Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, Hindernisse für den Ausbau elektronischer Gesundheitsdienstleistungen auf europäischer Ebene zu identifizieren und zu beseitigen sowie die Ziele des neuen Aktionsplans im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 und der Digitalen Agenda zu beschreiben.
- 2. Er fordert, bei der Umsetzung des Aktionsplans die durch den Vertrag von Lissabon geregelte Zuständigkeitsverteilung im Gesundheitsbereich zu berücksichtigen und den Subsidiaritätsgrundsatz zu achten.
- 3. Der Bundesrat bittet, die Länder zeitnah über die Umsetzungsschritte des Aktionsplans zu informieren und im weiteren Verfahren für eine angemessene Beteiligungsmöglichkeit Sorge zu tragen. Dies gilt insbesondere für folgende Punkte:
- - den Vorschlag für einen Interoperabilitätsrahmen für elektronische Gesundheitsdienste,
- - die Verbesserung der Interoperabilität der Datenbanken für Arzneimittel,
- - die Ausarbeitung von gemeinsamen Maßnahmen für eine interoperable elektronische Identifizierung und Authentifizierung,
- - die Vorschläge für eine bessere Integration elektronischer Gesundheitsdienstleistungen auf der organisatorischen Ebene,
- - Maßnahmen zur Verbesserung der Marktbedingungen für neue Produkte und Dienstleistungen,
- - den Einsatz der Mittel der "Connecting Europe Facility" und des "European regional development fund (ERDF)",
- - die Förderung der "eHealth-Literacy" von Bürgerinnen und Bürgern,
- - die Initiativen der Kommission in der internationalen Zusammenarbeit.
- 4. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weiteren Verfahren auf eine Konkretisierung folgender Punkte hinzuwirken:
- - Verbesserung der Sicherheit von Gesundheitsinformationen und elektronischen Gesundheitsdiensten,
- - Aufstellung von Indikatoren für Nutzen und Mehrwert von eHealth-Lösungen,
- - Bewertung von Kosten, Nutzen, Produktivitätsgewinn und Geschäftsmodellen.