Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. Dezember 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2006 (KOM (2005) 531)
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2006: "Das ganze Potenzial Europas freisetzen" (KOM (2005) 531),
- - gestützt auf Artikel 33 und Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das jährliche Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm ein unverzichtbares Instrument darstellt, das es der Europäischen Union erlaubt, sich auf die Verwirklichung seiner strategischen Kernziele zu konzentrieren: Mehrung des Wohlstands, der Solidarität und der Sicherheit in Europa und Stärkung seiner Rolle auf internationaler Ebene,
B. in der Erwägung, dass eine engere Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Union und eine Stärkung der Fähigkeit des Europäischen Rates, die Angelegenheiten der Union mit einer glaubhafteren politischen Führung zu vertreten, Voraussetzungen dafür sind, dass die Europäische Union ihre strategischen Zielsetzungen erfolgreich verwirklicht und stärker auf ihre Bürger zugeht,
C. in Anbetracht der besonderen Bedeutung des Jahres 2006 für die institutionelle Zukunft des europäischen Projekts einerseits und für die konkrete Umsetzung der Zielvorgaben von Lissabon andererseits,
D. angesichts der Notwendigkeit, die Qualität der Rechtsetzungs-, Regelungs- und Verwaltungstätigkeit der Union zu verbessern und dazu die Vereinbarkeit aller bestehenden oder geplanten Legislativvorschläge der Kommission im Hinblick auf die Kosten der ins Auge gefassten Maßnahmen, ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Notwendigkeit eines Abbaus der Bürokratie und der Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zu überprüfen,
Politische Prioritäten
- 1. begrüßt die allgemeine Ausrichtung, die die Kommission ihrem Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm für 2006 gegeben hat, stimmt entschieden der Auffassung zu, dass die beste Art und Weise, wie Europa den Herausforderungen der Globalisierung begegnen und seine strategischen Ziele verwirklichen kann, darin besteht, sein ganzes Potenzial freizusetzen und seine gemeinsamen Werte intern und weltweit zu fördern; ruft die Organe der Europäischen Union und die Behörden der Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer Befugnisse und Zuständigkeiten mit ganzer Kraft zur Verwirklichung dieses Programms beizutragen;
Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit
- 2. begrüßt die entscheidende Bedeutung, die die Kommission in ihren Prioritäten der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung beimisst, sowie die Schwerpunktsetzung auf die Modernisierung der europäischen Wirtschaft; betont die zentrale Bedeutung der Umsetzung der überarbeiteten Strategie von Lissabon sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf Gemeinschaftsebene und die erforderliche Weiterentwicklung in den Bereichen Humanressourcen, Wissen, Innovation und Forschung;
Europa seinen Bürgern näher bringen - Debatte über die Zukunft Europas
- 3. weist nachdrücklich darauf hin, dass Europa unbedingt effizienter mit seinen Bürgern kommunizieren muss, und ersucht die Kommission, sich aktiver mit dem vorhandenen "Kommunikationsdefizit" auseinanderzusetzen und das Vertrauen der Bürger in das europäische Projekt zu stärken, namentlich dadurch dass sie ihnen den zusätzlichen Nutzen Europas in ihrem täglichen Leben deutlich macht;
- 4. begrüßt den "Plan D" der Kommission für Demokratie, Dialog und Diskussion(KOM (2005) 494), fordert jedoch eine sorgfältig koordinierte interinstitutionelle Kampagne und Strategie zugunsten der Verabschiedung der Europäischen Verfassung auf der Grundlage des vorliegenden Vertrags über eine Verfassung für Europa und betont dass über die Hälfte der Mitgliedstaaten, die mehr als 50% der Bevölkerung der Union repräsentieren, den Vertrag bereits ratifiziert hat;
Finanzielle Vorausschau
- 5. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 die Grundlage für den weiteren Ausbau einer starken Europäischen Union ist, und erwartet von der Kommission, dass sie ihren Standpunkt verteidigt, dass die Finanzielle Vorausschau so gestaltet werden muss, dass Mittel in ausreichender Höhe bereitstehen, damit die politischen Prioritäten der Europäischen Union auch verwirklicht werden können;
