Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Ägypten: Ayman Nur

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306793 - vom 11. Mai 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 6. April 2006 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Ägypten: Ayman Nur

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Förderung der Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten eines der Grundprinzipien und Ziele der Europäischen Union ist und eine gemeinsame Grundlage für die Entwicklung des Europa-Mittelmeer-Raums bildet,

B. in der Erwägung, dass die Europäische Union eine Europäische Nachbarschaftspolitik definiert hat, die darauf abzielt, den politischen Dialog auszubauen und zu verstärken und die Partnerländer in die EU-Maßnahmen einzubeziehen, um Frieden, Stabilität und Demokratie in den Nachbarländern zu fördern,

C. in der Erwägung, dass die vom Rat angenommenen ersten Aktionspläne mit Marokko, Tunesien, Jordanien, Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde die Union und die Partnerländer zu einem engeren und umfassenden Dialog verpflichten und dass dabei ein kohärenter und gemeinsamer regionaler Ansatz verfolgt werden muss, in der Erwartung, dass der Aktionsplan mit Ägypten, der derzeit ausgehandelt wird, im Juni 2006 zur Annahme gelangt,

D. in der Erwägung, dass es den Beziehungen zu Ägypten große Bedeutung beimisst und faire und transparente Wahlen als den üblichen Weg betrachtet, Fortschritte auf dem Weg zu einer demokratischeren Gesellschaft zu erzielen,

E. besorgt über die Aufhebung der parlamentarischen Immunität und die Festnahme von Ayman Nur, dem Vorsitzenden der Ghad-Partei in Ägypten; unter Hinweis auf die früheren Entschließungen zu Menschenrechtsfragen in Ägypten einschließlich des Falls von Ayman Nur,

F. in der Erwägung, dass der Vorsitzende der Ghad-Partei und ehemalige Abgeordnete Ayman Nur und andere Angeklagte festgenommen wurden, nachdem Dr. Nur bei den letzten Präsidentschaftswahlen und auch bei den Parlamentswahlen vom November und Dezember 2005 kandidiert hatte, bei denen eine Einschüchterung der Anhänger von Dr. Nur bezeugt wurde,

G. in der Erwägung, dass Ayman Nur, der bei der letzten Präsidentenwahl Zweiter wurde, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde, weil angeblich 50 Unterschriften gefälscht haben soll, die für die Eintragung seiner Partei benötigt wurden,

H. beunruhigt über Berichte, wonach sich Dr. Nurs Gesundheit durch den Hungerstreik, in den er aus Protest gegen seine Verfahrens- und Haftbedingungen getreten ist, drastisch verschlechtert hat,

I. in der Erwägung, dass entschieden wurde, dass Dr. Nurs Berufung am 18. Mai 2006 vom Kassationshof geprüft wird; jedoch besorgt darüber, dass der Richter, der für den Vorsitz dieses Gerichts ausgewählt wurde, derselbe ist, der auch ausgewählt wurde, um die ägyptischen Richter zu befragen, die gegen die Regierung aussagten und die Fälschung des Wahlprozesses im November 2005 bestätigten; in der Erwägung, dass in dem Fall, dass Dr. Nur nach der Gerichtsverhandlung in Haft bleibt, ihn eine Adhoc-Delegation des Europäischen Parlaments im Gefängnis besuchen sollte,


1 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0028.