Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 308157 - vom 7. Juni 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 28. April 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der Roma in der Europäischen Union
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf das Begehen des Internationalen Roma-Tags am 8. April 20051,
- - unter Hinweis auf den von den Staats- und Regierungschefs am 29. Oktober 2004 unterzeichneten Verfassungsvertrag, der in seinem zweiten Teil die Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthält,
- - gestützt auf die Artikel 3, 6, 7, 29 und 149 des EG-Vertrags, in welchen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, allen Bürgern gleiche Chancen zu gewährleisten,
- - gestützt auf Artikel 13 des EG-Vertrags, der es der Europäischen Gemeinschaft erlaubt, angemessene Maßnahmen zum Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft zu ergreifen,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft2, welche Diskriminierungen aus ethnischen Gründen verbietet,
- - unter Hinweis auf Artikel 4 des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten sowie auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
- - unter Hinweis auf die Empfehlung 1557/2002 der parlamentarischen Versammlung des Europarats, insbesondere die Artikel 3 und 15, in denen die weitverbreitete Diskriminierung der Roma, die notwendige Stärkung des Systems der Überwachung von gegen sie gerichtete Diskriminierungen und die Notwendigkeit der Lösung des Problems des rechtlichen Status der Roma hingewiesen wird,
- - unter Hinweis auf das von der COCEN-Gruppe im Vorfeld des Europäischen Rates von Helsinki 1999 angenommene Dokument "Die Situation der Roma in den Bewerberländern", in dem die Notwendigkeit betont wird, das Bewusstsein über den Rassismus und die Diskriminierungen, die sich gegen die Roma richten, zu erhöhen,
- - unter Hinweis auf das UN-Abkommen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Gleichbehandlung in Beruf und Beschäftigungs,
- - unter Hinweis auf die Charta der europäischen Parteien für eine nichtrassistische Gesellschaft2,
- - unter Hinweis auf die Schaffung einer Gruppe von Kommissionsmitgliedern, die für die Grundrechte, den Kampf gegen die Diskriminierung und die Chancengleichheit zuständig sind3, wobei das Europäische Parlament in diesem Zusammenhang die Tagesordnung dieser Gruppe erwartet,
- - unter Hinweis auf die Verordnung des Rates (EG) Nr. 1035/97 vom 2. Juni 1997 zur Schaffung einer Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit4, auf die jährlichen und themenbezogenen Berichte der Beobachtungsstelle (EUMC) über den Rassismus in der EU und auf das Grünbuch der Kommission über die Gleichheit und die Bekämpfung von Diskriminierungen in einer erweiterten Europäischen Union (KOM (2004) 379);
- - unter Hinweis auf die vor kurzem erfolgte Veröffentlichung eines Berichts durch die Kommission, in dem auf das höchst Besorgnis erregende Ausmaß der Feindseligkeiten und Menschenrechtsverletzungen gegen Roma und Fahrende in Europa aufmerksam gemacht wirds,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung 27. Januar 2005 zum Holocaust, Antisemitismus und Rassismus6,
- - unter Hinweis auf internationale Rechtsinstrumente wie etwa die Allgemeine Empfehlung XXVII ("Diskriminierung der Roma") des Ausschusses der Vereinten Nationen zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) und die allgemeine politische Empfehlung 3 (Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz gegenüber den Roma) der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI)7,
- - in Kenntnis des von den OSZE-Teilnehmerstaaten einschließlich der EU-Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer angenommenen umfassenden Aktionsplans, der sich auf die Verbesserung der Situation der Roma und Sinti auf dem Gebiet der OSZE-Staaten konzentriert und in dem sich die Staaten unter anderem verpflichten, ihre Bemühungen zu verstärken, um zu gewährleisten, dass die Volksgruppen der Roma und Sinti eine umfassende und gleichberechtigte Rolle in unseren Gesellschaften spielen können, und um ihrer Diskriminierung ein Ende zu setzen,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der B. April zum Internationalen Roma-Tag erklärt wurde und als Feiertag der Roma sowie als eine Gelegenheit zur Stärkung des Bewusstseins über die größte ethnische Minderheit in Europa und das Ausmaß ihrer sozialen Ausgrenzung gilt,