- 6. betont nachdrücklich, dass das Jahr 2006 im Zeichen des Abschlusses von über 40 Mehrjahresprogrammen stehen wird, die fristgemäß zu Beginn des Jahres 2007 anlaufen müssen, um die Umsetzung der neuen politischen Prioritäten in Verbindung mit der neuen Generation von Mehrjahresprogrammen zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, unabhängig von einer Vereinbarung über die Finanzielle Vorausschau, entschlossener mit dem Parlament zusammenzuarbeiten - insbesondere bei den Programmen auf dem Gebiet der Außenpolitik - und alles daran zu setzen, um den Abschluss der erforderlichen Legislativverfahren zu ermöglichen;
Aufstellung eines klaren und kohärenten interinstitutionellen Jahresprogramms
- 7. begrüßt, dass es an der Ausarbeitung des Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramms beteiligt wurde; fordert jedoch die Kommission auf, weiter an der Verbesserung der Präsentation und des Inhalts des Jahresprogramms, insbesondere durch Angabe der Rechtsgrundlage bei jedem Vorschlag, und an der Wahrnehmbarkeit der Tätigkeit der Union zu arbeiten; hofft, dass in absehbarer Zeit das jährliche Arbeitsprogramm zu einem echten interinstitutionellen Aktionsprogramm wird, anhand dessen interessierte Bürger unterrichtet werden können und verfolgen können, wie die Europäische Union mit ihren Problemen umzugehen gedenkt;
Ein wettbewerbsfähigeres und von stärkerem Zusammenhalt geprägtes Europa
Forschung, Wissen und Qualifikationen
- 8. ruft sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Europäische Union auf, ihre Bemühungen in den Bereichen Wissen und Forschung nach Maßgabe der Agenda von Lissabon zu intensivieren fordert mit Nachdruck, dass die neuen Rahmenprogramme im Bereich der Forschung (siebtes Rahmenforschungsprogramm), der Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie i2010 mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden und der Rat uneingeschränkt ihre Bedeutung in der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel zum Ausdruck bringt;
- 9. begrüßt die angekündigten Vorschläge der Kommission zur Schaffung eines Europäischen Technologieinstituts und zum Aufbau eines Europäischen Qualifikationsrahmens auf freiwilliger Basis, bedauert jedoch das Fehlen ehrgeizigerer Vorschläge zur Behebung der Mängel in den Bildungssystemen der Union; bekräftigt die sowohl vom Parlament als auch vom Rat erhobene Forderung, einerseits Spitzenleistungen an den europäischen Universitäten und Hochschulen und andererseits den Erwerb von Sprachkenntnissen zu fördern;
Binnenmarkt
- 10. bekräftigt die Notwendigkeit, mit Blick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft im Interesse sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmen der Vollendung des Binnenmarktes einen herausragenden Stellenwert einzuräumen;
- 11. fordert mit Nachdruck, dass für die kleinen und mittleren Unternehmen, die zwei Drittel der Arbeitsplätze bereitstellen, Maßnahmen mit Blick auf den Abbau der Bürokratie sowie eine einfache und klare Rechtsetzung, die kein Hindernis für das Wachstum und die Innovation der Unternehmen darstellen darf, getroffen werden;
- 12. fordert die Kommission auf, die Vorschläge zu einer Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft und zum Europäischen Verein nicht zurückzuziehen, so rasch wie möglich den Vorschlag für eine vierzehnte Richtlinie über die grenzüberschreitende Verlegung des Unternehmenssitzes vorzulegen und die Durchführbarkeitsstudie zur Bewertung der praktischen Notwendigkeit einer europäischen Privatgesellschaft und der damit verbundenen Probleme abzuschließen;
- 13. fordert die Kommission auf, einen ordnungsgemäßen Schutz der Rechte auf geistiges Eigentum zu gewährleisten und so rasch wie möglich einen Vorschlag für ein einheitliches Gemeinschaftspatent vorzulegen, das ein höheres Maß an Rechtssicherheit bieten und zu einer Förderung der Innovation führen würde;
