Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Sozialpolitische Agenda KOM (2005) 33 endg.

Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 15. Februar 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).

Auf Verlangen von Bayern vom 15. Februar 2005 erscheint die Mitteilung gemäß § 45a GOBR als Drucksache. Bayern hält es für erforderlich, dass sich das Plenum des Bundesrates mit der Vorlage am 18. März 2005 befasst. Der Europäische Rat wird sich am 22. und 23. März 2005 mit der Mitteilung beschäftigen.

Hinweis: vgl. Drucksache 917/04 (PDF) = AE-Nr. 043278
Kommission der Europäischen Gemeinschaften *
Brüssel, den 9.2.2005 KOM (2005) 33 endgültig
Mitteilung der Kommission
Sozialpolitische Agenda
Mitteilung der Kommission

Sozialpolitische Agenda

"Ein soziales Europa in der globalen Wirtschaft: Arbeitsplätze und neue Chancen für alle", so lautet die Devise der zweiten Phase der sozialpolitischen Agenda, die den Zeitraum bis 2010 abdeckt. Wie die Kommission in ihrer Mitteilung zur Halbzeitüberprüfung der Lissabonner Strategie ausführt, besteht die in der Verfassung verankerte Vision, die uns eint, darin, dass die Union "auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität" hinwirkt.

Die Kommission engagiert sich in vollem Umfang für die Modernisierung und Entwicklung des europäischen Sozialmodells sowie für die Förderung des sozialen Zusammenhalts als Bestandteil der Lissabonner Strategie wie auch der Strategie für nachhaltige Entwicklung. Die vorliegende Agenda legt die Prioritäten fest, an denen sich die einschlägigen Maßnahmen der Europäischen Union ausrichten sollten.

Die Überarbeitung der sozialpolitischen Agenda ergänzt und unterstützt die Halbzeitüberprüfung der Lissabonner Strategie, die in erster Linie auf Wachstum und Arbeitsplätze abstellt. Die Agenda spielt eine Schlüsselrolle bei der Förderung der sozialen Dimension des Wirtschaftswachstums.

Wesentliche Fortschritte sind bereits im Zeitraum 2000-2004 erreicht worden. Nunmehr geht es darum, die Umsetzung der in der sozialpolitischen Agenda vorgesehenen Maßnahmen zu verbessern und sich dabei auf Grundsätze zu stützen, die sich bewährt haben. Diese Grundsätze müssen es ermöglichen,

Dass die sozialpolitische Agenda einen zusätzlichen Nutzen bringt, ist nicht zu bestreiten. Sie erleichtert die Modernisierung der nationalen Systeme vor dem Hintergrund tief greifender wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen. Sie stützt das harmonische Funktionieren des Binnenmarkts, indem sie für die Achtung der Grundrechte und der gemeinsamen Werte sorgt.

Die Bedeutung dieses Ansatzes hat das Europäische Parlament in den vergangenen Jahren in seinen Stellungnahmen zu den sozialen Aspekten der Lissabonner Strategie unterstrichen.

Bereichert wurde die Agenda auch durch den Bericht der hochrangigen Gruppe zur "Zukunft der Sozialpolitik" und durch den kürzlich - im Oktober 2004 - veröffentlichten dritten Kok-Bericht "Die Herausforderung annehmen". Anregungen haben schließlich auch die offenen und interaktiven Diskussionsveranstaltungen geliefert, die von der niederländischen Präsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2004 organisiert wurden.

Die Agenda beruht auf einer zweigleisigen Strategie.

Zunächst einmal wird hervorgehoben, dass sie einen Beitrag zur Stärkung des Vertrauens der Bürger leisten soll. Ohne dieses Vertrauen ist der Wandlungsprozess nicht zu bewältigen; als psychologischer Faktor spielt das Vertrauen durch seine Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum eine entscheidende Rolle. In der Agenda wird beschrieben, wie durch die Kombination verschiedener Gemeinschaftsinstrumente die Qualität ihrer Umsetzung verbessert werden kann. In diesem Zusammenhang werden ferner drei Voraussetzungen genannt, von denen der Erfolg entscheidend abhängt: generationenübergreifender Ansatz, Partnerschaft für den Wandel und Notwendigkeit der Nutzung der durch die Globalisierung gebotenen Chancen.

