Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 108845 - vom 21. Juli 2010. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Juli 2010 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes nach dem Treffen des Europäischen Rates in Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003 in Bezug auf die Aussichten der westlichen Balkanländer hinsichtlich eines Beitritts zur Europäischen Union, - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009 - 2010" ( KOM (2009) 0533) sowie des dazu vorgelegten Fortschrittsberichts 2009 zu Albanien (SEK(2009)1337) vom 14. Oktober 2009,
- - unter Hinweis auf den Beschluss des Rates 2008/210/EG vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG1,
- - unter Hinweis auf das erste Treffen des parlamentarischen Stabilisierungs- und Assoziierungsausschusses EU-Albanien am 3. und 4. Mai 2010, - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Treffens des Stabilitäts- und Assoziationsrats Albanien-EU vom 18. Mai 2009,
- - unter Hinweis auf den Beschluss des Rates 2007/821/EG vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien zur Erleichterung der Visaerteilung2,
- - unter Hinweis auf die Empfehlungen des 16. Interparlamentarischen Treffens EP-Albanien vom 19. und 20. März 2009, - unter Hinweis auf seinen Beschluss, den politischen Dialog mit Albanien auf parlamentarischer Ebene zu intensivieren, um dem Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens Rechnung zu tragen,
- - unter Hinweis auf die Resolution 1709(2010) des Europarates zur Funktionsfähigkeit der demokratischen Institutionen in Albanien,
- - gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in dem erneuerten Konsens über die Erweiterung, den der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. und 15. Dezember 2006 zum Ausdruck gebracht hat, bekräftigt wird, dass die Zukunft der westlichen Balkanstaaten in der EU liegt,
B. in der Erwägung, dass die Perspektive des Beitritts zur Europäischen Union Impulse für diverse Reformen in den westlichen Balkanstaaten gibt und einen konstruktiven Beitrag zur Festigung von Frieden, Stabilität und Konfliktvermeidung in der Region leisten sollte, indem die gutnachbarlichen Beziehungen verbessert und den wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen im Wege der nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen wird; in der Erwägung, dass eine glaubwürdige Beitrittsperspektive mehr ist als die Abwicklung eines administrativtechnischen Vorganges, sondern auch eines echten politischen Engagements der betreffenden Entscheidungsträger in den Mitgliedstaaten bedarf,
C. in der Erwägung, dass das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien am 1. April 2009 in Kraft getreten ist; in der Erwägung, dass Albanien am 28. April 2009 einen Antrag auf Aufnahme in die Europäische Union gestellt hat und die Antworten auf den Fragebogen der Kommission über die Bereitschaft des Landes für den EU-Beitritt am 14. April 2010 vorgelegt hat; in der Erwägung, dass die Kommission ihre Stellungnahme dazu vorbereitet,
D. in der Erwägung, dass die Fortschritte der einzelnen Länder im Hinblick auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union von ihren Bemühungen zur Erfüllung der Kopenhagener Kriterien und der Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses abhängen,
- 1. bekräftigt - gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003, der Erklärung von Salzburg vom 11. März 2006 und den darauf folgenden einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates - seine umfassende Unterstützung für den Antrag Albaniens auf Mitgliedschaft in der EU (und für die künftige EU-Mitgliedschaft aller anderen Länder des westlichen Balkans), sobald das Land einen gewissen Grad an politischer Stabilität und Zuverlässigkeit erreicht hat und die Kriterien von Kopenhagen vollständig erfüllt sind;
- 2. stellt fest, dass Albanien Fortschritte beim Reformprozess erzielt hat; betont jedoch, dass weiterhin erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, die sowohl für die Festigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als auch für die nachhaltige Entwicklung des Landes erforderlich sind;
