Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM (2012) 173 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 113/10 (PDF) = AE-Nr. 100144,
Drucksache 267/10 (PDF) = AE-Nr. 100311,
Drucksache 143/11 (PDF) = AE-Nr. 110170

Straßburg, den 18.4.2012
COM (2012) 173 final

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Einleitung

Eines der Ziele der Strategie Europa 20201 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum lautet, bis 2020 eine Erwerbsquote von 75 % bei den 20-64-Jährigen zu erreichen. Wenn dieses Ziel erreicht werden soll, müssen in der EU, bezogen auf das derzeitige Niveau, 17,6 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Während der Krise sank die Beschäftigungsquote jedoch auf 68,9 % (3. Quartal 2011)2, die Arbeitslosigkeit lag EU-weit seit Anfang 2010 konstant über 9,5 % und kletterte im Jänner 2012 auf 10,2 %. Bis Mitte 2011 stieg die Beschäftigung um insgesamt 1,5 Millionen, das ist aber viel zu wenig angesichts der 6 Millionen Arbeitsplätze, die seit 2008 in der EU verloren gegangen sind. Die Verlangsamung des Wachstums seit Mitte 2011, eine weniger günstige Prognose für 20123 und die zunehmend unterschiedlichen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten und Regionen bedeuten eine noch größere Herausforderung für die Bereiche Beschäftigung, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung. 4

Neben einer in mehreren Ländern erwarteten Rezession und einer ausgedehnten Staatsschuldenkrise unterliegt die Wirtschaftstätigkeit in Europa derzeit langfristigen strukturellen Veränderungen, die sich auf die relative internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas auswirken; dazu zählen der notwendige Übergang zu einer grünen, CO₂-armen und ressourceneffizienten Wirtschaft, die Bevölkerungsalterung gekoppelt mit komplexen Bevölkerungsströmen und rasanten technologischen Veränderungen in Kombination mit dem wirtschaftlichen Aufstieg großer Schwellenländer. Diese strukturellen Veränderungen haben und werden weiterhin unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte haben, vor allem wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Dynamische und inklusive Arbeitsmärkte, in denen die Menschen über die richtigen Qualifikationen verfügen, sind unerlässlich, wenn die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft aufgrund dieser Entwicklungen nicht absondern zunehmen soll.

In Artikel 3 des Vertrages sind Vollbeschäftigung und sozialer Zusammenhalt als EU-Ziele festgelegt. Diese Ziele sind und bleiben die zentralen Anliegen der EU-Bürgerinnen und - Bürger und bilden den Kern der Strategie Europa 2020. Die Aussichten für ein Beschäftigungswachstum hängen weitgehend davon ab, ob es der EU gelingt, mithilfe einer entsprechenden Politik in den Bereichen Makroökonomie, Industrie und Innovation für Wirtschaftswachstum zu sorgen. Gleichzeitig erfordert die Stärkung eines arbeitsplatzintensiven Wachstums natürlich auch eine Beschäftigungspolitik, die günstige Rahmenbedingungen für die Entstehung von Arbeitsplätzen schafft, positive Übergänge erleichtert, das Arbeitskräfteangebot erhöht und das Verhältnis von Angebot und Nachfrage sowohl geografisch als auch bei den Qualifikationen mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes in Einklang bringt. Die Beschäftigungspolitik trägt nicht nur kurzfristig zu einem Aufschwung bei, sondern ist auch Teil wichtiger Sozialinvestitionen, die langfristig hohe soziale Kosten und starken Druck auf die öffentlichen Finanzen verhindern.5 Im Jahreswachstumsbericht der EU für 2012 wird entschlossenes Handeln gefordert, um für mehr Arbeitsplätze und einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung zu sorgen. Diese Botschaft haben die Staats- und Regierungschefs bei der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2012 eindringlich wiederholt.6

