Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. September 2014 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die von der Kommission im Grünen Aktionsplan für KMU entwickelten Ansätze, mit denen KMU bei der Nutzbarmachung der wirtschaftlichen Potenziale von Ressourcen- und Energieeffizienz, regenerativen Energien und CO₂-Reduzierung unterstützt werden sollen.
- 2. Er ist wie die Kommission der Auffassung, dass insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen Informationsdefizite bestehen, sowohl bezüglich eines ressourcen- und energieeffizienten Agierens im eigenen Unternehmen als auch bei der Konzeption entsprechender marktfähiger Produkte sowie beim Aufbau und der Umsetzung unterstützender Kooperationen in beiden Bereichen. Dieser Erkenntnis muss bei der konkreten Umsetzung des Grünen Aktionsplans unbedingt Rechnung getragen werden. Viele kleine und mittelständische sowie Handwerksunternehmen werden nicht ohne Weiteres den Kontakt zum "European Enterprise Network" (EEN) oder einem noch aufzubauenden Europäischen Exzellenzzentrum für Ressourceneffizienz aufnehmen. Dies gilt insbesondere für solche, für die Innovation und Internationalität noch nicht zum Tagesgeschäft gehören. Um diese zu erreichen, bedarf es vorbereitend des Anstoßes und der zielgerichteten Information durch die vertrauten Institutionen, in denen diese Unternehmen organisiert sind.
- 3. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass beim Aufbau der Informationsstrukturen zur Umsetzung des Grünen Aktionsplans für KMU auch die klassischen mittelstands- und handwerksbezogenen Organisationen und Verbände eingebunden werden.