- 14. bekräftigt seine Ansicht, dass die erfolgreiche Integration der Märkte für Finanzdienstleistungen in entscheidender Weise von der rechtzeitigen Umsetzung und wirksamen Durchführung der bestehenden Rechtsvorschriften sowie von der zunehmenden Konvergenz der Aufsichtspraktiken abhängen wird;
- 15. fordert die Kommission eindringlich auf, darüber zu wachen, dass der Lamfalussy-Prozess auf allen Ebenen wirksam funktioniert, und vor allem dafür Sorge zu tragen, dass die Zuständigkeiten des Parlaments in seiner Eigenschaft als Teil der Rechtsetzungsbehörde gewahrt werden;
- 16. beglückwünscht die Kommission für ihr Engagement zur Verbesserung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Steuersystems und ihre Absicht, eine Diskussion über eine EU-Strategie zur Bekämpfung von Steuerbetrug einzuleiten;
- 17. begrüßt die Vorschläge zur Ziviljustiz in grenzüberschreitenden Angelegenheiten wie Scheidung und Eherecht, die von unmittelbarem Nutzen für die Bürger sein wird, insbesondere für Kinder; weist jedoch darauf hin, dass weitere Maßnahmen im Bereich der Ziviljustiz erforderlich sind, da dies die einzige Art ist, um allen Unionsbürgern Sicherheit und Zugang zur Justiz zu garantieren;
Verkehr und transeuropäische Netze
- 18. unterstreicht die Notwendigkeit, einen Plan für eine sehr zügige Verwirklichung der großen Vorhaben im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) aufzustellen deren Finanzierung sowohl aus dem EU-Haushalt als auch - im Rahmen des Möglichen - durch öffentlichprivate Partnerschaften erfolgen muss;
- 19. fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, mit dem Umweltund Gesundheitsmindestanforderungen für die Wiederverwertung von ausgemusterten Schiffen festgelegt werden, und fordert sie auf, Legislativvorschläge zur Verkehrslogistik im Hinblick auf eine Erleichterung des intermodalen Beförderungswesens und zum Schutz kritischer Transporte und der Energieinfrastruktur vorzulegen,
- 20. begrüßt die neue Hochseestrategie, die darauf ausgerichtet ist, durch eine Integration der Entwicklung der unterschiedlichen öffentlichen Politikansätze in diesem Bereich ein einheitlicheres Europa aufzubauen;
Kohäsionspolitik
- 21. stellt fest, dass die Strategie von Lissabon und die Kohäsionspolitik eng miteinander verknüpft sind, und ist der Auffassung, dass eine entschiedenere Koordinierung zwischen diesen beiden Politikbereichen eine bessere Kohärenz und bessere Ergebnisse für die am stärksten benachteiligten Regionen ermöglichen würde;
- 22. fordert die Kommission auf, alles daran zu setzen, dass die Verordnungen über die Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013 sowie die strategischen Leitlinien im Jahre 2006 angenommen werden;
Erweiterung der Euro-Zone
- 23. ist der Auffassung, dass der Euro zur Aufrechterhaltung eines stabilen gesamtwirtschaftlichen Klimas beiträgt; regt an, mit den Vorbereitungen für die Einführung des Euro in den Ländern zu beginnen, die am schnellsten auf dem Weg zur Einhaltung der Konvergenzkriterien für den Beitritt zur Euro-Zone fortschreiten, fordert die Kommission jedoch mit Nachdruck auf, bei der Bewertung der von diesen Staaten erzielten Fortschritte strenge Maßstäbe anzulegen;
Verbesserung der Lebensqualität
Umwelt
- 24. fordert die Kommission auf, auch weiterhin eine führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels wahrzunehmen und Strategien zu entwickeln, um auch den Flugbetrieb in das System des Handels mit Emissionsrechten einzubeziehen; fordert die Kommission auf, einen Rahmen zu schaffen, der den Weg für weitere Verpflichtungen zu Emissionssenkungen für die Zeit nach 2012 im Anschluss an Kyoto ebnet, und in diesem Zusammenhang neue Anreize zur Nutzung der Mechanismen des Marktes zur Erreichung der gesetzten Ziele zu schaffen;
- 25. bekundet seine Unterstützung für die Verfolgung eines koordinierten Ansatzes, um den ökologischen Herausforderungen entgegenzutreten, von denen Europa heimgesucht wird (Überschwemmungen, Dürren, Luftqualität in den Städten usw.); begrüßt die Bezugnahme auf die Bedeutung der Erhaltung der Artenvielfalt auf europäischer und internationaler Ebene;
Nachhaltige und innovative Energieträger
