Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 103634 - vom 19. Februar 2008. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 31. Januar 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die 13. Konferenz der Vertragsparteien (COP 13) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und die dritte Vertragsparteienkonferenz als Treffen der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (COP/MOP 3), die vom 3. bis 15. Dezember 2007 auf Bali (Indonesien) stattfand,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des vierten Sachstandsberichts (AR4) des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC), der am 17. November 2007 in Valencia (Spanien) veröffentlicht wurde,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Thema Klimawandel, insbesondere der Entschließung vom 15. November 2007 zur Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius - auf dem Weg zur Bali-Konferenz über den Klimawandel und darüber hinaus (COP 13 und COP/MOP3)1,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass im vierten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimawandel (IPCC) bestätigt wird, dass die immer schneller vor sich gehenden Klimaänderungen auf menschliches Handeln zurückzuführen sind und bereits jetzt bedenkliche weltweite Auswirkungen haben,
B. in der Erwägung, dass der Aktionsplan von Bali die Ergebnisse des vierten Sachstandsbericht des IPCC bestätigt, nämlich dass sich die Erderwärmung nicht verhindern lässt und dass Verzögerungen bei der Emissionsreduzierung die Möglichkeiten, eine Stabilisierung auf einem niedrigeren Niveau zu erreichen, signifikant behindern und das Risiko schlimmerer Folgen des Klimawandels erhöhen,
C. in der Erwägung, dass die Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur in vielen Gebieten der Erde bereits Auswirkungen zeigt und dass die neuesten Studien nahe legen, dass das von der Europäischen Union vereinbarte Langzeitziel, die globale Erwärmung auf 2 Grad Celsius (gegenüber dem vorindustriellen Niveau) zu begrenzen, möglicherweise nicht ausreichend ist, um bedeutende negative Auswirkungen des Klimawandels abzuwenden,
D. in der Erwägung, dass der Klimawandel ein langfristiges Problem ist, und dass kurzfristige Maßnahmen nicht ausreichen, positive Auswirkungen auf das Klima zu erzielen, und dass es für das Klimasystem entscheidend darauf ankommt, dafür zu sorgen, dass die weltweiten Emissionen im Laufe der nächsten 10 bis 15 Jahre ihren Höchststand erreichen,
E. in der Erwägung, dass die Industrieländer die Hauptverantwortlichen für die Anreicherung von Treibhausgas-Emissionen in der Atmosphäre sind und dass die ärmsten Länder und Bevölkerungsgruppen von den Auswirkungen des Klimawandels am meisten betroffen sein werden,
F. in der Erwägung, dass ein umfassendes internationales Übereinkommen über langfristige Ziele für die Emissionsverringerung unbedingt notwendig ist, um Investitionssicherheit in Bezug auf Technologien mit geringen Kohlenstoffemissionen, Energieeffizienz und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu schaffen und um Investitionen in Energieinfrastrukturen, die nicht mit den Emissionsverringerungszielen kompatibel sind, zu vermeiden,
- 1. begrüßt die Entscheidung der Vertragsparteien der Konferenz von Bali, im Rahmen der UNFCCC einen formalen Verhandlungsprozess bezüglich eines internationalen Klimaabkommens für die Zeit nach 2012 im Hinblick auf eine Einigung und die Verabschiedung eines Beschlusses auf der 2009 in Kopenhagen anberaumten 15. Konferenz der Vertragsparteien einzuleiten;
- 2. bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass der Aktionsplan von Bali klare Zeitvorgaben und eine Frist für den Abschluss des Abkommens bis 2009 sowie die Angabe der wichtigen Bereiche enthält, die im Rahmen der Verhandlungen behandelt werden soll, und betrachtet daher den Aktionsplan als solide Basis für den Verhandlungsprozess;