Mit der vorliegenden strategischen Mitteilung sollen die beschäftigungspolitischen Prioritäten des Jahreswachstumsberichts durch mittelfristige Leitlinien ergänzt werden, die sich auf die beschäftigungspolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 beziehen. Die Mitteilung baut auf den beschäftigungspolitischen Leitlinien7 auf; sie enthält Maßnahmen, die im gegenwärtigen Kontext forciert werden müssen, und sie soll helfen, zwischen allen Akteurinnen und Akteuren Vertrauen aufzubauen, damit die erforderlichen beschäftigungspolitischen Reformen umgesetzt werden können. Dieserart ist die Mitteilung auch eine Reaktion auf die Aufforderung des Europäischen Rates 8, die neue wirtschaftspolitische Steuerung durch ein strengeres Monitoring der Beschäftigungs- und Sozialpolitik zu stärken, vor allem in den Bereichen mit potenziellen Auswirkungen auf die makroökonomische Stabilität und das makroökonomische Wachstum9.

Der Mitteilung liegen mehrere Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen bei, in denen die Schnittpunkte der Beschäftigungspolitik mit einer Reihe anderer Politikbereiche dargelegt werden, die intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum fördern. Als Ganzes betrachtet bringt dieses "Beschäftigungspaket" nicht nur die Leitinitiativen "Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten" der Strategie Europa 2020 voran, sondern trägt durch verstärkte Synergieeffekte auch zur Umsetzung von Leitinitiativen wie "Digitale Agenda für Europa", "Innovationsunion", "Jugend in Bewegung", "Ressourcenschonendes Europa", "Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung" und "Europäische Plattform gegen Armut und Ausgrenzung" bei. Das Beschäftigungspaket zeigt aber auch auf, wie EU-Mittel, und hier speziell der Europäischen Sozialfonds, eingesetzt werden können, um Arbeitsmarktreformen zu unterstützen und im Kontext eines Wirtschaftsabschwungs die notwendigen Investitionen zu tätigen.

Während die Arbeitsmarktdynamik in erster Linie auf nationaler Ebene erzeugt werden muss,

soll diese Mitteilung auf EU-Ebene Hebel für einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung in Bewegung setzen, wobei sowohl die Angebots- wie auch die Nachfrageseite am Arbeitsmarkt angesprochen und weitere Schritte in Richtung eines echten EU-Arbeitsmarktes unternommen werden.

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

Unterstützungsmaßnahmen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die (Um)verteilung von Arbeit sollten auf die Förderung nachhaltiger Tätigkeiten, Sektoren und Unternehmen, vor allem KMU, ausgerichtet sein. 10 Darüber hinaus muss die Politik auf Verbesserungen sowohl im Bereich der Produktivität als auch der Beschäftigung ausgerichtet sein, zu einer Verteilung der Humanressourcen beitragen, die den in der Strategie Europa 2020 festgestellten wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen entspricht und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen handelbaren und nicht handelbaren Sektoren herstellt. Ferner sollte sie die Arbeitsmarktsituation sozial schwächerer Gruppen und Einzelner verbessern, zum Beispiel von jungen, weiblichen, weniger qualifizierten und älteren Arbeitskräften sowie Angehörigen von Minderheiten. Querschnittsmaßnahmen, die die zentralen wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Europa steht, widerspiegeln, müssen mit gezieltem Handeln in Sektoren mit besonders großem Potenzial für arbeitsplatzintensives Wachstum ergänzt werden.

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

Die Beschäftigungspolitik hilft Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Arbeitsplätze entstehen können. Dafür können Mittel aus dem EU-Budget (insbesondere dem Europäischen Sozialfonds) mobilisiert werden.11 Neben angebotsseitigen Maßnahmen, wie Investitionen in Qualifizierungs- und Aktivierungsmaßnahmen, und dem Ausgleich zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage gibt es zahlreiche Instrumente mit positiver Wirkung auf die Arbeitskräftenachfrage:

1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen

Europa steht heute - wie auch in der Strategie Europa 2020 aufgezeigt - vor tiefgreifenden strukturellen Änderungen, insbesondere dem Übergang zu einer grünen, CO₂-armen und ressourceneffizienten Wirtschaft, der demografischen Alterung unserer Gesellschaft und rasantem technologischem Fortschritt. Um diese Herausforderungen zu bewältigen und sie als Chancen zu nutzen, muss unsere Wirtschaft in den nächsten zehn Jahren einen grundlegend Transformationsprozess durchlaufen. Eine diesen Vorgaben entsprechende Umgestaltung des Wirtschaftssystems wird die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und wichtige Quellen für Wachstum und Arbeitsplätze erschließen sowie den wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen Rechnung tragen. Im Jahreswachstumsbericht 2012 werden drei zentrale Bereiche mit großem Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen angeführt.

