Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament hat auf seiner Tagung vom 9. bis 12. Mai 2011 die nachstehend aufgeführten Texte angenommen. Sie wurden dem Bundesrat mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 30. Mai 2011 zugeleitet.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2011 zu dem Stand der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen EU-Indien

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass für die Europäische Union nach wie vor ein auf Regeln beruhendes und in der WTO verankertes multilaterales Handelssystem Priorität haben sollte, das durch die Festlegung geeigneter Regeln und deren Durchsetzung die besten Voraussetzungen für einen offenen und ausgewogenen internationalen Handel bietet,

B. in der Erwägung, dass ein erfolgreicher und ausgewogener Abschluss der Entwicklungsagenda von Doha (DDA) sowohl für die Europäische Union als auch für Indien von maßgeblicher Bedeutung ist und ferner in der Erwägung, dass ein derartiges Abkommen nicht den Abschluss von bilateralen WTO+-Abkommen ausschließt, die eine Ergänzung zu den multilateralen Regeln darstellen können,

C. in der Erwägung, dass der größte Teil der ausländischen Direktinvestitionen in Indien aus der Europäischen Union kommt, die 2009 27 % der gesamten ausländischen Direktinvestitionen ausmachten; in der Erwägung, dass der EU-Anteil jedoch in drei Jahren hintereinander von 37 % aller ausländischen Direktinvestitionen im Jahr 2007 auf 32 % im Jahr 2008 und auf 27 % im Jahr 2009 gesunken ist, wohingegen die ausländischen Direktinvestitionen der EU nach China im Jahr 2009 mit 5,3 Milliarden Euro im Vergleich zu 3, 1 Milliarden Euro erheblicher höher lagen,

D. in der Erwägung, dass Indien unter den Handelspartnern der Europäischen Union im Jahr 2000 an 17. Stelle und 2010 (mit 67,8 Milliarden Euro) an 8. Stelle stand, wohingegen der relative Marktanteil der EU dort von 23,2 % im Jahr 1999 auf 14,5 % im Jahr 2009 gesunken ist, während Chinas Marktanteil in Indien sich im gleichen Zeitraum von 2,6 % auf 11,3 % vervierfacht hat,

E. in der Erwägung, dass Indien der größte Nutznießer des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) ist; in der Erwägung dass die Einfuhren der Europäischen Union aus Indien zu Vorzugszöllen oder zollfrei im Jahre 2009 einen Wert von 19,9 Milliarden Euro hatten und 83 % aller EU-Importe aus Indien ausmachten;

F. in der Erwägung, dass sich beide Vertragsparteien erhebliche Vorteile durch die Abschaffung von Zöllen, die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und des Niederlassungsrechts versprechen und bekräftigt haben, sich für den Abbau von Zöllen und die weitere Liberalisierung des Niederlassungsrechts und des Handels mit Dienstleistungen einzusetzen;

G. in der Erwägung, dass der Marktzugang von transparenten und angemessenen Regeln und Standards flankiert werden muss, damit sichergestellt wird, dass die Liberalisierung des Handels nutzbringend ist,

H. in der Erwägung, dass der Marktzugang durch nichttarifäre Handelshemmnisse erschwert wird, etwa durch Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen oder technische Handelshemmnisse, mengenmäßige Beschränkungen, Konformitätsverfahren, handelspolitische Schutzinstrumente, Zollverfahren, Inlandsbesteuerung und die Nichtübernahme internationaler Normen und Standards,

I. in der Erwägung, dass die Punkte zur Anerkennung, zum angemessenen und wirksamen Schutz, zur Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum in gebührender Weise zu berücksichtigen sind, einschließlich Patente, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, geografische Angaben (einschließlich Ursprungsbezeichnungen), gewerbliche Muster und Topographien integrierter Schaltkreise,

J. in der Erwägung, dass gefälschte Medikamente die Gesundheit schädigen können; und dass die EU und Indien sich gemeinsame dieses Problems annehmen sollten,

K. in der Erwägung, dass Indien einer der größten Hersteller und Exporteure von Generika ist;

L. in der Erwägung, dass der Erfolg und die Nachhaltigkeit von Gesundheitsprogrammen zu einem großen Teil von der ständigen Verfügbarkeit preisgünstiger und hochwertiger Generika abhängt, und in Erwägung der nachweislich schädlichen Wirkung der Vorschriften von TRIPS-plus über geistiges Eigentum auf die Verfügbarkeit von Generika,

