Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112095 - vom 13. Juni 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. Mai 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Burundi,
- - unter Hinweis auf das umfassende Waffenstillstandsabkommen, das am 7. September 2006 in Daressalam zwischen der Regierung Burundis und der Nationalen Befreiungsfront (FNL) abgeschlossen wurde,
- - unter Hinweis auf den am 22. und 23. Februar 2008 in Kapstadt angenommenen Aktionsplan (nachfolgend "der Aktionsplan"),
- - unter Hinweis auf die von der Präsidentschaft für die Europäische Union am 23. April 2008 abgegebene Erklärung zu den Kampfhandlungen in Bujumbura,
- - unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des UN-Sicherheitsrates vom 24. April 2008 zur Lage in Burundi,
- - unter Hinweis auf die Berichte des Integrierten Büros der Vereinten Nationen in Burundi (BINUB),
- - unter Hinweis auf den Bericht vom April 2008 der Organisation Human Rights Watch mit dem Titel "Every Morning They Beat Me: Police Abuses in Burundi" ("Jeden Morgen schlagen sie mich: Polizeiübergriffe in Burundi"),
- - gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass seit dem 17. April 2008 die Kämpfe zwischen den Regierungstruppen und den Rebellen der Nationalen Befreiungsfront (FNL) in Burundi wieder aufgeflammt sind, die Tausende Zivilisten in die Flucht getrieben und unter den Rebellen 50 Todesopfer gefordert haben,
B. in der Erwägung, dass Burundi nach 14 Jahren Bürgerkrieg immer noch keinen dauerhaften Frieden geschaffen hat und der Konflikt zu einer kritischen humanitären und sozio-ökonomischen Situation geführt hat, die die Stabilität in der Region bedroht,
C. in der Erwägung, dass internationale Bemühungen um ein Friedensabkommen zwischen der Regierung Burundis und der FNL in den letzten zwei Jahren erfolglos geblieben sind, einschließlich der regionalen Friedensinitiative für Burundi,
D. in der Erwägung, dass die Verhandlungen zwischen der Regierung und der FNL im Juli 2007 zusammenbrachen, als die FNL aus dem "Joint Verification and Monitoring Mechanism" (JVMM) austrat, der geschaffen worden war, um das umfassende Waffenstillstandsabkommen zu überprüfen, das im September 2006 abgeschlossen worden war,
E. in der Erwägung, dass die anhaltenden Aufstände der FNL von vielen als die letzte Hürde für eine dauerhafte Stabilität in Burundi gesehen werden und es einer politischen Lösung bedarf, um eine Entwaffnung der FNLR zu erreichen,
F. in der Erwägung, dass Anfang Mai 2008 die Außenminister von Tansania und Uganda, die im Rahmen der regionalen Initiative für Frieden in Burundi zusammentrafen die FNL und andere maßgebliche Rebellenführer aufforderten, Tansania, wo sie ihre Stützpunkte haben, zu verlassen und nach Burundi zu reisen, um in Friedensverhandlungen einzutreten,
G. in der Erwägung, dass im August 2007 die Wohnsitze von Politikern attackiert wurden die den Präsidenten Burundis nicht oder nicht mehr unterstützen,
H. in der Erwägung, dass 46 burundische Abgeordnete, die um ihr Leben bangten, an den Generalsekretär der UNO geschrieben haben und um den Schutz der Vereinten Nationen ersuchten,
I. in der Erwägung, dass die Europäische Union Burundi als Pilotprojekt für einen prioritären Aktionsplan ausgewählt hat, mit dem die Schnelligkeit und die Wirksamkeit der den Entwicklungsländern in Krisensituationen zu gewährenden Hilfe verbessert werden sollen,
J. in der Erwägung, dass inzwischen mehr als 700 Familien (etwa 3 500 Menschen) auf staatliche Unterstützung angewiesen sein sollen und auf Lebensmittel- und Hilfsgüter warten
K. in der Erwägung, dass die jüngsten Kampfhandlungen Teil einer Reihe von Zusammenstößen sind, die zur Vertreibung von noch mehr Familien (35 000 Menschen) geführt haben, womit die Zahl der Binnenvertriebenen auf insgesamt über 100 000 angestiegen ist; in der Erwägung, dass Tansania eine Rückkehr der burundischen Flüchtlinge nach Burundi wünscht und dass Burundi nach wie vor Tausende von ruandischen und kongolesischen Flüchtlingen aufnimmt,
L. in der Erwägung, dass die Sicherheitskräfte Burundis angeblich etwa 200 Menschen illegal festgehalten haben, weil sie die FNL-Rebellen unterstützt haben sollen,
M. in der Erwägung, dass die Regierung Burundis am 2. Mai 2008 berichtete, dass vier Rebellen und ein Soldat der burundischen Armee in einem so genannten Hinterhalt der FNL ums Leben gekommen sein sollen,
N. in der Erwägung, dass die Kultur der Straflosigkeit in Burundi eine Situation geschaffen hat, die der Folter durch Polizei- und Sicherheitskräfte und illegalen Inhaftierungen massiv Vorschub leistet,
O. in der Erwägung, dass die Staatspolizei Burundis, die 2004 unter einer transnationalen Regierung eingesetzt wurde, nicht sehr gut ausgebildet ist und sich aus ehemaligen Rebellen, Soldaten und Polizisten zusammensetzt,
P. in der Erwägung, dass die Unicef zwischen 2004 und 2006 die Demobilisierung von 3 000 Kindersoldaten unterstützte, in der Erwägung, dass vor kurzem Kinder aus einem Demobilisierungzentrum davon liefen und randalierend umherzogen, und in der Erwägung, dass über 500 Kinder immer noch in den Händen der FNL sind,