Zweitens werden Schlüsselmaßnahmen vorgestellt: sie sind an zwei Hauptschwerpunkten ausgerichtet, die auf die strategischen Ziele der Kommission für den Zeitraum 2005-2009 zurückgehen: 1) Beschäftigung (im Rahmen des Wohlstandsziels) und ergänzend dazu 2) Chancengleichheit und Eingliederung (im Rahmen des Solidaritätsziels). Die Agenda verbindet die Konsolidierung eines gemeinsamen europäischen Fundaments mit der Durchführung unterschiedlicher Maßnahmen, die besonderen Bedürfnissen gerecht werden. So entspricht die Agenda der im Entwurf eines Verfassungsvertrags aufgegriffenen Devise "In Vielfalt geeint".

1. MEHR Vertrauen schaffen - Instrumente und Voraussetzungen für den Erfolg

1.1. Mehr Vertrauen schaffen

Die Agenda zielt auf die Modernisierung des europäischen Sozialmodells ab, was namentlich durch Verbesserung der kollektiven Fähigkeit, zu handeln und allen neue Chancen zu bieten, geschehen soll.

Die Hauptantriebskräfte des Wandels - stärkerer Wettbewerb auf globaler Ebene, technologische Entwicklung und Alterung der Bevölkerung - werden sich bis zum Ende dieses Jahrzehnts noch beschleunigen. Und auch die großen Herausforderungen bleiben: niedrige Beschäftigungsquote, Arbeitslosigkeit, Armut, Ungleichheit und Diskriminierung.

Durch eine Modernisierung der Sozialpolitik sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen dafür sorgen, dass die Bürger es sich zutrauen, diese Veränderungen zu bewältigen.

1.2. Instrumentarium

Die EU verfügt über eine ganze Palette von Instrumenten zur Umsetzung der sozialpolitischen Agenda: Rechtsvorschriften, sozialer Dialog, finanzielle Instrumente - allen voran der Europäische Sozialfonds (ESF) und das PROGRESS-Programm -, "Methode der offenen Koordinierung" (sie unterstützt die Mitgliedstaaten in ihrem Bemühen um eine Modernisierung der Beschäftigungs- und Sozialschutzsysteme) und "Mainstreaming". Der ESF soll enger mit dem in der sozialpolitischen Agenda festgelegten politischen Rahmen verknüpft werden. Der ESF wird die politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen, die der Durchführung der Leitlinien und Empfehlungen der Europäischen Beschäftigungsstrategie sowie der von der EU auf dem Gebiet der sozialen Eingliederung verfolgten Ziele dienen.

Der ESF fördert unmittelbar die Durchführung politischer Maßnahmen, die auf europäischer Ebene beschlossen und in den Mitgliedstaaten im Einzelnen ausgearbeitet werden. Der ESF bringt einen konkreten zusätzlichen Nutzen auf europäischer Ebene, jedoch unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten der einzelnen Länder. In der Tat haben Investitionen in Bildung und Fortbildung sowie die Förderung eines sozialen Kapitals, das Vertrauen schaffen und Partnerschaften fördern kann, erhebliche Auswirkungen auf die Erreichung wirtschafts-, sozial- und beschäftigungspolitischer Ziele. Sie könnten auf diese Weise dazu beitragen, den Rückstand bei der Umsetzung von Reformen aufzuholen.

In den Mitgliedstaaten und Regionen, die für eine Förderung aus der vorgeschlagenen Rubrik "Konvergenz" in Frage kommen werden, gibt es große sozioökonomische Unterschiede: die Wachstums- und Kohäsionsziele können ohne Finanzhilfen der Gemeinschaft nicht erreicht werden. In den Mitgliedstaaten, die Mittel aus der vorgeschlagenen Rubrik "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" erhalten werden, wird der ESF eine Katalysatorrolle spielen; auch der Austausch von Erfahrungen soll unterstützt werden.

