Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307115 - vom 23. Mai 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. April 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen der Tagung des Europäischen Rates vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes nach der Tagung des Europäischen Rates vom 22. und 23. März 2005,
- - in Kenntnis des Berichts des Europäischen Rates und der Erklärung der Kommission zur Tagung des Europäischen Rates vom 22. und 23. März 2005,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
I. Stabilitäts- und Wachstumspakt
1. begrüßt die Tatsache, dass auf der Tagung des Europäischen Rates nach Monaten widersprüchlicher Signale eine politische Einigung über die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts erzielt wurde, durch die die Koordination und die Überwachung der Wirtschaftspolitik - unter gleichzeitiger Einführung von mehr Flexibilität - verbessert und die Verpflichtung zur Steuerdisziplin als Grundlage für eine stabile Währung sowie für Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen erneuert werden soll;
2. begrüßt insbesondere die Bestrebungen, den präventiven Teil des Pakts zu stärken, die verstärkte Beobachtung der gesamten Schuldenlast und die Vereinbarung, den Pakt mit den Lissabon-Zielen- und-Politiken zu verknüpfen; ist jedoch besorgt über die mangelnde Klarheit der Bestimmungen des verbindlichen Teils des Pakts;
3. fordert den Rat und die Kommission auf, die vereinbarten Änderungen an den Verordnungen (EG) Nr. 1466/971 und Nr. 1467/972 vorzulegen und das Europäische Parlament umfassend zu beteiligen, um sicherzustellen, dass den noch bestehenden Besorgnissen Rechnung getragen wird;
4. fordert die Kommission auf, ihr Initiativrecht und die ihr zur Verfügung stehenden Verfahren vollständig zu nutzen, um die geeignete Umsetzung des Pakts sicherzustellen und eine aktive Rolle bei der Koordinierung der makroökonomischen Politik zu spielen; äußert Zweifel an diesem Aspekt der Reform, bei dem eine Gelegenheit verpasst wurde, die Rolle der Kommission zu stärken;
II. Neubelebung des Lissabon-Prozesses
5. begrüßt die Zusage des Rates und der Kommission, der Lissabon-Strategie mit einem neuen zielgerichteten Ansatz auf der Grundlage eines dreijährigen Zyklus neue Dynamik zu verleihen, und die Unterstützung für eine ganze Reihe von Standpunkten, die das Parlament vor der Tagung des Europäischen Rates angenommen hatte, wie z.B. die Bekräftigung der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Dimension der Strategie;
6. erwartet, dass die Kommission bei der Neubelebung der Lissabon-Strategie Führungskraft zeigt, indem sie ein gemeinschaftliches Lissabon-Programm vorlegt, das eindeutige Vorgaben für Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane enthält; besteht auf einer umfassenden Konsultation des Parlaments zu seinem Inhalt und zur Einführung eines wirksamen Mechanismus für eine gemeinsame Planung von Kommission und Parlament;
7. unterstützt den Gedanken, dass die Mitgliedstaaten einen größeren und konkreteren Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung leisten sollten, und billigt die Idee der Einführung "nationaler Reformprogramme" nach einer offenen Diskussion mit den Beteiligten und einer Konsultation der nationalen Parlamente;
8. bedauert jedoch, dass die Empfehlung der Hochrangigen Gruppe, der zufolge die Kommission jährlich Bericht darüber erstatten sollte, welche Mitgliedstaaten die besten Leistungen im Hinblick auf die Lissabon-Ziele erbringen und welche Mitgliedstaaten einen Rückstand aufweisen, vom Europäischen Rat nicht aufgegriffen wurde;
9. erinnert daran, dass das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger der Union eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit Europas ist; begrüßt die Aussicht auf ein Grünbuch zu den demographischen Veränderungen in der Union und bekräftigt erneut, dass diesem Grünbuch auch konkrete Maßnahmen folgen müssen;
