Punkt 14 der 915. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2013
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Schattenbanksektor verzeichnete in den letzten Jahren weltweit einen dramatischen Zulauf. Allein zwischen den Jahren 2010 und 2011 stieg das Volumen nach Schätzungen des Financial Stability Board (FSB) global um 5 Billionen Euro auf ca. 51 Billionen Euro.
Diesen großen Zulauf verdankte der Schattenbanksektor vor allem der zunehmenden Regulierung des Bankensektors. Je stärker Banken krisenbedingt reguliert wurden, desto mehr sind die Marktteilnehmer in Schattenbanken ausgewichen, die keiner Regulierung unterliegen. Diese Regulierungsarbitrage innerhalb der EU auszuschließen, ist der zentrale Ansatzpunkt der vorliegenden Mitteilung. Dieses Vorgehen ist ausdrücklich zu begrüßen.
An dieser Stelle dürfen die Bemühungen zur effizienten Regulierung aber nicht Halt machen. Andernfalls nehmen die EU-Mitgliedstaaten in Kauf, dass die Marktteilnehmer bei einer EU-weiten Regulierung ihre Aktivitäten an andere Finanzplätze, beispielsweise in Asien, verlagern. Das würde dem Finanzstandort Deutschland und Europa massiv schaden, ohne die Gefahren des Schattenbankensystems für die Finanzstabilität wirklich zu bändigen.
Angesichts der vorstehenden Befunde besteht die Gefahr, dass die heimische Finanzwirtschaft Geschäftspotentiale und die öffentlichen Haushalte Steuereinnahmen in beträchtlichem Volumen verlieren.
Daher ist ein entschlossenes, weltweit gemeinsames Vorgehen erforderlich. Auf ihrem Gipfel in Sankt Petersburg haben sich die G-20-Staaten Anfang September 2013 auf einen Aktionsplan für eine bessere Überwachung und Regulierung der Schattenbanken verständigt. Hierzu gehört, dass alle G-20-Staaten sich verpflichtet haben, die Regulierungsempfehlungen des FSB und anderer internationaler Einrichtungen zeitnah und unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten umzusetzen.
Dieser G-20-Beschluss sollte auch auf EU-Ebene den Fahrplan für die weitere Regulierung des Schattenbankenwesens bilden. Europa darf an diesem Punkt nicht zurückfallen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Empfehlungen des FSB und anderer internationaler Einrichtungen zügig und vollständig umgesetzt werden.
Demgegenüber können nach Auffassung des Bundesrates EU-weite Maßnahmen allerdings nur ein Zwischenschritt sein. Notwendig ist ein internationales Regelwerk, um Regulierungsarbitrage und Verlagerungstendenzen mit der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zulasten der deutschen Finanzplätze zu verhindern.