Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Menschenrechten und der Pressefreiheit in Tunesien und der Bewertung des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft von Tunis - 0456 - vom 3. Februar 2006.


Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. Dezember 2005 angenommen.
Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis darauf, dass Tunesien als erstes Land im Mittelmeerraum ein Assoziationsabkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet hat und dass Artikel 2 dieses Abkommens vorsieht, dass die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Grundrechte die Innenpolitik und die Außenpolitik der Vertragsparteien leitet,

B. in der Erwägung, dass sich die Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union auf das gegenseitig anerkannte Festhalten an gemeinsamen Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Regierungsführung und Achtung der Menschenrechte stützt,

C. unter Hinweis darauf, dass Tunesien und die Europäische Union gemeinsam einen Aktionsplan entwickelt haben, in dem als vorrangiges Ziel insbesondere die Ankurbelung von Reformen festgelegt wurde, um die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit und insbesondere die Förderung der Meinungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung sowie der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu gewährleisten,

D. unter Hinweis auf den Mangel an Kohärenz zwischen dem Ziel des Gipfels (WSIS) und bestimmten Zwischenfällen, die sich während des Gipfels ereigneten, vor allem das Verhalten der tunesischen Sicherheitsdienste gegenüber einem Mitglied der Kommission und Mitgliedern des Europäischen Parlaments sowie die Behinderungen des von der Kommission organisierten Workshops "Menschenrechte" in Anwesenheit der Delegation des Europäischen Parlaments; in diesem Zusammenhang unter Begrüßung der Schritte, die der Rat eingeleitet hat, um Tunesien an seine Verpflichtungen im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze zu erinnern,

E. unter Hinweis auf die zahlreichen Zwischenfälle während des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (WSIS) und in den Wochen vor der Veranstaltung des Gipfels - die Nichtabhaltung des Bürgergipfels, Angriffe auf Journalisten und Menschenrechtsaktivisten, die ausbleibende Antwort der tunesischen Behörden auf die Vorstöße in Bezug auf die Hungerstreikenden und die Verhaftungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbale Angriffe auf europäische Abgeordnete während des Gipfels und die organisierte Sabotage gegen Beiträge von seitens der Vereinten Nationen akkreditierten Personen - Vorfälle, die die freie Meinungsäußerung behindert und dem Image des Landes sehr geschadet haben,

F. in der Erwägung, dass der WSIS-Prozess nach dem Gipfel in Tunis, der positive Ergebnisse verzeichnen konnte und mit den Schlussfolgerungen der zweiten Phase eine neue Etappe einleitet, fortgeführt wird,

G. in der Erwägung, dass die grundlegenden Prinzipien und Ziele des WSIS folgende bleiben:

H. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Verwirklichung des Aktionsplans, den Einsatz entsprechender Finanzmittel und die Teilnahme der Bürgergesellschaft an der Informationsgesellschaft, einschließlich der lokalen Gemeinschaften, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, unterstützt,