Die Komplementarität der Agenda mit der Lissabonner Strategie und der Strategie für nachhaltige Entwicklung macht eine enge Verflechtung mit anderen Politikfeldern der Gemeinschaft notwendig: Binnenmarkt, Industriepolitik, Wettbewerb und Handelspolitik. Aus diesem Ansatz folgt, dass die sozial- und beschäftigungspolitische Dimension in alle Politikbereiche der Gemeinschaft einbezogen werden muss und umgekehrt. Die von der Kommission entwickelte integrierte Folgenabschätzung stellt in diesem Zusammenhang ein wertvolles methodisches Instrument dar. Dementsprechend orientiert sich die sozialpolitische Agenda am Verfassungsvertrag, der ebenfalls die Bedeutung eines integrierten Konzepts hervorhebt.

1.3. Drei Erfolgsbedingungen

Der Agenda kann nur dann Erfolg beschieden sein, wenn alle Teile der europäischen Bevölkerung einbezogen werden: der Wandel muss sich auf einen neuen generationenübergreifenden Ansatz stützen. Auch die Ziele Beschäftigung, Solidarität und soziale Eingliederung sind untrennbar verknüpft mit der globalisierten Wirtschaft, in der die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität Europas auf dem Spiel stehen. Diese Offenheit nach zwei Seiten setzt eine starke und aktive Mitwirkung aller betroffenen Akteure voraus.

1.3.1. Chancen für junge Menschen durch einen generationenübergreifenden Ansatz

1.3.1.1. Ein Grünbuch zur generationenübergreifenden Dimension

Die durch die Alterung der europäischen Bevölkerung ausgelösten Veränderungen, die erforderliche Anpassung der sozialen Sicherungs- und Rentensysteme an diese Veränderungen und schließlich die Notwendigkeit, diese Überlegungen mit der Migrationsproblematik zu verknüpfen, stellen wichtige Fragenkomplexe dar.

Aus diesem Grund ist eine Analyse der Herausforderungen, die sich künftig im Verhältnis zwischen den Generationen und in der Position der Familien stellen werden, dringend geboten. Die Kommission wird deshalb im Jahr 2005 ein Grünbuch zur generationenübergreifenden Dimension vorlegen.

Ein Grünbuch zur generationenübergreifenden Dimension: Analyse des demografischen Wandels in Europa und seiner Folgen

1.3.1.2. Ein Beitrag zur Europäischen Initiative für die Jugend

Wer sich für die Jugend engagiert, insbesondere um ein dynamisches Verhältnis zwischen den Generationen zu schaffen, bringt sein Vertrauen in die Zukunft zum Ausdruck und lehnt es ab, die Alterung der Bevölkerung untätig als unabwendbares Schicksal hinzunehmen. Eine europäische Initiative für die Jugend wird dieses Engagement besiegeln.

Das von den Sozialpartnern bereits angekündigte Engagement in Form einer generationenübergreifenden Partnerschaft wird einen wichtigen Beitrag zu dieser Initiative bilden. Dasselbe gilt für die Einbeziehung der Jugenddimension in die Beschäftigungsstrategie und die Strategie für soziale Eingliederung.

Eine generationenübergreifende Partnerschaft: ein Beitrag zur Europäischen Initiative für die Jugend

1.3.2. Partnerschaft für den Wandel

Die Partnerschaft staatlicher Stellen, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft bildet den Schlüssel zum Erfolg der politischen Maßnahmen auf europäischer Ebene. Um die Unterstützung der Mitgliedstaaten für die Reformen zu gewinnen, hat der Europäische Rat diese im März 2004 aufgefordert, Partnerschaften für den Wandel zu schaffen.

Ferner muss eine Bilanz gezogen werden, um feststellen zu können, welche Fortschritte bei der Einbeziehung aller Akteure in die Umsetzung der EU-Politiken erzielt worden sind. Die Kommission wird deshalb Folgendes vorschlagen:

Jährliche Organisation eines Forums aller betroffenen Akteure zwecks Evaluierung der Umsetzung der Agenda

1.3.3. Externe Dimension

Der Bericht der Weltkommission zur sozialen Dimension der Globalisierung und die Vorschläge der Kommission bieten eine gute Ausgangsbasis für Fortschritte im Hinblick auf eine stärkere Berücksichtigung der sozialen Dimension der Globalisierung.

