Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Berlin, 9. April 2013
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
der Bundesrat hat mit Entschließung vom 16. Dezember 2011 [Drs. 764/11(B) ] die Bundesregierung aufgefordert, in den einschlägigen Bundesgesetzen durchgängig den Begriff "Menschen mit Behinderungen" zu verwenden, um den Zielen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Gesetzessprache Rechnung zu tragen. Beispielhaft wird auf das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verwiesen. Zur Begründung führt der Bundesrat an, dass sich Menschen mit Behinderungen durch den bisher in den Gesetzen verwendeten Begriff "behinderte Menschen" auf ihre Behinderung reduziert und diskriminiert fühlen.
Das Anliegen der Entschließung wird von der Bundesregierung grundsätzlich geteilt und begrüßt. Die Änderung des Begriffs "behinderte Menschen" in zahlreichen Gesetzen des Bundes setzt eine umfassende Überprüfung der damit verbundenen Folgen voraus. Eine Änderung des Behindertenbegriffes muss sich an der internationalen Klassifikation der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) ebenso wie an den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention orientieren. Die Arbeiten am nächsten Bericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen haben gezeigt, dass dies ein umfassender, noch nicht abgeschlossener Prozess ist. Die als Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgeführten Überprüfungen des SGB IX und des BGG werden dafür weitere wichtige Erkenntnisse liefern.
Die Bundesregierung wird das Anliegen bei der Überprüfung von Gesetzen soweit möglich einbeziehen, und dies schon bei der dafür anstehenden Grundlagenarbeit berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen