Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 308157 - vom 7. Juni 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 28. April 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2004/2151(INI))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle relevanten internationalen Abkommen zu den Menschenrechten,
- - unter Hinweis auf das Inkrafttreten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) am 1. Juli 2002 und seine Entschließungen im Zusammenhang mit dem IStGH",
- - unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,
- - unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen,
- - unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union2,
- - unter Hinweis auf die Artikel 3, 6, 11, 13 und 19 des Vertrags über die Europäische Union und der Artikel 177 und 300 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
- - unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommens AKP-EU3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2003 zu Frieden und Würde im Nahen Osten4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Februar 2005 zur 61. Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf5,
- - unter Hinweis auf den sechsten Jahresbericht der Europäischen Union über Menschenrechte,
- - unter Hinweis auf den ersten und zweiten Bericht über die menschliche Entwicklung im arabischen Raum des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP),
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0086/2005),
A. unter Hinweis darauf,
dass diese Entschließung nicht erschöpfend sein soll, sondern in zwei Hauptteilen zunächst die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte außerhalb der Europäischen Union in geographischer Rangfolge und dann acht Themenbereiche von Bedeutung für die Europäische Union in den kommenden Jahren hervorheben soll;
Themen in verschiedenen Ländern
Kandidatenländer
- 1. erinnert an die Ergebnisse, die sich in den vertieften Sonderberichten zu den Beitrittsländern/Kandidatenländern Bulgarien, Rumänien und Türkei finden, und beglückwünscht sie zu dem Fortschritt, den sie im Bereich der Menschenrechte erreicht haben, erinnert sie jedoch daran, dass noch viel Arbeit geleistet werden muss; fordert sie deshalb nachdrücklich auf, in ihren Bemühungen in dieser Hinsicht nicht nachzulassen, sondern sie noch zu verstärken;
Westlicher Balkan
- 2. erkennt, dass es sich weiterhin dafür einsetzen sollte, dass die Menschenrechte in der Vojvodina sowie im Kosovo garantiert werden;
- 3. fordert Kroatien, Bosnien und Herzegowina, sowie Serbien und Montenegro auf, für faire Kriegsverbrecherprozesse zu sorgen; erinnert sie an ihre Pflicht, mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien uneingeschränkt zusammenzuarbeiten;
- 4. erinnert Serbien und Montenegro daran, wie wichtig es ist, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, und dass insbesondere die Verurteilung und Bestrafung von allen Akten der Intoleranz und der Gewalt aus Gründen der ethnischen Herkunft notwendig ist;
Die Nachbarschaft der Europäischen Union und der Nahe Osten
- 5. tritt zur Stärkung der Menschenrechte in den Nachbarländern und im Mittelmeerraum für die Schaffung unabhängiger und für die Zivilgesellschaft zugänglicher Institutionen in den betreffenden Ländern ein, die eine wirksame Durchsetzung der Rechte gewährleisten könnten, die sich aus den unterzeichneten bilateralen und multilateralen Abkommen ergeben;
- 6. fordert mehr Achtung der Rechte von Frauen und Minderheiten und der Freiheit und des Pluralismus der Medien, Achtung der Menschenrechte in der Strafjustiz und die Abschaffung von Folter und Todesstrafe in den Ländern, mit denen die Europäische Union Assoziierungsabkommen abgeschlossen hat und Verhandlungen über Aktionspläne führt;
- 7. hofft, dass im Rahmen des Barcelona-Prozesses größere Anstrengungen zur Förderung der Rechte der Frau unternommen werden; fordert in diesem Zusammenhang die Einführung eines regionalen Aktionsplans mit dem Ziel, die Rechte der Frau und die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern im Geiste des Berichts des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen zu stärken; fordert alle am Barcelona-Prozess beteiligten Länder auf, ihre Vorbehalte in Bezug auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) zurückzunehmen;
- 8. betont, dass die Länder der Region Fortschritte im Bereich der Menschenrechte und insbesondere bei der Zusammenarbeit mit dem internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, bei der Umsetzung einer wirkungsvollen Politik zugunsten der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen, bei der Achtung von Minderheitenrechten und bei der Umsetzung einer aktiven Politik gegen den Menschenhandel machen müssen;
- 9. ruft alle Länder, die durch ihre Nähe zur Europäischen Union politische, kommerzielle und soziale Wechselwirkungen mit der Europäischen Union haben, auf, anzuerkennen, dass der Prozess wirtschaftlicher und sozialer Reform als Grundlage einer Politik bedarf, durch die Menschenrechts- und Demokratiestandards im Einklang mit internationalen Menschrechtsnormen gefördert werden;
- 10. begrüßt das energische Eintreten für die Aufrechterhaltung der Menschenrechtsstandards durch den neugewählten Präsidenten der Ukraine in seiner Rede vor diesem Parlament im Februar 2005 in Straßburg; begrüßt die Tatsache, in der Ukraine die Rechtsstaatlichkeit während der Präsidentschaftswahlen aufrechterhalten wurde und ermuntert die Ukraine den Weg der Offenheit und Demokratie zu beschreiten, was die unverzichtbare Grundlage dafür ist, dass allen ihren Bürgern die Menschenrechte im weitesten Sinne gewährt werden; ruft die neue Regierung auf, legislative und politische Reformen zur Sicherstellung der Presse- und Medienfreiheit überall in der Ukraine, zur Beendigung von Misshandlungen durch Ordnungskräfte und zur Sicherstellung sofortigen Zugangs zu Rechtsberatung im Fall der Festnahme sowie zum Kampf gegen die Korruption durchzuführen; -
- 11. ruft Belarus auf, all seinen Bürgern bürgerliche und politische Rechte zu gewähren; fordert die Behörden von Belarus auf, unverzüglich die Exekution von politischen Gegnern und die willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen zu stoppen; unterstützt die Arbeit des Journalistenverbands von Belarus, dem 2004 der Sacharow-Preis in Anerkennung seiner Anstrengungen verliehen wurde, den Bürgern von Belarus unvoreingenommene Informationen und ausgewogene Berichterstattung zu bieten; fordert die Behörden von Belarus auf, die Entwicklung einer Adoptionspolitik in Zusammenarbeit mit EU-Ländern zuzulassen und bezüglich einer Visaregelung zu kooperieren, damit die Ferienprogramme für Kinder, die von der nuklearen Katastrophe von Tschernobyl betroffen sind, fortgeführt werden können;
- 12. nimmt die vor kurzem stattgefundenen Wahlen in der Republik Moldau zur Kenntnis; nimmt die Befürchtungen des Rates der Europäischen Union zur Kenntnis, dass bei den Wahlen bestimmten Anforderungen nicht entsprochen werden konnte, die für eine auf freiem Wettbewerb basierende Wahl notwendig sind, insbesondere hinsichtlich eines fairen Zugangs zu den Medien und einer unparteiischen Berichterstattung über die Wahlkampagnen; fordert die neue Regierung der Republik Moldau auf, Berichte über angebliche Folter und Misshandlung durch die Polizei zu überprüfen, der unter anderem Minderjährige zum Opfer gefallen sein sollen, und die Haftbedingungen zu verbessern; fordert Reformen, um die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und die Korruption in den Institutionen in den Griff zu bekommen; fordert von der Republik Moldau, jede Form des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, einschließlich von Frauen als Sexsklaven und des illegalen Organhandels zu Transplantationszwecken zu unterbinden; fordert von den staatlichen Stellen, politische Ausgewogenheit in den staatlich kontrollierten Medien sicherzustellen; ist der Auffassung, dass die Verhaftung von Abgeordneten der Opposition und andere Maßnahmen gegen friedliche Demonstrationen eine klare Verletzung von Grundrechten und -freiheiten wie der Rede-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit darstellen; fordert die sogenannte transnistrische moldauische Republik auf, alle noch verbleibenden politischen Gefangenen freizulassen;
- 13. fordert die Ukraine und die Republik Moldau auf, gegen den Schmuggel von, nach und durch Transnistrien sowie Russland, gegen den Schmuggel aus der Region Kaliningrad nach Litauen und Polen vorzugehen, und effektive Programme zur Bekämpfung der Korruption bei Zoll, Grenzschutz und Steuerverwaltung sowie bei der Polizei zu entwickeln;
- 14. begrüßt die Bemühungen Marokkos, sich mit dem Leiden von Opfern vergangener Menschenrechtsverletzungen auseinanderzusetzen, insbesondere durch die Einsetzung der "Instance Equité et Réonciliation" (Kommission für Gerechtigkeit und Aussöhnung); erkennt die positiven Entwicklungen im Bereich des Verbots der Folter und bei der Entschädigung derjenigen, die in der Vergangenheit Leid ertragen mussten, an; unterstützt die 1aufenden Rechtsreformen wie das Familiengesetzbuch, das vom marokkanischen Parlament im Januar 2004 verabschiedet wurde, und den Gesetzesentwurf, durch den Folter unter Strafe gestellt werden soll, vom Dezember 2004; verurteilt scharf die Verhängung von Haftstrafen für Journalisten in sogenannten "Verleumdungsprozessen" und fordert von den marokkanischen staatlichen Stellen eine Reform des Strafgesetzes, um Haftstrafen für die "Pressedelikte" abzuschaffen; stellt fest, dass Marokko ein Moratorium für die Todesstrafe erlassen hat und fordert Marokko auf, die Todesstrafe abzuschaffen;
- 15. nimmt mit Sorge die Berichte über Menschenrechtsverletzungen in der Westsahara unter anderem im Bereich der Redefreiheit und der Freizügigkeit zur Kenntnis und ermuntert Marokko und die Polisario-Front, auf der Grundlage des international anerkannten Baker-Plans fortzuschreiten; fordert Marokko und die Polisario-Front auf, alle Kriegsgefangenen freizulassen;
- 16. legt Marokko und Algerien nahe, bei der Aufnahme von Migranten human vorzugehen; betont, dass alle derartigen Maßnahmen in vollem Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und dem Flüchtlingsrecht ergriffen werden müssen;
- 17. fordert Algerien auf, seine Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte im Umgang mit der Bedrohung durch Terroristen weiterhin ernst zu nehmen, und begrüßt den 1aufenden Reformprozess; stellt fest, dass Algerien die Freiheit der Presse, den politischen Aktivismus einer unabhängigen Zivilgesellschaft und die politischen Opposition weiterhin fördern muss, und begrüßt die jüngste Entwicklung in diesem Zusammenhang; begrüßt den anhaltenden Dialog zwischen der algerischen Regierung und der Europäischen Union im Bereich der illegalen Einwanderung; ersucht Algerien, die Anfrage der UN-Arbeitsgruppe zum erzwungenen und unfreiwilligen Verschwinden positiv zu bescheiden und die Frage der "verschwundenen Personen" vorrangig zu behandeln;
- 18. fordert Libyen auf, alle politischen Gefangenen freizulassen; ist tief besorgt über libysche Rechtsvorschriften, durch die politische Parteien, Vereinigungen und Medien verboten werden; weist darauf hin, wie wichtig es ist, internationale Menschenrechtsabkommen und humanitäre Übereinkommen zu achten; fordert die Europäische Union auf, bei den libyschen staatlichen Stellen nachdrücklich darauf zu dringen, internationalen Menschenrechtsorganisationen zu gestatten, nach Libyen zu reisen und Untersuchungen anzustellen; fordert Libyen auf, internationalen Beobachtern Zugang zu gewähren, den willkürlichen Ausweisungen und Festnahmen von Migranten ein Ende zu setzen, die Genfer Konvention über die Rechtsstellung von Flüchtlingen zu ratifizieren und das Mandat des UNHCR anzuerkennen;
- 19. fordert Tunesien nachdrücklich auf, die Bildung unabhängiger Menschenrechtsorganisationen zuzulassen; fordert Tunesien auf, unverzüglich alle Guthaben freizugeben, die die Europäische Union Menschenrechtsorganisationen nach Tunesien überwiesen hat, insbesondere die Gelder für die Tunesische Liga für Menschenrechte;
- 20. fordert Tunesien nachdrücklich auf, Grundrechte wie die Meinungs-, Rede- und Vereinigungsfreiheit zu achten und weiterhin alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die verbleibenden Lücken zu schließen, damit den Menschenrechtsabkommen und der Menschenrechtsklausel im Assoziierungsabkommen Genüge getan wird; drückt seine Besorgnis angesichts von Berichten über Verletzungen der Menschenrechte von Menschenrechtsaktivisten aus, einschließlich der Schikanierung, der Einschüchterung, der Verleumdung, der willkürlichen Festnahme und der körperlichen Gewalt; fordert deshalb die Europäische Union auf, alle diese Aspekte im Rahmen des Aktionsplans der europäischen Nachbarschaftspolitik zu berücksichtigen und den Fortschritt bei Menschenrechten in diesen Bereichen einer regelmäßigen und sorgfältigen Bewertung zu unterziehen;