- 26. begrüßt den Impuls, der der Energiepolitik gegeben wird, und insbesondere die im angekündigten Grünbuch verfolgte Zielsetzung, sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energieträger zu gewährleisten, was mit Blick auf die Festlegung einer globalen Strategie zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Energie (Energieeffizienz, Entwicklung einer integrierten Palette von Energieträgern, Förderung der erneuerbaren Energiequellen usw.) von entscheidender Bedeutung sein wird ist der Auffassung, dass ein Legislativvorschlag zur Gewinnung von Energie für Heiz- und Kühlzwecke mit Hilfe von erneuerbaren Energiequellen integraler Bestandteil einer solchen Strategie sein müsste;
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Fischerei und Fremdenverkehr
- 27. betont die Bedeutung einer Fortsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie die Bedeutung einer vollständigen Umsetzung der bereits vereinbarten Reformen und die Notwendigkeit weiterer Investitionen in Forschung und Technologie in diesen Bereichen;
- 28. stellt fest, dass die Reformen auf dem Gebiet der Landwirtschaft und der Fischerei bereits die Grundlagen für Nachhaltigkeit und eine verstärkte Wettbewerbsfähigkeit geschaffen haben, und begrüßt in diesem Rahmen die für 2006 ins Auge gefassten sektorspezifischen Reformen (Wein, Obst und Gemüse, Bananen);
- 29. begrüßt die Inangriffnahme von Arbeiten zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und erwartet mit großem Interesse den entsprechenden Aktionsplan, damit die administrativen Belastungen, die den Landwirten derzeit auferlegt werden, drastisch und zügig abgebaut werden können;
- 30. bedauert das Fehlen von Initiativen auf dem Gebiet der Fischerei und fordert folglich die Kommission auf, spezifische Programme in den Bereichen der angewandten Forschung und der Grundlagenforschung aufzulegen und darüber zu wachen, dass ihnen angemessene Haushaltsmittel zugewiesen werden;
- 31. fordert die Kommission auf, einen ergänzenden Beitrag zu den Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich des Fremdenverkehrs zu leisten, zumal dieser eine wichtige Rolle für die europäische Wirtschaft spielt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt;
Sozialpolitik
- 32. begrüßt die Weiterbehandlung des Grünbuchs 2005 über demographische Entwicklungen in der Europäischen Union und erwartet, dass die Vorschläge der Kommission im Hinblick auf konkrete Maßnahmen dazu beitragen, das demografische Alterungsproblem in Europa, demzufolge die erwerbstätige Bevölkerung sich in den kommenden 20 Jahren um nahezu 21 Millionen Menschen verringern wird, zu bewältigen misst einer verstärkten aktiven Teilnahme der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter am Arbeitsmarkt eine besondere Bedeutung bei, um die in Lissabon festgelegte Zielvorgabe einer Erwerbsquote von 70% im Jahre 2010 zu verwirklichen;
- 33. unterstreicht die dringende Notwendigkeit, eine Politik zur Stützung der Familie voranzubringen und der Herstellung kinderfreundlicher Rahmenbedingungen mehr Bedeutung einzuräumen, um eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu ermöglichen; regt insbesondere die Überarbeitung der Richtlinie 96/34/EG des Rates1 über den Elternurlaub an mit dem Ziel, ihre Sachdienlichkeit und Wirksamkeit zu erhöhen;
- 34. begrüßt den Plan der Kommission, eine Mitteilung über die Rechte des Kindes vorzulegen was eine gute Gelegenheit wäre, dem Problem der Nichtwahrnehmbarkeit der Rechte des Kindes auf EU-Ebene abzuhelfen;
- 35. begrüßt, dass das Jahr 2006 zum Europäischen Jahr der Arbeitskräftemobilität erklärt wurde und fordert die Kommission auf, das Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus allen Mitgliedstaaten stärker zu schützen und zu fördern;
- 36. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Bewältigung der Herausforderungen aufgrund der Globalisierung verstärkt längerfristige Lösungen vorzuschlagen und sich an diesen auszurichten; weist nachdrücklich auf die Bedeutung von Bildung und Weiterbildung hin, da diese Bereiche am ehesten geeignet sind, die Aussichten für Menschen zu verbessern, nach Möglichkeit eine Arbeit in neuen Beschäftigungsgebieten zu finden;