M. in der Erwägung, dass Artikel 1 Absatz 1 des Kooperationsabkommens die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze vorsieht; in der Erwägung, dass diese ein wesentliches Element des Freihandelsabkommens darstellen,

N. in der Erwägung, dass der Zugang von Unternehmen aus der EU zum indischen Markt immer noch durch eine Reihe nichttarifärer Handelshemmnisse erschwert wird, etwa durch beschwerliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen oder technische Handelshemmnisse, mengenmäßige Beschränkungen, allzu restriktive Konformitätsverfahren, ungerechtfertigte handelspolitische Schutzinstrumente, Zollverfahren, Inlandsbesteuerung und die Nichtübernahme internationaler Normen und Standards,

Allgemeine Fragen

Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2011 zu den Handelsbeziehungen EU-Japan

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das auf Regeln beruhende, in der Welthandelsorganisation (WHO) verankerte multilaterale Handelssystem den am besten geeigneten Rahmen zur Regelung und Förderung eines offenen und fairen Handels bietet,

B. in der Erwägung, dass es von grundlegender Bedeutung ist, multilaterale, plurilaterale und bilaterale Abkommen als Teile eines gemeinsamen Instrumentariums der internationalen Beziehungen zu verstehen, und diese deshalb zu den Standardmerkmalen ausbalancierter und komplementärer Beziehungen in Politik und Handel gehören,

C. in der Erwägung, dass die EU als bevorzugten Ansatz weiterhin ein ausbalanciertes Ergebnis der Entwicklungsagenda von Doha anstreben sollte, das die Integration der Entwicklungsländer in das internationale Handelssystem fördern würde, während gleichzeitig bilaterale und plurilaterale Handelsabkommen mit anderen Industriestaaten abgeschlossen werden, mit denen gegenseitiger Nutzen und wirtschaftliches Wachstum realistisch betrachtet schneller erreicht werden können,

D. in der Erwägung, dass die EU und Japan 2009 zusammen mehr als ein Viertel des weltweiten BIP erwirtschaftet und über 20 % des Welthandels abgewickelt haben,

E. in der Erwägung, dass die EU und Japan beträchtliche Investitionen in der Wirtschaft der jeweils anderen Seite getätigt haben, wobei sich die ausländischen Direktinvestitionen 2009 insgesamt auf 200 Milliarden Euro beliefen,

F. in der Erwägung, dass sich 2010 das gesamte Handelsvolumen zwischen der EU und Japan, der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt gemessen am BIP, auf 120 Milliarden Euro belief; sowie in der Erwägung, dass Japan der sechstgrößte Handelspartner für die EU ist und die EU der drittgrößte Handelspartner für Japan,

G. in der Erwägung, dass Rat und Kommission darauf hingewiesen haben, dass Japan aufsichtsrechtliche Barrieren für den Handel abbauen muss, ehe Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan aufgenommen werden können, womit eine engere wirtschaftliche Integration zwischen den beiden strategischen Handelspartnern gefördert wird,

H. in der Erwägung, dass die EU und Japan vor den gleichen Herausforderungen stehen, wie z.B. dem politischen und wirtschaftlichen Aufstieg Chinas, dem wirtschaftlichen Abschwung nach der weltweiten Finanzkrise, demographischen Problemen oder der dringenden Notwendigkeit, Zugänge zu Rohstoffen und Energieressourcen sowie deren Preisstabilität sicherzustellen, um ihre die Wirtschaft zu stärken,

I. in der Erwägung, dass offener und gerechter Handel ein wirksames Instrument ist, um auf der Grundlage vergleichender Vorteile jeder Volkswirtschaft sowie möglicher Synergien aus einer größeren wirtschaftlichen Integration und neuer Inputs für eine wissensbasierte Wirtschaft Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand zu schaffen,

J. in der Erwägung, dass die EU und Japan im Allgemeinen niedrige Zölle auf Waren erheben und dass mehr zwei Drittel der Exporte der EU nach Japan und über ein Drittel der japanischen Exporte in die EU zollfrei abgewickelt werden,

K. in der Erwägung, dass trotz dieser niedrigen Zölle das Handelsvolumen zwischen der EU und Japan hinter dem der EU mit anderen wichtigen Handelspartnern zurückbleibt, insbesondere infolge der negativen Auswirkungen der japanischen nichttarifären Hemmnisse, die den Marktzugang für europäische Unternehmen behindern,