10. bekräftigt seine Ansicht; dass die Lissabon-Strategie ein Mittel zur Stärkung des europäischen Sozialmodells durch größeren sozialen Zusammenhalt, Erhöhung der Beschäftigungsrate und Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze, Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer, Investition in das Humankapital, Modernisierung und Sicherung des sozialen Schutzes, Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben sein sollte;
11. teilt die Auffassung, dass die Union in ihrem gesamten Gebiet über solide Industriestrukturen verfügen und eine aktive Industriepolitik verfolgen muss;
12. stellt fest, dass die ausschlaggebende Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für Innovation, Wachstum und Beschäftigung ausdrücklich anerkannt wird;
13. teilt die Auffassung, dass die Umweltpolitik eine wesentliche Rolle beim nachhaltigen Wachstum spielt und zur Beschäftigung beiträgt, unterstreicht die Bedeutung einer Entwicklung der Innovation im ökologischen Bereich und bei den Umwelttechnologien, wodurch die Union die Möglichkeit erhält, sich einer Reihe von Herausforderungen in Bezug auf die natürlichen Ressourcen und die Umwelt zu stellen, z.B. in den Bereichen Artenvielfalt und Klimawandel;
14. begrüßt das Engagement des Europäischen Rates für einen voll funktionsfähigen Binnenmarkt für Dienstleistungen, der mit dem europäischen Sozialmodell vereinbar ist, um Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum zu stärken sowie Arbeitsplätze zu schaffen, wobei zugleich die soziale Verantwortung, der Schutz der Verbraucherrechte sowie die Sozial - und Umweltstandards zu gewährleisten sind; stimmt der Feststellung zu, dass im Rahmen des Rechtsetzungsprozesses alle Anstrengungen unternommen werden sollten, damit ein breiter Konsens in Bezug auf die Dienstleistungsrichtlinie herbeigeführt werden kann, der all diesen Zielen gerecht wird;
15. stimmt der Auffassung zu und bestätigt, dass REACH die Umwelt- und Gesundheitsbelange mit der Notwendigkeit in Einklang bringen muss, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu fördern, wobei den KMU und ihrer Innovationsfähigkeit besondere Beachtung zu schenken ist;
16. betont, dass auf der Ebene des EU-Haushalts und der nationalen Haushalte die erforderlichen Finanzmittel für die Umsetzung der Lissabon-Agenda gewährleistet sein müssen;
17. fordert, dass in den nationalen Haushaltsplänen und im europäischen Haushalt, einschließlich der künftigen Finanziellen Vorausschau 2007-2013, die im Rahmen des Lissabon-Prozesses verfolgten Ziele zum Ausdruck kommen; begrüßt die nachdrückliche Unterstützung des Europäischen Rates für die vorrangigen Projekte im Rahmen der transeuropäischen Verkehrsnetze und fordert den Rat sowie die Mitgliedstaaten auf, die Planung zu beschleunigen und die erforderlichen Finanzmittel für die vorrangigen Projekte, insbesondere für die noch fehlenden grenzüberschreitenden Verbindungen, aus den nationalen Haushaltsplänen bereitzustellen;
18. begrüßt den Standpunkt des Europäischen Rates zur Bedeutung und Rolle, die er der Kohäsionspolitik und dem umweltverträglichen Verkehr im Rahmen der Neubelebung der Lissabon-Strategie sowie der Wachstums- und Beschäftigungsziele beimisst;
19. begrüßt, dass das Gesamtziel von Investitionen in Höhe von 3 % des BIP der Union im Bereich Forschung und Entwicklung beibehalten wird, wobei eine angemessene Aufteilung zwischen privaten und öffentlichen Investitionen anzustreben ist; fordert die Mitgliedstaaten und die Union auf, den Forschungsprogrammen, die den Zielen der Verbesserung der Lebensqualität und der Stärkung einer nachhaltigen Wirtschaft entsprechen, Vorrang einzuräumen; verweist auf die Bedeutung von Investitionen in Innovation und neue Technologien, da diese ein Schlüsselelement dafür sind, dass die Union die Herausforderungen in einer globalisierten Welt bewältigt;
20. ist der Auffassung, dass eine kohärentere europäische Investitionsinitiative für den Erfolg der Lissabon-Strategie von wesentlicher Bedeutung ist;
III. Nachhaltige Entwicklung
21. teilt die Auffassung, dass die Umweltpolitik einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung leistet und dass sich die Union einer Reihe von Herausforderungen im Hinblick auf die natürlichen Ressourcen und die Umwelt stellen muss, etwa dem Klimawandel und den Umwelttechnologien; begrüßt es, dass Umweltmaßnahmen als Aktivposten im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und - zu guter Letzt - Lebensqualität in den Mittelpunkt gerückt werden; unterstützt die Forderung des Rates nach einer raschen Umsetzung des Aktionsplans für Umwelttechnologie;