- 37. betont die Notwendigkeit der Anpassung und Modernisierung des europäischen Sozialmodells, damit es ein grundlegender Bestandteil der europäischen Gesellschaft bleibt;
Gleichstellung der Geschlechter
- 38. nimmt zur Kenntnis, dass demnächst eine Mitteilung vorgelegt werden wird, in der ein "Fahrplan" für die Gleichstellung von Männern und Frauen festgelegt wird, und weist nachdrücklich darauf hin, dass der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit vor dreißig Jahren durch die Richtlinie 75/117/EWG des Rates2 eingeführt wurde; verweist ferner auf das in Lissabon festgelegte Ziel einer Frauenerwerbsquote von 60% im Jahre 2010;
- 39. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit Eurostat, der Agentur für Grundrechte und dem künftigen Institut für Gleichstellungsfragen harmonisierte Methoden, Definitionen und Kriterien auszuarbeiten, um unionsweit vergleichbare und korrelierbare Daten in Bezug auf Gewalt gegen Frauen zusammenzutragen, insbesondere zusammenfassende Prävalenzstudien;
Kultur
- 40. bedauert das Fehlen eines Hinweises auf die kulturelle Dimension Europas und fordert die Kommission auf, mit den Regierungen der neuen Mitgliedstaaten sowie mit den Bewerberländern Mittel- und Osteuropas zusammenzuarbeiten, um die kulturelle Vielfalt zu fördern und das diesbezügliche Bewusstsein der Öffentlichkeit in der gesamten Europäischen Union zu schärfen;
- 41. fordert die Ratifizierung des Übereinkommens der UNESCO zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt des kulturellen Ausdrucks durch die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten und fordert die Kommission auf, vor Ende 2006 Vorschläge zu unterbreiten und Maßnahmen zu ergreifen, um das Übereinkommen der UNESCO auf Unionsebene umzusetzen;< /li>
Gesundheit
- 42. betont, dass die Kommission eine sorgfältige Nachbearbeitung ihrer Mitteilungen über den Kampf gegen Adipositas, Herzkrankheiten, Diabetes, Krebs, Geisteskrankheiten und HIV/Aids gewährleisten muss;
- 43. fordert die Kommission auf, ihr Engagement zum Aufbau einer kohärenten Politik in den Bereichen Notfall, Behinderung, Patientenmobilität und Patienteninformation weiter zu verstärken;
Ein sichereres und freieres Europa
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- 44. bekräftigt vor dem Hintergrund der mörderischen Terroranschläge von London und Madrid die Bedeutung der Durchführung des Programms von Den Haag; erwartet mit großem Interesse den Zwischenbericht über die bei der Umsetzung des Aktionsplans von Den Haag erzielten Fortschritte und fordert, dass bei dieser Bewertung die grundlegenden Defizite bei der Anwendung des Besitzstands im Bereich Justiz und Inneres herausgestellt werden; betont ausdrücklich, dass die fehlenden Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans von Den Haag dem Rat zuzuschreiben sind, der regelmäßig die Verwirklichung der vom Europäischen Rat festgelegten Zielvorgaben blockiert hat;
- 45. betont jedoch, dass eine verstärkte Sicherheit für die Bürger niemals den Schutz ihrer Grundrechte beeinträchtigen darf;
- 46. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, den Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität weiterhin Priorität einzuräumen, und dabei insbesondere Fortschritte bei den Fragen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Terrorismus zu unterstützen, wobei sie gleichzeitig das Problem der Radikalisierung angehen muss;
- 47. fordert die Kommission auf, umgehend ihre Arbeit an rechtlich eindeutigen und besser formulierten gemeinsamen Definitionen verschiedener schwerer Straftaten mit grenzüberschreitender Dimension (insbesondere Terrorismus, Drogenhandel, Menschenhandel, Geldwäsche und Internetkriminalität) fortzusetzen;
- 48. hält es für wesentlich, Terrorismus mit verbesserten nachrichtendienstlichen Austauschmaßnahmen, einer effizienten operativen Zusammenarbeit und verstärkten Maßnahmen gegen die Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu bekämpfen;
- 49. fordert die Kommission auf, eine angemessene EU-Rechtsgrundlage für Europol vorzuschlagen wodurch die künftige Rolle von Europol gestärkt und seine Effizienz gewährleistet werden könnte;
