Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3322 - vom 7. Juli 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 9. Juni 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und den Auswirkungen des industriellen Wandlungsprozesses auf die Politik und die Rolle der KMU (2004/2154(INI))
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Den Strukturwandel begleiten: Eine Industriepolitik für die erweiterte Union" (KOM (2004) 0274),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Eine proaktive Wettbewerbspolitik für ein wettbewerbsfähiges Europa" (KOM (2004) 0293),
- - unter Hinweis auf Artikel II-76 (Unternehmerische Freiheit) des Vertrags über eine Verfassung für Europa,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates bei seiner Tagung vom 23. und 24. März 2000 in Lissabon sowie unter Hinweis auf seine vorausgegangene Entschließung vom 15. März 2000 zu dieser Sondertagung des Europäischen Rates1,
- - in Kenntnis des Berichts Kok über das Wachstum und die Beschäftigung, der dem Rat und der Kommission am 3. November 2004 vorgelegt wurde,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze: Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon" (KOM (2005) 0024),
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates bei seiner Tagung vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen. Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union - 2007-2013" (KOM (2004) 0101) sowie der Mitteilung der Kommission "Finanzielle Vorausschau 2007 - 2013" (KOM (2004) 0487),
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (KOM (2004) 0492),
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (KOM (2004) 0495),
- - in Kenntnis der Entscheidung des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (2001-2005)2,
- - in Kenntnis der Europäischen Charta für Kleinunternehmen, die vom Europäischen Rat im Juni 2000 in Santa Maria da Feira angenommen wurde,
- - in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen (KOM (2005) 0030),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Umsetzung des Risikokapital-Aktionsplans (RCAP) (KOM (2003) 0654),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Europäisches Regieren: Bessere Rechtsetzung" (KOM (2002) 0275),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über Folgenabschätzung (KOM (2002) 0276),
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 11. Juli 1991 über die Industriepolitik der Gemeinschaft in einem offenen und wettbewerbsorientierten Umfeld3, vom 29. Juni 1995 zu der Mitteilung der Kommission über eine Politik der industriellen Wettbewerbsfähigkeit für die Europäische Union4 und vom 23. Oktober 2003 zur Industriepolitik in einem erweiterten Europa5,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0148/2005),
A. unter Betonung der Bedeutung der Industrie in der EU als Arbeitgeber, für die Schaffung von Wohlstand und als Katalysator für Aktivitäten im Dienstleistungssektor,
B. unter Billigung des Ansatzes der Kommission, der darauf beruht, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie unverzichtbar ist, und der darauf abzielt, den Strukturwandel in der Industrie zu begleiten,
C. mit der Feststellung, dass die Zukunft des Industriesektors eng mit dem Wachstum im Dienstleistungssektor verbunden ist; in der Erwägung, dass Dienstleistungen zu einer erhöhten Produktivität im verarbeitenden Gewerbe beitragen und dass das Wachstum in diesem Sektor die Nachfrage nach Dienstleistungen ankurbelt;
D. unter Billigung der Einführung einer neuen Strategie für Wachstum und Beschäftigung in der Union; unter Hinweis darauf, dass die Union einen Rückstand im Bereich der Industriepolitik aufweist und rasches und wirksames Handeln gefordert ist,
E. mit der Feststellung, dass sich die industrielle Struktur der Union mit der Erweiterung erheblich verändert hat und der internationale Wettbewerbsdruck noch zugenommen hat,
