Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des Programms "Justiz" für den Zeitraum 2014 bis 2020 KOM (2011) 759 endg.; Ratsdok. 17278/11

Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Februar 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Begründung:

Während sich das bisherige Programm "Drogenprävention und -aufklärung" auf eine Rechtsgrundlage aus dem Bereich Gesundheitswesen stützte und sich auf gesundheitsbezogene Aspekte, insbesondere auf die Reduzierung drogenbedingter Gesundheitsschäden, erstreckte, geht das Programm "Justiz" das Drogenproblem aus dem Blickwinkel der Kriminalprävention an. Bei der Drogenprävention dürfen die gesundheitsbezogenen Aspekte jedoch nicht ausgeblendet, sondern müssen angemessen berücksichtigt werden und in dem notwendigen Umfang auch förderfähig bleiben.