Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren KOM (2010) 392 endg.

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 409/04 (PDF) = AE-Nr. 041754


Europäische Kommission
Brüssel, den 20.7.2010
KOM (2010) 392 endgültig
2010/0215 (COD)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren {SEK(2010) 907} {SEK(2010) 908} DE DE

Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Das Recht auf Belehrung nach Massgabe der Charta und der EMRK

4. Der Vorschlag im Einzelnen

Artikel 1 - Ziel

Artikel 2 - Anwendungsbereich

Artikel 3 - Recht auf Rechtsbelehrung

Artikel 4 - Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung bei Festnahme

Artikel 5 - Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Artikel 6 - Recht auf Belehrung über den Tatvorwurf

Artikel 7 - Recht auf Akteneinsicht

Artikel 8 - Überprüfung und Rechtsmittel

Artikel 9 - Schulung

Artikel 10 - Regressionsverbot

Artikel 11 - Umsetzung

Artikel 12 - Bericht

Artikel 13 - Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

5. Subsidiaritätsprinzip

6. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Vorschlag für eine Richtlinie .../.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union - Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 82 Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Rechtsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses26, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen27, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe:

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Recht auf Rechtsbelehrung

Artikel 4
Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung bei Festnahme

Artikel 5
Recht auf schriftliche Rechtsbelehrung in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

Artikel 6
Recht auf Belehrung über den Tatvorwurf

Artikel 7
Recht auf Akteneinsicht

Artikel 8
Überprüfung und Rechtsmittel

Artikel 9
Schulung

Artikel 10
Regressionsverbot

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Bericht

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang I

Vorläufiges37 Muster der Erklärung der Rechte, die Verdächtigen und Beschuldigten bei Festnahme auszuhändigen ist:

Im Falle einer Festnahme durch die Polizei haben Sie das Recht,

Diese Erklärung der Rechte dürfen Sie während der Haft behalten.

A. Information über den Verdacht

B. Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

C. Hinzuziehung eines Dolmetschers

D. Wie lange kann Ihnen die Freiheit entzogen werden?

Anhang II

Vorläufiges39 Muster der Erklärung der Rechte, die auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommenen Personen auszuhändigen ist:

Wenn Sie von der Polizei auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen werden, haben Sie das Recht,

Diese Erklärung der Rechte dürfen Sie während der Haft behalten.

A. Recht auf Information über den Festnahmegrund

B. Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

C. Hinzuziehung eines Dolmetschers

D. Recht auf Zustimmung zur Übergabe

E. Recht auf Anhörung

F. Recht auf Freilassung nach Fristablauf