- 3. bekräftigt, dass ein solches Übereinkommen sich in Anbetracht einer gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung auf die wesentlichen Grundsätze und Mechanismen des UNFCCC und des Kyoto-Protokolls stützen und den in Ziffer 2 seiner vorgenannten Entschließung vom 15. November aufgeführten Elementen Rechnung tragen sollte;
- 4. hält die Aufhebung der strengen Unterscheidung zwischen Vertragsstaaten und Nicht-Vertragsstaaten des Anhangs I für eine der bedeutendsten Erfolge des Aktionsplans von Bali;
- 5. weist auf die führende Rolle der Europäischen Union auf der Konferenz von Bali hin, die erheblich dazu beigetragen hat, einen Durchbruch bei den Verhandlungen zu erzielen befürwortet die Beibehaltung dieser Vorkämpferrolle bei den bevorstehenden Verhandlungen und verlangt eine sehr enge Beteiligung des Parlaments an diesen Verhandlungen;
- 6. begrüßt es, dass die Vertragsparteien festgestellt haben, dass der vierte Sachstandsbericht des IPCC die bislang umfassendste und maßgeblichste Bewertung des Klimawandels ist und dass er eine integrierte wissenschaftliche, technische und sozioökonomische Sicht auf die sich hier stellenden Probleme bietet und dazu anregt, die darin enthaltenen Informationen bei der Festlegung einzelstaatlicher Maßnahmen gegen den Klimawandel zu nutzen;
- 7. bedauert, dass es nicht möglich war, eindeutige Bezugnahmen auf die Naturwissenschaft im Zusammenhang mit der notwendigen Verringerung von Treibhausgas-Emissionen in den Aktionsplan von Bali aufzunehmen; begrüßt jedoch, dass die Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls festgestellt haben, dass bis 2020 eine Verringerung der gesamten Emissionen der Industrieländer um 25 bis 40 % gegenüber dem Stand von 1990 erzielt werden muss;
- 8. erinnert daran, dass die Industrieländer, einschließlich der Länder, die das Kyoto-Protokoll bislang noch nicht ratifiziert haben, eine führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels auf internationaler Ebene spielen und sich verpflichten müssen, ihre Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 30 % und bis zum Jahr 2050 um 60 bis 80 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken;
- 9. begrüßt den konstruktiven Ansatz der meisten Entwicklungsländer zu den Verhandlungen und begrüßt auch, dass sie die Verpflichtung übernommen haben, auf nationaler Ebene angemessene Eindämmungsmaßnahmen im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung zu treffen, unterstützt und ermöglicht durch Technologie, Finanzmittel und Kapazitätsaufbau und in einer Weise, die sich messen, darlegen und überprüfen lässt;
- 10. betont, dass alle Entwicklungsländer ein Recht auf nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung haben und dass die Europäische Union und andere Industrieländer die Entwicklungsländer beim Ausbau umweltverträglicher Technologien unterstützen müssen
- 11. weist darauf hin, dass die weltweiten Bemühungen weder glaubwürdig noch wirksam sein können, wenn nicht alle beteiligten Parteien weiter reichende Verpflichtungen eingehen die sich messen, darlegen und überprüfen lassen;
- 12. vertritt die Auffassung, dass das Auffinden einer gangbaren Lösung entscheidende Bedeutung für den Erfolg der internationalen Klimaschutzpolitik hat;
- 13. ist der Ansicht, dass sich die besondere Situation von Entwicklungsländern als Neuerung gegenüber dem Kyoto-Protokolls in den eingegangenen Verpflichtungen widerspiegeln sollte und dass Schwellenländer Emissionsbeschränkungen akzeptieren sollten die dem Entwicklungsstand dieser Länder, der Zusammensetzung ihrer Wirtschaft, ihrem Potenzial für Emissionsminderungen und ihren technischen und finanziellen Kapazitäten entsprechen;