- 3. stellt mit Zufriedenheit fest, dass Albanien am 14. April 2010 den Fragebogen der Kommission zur Vorbereitung der Stellungnahme zum Antrag Albaniens auf Mitgliedschaft in der EU beantwortet hat, und weist gleichzeitig mit Nachdruck darauf hin, dass die Fortschritte eines Bewerberlandes im Hinblick auf dessen Beitritt zur Europäischen Union davon abhängen, ob es die Kriterien von Kopenhagen erfüllt, wozu auch die Stabilität der Institutionen gehört, die die Demokratie gewährleisten;
- 4. bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass der albanischen Regierung und der Opposition klar ist, dass die Überwindung der gegenwärtigen politischen Kontroversen eine grundlegende Voraussetzung für Fortschritte bei der europäischen Integration des Landes und für die Förderung der europäischen Bestrebungen der albanischen Bürger ist; bekräftigt erneut die Schlussfolgerung der Sitzung des Rates "Auswärtige Angelegenheiten" vom 17. Juni 2010, dass es höchste Zeit ist, die derzeitige politische Krise einer dauerhaften und belastungsfähigen Lösung zuzuführen, und dass die albanische Regierung gemeinsam mit der Opposition dafür verantwortlich ist, rasch, auf transparente Weise und unter vollständiger Einhaltung der Bestimmungen der albanischen Verfassung Lösungen und Vorgehensweisen zu finden, die das Land auf seinem Weg in die EU braucht;
- 5. bedauert die politische Krise nach den Parlamentswahlen von Juni 2009 in Albanien und weist mit Nachdruck darauf hin, dass voll funktionsfähige Institutionen (insbesondere das Parlament) das Rückgrat eines konsolidierten demokratischen Systems und - da dies eine der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Partnerschaft ist - ein wichtiges politisches Kriterium für die Integration in die EU darstellen; begrüßt den Beschluss der Opposition, sich aktiv an der Arbeit des Parlaments zu beteiligen; bedauert aber, dass trotz der jüngsten Gespräche unter der Ägide der EU immer noch keine Einigung bezüglich der Wahlen von 2009 erzielt worden ist; fordert alle politischen Seiten nachdrücklich auf, Verantwortung zu übernehmen und in einen konstruktiven politischen Dialog einzutreten, der auch Diskussionen über ein neues Wahlrecht umfasst, mit dem die umfassende Transparenz des Ablaufs der Wahlen in Zukunft sichergestellt werden kann; weist mit Nachdruck darauf hin, dass nur dann eine Lösung für diese Pattsituation gefunden werden kann, wenn die Verfassung und die Grundsätze der Transparenz uneingeschränkt respektiert werden;
- 6. ist der Ansicht, dass die grundsätzliche Einigung über die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Prüfung der Vorgänge bei den Parlamentswahlen 2009 - unter Vorsitz und mehrheitlicher Beteiligung der Opposition und mit dem Mandat, die Wahlunterlagen zu prüfen - möglichst bald umgesetzt werden sollte; fordert nachdrücklich, dass dieser Ausschuss seine Schlussfolgerungen rechtzeitig vorlegt, damit das Parlament auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Untersuchungsausschusses und der Vorschläge der OSZE/BDIMR vor den nächsten Kommunal- und Regionalwahlen neue Gesetze verabschieden kann;
- 7. fordert die Regierung und die Opposition auf, in dem Fall, in dem ohne Hilfe von außen keine Lösung gefunden werden kann, sich auf eine Vermittlung zu einigen, indem sie gemeinsam Mitglieder des Europarates und/oder Mitglieder des Europäischen Parlaments einladen;
- 8. fordert die albanische Regierung auf, möglichst bald eine einvernehmliche Reform der Geschäftsordnung des Parlaments auszuarbeiten und umzusetzen, um die Transparenz in Bezug auf verwaltungstechnische und finanzielle Ressourcen, hochwertige Rechtsvorschriften auf der Grundlage umfassenden Fachwissens, bessere Kontrollkapazitäten für das Parlament sowie angemessene Rechte und die Vertretung der Opposition in parlamentarischen Ausschüssen und bei der Arbeit des Parlaments zu gewährleisten; fordert beide Seiten - sowohl die Mehrheit als auch die Opposition - auf, einen konstruktiven Dialog zu entwickeln, um ein offenes und transparentes Gesetzgebungsverfahren - unter Konsultation der Beteiligten und der Akteure der Zivilgesellschaft - sicherzustellen, damit entscheidende Rechtsvorschriften, einschließlich Gesetzen, die eine 3/5-Mehrheit erfordern, ohne weitere Verzögerungen verabschiedet werden können;