22. zeigt sich enttäuscht über den Zeitplan, der für die Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung beschlossen wurde, da seiner Ansicht nach die Umweltpolitik erhebliche wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnen könnte, insbesondere angesichts ihrer Auswirkungen auf die industrielle Innovation; fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, entschlossen zu handeln und so bald wie möglich die geeigneten Vorschläge zu unterbreiten; ist daher der Auffassung, dass angemessene Finanzmittel bereitgestellt werden müssen, um die im Rahmen der geänderten Lissabon-Strategie für diesen Bereich festgelegten Ziele zu erreichen;
23. bekräftigt erneut, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung natürlicher Ressourcen notwendig ist, und fordert die Kommission auf, dies in ihre Strategie einzubeziehen;
24. ist der Auffassung, dass bei der Halbzeitüberprüfung besonders darauf geachtet werden sollte, welchen Beitrag neue Technologien mit einer vielversprechenden Zukunft sowie Umwelttechnologien und hohe ökologische Standards im Hinblick auf eine erfolgreiche Wettbewerbsstrategie leisten können; fordert eine verstärkte Unterstützung für Umwelttechnologien und Umweltinnovationen; unterstreicht ganz allgemein die Bedeutung der Lebensqualität als Faktor für Investitionen und die Ansiedlung von Unternehmen; ist weiterhin der Ansicht, dass durch ein Ignorieren des Klimawandels und des Verlusts an Artenvielfalt die Möglichkeit, diese Ziele zu erreichen, ernsthaft beeinträchtigt wird;
25. verweist auf die Notwendigkeit, der Gefahr von übertragbaren Krankheiten, insbesondere der Möglichkeit einer größeren Grippeepidemie, von der vor allem die schwächsten Bevölkerungsgruppen wie z.B. Kinder und ältere Menschen betroffen sein könnten, unverzüglich zu begegnen;
IV. Klimaänderung
26. begrüßt die Bereitschaft, die Möglichkeiten für eine Regelung für die Zeit nach 2012 im Rahmen der Arbeit der Vereinten Nationen auf dem Gebiet des Klimawandels zu sondieren und eine langfristige EU-Strategie auszuarbeiten sowie die Zielsetzung einer Verringerung der Emissionen in der Größenordnung von 15 - 30 % bis zum Jahr 2020 für die Industriestaaten; fordert nachdrücklich, dass die Union ihre Führungsrolle im Rahmen der internationalen Bemühungen zur Bewältigung des Klimawandels beibehalten und konkrete Vorschläge für ein ehrgeiziges Programm für die Zeit nach 2012 vorlegen sollte;
27. unterstreicht, dass die Ziele des Kyoto-Protokolls eine wesentliche Voraussetzung für eine globale Strategie im Bereich des Klimawandels sind, dass jedoch für den Zeitraum nach 2012 weitere Ziele festgesetzt werden müssen und die globalen Emissionen bis 2050 um die Hälfte verringert werden sollten, um die globale Erwärmung unter der Höchstmarke von 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten;
28. betont, dass es zusätzlicher Strategien und Maßnahmen bedarf, um die gemeinsame Zielvorgabe der 15 bisherigen EU-Mitgliedstaaten aus dem Kyoto-Protokoll zu erreichen, insbesondere in der Energiewirtschaft und im Verkehrssektor, wo die Emissionen voraussichtlich weiter erheblich ansteigen werden;
29. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, weitere Maßnahmen zu treffen, um größere Energieeinsparungen zu erreichen, die Energieeffizienz zu verbessern und sich auf erneuerbare Energien umzustellen; wiederholt seine Forderung, dass internationale Vereinbarungen ausgehandelt werden sollten, damit die Emissionen durch internationale Flüge und internationalen Schiffsverkehr in die Ziele zur Verringerung der Emissionen für den zweiten Regelungszeitraum nach 2012 aufgenommen werden;
V. Vorbereitung des UN-Gipfels
30. begrüßt die Tatsache, dass der Europäische Rat die Vorbereitung des UN-Gipfels über die Millenniums-Entwicklungsziele im September vorrangig behandelt; betont, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten ihr Engagement für die Entwicklung und die Millenniums-Entwicklungsziele beweisen müssen, indem sie den Anteil des EU-Haushalts erhöhen, der für die Entwicklung und den wirksameren Einsatz der Hilfe bereitgestellt wird, beispielsweise durch die völlige Aufhebung der Bindungen für die gesamte Entwicklungshilfe;