F. in Kenntnis der territorialen Dimension der Industriepolitik und der verheerenden Auswirkungen von Standortverlagerungen; unter Hinweis auf die Bedeutung der industriellen Umstellung in den Regionen, in denen eine Restrukturierung der Wirtschaft erfolgt,
G. in der Erwägung, dass sich die Union einer enormen demographischen Herausforderung im Zusammenhang mit der Überalterung der Bevölkerung gegenübersieht, die deutliche Auswirkungen auf den Industriesektor haben wird, unter anderem einen Rückgang der Erwerbsbeteiligung;
H. in der Erwägung, dass das Ziel der Wettbewerbsfähigkeit von den Humanressourcen abhängt; ferner in der Erwägung, dass die quantitative und qualitative Verbesserung der Beschäftigung auch die Industrie betrifft,
I. in der Erwägung, dass die Industrie kein einheitliches Ganzes bildet und dass ein sektorbezogener Ansatz eine bessere Beurteilung der verschiedenen Wettbewerbsfaktoren ermöglicht; ferner in der Erwägung, dass die Art, die Größe und die Tätigkeit der Unternehmen, insbesondere der Kleinunternehmen, berücksichtigt werden müssen; unter Hinweis auf die wirtschaftliche und soziale Bedeutung der kleinen Unternehmen, die mehr als 95 % der Unternehmen der Union ausmachen, und ihre wesentliche Rolle bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie;
J. unter Hinweis darauf, dass die derzeitigen bescheidenen Instrumente der Industriepolitik keine Neuausrichtung der Industrie auf die Hochtechnologie erlauben; in der Erwägung, dass massive finanzielle Aufwendungen - sowohl öffentlicher als auch privater Investoren - für Forschung und Entwicklung (F&E) angezeigt sind,
K. in der Erwägung, dass es unerlässlich ist, den rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmen für die Entwicklung der Unternehmen sowie ihren Zugang zu Gemeinschaftsprogrammen zu verbessern, wobei für die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Unternehmen einschließlich kleiner Unternehmen zu sorgen ist und dabei der erforderliche Abbau legislativer und verwaltungstechnischer Belastungen gebührend zu berücksichtigen ist,
L. unter Hinweis auf die Notwendigkeit aktualisierter Informationen über die Lage der Industrie in der EU nach dem Jahr 2004,
Festlegung von Zielen für die europäische Industriepolitik
- 1. begrüßt es, dass die Kommission beschlossen hat, die Industriepolitik ganz oben auf die europäische Tagesordnung zu setzen;
- 2. tritt für die Förderung einer proaktiven Industriepolitik zur Begleitung und Antizipierung des Strukturwandels und zur Schaffung einer soliden und wettbewerbsfähigen industriellen Basis in Europa ein;
- 3. würdigt die Unterscheidung zwischen De-Industrialisierung und Strukturwandel und schließt sich der Einschätzung der Kommission (in KOM (2004) 0274) an, wonach "die europäische Industrie einen langwierigen Strukturwandel bewältigen muss, der insgesamt positiv ist und gefördert werden sollte"; hält die Analyse dieses Wandels jedoch für unvollständig und ist der Auffassung, dass keine hieb- und stichfesten Daten über Standortverlagerungen vorliegen; ist daher der Meinung, dass die Kommission eine Sachverständigengruppe, die eng mit der Europäischen Stelle zur Beobachtung des Wandels (EMCC) zusammenarbeiten und sich auf deren Sachkenntnis und Erfahrung stützen sollte, auffordern sollte, einen Bericht an den Europäischen Rat über dieses Thema zu verfassen;
- 4. ist der Ansicht, dass die Zunahme der Zahl und der Qualität der Arbeitsplätze eines der wichtigsten Ziele der Industriepolitik sein muss; hält es für unbedingt notwendig, die Attraktivität der Industrie bei den Jugendlichen zu stärken; fordert eine Informationskampagne über die Berufe und das Knowhow in der Industrie parallel zu einer europäischen Politik der Anerkennung von Qualifikationen und des lebenslangen Lernens; fordert die Sozialpartner auf, einen Beitrag zu diesem Ziel zu leisten und ihren Teil der Verantwortung im Hinblick auf die Förderung gemeinsamer Aktionen zu übernehmen;