L. in der Erwägung, dass Copenhagen Economics im November 2009 in einer Untersuchung eingeschätzt hat, dass die Kosten für den Handel, die aus nichttarifären Hemmnissen resultieren, höher sind als die durch die Erhebung von Zöllen anfallenden Kosten, und dass der größte potentielle wirtschaftliche Nutzen dann erzielt werden kann, wenn diese Hemmnisse abgebaut werden, sowie in der Erwägung, dass in der Untersuchung darauf hingewiesen wird, dass eine mögliche Erhöhung der Exporte der EU nach Japan um 43 Milliarden Euro und um 53 Milliarden Euro bei den Exporten von Japan in die EU möglich ist, wenn nichttarifäre Hemmnisse weitestgehend abgebaut werden,

M. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Bericht über Handels- und Investitionshemmnisse aus dem Jahr 2011 auf Hindernisse beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen, die unzureichende Beachtung internationaler Standards bei medizinischen Geräten und die Vorzugsbehandlung nationaler Großunternehmen bei Finanzdienstleistungen (z.B. der Post) hingewiesen hat, was die drei wichtigsten Kritikpunkte der EU in Bezug auf nichttarifäre Hemmnisse Japans sind,

N. in der Erwägung, dass der Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Japan von hoher Qualität sind; sowie in der Erwägung, dass die EU und Japan gemeinsame Ziele und Konzepte bei den Rechten des geistigen Eigentums, abgesehen von geografischen Angaben, verfolgen, und sich beide Seiten als Unterzeichner des Abkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie verpflichtet haben, plurilateral gegen Fälschungen und Markenpiraterie vorzugehen,

O. in der Erwägung, dass in der IKT-Branche ein großer Mehrwert geschaffen wird und dieser Sektor für die EU und Japan gleichermaßen als Wachstumsgenerator von Bedeutung ist, insbesondere für die weitere Entwicklung intelligenter Produkte und Dienste,

P. in der Erwägung, dass in allen Handelsgesprächen mit Japan Fragen im Zusammenhang mit Investitionen und Handel im Dienstleistungsbereich erörtert werden müssen, damit sichergestellt wird, dass durch Marktöffnungen nicht gegen die europäischen oder japanischen Bestimmungen über den Schutz öffentlicher Leistungen und die kulturelle Vielfalt verstoßen wird,

Q. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament nach den jüngsten Naturkatastrophen seine Solidarität mit den Menschen in Japan bekräftigt,

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2011 zu der Entwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (2010/2299(INI))

Das Europäische Parlament,

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen- und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2011 zu der EU als globaler Akteur: ihre Rolle in multilateralen Organisationen (2010/2298(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Prozesse der Globalisierung ein breites Spektrum an Chancen und Gefahren für die Weltordnungspolitik mit sich bringen und zugleich soziale Lücken sowie Fehlschläge deutlich werden lassen, einschließlich auf den Finanzmärkten, bei der Energiesicherheit, der Armutsbekämpfung, in der Politik zur Bewältigung des Klimawandels und bezüglich der Verletzung der Menschenrechte, in der Erwägung, dass den globalen Herausforderungen und Gefahren nur durch weltweite Zusammenarbeit und kollektives Handeln sowie mit leistungsfähigen Institutionen und legitimen Regeln begegnet werden kann, in der Erwägung, dass internationale Organisationen, um legitim und wirksam zu sein, die legitimen Interessen aller Staaten in der multipolaren Welt widerspiegeln müssen,

B. in der Erwägung, dass das in der Europäischen Sicherheitsstrategie von 2003 formulierte Bekenntnis der EU zu einem wirksamen Multilateralismus das Leitprinzip des auswärtigen Handelns der Union darstellt, in der Erwägung, dass die EU - gestützt auf ihre internen Erfahrungen im Bereich der Zusammenarbeit mit Nationen und Institutionen sowie mit einer auf Regeln basierenden Ordnung und mehrstufigem Multilateralismus - eine besondere globale Verantwortung trägt, der sie auch weiterhin gerecht werden muss, und dass die EU über die für eine Stärkung der multilateralen Strukturen erforderlichen Werte - wie Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Brüderlichkeit sowie Rechtsstaatlichkeit - und Politikinstrumente verfügt, einschließlich einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit,

