützung eingeführt, um die Fähigkeit zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu steigern.
Die Gemeinschaft richtet sich nach einem ergebnisorientierten Ansatz, der sich auf Fortschrittsindikatoren stützt. Die Konditionalität entwickelt sich immer mehr zu einem "Vertrags"- konzept hin, dem ausgehandelte und als Ergebnisse formulierte wechselseitige Verpflichtungen zugrunde liegen.
Mit dieser Art von Projekten kann insbesondere Unterstützung geleistet werden, wenn die Lage schwierig ist oder sich nicht für Haushaltsunterstützung eignet; außerdem kann so die Zivilgesellschaft unterstützt werden.
Schuldenabbau, der einer indirekten Haushaltsunterstützung gleichkommt, ist mit geringen Transaktionskosten verbunden und fördert die Koordinierung und Harmonisierung der Geber, weshalb er helfen könnten, die Empfänglichkeit von Ländern für externe Schocks zu reduzieren.
Die Gemeinschaftshilfe wird weiterhin hauptsächlich in Form von Zuschüssen geleistet, was sich insbesondere für die ärmsten Länder und die Länder mit den geringsten Rückzahlungsfähigkeiten eignet.
Allerdings spielt die Europäische Investitionsbank durch Investitionen in private und staatliche Unternehmen in den Entwicklungsländern bei der Umsetzung der Gemeinschaftshilfe eine immer wichtigere Rolle. Der EIB wurden zu diesem Zweck im Laufe der letzten Jahre mehrere Aufgaben im Außenbereich zugewiesen. Angesichts dieser immer wichtigeren Rolle sollte darüber nachgedacht werden, wie die Dimension der Armutsbekämpfung und der nachhaltigen Entwicklung bei der Bewältigung dieser Aufgaben besser berücksichtigt werden kann.
Außerdem arbeitet die Gemeinschaft mit den für diese Maßnahmen zuständigen internationalen Organisationen und Einrichtungen zusammen, sofern diese Zusammenarbeit einen Mehrwert darstellt.
Die Auswahl der für jedes Land am besten geeigneten Modalitäten der Gemeinschaftshilfe erfolgt im Rahmen des Programmierungszyklus, der immer mehr auf die Formulierung der sektorbezogenen Politiken sowie die Aufstellung und des Vollzugs der nationalen Haushalte ausgerichtet sein muss.