1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren

Die Fonds für die Kohäsionspolitik (ESF, EFRE und der Kohäsionsfonds) sowie ELER und EMFF sind wichtige Quellen für Investitionsmittel zur Förderung nachhaltigen Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Sie tragen zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union bei. Für den Zeitraum 2014-2020 hat die Kommission eine enge Ausrichtung dieser Finanzinstrumente auf die Ziele der Strategie Europa 2018 vorgeschlagen. Es ist wichtig, dass nationale, regionale und lokale Behörden die verfügbaren Ressourcen zur Gänze und optimal nutzen, damit Europa sein Wirtschaftspotenzial ausbauen und realisieren und dabei sowohl die Beschäftigung als auch die Produktivität erhöhen kann.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) kofinanziert Arbeitsmarkt-Aktivierungsmaßnahmen, darunter Einstellungszuschüsse, berufliche Fortbildungsmaßnahmen und Schulungen in Unternehmertum, Mikrofinanzierungsprogramme sowie die Ausarbeitung und Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen in der gesamten EU. Für den Zeitraum 2014-20 hat die Kommission einen Mindestfinanzierungsanteil des ESF in Höhe von mindestens 84 Mrd. EUR vorgeschlagen, und zwar für Investitionsprioritäten wie den Zugang zur Beschäftigung für Arbeitsuchende und Arbeitslose; die nachhaltige Integration der Gruppe junger Menschen, die weder im Erwerbsleben stehen noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (die "NEET"-Gruppe), in den Arbeitsmarkt, u.a. durch "Jugendgarantien"; selbstständige Erwerbstätigkeit, Unternehmertum und Unternehmensgründung; sowie Investitionen in Bildung und soziale Inklusion und den Kapazitätenaufbau in der öffentlichen Verwaltung.

Der Beitrag des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Zeitraum 2014-2020 soll gestärkt werden durch die vorgeschlagene Konzentration der Ressourcen auf Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und auf die Unterstützung beim Übergang auf eine CO₂-arme Wirtschaft, einschließlich der Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz. EFRE-Mittel werden auch in den IKT-Sektor fließen und ESF-Mittel zur Förderung der Beschäftigung und der Arbeitskräftemobilität ergänzen, indem zum Beispiel Bildungs- und Schulungsmaßnahmen sowie die Infrastruktur der Arbeitsverwaltung finanziert und selbstständige Erwerbstätigkeit sowie Unternehmensgründungen unterstützt werden. Darüber hinaus werden aus diesem Fonds Investitionen in die Gesundheits- und die soziale Infrastruktur gefördert.

Das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument bietet Unterstützung für selbstständig Erwerbstätige und Kleinstunternehmen in Form von Garantien und bezuschussten Investitionen für Mikrofinanzmittler in der gesamten EU. Erwartet wird ein Leverage-Effekt von bis zu 500 Mio. EUR an Mikrokrediten mit Mitteln aus dem Zeitraum 2007-2013. Die Kommission hat vorgeschlagen, dieses Instrument für die Phase 2014-2020 zu verlängern, um unterversorgte Marktsegmente anzusprechen und Sozialunternehmen besseren Zugang zu Finanzierungen zu geben. Die Verfügbarkeit von Mikrofinanzierungen wird auch durch eine Reihe revolvierender Instrumente unterstützt, die über den EFRE oder den ESF kofinanziert werden.

Über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) - die Kommission hat vorgeschlagen, auch diesen für die Phase 2014-2020 zu verlängern - werden Umstrukturierungsprozesse unterstützt, indem Umschulungsmaßnahmen und Maßnahmen für die Arbeitsuche für Arbeitskräfte kofinanziert werden, die von Massenentlassungen aufgrund von Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind.

Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wird die Diversifizierung und Umstellung von Arbeitsplätzen auf nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten und der Aufbau kleiner ländlicher Unternehmen gefördert, u.a. durch Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen, Wissenstransfer und Unternehmensgründungsbeihilfen für jungen Landwirtinnen und Landwirte.