- 21. tritt für den fortlaufenden Dialog zwischen der Europäischen Union und Ägypten zur Förderung der Stabilität, der Entwicklung und der Menschenrechte im Europa-Mittelmeer-Raum ein, wie sich dies in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer in Kairo gezeigt hat; begrüßt in diesem Zusammenhang die Freilassung von Dr. Noor; fordert Ägypten auf, die Förderung der Menschenrechte vorrangig voranzutreiben; begrüßt die Abhaltung eines Gipfels zur Darfur-Krise, der in Ägypten stattfinden soll, und anerkennt das Engagement der ägyptischen Regierung im Hinblick auf die Förderung des Friedens im Sudan; fordert Ägypten auf, den Notstand aufzuheben;
- 22. ist sich der Tatsache bewusst, dass der Wechsel in der palästinensischen Führung eine neue Chance eröffnet hat, einen positiven Weg nach vorn in der Region zu finden, und unterstützt den Fahrplan ("Road Map") als Grundlage einer dauerhaften Lösung; ist der Überzeugung, dass die rückhaltlose politische Unterstützung durch die Vereinigten Staaten und die Europäische Union von wesentlicher Bedeutung dafür ist, dass diese dauerhafte Lösung erreicht werden kann;
- 23. ruft die neue palästinensische Führung auf, weiterhin alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um terroristische Aktivitäten gegen Israel zu unterbinden, wobei von besonderer Bedeutung ist, dass den Selbstmordattentaten und ihrer materiellen und moralischen Unterstützung ein Ende gesetzt wird; ist ermutigt durch die Bemühungen und den Fortschritt, den die neue palästinensische Führung in dieser Hinsicht bislang erreicht hat, und unterstützt sie hierbei;
- 24. nimmt die Bemühungen Israels zur Kenntnis, auf die neue Beziehung zu reagieren, die zwischen der palästinensischen und der israelischen Führung besteht; begrüßt insbesondere die ergriffenen vertrauensbildenden Maßnahmen wie die Freilassung von Gefangenen, die Erklärung der Einstellung militärischer Angriffe, die Beendigung der Politik der Zerstörung palästinensischer Häuser und die anhaltende Förderung der Abzugspolitik im Gaza-Streifen; anerkennt das Recht Israels, Maßnahmen zu ergreifen, um Sicherheit für Israelis zu schaffen; erinnert Israel daran, dass bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Menschenrechtsfragen zu berücksichtigen sind;
- 25. äußert sich besorgt über die Existenz und den Umfang eines Sicherheitszauns/einer Trennbarriere in großen Teilen des Westjordanlandes und die Auswirkungen auf die Menschenrechte der örtlichen Bevölkerung; fordert Israel auf, die Bauarbeiten an dem Zaun der Barriere einzustellen; nimmt das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu dem Sicherheitszaun/der Trennbarriere zur Kenntnis; nimmt auch das Urteil des Hohen Gerichtshofs Israels vom Juni 2004 und die Entscheidung der israelischen Regierung vom Februar 2005 zur Kenntnis;
- 26. fordert Syrien auf, die Menschenrechte und insbesondere die Vereinigungsfreiheit zu achten, und ist besorgt über Vorwürfe, nach denen terroristische Organisationen finanzielle Unterstützung von Syrien erhalten; begrüßt die Ankündigung des syrischen Außenministers, wonach alle syrischen Truppen sowie alle Militärgüter und Nachrichtendienste bis 30. April 2005 gemäß der Resolution des UN-Sicherheitsrats 1559 (2004) vollständig und zur Gänze abgezogen werden;
- 27. fordert die Regierung Syriens auf, politische Gefangene unverzüglich freizulassen und den Notstand endgültig aufzuheben; hofft, dass Syrien nähere Erklärungen zur - Umsetzung seiner Verpflichtungen bezüglich der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie ihrer Beachtung in der Praxis abgibt, insbesondere was die Beendigung der Diskriminierung von Kurden und die Gleichstellung von Frauen sowie das Ende der Gewalt gegen Frauen betrifft; betont die hohe Anzahl willkürlicher Verhaftungen und Inhaftierungen sowie den weit verbreiteten Einsatz von Folter und Misshandlung, auch von Kindern;
- 28. bedauert die Verhängung der Todesstrafe in Saudi Arabien und fordert die Regierung auf, der derzeitigen Praxis der regelmäßigen Verhängung ein Ende zu setzen; ist besorgt über die Tatsache, dass viele Grundrechte nach saudischem Recht nicht geschützt sind, und dass die freie Meinungsäußerung weiterhin nur in äußerst beschränktem Ausmaß möglich ist;
- 29. begrüßt die Kommunalwahlen, die vor kurzem durchgeführt wurden, als einen Schritt auf dem Weg zur Demokratie, bedauert aber die Geschlechtertrennung in Saudi-Arabien und die schwere Diskriminierung und Beschränkung von Freiheiten, unter denen Frauen leiden, einschließlich der Tatsache, dass sie nicht wahlberechtigt sind; erinnert daran, dass Frauen in Saudi-Arabien immer noch eine schriftliche Genehmigung eines männlichen Verwandten brauchen, um zu reisen, und dass sie bei Misshandlungen oder Gewaltanwendung durch männliche Verwandte oft über keinen Rechtschutz verfügen;
- 30. erkennt die Schwierigkeiten an, denen sich die neuen Behörden im Irak bei ihren Bemühungen gegenüber sehen, Recht und Gesetz mit Hilfe der dort stationierten Streitkräfte herzustellen, und äußerst seiner Sorge angesichts der derzeitigen Lage; begrüßt die Entschlossenheit und den Mut, den das irakische Volk während der jüngsten Wahlkampagne und der Abstimmung gezeigt haben, die ihnen und ihrem Land die Aussicht auf eine bessere demokratische Zukunft eröffnet haben; drückt seine Unterstützung für das neugewählte Parlament im Irak aus; hofft, dass die neue demokratische Verfassung bald in Zusammenarbeit mit den Minderheiten aufgesetzt sein wird; fordert die Kommission auf, den Behörden des Irak mehr Unterstützung zu gewähren; fordert die Vereinten Nationen auf, ihr Engagement und ihre Präsenz im Irak zu steigern; ist besorgt über Berichte von fortdauernder Folter und Misshandlung von Gefangenen in Gefängnissen im Irak; weist auf die gefährlichen Bedingungen hin, unter denen Journalisten weiterhin im Irak tätig sind und beklagt, dass weiterhin Entführungen stattfinden; fordert die unverzügliche Freilassung aller entführten Personen und verurteilt entschieden barbarische Akte wie Geiselnahme, Hinrichtungen und Selbstmordattentate; bekräftigt seine Verurteilung der Anwendung von Folter und jeder anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung von Gefangenen im Irak durch irakische Behörden oder Angehörige ausländischer Streitkräfte;
- 31. ruft den Iran auf, den Menschenrechtsdialog mit der Europäischen Union konstruktiv zu führen; ist sehr besorgt über die Tatsache, dass sich die Menschenrechtssituation in den letzten beiden Jahren verschlechtert hat, und fordert die iranischen Behörden auf, sich ernsthaft um eine Umkehrung dieser Entwicklung zu bemühen; verurteilt die erhebliche Zunahme der Menschenrechtsverletzungen, insbesondere die steigende Zahl der Meldungen über öffentliche Hinrichtungen und Auspeitschungen; begrüßt das Moratorium bei Steinigungen und fordert das iranische Parlament nachdrücklich auf, Rechtsvorschriften einzuführen, durch die diese Praxis ausnahmslos abgeschafft wird; nimmt Zusicherungen iranischer Behörden hinsichtlich der Einführung eines Moratoriums bei Hinrichtungen von Minderjährigen zur Kenntnis und fordert die staatlichen Stellen nachdrücklich auf, Gesetzesvorschläge anzunehmen, durch die die Hinrichtung von Personen verboten wird, die als Minderjährige eine Straftat begehen, wobei dieses Verbot auch noch dann gelten muss, wenn eine solche Person das 18. Lebensjahr erreicht; nimmt Zusicherungen des Iran hinsichtlich eines Moratoriums bei Amputationen zur Kenntnis; ruft den Rat und die Kommission auf, die Einhaltung der vom Iran gegebenen Zusicherungen hinsichtlich Moratorien in den drei wichtigsten Bereichen der Steinigung, der Hinrichtung von Minderjährigen und der Amputationen genau zu überwachen; ist besorgt über die große Zahl der Verhaftungen insbesondere von Frauen und Jugendlichen wegen unklarer oder geringfügiger Anschuldigungen; äußert tiefe Sorge über die Tatsache, dass eine Minderjährige kürzlich wegen sexueller Verfehlungen hingerichtet wurde; verurteilt die verwerfliche Politik des Iran der Gefangennahme und Inhaftierung von Journalisten und Cyber-Dissidenten sowie die Beschneidung der Presse- und Medienfreiheit; fordert Iran auf, seine Unterstützung für terroristische Organisationen einzustellen;
- 32. fordert, in die umfassende Revision der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft einbezogen zu werden, mit der sich die Minister beim nächsten Europa-Mittelmeer-Ministertreffen in Luxemburg befassen werden;
- 33. fordert alle Vertragspartner der Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen erneut auf, die Menschenrechtsklausel in ein Aktionsprogramm zur Förderung und Stärkung der Achtung der Menschenrechte umzusetzen und einen Mechanismus für die regelmäßige Prüfung der Einhaltung von Artikel 2 der Assoziierungsabkommen zu schaffen;
- 34. ist überzeugt, dass die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte eine wesentliche Rolle bei der Förderung der grundlegenden Werte der Europäischen Union im Barcelona-Prozess spielen muss; fordert in diesem Sinne die Verstärkung ihrer Aktionen in den Mittelmeer-Partnerländern, um Aufbau und Stärkung von Zivilgesellschaften und unabhängigen nichtstaatlichen Organisationen zu unterstützen;
Russland als Nachbar
- 35. bedauert und verurteilt die schrecklichen Terrorakte, die in der russischen Föderation 2004 verübt wurden, insbesondere die tragischen und unvergesslichen Terrorakte, denen Kinder in Beslan zum Opfer fielen;
- 36. erkennt die Tatsache an, dass Russland einer terroristischen Bedrohung durch Extremisten ausgesetzt ist, unterstützt die russischen Bemühungen zur Bekämpfung von Terrorismus, betont aber, dass die Menschenrechte bei dieser Herausforderung beachtet werden sollten;
- 37. ruft Russland auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um den immer wieder berichteten Tötungen ohne Gerichtsverfahren durch russische Streitkräfte, dem Verschwinden von Menschen und der Folter in behördlichem Gewahrsam in Tschetschenien ein Ende zu setzen; fordert Russland nachdrücklich auf, humanitären Organisationen, Reportern der Medien, Menschenrechtsaktivisten und Beobachtern ungehinderten Zugang nach Tschetschenien zu gewähren; bekräftigt seine Eintreten für eine dauerhafte politische Lösung der Probleme in Tschetschenien unter Achtung der Menschenrechte und Anerkennung der territorialen Integrität der Russischen Föderation;
- 38. erinnert Russland an seine Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht; ist beunruhigt über die vor kurzem in Russland erlassenen Rechtsvorschriften, die bürgerliche, politische und Menschenrechte beeinträchtigen können, zum Beispiel die Abschaffung unmittelbarer Wahlen der Gouverneure, die Ausweitung der de facto-Kontrolle der Regierung über die meisten Fernsehstationen, Gesetze zur Beschränkung des Rechts auf öffentliche Demonstrationen und die rückwirkende Anwendung von Gesetzen über die Rechte von Eigentümern und Investoren;
- 39. erinnert Russland daran, dass es als Unterzeichnerstaat der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ausdrücklich zugesagt hat, demokratische Prinzipien und die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Abhaltung freier und fairer Wahlen, einen funktionierenden politischen Pluralismus, die Existenz alternativer Informationsquellen, das Vereinigungsrecht, das Recht der freien Meinungsäußerung sowie die transparente und nichtdiskriminierende Anwendung des Rechts durch eine unabhängige Justiz zu achten und zu fördern;
- 40. fordert von Russland, Besuche von Menschenrechtsbeobachtern in allen Teilen des Landes zu erleichtern;
- 41. fordert die russische Regierung auf, alle Menschenrechtsaktivisten und -organisationen zu schützen, denen eine Verfolgung durch örtliche Behörden in allen Republiken des Nordkaukasus droht;
- 42. fordert die russische Regierung nachdrücklich auf, für die Unabhängigkeit der Justiz zu sorgen und die Grundsätze zu beachten, die die Existenz eines fairen, nicht politisierten Wirtschaftslebens ermöglichen, wie es in den Demokratien in der Europäischen Union anzu treffen ist;
Asien
- 43. begrüßt den Umstand, dass die Regierung Kasachstans ein Moratorium für Hinrichtungen eingeführt hat, und dass Kirgisistan sein Moratorium verlängert hat; ruft die Regierungen und Parlamente beider Länder auf, die Todesstrafe auch formell abzuschaffen; fordert von beiden Regierungen nachdrücklich, die Möglichkeiten politischer Parteien, zugelassen zu werden und an Wahlen teilzunehmen, zu verbessern; fordert beide Länder auf, eine ausgewogene Berichterstattung in den Medien und Pressefreiheit zuzulassen;