Die Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für alle sollte ein globales Ziel auf allen Ebenen sein; dies fordert auch die Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung. Dieses Ziel fügt sich ein in den Kontext der Verfolgung der Millennium-Entwicklungsziele, der auf dem Weltgipfel von Kopenhagen für soziale Entwicklung eingegangenen Verpflichtungen und der Ordnungspolitik.

Darüber hinaus wird die Kommission eine dienststellenübergreifende Gruppe ins Leben rufen, deren Aufgabe es sein wird, die Berücksichtigung der externen Dimension der Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie der Politik für menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu fördern.

Einbeziehung des europäischen Sozialmodells in die außenpolitischen Dialoge und Maßnahmen auf bilateraler, regionaler und multilateraler Ebene

Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen als weltweit auf allen Ebenen zu verfolgende Zielsetzung

2. ZWEI vorrangige Schwerpunkte

2.1. Auf dem Weg zur Vollbeschäftigung:

Beschäftigung zu einer realistischen Möglichkeit für alle machen, für bessere und produktivere Arbeit sorgen, den Wandel antizipieren und bewältigen

Vollbeschäftigung schaffen

Einleitung einer neuen Phase der Europäischen Beschäftigungsstrategie im Jahr 2005 im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Lissabonner Strategie

Ein ESF im Dienste der Konvergenz, der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit

Antizipierung des Wandels und positives Herangehen an den Wandel: ein strategischer Ansatz

Wenn die Zielsetzungen von Lissabon in Bezug auf Wachstum und Arbeitsplätze erreicht werden sollen, so braucht Europa mehr aktive Erwerbstätige, die produktiver arbeiten. Nur so ist es möglich, das Wirtschaftswachstum langfristig zu sichern, gegen Arbeitslosigkeit und regionale Diskrepanzen vorzugehen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern. Europa muss sich deshalb sowohl für die Quantität als auch die Qualität der Arbeitsplätze und für die Arbeitsproduktivität einsetzen. Eine Reflexion über das Vorgehen in der Frage der Wirtschaftsmigration ist ebenfalls unabdingbar.

Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Lissabonner Strategie hat die Kommission die Einleitung einer auf neuen Leitlinien beruhenden Phase vorschlagen, die verknüpft ist mit einer Rationalisierung der wirtschaftspolitischen Koordinierungsprozesse auf europäischer Ebene. Im Mittelpunkt dieser Phase stehen die von der "Kok-Taskforce" im Jahr 2003 (Bericht "Jobs, Jobs, Jobs") vorgeschlagenen vier beschäftigungspolitischen Prioritäten, damit

Um die Entscheidungsstrukturen im Rahmen der EBS zu verbessern, möchte die Kommission im Jahr 2006 eine Maßnahme zur Sensibilisierung der ESF-Akteure vorstellen. In den Jahren 2006/2007 wird sie eine Kommunikationskampagne starten, die sich an die Parlamente und die betroffenen Akteure auf allen Ebenen richten wird.

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden wirtschaftlichen Integration und eines verstärkten globalen Wettbewerbs muss die EU in der Lage sein, wirtschaftliche Wandlungsprozesse besser zu antizipieren, anzustoßen und zu bewältigen. Diese Wandlungsprozesse laufen immer schneller ab; Umstrukturierungen, Betriebsverlagerungen, "Outsourcing" bis hin zur Entindustrialisierung gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Die Erfahrung zeigt, dass ein aktiver Ansatz notwendig und möglich ist. Deshalb wird die Kommission ihre Strategie aus vier Grundelementen heraus entwickeln:

In einer dynamischen Wirtschaft entstehen neue Formen der Arbeit. Als Beispiele seien hier wirtschaftlich abhängige und befristete Beschäftigungsverhältnisse genannt.

In Anbetracht der wirtschaftlichen Integration können Maßnahmen auf europäischer Ebene im Vergleich zu dem, was bereits auf nationaler Ebene unternommen wird, einen erheblichen zusätzlichen Nutzen bringen.