- 14. ist der Ansicht, dass noch Spielraum für Innovation bei den Mechanismen des geltenden Kyoto-Protokolls hinsichtlich der Art der Verpflichtungen und der Zielsetzungen für Entwicklungs- und Schwellenländer besteht, sodass diese Verpflichtungen den Bedürfnissen und Fähigkeiten eines jeden Landes angepasst werden vorausgesetzt, dass diese sich messen, darlegen und überprüfen lassen;
- 15. begrüßt die Entscheidung, ein Arbeitsprogramm zum Thema der methodologischen Probleme im Zusammenhang mit politischen Ansätzen und positiven Anreizen zu entwerfen, die auf die Verringerung der Emissionen als Folge von Abholzung und Waldschäden in Entwicklungsländern abzielen, und zwar unter ausgewogener Berücksichtigung der Funktionsvielfalt und des Nutzens der Wälder für die biologische Vielfalt, ein funktionierendes Ökosystem und die Wirtschaftsfähigkeit vor Ort; begrüßt außerdem dass die Vertragsparteien dazu ermutigt werden, Kapazitäten aufzubauen, technische Hilfe zu leisten und Maßnahmen einschließlich Pilotprojekte zu ergreifen, die sich mit den treibenden Kräften der Abholzung und der Notwendigkeit einer nachhaltigen Verwendung der natürlichen Ressourcen befassen;
- 16. begrüßt die Entscheidung, den Anpassungsfonds wirkungsvoll und transparent zu verwalten sodass er bereits zu Beginn des ersten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls einsatzbereit ist;
- 17. begrüßt die Entscheidung, ein strategisches Programm für die Steigerung der Investitionen im Bereich der Entwicklung, des Transfers und des Einsatzes von Technologien für die Eindämmung von und die Anpassung an Klimaänderungen in den Entwicklungsländern einzuleiten, und die Entscheidung, der Sachverständigengruppe für Technologietransfer die Aufgabe zu erteilen, die Mängel und Schranken im Zusammenhang mit der Verwendung und Beantragung von Finanzmitteln zu bewerten;
- 18. ist der Ansicht, dass die Erforschung, Entwicklung und Vorstellung effizienterer und kostengünstigerer Energietechnologien hohe Priorität haben sollte; fordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft;
- 19. ist der Ansicht, dass sich die nächste Konferenz/das nächste Treffen der Vertragsparteien in Poznañ/Posen seinen Schwerpunkt bei den Entwicklungsländern haben sollte, und fordert deshalb, dass ernst zu nehmende Bemühungen unternommen werden um bedeutende Fortschritte bei der Schaffung von Anreizen, einschließlich marktwirtschaftlicher Instrumente, zur Unterbindung der Abholzung und für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und bei der Verbesserung des Transfers und des Einsatzes von sauberen Technologien in den Entwicklungsländern zu erzielen;
- 20. fordert die Entwicklung leistungsfähiger und berechenbarer Finanzierungsinstrumente im Rahmen der EU-Maßnahmen, um den Entwicklungsländern bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels und bei der Eindämmung von Treibhausgas-Emissionen, Abholzung und Waldschäden Hilfe zu leisten; weist darauf hin dass die Auswirkungen bisheriger und zukünftiger Finanzierungsinstrumente für Klimaschutzmaßnahmen in den Entwicklungsländern genauer und kritisch beobachtet werden müssen; ist der Ansicht, dass der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) reformiert werden sollte, um während des Verpflichtungszeitraums 2008-2012 sein ganzes Potenzial entfalten zu können;
- 21. betont, dass die Entwicklungspolitik und die Hilfe der Europäischen Union dringend umweltfreundlicher werden muss und dass ihre Umsetzung nicht im Widerspruch zu der Politik der Europäischen Union im Bereich Umwelt und Klimawandel stehen darf; bedauert dass Fortschritte in diesem Bereich nur sehr langsam erzielt werden, und fordert die Führung der Europäischen Union dazu auf, die Eindämmung von und die Anpassung an Klimaänderungen bei den Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich Entwicklung und Zusammenarbeit zu einer Priorität zu machen;