C. in der Erwägung, dass der Zusatznutzen der EU-Mitgliedschaft in multilateralen Organisationen in den Bereichen liegt, in denen die EU ausschließliche oder geteilte Zuständigkeiten hat: Wirtschaft und Handel, Umweltpolitik, Entwicklungshilfe sowie Sicherheits- und Verteidigungspolitik: und dass die EU auch bei den multilateralen Organisationen bzw. Gipfeln, bei denen nicht alle ihre Mitglieder vertreten sind, einen Zusatznutzen erzielen kann,

D. in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon durch die Einführung der Rechtspersönlichkeit der Union die Fähigkeit der EU, mehreren internationalen Organisationen beizutreten, vergrößert, ihr umfassendere Kompetenzen im außenpolitischen Bereich anvertraut, ihr die Möglichkeit verschafft, mit einer klareren und stärkeren Stimme in der Welt aufzutreten, namentlich durch die Schaffung des Amtes eines Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV) und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), ebenso wie er unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit zwischen der EU und wichtigen internationalen und regionalen Organisationen und Staatengruppen fördert; und in der Erwägung, dass er es der Union ermöglicht, sich als einflussreicher globaler Akteur zu profilieren,

E. in der Erwägung, dass die Union gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe h EUV eine Weltordnung fördern soll, die auf einer verstärkten multilateralen Zusammenarbeit und einer verantwortungsvollen Weltordnungspolitik beruht, und in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Artikel 32 EUV durch konvergentes Handeln gewährleisten sollen, dass die Union ihre Interessen und ihre Werte auf internationaler Ebene geltend machen kann, in der Erwägung, dass die Bestrebungen der EU, ein globaler Akteur zu werden, die Fähigkeit und den Willen voraussetzen, tiefgehende Reformen der multilateralen Organisationen und Foren anzuregen,

F. in der Erwägung, dass durch den Vertrag von Lissabon neue dauerhafte Strukturen für die Außenvertretung der EU geschaffen wurden, wodurch die neuen EU-Vertreter Aufgaben wahrnehmen können, für die bislang der turnusmäßig wechselnde Ratsvorsitz zuständig war, und dass mit der Schaffung des EAD eine Chance eröffnet wurde, effiziente multilaterale Diplomatie zu betreiben,

G. in der Erwägung, dass die Vertretung der EU und ihrer Mitgliedstaaten in multilateralen Organisationen, bei informellen Gipfeltreffen und internationalen Regelungen fragmentiert, oftmals ineffektiv ist und nach wie vor sehr unterschiedlich gehandhabt wird; in der Erwägung, dass die Entwicklung der Außenvertretung der Union uneinheitlich, inkonsequent und ziemlich ad hoc verlaufen ist, und in der Erwägung, dass eine stark fragmentierte Außenvertretung die Botschaft und das Bekenntnis der EU zu einem wirksamen Multilateralismus und einer Weltordnungspolitik untergraben könnte; und dass schwache EU-Zuständigkeiten sowie unwirksame Koordinierungsmechanismen die EU daran hindern können, in der internationalen Arena mit einer Stimme zu sprechen, und so ihre Fähigkeit zu konsequentem Handeln und ihre Glaubwürdigkeit einschränken, in der Erwägung, dass die größtmögliche Ausschöpfung des Potenzials des Vertrags von Lissabon im internationalen Bereich einen starken politischen Willen und Flexibilität seitens der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Vertretung erfordert, und in der Erwägung, dass der Status der EU in internationalen Organisationen oft nicht den sich weiterentwickelnden Kompetenzen der EU entspricht,

H. in der Erwägung, dass sich die Außenvertretung der EU im multilateralen Bereich unterschiedlich gestaltet und es Fälle gibt, in denen alle Mitgliedstaaten Vollmitglieder sind und die EU Beobachterstatus hat (z.B. IMFC, Entwicklungsausschuss, Europarat), alle Mitgliedstaaten plus die EU Vollmitglieder (z.B. FAO, WTO) oder vollberechtigte Teilnehmer (z.B. G8/G20) sind oder einige EU-Mitgliedstaaten als Vollmitglieder agieren und die EU überhaupt keinen Status hat (UN-Sicherheitsrat, einige internationale Finanzinstitutionen (IFI)), und dass die Lage dann am kompliziertesten ist, wenn die EU und ihre Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeiten haben oder wenn sie ausschließliche und geteilte Zuständigkeiten kombinieren,

I. in der Erwägung, dass die globale Finanzkrise die wirtschaftliche Gewichtsverlagerung von den Industrieländern auf die Schwellenländer beschleunigt hat, und in der Erwägung, dass die EU daher in der Welt nur dann mit starker und einflussreicher Stimme auftreten kann, wenn sie eine einheitliche Botschaft vermittelt,