Mit dem Europäischen Fischereifonds, der 2014-2020 in den neuen Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) eingegliedert werden soll, wird der Übergang zu nachhaltiger Fischerei sowie die Diversifizierung des lokalen Wirtschaftsgefüges gefördert; dies schließt Schulungen und die Unterstützung kleiner Unternehmen ein.

Schaffung von Arbeitsplätzen

Die Kommission schlägt Folgendes vor:

Die Kommission startet

Die Kommission ersucht die Mitgliedstaaten und den Rat dringend,

2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen

Arbeitsmärkte sind nur dann dynamisch, wenn beschäftigungspolitische Maßnahmen die Übergänge zur Verbesserung der Produktivität und der Arbeitsplatzqualität erleichtern, wenn die Arbeitskräfte über entsprechende Qualifikationen verfügen und wenn die Menschen mobil genug sind, um auf geografische Trends bei freien Stellen zu reagieren. In der Strategie Europa 2020 liegt der Fokus auf einer Arbeitsmarktreform, der Entwicklung des Humankapitals und der geografischen Mobilität, damit die EU-Arbeitskräfte besser auf Veränderungen vorbereitet sind und ihnen Beschäftigungsmöglichkeiten geboten werden können.

2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren

Die gemeinsamen Grundsätze für Flexibilität und Arbeitsplatzsicherheit ("Flexicurity") in der EU bleiben eine tragende politische Säule für den Aufbau dynamischer Arbeitsmärkte und sollen die Mitgliedstaaten dafür gewinnen, dass sie integrierte strukturelle Arbeitsmarktreformen konsequent umsetzen. Das Flexicurity-Konzept vereint eine Reihe arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen (vertragliche Vereinbarungen, aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, lebenslanges Lernen und Sozialschutzsysteme) in integrierter und kohärenter Weise, um sowohl Flexibilität als auch Arbeitsplatzsicherheit zu fördern und die Arbeitsmärkte besser gegen ökonomische Anpassungsprozesse zu wappnen.

Während der Krise haben sich zahlreiche Mitgliedstaaten um wichtige strukturelle Arbeitsmarktreformen und zeitlich befristete Maßnahmen für den Erhalt von Arbeitsplätzen bemüht. Trotzdem zeigt sich, dass die Fortschritte in Richtung mehr Flexibilität und Arbeitsplatzsicherheit bisher bescheiden und unausgewogen ausfallen. Vor dem Hintergrund von Sparbudgets hat die in der EU geführte Flexicurity-Debatte im Rahmen der Leitinitiative Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten die Ausarbeitung einer Reihe notwendiger Maßnahmen möglich gemacht, die die Arbeitsmärkte dabei unterstützen, im Kontext von Europa 2020 auf die Krise und strukturelle Änderungen zu reagieren. 19

Die nächsten Schritte der strukturellen Arbeitsmarktreformen sollten insbesondere folgende Aspekte betreffen:

2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten

Zu diesen Maßnahmen zählen geänderte Bestimmungen für den Kündigungsschutz und zu Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Unternehmensumstrukturierungen sowie eine geeignete Fortbildungs- und Aktivierungspolitik, die in Verbindung mit entsprechend gestalteten Systemen für Arbeitslosenleistungen freigesetzten Arbeitskräften den Weg zu neuen Arbeitsplätzen und in neue Berufe ebnen. Die Kommission wird auf den Reaktionen auf das Grünbuch zur Umstrukturierung27 aufbauen, um bewährte Verfahren allgemein bekannt zu machen, und ein geeignetes Followup gewährleisten.