B. in der Erwägung, dass die 12 bis 25 Millionen in Europa lebenden Roma, von denen 7 bis 9 Millionen in der Europäischen Union leben, aus rassistischen Gründen diskriminiert werden und viele von ihnen schwerer struktureller Diskriminierung, Armut, sozialer Ausgrenzung sowie Mehrfachdiskriminierungen aufgrund des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Ausrichtung und einer Behinderung ausgesetzt sind,
C. unter Hinweis auf die Wichtigkeit, die fortgesetzten und gewaltsamen Tendenzen zum Rassismus und zur rassistischen Diskriminierung der Roma zu beseitigen, und im Bewusstsein, dass jede Form der Straffreiheit von rassistischen Angriffen, Hassparolen, körperlichen Angriffen durch Extremistengruppen, rechtswidrigen Räumungen und Schikanierung durch Polizeiangehörige aus Gründen der Romafeindlichkeit den Rechtsstaat und die Demokratie schwächt, die Wiederholung solcher Verbrechen fördert und entschiedene Bekämpfungsmaßnahmen erfordert,
D. im Bewusstsein, dass die mangelnde Bekämpfung von gegen Roma gerichteter rassistischer Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit, insbesondere seitens der Behörden, ein Faktor ist, welcher das Weiterbestehen dieser Probleme in der Gesellschaft fördert,
E. in der Erwägung, dass die Roma-Gemeinschaft immer noch nicht in allen Mitgliedstäaten und Beitrittsländern als eine ethnische oder nationale Minderheitengruppe angesehen wird und somit nicht in den Genuss der mit einem solchen Status einhergehenden Rechte kommt,
F. in der Erwägung, dass zwar viele Mitgliedstaaten die Richtlinie 2000/43/EG zügig in nationales Recht umgesetzt haben, aber einige Mitgliedstaaten dies noch nicht bzw. unvollständig oder mangelhaft getan haben,
G. unter Hinweis darauf, dass der Holocaust an den Roma entsprechend der Schwere der Nazi-Verbrechen, deren Ziel es war, die Roma in Europa physisch zu vernichten, voll anerkannt werden muss, und mit der Forderung an die Kommission und die Behörden, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit die Schweinemast auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Lety u Pisku eingestellt und eine würdige Gedenkstätte eingerichtet wird,
H. unter Hinweis darauf, dass eine große Anzahl von Roma Opfer des Kriegs und ethnischer Säuberungen in verschiedenen Teilgebieten des ehemaligen Jugoslawiens waren und dort weiterhin Opfer von Verfolgung sind;
I. ferner in der Erwägung. dass eine bedeutende Anzahl asylsuchender Roma aus den Aufnahmemitgliedstaaten abgeschoben wurde, die damit gegen den Grundsatz des nonrefoulement gemäß der Genfer Konvention aus dem Jahre 1951 und der zugehörigen Protokolle verstoßen haben,
J. bedauernd, dass die Roma auch weiterhin in den Regierungsstrukturen und Behörden der Mitgliedsstaaten und Beitrittsländer unterrepräsentiert sind, in denen sie einen erheblichen Anteil der Bevölkerung darstellen; in der Erwägung, dass die betreffenden Regierungen sich verpflichtet haben, die Anzahl der in den Entscheidungsstrukturen beteiligten Roma zu erhöhen, aber noch Fortschritte in diesem Bereich machen müssen,
K. in der Erkenntnis der Notwendigkeit, eine wirksame Beteiligung der Roma am politischen Leben sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf Entscheidungen, die das Leben und Wohlergehen der Roma-Gemeinschaften betreffen,
L. unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass in keinem Fall neue Staatsangehörigkeitsbestimmungen so gestaltet und umgesetzt werden dürfen, dass sie Personen, die legitime Staatsangehörigkeitsanträge stellen, diskriminieren oder seit langem in Mitgliedstaaten wohnhaften Roma die Staatsbürgerschaft vorenthalten,
M. in der Erwägung, dass es für eine Anzahl von Ländern deutliche Hinweise darauf gibt, dass Dienststellen der Polizei und anderer für die strafrechtliche Verfolgung zuständiger Behörden mit Vorurteilen gegen die Roma behaftet sind, was zu einer systematischen rassistischen Diskriminierung bei der strafrechtlichen Verfolgung führt,
N. in der Erwägung, dass die Roma im Gesundheits- und Sozialversicherungswesen regelmäßig diskriminiert werden; und mit Besorgnis darüber, dass Fälle von Segregation auf Entbindungsstationen sowie von Sterilisierungen von Roma-Frauen ohne deren nach ausreichender Information erteilte Einwillung zu verzeichnen sind,
0. in der Erwägung, dass die Lebensbedingungen weitgehend unter der Norm liegen und unhygienisch sind und offensichtlich weitgehend Ghettobildung besteht, wobei die Roma regelmäßig daran gehindert werden, aus solchen Zonen auszuziehen,