J. in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten die Reform und Stärkung der Organisation der Vereinten Nationen als Priorität ansehen, um eine gerechtere geografische Vertretung zu erreichen, die Mitgliederzusammensetzung des Sicherheitsrates den sich wandelnden geopolitischen Realitäten unserer Zeit anzupassen und die UN in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen und effektiv zu handeln, indem sie Lösungen für weltweite Herausforderungen anbietet und auf Hauptbedrohungen reagiert, und in der Erwägung, dass die EU für mehr als ein Drittel des ordentlichen UN-Haushalts aufkommt sowie mehr als zwei Fünftel der UN-Friedenseinsätze und etwa die Hälfte aller Beiträge für die Fonds und Programme der Vereinten Nationen finanziert, und dass ihr finanzielles Engagement folglich im Einklang mit ihrer politischen Bedeutung stehen muss,

K. in der Erwägung, dass institutionelle Mechanismen wie die immer engere und wirksamere Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten als ein Weg zur Erreichung der angestrebten gemeinsamen Außenvertretung der EU und ihrer Mitgliedstaaten angesehen werden können und dass Konsultationen zwischen nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament in den Bereichen GASP/GSVP in diesem Prozess eine Katalysatorrolle spielen könnten,

L. in der Erwägung, dass durch die Stimmrechts- und Quotenreform bei IWF und Weltbank 2010 eine deutlichere Berücksichtigung und Vertretung der Schwellen- und Entwicklungsländer in den IFI erreicht wurde und hierbei die europäischen Beiträge sehr förderlich waren, wobei allerdings die EU - ungeachtet der Höhe ihres Kapitalbeitrags bei diesen Institutionen - nicht voll und ganz die Rolle gespielt hat, die ihrer gewichtigen Stellung in der Weltwirtschaft und im Welthandel entsprochen hätte, und die gegenwärtige Struktur der Außenvertretung mit hohen Transaktions- und Koordinierungskosten verbunden ist,

M. in der Erwägung, dass es durch das gemeinsame Ziel von EU und NATO, eine "strategische Partnerschaft" zu erreichen, möglich sein sollte, wirksame Synergien zu erzielen, die Mittel beider Organisationen zu maximieren und eine effiziente Zusammenarbeit zu gewährleisten und in der Erwägung, dass die EU und die NATO eine effiziente Krisenbewältigung sicherstellen sollten, um die für den Krisenfall bestmöglichen Maßnahmen zu ermitteln, indem sie entsprechend den Schlussfolgerungen des Washingtoner NATO-Gipfels von 1999, des Europäischen Rates von Nizza 2002 und der gemeinsamen Erklärung EU-NATO vom 16. Dezember 2002 wirklich koordiniert vorgehen und die Kenntnisse und Ressourcen beider Organisationen optimal nutzen, und indem sie die Ergebnisse des Lissabonner NATO-Gipfels vom November 2010 berücksichtigen,

N. in der Erwägung, dass die internationale Gipfeldiplomatie ihr Potenzial zur Stimulierung einer breiteren multilateralen Zusammenarbeit verstärken sollte, um durch die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und die Förderung der menschlichen Sicherheit zur Schaffung globaler Sicherheit beizutragen,

O. in der Erwägung, dass der derzeitige dramatische demografische Wandel innerhalb wie auch außerhalb der EU Auswirkungen auf den Multilateralismus haben wird, da die neuen Realitäten Druck erzeugen, eine entsprechende Anpassung bei Mitgliedschaft, Sitzen und Stimmrechten in multilateralen Organisationen zu fordern, in der Erwägung, dass die EU von den Schwellenländern im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Gleichgewichts bei der Vertretung, wovon die EU-Länder zwangsläufig am stärksten getroffen werden, unter Ausschöpfung ihrer diplomatischen Instrumente eine Verpflichtung der Schwellenländer zu konstruktivem und transparentem Verhalten in dem sich weiterentwickelndem multilateralen System fordern sollte, vor allem in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Beseitigung der Armut, Bekämpfung des Terrorismus und des internationalen organisierten Verbrechens sowie Klimawandel, in der Erwägung, dass die Mitwirkung der EU an den entstehenden Strukturen für die Weltordnungspolitik sowie an der Aushandlung neuer Regeln und Grundsätze Kompromisse mit diesen Ländern erforderlich macht und nach neuen Akteuren verlangt, die ihre Standpunkte auf internationaler Ebene mit Nachdruck deutlich machen,