- 22. betont, dass die Industrieländer, um die Glaubwürdigkeit des Aktionsplans von Bali aufrechtzuerhalten Klima-Partnerschaften mit großen Schwellenländern wie China und Indien eingehen müssen, sodass eine enge Zusammenarbeit bei der Reform der Energiepolitik, dem Aufbau von Kapazitäten und der Unterstützung von Investitionen für verbesserte Energieeffizienz und kohlenstoffarme Technologien gefördert wird;
- 23. bedauert, dass keine eindeutigen Verweise auf die Notwendigkeit verbindlicher Emissionssenkungen im Luft- und im Seeverkehr aufgenommen werden konnten; stellt fest dass das Mandat von Bali bindende Maßnahmen für den Luft- und den Seeverkehr nicht ausschließt; bekräftigt seine Forderung, die Emissionen des Luft- und des Seeverkehrs in die internationalen Verpflichtungen zur Senkung von Treibhausgas-Emissionen im Zeitraum nach 2012 einzubeziehen, und zwar im Rahmen des UNFCCC, da weder die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) noch die Internationale Seeschiffahrtsorganisation (IMO) erfolgreich gegen dieses Problem vorgegangen sind;
- 24. hält es für sehr wichtig, dass alle großen, am internationalen Handel beteiligten Wirtschaftszweige in alle weltweit geltenden Verpflichtungen und Richtwerte zum Klimaschutz eingebunden werden, sodass das Gesamtziel bezüglich des Klimawandels erreicht werden kann und eine weltweite Wettbewerbsverzerrung verhindert wird;
- 25. fordert eine zügige Überprüfung der Biokraftstoffpolitik der Europäischen Union unter besonderer Beachtung der Nachhaltigkeit der einzelnen Biokraftstoffe während des gesamten Lebenszyklus im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgas-Emissionen; betont dass die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für Biokraftstoffe als energiewirtschaftliche Lösung ein vollständiges Bild von damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft vermitteln beziehungsweise davor schützen sollte; fordert deshalb die Kommission auf, strenge Normen und eindeutige Kriterien für die Produktion von Biokraftstoffen vorzuschlagen
- 26. betont, dass es dem Bericht der Kommission und des Hohen Vertreters für die GASP zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die internationale Sicherheit, der in den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel vom 21. und 22. Juni 2007 in Auftrag gegeben wurde, erwartungsvoll entgegensieht; betont, dass alle Maßnahmen besonderen Wert auf Schlüsselbereiche wie die Eindämmung von und den Anpassung an den Klimawandel und die Einbeziehung dieses Problems in alle Politikbereiche legen müssen, weil der Klimawandel massiv zu einer Destabilisierung der ärmsten Länder beitragen könnte;
- 27. ist sich bewusst, vor welch großen Herausforderungen die bevorstehenden Verhandlungen stehen, und fordert, dass die Klimapolitik ein wichtiger Bestandteil und eine Priorität bei allen Außenbeziehungen der Europäischen Union mit Drittländern, regionalen Übereinkommen und Wirtschaftsorganisationen wird; fordert die vier Länder, die 2008 und 2009 den Ratsvorsitz übernehmen werden (Slowenien, Frankreich, Tschechische Republik und Schweden), dazu auf, das Europäische Parlament über die Ziele ihrer Klimaschutzpolitik in Kenntnis zu setzen und regelmäßig zusammen mit der Kommission über die Fortschritte in den Verhandlungen zu berichten;
- 28. fordert die Kommission nachdrücklich dazu auf, solange es noch keine gleichen Bedingungen gibt, zu untersuchen, welche Möglichkeiten die Industrie hat, ihre Wirtschaftschancen durch die Entwicklung innovativer klimafreundlicher Prozesse zu steigern fordert darum, in der WTO die Einführung vorübergehender Maßnahmen zu erwägen die die Herstellung und den Export klimafreundlicher Erzeugnisse und innovativer Technologien begünstigen;
- 29. beauftragt alle seine einschlägigen ständigen und nichtständigen Ausschüsse und Delegationen, beim Thema Klimawandel eng zusammenarbeiten, damit eine mit den Zielen im Hinblick auf den Klimawandel kohärente und koordinierte Politik in allen Bereichen, d. h. Umwelt, Industrie, Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Forschung und Entwicklung und besonders Handels- und Investitionspolitik gewährleistet ist; fordert, dass das Problem des Klimawandels bei Treffen interparlamentarischer Delegationen und im Rahmen des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber regelmäßig zur Sprache gebracht wird;