- 9. begrüßt die Verbesserungen bei den rechtlichen Voraussetzungen und administrativen Rahmenbedingungen des Wahlverfahrens und stellt fest, dass die Venedig-Kommission in ihrer Gemeinsamen Stellungnahme zum Wahlgesetz der Republik Albanien generell eine positive Bewertung abgegeben hat; stellt darüber hinaus fest, dass die Parlamentswahlen vom Juni 2009 nach Einschätzung der OSZE/des BDIMR den meisten internationalen Standards entsprochen haben, das Vertrauen in den Ablauf der Wahlen jedoch nicht gestärkt haben; weist darauf hin, dass die im Abschlussbericht der OSZE/des BDIMR über die Wahlen 2009 enthaltenen Empfehlungen vollständig umgesetzt werden müssen, und fordert beide Seiten, d.h. sowohl die Mehrheit als auch die Opposition im albanischen Parlament, auf, umgehend mit der Arbeit im Hinblick auf die vollständige Umsetzung dieser Empfehlungen zu beginnen;
- 10. bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass sich Mehrheit und Opposition in den Sitzungen der Kommission für parlamentarisches Recht im Vorfeld der Plenarsitzung des albanischen Parlaments vom 18. Mai 2010 nicht über die Vorschläge betreffend den Ermittlungsausschuss zu den Wahlen 2009 einigen konnten;
- 11. betont, dass dringend ein parteiübergreifender Konsens über wirtschaftliche, politische und soziale Reformen hergestellt werden muss, damit der Lebensstandard der Albaner gesteigert werden kann und es dem Land ermöglicht wird, auf seinem Weg hin zu einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union voranzukommen;
- 12. begrüßt die Annahme des Legislativvorschlags der Kommission zur Visaliberalisierung vom 27. Mai 2010 und fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die übrigen Referenzwerte in den kommenden Monaten eingehalten werden, damit der Rat und das Parlament die Einführung der Visumfreiheit für albanische Bürger bis Ende 2010 genehmigen können;
- 13. begrüßt die parteienübergreifende politische Unterstützung für die Visaliberalisierung, die in der Entschließung des albanischen Parlaments vom 11. März 2010 zum Ausdruck gebracht wird;
- 14. weist mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig es ist, der Achtung und dem Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte absoluten Vorrang einzuräumen;
- 15. erinnert daran, dass der Schutz der personenbezogenen Daten immer gewahrt werden muss und nicht willkürlich ausgesetzt werden darf, und fordert die zuständigen staatlichen Stellen auf, die Gesetze, die sie erlassen, sowie ihr Handeln an diesem Grundsatz auszurichten;
- 16. begrüßt die Fortschritte im Bereich des Justizsystems, betont jedoch, dass sich die Reformen noch in einer sehr frühen Phase der Umsetzung befinden; ist der Auffassung, dass die Justizreform, einschließlich der Vollstreckung von Gerichtsurteilen, eine absolute Voraussetzung für den Prozess in Bezug auf den Antrag Albaniens auf Mitgliedschaft in der EU darstellt, und betont, wie wichtig die Gewaltenteilung in einer demokratischen Gesellschaft ist; betont, dass eine transparente, objektive und effiziente Justiz, die unabhängig von jeglichem politischen oder anderen Druck und von Kontrolle ist, für die Rechtsstaatlichkeit von ausschlaggebender Bedeutung ist; fordert, dass unverzüglich eine umfassende langfristige Strategie in diesem Bereich verabschiedet wird, die einen Zeitplan für die Annahme der erforderlichen Rechtsvorschriften sowie Maßnahmen zu seiner Umsetzung enthält; fordert die Opposition auf, an der Gestaltung dieser Strategie mitzuwirken und die Reform des Justizwesens uneingeschränkt zu unterstützen; betont ferner, dass die Justiz mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet werden muss, damit sie im gesamten Land wirksam tätig werden kann; sieht daher neuen Hilfsinitiativen der Kommission mit Erwartung entgegen und begrüßt in diesem Zusammenhang die vor kurzem erfolgte Einweihung eines Gerichtshofs für schwere Straftaten in Tirana;