Q. in der Erwägung, dass sich neben Uganda und Äthiopien, Burundi an den friedenserhaltenden Missionen der Afrikanischen Union in Somalia von Mogadischu aus beteiligt (AMISOM) und es trotz der prekären Sicherheitslage in Burundi 800 Soldaten entsandte,
- 1. bringt angesichts der jüngsten militärischen Konfrontationen zwischen den nationalen Streitkräften und der FNL in Burundi, die unschuldigen Menschen das Leben gekostet haben seine tiefe Besorgnis zum Ausdruck;
- 2. fordert alle Beteiligten auf, das am 7. September 2006 abgeschlossene umfassende Waffenstillstandsabkommen einzuhalten, die Verhandlungen wieder aufzunehmen und zügig dazu überzugehen, den JVMM umzusetzen, der infolge des Waffenstillstands eingerichtet wurde;
- 3. appelliert insbesondere an die FNL und ihren Führer Agathon Rwasa sich auf konstruktive Weise in den Friedensprozess einzuschalten;
- 4. fordert die Nachbarstaaten Burundis auf, darauf zu achten, dass sie nicht als Rückzugsgebiete für Rebellenbewegungen dienen, und begrüßt die Entscheidung Tansanias, die Führer der FNL nicht mehr aufzunehmen;
- 5. ersucht die Kommission, Maßnahmen vorzubereiten, um im Falle einer Einigung die soziale Integration der FNL-Kämpfer zu erleichtern;
- 6. fordert die Kommission auf, ihre humanitäre Hilfe auszubauen, auch zugunsten von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, und diese nur dann zu reduzieren, wenn sie durch wirksame Entwicklungsmaßnahmen ersetzt wird, um einen reibungslosen Übergang von humanitären Einsätzen zu Entwicklungshilfemaßnahmen zu gewährleisten
- 7. appelliert an die Geldgeber, ihre Zusagen einzuhalten und die Koordinierung im Vorfeld zu verbessern, um die Wirksamkeit der Hilfe zu steigern;
- 8. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, wie die von der Europäischen Union für Burundi bereitgestellten Finanzmittel, insbesondere im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des 10. Europäischen Entwicklungsfonds, rasch und spürbar aufgestockt werden können;
- 9. fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung der prekären Lage Burundis und im Rahmen des durchzuführenden Aktionsplans, vorrangig folgende Maßnahmen zu unterstützen:
- - die Programme zur Verbesserung der verantwortungsvollen und demokratischen Staatsführung;
- - gesundheitspolitische Maßnahmen durch die Einrichtung von Gesundheitszentren und die dringend erforderliche Instandsetzung des Krankenhausnetzes;
- - den Beschluss der burundischen Regierung zur Abschaffung von Grundschulgebühren;
- - die Fortsetzung der Bemühungen zur Instandsetzung der Infrastrukturen in Burundi;
- 10. fordert angesichts der Dringlichkeit der Situation mit Nachdruck, dass der Schwerpunkt auf konkrete und für die Menschen in Burundi nachvollziehbare Maßnahmen gelegt wird;
- 11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Präsenz vor Ort in Burundi zu verstärken
- 12. fordert die Kommission auf, Aktionen von NRO und staatlichen Stellen in der Europäischen Union zu fördern, die darauf abzielen, den staatlichen Stellen und der Bürgergesellschaft in Burundi zu helfen;
- 13. bekräftigt seine Unterstützung für die südafrikanische Vermittlung und die regionalen Initiativen, und bringt seine Entschlossenheit zum Ausdruck, als Teil der politischen Führung, eine aktive Rolle bei der Beseitigung der Hindernisse zu spielen, die der Durchführung des Aktionsplans im Wege stehen könnten, und alle Bemühungen zur Wiederaufnahme von Verhandlungen und zur Konsolidierung des Friedens in Burundi zu unterstützen; unterstützt ebenfalls die Vermittlungsbemühungen der UN-Kommission für die Festigung des Friedens;
- 14. stellt fest, das nach Inkrafttreten einer neuen Verfassung und den anschließenden allgemeinen Wahlen mehr Stabilität in Burundi eingekehrt ist; plädiert jedoch für die Einsetzung einer Friedens- und Versöhnungskommission als vertrauensbildende Maßnahme, die dazu beitragen wird, ein Klima des Vertrauens und der Stabilität unter den verschiedenen betroffenen Parteien wiederherzustellen, und fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, eine solche Initiative finanziell und logistisch zu unterstützen;
- 15. fordert die Regierung Burundis auf, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die Rechtsstaatlichkeit gewahrt und die Kultur der Straflosigkeit beendet wird, dass all diejenigen, die für Übergriffe verantwortlich sind, vor Gericht gestellt werden und die Ausbildung der Polizei verbessert wird;
- 16. begrüßt die Freilassung von 232 Kindern, die jüngst nach achtmonatigen Verhandlungen mit einer abtrünnigen Faktion der FNL, die unter anderen von der burundischen Regierung, der Bürgergesellschaft und UN-Agenturen geführt wurden, erfolgte
- 17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union sowie den Regierungen von Burundi, Kenia, Ruanda, Südafrika, Tansania und Uganda zu übermitteln.