- 30. räumt ein, dass die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union bei Verhandlungen auf dem Erfolg ihrer Bemühungen zur Reduzierung eigener Emissionen sowie auf der Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und ihre Weitergabe an andere Länder beruht; fordert deshalb Konzepte und Maßnahmen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, die dafür sorgen, dass die Europäische Union ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 30 % gegenüber 1990 reduziert, sofern sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen verpflichten und wirtschaftlich weiter fortgeschrittene Länder einen ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Beitrag leisten; erkennt die von der Europäischen Union eingegangene Verpflichtung an, unabhängig vom Abschluss einer weltweiten Übereinkunft für die Zeit nach 2012 die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 20 % gegenüber 1990 zu senken; fordert Konzepte und Maßnahmen, die den Einsatz von mehr Mitteln für Forschung und Entwicklung und Innovationen im Bereich der Treibhausgas-Emissionen auf nationaler und EU-Ebene unterstützen;
- 31. fordert die Europäische Union auf, ihre Möglichkeiten und ihren Einfluss als Akteur auf internationaler Bühne und als Partner der Entwicklungsländer für die internationale Einführung kohärenter Klimaschutzziele zu nutzen;
- 32. betont die historische Verantwortung der Industrieländer als der größten Verursacher von Treibhausgasen und fordert sie dazu auf, sich mehr zu engagieren, um die Szenarien von Naturkatastrophen und sozialen Unruhen abzuwenden, die drohen, wenn die Erderwärmung nicht begrenzt wird;
- 33. nimmt die Initiative der amerikanischen Regierung, weitere fünf Treffen der weltweit größten Verursacher von Treibhausgas-Emissionen einzuberufen, zur Kenntnis; fordert die Kommission und die betroffenen Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Teilnahme von konkreten Vorschlägen der Gastgeber für Zielvorgaben zur kurzfristigen Emissionsreduzierung abhängig zu machen, die mit den Zielen des UNFCCC übereinstimmen fordert die weltweit größten Verursacher von Treibhausgas-Emissionen dazu auf, ihre Bemühungen mit denen des UNFCCC zu koordinieren
- 34. stellt fest, dass die oben genannte Konferenz bzw. das oben genannte Treffen der Vertragsparteien in Poznañ/Posen zeitgleich mit der Tagung des Europäischen Rates stattfinden wird; fordert den Rat dazu auf, die Tagung des Europäischen Rates für einen anderen Zeitpunkt vorzusehen, damit die Staats- und Regierungschefs an den Konferenzen COP/MOP teilnehmen können und damit diese Konferenzen die volle Aufmerksamkeit der Regierungen haben;
- 35. ist davon überzeugt, dass es zum Erreichen der genannten Ziele notwendig sein wird, die Medien einzubeziehen, die entscheidend dazu beizutragen haben, die notwendige Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die kurz- und mittelfristig bevorstehenden Klimaänderungen zu erreichen;
- 36. ist der Ansicht, dass es selbst im Einklang mit der in Bali mit den Parlamentsvertretern aus der ganzen Welt geführten Diskussion eine wichtige Rolle bei der Koordination eines ständigen interparlamentarischen Forums zum Thema Klimawandel spielen kann und sollte; beauftragt deshalb die einschlägigen parlamentarischen Organe, diese Möglichkeit zu prüfen;
- 37. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen zu übermitteln mit der Bitte, sie an alle Nicht-EU-Vertragsparteien dieses Übereinkommens und die im Übereinkommen vorgesehenen Beobachter weiterzuleiten.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0537.