So beabsichtigt die Kommission, ein Grünbuch zur Entwicklung des Arbeitsrechts vorzulegen. In diesem Grünbuch wird die Kommission die derzeitigen Trends bei der Entwicklung neuer Arbeitsstrukturen analysieren und untersuchen, welche Bedeutung das Arbeitsrecht für die Bewältigung dieser Entwicklungen haben könnte, so durch Schaffung eines sichereren Umfelds, das die Anpassung an neue Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt wirksam fördert. Die Debatte, die dieses Grünbuch auslösen wird, könnte zur Ausarbeitung einer ganzen Reihe von Maßnahmen zur Modernisierung und Vereinfachung des derzeit geltenden Rechts führen.

Im Jahr 2005 wird die Kommission eine Initiative zum Schutz der persönlichen Daten von Arbeitnehmern ergreifen. Im Kontext der in der Halbzeitüberprüfung der Lissabonner Strategie beschriebenen Maßnahmen für eine bessere Rechtsetzung wird sie eine Aktualisierung der Richtlinien 2001/23/EG (Betriebsübergang) und 98/59/EG (Massenentlassungen) sowie die Kodifizierung mehrerer Rechtsvorschriften über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer vorschlagen.

Im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wird die Kommission eine neue Strategie für den Zeitraum 2007-2012 ausarbeiten. Prävention lohnt sich: weniger Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten steigern die Produktivität, dämpfen die Kosten, sorgen für eine bessere Qualität der Arbeit und valorisieren somit das Humankapital Europas. Die neue Strategie sollte sich auf neue Risiken und auf die Sicherung eines Mindestschutzes am Arbeitsplatz sowie auf Arbeitnehmer konzentrieren, die noch nicht hinreichend geschützt sind. Die Evaluierung des laufenden Programms dürfte einen Beitrag zur Definition dieser neuen Situationen leisten. Besondere Beachtung verdienen auch die Themen Qualität der Präventionsdienste, Schulungen in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit sowie andere Instrumente, mit denen ein besserer Arbeitsschutz gewährleistet werden kann. Da der ordnungsgemäßen Durchführung der Rechtsvorschriften größte Bedeutung zukommt, wird die Kommission weiterhin deren Umsetzung und Durchführung überwachen. Außerdem setzt eine effektive Durchführung voraus, dass alle betroffenen Akteure ihren jeweiligen Verpflichtungen nachkommen können. Der ESF wird beim Ausbau der entsprechenden Kompetenzen der Behörden und der Sozialpartner eine Schlüsselrolle spielen.

Die Kommission wird die Sozialpartner weiterhin dazu ermutigen, ihren Beitrag zur Halbzeitüberprüfung der Lissabonner Strategie in vollem Umfang und auf allen Ebenen - auch durch Abschluss von Vereinbarungen - zu leisten.

Unter Wahrung der Autonomie der Sozialpartner wird die Kommission den europäischen sozialen Dialog auf branchenübergreifender und sektoraler Ebene weiter fördern, und zwar insbesondere durch verstärkte logistische und technische Unterstützung sowie durch Anhörungen nach Artikel 138 EG-Vertrag.

Die Kommission wird auch in Zukunft die Übernahme sozialer Verantwortung durch die Unternehmen fördern. Um einen Beitrag zur Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit einschlägiger Verfahren zu leisten, wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Betroffenen Initiativen ergreifen mit dem Ziel, die Entwicklung und Transparenz von Grundsätzen der sozialen Unternehmensverantwortung weiter zu fördern.

Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

Optionaler europäischer Rahmen für transnationale Kollektivverhandlungen 2006: Europäisches Jahr der Mobilität der Erwerbstätigen

Wer einen echten europäischen Arbeitsmarkt schaffen und dessen Funktionsfähigkeit effektiv sicherstellen will, muss zum einen die noch bestehenden unmittelbaren und mittelbaren Hemmnisse beseitigen und zum anderen durch politische Maßnahmen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die betreffenden Akteure maximalen Nutzen aus dem europäischen Raum ziehen können. Wie in der Halbzeitüberprüfung der Lissabonner Strategie angekündigt, wird die Kommission Vorschläge zur Beseitigung von Hindernissen vorlegen, die derzeit noch der Mobilität von Erwerbstätigen entgegenstehen; dies gilt insbesondere für Beschränkungen beim Export von Betriebsrenten.