- 5. ist der Auffassung, dass auch mit Hilfe des sozialen Dialogs ermittelt werden sollte, welche Sektoren am leistungsstärksten und welche am stärksten gefährdet sind; hält zu diesem Zweck die Einberufung einer europäischen Konferenz über die industrielle Entwicklung für angebracht, auf der sich die Sozialpartner, insbesondere die Dublin Stiftung, die mit dem sozialen Dialog und dem Austausch bewährter Verfahren vertraut ist und die sektorbezogene Studien verfasst, regelmäßig mit Mitarbeitern der Kommission austauschen könnten;
- 6. stellt fest, dass im Industriesektor tendenziell vor allem Männer beschäftigt sind; würde es begrüßen, wenn im Rahmen des Engagements der Kommission für das lebenslange Lernen Frauen ermutigt würden, eine Ausbildung für eine Laufbahn in der Industrie zu absolvieren;
- 7. fordert stärkere Anstrengungen bei der Weiterentwicklung der Humanressourcen, die mit ihrem Innovationspotenzial zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Industrie beitragen wird; hält es für unbedingt notwendig, die Attraktivität der Industrie bei den Jugendlichen zu stärken; fordert eine Informationskampagne über die Berufe und das Knowhow in der Industrie parallel zu einer europäischen Politik der Anerkennung von Qualifikationen und des lebenslangen Lernens;
- 8. hofft, dass die Industriepolitik die Entstehung von europäischen "Industrie-Champions" in der Industrie ermöglicht;
- 9. ist der Ansicht, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie durch die gemeinschaftlichen Instrumente im Bereich der Forschungspolitik, wie etwa Technologieplattformen und technologische Initiativen, gefördert werden sollte;
- 10. vertritt die Auffassung, dass die europäische Industriepolitik die Innovationsfähigkeit der Industrie unter anderem auch in den technischen, technologischen und marktrelevanten Bereichen stärken muss;
- 11. ist der Auffassung, dass die zunehmende Konkurrenz durch Schwellenländer die öffentlichen Behörden veranlassen sollte, günstige Bedingungen für neu entstehende Produktionen bzw. Kombinationen neuer Produkte zu schaffen, die nicht nur einen Mehrwert darstellen, sondern auch qualifizierte Arbeitsplätze schaffen und den komparativen Vorteil Europas sichern sollen;
- 12. vertritt die Auffassung, dass die europäische Industriepolitik den sozialen Zusammenhalt aufrechterhalten und so zu einer ausgewogenen Entwicklung führen sollte;
- 13. weist darauf hin, dass die wirtschaftlichen und sozialen Akteure in die Begleitung und Antizipierung des Strukturwandels einbezogen werden müssen, so dass sie durch Vereinbarungen innovative Formen der Arbeitsorganisation fördern und den Arbeitnehmern die erforderliche Ausbildung für ihre Anpassung an diesen Wandel bieten können;
Berücksichtigung der verschiedenen Dimensionen der europäischen Industriepolitik
- 14. billigt den sektorbezogenen Ansatz der Kommission und erwartet, dass sie unabhängige und objektive Bilanzen über die Wettbewerbsfähigkeit nach Sektoren einschließlich ihrer Wettbewerbskraft in einem globalen Kontext erstellt; fordert, dass in diesen sektorbezogenen Diagnosen der Beschäftigung und den Auswirkungen der Industrie auf die Beschäftigungssituation Rechnung getragen wird und ökologische und soziale Aspekte bewertet werden; ist der Ansicht, dass diese Diagnosen dazu dienen müssen, den Bedarf, mit dem die Industrie konfrontiert sein wird, festzustellen und zu antizipieren;
- 15. ist der Ansicht, dass die Sozialpartner konsultiert und möglichst zur Beteiligung an der Ausarbeitung der Bilanzen eingeladen werden sollten, um zu gewährleisten, dass die Bilanzen über die Wettbewerbsfähigkeit nach Sektoren sinnvoll sind und Beschäftigungsfragen entsprechend Rechnung tragen;
- 16. fordert, dass die Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der kleinen und mittleren Industriezweige in Produktion und Outsourcing im Rahmen des sektorbezogenen Ansatzes durch die Schaffung von Kooperationsketten berücksichtigt wird; fordert ferner, dass Kleinstunternehmen, die mehr als 92 % der Unternehmen der EU ausmachen, bei diesem Ansatz berücksichtigt werden; bekräftigt, wie wichtig die Europäische Charta für Kleinunternehmen ist, und bekräftigt seine Forderung, dass ihr ein rechtsverbindlicher Charakter verliehen werden sollte; fordert einen entsprechenden Beschluss des Rates;