P. unter Hinweis auf die in mehreren Mitgliedstaaten bestehende Rassentrennung im Schulsystem, wobei die Roma-Kinder entweder in getrennten Klassen mit niedrigerem Niveau oder in Klassen für geistig Behinderte unterrichtet werden, in der Erkenntnis, dass ein verbesserter Zugang zu Bildung und Chancen auf akademische Abschlüsse von Roma für Fortschritte im Hinblick auf bessere Aussichten der Roma-Gemeinschaften wesentlich sind;
Q. in der Erwägung, dass die Roma-Gemeinschaften unannehmbar stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind und daher spezifische Maßnahmen erforderlich sind, um ihren Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern,
R. in der Erwägung, dass die Roma-Gemeinschaften bei der Anerkennung ihrer Kultur auf große Schwierigkeiten stoßen, und in der Erwägung, dass die wichtigen Medien in den meisten Mitgliedstaaten und Beitrittsländern die Roma in ihren Programmen weiterhin unterrepräsentieren und gleichzeitig ein negatives Stereotyp der Roma-Bevölkerung in Zeitungsartikeln sowie Fernseh- und Radiosendungen bestärken, sowie ferner
unter Hinweis darauf, dass die Nutzung neuer Kommunikationstechnologien, einschließlich des Internet, auch bei der Bekämpfung der Romafeindlichkeit dienen kann,
- 1. verurteilt nachdrücklich jede Form der Diskriminierung, mit der die Roma-Bevölkerung konfrontiert ist; '
- 2. fordert den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Kandidatenländer auf, die Anerkennung der Roma als europäische Minderheit in Erwägung zu ziehen;
- 3. begrüßt die vor kurzem abgegebene Erklärung von Kommissionspräsident Barroso hinsichtlich der Wichtigkeit der Beseitigung von Diskriminierungen der Roma-Bürger und der Rolle der Lissabon-Strategie bei der Verbesserung der Chancen für die Romal; fordert den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer nachdrücklich auf, auf lokaler, regionaler, nationaler oder europäischer Ebene öffentlich Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen der Romafeindlichkeit zu ergreifen;
- 4. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, der Bekämpfung der Romafeindlichkeit in ganz Europa bei ihren Prioritäten für 2007, das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle, deutliches Gewicht einzuräumen, und fordert ferner die politischen Parteien und die Zivilgesellschaft auf allen Ebenen auf, klar zum Ausdruck zu bringen, dass rassistischer Hass gegen Roma in der europäischen Gesellschaft nicht toleriert wird;
- 5. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen der politischen Anforderungen der Kopenhagener Kriterien weiterhin sicherzustellen, dass die Bewerberländer tatsächlich Anstrengungen unternehmen, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und die Menschen- und Minderheitenrechte zu schützen, insbesondere die der Roma-Bevölkerung;
- 6. fordert, dass die Kommission eine Mitteilung darüber ausarbeitet, wie die EU in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Bemühungen zur Verbesserung der Situation der Roma am besten koordinieren und fördern kann, und ein Aktionsprogramm mit eindeutigen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer zu verabschieden, um eine verbesserte wirtschaftliche, soziale und politische Integration der Roma zu erreichen;
- 7. empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Richtlinie 43/2000/EG zügig in nationales Recht umzusetzen, und fordert jene Mitgliedstaaten, gegen die ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unterlassener Mitteilung eröffnet wurde, auf, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Fortschritte voranzutreiben; fordert den Rat auf, während der luxemburgischen Präsidentschaft den vorgeschlagenen gemeinschaftlichen Rahmenbeschluss zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu fassen, der Verbrechen aus Hass in der ganzen EU zum Strafbestand macht und zu dem das Europäische Parlament erneut konsultiert werden muss;
- 8. fordert die Mitgliedstaaten und Beitrittsländer auf, einzelstaatliche Rechts- und Verwaltungsbestimmungen zu stärken, welche die Romafeindlichkeit ausdrücklich und spezifisch bekämpfen und direkte oder indirekte rassistische Diskriminierung und damit verbundene Intoleranz in allen Bereichen des öffentlichen Lebens verbieten;
Kommentar zur Verabschiedung der Lissabon-Scorekarte V am 17. März 2005.