- 17. begrüßt die Tatsache, dass die Umsetzung des Gesetzes über die Überprüfung auf Mitarbeit in der ehemaligen Staatssicherheit vom Verfassungsgericht ausgesetzt wurde und dass das Gesetz gegenwärtig überarbeitet wird; fordert eine umfassendere Konsultation und einen breiteren Konsens - insbesondere mit der Venedig-Kommission -, wenn ein neuer Gesetzentwurf vorbereitet wird, und betont, dass die Unabhängigkeit der Verfassungsinstitutionen unbedingt zu wahren ist;
- 18. begrüßt die Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Korruption in kleinem Maßstab unternommen wurden, und insbesondere die Annahme des integrierten Aktionsplans zur Bekämpfung der Korruption für 2010; stellt fest, dass die Bekämpfung der Korruption noch immer eine große Herausforderung für die Politik darstellt, dass Vollzug und Rechtsumsetzung weiterhin schwach sind und dass weitere entschlossene Schritte nötig sind, um der Situation ein Ende zu bereiten, dass Personen, die sich der Korruption schuldig gemacht haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden; hält es für unbedingt notwendig, eine Bilanz der Ermittlungen und Verurteilungen zu erstellen, auch in Fällen von Korruption auf hoher Ebene, und die von der GRECO-Gruppe ausgesprochenen jüngsten Empfehlungen weiter umzusetzen, insbesondere die Empfehlung zur Verkleinerung der Liste der Beamten, die Anspruch auf Immunität haben; begrüßt, dass strategische Dokumente öffentlich gemacht wurden, damit die Fortschritte, die bei der Umsetzung erzielt wurden, überwacht werden können; fordert außerdem die Annahme eines Rechtsrahmens über umfassende Transparenz, was die Finanzierung der Parteien angeht;
- 19. begrüßt Pläne zur Einrichtung eines Instituts für öffentliche Verwaltung und fordert weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung sowie zur uneingeschränkten Durchsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst, einschließlich eines angemessenen Systems für die Personalverwaltung; weist auf die Risiken hin, die mit der Politisierung der öffentlichen Verwaltung durch intransparente Einstellungsverfahren sowie mit der Praxis verbunden sind, Personal außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befristet einzustellen, und fordert die zuständigen Stellen auf, diesen Praktiken ein Ende zu bereiten und einen entpolitisierten öffentlichen Dienst zu schaffen, bei dem die erbrachten Leistungen zugrunde gelegt werden, und der auch dazu beiträgt, das Vertrauen der Bürger in die öffentliche Verwaltung zu stärken;
- 20. betont die entscheidende Bedeutung professioneller, unabhängiger und pluralistischer - öffentlicher und privater - Medien als Grundpfeiler der Demokratie; ist besorgt über die geringen Fortschritte bei der Fertigstellung des Rechtsrahmens über die Medien; fordert die zuständigen Stellen auf, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um einen Rechtsrahmen gemäß den europäischen Standards zu verabschieden und umzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Medien frei von politischer und jeglicher sonstiger Einflussnahme sind, einschließlich der Einflussnahme der Exekutive; ist besorgt über den politischen Druck auf den nationalen Rundfunk- und Fernsehrat und fordert die zuständigen Behörden auf, seine Unabhängigkeit zu gewährleisten; fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um für Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen und der Finanzierung der Medien zu sorgen; bedauert, dass es keine festgelegten arbeitsrechtlichen Regelungen für Journalisten gibt, was ihre Möglichkeiten, objektiv und unabhängig zu arbeiten, untergräbt, und fordert die zuständigen Stellen mit Nachdruck auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um dem abzuhelfen; fordert insbesondere die Annahme von Rechtsvorschriften über die elektronischen Medien und die Anpassung der zivilrechtlichen Vorschriften, um üble Nachrede und Verleumdung zu entkriminalisieren; begrüßt, dass die Regierung keine Einschränkungen für den Zugang zum Internet festgelegt hat, und fordert die Regierung auf, den Zugang zum Internet stärker für alle Bürger möglich zu machen;