In der EU besteht noch erhebliches Potenzial, das durch intensivere Zusammenarbeit der Wirtschaftsakteure für Qualitätsverbesserungen und Produktivitätssteigerungen genutzt werden kann.

Die Bereitstellung eines optionalen Rahmens für transnationale Kollektivverhandlungen auf Unternehmens- oder auf Branchenebene könnte den Unternehmen und Branchen bei der Bewältigung von Problemen in den Bereichen Arbeitsorganisation, Beschäftigung, Arbeitsbedingungen oder Fortbildung helfen. Dieser wird den Sozialpartnern eine Grundlage für den Ausbau ihrer Handlungsfähigkeit auf transnationaler Ebene bieten. Damit wird ihnen ein innovatives Instrument an die Hand gegeben, das ihnen die Anpassung an gewandelte Umstände und die Konzeption kostenwirksamer transnationaler Lösungen ermöglicht. Dieser Ansatz ist in der Priorität "Partnerschaft für den Wandel" der Lissabonner Strategie fest verankert.

Die Kommission plant die Annahme eines Vorschlags, der darauf abzielt, den Sozialpartnern ein Instrument an die Hand zu geben, das es ihnen ermöglicht, grenzübergreifend Kollektivverhandlungen zu führen und die dabei erzielten Ergebnisse zu formalisieren. Es ist wichtig, dass ein solches Instrument existiert, wenngleich es den Sozialpartnern überlassen bleiben wird, ob sie es nutzen wollen.

Im Übrigen ist die Freizügigkeit eine der Grundfreiheiten und ein notwendiges Instrument der wirtschaftlichen Anpassung. Der Ausbau des EURES-Netzes könnte die Mobilität fördern. In diesem Zusammenhang stellen sich jedoch einige konkrete Fragen. Sie betreffen die Übergangszeit (für die Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten) und den Ausbau sowie die Vereinfachung der Bestimmungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Die Kommission wird im Jahr 2005 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende hochrangige Gruppe ins Leben rufen, deren Aufgabe es sein wird, zu prüfen, wie sich die Erweiterung auf die Mobilität auswirkt und wie die im Rahmen der letzten Erweiterung vereinbarten Übergangszeiten funktionieren. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in den Bericht einfließen, den die Kommission Anfang 2006 als Informationsgrundlage für die Beschlüsse ausarbeiten wird, die der Rat in Bezug auf die Übergangszeiten zu treffen hat.

Die Kommission wird ferner Studien erstellen, die eine ständige Beobachtung der Wanderungsbewegungen nach der Erweiterung auch im Hinblick auf künftige Erweiterungen zum Gegenstand haben.

Schließlich werden die Arbeiten an der Modernisierung und Anpassung des gemeinschaftlichen Besitzstands durch Änderung der Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71, (EG) Nr. 883/2004 und (EWG) Nr. 574/72 ) fortgeführt.

2.2. Eine solidarischere Gesellschaft: Chancengleichheit für alle

Modernisierung des Sozialschutzes: ein Schlüsselelement der Halbzeitüberprüfung der Lissabonner Strategie

Anwendung der Methode der offenen Koordinierung (MOK) im Bereich Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege

Alle Mitgliedstaaten haben langfristig angelegte Reformen ihrer Systeme der sozialen Sicherheit eingeleitet. Die MOK bietet den Vorteil der Festlegung gemeinsamer Ziele, lässt jedoch den einzelnen Mitgliedstaaten die Wahl, mit welchen Mitteln sie diese Ziele erreichen wollen. Der ESF trägt vor Ort zur Umsetzung von Eingliederungsmaßnahmen bei.