- 9. fordert die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer auf, ihre besten Praktiken zur Förderung der Roma-Kultur auszutauschen;
- 10. fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um jedwede Form von Rassenhass und Aufforderung zur Diskriminierung und Gewalt gegen die Roma in den Medien und anderen Arten der Kommunikationstechnologien zu beseitigen; fordert die wichtigen Medien auf, vorbildliche Praktiken bei der Personaleinstellung einzuführen, so dass der Bevölkerungsstruktur Rechnung getragen wird;
- 11. fordert die Mitgliedstaaten und die Bewerberländer auf, eine Strategie zu entwickeln, die der Notwendigkeit einer verstärkten aktiven und passiven Beteiligung der Roma an Wahlen Rechnung tragen;
- 12. unterstreicht die Notwendigkeit, gleiche soziale und politische Rechte für Migranten mit Roma-Herkunft zu gewährleisten;
- 13. unterstreicht, dass das Nichtvorhandensein von Personalpapieren ein schwerwiegendes Hindernis für die Ausübung der Grundrechte durch Roma in ganz Europa sowie im Hinblick auf ihren Zugang zu Leistungen darstellt, die für die soziale Integration entscheidend sind;
- 14. fordert alle Mitgliedstaaten und Beitrittsländer nachdrücklich auf, positive Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang der Roma zum Arbeitsmarkt zu verbessern und ihre langfristige Beschäftigung zu fördern;
- 15. fordert jene Mitgliedstaaten, in denen Roma-Kinder auf Schulen für geistig Behinderte geschickt oder in separaten Klassen unterrichtet werden, auf, innerhalb einer bestimmten Frist Programme zur Beseitigung der Segregation aufzulegen und so den freien Zugang der Roma-Kinder zu qualitativ hochwertiger Schulbildung zu gewährleisten und das Entstehen von Abneigung gegenüber den Roma unter den Schulkindern zu verhindern;
- 16. weist auf die Entschließung des Rates und der im Rat vertretenden Unterrichtsminister vom 22. Mai 1989 zur Bildung der Kinder von Roma, Sinti und Fahrenden' hin und ist der Auffassung, dass die Gewährleistung des Zugangs aller Roma-Kinder zur regulären Bildung eine Priorität bleibt;
- 17. fordert die Mitgliedstaaten und Beitrittsländer auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den gleichberechtigten Zugang aller Bürger zum Gesundheitswesen und zu Leistungen der sozialen Sicherheit sicherzustellen, jeglicher diskriminierender Praxis, insbesondere der Segregation von Roma auf Entbindungsstationen ein Ende zu setzen und der erzwungenen Sterilisierung von Roma-Frauen Einhalt zu gebieten;
- 18. Begrüßt die Bildung des Europäischen Forums der Roma und Fahrenden sowie die Arbeit der Gruppen innerhalb des Parlaments, die sich mit den Anliegen der Roma und der Minderheiten befassen; erkennt die Bedeutung der Zusammenabeit mit solchen Gremien bei der Gestaltung der Politik für die Roma in Europa;
- 19. ist der Auffassung, dass die gegenwärtige Ghettobildung in ganz Europa unannehmbar ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zur Vermeidung solcher Ghettos zu ergreifen, diskriminierende Praktiken zu bekämpfen, Wohnungen zur Verfügung zu stellen und einzelnen Angehörigen der Roma-Bevölkerung dabei zu helfen, alternative hygienische Unterkünfte zu finden;
- 20. fordert die Regierungen in Regionen mit einer starken Roma-Bevölkerung nachdrücklich auf, in Übereinstimmung mit ihren zu einem früheren Zeitpunkt eingegangenen Verpflichtungen weitere Maßnahmen zur Einstellung von Beamten aus der Roma-Bevölkerung auf allen Verwaltungs- und Entscheidungsebenen zu ergreifen und die notwendigen Mittel für die wirksame Durchführung der mit diesen Ämtern verbundenen Aufgaben bereitzustellen;