P. in der Erwägung, dass die Förderung der Demokratie und der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern sowie der Meinungsfreiheit, der Rechtstaatlichkeit, der Verbesserung der Sicherheit, der demokratischen Stabilität, des Wohlstands und einer fairen Verteilung von Einkommen, Reichtum und Chancen in der Gesellschaft im Mittelpunkt jeglichen außenpolitischen Handelns der EU stehen sollten, in der Erwägung, dass eine weitere Stärkung des internationalen Strafrechtssystems mit dem Ziel, Täter zur Rechenschaft zu ziehen und die Straffreiheit zu beenden, sowie die Förderung der wichtigen Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) - des einzigen ständigen und unabhängigen Rechtsprechungsorgans - fester Bestandteil des gesamten außenpolitischen Handelns der EU sein sollten,

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung (UNGA)

Der UN-Sicherheitsrat (UNSC)

Der UN-Menschenrechtsrat (UNHRC)

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen (IFI)

Der Internationale Währungsfond (IWF)

Die Weltbank (WB) und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt (NATO)

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Die Welthandelsorganisation (WTO)

Die Rolle der EU in der "Gipfeldiplomatie" - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2011 zur Krise im europäischen Fischereisektor infolge des steigenden Ölpreises

Das Europäische Parlament, - gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Energie ein wichtiger Faktor der Betriebskosten im Fischereisektor ist, und ferner in der Erwägung, dass die Kosten der Fischerei sehr stark vom Ölpreis bestimmt werden,

B. in der Erwägung, dass der jüngste Anstieg der Ölpreise die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Fischereisektors beeinträchtigt und dazu geführt hat, dass sich viele Fischer Sorgen darüber machen, wie sie diese Mehrkosten ausgleichen können; in der Erwägung, dass sich der steigende Ölpreis direkt auf das Einkommen der Fischer auswirkt,

C. in der Erwägung, dass aufgrund verschiedener Faktoren wie der Unregelmäßigkeit dieser Wirtschaftstätigkeit, den Besonderheiten der Vermarktung in diesem Sektor und der Bildung der Erstverkaufspreise die Einkommen und Löhne der in der Fischerei Tätigen unsicher sind, was die Beibehaltung bestimmter nationaler und gemeinschaftlicher Beihilfen erforderlich macht,

D. in der Erwägung, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise vor allem Auswirkungen auf den Industriesektor und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hat und die Tätigkeit und Arbeitsplätze im primären und sekundären Sektor gefährdet,

E. in der Erwägung, dass die Kommission in der Vergangenheit vorübergehende Notfallmaßnahmen angenommen hat, um die Probleme zu bewältigen, mit denen der Fischereisektor angesichts steigender Treibstoffpreise konfrontiert war,

F. in der Erwägung, dass sich der Preis für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage bildet und dass die Erzeuger aufgrund der hohen Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren aus Drittstaaten (60 %) zur Versorgung ihres Binnenmarktes nur wenig oder gar keinen Einfluss auf das Preisniveau von Fischereierzeugnissen haben,

G. in der Erwägung, dass die Kommission es den Mitgliedstaaten gestattet, Unternehmen im Fischereisektor während eines Zeitraums von drei Jahren Deminimis-Beihilfen bis zu einer Obergrenze von 30.000 Euro pro begünstigtem Unternehmen zu gewähren,

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2011 zu der kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU (2010/2161(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die EU eine kulturell vielfältige Wertegemeinschaft ist, deren Maxime - "In Vielfalt geeint" - auf vielfältige Weise ihren Ausdruck findet,

B. in der Erwägung, dass die aufeinanderfolgenden Erweiterungen der EU, die Mobilität der Bürger im gemeinsamen europäischen Raum, die alten und neuen Migrationsströme sowie der Austausch jeglicher Art mit dem Rest der Welt zu dieser kulturellen Vielfalt beitragen,

C. in der Erwägung, dass die Kultur einen Eigenwert hat, das Leben der Menschen bereichert sowie gegenseitiges Verständnis und gegenseitige Achtung fördert,

D. in der Erwägung, dass die Europäische Agenda für Kultur das strategische Ziel setzt, Kultur als einen wesentlichen Bestandteil der internationalen Beziehungen der EU zu fördern,

E. in der Erwägung, dass die Kultur ein förderndes Element für Entwicklung, Integration, Innovation, Demokratie, Menschenrechte, Bildung, Konfliktprävention und Aussöhnung, gegenseitiges Verständnis, Toleranz und Kreativität darstellen kann und sollte,