- 50. bedauert zutiefst, dass nur wenige Initiativen die Bereiche der Freiheit oder des erleichterten Zugangs von Bürgern zur Justiz in Alltagsangelegenheiten betreffen; fordert die Kommission auf, die Standpunkte und Vorschläge des Europäischen Parlaments in diesem Bereich zu berücksichtigen und sich aktiver und engagierter für die Förderung des Schutzes und der Ausübung der Grundrechte einzusetzen;
Grenzen und Einwanderung
- 51. ist sich der Tatsache bewusst, dass die Bewältigung von Einwanderungsströmen zu den wesentlichen Problemen für die unmittelbare und langfristige Zukunft unserer Völker gehört vertritt die Ansicht, dass der Kampf gegen illegale Einwanderung, der nach Maßgabe der humanitären Traditionen Europas geführt werden muss, und die Integration legaler Einwanderer zwei Seiten ein- und derselben Münze sein müssen; fordert deshalb die Kommission auf, alle geeigneten Maßnahmen zur Unterstützung einer ordnungsgemäßen Bewältigung dieser Kernfrage zu ergreifen;
- 52. glaubt an die Notwendigkeit einer gemeinsamen EU-Visapolitik und vertritt die Auffassung, dass das VIS (Visa-Informations-System) und das SIS II (Schengener Informations-System) zwei wesentliche Bestandteile dieser Zielsetzung sind;
- 53. betont die Notwendigkeit gemeinsamer Anstrengungen mit dem Ziel, die illegale Einwanderung zu verringern, insbesondere durch eine Verstärkung der Kontrollkapazitäten an den Grenzen, durch eine Verbesserung der EDV-Systeme und eine verstärkte Nutzung biometrischer Daten (z.B. VIS und SIS II);
- 54. begrüßt den Aufbau und den offiziellen Arbeitsbeginn der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen Union(Frontex), und ist überzeugt, dass diese Agentur wesentlich zur Stärkung der Sicherheit der Außengrenzen und zur erfolgreichen Bekämpfung des internationalen organisierten Verbrechens beitragen wird;
- 55. fordert die Kommission auf, einen umfassenden Aktionsplan auszuarbeiten, um dem Menschenhandel entgegenzuwirken, und die Maßnahmen auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung zu verstärken;
Europa, ein Partner auf Weltebene
- 56. vertritt die Auffassung, dass der Erweiterungsprozess nach Maßgabe der bereits eingegangenen Verpflichtungen fortgesetzt werden muss, fordert die Kommission jedoch auf, Überlegungen bezüglich der Außengrenzen der Europäischen Union unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität der Union anzustellen und ihm die diesbezüglichen Schlussfolgerungen vorzulegen;
Stabilität und Demokratie in Südosteuropa
- 57. bekräftigt seine an die Kommission gerichtete Forderung, dem "Fahrplan" für die Heranführung des westlichen Balkans eine stärkere politische Ausrichtung zu geben, indem sie den Schwerpunkt auf Anreize und die spezifischen Bedürfnisse jedes betroffenen Landes setzt, wobei zu unterstreichen ist, dass die Länder, die auf dem Weg der Reformen fortschreiten und die Kriterien von Kopenhagen erfüllen - einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und der regionalen Zusammenarbeit - eine entsprechende Beitrittsperspektive haben sollen; fordert nachdrücklich, dass die Europäische Union ihrerseits das Kriterium von Kopenhagen hinsichtlich ihrer eigenen Aufnahmekapazität erfüllen muss;
- 58. unterstützt nachdrücklich die vor einigen Jahren eingeleitete Nachbarschaftspolitik als eine Kernpriorität in den Außenbeziehungen der Europäischen Union; betont die Bedeutung dieser Politik bei der Entwicklung und Stärkung von Demokratie, Stabilität und Wohlstand in den Ländern, die an die Union grenzen; fordert deshalb angemessene finanzielle Mittel für diese Politik;
- 59. unterstützt diesbezüglich in jeder Hinsicht den neuen Antrieb, den der Prozess von Barcelona, zehn Jahre nach der Konferenz von 1995 erhalten hat, mit Blick auf die Schaffung eines Freihandels- und Sicherheitsbereichs im Mittelmeerraum sowie zur Förderung des Wohlstands in allen an diesem Prozess beteiligten Ländern;
Bilaterale Beziehungen