- 44. fordert die Regierung Usbekistans nachdrücklich auf, merkliche Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe nach einer entsprechenden Zusage zu unternehmen, wie etwa die Einführung eines Moratoriums bei Todesurteilen und Hinrichtungen; begrüßt die Änderung des Strafgesetzes im Jahre 2003 zur Ächtung von Folter und Misshandlung in behördlichem Gewahrsam und zur Strafverfolgung in solchen Fällen; fordert Usbekistan auf, diese Reformen tatsächlich umzusetzen und alle verbleibenden politischen Gefangenen freizulassen; besteht auf die Schaffung einer unabhängigen Justiz; begrüßt das kürzlich verkündete Vorhaben der Regierung, umfassende Reformen durchzuführen, einschließlich der Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und der Beendigung der Pressezensur;
- 45. fordert von der Regierung Tadschikistans, ihre Versuche zu unterlassen, im Vorfeld der Parlamentswahlen dieses Jahres ihre Macht zu konsolidieren, und fordert sie auf, Oppositionsparteien die Möglichkeit zur Registrierung für die Wahlen zu geben;
- 46. fordert Turkmenistan auf, allen seinen Bürgern echte politische Freiheit, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zu gewähren; fordert Turkmenistan nachdrücklich auf, willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen sowie die Einschüchterung politischer Gegner zu unterlassen;
- 47. begrüßt die positiven Ergebnisse der Wahl in Afghanistan und ermuntert die neue Regierung Karzai, die Modernisierungs- und Umstrukturierungspolitik fortzuführen, wobei besondere Bedeutung der Gewährleistung der Menschenrechte für alle seine Bürger zukommt; verurteilt aufs Schärfste die barbarischen Geiselnahmen und Exekutionen unschuldiger Menschen;
- 48. begrüßt die Einrichtung von Menschenrechtskommissionen in Afghanistan und auf den Malediven; weist die Regierungen dieser beiden Länder diesbezüglich darauf hin, dass derartige Kommissionen finanziert werden sollten, dass sie aber dennoch in der Lage sein sollten, unabhängig zu arbeiten;
- 49. begrüßt die verschiedenen positiven Schritte in Pakistan im Bereich der Menschenrechte: die Einrichtung gemeinsamer Wahlkreise für Minderheiten, die Verabschiedung des Gesetzes zur Informationsfreiheit und die Einführung einer Frauenquote in der Nationalversammlung; erkennt an, dass Pakistan besondere Verantwortung im Zusammenhang mit der Bekämpfung terroristischer Aktivitäten und den politischen Problemen, die sich daraus ergeben, trägt; betont jedoch, dass Menschenrechtsbelange bei allen zur Bekämpfung des Terrorismus ergriffenen Maßnahmen nicht außer Acht gelassen werden dürfen, besonders im Zusammenhang mit der Verhaftung und Inhaftierung von Personen; bedauert die zögerliche Haltung von Präsident Musharraf gegenüber der Erfüllung seiner Zusage, die Rolle der staatlichen Regierung von derjenigen der Streitkräfte zu trennen, denn eine solche Trennung ist das Markenzeichen einer normalen Demokratie, in der die Streitkräfte der demokratisch gewählten Regierung dienen;
- 50. erkennt an, dass Indien die größte funktionierende Demokratie der Welt ist und unterstützt die Fortschritte, die im Bereich der Menschenrechte erzielt wurden; ist jedoch weiterhin besorgt über wiederholte Fälle der Diskriminierung in der indischen Gesellschaft aufgrund der Kastenzugehörigkeit sowie aus Gründen des gesellschaftlichen oder religiösen Status; ist der Ansicht, dass dies, wie wohl es in erster Linie ein soziales Problem in ländlichen Gebieten ist und eindeutig nicht durch die Politik der Regierung unterstützt wird, ein Bereich ist, in dem sich die indische Regierung weiterhin für den sozialen Wandel einsetzen muss;
- 51. begrüßt den vor kurzem aufgenommenen positiven Dialog zwischen Pakistan und Indien über Kaschmir; ist weiterhin besorgt über die Berichte über Menschenrechtsverletzungen in der Region Kaschmir durch Angehörige der indischen Militär- und Polizeikräfte; fordert die indische Regierung auf sicherzustellen, dass alle Berichte über solche Verletzungen unverzüglich durch ein Gericht untersucht werden; verurteilt nachdrücklich alle Akte von Terrorismus und Gewalt in der gesamten Region und stellt fest, dass es Aufgabe Pakistans ist, sich energisch darum zu bemühen, einen Beitrag zur Eindämmung der Aktivitäten zu leisten; besteht auf einem vollständigen und offenen Zugang zur Kaschmir-Region für Medien und Menschenrechtsorganisationen;
- 52. begrüßt die verbesserte Menschenrechtssituation in Sri Lanka, äußert jedoch Sorge über die Praxis der Befreiungstiger von Tamil Elam, Mitglieder anderer tamilischer politischer Gruppen zu entführen und zu töten und Kinder zu rekrutieren;
- 53. fordert die Regierung von Bangladesch dringend auf, die Anweisungen des High Court zu befolgen und den Missbrauch von Rechtsinstrumenten bei der Inhafthaltung von Demonstranten der Opposition einzustellen sowie davon abzusehen, friedliche politische Proteste mittels Haft und Folter zu unterdrücken; fordert die Regierung von Bangladesch ferner nachdrücklich auf, den auf die Verbrechensbekämpfung ausgerichteten Operationen der paramilitärischen Gruppe "Rapid Action Batallion" ein Ende zu setzen, da sie Handlungen umfassen, die außergerichtlichen Tötungen gleichkommen; fordert die Regierung von Bangladesch auf, Präventivmaßnahmen gegen moslemische paramilitärische Gruppen zu treffen, die in den ländlichen Gegenden von Bangladesch Gewalt und Einschüchterung verbreitet haben;
- 54. ist weiterhin besorgt darüber, dass Laos und Vietnam weiterhin von Einheitsparteien regierte Staaten sind, die weiterhin ethnische und religiöse Minderheiten sowie Vorkämpfer für Demokratie und Menschenrechte unterdrücken, und fordert die Regierungen beider Länder auf, für Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zu sorgen;
- 55. bedauert die Verletzung der Menschenrechte der Montagnards in Vietnam und fordert die Regierung auf, jeglicher Diskriminierung von Minderheiten ein Ende zu bereiten;
- 56. vertritt die Ansicht, dass die Aufhebung der politischen Immunität der Abgeordneten Rainsy, Poch und Channy durch die kambodschanische Nationalversammlung eine gravierende Verletzung demokratischer Grundsätze darstellt und fordert die kambodschanische Regierung auf, jede Verfolgung der demokratischen Opposition in diesem Land einzustellen; ermuntert allerdings Kambodscha dazu, echte demokratische Reformen als Rahmen zur Sicherstellung der Menschenrechte einzuleiten, um anhaltende schwere Mängel auszumerzen; fordert Kambodscha auf, die Reform seines Justizsystems voranzubringen und den Kampf gegen den Frauen- und Kinderhandel zu verstärken; prangert in diesem Zusammenhang die Tatsache an, dass 91 Frauen und Kinder, die zuvor aus der Sklaverei befreit worden waren, in Phnom Pehn entführt worden sind; fordert ihre unverzügliche Freilassung;
- 57. fordert die Regierung von Burma auf, als ersten Schritt zum Aufbau eines auf dem Volkswillen beruhenden Staates die Unterdrückung legitimer und demokratischer politischer Aktivitäten einzustellen; fordert die Regierung nachdrücklich auf, unverzüglich Aung San Suu Kyi, der bereits der Sacharow-Preis verliehen wurde, sowie den 75jährigen Journalisten und Berater von Aung San Suu Kyi, Win Tin, freizulassen;
- 58. begrüßt die Tatsache, dass China mit der Europäischen Union einen Menschenrechtsdialog führt; ersucht die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Kommission und China, diesen Dialog als echte Chance für Änderungen in der Innenpolitik Chinas zu nutzen, wo es weiterhin ernste Menschenrechtsprobleme gibt, insbesondere bei der Verhängung der Todesstrafe und der Unterdrückung der Versammlungs- und Religionsfreiheit; betont, dass eine immer positivere Handelsbeziehung von Reformen im Bereich der Menschenrechte abhängig gemacht werden muss; ist besorgt über den jüngsten Kurswechsel des Rates im Zusammenhang mit dem Embargo für Waffenausfuhren nach China und empfiehlt nachdrücklich, das Waffenembargo so lange aufrecht zu erhalten, bis mehr Fortschritte im Menschenrechtsbereich zu verzeichnen sind; fordert eine offizielle Neubewertung der Ereignisse am Tiananmen durch die chinesischen Behörden, die Veröffentlichung eine Liste politischer Gefangener und ihre bedingungslose Freilassung; nimmt mit Sorge die Behandlung von Menschen in Tibet und Xinjiang in den Bereichen Versammlungs- und Religionsfreiheit zur Kenntnis;
- 59. verurteilt die Machtübernahme von König Gyanendra und der königlichen nepalesischen Armee vom 1. Februar 2005 und das strenge Zensurrecht; ist zutiefst beunruhigt angesichts der sich mehrenden Berichte über das Verschwinden von Menschen im ganzen Land, Übergriffe gegen Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, politische Oppositionsgruppen und Gruppen der Zivilgesellschaft; verurteilt die schweren Menschenrechtsverletzungen, die von der Guerilla im Laufe des Konflikts begangen wurden, von dem das Land seit 1999 heimgesucht wird; fordert den König auf, die demokratischen Gesetze und die Kommunikationsverbindungen wiederherzustellen, alle politischen Führer und Menschenrechtsverteidiger freizulassen und die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu achten;
- 60. begrüßt die Tatsache, dass im September 2004 in Indonesien erstmals direkte Präsidentschaftswahlen durchgeführt wurden; ist besorgt über Berichte von Misshandlungen, die die indonesischen Streitkräfte und Rebellengruppen in den Provinzen Papua und Aceh gegen die Zivilbevölkerung verübt haben sollen; gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass der Wiederaufbauprozess nach den verheerenden Wirkungen des Tsunami dazu dienen kann, die Aussöhnung zu fördern und den Friedensprozess voranzubringen, wodurch der langandauernde Konflikt in Aceh beendet werden könnte; fordert die indonesischen Behörden nachdrücklich auf, rückhaltlose Aufklärung zu betreiben, diejenigen vor Gericht zu stellen, die für Morde und andere Straftaten gegen Menschenrechtsverteidiger verantwortlich sind, und dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der Erklärung zum Schutz von Menschenrechteverteidigern, die im Dezember 1998 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, in Indonesien in vollem Umfang geachtet wird;
- 61. fordert Nordkorea auf, das Leiden seines Volkes zu erkennen, das unter der Unterdrückung des nordkoreanischen Regimes leidet, und einen echten Prozess des Wandels auf allen Ebenen einzuleiten mit dem Ziel, Reformen durchzuführen, durch die die Notwendigkeit der Achtung der Menschenrechte anerkannt wird; weist darauf hin, dass Nordkorea in dem jährlichen weltweiten Index der Pressefreiheit als das schlimmste Land der ganzen Welt geführt wird; bedauert den von der Regierung Nordkoreas angekündigten Rückzug aus dem multilateralen Rahmen für den Dialog (Sechser-Gespräche);
Afrika
- 62. weist auf das Leiden vieler Bürger von Ländern überall in Afrika hin, die mit schweren pandemischen Krankheiten, insbesondere HIV/Aids infiziert sind; erkennt den Fortschritt an, der in bestimmten afrikanischen Ländern, wie etwa Uganda, erreicht wurde; fordert die Kommission auf, die UNO dabei zu unterstützen, in Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union eine umfassende Strategie zur Eindämmung und Minimierung der Verbreitung pandemischer Krankheiten, insbesondere HIV/Aids zu konzipieren; bekräftigt das Recht jedes Menschen auf Zugang zu Gesundheitsversorgung und ärztlicher Behandlung; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dem Kampf gegen ansteckende Krankheiten und insbesondere die sich ausbreitende Seuche HIV/Aids in ihren Entwicklungspolitiken höchste politische und finanzielle Priorität einzuräumen;
- 63. ist der Ansicht, dass im Hinblick auf HIV/Aids eine umfassende Strategie in Afrika südlich der Sahara dringend benötigt wird, wenn die Ausbreitung von Aids bis zum Jahr 2015 gestoppt werden soll;
- 64. bedauert zutiefst, dass in verschiedenen Teilen Afrikas bestimmte Menschenrechtsverletzungen ungeahndet bleiben, und dass Leute in verantwortungsvollen Positionen bei ihren Handlungen mit Straffreiheit rechnen können; fordert von der Afrikanischen Union, sich mit solchen Fällen zu befassen und eng mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten, um die Lage zu verbessern (siehe den thematischen Abschnitt zum IStGH);
- 65. ist besorgt über die Verschlimmerung der Lage in Gambia, wozu zahlreiche Verstöße gegen die Pressefreiheit zählen, und fordert die Einleitung einer Untersuchung im Zusammenhang mit dem Mord an dem Journalisten Deyda Hydara im Dezember 2004;
- 66. äußert große Sorge über die jüngsten Ereignisse in Côte d"Ivoire, die zu rassistisch motivierten Übergriffen auf Zivilpersonen geführt haben; fordert die Konfliktparteien in Côte d"Ivoire auf, die Menschenrechte aller ihrer Bürger zu achten;
- 67. ist zutiefst besorgt über den Staatsstreich, der die Ernennung von Faure Gnassingbé zum Präsidenten Togos nach dem Tod seines Vaters unter Missachtung aller demokratischen Regeln ermöglicht hat; fordert die togolesischen Regierung auf, den notwendigen institutionellen Rahmen zu schaffen, um die Abhaltung freier und fairer Präsidentschaftswahlen zu gewährleisten, und zum Verfassungsrecht und zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zurückzukehren, ohne die eine Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union nicht möglich sein wird;
