Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan urbane Mobilität KOM (2009) 490 endg.; Ratsdok. 14030/09

Europäische Kommission Brüssel, den 26. April 2010
Vizepräsident

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Europäische Kommission dankt dem Deutschen Bundesrat für seine am 21. Dezember 2009 übermittelte Stellungnahme zum Aktionsplan "Urbane Mobilität"1 {KOM (2009) 490}*, den die Kommission am 30. September 2009 angenommen hat.

Der Aktionsplan "Urbane Mobilität" stützt sich vor allem auf die Ergebnisse der umfassenden Konsultation der Beteiligten im Anschluss an die Veröffentlichung des Grünbuchs "Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt"2 im September 2007. Die Beiträge von Vertretern der Zivilgesellschaft, staatlichen Behörden und einzelnen Bürgern gaben klare Hinweise auf thematische Bereiche und konkrete Maßnahmen, die Ergebnisse mit einem europäischen Zusatznutzen ermöglichen würden. Alle im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen wurden vor dem Hintergrund des Subsidiaritäts- sowie des Verhältnismäßigkeitsprinzips sorgfältig geprüft. In den kommenden Jahren wird die Kommission bei der Durchführung der im Aktionsplan angekündigten 20 Maßnahmen eng mit den beteiligten Akteuren zusammenarbeiten. Im gesamten Verlauf dieses Prozesses werden die Arbeiten der Kommission weiterhin von den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit geleitet werden.

Laut dem Aktionsplan sind die urbanen Verkehrssysteme ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Verkehrssystems und damit Teil der gemeinsamen Verkehrspolitik gemäß Titel VI des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Darüber hinaus ist nachhaltige urbane Mobilität eine Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Städte und der Europäischen Union, die Aufrechterhaltung der hohen Lebensqualität unserer Bürger und den Schutz der Umwelt. Mehrere Politikbereiche der EU sind somit eng mit der urbanen Mobilität verbunden und können ihre Ziele nicht erreichen, ohne dass die städtischen Besonderheiten berücksichtigt werden.

Die nachhaltige Mobilität in der Stadt ist folglich ein Thema, das die Aufmerksamkeit aller Regierungsebenen in der Europäischen Union erfordert. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates ausgeführt, wird sie auf nationaler wie auf europäischer Ebene zunehmend durch Rechtsvorschriften sowohl horizontaler als auch verkehrsträgerspezifischer Art beeinflusst. Hinzu kommt, dass Städte aus den Strukturfonds der EU finanzielle Unterstützung für die Verbesserung ihrer Verkehrssysteme erhalten und in von der EU finanzierten Forschungs- und Demonstrationsprojekten zusammenarbeiten, die auf neue Lösungen für die urbane Mobilität ausgerichtet sind.

Städtische Mobilität bleibt ein entscheidender Faktor für das Erreichen der Ziele in Schlüsselbereichen der EU-Politik (z.B. Wettbewerbsfähigkeit, Kohäsion oder Klimawandel). Zwar wirken sich viele legislative und nichtlegislative Initiativen direkt oder indirekt auf den städtischen Verkehr aus, in der Halbzeitbewertung des Weißbuchs zur Europäischen Verkehrspolitik aus dem Jahr 20013 wurde aber bestätigt, dass ein kohärenter Rahmen für europäische Maßnahmen im Bereich urbane Mobilität erforderlich sein könnte, und daher für 2007 die Veröffentlichung eines Grünbuchs angekündigt. Der Aktionsplan wurde auf der Grundlage der Ergebnisse der Debatte um das Grünbuch erstellt.

Die im Aktionsplan vorgesehenen zwanzig Maßnahmen werden der Europäischen Kommission die Möglichkeit bieten, bestimmte Fragen im Zusammenhang mit der städtischen Mobilität in Partnerschaft mit lokalen, regionalen und nationalen Behörden in einer integrierten Sichtweise anzugehen. Bei der Realisierung dieser Maßnahmen wird sich die Europäische Kommission auf die bestehenden EU-Programme und - instrumente stützen. Sie beabsichtigt nicht, allgemeingültige Lösungen vorzuschreiben, sondern will vielmehr Städten, die aktiv werden wollen, Anreize und Instrumente zur Verfügung stellen. Weitere Maßnahmen können entsprechend den Ergebnissen der für 2012 vorgesehenen Überprüfung des Aktionsplans beschlossen werden.

Die Kommission wird weiter eng mit den beteiligten Akteuren zusammenarbeiten, um das Vorgehen bei der Umsetzung der 20 Maßnahmen zu bestimmen. Sie nimmt die spezifischen Bemerkungen des Bundesrates zu fünf Maßnahmen zur Kenntnis. Sie nimmt auch die Empfehlungen des Bundesrates zu einigen möglichen Schwerpunkten der künftigen EU-Maßnahmen im Bereich urbane Mobilität zur Kenntnis, wie den Vorschlag, Durchsetzungsinstrumente für EU-Bestimmungen im Bereich städtische Mobilität zu entwickeln, die Notwendigkeit einer Harmonisierung technischer Anforderungen für Fahrzeuge oder die Kennzeichnung für den Zugang von Kraftfahrzeugen zu Umweltzonen.

Ich hoffe, hiermit einen wertvollen Beitrag zu Ihren eigenen Beratungen geleistet zu haben, und freue mich darauf, unseren politischen Dialog künftig fortsetzen zu können.


Mit freundlichen Grüßen
Maroš Šefèoviè