861. Sitzung des Bundesrates am 18. September 2009
A.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt den Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe und würdigt die vielfältigen Aktivitäten für die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen und die damit verbundenen Fortschritte für die Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen. Durch eine Reihe von gesetzgeberischen Aktivitäten und Initiativen zur Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen konnte die Situation von Menschen mit Behinderungen verbessert werden.
- 2. Der Bundesrat hebt die aktive Rolle hervor, die die Bundesrepublik Deutschland beim Zustandekommen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gespielt hat. Durch die Ratifizierung des Übereinkommens ist ein wichtiger Meilenstein für die künftige Ausrichtung der Politik für Menschen mit Behinderungen auf internationaler und nationaler Ebene gelegt worden.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Dabei ist die Einbeziehung der Länder und der Interessenvertretungen behinderter Menschen sicher zu stellen. In einem solchen Aktionsplan sollen kurz-, mittel- und langfristige Ziele für die Umsetzung des Übereinkommens und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung behinderter Menschen formuliert werden.
- 4. Der Bundesrat begrüßt die aktive Beteiligung der Europäischen Union bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die von der Kommission der Europäischen Union vorgeschlagene Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (EU-Antidiskriminierungsrichtlinie) ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Barrierefreiheit und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Ein wesentlicher Teil der geplanten fünften EU-Antidiskriminierungsrichtlinie betrifft die Gleichstellung behinderter Menschen. Der Richtlinienentwurf sieht für Menschen mit Behinderungen die Umsetzung angemessener Vorkehrungen vor die ihnen den diskriminierungsfreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Gesundheitsdiensten und Bildungsangeboten gewährleisten. Dabei sollen diese Vorkehrungen im Voraus getroffen werden (zum Beispiel muss eine Rampe an einem Hotel von vorneherein angebracht werden und nicht erst dann wenn eine behinderte Person mit Rollstuhl ein Zimmer bucht).
Bei der Umsetzung der Maßnahmen sollen die Angemessenheit und die Vermeidung von unverhältnismäßigem Mehraufwand berücksichtigt werden.
Mit dieser Regelung sollen die Barrieren im Bestand von baulichen Anlagen, Verkehrsangeboten und weiteren Dienstleistungen abgebaut werden. Die geplante fünfte EU-Antidiskriminierungsrichtlinie kann damit bewirken, den Rückstand der Europäischen Union im Vergleich zu den USA bei der umfassenden Verwirklichung von Barrierefreiheit zu verringern.
B.
- 5. Der Ausschuss für Kulturfragen, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von dem Bericht Kenntnis zu nehmen.