F. in der Erwägung, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten, Bürger, Unternehmen und Zivilgesellschaft in der EU und in Drittländern wichtige Akteure der kulturellen Beziehungen sind,

G. in der Erwägung, dass kulturelle Güter einschließlich des Sports zu der ideellen Entwicklung und Wirtschaft der EU beitragen und die Verwirklichung einer wissensbasierten Gesellschaft insbesondere durch Kulturwirtschaft und Tourismus fördern,

H. in der Erwägung, dass Künstler als Defacto-Kulturdiplomaten tätig sind, die verschiedene ästhetische, politische, moralische und soziale Werte austauschen und einander gegenüberstellen,

I. in der Erwägung, dass die neuen Medien und Kommunikationstechnologien, wie das Internet, das Potenzial haben, ein Instrument für freie Meinungsäußerung, Pluralismus, Informationsaustausch, Menschenrechte, Entwicklung, Versammlungsfreiheit, Demokratie und Integration und zur Erleichterung des Zugangs zu kulturellen Inhalten und Bildung zu sein,

J. in der Erwägung, dass die kulturelle Zusammenarbeit und der kulturelle Dialog, die Grundlagen der Kulturdiplomatie sind, als Instrumente für Frieden und Stabilität in der Welt dienen können,

Kultur und europäische Werte

EU-Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU-Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)

UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2011 zur Lage in Sri Lanka

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der andauernde Konflikt in Sri Lanka im Mai 2009 mit der Kapitulation der Bewegung der Befreiungstiger von Tamil Eelam (LTTE) und dem Tod ihres Anführers zu Ende gegangen ist; in der Erwägung, dass infolge des Konflikts eine große Zahl von Einwohnern Sri Lankas als Binnenvertriebene lebt, insbesondere im Norden des Landes,

B. in der Erwägung, dass in den letzten Monaten des Konflikts heftige Kämpfe in von der Zivilbevölkerung bewohnten Gebieten Schätzungen zufolge zu Tausenden von Toten und Verletzten unter der Zivilbevölkerung geführt haben,

C. in der Erwägung, dass bei einem Besuch Ban Kimoons in Sri Lanka am 23. Mai 2009, kurz nach dem Ende des Konflikts, Präsident Mahinda Rajapaksa and Ban Kimoon eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben, in der der VN-Generalsekretär die Bedeutung hervorhob, einen Prozess zur Klärung der Verantwortung einzuleiten und die Regierung von Sri Lanka einwilligte, Maßnahmen zu ergreifen, um vermeintlichen Verstößen gegen das Kriegsrecht nachzugehen,

D. in der Erwägung, dass die Regierung von Sri Lanka am 15. Mai 2010 eine achtköpfige Kommission für Vergangenheitsbewältigung und Versöhnung (Lessons Learned and Reconciliation Commission - LLRC) gebildet hat, die die Ereignisse in Sri Lanka zwischen Februar 2002 und Mai 2009 untersuchen soll, um für Verantwortlichkeit, Gerechtigkeit und Versöhnung in dem Land zu sorgen,

E. in der Erwägung, dass der VN-Generalsekretär am 22. Juni 2010 die Bildung einer Sachverständigengruppe angekündigt hat, die ihn in Bezug auf die Verantwortlichkeit für angebliche Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte während der letzten Phasen des Konflikts in Sri Lanka beraten soll,

F. in der Erwägung, dass der am 25. April veröffentlichte Bericht der Vereinten Nationen zu der Schlussfolgerung gelangt, dass Berichte, denen zufolge sowohl die Regierungstruppen als auch die LTTE militärische Operationen unter eklatanter Missachtung des Schutzes, der Rechte, des Wohlergehens und des Lebens von Zivilisten durchgeführt und die Normen des Völkerrechts nicht eingehalten haben, glaubhaft sind,

G. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft in den letzten Phasen des Konflikts die Regierung von Sri Lanka wiederholt aufgefordert hat, internationalen Beobachtern die Einreise zu gestatten, um die humanitäre Situation der von den Kämpfen betroffenen Zivilbevölkerung zu überwachen,

H. in der Erwägung, dass die Sachverständigengruppe auch zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass die Bemühungen Sri Lankas fast zwei Jahre nach dem Ende des Krieges drastisch hinter den internationalen Normen für Verantwortlichkeit zurückbleiben,