Diese Methode, auf die zunächst bei der Bekämpfung von Ausgrenzung und Armut (seit 2000) und im Bereich der Renten (seit 2002) zurückgegriffen wurde, ist mittlerweile von verschiedenen Partnern weitgehend validiert worden: es sind dies nationale Regierungen, Sozialpartner, die Zivilgesellschaft, territoriale und lokale Akteure. Sie haben auch gefordert, ab 2006 einen MOK-Prozess in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege einzuleiten, der einen wichtigen Beitrag zur Strukturierung der Reformen anhand der drei gemeinsamen Orientierungen universeller Zugang, Qualität und Finanzierbarkeit leisten wird. Die Qualität der Umsetzung müsste noch verbessert werden, damit die vorgenannten Reformen der Mitgliedstaaten besser greifen können. Die Kommission wird eine Rationalisierung und Vereinfachung der Umsetzung der MOK vorschlagen. Diese Rationalisierung wird durch Erstellung einer einheitlichen Liste gemeinsamer Ziele erfolgen, die drei Aktionsbereichen zugeordnet sind - Eingliederung, Renten, Gesundheit - und zu denen auch Querschnittsziele wie die Chancengleichheit oder der Zugang zum Arbeitsmarkt zählen.

Bekämpfung der Armut und Förderung der sozialen Eingliederung

Eine Gemeinschaftsinitiative zur Sicherung des Mindesteinkommens und zur Eingliederung von vom Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen

2010: Europäisches Jahr der Bekämpfung von Ausgrenzung und Armut

Zu Beginn des Jahrzehnts lagen die Prozentsätze der vom Armutsrisiko bzw. von dauernder Armut bedrohten EU-Bürger sehr hoch, nämlich bei 15 % bzw. 9 %. Menschen, die keine echten Chancen haben, können nicht voll an der Gesellschaft teilhaben. Darüber hinaus verurteilt die Vererbung von Armut über Generationen hinweg besonders benachteiligte Gruppen zu permanenter Ausgrenzung. Dieser Zustand ist weder sozial noch wirtschaftlich hinnehmbar und zeigt, dass wir nach wie vor großen Herausforderungen gegenüberstehen, obgleich überall globale Strategien umgesetzt wurden, die den zahlreichen Aspekten der Armut Rechnung tragen.

Im Rahmen der neuen Agenda wird die Kommission die Debatte über nationale Mindesteinkommensregelungen fortsetzen, die sie gemäß ihrer in der bisherigen sozialpolitischen Agenda eingegangenen Verpflichtung eingeleitet hat. Durch die MOK ermutigt, haben die Mitgliedstaaten bereits versucht, die nationalen Systeme zur Sicherung des Mindesteinkommens effizienter zu gestalten. Jedoch ist festzustellen, dass die Zahl derjenigen, die sich in großen Schwierigkeiten befinden und weder Zugang zur Beschäftigung noch zum nationalen Mindesteinkommen haben, noch immer hoch ist.

Im Jahr 2005 wird die Kommission eine Anhörung zu der Frage einleiten, warum die vorhandenen Regelungen nicht wirksam genug sind. Sie wird sich vor allem an die Sozialpartner wenden, die an der Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt unmittelbar beteiligt sind; diese könnten wiederum konkreten Maßnahmen den Weg ebnen, die bessere Chancen bieten. Die Kommission wird außerdem ein Europäisches Jahr (2010) der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung vorschlagen. In diesem Jahr soll abgeschätzt werden, welche Fortschritte im Laufe der letzten zehn Jahre bei der Verdeutlichung der besonderen Gefährdung der am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen erzielt worden sind.

Förderung der Vielfalt und der Nichtdiskriminierung

Ein strategisches Konzept für die Bekämpfung von Diskriminierungen (2005) 2007: Europäisches Jahr der Chancengleichheit

Eine neue Phase der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen: ein Europäisches Gender-Institut

Die EU war stets eine treibende Kraft bei der Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Im Bereich der Gleichstellung von Männern und Frauen hat sie eine Vorreiterrolle gespielt und dazu beigetragen, dass in den Mitgliedstaaten konkrete Fortschritte erzielt werden konnten. Die Bekämpfung von Diskriminierungen beruht auf einem Kernbestand an Rechten und privilegiert das synergische Zusammenwirken aller Instrumente, die der EU zur Verfügung stehen.