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren

In Zeiten knapper Investitionsmittel ist es genauso wichtig, die finanziellen und materiellen Ressourcen zu bündeln, wie Akteurinnen und Akteure für ein gemeinsames Ziel zu gewinnen. Ein Beispiel könnte sein, dass Gruppen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ihre Ressourcen bündeln. Indem sich Gruppen von KMU mit ähnlichem Einstellungs- und Schulungsbedarf zusammenschließen, können sie qualifiziertes Personal anziehen, wozu sie alleine nicht in der Lage wären, und eine gemeinsame Humanressourcenpolitik festlegen. Partnerschaften auf der entsprechenden regionalen Ebene können Übergänge erfolgreich gestalten helfen, wenn öffentliche, private und Arbeitsverwaltungen des dritten Sektors, Sozialversicherungsträger, Gemeinden und Regionalregierungen, Bildungs- und Berufsbildungsträger, Berufsberatungsdienste, NGO, Wohlfahrtseinrichtungen usw. eingebunden werden. Ausschlaggebend für die Zusammensetzung der Partnerschaften sollte die Komplementarität des Leistungsangebotes sowie die kostenwirksame Aufteilung von Ressourcen sein.

Arbeitsmarktreformen

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und den Rat auf,

2.2. In Qualifikationen investieren

Laut dem Europäischen Monitor für offene Stellen (European Vacancy Monitor) ist ein hohes Qualifikationsniveau weiterhin wichtig, und es gibt eine steigende Zahl freier Stellen, für die es an geeigneten Qualifikationen fehlt. 33 Der Qualifikationsbedarf der EU-Arbeitsmärkte muss antizipiert und auf ein Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage rasch reagiert werden. Arbeitskräfte müssen mit den für Arbeitsplätze erforderlichen Qualifikationen ausgestattet werden, damit die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt werden kann. Europa und seine Mitgliedstaaten müssen ein fundiertes Verständnis dieser Bedürfnisse entwickeln, um wirtschaftliche Veränderungen besser antizipieren und auf das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage reagieren zu können. Trotz der hohen Arbeitslosenraten wurden in bestimmten Branchen und/oder Regionen Qualifikationsengpässe festgestellt. Dieses Missverhältnis zwischen verfügbaren Qualifikationen und den Anforderungen der Arbeitsmärkte gibt es in allen Mitgliedstaaten, allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Mehrere Länder stellen sich diesen Herausforderungen und haben begonnen, dieses Missverhältnis bei den Qualifikationen mithilfe nationaler Strategien und Instrumente zu beheben. Auf europäischer Ebene wurde ebenfalls mit der Ausarbeitung von in der Europa2020-Leitinitiative "Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten" angekündigten Maßnahmen und Instrumenten begonnen. EU-weit ist der Europäische Sozialfonds im Zeitraum 2007-2013 eine wichtige Quelle für Investitionen in Qualifikationen, da Finanzmittel von mehr als 30 Mrd. EUR für Qualifikationen und lebenslanges Lernen budgetiert sind.

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

Es wurden mehrere EU-Instrumente entwickelt, um den Qualifikationsbedarf zu prognostizieren und zu antizipieren: Der Europäische Monitor für offene Stellen bietet Arbeitsmarktinformationen zur kurzfristigen Entwicklung bei den freien Stellen und zu Spannungen am Arbeitsmarkt, während CEDEFOP regelmäßig langfristige Prognosen erstellt und Eurofound wichtige Informationen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbefragungen zu Arbeitsbedingungen bietet, einem der Erklärungsfaktoren für das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Vor Kurzem hat die Kommission auch die Einrichtung von Sektorausschüssen für Beschäftigung und Kompetenzen auf EU-Ebene unterstützt, um die Bedürfnisse auf sektoraler Ebene besser zu verstehen.

Trotzdem fehlt in Europa nach wie vor ein umfassender Überblick über den Qualifikationsbedarf. Das EU-Qualifikationspanorama, das bis Ende 2012 zur Verfügung stehen soll, ist der erste Schritt in Richtung Zusammenfassung aller bestehenden Antizipationsinstrumente. Das Panorama wird europäische, nationale und sektorale Ergebnisse zur Entwicklung der kurz- und mittelfristigen Beschäftigungsaussichten und dem entsprechen Qualifikationsbedarf bis 2020 in einer gemeinsamen Übersicht präsentierten. Es wird helfen, Qualifikationsengpässe festzustellen, die sich in bestimmten Berufen innerhalb oder über Branchen hinweg abzeichnen. Es wird nationalen, regionalen und sektoralen Beobachtungsstellen für Qualifikationen, Bildungs- und Berufsberatungsfachleuten sowie Arbeits- und Dienstleistungsberatern als Ressource dienen. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit zwischen EU-Stellen verbessert werden, die Prognosen erstellen und Untersuchungen durchführen, wie Eurofound und CEDEFOP. Diese Stellen werden ihre Analyse systematischer auf eine länderbezogene Basis stellen und dadurch zu einem besseren Verständnis der jeweiligen nationalen Entwicklung beitragen. Darüber hinaus werden sie Input für die Strukturreform-Agenda von Europa 2020 liefern. Für eine wirksame Steuerung des Qualifikationsbedarfs hat das Zusammenführen von Tools und Instrumenten oberste Priorität.

