Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Die Automobilindustrie trägt in der EU in bedeutendem Umfang zu Beschäftigung und Wachstum bei. Der Bundesrat begrüßt deshalb das Ziel des Aktionsplans der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der Fahrzeugindustrie in der EU zu stärken. Ob sich diese Zielsetzung erfüllen wird, wird entscheidend von der Ausgestaltung und Umsetzung der angekündigten (legislativen) Maßnahmen abhängen.
- 2. Der Bundesrat sieht die vorgeschlagene Finanzierung von Maßnahmen des Aktionsplans im Bereich des Humankapitals aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) kritisch.
- 3. Die Programmierung des Einsatzes der ESF-Mittel im Rahmen der geltenden Verordnungen liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Die Operationellen Programme berücksichtigen die spezifischen Entwicklungserfordernisse in der jeweiligen Region. Eine Festschreibung von Mitteln für eine einzelne Branche lehnt der Bundesrat daher ab. Von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des ESF sind allerdings Beschäftigte der Automobilindustrie nicht ausgeschlossen.
- 4. Bezüglich der vorgeschlagenen Finanzierung von Maßnahmen aus dem EGF verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 10. Februar 2012 (BR-Drucksache 599/11(B) ). Eine Weiterführung des EGF nach 2013 außerhalb des Mittelfristigen Finanzrahmens befürwortet der Bundesrat nicht. Er ist nach wie vor der Auffassung, dass antizipierende Investitionen im Rahmen der Strukturfonds zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern langfristig wirksamer sind als kurzfristige Unterstützungen.