- 17. bedauert, dass die Kommission es versäumt hat, sich um die Sektoren und Regionen, die stark unter einem Strukturwandel leiden, zu kümmern, denn die Regierungen haben die Pflicht, sehr gezielte und kurzfristig wirksame Maßnahmen für die betroffenen Arbeitnehmer, Regionen und Sektoren durchzuführen, zumal dafür die Strukturfonds und insbesondere der Europäische Sozialfonds in Anspruch genommen werden könnten;
- 18. weist nachdrücklich auf die strukturierende Dimension der Industrie in Europa hin; fordert die Kommission auf, dies in den Verhandlungen über die Strukturfonds und das Rahmenprogramm zu berücksichtigen; erwartet, dass entsprechende Mittel für die Schaffung und Entwicklung von Polen der Wettbewerbsfähigkeit und von wettbewerbsfähigen industriellen Clustern zweckgebunden werden; betont gleichzeitig, dass die Qualität der Ergebnisse genauso bedeutend ist wie die Höhe der in diese Fonds investierten Finanzmittel;
- 19. regt an, spezifische Maßnahmen in den besonders durch Standortverlagerungen gefährdeten Sektoren - wobei zwischen Betriebsverlagerungen innerhalb und außerhalb der EU zu unterscheiden ist - anzunehmen und Sektoren mit komparativen Vorteilen bzw. High-Tech-Sektoren unterschiedlich zu behandeln, und zwar auf der Grundlage eines Berichts der Kommission, in dem unter anderem die sozialen und regionalen Auswirkungen dieser Faktoren berücksichtigt werden;
- 20. ist beunruhigt über das Fehlen von verfügbaren Daten über die Industrie in den neuen Mitgliedstaaten; fordert die Kommission auf, eine Bestandsaufnahme in Bezug auf die Industrie durchzuführen und parallel dazu einen Aktionsplan auszuarbeiten, um auf die Gefahren für die Industrie und die Arbeitsplätze in diesen Staaten zu reagieren; fordert die Kommission auf, spezifische Folgemaßnahmen zur Überwachung der Errungenschaften im Hinblick auf den Binnenmarkt in diesen Ländern durchzuführen; weist nachdrücklich auf den Mangel an Kenntnissen über kleine und insbesondere handwerkliche Betriebe in allen - auch den alten - Mitgliedstaaten hin und bekräftigt seine Forderung nach statistischen und wirtschaftlichen Studien und Analysen über diese Unternehmen;
- 21. unterstreicht die Kernaussage der Kommission, wonach die Regulierung vereinfacht werden muss, um die immer noch geringe Wettbewerbsfähigkeit der neuen Mitgliedstaaten zu erhalten, und vertritt die Auffassung, dass dieser Ruf nach einer Lockerung der gesetzlichen Auflagen für alle EU-Staaten gelten sollte, wenn die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt verbessert und ein reales Beschäftigungswachstum sichergestellt werden sollen;
- 22. weist auf die enorme Herausforderung hin, mit der die Union im Zusammenhang mit dem künftigen Eintritt von Arbeitgebern in den Ruhestand konfrontiert sein wird, und betont, dass Millionen von Arbeitsplätzen auf dem Spiel stehen; fordert die Kommission und den Rat auf, eine mit den Unternehmerverbänden abgestimmte Gemeinschaftsstrategie für die Übertragung und Übernahme von bestehenden, rentablen Unternehmen auszuarbeiten;
Eine Methode und ein ordnungspolitischer Rahmen für unsere Ziele im Bereich der Industriepolitik
- 23. ist der Ansicht, dass die Industriepolitik zu einem Bestandteil der revidierten Lissabon-Strategie werden muss; fordert, dass die industrielle Dimension unter allen drei Pfeilern der Strategie berücksichtigt wird;
- 24. begrüßt den Vorschlag für ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Lissabon-Ziele und weist nachdrücklich darauf hin, dass dieses klare Ziele für die Mitgliedstaaten umfassen muss; ist allerdings der Meinung, dass die zehn vorgeschlagenen thematischen Prioritäten derzeit den Herausforderungen auf dem Gebiet der Industriepolitik nicht ausreichend Rechnung tragen;