- 60. weist auf seine weiteren Prioritäten im Bereich Außenpolitik hin, insbesondere die Intensivierung der transatlantischen Beziehungen dadurch, dass die bestehende Neue Transatlantische Agenda aktualisiert und durch eine echte transatlantische Partnerschaft ersetzt wird, die Intensivierung der Beziehungen zu Lateinamerika und den Staaten im karibischen Raum im Sinne einer biregionalen Assoziierung unter voller Beteiligung des Europäischen Parlaments, die Stärkung der Rolle der Union im Friedensprozess im Nahen Osten sowie die Fortsetzung des wirtschaftlichen, militärischen und politischen Engagements der Union gegenüber dem Irak und Afghanistan;
- 61. fordert die Kommission auf, den Trend und die Entwicklung ihrer Handelsbeziehungen mit China dauerhaft und sorgfältig zu überwachen , um sich zu vergewissern, dass China die Sozial- und Umweltklauseln wie auch die WTO-Grundsätze in Bezug auf das Eigentumsrecht beachtet;
Schutz der Menschenrechte
- 62. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, dem politischen Willen des Parlaments im Hinblick auf die Modalitäten des themenspezifischen Programms zur Förderung der Demokratie und der Menschenrechte Rechnung zu tragen und über die Kohärenz zwischen den politischen Zielen, der Finanzierung und der Verwaltung der Vorhaben auf diesem Gebiet zu wachen;
Entwicklungspolitik
- 63. begrüßt die neue Strategie für Afrika, insbesondere den Grundsatz der afrikanischen Eigenverantwortung, sowie die Ermittlung der vorrangigen Fragen im Zusammenhang verantwortungsvoller Staatsführung, die das Schlüsselelement auf dem Wege zu einer nachhaltigen Entwicklung ist, und die Investitionen auf dem Gebiet der Infrastrukturen, einschließlich der Wasser- und Energieversorgung, der Informations- und Kommunikationstechnologien; weist darauf hin, dass sämtlichen Investitionen in diesen Bereichen obligatorisch eine Abschätzung ihres Beitrags zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum Abbau der Armut vorausgehen muss;
- 64. fordert einen dualen Ansatz gegenüber Afrika, der sich einerseits an die leistungsstärkeren Staaten richtet und ihnen die Mittel an die Hand gibt, die Bemühungen zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu optimieren, und zum anderen an die schwachen Staaten, wobei differenzierte politische Instrumente einzusetzen sind, die an einen schwierigeren Kontext angepasst sind;
Handelspolitik und Verhandlungen im Rahmen der WTO
- 65. betrachtet die internationale Handelspolitik als Schlüsselelement für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums sowohl in der Union als auch in den Entwicklungsländern und unterstreicht die Bedeutung des multilateralen Ansatzes und insbesondere des Abschlusses der WTO-Verhandlungen in Hongkong im Dezember 2005;
- 66. unterstreicht, dass es im Hinblick auf den Marktzugang für Industriegüter wichtig ist, hohe Zölle abzubauen bzw. ganz zu beseitigen; ist ferner der Auffassung, dass der Handel mit Dienstleistungen ebenfalls ein Schlüsselelement der Doha-Verhandlungen darstellt da die Öffnung der Märkte auf diesem Gebiet ein großes Potenzial bietet;
- 67. betont die alles beherrschende Notwendigkeit einer weltweiten nachhaltigen Entwicklung und fordert europäische Dringlichkeitsmaßnahmen gegen Abholzungen einschließlich weiterer Maßnahmen gegen rechtswidrige Holzgewinnung;
Sicherheit und Verteidigung
- 68. begrüßt es, dass eine Mitteilung über die Verteidigungsindustrie und die Märkte für Verteidigungsgüter in die Liste der Prioritäten für 2006 einbezogen wurde, und ermutigt die Kommission, die entsprechenden Legislativvorschläge vorzulegen, die es ermöglichen werden, die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Verteidigungssektors zu verstärken;
- 69. erwartet mit großem Interesse die Mitteilung über die Auslegung von Artikel 296 des EG-Vertrags betreffend die öffentliche Auftragsvergabe für Rüstungsgüter, die es ermöglichen wird, die Kriterien für die Anwendung der Ausnahme von den Wettbewerbsregeln im Bereich der Beschaffung von militärischem Material zu klären;
Ein besser funktionierendes Europa und mehr Bürgernähe
Verbesserung und Vereinfachung der Rechtsetzung