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

EU-Instrumente wie der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) oder der Europass-Lebenslauf wurden eingerichtet, damit Menschen leichter zwischen Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Branchen und Ländern in ganz Europa wechseln können und um Kenntnisse und Qualifikationen transparent zu machen. Ein Verweis auf das europäische Qualifikationsniveau - auf Basis des EQR - sollte in alle Einzelqualifikationen in Europa aufgenommen werden. Der nationale Qualifikationsrahmen sollte auch für Qualifikationen geöffnet werden, die auf Ebene der Wirtschaftsbranche ausgestellt werden. Der Europass-Lebenslauf soll mit einem Europäischen Qualifikationspass ergänzt werden, der einen Überblick über die Fähigkeiten einer Person unabhängig davon gibt, wie diese Fähigkeiten erworben wurden.

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken

Die enge Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Bildung und Beruf, sowohl auf politischer wie operationeller Ebene, ist ein wesentlicher Aspekt, um auf ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage reagieren zu können. Die Voraussetzung für fruchtbare politische Arbeit ist die Zusammenarbeit der relevanten Ratsformationen (EPSCO und EYC) im Rahmen der Ausschüsse (EMCO, Bildungsausschuss).

Auf operationeller Ebene sind Synergien notwendig, um den Übergang von der allgemeinen und beruflichen Bildung ins Arbeitsleben zu erleichtern. Eine Option ist die Einführung von Kurzstudien auf tertiärer Ebene, die speziell auf Qualifikationen in Branchen ausgerichtet sind, in denen es Qualifikationsengpässe gibt.

Ferner arbeiten die Wissensallianzen bereits an einer stärker strukturierten Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Unternehmen; sie erstellen neue Curricula, die unternehmerisches Denken, Problemlösungskompetenz und kreatives Denken fördern. Allianzen zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen auf EU-Ebene sollten auf Anbieterinnen und Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung ausgeweitet werden, damit die Analyse der Sektorausschüsse für Beschäftigung und Kompetenzen auf EU-Ebene in konkrete Lehrpläne und Ausbildungsmethoden mündet.

Die in Ausarbeitung befindliche mehrsprachige Europäische Klassifikation von Qualifikationen, Kompetenzen und Berufen (ESCO) sollte ebenfalls helfen, die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsmärkten und dem allgemeinen und beruflichen Bildungssektor zu fördern, da sie Qualifikationen und Kompetenzen mit Berufen verknüpft. Darüber hinaus wird die Verbindung zwischen Qualifikationsinstrumenten wie dem Europäischen Lebenslauf und Qualifikationspässen, darunter der Europäische Qualifikationspass, Übergänge in die und auf den Arbeitsmärkten erleichtern.

Parallel zu diesen Instrumenten und Maßnahmen sollte versucht werden, die allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme zu modernisieren und Quantität, Qualität und Relevanz des Qualifikationsangebotes zu steigern. Die Kommission wird in der zweiten Hälfte 2012 eine Initiative präsentieren, mit der die allgemeine und berufliche Bildung genutzt werden soll, um Wachstum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit zu generieren.