Im Anschluss an ihr im Jahr 2004 veröffentlichtes Grünbuch "Gleichstellung sowie Bekämpfung von Diskriminierungen in einer erweiterten Europäischen Union", zu dem über 1 500 Beiträge eingegangen sind, wird die Kommission im Jahr 2005 eine Mitteilung vorlegen, in der sie erläutern wird, welches politische Konzept ihr vorschwebt, und in der sie den politischen Rahmen für neue Maßnahmen abstecken und auch auf die Frage eingehen wird, ob sie etwaige Initiativen zur Ergänzung des vorhandenen Rechtsrahmens der EU für machbar und sinnvoll hält. In dieser Mitteilung sollen ferner die Probleme der Minderheiten - insbesondere der Roma - angesprochen werden.

Die Kommission plant die Organisation eines Europäischen Jahres der Chancengleichheit im Jahr 2007. In diesem Jahr soll zunächst einmal die Bedeutung des Themas hervorgehoben werden; ferner sollen die erzielten Ergebnisse besser bekannt gemacht und schließlich die Vorteile der Vielfalt für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft verdeutlicht werden.

Die EU kann auf eine lange Tradition entschlossener Maßnahmen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern zurückblicken. Trotz der erzielten Fortschritte gibt es noch immer große Probleme, z.B. in Bezug auf die Aspekte geschlechtsspezifisches Lohngefälle, Arbeitsmarktzugang und Erwerbsbeteiligung der Frauen, Fortbildung, beruflicher Aufstieg, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Mitwirkung an Entscheidungsprozessen. Da die derzeitige Rahmenstrategie 2000-2005 demnächst ausläuft, wird die Kommission in einer Mitteilung zur künftigen Politik Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme vorschlagen. Die Kommission wird außerdem auf dem Frühjahrsgipfel ihren Jahresbericht vorstellen.

Der Europäische Rat von Juni 2004 forderte die Einrichtung eines Europäischen Gender-Instituts. Die Kommission wird in Kürze einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Dieses soll als Zentrum für die Bereitstellung von Informationen und den Austausch von bewährten Verfahren dienen. Das Institut könnte auch die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Verfolgung der gemeinschaftlichen Zielsetzungen bezüglich der Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und der Einbeziehung dieser Zielsetzungen in die Politikbereiche der Gemeinschaft unterstützen.

Was die Chancengleichheit von Behinderten angeht, so wird die Kommission schließlich Neuauflagen ihres Aktionsplans vorlegen und alle zwei Jahre anlässlich des Europäischen Behindertentags einen Bericht über die Lage der Behinderten veröffentlichen.

Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

Klärung der Rolle und Merkmale von Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

Gemäß ihrer Ankündigung im Weißbuch von 2004 zu Leistungen der Daseinsvorsorge wird die Kommission im Jahr 2005 eine Mitteilung vorlegen, in der sie erläutern wird, in welchem Rahmen Sozialdienstleistungen funktionieren und wie sie modernisiert werden können. Diese Mitteilung wird eine Bestandsaufnahme der mit der Erbringung von Sozialdienstleistungen zusammenhängenden Maßnahmen der Gemeinschaft enthalten. Ferner sollen darin Organisation und Funktionsweise dieser Dienstleistungen beschrieben werden, um so einen Beitrag zur Modernisierung und zur Sicherung der Qualität je nach den Besonderheiten der verschiedenen Bereiche zu leisten.

Auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen wird die Kommission ebenfalls im Jahr 2005 einen auf Artikel 86 Absatz 3 des Vertrages gestützten Beschluss und einen Gemeinschaftsrahmen für die Modalitäten der Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse annehmen. Darin wird die Kommission im Einzelnen festlegen, unter welchen Bedingungen staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. Angesichts der laufenden Beratungen zu diesem Thema beabsichtigt die Kommission auch, Ausgleichszahlungen für die Übernahme gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in geringer Höhe von der Mitteilungspflicht freizustellen. Besondere Bedingungen könnten auch für Krankenhäuser oder Wohnungsbaugenossenschaften gelten. In der Praxis dürften die meisten Sozialdienstleistungen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind, unter diesen Beschluss fallen.