- 70. betont die Notwendigkeit, die Vereinfachung und Konsolidierung der EU-Rechtsvorschriften zu beschleunigen und stärkere Anstrengungen in den Bereichen bessere Rechtsetzung, unverzügliche Umsetzung und korrekte Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu unternehmen; fordert die Kommission auf, die effektive Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung3 als vorrangige Frage anzusehen einschließlich der Schaffung geeigneter Mechanismen, die eine umfassende Konsultation der Betroffenen gestatten;
- 71. fordert die Kommission auf, mit dem Parlament bei der Kontrolle und Verbesserung der bestehenden Rechtsvorschriften zusammenzuarbeiten, insbesondere bei der Entscheidung über die Prioritäten auf dem Gebiet der Vereinfachung, damit seine Vorrechte als Teil der Rechtsetzungsbehörde gewahrt werden, und fordert eine bessere Expost-Bewertung der angenommenen und durchgeführten Maßnahmen;
- 72. fordert die Kommission auf, die Folgenabschätzungen kohärenter zu nutzen, und weist darauf hin, dass die Folgenabschätzungen unbedingt den Kosten des Fehlens der betreffenden Maßnahme und den möglichen Alternativen zu einer öffentlichen Regulierung Rechnung tragen müssen; fordert zu diesem Zweck die Errichtung einer unabhängigen europäischen Agentur für die Durchführung der Folgenabschätzungen;
- 73. fordert, dass sich die Kommission im Rahmen des Ausschussverfahrens an ihre Verpflichtungen hält, alle einschlägigen Maßnahmen rechtzeitig zu übermitteln und nicht über die Befugnisse hinauszugehen, Basisrechtsakten übertragen wurden; ist außerdem überzeugt von der Notwendigkeit, dass die Kommission und das Parlament Mittel und Wege für eine Revision des gegenwärtigen Rahmens für die Anwendung der Komitologie-Maßnahmen sondieren und die effektive Wahrung der Vorrechte des Parlaments sicherstellen;
Transparenz, Haushalt und Rechenschaftspflicht im Haushaltbereich
- 74. fordert mit Blick auf eine größere Transparenz bei der Beschlussfassung der europäischen Institutionen, dass die Tagungen des Rates in seiner Rechtsetzungsfunktion öffentlich stattfinden;
- 75. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, einen überarbeiteten Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens vorzulegen, der die Vorschläge des Parlaments zu den Reserven und zur Flexibilität sowie weitere qualitative Elemente enthält, wie sie im Rahmen seiner Entschließung vom 8. Juni 20054 angenommen wurden;
- 76. fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission bei ihren Bemühungen um die Schaffung eines sicheren und umfassenden internen Kontrollrahmens für den Haushalt der Union ihre uneingeschränkte Unterstützung zu leisten, der schließlich zur Schaffung eines - im Übrigen erheblich verspäteten - Mechanismus für die Rechenschaftspflicht - insbesondere was die geteilte Mittelverwaltung betrifft - führen kann;
- 77. betont, wie wichtig es ist, den in seiner Entschließung vom 12. April 20055 enthaltenen Vorschlag, eine Zuverlässigkeitserklärung in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsgemäßheit der zugrunde liegenden Transaktionen bei der obersten politischen und gleichzeitig obersten Verwaltungsbehörde eines jeden Mitgliedstaates (Finanzminister) einzuholen, weiter zu verfolgen;
- 78. wiederholt seine Forderung, die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über OLAF6 dahingehend zu überarbeiten, dass die Unabhängigkeit dieser Betrugsbekämpfungseinheit vor allem im Bereich des Einstellungsverfahrens für den Posten des Direktors dieser Einheit gewährleistet wird;
- 79. unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Kommission den derzeitigen Prozess der internen Reform zur Gewährleistung einer uneingeschränkten Transparenz und Verantwortlichkeit bei der Verwendung öffentlicher Mittel fortsetzt; verweist auf seine Entschließung vom 6. September 20017, in der die Kommission nachdrücklich aufgefordert wurde, mit der Ausarbeitung eines für alle Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft einheitlichen Kodex für gute Verwaltungspraxis zu beginnen;
- 80. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
1 ABl. L 145 vom 19.6.1996, S. 4.
2 ABl. L 45 vom 19.2.1975, S. 19.
3 ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0224.
5 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0092.
6 ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1.
7 ABl. C 72 E vom 21.3.2002, S. 331.