- 68. begrüßt den Rückgang der Zahl der von Scharia-Gerichten verhängten Todesurteilen in Nigeria, ist aber weiterhin darüber besorgt, dass viele Gerichte nach der Scharia Recht sprechen; betont, dass Nigeria sich an internationale Normen halten sollte;
- 69. ist alarmiert über Berichte, dass die Regierung von Eritrea weiterhin christliche Minderheiten in der gesamten Region verfolgt; nimmt mit zusätzlicher Sorge zur Kenntnis, dass Eritrea weiterhin ein Einparteienstaat ist und dass weiterhin kein Termin für die Durchführung von Wahlen geplant ist; fordert die unverzügliche Freilassung aller in Eritrea inhaftierten politischen Gefangenen und Journalisten; fordert die eritreischen Behörden auf, die Tendenz zur Verschlechterung der Menschenrechtslage umzukehren;
- 70. stellt mit Besorgnis fest, dass seit September 2001 zehn unabhängige Journalisten in Asmara verhaftet werden, von denen einer ein schwedischer Staatsbürger ist, Davit Isaak, der keines Verbrechens angeklagt ist und sich weiterhin in Haft befindet; fordert die Regierung Eritreas auf, die inhaftierten Journalisten freizulassen und das Verbot der privaten Presse aufzuheben;
- 71. erkennt die Unterzeichnung einer neuen Friedensvereinbarung zwischen den Streitkräften im südlichen und im nördlichen Sudan zur Beendigung eines zwanzigjährigen Bürgerkriegs mit entsetzlichen Menschenrechtsverletzungen an und unterstützt sie; fordert alle beteiligten Parteien nachdrücklich auf, alle Protokolle der Friedensvereinbarung einzuhalten;
- 72. fordert die Regierung des Sudan auf, unverzüglich jede Zusammenarbeit oder Kollaboration mit den arabischen Milizen oder so genannten Janjaweed-Milizen einzustellen, die Gewalt gegen einen Großteil der Bevölkerung, einschließlich Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, im Darfur-Gebiet im Westsudan ausüben; begrüßt den Bericht des UN-Untersuchungsausschusses und unterstützt seine Ergebnisse und Empfehlungen; besteht darauf, dass die Regierung des Sudan in Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union entschlossene und endgültige Maßnahmen ergreift, um die Angriffe aller Parteien auf die unbewaffnete Zivilbevölkerung zu unterbinden und die Janjaweed-Milizen zu entwaffnen; fordert die Regierung des Sudan auf, sich zur Aushandlung einer Friedensvereinbarung mit den Rebellentruppen in Darfur bereit zu erklären;
- 73. fordert die Europäische Union auf, gezielte Sanktionen gegen die Regierung des Sudan so lange zu verhängen, bis es nachprüfbare Beweise für ein Ende der Politik der ethnischen Säuberungen und Massenmorde an ihren Bürgern gibt; begrüßt den Beschluss des UN-Sicherheitsrats, den IStGH mit der Lage in Darfur zu befassen, um für Gerechtigkeit für die Opfer zu sorgen, das herrschende Klima der Straflosigkeit zu beenden und weitere Menschenrechtsverletzungen zu verhindern; bedauert aber die Tatsache, dass diese Resolution des UN-Sicherheitsrates vorsieht, dass die Angehörigen von Staaten, die nicht Vertragsparteien des Statuts des IStGH sind, wenn sie unter Verdacht stehen, internationale Verbrechen in Darfur verübt zu haben, ausschließlich vor ihren nationalen Gerichten gerichtlich verfolgt werden sollen;
- 74. ist weiterhin besorgt über die große Zahl von Zwischenfällen im östlichen Teil der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere in Ituri, Nord- und Südkivu, Maniema und dem nördlichen Katanga; verurteilt aufs Schärfste die Regierungstruppen und die Kämpfer der Rebellen, die beide Kriegsverbrechen im Juni 2004 in der Stadt Bukavu in Südkivu begangen haben;
- 75. begrüßt den positiven Prozess des Wiederaufbaus und der Aussöhnung, der sich in Ruanda vollzieht; fordert Ruanda auf, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und einen dauerhaften Frieden in Zentralafrika zu erreichen; stellt besorgt die Zunahme der Zahl von Angriffen auf Organisationen der Zivilgesellschaft, Kirchen und Schulen in Ruanda fest und ist äußert besorgt über die Zahl der Richter und Mitarbeiter von Justizbehörden, die infolge der so genannten Justizreformen von ihren Ämtern zurücktreten mussten;
- 76. verurteilt das Blutbad im Flüchtlingslager von Gatumba in Burundi aufs Schärfste; fordert die burundische Regierung und die internationale Gemeinschaft auf, alles daran zu setzen, die Täter zu fassen und vor Gericht zu bringen; unterstützt den Übergangsprozess in Burundi; begrüßt die geplanten Wahlen als wichtigen Schritt in diesem Übergangsprozess;
- 77. ist bestürzt über die schlimme humanitäre Lage in Norduganda, wo sich ein riesiger Prozentsatz der Bevölkerung infolge der Aktionen der Widerstandsarmee des Herrn ("Lord"s Resistance Army") des Rebellenführers Jospeh Kony in Lagern für Vertriebene befindet; verurteilt die grausamen Menschenrechtsverletzungen, u.a. die zahlreichen Entführungen, die Verstümmelungen und die Vergewaltigung von Kindern in der Region durch die Rebellen der "Lord"s Resistance Army";
- 78. begrüßt die Erklärung der Regierung von Angola, dass Parlamentswahlen Ende 2006 abgehalten werden; ist besorgt über den bewaffneten Konflikt in der Region Cabinda und über Berichte von Gewalttaten gegen die Zivilbevölkerung durch die Streitkräfte Angolas;
- 79. protestiert gegen die Aktionen der Regierung von Simbabwe und kritisiert ihre Politik, durch die die Trennung nach Rassen und wirtschaftliches Missmanagement gefördert werden; hegt die Sorge, dass eine solche Politik das Land in eine schwere Katastrophe führen wird; nimmt mit Sorge den beträchtlichen Rückgang bei der Nahrungsmittelproduktion in jüngster Zeit und die Schwierigkeiten zur Kenntnis, denen sich NRO gegenübersehen, wenn sie versuchen, zu den Bedürftigen vorzudringen; fordert von der Regierung, dass sie die Unterdrückung der politischen Opposition einstellt, Medienfreiheit garantiert und sicherstellt, dass die Wahlen frei und fair in Anwesenheit angesehener internationaler Beobachter durchgeführt werden;
- 80. ist weiterhin besorgt darüber, dass politische Gefangene in Äquatorialguinea auf der Grundlage von Geständnissen, die sie unter Folter abgelegt haben, gefangen gehalten werden, und dass Mitglieder der politischen Opposition ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert werden;
Der amerikanische Kontinent
- 81. fordert von der Regierung Kubas, das Recht der Versammlungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung zu akzeptieren und unverzüglich das inoffizielle Moratorium bei der Vollstreckung der Todesstrafe wiederherzustellen; verurteilt erneut die gegen drei Entführer verhängte Todesstrafe und die Inhaftierung von politischen Gegnern und fordert ihre sofortige Freilassung; fordert von den kubanischen Behörden, dem Sacharow-Preisträger Oswaldo Payá zu erlauben, die Einladung des Europäischen Parlaments anzunehmen; verurteilt den plötzlichen Kurswechsel und die Aufhebung der Sanktionen durch den Rat;
- 82. fordert die Regierung Jamaikas auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Tötung von Menschen durch Sicherheitskräfte ohne Gerichtsverfahren zu unterbinden; fordert die Regierung Jamaikas ferner auf, die Paragraphen 76, 77 und 79 des Gesetzes über strafbare Handlungen gegen Personen aufzuheben, nach denen sexuelle Handlungen zwischen einwilligenden erwachsenen Männern strafbar sind und die als Rechtfertigung für die inakzeptable Schikanen, insbesondere von HIV/AIDS-Beratern dienen; fordert die Regierung Jamaikas auf, die weitverbreitete Homophobie aktiv zu bekämpfen;
- 83. unterstützt den Standpunkt der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IACHR), die im Oktober 2004 tiefe Besorgnis über die Menschenrechtslage und die humanitären Bedingungen in Haiti geäußert hat;
- 84. ist besorgt über die große Anzahl von Frauen, die in Guatemala gewaltsam zu Tode gekommen sind, und fordert die Behörden nachdrücklich auf, diese Straftaten eingehend zu untersuchen und zu verhindern, das weitere Gewaltakte verübt werden;
- 85. teilt die Besorgnis der mexikanischen Behörden über die große Anzahl von Frauen, die in Ciudad Juárez (Mexiko) gewaltsam zu Tode gekommen sind, und unterstützt die Bemühungen der mexikanischen Behörden und insbesondere des besonders ernannten Staatsanwalts, diese Straftaten zu untersuchen und aufzuklären sowie weiteren Morden vorzubeugen;
- 86. ist weiterhin besorgt über die alarmierende Zahl der gegen Bürger Guatemalas, die Gerechtigkeit für in der Vergangenheit begangene Menschenrechtsverletzungen fordern, gerichteten Angriffe und Bedrohungen, insbesondere Übergriffe gegen Menschenrechtsverteidiger, Justizbeamte und Journalisten; begrüßt die im Februar 2005 ergangenen Urteile gegen eine frühere prominente Figur der paramilitärischen Bewegung und einen ehemaligen Ortsvorsteher wegen der Entführung von vier Journalisten im Jahr 2003 als ein positives Signal, ebenso wie die Tatsache, dass das Parlament Guatemalas die Eröffnung eines Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte akzeptiert hat, wobei der Kongress Guatemalas möglichst rasch seine Zustimmung geben soll;
- 87. fordert von Venezuela wirksame Maßnahmen gegen Folter und Tötungen durch seine Polizeikräfte sowie Maßnahmen zur Gewährleistung des Rechts auf Meinungsäußerung und auf freien Zugang zu Informationen; stellt fest, dass eine Kooperation mit seinen Nachbarstaaten erforderlich ist, um für Stabilität in der Region zusammenzuarbeiten;
- 88. bedauert zutiefst die anhaltenden gravierenden Menschenrechtsverletzungen, wie den Einsatz von Kindersoldaten, einschließlich mehrerer Tausend Kinder unter 15 Jahren, durch illegale bewaffnete Gruppen im Konflikt in Kolumbien; ist weiterhin besorgt wegen der Bedrohung von Menschenrechtsaktivisten im Land und fordert die Behörden Kolumbiens in diesem Zusammenhang dringend auf, klare und wirksame Maßnahmen zu treffen, um das Leben und die Arbeit dieser Personen zu schützen; ist besorgt über die beklagenswerten Bedingungen, unter denen eine große Anzahl von Kolumbianern festgehalten werden, einschließlich Minderjährige, Soldaten und Polizisten, die vor mehr als sieben Jahren entführt wurden, Mitglieder des Kongresses, wie Jorge Eduardo Gechem Turbay, Oscar Tulio Lizcano und Luis Eladio Pérez Bonilla, Mitglieder der Regionalversammlung von Valle, der ehemalige Minister Fernando de Araujo und die ehemalige Präsidentschaftskandidatin Ingrid Betancourt; unterstützt die Schlussfolgerungen in der Erklärung, die anlässlich des Internationalen Kooperations- und Koordinationstreffen für Kolumbien abgegeben und in Cartagena in Folge der in London unter Anwesenheit u. a. der Vereinten Nationen abgegebenen Empfehlungen verabschiedet wurde, und auch die Empfehlungen des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kolumbien;
- 89. schließt sich der Auffassung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen, Ambeyi Ligabo, in Bezug auf Kolumbien an, der der Regierung empfiehlt, alle Milizen offiziell für illegal zu erklären und aufzulösen sowie rechtliche Schritte gegen alle Personen einzuleiten, die für Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verantwortlich sind, unabhängig davon, welcher politischen Richtung sie angehören;
- 90. fordert von Ecuador die unverzügliche Abschaffung der Polizeigerichte, um Mitglieder der Sicherheitskräfte, denen Misshandlungen vorgeworfen werden, tatsächlich vor ein unparteiisches ziviles Gericht zu bringen;
- 91. ist besorgt über vermehrte Angriffe auf Journalisten in Peru und insbesondere die Ermordung von zwei bekannten Journalisten im Jahr 2004; ist besorgt über die hohe Zahl berichteter Fälle von Folter und Todesfällen von Untersuchungshäftlingen in den Gefängnissen von Peru;
- 92. ist sich der Tatsache bewusst, dass die städtische Gewalt in Brasilien weiterhin Anlass zur Sorge gibt und die größte Aufmerksamkeit auf sich zieht; betont aber, dass die ländliche Gewalt und der Landkonflikt 2004 an Intensität zugenommen haben, insbesondere im Roosevelt-Reservat, wo das Eingeborenenvolk der Cinta-Larga im Bundesstaat Rondônia lebt;
- 93. fordert die Vereinigten Staaten nachdrücklich auf, Schritte in Richtung Abschaffung der Todesstrafe zu unternehmen; stellt fest, dass die anhaltende Verhängung der Todesstrafe in den USA nicht im Einklang steht mit dem Bild eines Landes, das danach strebt, Standards von Menschenrechten, Freiheit und Recht weltweit durchzusetzen, und nimmt mit Genugtuung Statistiken aus jüngster Zeit zur Kenntnis, die einen stetigen Rückgang von Todesurteilen in den USA zeigen;