- 25. ist der Ansicht, dass die Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Gemeinschaftspolitiken, die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie haben, am besten genutzt werden könnten, wenn dieses Ziel in das Aktionsprogramm zur Umsetzung der Lissabon-Agenda aufgenommen würde;
- 26. hält das Engagement der Kommission für eine bessere Rechtsetzung für vorrangig; erwartet, dass das Parlament und der Rat einen Beitrag dazu leisten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für jeden einzelnen Sektor klare Ziele für die Vereinfachung und umfassende Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens festzulegen;
- 27. fordert, dass die Systeme zur Abschätzung der Auswirkungen der neuen Rechtsvorschriften verbessert werden; bedauert, dass sich diese Systeme auf Unternehmen im Allgemeinen beschränken und trotz der Bedeutung der Klein- und Kleinstunternehmen nicht die Auswirkungen auf diese Unternehmen analysiert werden; bedauert ferner, dass diese Systeme nicht transparent sind und Unternehmerverbände nicht auf die Abschätzung der Auswirkungen reagieren können; erwartet von der Kommission, dass sie eine klare und transparente Methode für deren Durchführung beschließt, die die wirksame Einbeziehung maßgeblicher Akteure aus dem Industriesektor vorsieht;
- 28. fordert nachdrücklich, dass die Kommission alle Sozialpartner, und insbesondere die Gewerkschaften, konsultiert;
- 29. weist nachdrücklich darauf hin, dass ein stabiler makroökonomischer Rahmen gegeben sein muss, auf den sich die Unternehmen bei ihren eigenen Wirtschaftsprognosen stützen können; hält es daher für sinnvoll, sich vermehrt auf die Grundzüge der Wirtschaftspolitik und die beschäftigungspolitischen Leitlinien zu stützen;
Instrumente zur Unterstützung der europäischen Industrie
- 30. betont, dass zahlreiche bestehende Instrumente nicht einfach genug sind, um von allen Unternehmen eingesetzt zu werden; weist auch nachdrücklich darauf hin, wie wichtig Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für KMU sind; stellt fest, dass die kleinen Unternehmen derzeit nur begrenzt von den 1aufenden Gemeinschaftsprogrammen profitieren, weil diese sehr komplex sind, Garantien erfordern oder verwaltungstechnische Schwierigkeiten bestehen; fordert die Kommission auf, sie zu verbessern und eine Abstimmung mit den Unternehmerverbänden einzuleiten, um sie effizienter zu gestalten, insbesondere im Hinblick auf bessere Möglichkeiten für den Transfer von F&E an KMU, sowie mit Unterstützung der Mitgliedstaaten gezielte Informationskampagnen zu planen;
- 31. fordert, dass das 7. F&E-Rahmenprogramm eine klare langfristige Strategie zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der Industrie einschließlich jener der KMU umfasst; unterstützt die Entwicklung von langfristigen Technologie-Programmen der Industrie, an denen sowohl öffentliche als auch private Partner teilnehmen;
- 32. fordert, dass den Technologieplattformen als wesentliches Instrument zur Unterstützung der Innovation und der europäischen Industrie größeres Gewicht beigemessen wird; ist der Ansicht, dass bei der Gestaltung der Technologieplattformen die Struktur der europäischen Industrie berücksichtigt werden muss, die vor allem aus KMU besteht;
- 33. weist nachdrücklich auf das Wettbewerbsproblem der europäischen Wirtschaft hin, das u. a. auf das so genannte Paradox zwischen der Erlangung wissenschaftlicher Kenntnisse (die in der Europäischen Union ausreichend vorhanden sind) und der dennoch nicht ausreichenden Fähigkeit zur Umsetzung dieser Kenntnisse in Innovation und vor allem Produktion zurückzuführen ist; ist der Ansicht, dass sich dies durch Mitwirkung der Industrie an der Festlegung der Prioritäten für die finanzielle Unterstützung verbessern lässt und daher auf die Beteiligung der Industrie am 7. Rahmenprogramm und die Verbesserung der Position der KMU in diesem Programm hingewirkt werden muss;
- 34. fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten zu prüfen, im Rahmen des 7. Rahmenprogramms die bestehenden Unternehmensnetzwerke sowie das Programm Eureka zu konsolidieren, in dem die Unternehmen weitgehend vertreten sind;