31. unterstützt nachdrücklich die Feststellung des Europäischen Rates, dass die Unterstützung der Union für Afrika verstärkt werden soll; begrüßt die von der Kommission für 2005 vorgeschlagenen Initiativen für Afrika; betont, dass diese Konzentration auf die ärmsten Länder, die im Einklang mit den Bemühungen zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und mit dem Engagement der Union für die Armutsbekämpfung steht, mit einer erheblichen Aufstockung der Hilfsmittel sowohl seitens der Union als auch der Mitgliedstaaten einhergehen muss;
32. unterstützt nachdrücklich die Forderung des UN-Generalsekretärs an die Staats- und Regierungschefs der Industriestaaten, konkrete Zeitpläne für das Erreichen des Ziels von 0,7% des BNE für die öffentliche Entwicklungshilfe festzulegen; fordert die Mitgliedstaaten der Union mit Nachdruck auf, die anstehenden Vorschläge der Kommission für einen solchen konkreten Zeitplan unverzüglich zu billigen;
33. unterstützt uneingeschränkt die Forderung des UN-Generalsekretärs an die Staats- und Regierungschefs der Industriestaaten, die Einleitung einer Reihe von "Quickwin-Initiativen" zu beschließen, wie sie im Rahmen des UN-Millenniumsprojekts unter Leitung von Professor Jeffrey Sachs vorgeschlagen wurden;
34. fordert die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihr Engagement für die Achtung der Menschenrechte dadurch unter Beweis zu stellen, dass sie den Vorschlag des UN-Generalsekretärs unterstützen, die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen durch einen stärkeren und glaubwürdigeren Menschenrechtsrat zu ersetzen;
VI. Außenbeziehungen
35. erinnert daran, dass das Parlament wiederholt darauf gedrängt hat, das Waffenembargo gegen China unter den derzeitigen Bedingungen nicht aufzuheben, und stellt mit Genugtuung fest, dass der Europäische Rat keine weiteren Schritte zur Aufhebung des Embargos ergriffen hat;
36. begrüßt die Entscheidung des Europäischen Rates, eine Task Force einzusetzen, die über die Fortschritte Kroatiens bei der Erfüllung der Bedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union Bericht erstatten soll, und fordert Rat und Kommission nachdrücklich auf, diese Task Force zur Überwachung so bald wie möglich nach Kroatien zu entsenden, damit auf der nächsten Tagung des Rates zuverlässige Ergebnisse als Grundlage für eine Beschlussfassung vorgelegt werden können;
37. bekräftigt seine Haltung zur derzeitigen Lage im Libanon und begrüßt die Tatsache, dass der syrische Außenminister angekündigt hat, dass alle syrischen Truppen, militärischen Geräte und der Nachrichtendienst gemäß der Resolution 1559 (2004) des UN-Sicherheitsrats bis zum 30. April 2005 vollständig abgezogen werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten und den Rat auf, die Frage der Stabilisierung des Libanon im UN-Sicherheitsrat anzusprechen; hofft, dass eine neue Regierung gebildet wird, um einen Beitrag zur Stabilität in der Region zu leisten und, wie vorgesehen, die Abhaltung freier, fairer und transparenter Wahlen zu ermöglichen; fordert den Rat dringend auf, im Einvernehmen mit den libanesischen Behörden eine Wahlbeobachtungsmission der Union, auch im Vorfeld der Wahlen, vorzusehen;
38. ist der Auffassung, dass die jüngsten Ereignisse in Kirgisistan das Streben des Volkes nach demokratischem Wandel deutlich machen, und stimmt der Erklärung des Rates zu, in der die neu ernannte Führung dieses Landes aufgefordert werden, einen Dialog einzuleiten, um eine Demokratisierung unter umfassender Achtung der Rechtstaatlichkeit und der Menschenrechte im Rahmen der nationalen Aussöhnung zu gewährleisten;
39. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie von Bulgarien und Rumänien zu übermitteln.
1 Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen. Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1).
2 Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABI. L 209 vorn 2.8.1997, S. 6)