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2011 zu Belarus

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Präsidentschaftskandidaten Ales Michalewitsch, Uladsimir Njakljajeu, Wital Rymascheuski, Andrej Sannikau, Mikalaj Statkewitsch und Dsmitry Uss sowie ihre Wahlkampfleiter, insbesondere Pawel Sewjarynez, Uladsimir Kobez, Sjarhej Marzeleu unter Anklage stehen und dass ihnen Gefängnisstrafen von bis zu 15 Jahren drohen,

B. in der Erwägung, dass eine Reihe Oppositionsaktivisten, darunter Anatol Ljabedska, Vorsitzender der Oppositionspartei "Vereinigte Bürgerpartei", die ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Wital Rymascheuski und Ales Michalewitsch, Natallja Radsina, die verantwortliche Herausgeberin eines Online-Nachrichtenportals, Andrej Dsmitryjeu, der Wahlkampfleiter des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Uladsimir Njakljajeu und der Aktivist der Gruppierung "Sag die Wahrheit", Sjarhej Wasnjak, aus dem Untersuchungsgefängnis des KGB entlassen wurden und nunmehr unter Hausarrest stehen, während die Untersuchungen gegen sie fortgesetzt werden; in der Erwägung, dass Ales Michalewitsch und Natallja Radsina das Land verlassen haben, um sich der Anklage zu entziehen, während Dsmitry Bandarenka, während eines früheren Präsidentschaftswahlkampfes ein Unterstützer von Andrej Sannikau, zu einer Strafe von zwei Jahren in einem Gefangenenlager verurteilt wurde,

C. in der Erwägung, dass Aljaksandr Atroschtschankau, Aljaksandr Maltschanau, Dsmitry Nowik und Wassil Parfenkau, Mitglieder der Wahlkampfstäbe der Oppositionskandidaten Uladsimir Njakljajeu und Andrej Sannikau, sowie Mikita Lichawid, Mitglied der Bewegung "Für die Freiheit", die Aktivisten der "Jungen Front" Ales Kirkewitsch, Smizer Daschkewitsch und Eduard Lobau, ein Aktivist der Gruppierung "Sag die Wahrheit" Pawel Winahradau, der unabhängige Aktivist Andrej Pratassenja und der Historiker Dsmitry Drosd, der Teilnehmer an Protestaktionen Uladsimir Chamitschenka und Dsmitry Bandarenka, ein Koordinator der Bürgerbewegung für ein europäisches Belarus im Zusammenhang mit den Demonstrationen vom 19. Dezember 2010 zu Haftstrafen zwischen einem und vier Jahren verurteilt wurden,

D. in der Erwägung, dass die Polizei nachweislich Folterungen vorgenommen hat, um Geständnisse im Zusammenhang mit Beschuldigungen wegen staatsfeindlicher Handlungen zu erpressen, wie die Fälle von Wolha Klassowska und Ales Michalewitsch zeigen,

E. in der Erwägung, dass das belarussische Informationsministerium am 25. April 2011 zusammen mit dem Höchsten Gericht für Wirtschaftsangelegenheiten Schritte zur Einstellung der beiden unabhängigen Zeitungen "Narodnaja Wolja" und "Nascha Niwa" unternommen hat,

F. in der Erwägung, dass Andrzej Poczobut, ein Journalist des Kanals Belsat-TV und der polnischen Tageszeitung "Gazeta Wyborcza" inhaftiert wurde und ihm wegen seiner jüngst veröffentlichten Artikel eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren wegen sogenannter "Verunglimpfungen des Präsidenten" droht, sowie in der Erwägung, dass Andrzej Poczobut laut Amnesty International ein Gefangener aus Gewissensgründen ist und die Journalistin Iryna Chalip, die Ehefrau von Andrej Sannikau, ebenfalls festgenommen wurde und ihr eine Anklage wegen der Proteste droht, sowie in der Erwägung, dass sie zurzeit unter Hausarrest steht und es ihr nicht gestattet ist, mit ihrem Mann zu sprechen,

G. in der Erwägung, dass die Repressionen gegen Mitglieder der demokratischen Opposition, freie Medien, die Vertreter der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsaktivisten weiter zugenommen haben und die wiederholten Aufrufe der internationalen Gemeinschaft, diese umgehend einzustellen, ignoriert wurden; in der Erwägung, dass es damit zu schwerwiegenden Verstößen gegen zahlreiche internationale Verpflichtungen von Belarus kommt,