- 35. erwartet vom Mehrjahresprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, dass es europäische Kleinunternehmen in ihrer Entwicklung unterstützt und ein Instrument zur Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen wird; ist der Auffassung, dass es so die tatsächliche Einbeziehung dieser Unternehmen in die Industriepolitik der EU ermöglichen könnte;
- 36. unterstützt das Ziel der Verringerung des Gesamtvolumens an Unternehmensbeihilfen, weist jedoch auf den Nutzen bestimmter Beihilfen zur Überwindung mancher Schwächen des Marktes hin, etwa was die Beihilfen für F&E oder für die Ausbildung, insbesondere berufliche Bildung und Lehre, sowie jene zur Beratung und Begleitung im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen anbelangt; hält es für hochwichtig, die Industrie attraktiver für junge Leute zu machen, etwa durch Beihilfen für F&E und Informationen über industrielle Ausbildungsberufe und Fertigkeiten, die mit einer europäischen Politik der Anerkennung der Qualifikationen und des lebenslangen Lernens einhergehen sollten; ist besorgt, dass die Beihilfen mit regionaler Ausrichtung für große Unternehmen außerhalb der derzeit gemäß Artikel 87 Absatz 3 des Vertrags förderfähigen Gebiete mit wenigen Ausnahmen völlig abgeschafft werden sollen;
- 37. ist der Auffassung, dass im Rahmen eines umfassenden und harten internationalen Wettbewerbs immer qualifiziertere und wettbewerbsfähigere Arbeitskräfte zur Verfügung stehen müssen;
- 38. ist der Auffassung, dass Bildung und Ausbildung, insbesondere im Bereich der neuen Technologien, Vorrang genießen müssen, wenn Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung gefördert werden sollen, und dass die Mitgliedstaaten dazu eine objektive Bewertung ihrer Bildungs- und Ausbildungssysteme vornehmen sollten;
- 39. fordert deshalb die Unterstützung einer wirksameren Forschungs- und Innovationspolitik, und zwar durch einen Schwerpunkt auf flankierende Maßnahmen, wie der Vollendung des Binnenmarkts und der Schaffung einer kostengünstigeren und flexibleren Patentpolitik mit einem besseren Zugang für KMU;
- 40. stellt fest, wie wichtig staatliche Beihilfen für KMU in den Mitgliedstaaten sind; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Strukturfonds sämtliche Instrumente zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozioökonomischen Umstellung in den Regionen, die von Standortverlagerungen betroffen sind, beizubehalten; fordert nachdrücklich eine bessere Berücksichtigung der Klein- und Kleinstunternehmen in diesen Regionen und allgemeiner in der Kohäsionspolitik insgesamt; fordert die Kommission und den Rat in diesem Zusammenhang auf, die Empfehlungen der Europäischen Charta für Kleinunternehmen in Bezug auf die Ziele Konvergenz, Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenarbeit unter die Prioritäten aufzunehmen;
- 41. erwartet eine klareren und leistungsfähigen Rahmen für das geistige Eigentum und hofft, dass die Richtlinien über die Achtung der Rechte am geistigen Eigentum und über das Gemeinschaftspatent verabschiedet werden;
- 42. hält es für unerlässlich, Begleitinstrumente für die Unterstützung der Industrie der Union im Hinblick auf ihre Behauptung auf Märkten außerhalb der Union zu entwickeln und so eine aktive Rolle für das Wachstum der Schwellenländer zu spielen;
- 43. fordert die Kommission auf, auch auf Ebene der Union Instrumente (beispielsweise Schaffung von Risikokapitalfonds) zu finden, die in der Lage sind, die Gründung neuer Unternehmen, vor allem im Sektor der neuen Technologien, und Aktionen für Spinoff-Unternehmen zu fördern;
- 44. unterstützt die Empfehlungen, wonach den Unternehmen eine Entwicklung auf internationaler Ebene ermöglicht werden soll; wünscht, dass sie auch für KMU gelten; fordert die Kommission auf, auf die von der WTO vorgesehenen Schutzinstrumente zurückzugreifen, wenn ein europäischer Industriesektor Opfer illegaler Handelspraktiken wird;