- 21. begrüßt die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Bekämpfung und Verhütung von Formen der organisierten Kriminalität, einschließlich der Geldwäsche, des Drogen- und des Menschenhandels; nimmt die Anstrengungen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens zur Kenntnis; stellt jedoch fest, dass weitere Maßnahmen zur Umsetzung notwendig sind und alle notwendigen humanen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen, um konkrete Ergebnisse zu erzielen; betont, wie wichtig effiziente Ermittlungen sowie die Strafverfolgung und Bestrafung der Straftäter sind; begrüßt die Entscheidung, einen interinstitutionellen Ausschuss zu schaffen, der Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Drogen- und Menschenhandels vorschlägt und vom Ministerpräsidenten geleitet wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass aufgrund der regionalen Verästelung der organisierten Kriminalität intensivere Anstrengungen notwendig sind, um die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit den Nachbarländern zu verstärken, was auch gemeinsame Grenzpatrouillen beinhaltet;
- 22. betont, dass es den Organisationen der Bürgergesellschaft große Bedeutung beimisst, und würdigt die kleinen Fortschritte der Regierung, diese Organisationen zu Gesetzentwürfen und Reformen zu konsultieren; fordert weitere Maßnahmen, um der Beteiligung der Bürgergesellschaft an der Konzipierung der Maßnahmen sowie der Überwachung ihrer Umsetzung und Wirksamkeit auf allen Ebenen einen formalen Rahmen zu geben und sie zu stärken, einschließlich der Transparenz der Organisationen der Bürgergesellschaft und ihrer Finanzierung;
- 23. hebt die Bedeutung von Mobilitätsprogrammen hervor, insbesondere solcher speziell für Jugendliche, Lehrer und Wissenschaftler, und vertritt den Standpunkt, dass die Zahl der Personen, die an solchen Programmen teilnehmen, erhöht werden sollte; begrüßt in diesem Zusammenhang Initiativen, die darin bestehen, albanischen Studenten Studienmöglichkeiten in den EU-Mitgliedstaaten zu bieten;
- 24. räumt ein, dass die grundlegenden Rechte der Gewerkschaften zwar in der Verfassung anerkannt sind, dass die Tätigkeit der Gewerkschaften jedoch regelmäßig behindert wird und dass die Einschränkungen des Streikrechts im öffentlichen Dienst und bei öffentlichen Versorgungsunternehmen gemessen an internationalen Standards zu umfangreich sind; bedauert, dass die Regierung vor kurzem Vermögenswerte der Gewerkschaften übernommen hat; begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 22. April, dieses Gesetz als verfassungswidrig zu bezeichnen, und fordert die Regierung auf, das Vermögen umgehend zurückzugeben; fordert die albanische Regierung auf, die Rechte der Gewerkschaften uneingeschränkt zu respektieren und alle erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten, damit gesichert ist, dass alle Arbeitnehmer - sowohl im öffentlichen wie im privaten Sektor - das Recht auf Mitarbeit in einer Gewerkschaft haben;
- 25. begrüßt die Maßnahmen zur Stärkung der Beteiligung von Frauen am politischen Leben; ist jedoch der Auffassung, dass der staatliche Ausschuss für Chancengleichheit nach wie vor wenig Einfluss hat, und weist darauf hin, dass das Gleichstellungsgesetz im Wesentlichen nicht umgesetzt wurde; ist deshalb der Ansicht, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt und ihre Beteiligung an der Entscheidungsfindung zu fördern;
- 26. begrüßt die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Reformen der Rechtsvorschriften über den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und Menschenhandel; räumt jedoch ein, dass diese Reformen nicht ausreichen und dass weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten; ist weiterhin zutiefst besorgt über die zahlreichen Fälle häuslicher Gewalt und den verbreiteten Handel mit Frauen und Kindern zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung und Zwangsarbeit; ist besorgt darüber, dass zwar in zunehmendem Maße Zwischenfälle in diesem Bereich gemeldet werden, dass diesen Meldungen jedoch nicht immer entsprechende polizeiliche Ermittlungen oder von den Gerichten ausgestellte Schutzanweisungen folgen; fordert die vollständige Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz von Frauen und Kindern vor sämtlichen Formen von Gewalt sowie die Annahme und Umsetzung