- 94. verurteilt die Regierung der Vereinigten Staaten für die Behandlung der Gefangenen in Guantanamo; fordert die Regierung der USA nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass allen ihren Gefangenen, einschließlich denjenigen im Internierungslager Guantánamo, ein Mindestmaß am Menschenrechten im Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen und faire Gerichtsverfahren gewährt werden; fordert die Vereinigten Staaten auf, die Situation der Gefangenen in Guantánamo und an anderen Orten unter Achtung der internationalen Menschenrechtsstandards und Einhaltung des humanitären Rechts unverzüglich zu klären, und verweist auf seine in mehreren Entschließungen bekräftigten Stellungnahmen zur dramatischen Lage der Gefangenen in Guantánamo;
- 95. fordert die USA auf, dem Menschenrechtsausschuss der UNO einen Bericht darüber vorzulegen, wie sie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte einhalten;
Thematische Fragen
I Menschenrechte und der Kampf gegen Terrorismus
- 96. verurteilt aufs Schärfste alle Arten von Terrorismus;
- 97. erkennt das neue Phänomen des globalen Terrorismus, der gegen Demokratien gerichtet ist und viele Opfer durch brutale und mörderische Anschläge fordert; ist sich auch der Tatsache bewusst, dass diese Angriffe darauf gerichtet sind, demokratische Prozesse zu beeinflussen; stellt fest, dass ein solcher Terrorismus eine neue und gewalttätige Bedrohung der grundlegenden und elementaren Menschenrechte darstellt;
- 98. bekräftigt die Tatsache, dass es zur Bewältigung dieser schrecklichen modernen Bedrohung oberste Pflicht der demokratischen Regierungen ist, die Bürger entschlossen zu schützen, den Terrorismus hart und unnachgiebig zu bekämpfen und alle Terrornetzwerke aufzudecken und zu zerstören; betont, dass die Regierungen bei diesen Bemühungen und bei der Verfolgung mutmaßlicher Täter selbst die Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten sowie ihre internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, einschließlich des humanitären und des Flüchtlingsrechts beachten müssen;
- 99. ist sich klar darüber, dass die Solidarität der Europäischen Union erforderlich ist, um mit der Herausforderung des Terrorismus fertig zu werden; hält es für entscheidend, umfassende Strategien zu konzipieren, um einen Beitrag zu leisten zur Auseinandersetzung mit den Ursachen der extremen Armut, der Unsicherheit, des Zusammenbruchs staatlicher Strukturen und des sich ausweitenden Fundamentalismus, die unter Umständen zum Entstehen terroristischer Aktivitäten beitragen;
- 100. nimmt den Bericht der Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen der Vereinten Nationen zur Kenntnis, in dem hervorgehoben wird, dass die weltweiten Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus in einigen Fällen zu einer Beeinträchtigung eben der Werte geführt habe, die Ziel der Terroristen sind: Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit;
- 101. unterstützt die Versuche einzelner Staaten, ihr nationales Recht zu verschärfen und die regionale und internationale Zusammenarbeit zu verstärken, um Terrorakte zu verhüten, betont aber, dass dies nicht auf Kosten internationaler Menschenrechtsnormen oder humanitären oder Flüchtlingsrechts gehen darf, und dass die Staaten dafür sorgen sollten, dass Sicherheitsgesetze nicht gegen Menschenrechteverteidiger als Mittel eingesetzt wird, um sie an ihrer Arbeit im Bereich der Menschenrechte zu hindern; ist sich des Leids und des Schmerzes der Opfer bewusst und fordert die staatlichen und sonstigen Verwaltungen auf, Maßnahmen zum rechtlichen und sozialen Schutz durchzuführen; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Vereinten Nationen den Entwurf eines internationalen Abkommens über Schutz und Hilfe für Terrorismusopfer zu unterstützen;
- 102. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsgruppen des Rates zu sorgen, die für die Maßnahmen der Europäischen Union zur Bekämpfung des Terrorismus zuständig sind, einschließlich der Zusammenarbeit mit Drittländern im Zusammenhang mit der Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und der Arbeitsgruppe Menschenrechte des Rates; tritt für eine enge Zusammenarbeit zwischen dem EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung und dem persönlichen Beauftragten für Menschenrechte ein, der vor kurzem vom Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die GASP ernannt wurde;
- 103. erkennt die Notwendigkeit einer entschlossenen und koordinierten Reaktion auf den Terrorismus an und betont, dass Terrorakte niemals gerechtfertigt sein können; stellt fest, dass Maßnahmen gezielt auf jede einzelne Terrororganisation ausgerichtet sein müssen; fordert insofern den Rat auf, das Parlament regelmäßig über die aktualisierte Liste der Terrororganisationen und die Begründungen für etwaige Änderungen zu unterrichten;
- 104. erinnert alle Staaten daran, dass sie eine Pflicht zur Achtung und zur Gewährleistung der Grundrechte und -freiheiten der Personen innerhalb ihres Hoheitsgebiets haben;
- 105. erkennt die Berliner Erklärung der Internationalen Juristenkommission als einen Versuch an, ein akzeptables Gleichgewicht zwischen dem Kampf gegen Terrorismus und der Achtung der Menschenrechte aufzuzeigen;
- 106. fordert die Staaten nachdrücklich auf, bei der Durchführung von Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung einzuhalten;
- 107. fordert alle Staaten auf, die rechtmäßige Ausübung von Grundrechten und -freiheiten nicht zu kriminalisieren; betont, dass die strafrechtliche Verantwortung für Terrorakte individuell sein muss und nicht kollektiv;
- 108. fordert alle Staaten auf, dafür zu sorgen, dass die Suspendierung von Rechten, bei denen eine Suspendierung in Notsituationen möglich ist, befristet, auf unabwendbare Fälle beschränkt und verhältnismäßig ist, um einer spezifischen Bedrohung zu begegnen, und dass es keine Diskriminierung aus Gründen von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter, Religion, Sprache, politischer oder sonstiger Meinungen, Nationalität, sozialer oder ethnischer Herkunft, Eigentum, Geburtsstatus oder anderem Status gibt;
- 109. fordert alle Staaten auf, keine Personen im Geheimen festzuhalten und ein Register von allen festgehaltenen Personen zu führen sowie allen Personen, denen die Freiheit entzogen wird, sofortigen Zugang zu einem Rechtsbeistand und erforderlichenfalls medizinischem Personal zu gewähren;
- 110. fordert alle Staaten auf, dafür zu sorgen, dass mutmaßliche Straftäter jederzeit und unter allen Umständen nur vor ein unabhängiges und unparteiisches, gesetzlich errichtetes Gericht gestellt werden, und dass ihnen vollumfängliche Garantien für ein faires Verfahren gegeben werden, einschließlich der Unschuldsvermutung, des Rechts auf Beweisprüfung, der Verteidigungsrechte, des Rechts auf wirksamen Rechtsbeistand und des Berufungsrechts;
- 111. betont besonders, dass die Staaten bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus die Grundrechte und -freiheiten, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung (es sei denn, dass die Äußerung eine Aufstachelung zum Hass und zur Gewalt darstellt), der Religion, der Gesinnung oder des Glaubens, des Rechts, sich zu versammeln und sich zusammenzuschließen, sowie des Rechts auf Privatsphäre, das im Bereich des Sammelns und des Verbreitens von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen besonders gefährdet ist, achten und gewährleisten müssen;
- 112. fordert die Staaten auf, eine Person, die wegen Terrorakten verdächtig oder verurteilt ist, nicht in einen Staat auszuweisen, zurückzuführen, zu überführen oder auszuliefern, in dem die reale Gefahr besteht, dass die Person schweren Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, durch erzwungenes Verschwinden, einer Hinrichtung mit oder ohne Gerichtsverfahren oder einem bewusst unfairen Gerichtsverfahren ausgesetzt würde;
- 113. betont, dass die Staaten in Zeiten bewaffneter Konflikte und bei Besetzungen die Regeln und Grundsätze sowohl des humanitären Völkerrechts als auch der Menschenrechte anwenden und achten müssen;
- 114. fordert die Staaten auf, das Verhör von Gefangenen nicht in Länder zu verlagern, in denen Folter eingesetzt werden könnte; fordert die Staaten nachdrücklich auf, keine Beweismittel zuzulassen, die unter Zwang oder Folter erlangt wurden; erinnert die Staaten daran, dass sie bei der Inhaftierung mutmaßlicher Terroristen das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu beachten haben;
- 115. fordert die Kommission auf, Staaten anzuprangern, die die Bedrohung durch den Terrorismus als Vorwand benutzen, eine repressive Politik einzuführen, insbesondere politische Maßnahmen zur Einschränkung der Presse- und der Medienfreiheit; unterstreicht insbesondere die Tatsache, dass Sicherheitsgesetze im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus nicht die Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten legitimieren dürfen;
- 116. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten insbesondere auf, sich mit dem - Menschenrechtsdefizit im Ansatz der Vereinten Nationen zur Terrorismusbekämpfung auseinanderzusetzen, wobei sie auch sicherstellen sollten, dass Maßnahmen, die der Ausschuss für Terrorismusbekämpfung (CTC) des Sicherheitsrats den Staaten empfiehlt, internationalen Menschenrechtsstandards genügen;
II Rechte der Kinder
- 117. gibt zu bedenken, dass eines von zwölf Kindern in der Welt in die schlimmsten Formen von Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung oder erzwungenem Militärdienst verstrickt istl;
- 118. unterstützt die Definition des Begriffs "Kind" in der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention)2 und der Afrikanischen Kinderrechtscharta3, nach der alle Menschen unter 18 Jahren ohne Ausnahme als Kind definiert sind;
- 119. fordert von der Kommission die Vorlage einer Mitteilung über das Thema "Rechte der Kinder und EU-Entwicklungspolitik";
- 120. fordert den Rat und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass den Rechten der Kinder innerhalb der aktualisierten Erklärung der Entwicklungspolitik der Europäischen Union besonderes Augenmerk geschenkt wird, denn sie sind grundlegende Prinzipien und Ziele zugleich;
- 121. ist äußerst besorgt über die Tatsache, dass es heute mehr Kinder gibt, die in Armut leben, als jemals zuvor in der Geschichte; fordert die Kommission und den Rat auf, Kinder und Kinderrechte ins Zentrum des Beitrags der Europäischen Union zur Erreichung der Millenniums-Ziele für die Entwicklung zu stellen;
- 122. ist sich der Tatsache bewusst, dass die fast weltweite Ratifizierung der Kinderrechtskonvention nicht unbedingt ihren Niederschlag in dem darauffolgenden Umsetzungsprozess gefunden hatl; fordert alle Staaten auf, den Schritt von weltweiter Akzeptanz zu weltweiter Beachtung zu tun;
- 123. fordert die Staaten nachdrücklich auf, die Verfahren der Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismen der Kinderrechtskonvention zu beachten; ist der Meinung, dass die Umsetzung der Konvention ein Schlüsselfaktor der Verantwortlichkeit der Regierungen ist;
- 124. unterstützt das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten; fordert die Staaten, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, nachdrücklich auf, dieses Protokoll zu unterzeichnen und zu ratifizieren;
- 125. fordert die Vereinigten Staaten nachdrücklich auf, die Kinderrechtskonvention so rasch wie möglich zu ratifizieren, nachdem außer den Vereinigten Staaten nur ein Staat die Konvention noch nicht ratifiziert hat, nämlich Somalia, das über keine funktionierende Regierung verfügt;
- 126. ist tief besorgt über die Tatsache, dass Millionen von Kindern immer noch alljährlich an vermeidbaren Krankheiten sterben, dass ihnen ihr Recht auf Gesundheit und Leben verweigert wird, und dass Millionen von Kindern von HIV/Aids betroffen sind, sei es dass sie selbst infiziert wurden oder sei es, dass sie zu Waisen geworden sind;
- 127. ist tief besorgt über die Tatsache, dass etwa 104 Millionen Kindern im schulpflichtigen Alter das Recht auf Bildung verweigert wird, wobei es sich in der Mehrzahl um Mädchen handelt; fordert die Kommission auf, ihre Zusage zu einer Eilinitiative einzuhalten, und sich proaktiv in Bildungsfragen mit AKP-Parntern zu engagieren;
- 128. ist tief besorgt über die steigende Zahl von Kindern, die dem weltweiten Menschenhandel anheim fallen; sieht in dieser Situation ein Versagen der Weltgemeinschaft insgesamt und betont die dringende Notwendigkeit von Maßnahmen und Gesetzen zur Bestrafung der Täter und zum Schutz der Opfer;
- 129. unterstützt Maßnahmen auf regionaler und internationaler Ebene zur Bekämpfung aller Formen von Kinderarbeit;
- 130. fordert alle Staaten auf, der Rekrutierung von Kindern für Streitkräfte und dem Einsatz
- 131. verurteilt kategorisch den unmenschlichen Einsatz von "Kindersoldaten" in Konflikten und Kriegen; fordert die betroffenen Länder energisch auf, die allgemein anerkannten Menschenrechtsbestimmungen zu achten;
III. Die Auswirkungen von Konflikten auf Frauen und Kinder
