914. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2013
A
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Zur Vorlage insgesamt
- 1. Der Bundesrat unterstützt das Bestreben der Kommission, wettbewerbsfähige Strompreise für die europäische Stahlindustrie und auch für die Endverbraucherinnen und -verbraucher sicherzustellen. Der Bundesrat betrachtet jedoch mit Sorge, dass in diesem Zusammenhang der Ausbau der erneuerbaren Energien vor allem als Kostenfaktor dargestellt wird. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass Strom aus erneuerbaren Energien geringe Grenzkosten hat und so den Börsenpreis verringert (Merit-Order-Effekt), und betrachtet es mit Sorge, dass die gesunkenen Börsenpreise nicht bei den Endverbraucherinnen und -verbrauchern ankommen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass in Deutschland durch die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) degressiv ausgestaltete Förderung die Gestehungskosten für regenerativ erzeugten Strom in den letzten Jahren massiv gesunken sind und damit zugleich die kostenintensive Abhängigkeit von fossilen und endlichen Energieträgern und deren ungewisse Preisentwicklung reduziert werden konnte.
- 2. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien möglichst gering zu halten, um übermäßige Belastungen für die Endverbraucherinnen und -verbraucher zu vermeiden. Der Bundesrat unterstreicht deswegen die Notwendigkeit einer Reform des EEG und auch des Strommarktdesigns, um die Förder- und Marktprinzipien an die sich ändernde Struktur der Stromerzeugung mit einem stetig wachsenden Anteil aus erneuerbaren Energien anzupassen.
- 3. Der Preisverfall der Zertifikate im CO₂-Emissionshandel setzt energie- und klimapolitisch kontraproduktive Anreize bei der Stromerzeugung.
Zu niedrige Zertifikatpreise machen moderne, ressourceneffiziente und emissionsarme Gaskraftwerke unrentabel. Dabei werden gerade solche Kraftwerke als Backup-Kapazitäten in einem von fluktuierenden erneuerbaren Energien geprägten Strommarkt gebraucht. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für Maßnahmen einzusetzen, um diese zentrale Fehlentwicklung auf dem CO₂-Zertifikatemarkt zu beheben.
- 4. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass staatliche Beihilfen oder die Befreiung von Abgaben für energieintensive Branchen (z.B. der Stahlindustrie) der Gefahr von "carbon leakage" vorbeugen können und müssen. Der Bundesrat fordert jedoch, solche Förder- und Befreiungstatbestände auf solche Unternehmen zu beschränken, die im internationalen Wettbewerb stehen und durch andere Maßnahmen (z.B. Energieeffizienzmaßnahmen) ihre Energiekosten nicht senken können. Der Bundesrat sieht mit Sorge die Entwicklung, dass in Deutschland ein wachsender Anteil von Unternehmen auf Kosten der Endverbraucherinnen und -verbraucher von Befreiungstatbeständen Gebrauch machen kann.
- 5. Die Kommission nennt in ihrer Mitteilung den Einsatz von "Carbon Capture and Storage (CCS)" als Möglichkeit, die Energiepreise mittel- bis langfristig zu senken. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die möglichen Risiken bei der Verwendung der CCS-Technologie hin. Studien deuten zudem darauf hin, dass momentan kein kosteneffizienter Einsatz der CCS-Technologie möglich ist.
- 6. Zu den Perspektiven der Fracking-Technologie zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten verweist der Bundesrat auf seinen Beschluss vom 1. Februar 2013 (BR-Drucksache 754/12(B) ).
B
- 7. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.