eines umfassenden Systems für ihren Schutz und ihre Rehabilitierung, einschließlich einer obligatorischen und wirksamen Registrierung aller Kinder und Neugeborenen, der umfassenden Gewährung kostenloser rechtlicher, sozialer und psychologischer Hilfe für die Opfer, Kampagnen zur Sensibilisierung der Gesellschaft, angemessener Schulung der Strafverfolgungsbehörden und Schaffung eines Netzes von Schutzeinrichtungen (die in ausreichender Zahl und Qualität vorhanden und in der Lage sein müssen, den verschiedenen Bedürfnissen der Opfer von häuslicher Gewalt und Menschenhandel gerecht zu werden); fordert die Kommission auf, die zuständigen albanischen Stellen diesbezüglich stärker zu unterstützen;
- 27. nimmt die beim Minderheitenschutz erzielten Fortschritte zur Kenntnis und stellt fest, dass ein geeigneter institutioneller und rechtlicher Rahmen zum Schutz von Minderheiten nahezu vollständig vorhanden ist; stellt jedoch fest, dass die Diskriminierung nach wie vor ein Problem in Albanien darstellt, insbesondere gegenüber schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen in Bezug auf Diskriminierung und Achtung der geschlechtlichen Identität und der sexuellen Ausrichtung, und dass verstärkte Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierungen unternommen werden müssen, einschließlich Sensibilisierungsmaßnahmen; nimmt in diesem Zusammenhang besorgt die jüngsten Demonstrationen gegen Homosexuelle in Albanien zur Kenntnis; unterstreicht, dass verstärkte Anstrengungen notwendig sind, um den Prioritäten der Europäischen Partnerschaft im Hinblick auf Minderheiten und spezifischer, was die Verwendung von Minderheitensprachen und Bestimmungen über die Unterrichtung von Minderheitensprachen und die diskriminierungsfreie Behandlung von Angehörigen aller Minderheiten betrifft, nachzukommen;
- 28. begrüßt die Änderungen am Strafrecht in Bezug auf rassistisch motivierte Straftaten; begrüßt, dass vor kurzem ein in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Bürgergesellschaft ausgearbeitetes Antidiskriminierungsgesetz angenommen wurde, und fordert, dass dieses Gesetz rasch und wirksam umgesetzt wird; begrüßt insbesondere, dass ein unabhängiger Beauftragter für den Schutz vor Diskriminierung eingesetzt wurde, zu dessen Aufgaben es gehört, die Umsetzung des Gesetzes zu überwachen und Beschwerden zu prüfen; betont zudem, dass unbedingt exakte und zuverlässige statistische Daten erforderlich sind, die für die wirksame Umsetzung der Antidiskriminierungsmaßnahmen benötigt werden, und weist deshalb darauf hin, wie wichtig es ist, die für 2011 geplante Volkszählung im Einklang mit den international anerkannten Standards zur Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung des Grundsatzes der freien Identitätsfindung durchzuführen;
- 29. fordert weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Lage der Roma, die nach wie vor unter schwierigen Bedingungen leben und in Bezug auf den Zugang zu Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsversorgung, Beschäftigung und angemessenen Wohnraum diskriminiert werden; begrüßt deshalb den Aktionsplan der Regierung für das Jahrzehnt der Integration der Roma, weist jedoch darauf hin, dass den lokalen Behörden und den Kommunen bei der Umsetzung des Aktionsplans eine entscheidende Bedeutung zukommt und dass ihnen deshalb ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen; fordert die zuständigen albanischen Stellen auf, den Aktionsplan umzusetzen und regelmäßige Berichte über die erzielten Fortschritte vorzulegen;
- 30. nimmt die erhebliche Reduzierung der Armut in den letzten Jahren infolge eines hohen realen BIP-Wachstums zur Kenntnis; weist jedoch darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung trotz des wirtschaftlichen Fortschritts immer noch in Armut lebt und dass deshalb anhaltende Anstrengungen notwendig sind, insbesondere in den ländlichen und Berggebieten, die Armut weiter zu mindern;