- 132. betont, dass in den letzten Jahren Massenvergewaltigungen in Kriegszeiten in zahlreichen Ländern festzustellen waren, einschließlich Kambodscha, Liberia, Peru, Bosnien, Sierra Leone, Ruanda, Demokratische Republik Kongo, Somalia und Uganda; ist besorgt über die Tatsache, dass in jüngster Zeit in Darfur im westlichen Sudan Vertriebene eine Praxis systematischer und rechtswidriger Angriffe gegen die Zivilbevölkerung, einschließlich Vergewaltigung, durch von der Regierung unterstützte arabische Milizen und die sudanesischen Streitkräfte beschrieben haben; verkennt nicht die Tatsache, dass den besonders schutzbedürftigen Gesellschaftsgruppen in solchen Situationen, insbesondere Frauen, Kindern, behinderten Menschen und älteren Menschen, spezielle Aufmerksamkeit geschenkt werden muss;
- 133. verurteilt die barbarische Benutzung von Vergewaltigung als "Kriegswaffe" und besteht darauf, dass die internationale Gemeinschaft nicht nachlassen darf, deutlich zu machen, dass die Benutzung von Vergewaltigung im Krieg ein Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht und internationale Übereinkommen darstellt; fordert eine strenge rechtliche Reaktion im Bereich der Strafverfolgung, um diese Straftaten zu ahnden; nimmt zur Kenntnis, dass in dem Römischen Vertrag, durch den im Jahr 2000 der IStGH eingerichtet wurde, Vergewaltigung eindeutig als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft wird;
- 134. ist sich der Konsequenzen von Massenvergewaltigungen bewusst, durch die Frauen und Mädchen der Gefahr der Infizierung mit HIV/Aids ausgesetzt werden; fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass allen Frauen und Mädchen, die vergewaltigt wurden, Postexpositionsprophylaxe, gegebenenfalls auch ein Schwangerschaftsabbruch, unverzüglich angeboten wird;
- 135. beklagt die Tatsache, dass in vielen Fällen diejenigen, die für Akte sexueller Gewalt und Vergewaltigung in Konfliktsituationen verantwortlich sind, straffrei und unerkannt davonkommen und ist davon überzeugt, dass die Durchsetzung und vollständige Achtung der Rechte im Bereich der reproduktiven Gesundheit dazu beitragen würde, diese Fälle auf ein Minimum zurückzuführen;
- 136. ist besorgt über Anschuldigungen von sexuellem und physischem Missbrauch durch Mitarbeiter der UNO unter anderem in der Demokratischen Republik Kongo, Bosnien und im Kosovo;
- 137. ist besorgt darüber, dass weiterhin Tausende von Kindern als bewaffnetes Kanonenfutter in mehr als zwanzig Ländern weltweit benutzt werden; weist darauf hin, dass gemäß dem Weltbericht 2004 über Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten sowohl von den Regierungen als auch den bewaffneten Rebellen in Burundi, der Demokratischen Republik Kongo, Côte d"Ivoire, Guinea, Liberia, Myanmar, Ruanda, dem Sudan und Uganda sowie von den Rebellen in Sri Lanka eingesetzt wurden; fordert nachdrücklich alle Regierungsstreitkräfte und anderen bewaffneten Gruppen auf, alle Kinder, die sich in ihren Reihen befinden, unverzüglich freizulassen;
- 138. unterstützt das Fakultativprotokoll zur UN-Konvention über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und fordert alle Staaten, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, nachdrücklich auf, dieses Protokoll zu unterzeichnen und zu ratifizieren;
- 139. ist sich der Tatsache bewusst, dass es hauptsächlich Jungen sind, die als Kindersoldaten eingesetzt wurden, betont aber, dass mehr und mehr Mädchen als aktive Kämpfer und Prostituierte in bewaffneten Konflikten eingesetzt werden;
- 140. betont die Tatsache, dass Kinder von Streitkräften für vielfältige Aufgaben und Rollen rekrutiert werden, wie etwa Kuriere, Spione, Köche, Träger usw., und dass alle diese Aufgaben Kinder in Gefahr bringen; unterstreicht insbesondere die Schutzbedürftigkeit von Mädchen gegenüber Gewalt und sexueller Ausbeutung in ihren Rollen als unfreiwillige Sexsklaven und/oder gezwungene Ehefrauen;
- 141. fordert von der UNO und von der gesamten internationalen Gemeinschaft, den Auswirkungen von Konfliktsituationen auf Frauen und Kinder, insbesondere auf diejenigen, die zu ethnischen, sprachlichen und/oder religiösen Minderheiten gehören, mehr Beachtung zu schenken, insbesondere wenn sie als bewusste Kriegsstrategie zum Ziel genommen werden;
- 142. begrüßt die Annahme der EU-Leitlinien über Kinder in bewaffneten Konflikten im Jahr 2003; fordert von Rat und Kommission, dass sie dem Europäischen Parlament alle sechs Monate einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung und die Auswirkungen dieser Leitlinien vorlegen; ist ermutigt durch die positiven Signale dafür, dass die Kommission eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit zeigt;
IV. Abschaffung der Todesstrafe
- 143. begrüßt den anhaltenden Trend zur Abschaffung der Todesstrafe; ist sich bewusst, dass mehr als die Hälfte der Länder der Welt, das heißt insgesamt 118 Staaten, nunmehr die Todesstrafe in Gesetz oder Praxis abgeschafft haben; ist weiterhin darüber besorgt, dass 78 Staaten immer noch eine Politik der Beibehaltung der Todesstrafe verfolgen;
- 144. beglückwünscht Bhutan, Samoa, Senegal und die Türkei, die im Jahre 2004 die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft haben;
- 145. fordert die philippinischen Behörden auf, keine Todesurteile mehr zu vollstrecken und in jedem Fall die justiziellen und verfahrensrechtlichen Mindestrechte der Verteidigung zu beachten; fordert insbesondere die Behörden dieses Landes nachdrücklich auf, den Fall des Unionsbürgers mit spanischer Staatsbürgerschaft Francisco Juan Larrafiaga zu überprüfen, der in einem Verfahren zum Tode verurteilt wurde, das von Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet war und in dem die rechtlichen und verfahrensrechtlichen Mindestgarantien verweigert wurden;
- 146. ermuntert die Staaten, das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren, das die Abschaffung der Todesstrafe bezweckt;
- 147. fordert die Europäische Union auf, multilaterale Foren, wie etwa die UN-Menschenrechtskommission, zu nutzen, um die Staaten zu ermuntern, internationale Menschenrechtsinstrumente zu ratifizieren und einzuhalten, die die Todesstrafe betreffen, und weiterhin die Praxis zu üben, zur Abschaffung der Todesstrafe, zur Einführung eines Moratoriums für alle Hinrichtungen und mit der Forderung an Staaten, die die Todesstrafe beibehalten, zumindest die Mindeststandards der UNO zu achten, eine Resolution bei der Menschenrechtskommission einzubringen
- 148. begrüßt die Resolution der UN-Menschenrechtskommission 2004/67 vom 21. April 2004, die sie auf ihrer Jahrestagung in Genf verabschiedet hat und in der alle Staaten, die noch die Todesstrafe haben, aufgefordert werden, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen, und bis dahin ein Moratorium für Hinrichtungen einzuführen; ist sich der Rolle bewusst, die die Europäische Union und alle ihre Mitgliedstaaten, die die Resolution unterstützten, spielen; fordert alle Staaten nachdrücklich auf, die UN-Resolution zu beachten und zumindest ein Moratorium für Hinrichtungen einzuführen;
- 149. fordert alle Länder, die ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe eingeführt haben, auf, Schritte zu einer vollständigen Abschaffung zu unternehmen;
- 150. ist besorgt über die Tatsache, dass Asien weiterhin der Kontinent ist, in dem die meisten Menschen hingerichtet werden; stellt mit Erschrecken fest, dass China mehr Hinrichtungen vornimmt als jedes andere Land der Welt, Tausende von berichteten Hinrichtungen im Jahr 2004; fordert China auf, seine offiziellen Zahlen zu Hinrichtungen im Jahr 2004 freizugeben;
- 151. ist besorgt über die Tatsache, dass die Wiedereinführung der Todesstrafe durch Sri Lanka nach einem 27jährigen Moratorium bei Exekutionen dem internationalen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe zuwiderläuft, und fordert die Behörden von Sri Lanka nachdrücklich auf, alternative Lösungen zu finden, um der Kriminalität Herr zu werden;
- 152. nimmt zur Kenntnis, dass es in Russland zwar ein Moratorium bei der Todesstrafe gibt, dass die Todesstrafe nach russischem Recht aber bislang noch nicht abgeschafft wurde; fordert Russland auf, unverzüglich tätig zu werden, um das Protokoll Nr. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Abschaffung der Todesstrafe zu ratifizieren und das Protokoll Nr. 13 zur Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen zu unterzeichnen;
- 153. ist besorgt über die hohe Zahl von Hinrichtungen im Iran, insbesondere von Minderjährigen, und über die Weigerung des Iran, offizielle Statistiken zur Todesstrafe freizugeben;
- 154. fordert die Kommission und den Rat auf, im Kontext ihres Menschenrechtsdialogs mit China und dem Iran Druck auf diese Staaten für ein Moratorium bei der Vollstreckung der Todesstrafe auszuüben, das tatsächlich eingehalten und zu einer Änderung der Rechtslage führen würde;
- 155. fordert von der neuen irakischen Regierung, die Todesstrafe nicht wieder einzuführen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass in der vorläufigen Verfassung die Todesstrafe nicht erwähnt wird;
- 156. ist besorgt über die Tatsache, dass Afghanistan im April 2004 die erste Hinrichtung seit dem Fall der Taliban vorgenommen hat; fordert die neue, vor kurzem gewählte Führung in Afghanistan auf, ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe einzuführen;
- 157. begrüßt die Entscheidung des Unterhauses des Parlaments von Tadschikistan vom Juni 2004, das sich für ein Gesetz zur Aussetzung der Todesstrafe entschieden hat;
- 158. ist besorgt über die Tatsache, dass die vietnamesische Regierung nunmehr die Berichterstattung und die Freigabe von Statistiken über die Verhängung der Todesstrafe als Staatsgeheimnis einstuft; ist weiterhin zutiefst besorgt über die hohe Zahl von Hinrichtungen, die in Vietnam vergangenes Jahr ausgeführt wurden;
- 159. nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Afrika weiter die Verhängung der Todesstrafe reduziert; begrüßt insbesondere die Tatsache, dass Sambia die Überprüfung aller Strafverfahren angeordnet hat, die zu Todesurteilen führten, und dem Parlament vorgeschlagen hat, die Todesstrafe abzuschaffen; begrüßt eine ähnliche Entscheidung in Malawi, wo der Präsident auch 79 Todesurteile im April 2004 umgewandelt hat;
- 160. ruft die westafrikanischen Staaten auf, eine einheitliche Haltung einzunehmen und die Todesstrafe vollständig abzuschaffen, was insbesondere für Guinea gilt, das sich für die Beibehaltung der Todesstrafe ausspricht;
- 161. nimmt mit Genugtuung die Tatsache zur Kenntnis, dass die Todesstrafe praktisch in Europa nicht mehr existiert, und fordert Belarus auf, dies zu einer Realität zu machen; fordert darüber hinaus die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frankreich, Italien, Luxemburg und Spanien) und des Europarates auf, das Protokoll Nr. 13 der EMRK bezüglich Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen zu ratifizieren, soweit sie dies noch nicht getan haben;
- 162. verurteilt erneut die Verhängung der Todesstrafe in Kuba nach einigen Jahren der Aussetzung der Todesstrafe;
- 163. begrüßt den Vorschlag des Präsidenten von Mexiko, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen";
- 164. fordert die Vereinigten Staaten auf, die Todesstrafe abzuschaffen, und begrüßt den ermutigenden Trend in den USA, wo die Anzahl der zum Tode verurteilten Personen zurückgegangen ist; erkennt an, dass Todesurteile seit 1999 um 54%, Hinrichtungen um 40% und die Zahlen der zum Tode Verurteilten, die auf ihre Hinrichtung warten, um 6% zurückgegangen sind2;
- 165. ermuntert die Kommission, den amici curiae-Schriftsatz3 in Fällen vor dem Obersten Gerichtshof der USA (Supreme Court) wie im Jahr 2001 beizubehalten, die Minderjährige und geistig behinderte Personen betreffen, die zum Tode verurteilt wurden;
- 166. fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, beständig für die Leitlinien zur Todesstrafe, die 1998 verabschiedet wurden, zu werben, wenn sie mit Nicht-EU-Ländern zu tun hat;
- 167. fordert die Staaten, die die Todesstrafe beibehalten, nachdrücklich auf, die Todesstrafe nicht gegen Personen, die zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat unter 18 Jahre waren, schwangere Frauen oder Menschen mit einer geistigen Behinderung zu verhängen, und fordert, dass die Todesstrafe nur für die allerschwersten Straftaten verhängt wird;
- 168. fordert diejenigen Staaten, die gleichgeschlechtliche einverständliche sexuelle Beziehungen mit der Todesstrafe bedrohen, nachdrücklich auf, derartige Gesetze und Gerichtspraktiken abzuschaffen;
V. Illegaler Handel mit Menschen und menschlichen Organen - Sexindustrie und Kinderarbeit
- 169. macht sich die Definition des Begriffs "Menschenhandel"l im UN-Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung von Menschenhandel, insbesondere des Handels mit Frauen und Kindern, zu eigen, das als Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität von der UN-Generalversammlung im November 2000 verabschiedet wurde;
- 170. ist sich der Tatsache bewusst, dass Frauen und Kinder besonders durch das gefährdet sind, was zu einer modernen Form der Sklaverei werden kann;
