906. Sitzung des Bundesrates am 1. Februar 2013
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die in Kapitel 3 angekündigte Unterstützung der digitalen Umstellung öffentlicher Dienste und die entsprechende Förderung wichtiger Bereiche mittels der Fazilität "Connecting Europe" (CEF). Dies erkennt der Bundesrat als tragende Säule an, um die Nachfrage nach digitalen Übertragungskapazitäten anzuregen und deren angebotsorientierten Ausbau gemäß Kapitel 4 zu flankieren.
- 2. Gleichwohl bittet der Bundesrat die Bundesregierung, das Verhältnis zwischen Digitaler Agenda und Europäischem eGovernment-Aktionsplan 2011 bis 2015 (COM (2010) 743 final) anzusprechen. Letzterer wurde bislang als maßgebliches Dokument für die Steuerung der europäischen Dimension des e-Governments (im größeren Rahmen der Digitalen Agenda aus dem Jahr 2010 (COM (2010) 245 final)) verstanden. Durch die Nichterwähnung in der aktuellen Mitteilung einerseits und den Hinweis auf den vorrangigen Beginn der neu vorgeschlagenen Maßnahmen andererseits bleibt seine Stellung im Gesamtgefüge der Aktivitäten der Kommission offen. Darüber hinaus ist auch die künftige Funktion der Expertengruppe eGovernment, die für die Begleitung der Umsetzung des Aktionsplans zuständig ist, unklar.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auf eine entsprechende Klarstellung unter Einbeziehung des IT-Planungsrates hinzuwirken.
- 4. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass die konsensual abgeschlossene Diskussion der Mitgliedstaaten in der vorgenannten Expertengruppe keine Berücksichtigung gefunden hat. Dabei wurde in dieser eine Einigung auf eine Reihe grundlegender grenzübergreifender öffentlicher Dienste, die gemäß Europäischem eGovernment-Aktionsplan 2011 bis 2015 sowie Digitaler Agenda aus dem Jahr 2010 zwischen 2012 und 2015 elektronisch umgesetzt werden sollen, erzielt. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat für erforderlich, das Verhältnis der Gremien bzw. ihrer Entscheidungen zueinander zu klären.
B
- 5. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Ausschuss für Kulturfragen, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.