- 31. begrüßt die Fortschritte, die bei der Prävention von Folter und Misshandlungen - auch im Strafvollzugssystem - erzielt wurden; fordert, dass die Haftbedingungen in den Gefängnissen so verbessert werden, dass sie der Menschenwürde entsprechenden Standards genügen, und fordert ebenfalls, dass die weitverbreitete Korruption in den Gefängnisverwaltungen bekämpft wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Fortschritte bei der Verbesserung der Bedingungen in den Hafteinrichtungen gemacht werden müssen, nachdem das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe 2008 solche Empfehlungen abgegeben hat, und weist auf die Schlussfolgerungen des Bürgerbeauftragten hin, die Bedingungen würden den nationalen und internationalen Menschenrechtsstandards für die Inhaftierung von Gefangenen nicht genügen; betont ferner, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um die weitverbreitete Korruption in den Gefängnisverwaltungen zu bekämpfen;
- 32. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die meisten Gerichte für Patienten der Psychiatrie keine gerichtlichen Überprüfungen von Amts wegen durchführen und so die Patienten, die sich unfreiwillig in einer Einrichtung befinden, daran hindern, vor einen Richter zu treten; verweist auf die Rechtssache Dybeku gegen Albanien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und fordert eine Zusage, dass psychisch kranke Häftlinge nicht in den gleichen Anstalten untergebracht werden wie Gefangene, die nicht an solchen Krankheiten leiden;
- 33. ist besorgt darüber, dass Kinder infolge von Armut unnötig in Waisenhäuser eingeliefert werden, sowie über die langfristigen Folgen und die ungleiche Behandlung für erwachsene Waisen in Bezug auf den gleichberechtigten Zugang zu sozialen Einrichtungen wie zum Beispiel Wohnungen;
- 34. würdigt die guten Beziehungen Albaniens zu seinen Nachbarn als entscheidenden Beitrag zur Stabilität in der Region und begrüßt den jüngsten positiven Trend der Beziehungen zwischen Albanien und Serbien, ebenso wie die aktive Beteiligung des Landes an regionalen Initiativen wie dem Südosteuropäischen Kooperationsprozess, dem Regionalen Kooperationsrat, der Energiegemeinschaft, dem Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen (CEFTA), der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa und den Verhandlungen über die Erstellung eines Vertrags zur Gründung einer Verkehrsgemeinschaft; weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Fragen wie zum Beispiel Menschenhandel unerlässlich ist;
- 35. stellt mit Zufriedenheit fest, dass Albanien Initiativen zur Aufhebung der Visumpflicht für die Nachbarländer eingeleitet hat, da diese einen positiven Schritt darstellen, der zwischenmenschliche Kontakte erleichtert und die regionale Aussöhnung fördert; ist der Auffassung, dass solche Initiativen parallel zum Prozess der Liberalisierung der Visaregelungen durchgeführt werden sollte, der zwischen den Schengen-Ländern und den Ländern in der Region stattfindet;
- 36. beglückwünscht Albanien zu seinem Wirtschaftswachstum sogar in Zeiten der weltweiten Wirtschaftsrezession; weist jedoch auf den hohen Anteil der Schattenwirtschaft, die hohen Arbeitslosenraten und den ungeregelten Arbeitsmarkt hin, was zu prekären Beschäftigungsverhältnissen führt und die Rechte der Arbeitnehmer in erheblichem Maße untergräbt; nimmt den Anstieg der Steuerschulden und der Staatsschulden zur Kenntnis;
- 37. erwartet, dass das Heranführungsinstrument dazu beiträgt, die wirtschaftliche Lage Albaniens zu verbessern; stellt jedoch fest, dass die Finanzierungsprogramme des Heranführungsinstruments mit einem effizienten Bewertungssystem einhergehen müssen;
- 38. ist der Auffassung, dass Albanien nach wie vor an der Umsetzung der notwendigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen arbeiten muss, die für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Umweltschutz und die Schaffung von Arbeitsplätzen sorgen; hält es für äußerst wichtig, die makroökonomische Stabilität aufrechtzuerhalten;
- 39. stellt fest, dass es bei der Konsolidierung der Eigentumsrechte nur geringe Fortschritte gegeben hat und dass dies die Entwicklung eines funktionierenden Grundstückmarktes behindert; weist darauf hin, dass die Verfahren zur Eintragung von Immobilien, zur Bestandsaufnahme staatlichen Grundbesitzes sowie für mögliche Ausgleichsleistungen immer noch nicht transparent genug sind und auf faire Weise - ohne Diskriminierung von Menschen, die einer Minderheit angehören, - ergänzt werden müssen; fordert weitere Anstrengungen in Bezug auf die Eintragung von Immobilien, Rückgabe von Eigentum, Legalisierung der ungesetzlichen Bautätigkeit und Ausgleich;