- 171. weist darauf hin, dass Sklaverei nach Artikel 4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verboten ist2;
- 172. betont, dass der Menschenhandel in allen Formen eine Verletzung der Menschenrechte darstellt und nach Artikel 5 Absatz 3 der EU-Charta der Grundrechte verboten ist;
- 173. ist sich der Tatsache bewusst, dass der Frauen- und Kinderhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung ein internationales organisiertes kriminelles Phänomen ist, das schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit, das Wohlergehen und die Menschenrechte seiner Opfer hat;
- 174. betont, dass Frauen und Kinder, die Opfer von Menschenhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung sind, oft sexuell missbraucht und ihrer Bewegungsfreiheit und Identität beraubt werden;
- 175. unterstreicht die Tatsache, dass Menschenhandel und erzwungene Prostitution
- 176. nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass Frauen und Kinder, die ohne Papiere in das Land eingereist sind, oder als Opfer von Menschenhandel ihrer Papiere beraubt wurden, oft nicht in der Lage sind, Rechtsmittel zur Wiedergutmachung des Missbrauchs zu ergreifen, der ihnen angetan wurde;
- 177. betont die Tatsache, dass der Frauen- und Kinderhandel ein weltweites Problem ist, und ermuntert die Staaten, in abgestimmter Weise zu handeln, um die internationale Strafverfolgung zur Bekämpfung dieses Verbrechens zu verbessern;
- 178. unterstreicht die Notwendigkeit auf EU-Ebene Exekutivbeamte auszubilden, damit sie lernen, wie man Ermittlungen bei Menschenhändlerringen durchführt, und Grenzpolizisten, wie man Menschenhändler und ihre Opfer erkennt;
- 179. ist sich der Tatsache bewusst, dass Menschenhandel nicht auf die Sexindustrie beschränkt ist, denn auch Frauen und Kinder sind Opfer des Menschenhandels und werden gezwungen als Zwangsarbeiter zu arbeiten;
- 180. betont, dass 1aut UNICEF mehr als 20 000 Kinder von grenzüberschreitenden Schmugglerringen in West- und Zentralafrika versklavt sind;
- 181. nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass der illegale Handel mit menschlichen Organen eine bis ins Detail organisierte kriminelle internationale Aktivität mit ernsten und schädlichen Auswirkungen ist; fordert ein gezielteres Vorgehen der internationalen Gemeinschaft, um diese Geißel zu bekämpfen;
- 182. fordert die einzelnen Staaten nachdrücklich auf, das strafrechtliche Instrumentarium für die Bekämpfung des illegalen Handels durch Gesetzesreformen, Sensibilisierung und Fortbildung zu stärken; betont die Notwendigkeit, Opfer, die aussagen, zu unterstützen und zu schützen;
- 183. begrüßt nachdrücklich den Entwurf des Europarats für eine Konvention gegen Menschenhandel vom Januar 2005; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit Unterstützung des Rates dafür zu sorgen, dass beim Entwurf des Europarats für diese Konvention die höchsten Schutznormen für die Menschenrechte derjenigen Menschen zugrundegelegt werden, die Opfer von Menschenhandel werden;
- 184. ist ermutigt durch die Zusage der Kommission, eine Mitteilung zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels vorzulegen;
- 185. erkennt die Bemühungen der Kommission insbesondere durch die Programme TACIS und CARDS an, Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels zu entwickeln, betont aber die Notwendigkeit, ihre Aktionen in den wichtigsten Transitländern wie Belarus, Moldawien, der Russischen Föderation und der Ukraine, zu verstärken;
VI. Rolle der internationalen Unternehmen im Bereich Menschenrechte
- 186. ermuntert international tätige Unternehmen, Menschenrechtsnormen als einen Maßstab für Politik zu sehen, sich ihrer Pflicht aus den Verpflichtungen der "Sozialen Verantwortung der Unternehmen" nicht zu entziehen und Mindeststandards auf der Grundlage dieser Normen anzunehmen; legt den Unternehmen dringend nahe, klare Mechanismen zur wirksamen Überwachung ihrer gesamten Geschäftstätigkeit im Einklang mit Verhaltenskodices und internationalen Menschenrechtsstandards einzurichten;
- 187. verkennt nicht, dass Unternehmen in einer starken Position sein können, um Entscheidungen von Regierungen in einem globalen Markt zu beeinflussen; ermuntert Unternehmen dazu, die Rechte ihrer Mitarbeiter und derjenigen zu fördern, zu schützen und zu sichern, die von ihren Zulieferern, Subunternehmern und Geschäftspartnern beschäftigt werden, selbst wenn diese Rechte nicht durch das einzelstaatliche Recht eines bestimmten Landes geschützt sind;
- 188. ruft Unternehmen dazu auf, dafür zu sorgen, dass ihre Produkte nicht zur Verletzung von Menschenrechten benutzt werden;
- 189. nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass Unternehmen in den letzten Jahren Ziel von Verbraucheraktionen und Menschenrechtskampagnen waren, um sie dazu zu bringen, Menschenrechtsbedenken ernster zu nehmen, und dass die Auswirkungen solcher Kampagnen zuweilen wegen unrealistischer Forderungen kontraproduktiv waren; fordert Unternehmen nachdrücklich auf, sich gewisse Mindeststandards zu eigen zu machen, um die Bedenken der Öffentlichkeit zu zerstreuen;
- 190. verweist auf das erste und zweite Prinzip des Global Compact der UNO, die folgendermaßen lauten: "Die Wirtschaft soll die international verkündeten Menschenrechte in ihrem Einflussbereich unterstützen und achten" und "sie soll sicherstellen, dass sie nicht zum Komplizen von Menschenrechtsverletzungen wird", sowie auf die Prinzipien drei bis sechs, nach denen die Weltwirtschaft aufgefordert wird, die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer zu achten;
- 191. begrüßt den Bericht der UN-Menschenrechtskonvention zu den UN-Normen und hofft, dass die UNO ihre breit angelegten Konsultationen zu den UN-Normen angesichts deren wichtigen Rolle als Maßstab für die Verantwortung von Unternehmen im Bereich Menschenrechte fortführen wird;
- 192. ermuntert Unternehmen, gegebenenfalls mit örtlichen auf dem Gebiet der Menschenrechte tätigen NRO zusammenzuarbeiten;
- 193. fordert die Unternehmen nachdrücklich auf, nicht in einem Staat tätig zu sein, gegen den unilaterale und regionale Sanktionen oder Handelsembargos wegen Problemen im Bereich der Menschenrechte verhängt worden sind;
- 194. fordert die Europäische Union auf, einen Verhaltenskodex für europäische Unternehmen, die international und insbesondere in Entwicklungsländer tätig sind, anzunehmen, der der europäischen Initiative für ethische Produktion und ethischen Verbrauch vergleichbar ist;
- 195. fordert erneut, dass die Delegationen der Kommission in Drittländern als Kontaktstellen " Der Bericht wurde der UN-Menschenrechtskommission im März 2005 in Genf vorgelegt. für die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen agieren und diese Leitlinien fördern;
- 196. fordert die Europäische Union auf, das Vorhaben eines internationalen Verhaltenskodex für Unternehmen zu Fragen im Zusammenhang mit Menschenrechten zu fördern;
VII. Straflosigkeit und die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs
- 197. ist überzeugt, dass kein dauerhafter Frieden möglich ist, wenn die Verantwortlichen für Greueltaten nicht zur Rechenschaft gezogen werden, und ist der Auffassung, dass es für die Wiederherstellung der Achtung von Rechtsstaatlichkeit, Frieden und Demokratie von ausschlaggebender Bedeutung ist, das Klima der Straflosigkeit in Staaten zu beseitigen, die unter Krieg und schweren Menschenrechtsverletzungen gelitten haben;
- 198. ist der Auffassung, dass die Errichtung des IStGH, der ergänzend zur nationalen Rechtsprechung tätig wird, Teil eines Systems der internationalen Rechtsprechung bildet, bei dem nationale Gerichte, internationale und gemischte Gerichtshöfe sowie der IStGH zusammenarbeiten, um die Straflosigkeit bei schweren Menschenrechtsverletzungen wirksam zu unterbinden und damit eine abschreckende Wirkung zu erzielen;
- 199. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Planung der Hilfe im Rahmen der Zusammenarbeit für Länder, die einen Krieg hinter sich haben, die Stärkung der nationalen Kapazitäten für die Verfolgung schwerer Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen;
- 200. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, den Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda sowie den Sondergerichtshof für Sierra Leone bei der erfolgreichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen, insbesondere durch Gewährleistung einer effizienten Zusammenarbeit von Seiten der Staaten und die sofortige Auslieferung der Angeklagten, einschließlich Mladic, Karadzic, Gotovina und Taylor;
- 201. fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union zum IStGh vom Juni 2003 sowie dem danach angenommenen Aktionsplan vom Januar 2004 weiterhin entschlossene Anstrengungen zu unternehmen, um die weltweite Ratifizierung des Römischen Statuts sowie die Annahme der Durchführungsvorschriften zu fördern, Demarchen und andere Maßnahmen zur Verteidigung des Gerichtshofes zu verstärken, wenn dieser angegriffen wird, und für eine effiziente Zusammenarbeit der Staaten mit dem Gerichtshof zu sorgen; fordert, dass jeder EU-Ratsvorsitz, dem Europäischen Parlament einen Bericht über seine Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts erstattet;
- 202. begrüßt die Tatsache, dass die Republik Uganda und die Demokratische Republik Kongo zwei Fälle dem Chefankläger des IStGH vorgelegt haben";
- 203. ist sich der Tatsache bewusst, dass geschätzte 5 000 - 8 0002 rechtswidrige Tötungen seit Vergewaltigung, in beiden Fällen nachgehen wird. Allerdings wird der IStGH nicht gegen Kindersoldaten vorgehen, da der Beschuldigte nach seinem Statut älter als 18 Jahre sein muss. 2 Zahlen basieren auf Daten des Büros des Anklägers, IStGH, Oktober 2004. dem 1. Juli 2002 in der Demokratischen Republik Kongo begangen wurden; begrüßt nachdrücklich die Entscheidung des Anklägers des IStGH vom Juni 2004, Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen in der Demokratischen Republik Kongo einzuleiten; ist davon überzeugt, dass die Ermittlungen ein eindeutiges Signal dafür sein werden, dass der Straffreiheit für alle Kriegsverbrechen bald ein Ende gesetzt wird;
- 204. begrüßt die Entscheidung des Anklägers vom Juli 2004, Ermittlungen im Norden Ugandas aufgrund von Anschuldigungen einzuleiten, wonach es zu Angriffen der Rebellen des Widerstandsarmee des Herrn ("Lord"s Resistance Army") auf die Zivilbevölkerung, einschließlich der Entführung Tausender Kinder, gekommen sein soll;
- 205. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle angemessenen Maßnahmen für eine umfassende Kooperation mit dem IStGH zu ergreifen, damit die Ermittlungen erfolgreich durchgeführt werden können; fordert insbesondere alle Mitgliedstaaten auf, Vereinbarungen über die Überstellung von Zeugen mit dem Gerichtshof zu unterzeichnen und alle dienlichen Informationen, über die sie verfügen, zugänglich zu machen; fordert die Europäische Union auf, ein Kooperationsabkommen mit dem IStGH abzuschließen, der es der Union ermöglicht, effizient mit dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten und ihn bei der erfolgreichen Durchführung seiner Untersuchungen zu unterstützen;
- 206. begrüßt die jüngste Vorlage an den Ankläger aus der Zentralafrikanischen Republik (Januar 2005);
- 207. begrüßt die Erklärung der Europäischen Union, in der der Inhalt des Berichts des Internationalen UN-Untersuchungsausschusses zu Darfur unterstützt wird*; empfiehlt nachdrücklich, dass der UN-Sicherheitsrat den Internationalen Strafgerichtshof mit der Situation in Darfur befasst;
- 208. nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass Regeln über die Kriegsführung und den Schutz der Opfer in Konflikten weiterhin verletzt werden; fordert ein Ende dieses Zyklus der Straffreiheit und unterstützt den IStGH als die geeignete Instanz für die Ahndung von Menschenrechtsverletzungen in einem internationalen Kontext nach Konfliktsituationen;
- 209. empfiehlt dem Rat und der Kommission, Maßnahmen zu prüfen, die die USA ermuntern könnten, dem IStGH gegenüber eine positivere Haltung einzunehmen;
- 210. erinnert diejenigen Staaten, die das Römische Statut ratifiziert haben, daran, dass die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Immunität gegen eine Strafverfolgung durch den IStGH mit einem Staat, der das Römische Statut nicht unterzeichnet hat, nicht dem Geiste des Statuts entspricht; fordert insbesondere die Vereinigten Staaten auf, das Statut zu ratifizieren und auf die Aushandlung eines privilegierten Status für die Angehörigen ihrer Streitkräfte zu verzichten, denen eine Art "internationaler Immunität" garantiert würde; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, Staaten aktiv zu unterstützen, auf die Druck ausgeübt wird und die mit finanziellen Sanktionen bedroht werden, weil sie sich weigern, solche Abkommen zu unterzeichnen;