- 21. Begrüßt die Initiative einer Dekade für die Integration der Roma, die fünf Mitgliedstaaten und Bewerberländer unterzeichnet haben, und fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Regierungen dieser Länder für die Finanzierung zur Realisierung dieser Initiative aus einschlägigen Programmen der Union zu sorgen;
- 22. fordert die Kommission auf, die nationalen Regierungen öffentlich aufzufordern sicherzustellen, dass Vertreter der Roma in vollem Umfang in die Ausarbeitung, Durchführung und Überwachung von Programmen zur Förderung der Roma einbezogen werden;
- 23. befürwortet die kontinuierliche Weiterentwicklung innerhalb der EU-Institutionen, die dahin geht, den "Romato-Roma"-Ansatz, wie er von der OSZE entwickelt wurde, bei der künftigen Einstellung von Personal für die Roma betreffenden wie auch für sonstige Stellen einzubeziehen;
- 24. fordert die politischen Parteien sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene auf, ihre Parteistrukturen und -verfahren so zu überdenken, dass alle direkten oder indirekten Hindernisse für eine Beteiligung der Roma beseitigt werden, und ihre politischen Abläufe so zu gestalten, dass die Roma in vollem Umfang in ihre alltägliche politische und soziale Tagesordnung einbezogen werden;
- 25. fordert die Europäische Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und - nach ihrer Einrichtung - die Agentur für die Grundrechte auf, der zunehmenden Romafeindlichkeit in Europa mehr Aufmerksamkeit zu schenken und die notwendigen Mittel für die Überwachung von gegen die Roma gerichteten rassistischen Diskriminierungen und Menschenrechtsverstößen bereitzustellen;
- 26. fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Initiativen zur Stärkung der Selbstvertretung der Roma sowie ihrer aktiven Teilnahme am öffentlichen Leben und in der ganzen Gesellschaft zu unterstützen, und den Roma-Organisationen die Möglichkeit zu bieten, sich Gehör zu verschaffen;
- 27. fordert die Kommission auf, das Anliegen der Roma auf gesamteuropäischer Ebene zu behandeln, insbesondere mit den Beitrittsländern, da Roma in ganz Europa leben;
- 28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Beitrittsländer zu übermitteln.
I Der Internationale Roma-Tag wurde 1971 auf dem Ersten Roma-Weltkongress eingeführt.
Z ABI. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
1 ABI. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
2 Die Charta der politischen Parteien in Europa für eine nichtrassistische Gesellschaft ist eine Empfehlung des beratenden Ausschusses der EU zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit an die politischen Parteien in der Europäischen Union. Der Wortlaut wurde von diesem Ausschuss am 5. Dezember 1997 angenommen.
3 Der Präsident der Europäischen Kommission Jose Manuel Barroso kündigte diese Initiative in seiner Rede vor dem Europäischen Parlament am 26. Oktober 2004 an und sagte, dass dieser Gruppe (in der er den Vorsitz führen wird) die Aufgabe zukommt, alle Maßnahmen und wichtigen Initiativen der Kommission in diesem Bereich zu überwachen und als treibende politische Kraft zu wirken.
a ABI. L 230 vom 21.8.1997, S.19.
5 "Die Situation der Roma in einem erweiterten Europa" wurde von der GD Beschäftigung und soziale Angelegenheiten in Auftrag gegeben und 2004 veröffentlicht.
6 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0018.
7 Allgemeine Empfehlung Nr. 3 "Die Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz gegenüber den Sinti und Roma".
1 ABl. C 153 vom 21.6.1989, S. 3.