- 40. begrüßt die Anstrengungen der albanischen Staatsorgane, das unternehmerische Umfeld zu verbessern, indem die Verfahren zur Eintragung von Unternehmen und zur Erteilung von Lizenzen und Genehmigungen vereinfacht werden; weist jedoch darauf hin, dass es noch weiterer Verbesserungen bedarf, da das Geschäftsklima in Albanien als eines der schwierigsten auf dem westlichen Balkan gilt; fordert die Staatsorgane auf, zahlreiche Mängel anzugehen, zum Beispiel in Bezug auf die Verfahren zum Erwerb von Landbesitztiteln, Erfüllung von Verträgen, eine schwache öffentliche Verwaltung und ein hohes Maß an Korruption;
- 41. unterstreicht - mit Blick auf die Tatsache, dass ein wesentlicher Teil der albanischen Wirtschaft auf den Überweisungen von in die Nachbarländer ausgewanderten Albanern beruht, - dass ständig an politischen Konzepten und Investitionen gearbeitet werden muss, um die Infrastruktur in Bereichen, die für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung sowie den sozialen Zusammenhalt von ausschlaggebender Bedeutung sind, einschließlich Bildung, Gesundheit, Justiz, Verkehr und Landwirtschaft, zu verbessern;
- 42. betont, dass besonderer Wert darauf gelegt werden muss, dass die Sicherheit der Energieversorgung sowie die Diversifizierung der Energiequellen sichergestellt sind und dass gleichzeitig die Energieeffizienz verbessert werden muss; bekräftigt, dass bei der Umsetzung des Gesetzes von 2005 über Energieeffizienz weitere Fortschritte erzielt werden müssen; verweist insbesondere auf das große Potenzial Albaniens, was erneuerbare Energiequellen betrifft; fordert vermehrte Anstrengungen, um sie weiter auszubauen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Großteil des Rahmens für die Energieversorgung gegenwärtig entwickelt wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die neuen Vorhaben im Wasserkraftsektor und fordert weitere Anstrengungen in Bezug auf die Entwicklung der Vorhaben in den Bereichen Sonnen- und Windenergie; weist darauf hin, dass Investitionen in Energie aus erneuerbaren Quellen Chancen für Wachstum und Beschäftigung auf lokaler und regionaler Ebene schaffen;
- 43. weist im Zusammenhang mit dem seit 2007 angekündigten Vorhaben zum Bau eines Atomkraftwerks in Albanien mit Nachdruck auf die große Bedeutung der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes hin; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass Albanien das Übereinkommen über nukleare Sicherheit oder das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle noch nicht unterzeichnet hat;
- 44. fordert die Regierung Albaniens eindringlich auf, erneuerbare Energiequellen zu erschließen, die Umsetzung der Abfallbewirtschaftungspolitik zu verbessern und verstärkt einen ökologisch nachhaltigen Tourismus aufzubauen, um das wunderbare Natur- und Architekturerbe des Landes zu erhalten;
- 45. ist besorgt über den schlechten Zustand des öffentlichen Verkehrs und insbesondere der Bahn; fordert die albanische Regierung auf, die im Rahmen des Heranführungsinstruments bereitgestellten Mittel auszuschöpfen, um das Eisenbahnnetz auszubauen, zu verbessern und zu modernisieren und die Anbindungen zu den angrenzenden Ländern sowohl im Personenverkehr als auch im Güterverkehr zu verbessern;
- 46. fordert weitere Fortschritte beim Umweltschutz, sowohl in den Städten als auch auf dem Land, die uneingeschränkte Umsetzung der umweltrechtlichen Vorschriften sowie eine bessere regionale Zusammenarbeit mit dem Ziel, die ökologische Nachhaltigkeit zu fördern; begrüßt deshalb die Vereinbarung über den Schutz und die nachhaltige Entwicklung des Prespa-Parks, die Albanien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Griechenland sowie die Kommission unterzeichnet haben;
- 47. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Albaniens zu übermitteln.
- 1. ABl. L 80 vom 19.3.2008, S. 1.
- 2. ABl. L 334 vom 19.12.2007, S. 84.