- 211. ist der Auffassung, dass es für die Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten von ausschlaggebender Bedeutung ist, das Klima der Straflosigkeit in Staaten zu beseitigen, die unter Krieg und schweren Menschenrechtsverletzungen gelitten haben;
- 212. fordert, dass in jedes der vier einschlägigen Instrumente für außenpolitische Beziehungen" die ausdrückliche, konsequente und konkrete Verpflichtung aufgenommen wird, die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie als grundlegendes und prioritäres Ziel zu unterstützen;
- 213. fordert, dass die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte erhalten und verbessert wird und dass sich die Union stärker verpflichtet, den Schwerpunkt auf Menschenrechte und Demokratie zu legen;
VIII. Entwicklung der Organe und Politikbereiche
- 214. fordert die Kommission auf, weiterhin die Menschenrechtsaspekte in allen internationalen Beziehungen und allen anderen Politikfeldern zu stärken;
- 215. fordert den Rat und die Kommission auf, wenn in Ländern Rechtsvorschriften bestehen, die Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Orientierung beinhalten, dies aufzugreifen und dagegen konkrete Maßnahmen zu ergreifen; fordert die Länder auf, in denen Gesetze bestehen, wonach einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts eine Straftat darstellen, diese Gesetze abzuschaffen;
- 216. begrüßt die Annahme der EU-Leitlinien in Bezug auf Menschenrechtsverteidiger im Juni 2004; fordert die Europäische Union auf, gefährdete Menschenrechtsverteidiger und Journalisten konsequent zu unterstützen und ihnen beizustehen, da Anschläge auf und Inhaftierungen von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern im Jahr 2004 zugenommen haben; fordert den Rat in diesem Zusammenhang auf, die Situation der Menschenrechtsverteidiger umfassend in den politischen Dialog mit Drittländern - einzubeziehen;
- 217. fordert die Europäische Union auf, eine verstärkte Kohärenz in der Menschenrechtspolitik anzustreben und eine bessere Weiterleitung von Informationen sicherzustellen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass wirtschaftliche Gründe unter keinen Umständen dazu führen dürfen, dass die Union Menschenrechtsverletzungen ignoriert oder bagatellisiert;
- 218. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen mit einer Stimme zu sprechen, insbesondere in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, in der die Union in der Vergangenheit nur unzureichend Einfluss auf den Entscheidungsprozess nehmen konnte, weil es zwischen den Mitgliedstaaten keinen Konsens gab;
- 219. bekräftigt, dass die Achtung der Menschenrechte, die in den Abkommen der Europäischen Union mit Drittländern betont wird, ein wesentliches Element dieser Abkommen darstellt; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, einen eindeutigen Mechanismus zur Umsetzung der Menschenrechtsklausel zu schaffen, der in die vertraglichen Beziehungen der Union zu Drittländern einbezogen wird, und unter
- 220. fordert in diesem Zusammenhang die Schaffung eines Unterausschusses Menschenrechte im Rahmen der Assoziierungsabkommen, um einen strukturierten Dialog zu Fragen der Menschenrechte und der Demokratie zu entwickeln und die wichtigsten Bereiche festzustellen, um die es in den Aktionsplänen der europäischen Nachbarschaftspolitik gehen soll; betont, wie wichtig die Konsultation und Einbeziehung der Bürgergesellschaft in die Arbeit dieser Unterausschüsse ist, damit die Menschenrechtssituation besser überwachst werden kann; betont ferner, dass das Parlament eng in die Arbeit der Unterausschüsse und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einbezogen werden muss; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang erneut auf, einen Fortschrittsbericht über die Menschenrechtslage in den Ländern der Europäischen Nachbarkeitspolitik zu erstellen;
- 221. empfiehlt die Bewertung der Auswirkungen und der Effizienz der Maßnahmen des Rates und der Kommission, wie im Jahresbericht zu den Menschenrechten der Europäischen Union beschrieben, im Hinblick auf die Länder und Themenbereiche, die in den früheren Entschließungen genannt werden;
- 222. begrüßt die Ernennung von Michael Matthiessen durch Javier Solana, Hoher Vertreter der Europäischen Union für die GASP, zu seinem persönlichen Beauftragten für Menschenrechte ;
- 223. betont, dass es notwendig ist, dass dieses Amt eine Autorität darstellt, und ersucht den neuen Beauftragten, eng mit dem Europäischen Parlament zu kooperieren, Rechenschaft abzulegen und eng mit den zuständigen Ausschüssen im Europäischen Parlament zusammenzuarbeiten; fordert den Rat auf, das mit Menschenrechtsfragen befasste Personal im Generalsekretariat des Rates aufzustocken und den Menschenrechtsbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben damit angemessen zu unterstützen;
- 224. nimmt die Schlussfolgerungen zur Umsetzung der EU-Leitlinien zu Menschenrechtsdialogen zur Kenntnis; betont, dass das Parlament in die Umsetzung dieser Schlussfolgerungen einbezogen werden muss, zumindest indem es zweimal im Jahr vom Rat unterrichtet wird; weist insbesondere auf den strukturierten Dialog der Europäischen Union mit China und dem Iran hin, und fordert den Rat in diesem Zusammenhang auf, enger mit dem Parlament zusammenzuarbeiten; fordert den Rat generell auf, das Parlament regelmäßig über die Umsetzung und die Folgemaßnahmen der EU-Leitlinien betreffend Menschenrechte zu unterrichten und einen Fortschrittsbericht über die Auswirkungen dieser Leitlinien vorzulegen;
- 225. begrüßt die Einstellung von für den Kontakt zur Zivilgesellschaft zuständigen Mitarbeitern in den Delegationen der Europäischen Kommission in Drittländern und fordert diese Delegationen auf, in dringlichen Fällen den Schutz von Menschenrechtsverteidigern sicherzustellen;
- 226. unterstützt in diesem Zusammenhang alle Initiativen des Rates, der Troika und des Ratsvorsitzes, die darauf abzielen, die wichtigsten Fragen im Hinblick auf die Menschenrechtslage in Drittländern anzugehen; fordert den Rat auf, dem Parlament einmal jährlich die Ergebnisse des Arbeitsplans vorzulegen, der von jedem Vorsitz im Hinblick auf die gemeinsamen Strategien vorgeschlagen wird; fordert den Rat auf, dem Parlament Erklärungen und Demarchen, die sich auf Menschenrechtsfragen beziehen, systematisch zu übermitteln, damit das Parlament umfassend und gründlich informiert wird; ist der Auffassung, dass alle denkbaren Anstrengungen unternommen werden müssen, um dem außenpolitischen Handeln der Europäischen Union mehr Einheitlichkeit und Kohärenz zu verleihen;
- 227. fordert die Kommission erneut auf, in allen Delegationen der Europäischen Union in Drittstaaten Schulungen in Fragen der Menschenrechte durchzuführen und dafür zu sorgen, dass die Leitlinien eindeutig angewandt werden;
- 228. hofft, dass es eine wahrheitsgetreue und objektive Bewertung der konkreten Auswirkungen und Verbesserungen im Hinblick auf den Status der Menschenrechte in der Welt infolge der Arbeit des Europäischen Parlaments geben wird, die im Moment anscheinend nicht besonders effizient ist;
- 229. nimmt den Beschluss des Rates zur Kenntnis, eine umfassende Agentur für Grund- und Menschenrechte einzurichten"; erwartet, dass das Hauptziel dieser Agentur die Unterstützung der Kommission zur Verminderung von Divergenzen zwischen der internen und externen Politik der Union in Menschenrechtsfragen sein wird; ermuntert den Rat, Kandidatenländer in den Zuständigkeitsbereich der Agentur aufzunehmen;
- 230. ist sich der Tatsache bewusst, dass die Aufnahme der EU-Charta der Grundrechte in die Verfassung zeigt, dass die Union die Frage der Menschenrechte innerhalb ihrer Grenzen ernst nimmt, und empfiehlt deshalb, dass der Zuständigkeitsbereich der Agentur auf alle Bereiche der Charta sowie die einschlägigen Bestimmungen des ersten Teils des Verfassungsvertrags ausgedehnt wird, was ein weiteres Beispiel für die Entschlossenheit der Union wäre, diese Rechte in der Praxis anzuwenden;
- 231. empfiehlt, dass die Agentur angesichts der Arbeiten, die bereits unter der Ägide des Europarats geleistet werden, keine Doppelarbeit leistet; empfiehlt deshalb, dass die Agentur eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit dem Europarat und seinen Organen sowie mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickeln und auch die Arbeit der OSZE und der Vereinten Nationen berücksichtigen muss;
- 232. schlägt vor, dass die Agentur einen konstruktiven Dialog mit der Zivilgesellschaft und nationalen Fachleuten aufnehmen und Verbindungen zu akademischen Instituten herstellen soll;
- 233. legt größten Wert auf die Feststellung, dass die Agentur unabhängig sein und dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten muss, wenn sie ein wirksames und glaubwürdiges Organ zur Überwachung der Grundrechte in der Union sein soll;
- 234. fordert die rasche Annahme der UN-Deklaration über die Rechte indigener Völker; befürwortet zu diesem Zweck die sofortige Wiederaufnahme der Tätigkeit der Arbeitsgruppe zu dem Entwurf der Erklärung; fordert die Kommission und den Rat in diesem Zusammenhang auf, die Anliegen indigener Bevölkerungen uneingeschränkt zu unterstützen und die Schlussfolgerungen dieser Erklärung zu berücksichtigen;
- 235. begrüßt die vorgeschlagene Überprüfung des EU-Verhaltenskodex für Waffenexporte unter dem Luxemburger Ratsvorsitz und fordert den Rat auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit gewährleistet ist, dass alle Mitgliedstaaten sich strikt an dessen Bestimmungen halten, die notwendigen Mittel für Überwachung und Umsetzung bereitzustellen und sich für ein weltweites Übereinkommen über Waffenhandel einzusetzen;
- 236. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer, den Vereinten Nationen, dem Europarat, der OSZE und den Regierungen der in dieser Entschließung genannten Länder sowie den Geschäftsstellen der wichtigsten in der Europäischen Union niedergelassenen auf dem Gebiet der Menschenrechte tätigen NRO zu übermitteln.
1 ABI. C 379 vom 7.12.1998, S. 265; ABI. C 262 vom 18.9.2001, S. 262; ABI. C 293 E vom 28.11.2002, S. 88; ABI. C 271 E vom 12.11.2003, S. 576.
2 ABI. C 364 vom 18.12.2000, S. 1. ABI. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
4 ABI. C 82 E vom 1.4.2004, S. 610.
5 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0051.
1 UNICEF Bericht zu Kinderarbeit 2005.
2 Im Jahr 1989 angenommen und von allen Staaten außer den USA und Somalia ratifiziert.
3 1990 von der Organisation Afrikanischer Einheit angenommen.
1 Die Kinderrechtskonvention ist der einzige Menschenrechtsvertrag, der das volle Spektrum bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte abdeckt. von Kindern unter 18 Jahren in bewaffneten Feindseligkeiten ein Ende zu setzen;
1 Durch Artikel 22 der derzeitigen mexikanischen Verfassung wird der Anwendungsbereich der Todesstrafe eingeschränkt, sie wird aber nicht gänzlich abgeschafft. Nach mexikanischem Recht gibt es die Todesstrafe noch im Militärstrafrecht. Allerdings gab es seit mehr als 50 Jahren keine Hinrichtungen.
2 The Death Penalty in 2004: Year End Report, Death Penalty Information Center, December 2004.
3 Der amici curiae-Schriftsatz wird von jemandem eingereicht, der an einem Verfahren nicht beteiligt ist und Informationen zu rechtlichen Fragen geben kann; er wird oft eingereicht in dem Bestreben, auf den Obersten Gerichtshof Einfluss zu nehmen.
1 ""Menschenhandel" bedeutet die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder den Empfang von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung."
2 Artikel 4: "Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten." international als Verletzungen der Menschenrechte anerkannt sind, und dass die Staaten nach dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ausdrücklich "zur Unterdrückung jeder Form des Frauenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von Frauen" (Artikel 6) verpflichtet sind;
1 Der Ankläger hat wiederholt bestätigt, dass er Anschuldigungen sexueller Gewalt, wie etwa
1 Internationaler Untersuchungsausschuss zu Dafur, Bericht an den UN-Generalsekretär vom 25. Januar 2005.
1 Das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit (DCECI), das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENPI), das Stabilitätsinstrument (SI), und das Instrument für Heranführungshilfe (IPA). diesem Blickwinkel gegenwärtige und künftige Abkommen zu prüfen; fordert die Kommission mit Blick auf den zehnten Jahrestag der Einleitung des Prozesses von Barcelona auf, einen öffentlichen Bericht über die Menschenrechte in den Mittelmeerländern zu erstellen, auf dessen Grundlage die Partnerschaft weiter ausgebaut werden kann;
1 Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Brüssel, 16./17. Dezember 2004 (Ziffer 52).
1 Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Brüssel, 16./17. Dezember 2004. Mitteilung der Kommission: Agentur für Grundrechte - Unterlage für die öffentliche Konsultation, SEK(2004)1281, Brüssel, 25.10.2004, KOM (2004) 0693.