- 45. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Fragmentierung der europäischen Finanzmärkte das reibungslose Funktionieren der Märkte für Risikokapital behindert, und hält es für vorrangig, hier Abhilfe zu schaffen, um den Zugang der Unternehmen zu Finanzierungsquellen zu vereinfachen; weist darauf hin, dass es notwendig ist, den Zugang der Unternehmen zu den Finanzierungsinstrumenten zu verbessern und Finanzierungen auf der Grundlage von Garantie- und Bürgschaftssystemen bereitzustellen; fordert, dass innovative Finanzierungssysteme entwickelt werden, um den neuen Erfordernissen von Unternehmen einschließlich Klein- und Kleinstunternehmen in Bezug auf materielle und immaterielle Investitionen zu entsprechen, insbesondere in den Bereichen Normung, Technologie, Umwelt und Marktpräsenz; erwartet Maßnahmen, um die Verbindung zwischen Beteiligungskapital und Fonds sowie die Bemühungen um eine Zusammenarbeit zwischen Fonds, Unternehmen, Industrie und Universitäten zu fördern; fordert, dass in diesem Zusammenhang den auf KMU ausgerichteten Instrumenten besondere Aufmerksamkeit zukommen muss;
- 46. hält es angesichts der unvollständigen Märkte für notwendig, dass die Regierungen die Entwicklung von Tätigkeiten in Bereichen fördern sollten, in denen die Risiken von der Privatwirtschaft für zu groß gehalten werden; hält es in diesem Rahmen für dringend geboten, zu ermitteln, welche Sektoren, die einen hohen Mehrwert darstellen, insbesondere im Bereich der neuen Technologien, staatlicherseits gefördert werden könnten, um qualifizierte Arbeitsplätze zu sichern; hält es ferner für ihre Pflicht, als positiv nach außen wirkende Maßnahmen Forschung und Innovation weiterzuentwickeln;
- 47. betont, dass eine wirksame Industriepolitik auf eine globale Dimension ausgerichtet sein sollte, und hofft, dass die neue Generation von Programmen für die Außenhilfe der Union für den Zeitraum 2007-2013 strategisch dazu eingesetzt wird, die Internationalisierung der europäischen Unternehmen, vor allem der KMU, auf den Märkten von Drittstaaten zu fördern und zu unterstützen;
- 48. erwartet, dass der Bedeutung und den Bedürfnissen der europäischen Industrie, insbesondere der KMU, bei der Ausarbeitung der neuen Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 Rechnung getragen wird;
- 49. ist der Ansicht, dass in der erweiterten Union die Kommunikationsinfrastrukturen und die Logistik bei der Förderung der Entwicklung der Industrie und der wirtschaftlichen Integration eine wesentliche Rolle spielen; hält die umgehende Fertigstellung des transeuropäischen Verkehrsnetzes, insbesondere der Grenzabschnitte, für unerlässlich und erwartet eine angemessene Unterstützung aus dem Gemeinschaftshaushalt für den Zeitraum 2007-2013;
- 50. schlägt im Zusammenhang mit dem Entwurf für eine Reform der staatlichen Beihilfensysteme vor, dass im Zusammenhang mit den Lissabon-Zielen eine klare Aktionslinie zugunsten der Innovation festgelegt wird, die horizontal für alle Sektoren gilt; ist der Auffassung, dass Innovation - im weiteren Sinne, also nicht nur im Hinblick auf rein technologische Aspekte - ein wesentliches Ziel im Rahmen der industriepolitischen Strategie der Gemeinschaft darstellen muss;
- 51. weist darauf hin, dass alle Initiativen, die auf die Förderung des Größenwachstums der Unternehmen abzielen, damit diese dem Wettbewerb auf dem globalen Markt standhalten können, unterstützt werden müssen;
- 52. fordert die Kommission auf, die Ergebnisse regelmäßig zu bewerten, vor allem was die Frage betrifft, ob tatsächlich Arbeitsplätze geschaffen und Anreize für Forschung und Entwicklung geboten wurden, zumal die Analyse nicht bloß die finanziellen Aspekte betreffen sollte;
- 53. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
1 AB1. C 377 vom 29.12.2000, S. 164.
2 AB1. L 333 vom 29.12.2000, S. 84.
3 AB1. C 240 vom 16.9.1991, S. 213.
4 AB1. C 183 vom 17.7.1995, S. 26.
5 AB1. C 82 E vom 1.4.2004, S.627.