Investitionen in Qualifikationen

Um das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in der EU abzubauen und die Antizipation des Qualifikationsbedarfs zu verbessern, wird die Kommission

2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

Die meisten europäischen Arbeitsmärkte sind durch die Gleichzeitigkeit anhaltend hoher Arbeitslosigkeit in vielen Bereichen und Engpässen bei der Besetzung von Stellenangeboten in rasch wachsenden Regionen und Branchen gekennzeichnet. 34 Ein strukturelles Missverhältnis zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage ist häufig anzutreffen. Wie im Jahreswachstumsbericht 1235 betont wird, ist die Arbeitskräftemobilität innerhalb Europas zu gering 36, verglichen mit der Gesamtgröße der EU-Arbeitsmärkte und der entsprechenden Anzahl der Erwerbstätigen, was die Anpassung der Ressourcenverteilung in Richtung Förderung des Wirtschafts- und Beschäftigungswachstums verhindert. Entscheidend ist, dass die europäische Arbeitsmarktintegration vertieft und eine wirksame Abstimmung zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage gewährleistet wird, damit alle Beschäftigungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden können. In dieser Hinsicht bedeutet Mobilität nicht nur, dorthin zu gehen, wo die Arbeitsplätze sind, oder Zugang zu besseren Jobs zu haben, sondern auch allgemeine und berufliche Qualifikationen zu verbessern und die Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen

Der Mobilität der Arbeitskräfte in der EU stehen weiterhin gravierende Hindernisse entgegen. Einige sind kultureller Art, wie Sprache, Wohnungsmangel oder Diskriminierung; sie sind tief in der Gesellschaft verwurzelt und es ist schwierig, sie innerhalb kurzer Zeit zu beseitigen. Sprachhürden könnten durch die Finanzierung gezielter Fremdsprachenlernprogramme für Arbeitskräfte in Mobilität überwunden werden. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit eine offene Haltung gegenüber allen Chancen, die die Mobilität innerhalb Europas mit sich bringt, entstehen kann. Arbeitskräfte, die sich für Mobilität entscheiden, stehen trotzdem vor anderen Schwierigkeiten 37, die mit der Ausübung von im EU-Recht garantierten Rechten und der unbefriedigenden Unterstützung für geografische Mobilität innerhalb der EU zusammenhängen. Obwohl es einen großen gemeinsamen Rechtsbestand ("acquis")38 gibt, sehen sich EU-Bürgerinnen und -Bürger nach wie vor mit administrativen und praktischen Hindernissen konfrontiert, wenn sie in ein anderes Land ziehen:

2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen

Mit lediglich 25 000 angemeldeten Unternehmen und rund 150 000 Arbeitsplatzvermittlungen pro Jahr schöpft das Netzwerk der Europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) sein direktes Beschäftigungspotenzial noch nicht aus. Daher plant die Kommission, EURES auf die Aspekte Abstimmung von Angebot und Nachfrage und Arbeitsvermittlung zu fokussieren. Präsenz und Abdeckungskapazität des Netzwerkes sollen mithilfe innovativer Selbstbedienungsdienste in allen europäischen Sprachen und vollständiger semantischer Interoperabilität im Austausch mit nationalen freien Stellen und Lebenslaufdaten so stark wie möglich ausgebaut werden. 44 In der Folge wird EURES einfacheren und Echtzeit-Zugang zu freien Stellen in der EU bieten und Arbeitgebern einen vielfältigen Kandidatenpool präsentieren können, in dem sie die für das Wachstum ihres Unternehmens benötigten Qualifikationen finden.

Darüber hinaus wird EURES um gezielte Arbeitsmobilitätsprogramme erweitert und soll Mangelberufe und besondere Arbeitnehmergruppen mit hoher Mobilitätsneigung sowie nationale Arbeitsmärkte fördern, die europäische Arbeitskräfte aufnehmen oder aufnehmen werden. Dazu wird EURES die von der Kommission mithilfe verschiedener Tools wie dem Europäischen Monitor für offene Stellen 45 und dem Bulletin "Berufliche Mobilität" (European Job Mobility Bulletin, EJMB)46 entwickelte Analyse zu freien Stellen und zur Arbeitsvermittlung umfassend nutzen. Regelmäßige Beratungen mit relevanten Stakeholdern, wie den Sozialpartnern und Arbeitsverwaltungen, werden ebenfalls dazu beitragen, dass EURES das Problem freier Stellen, die nachweislich schwierig zu besetzen sind, in Angriff nimmt.

EURES soll Anlaufstelle und selbstverständliche, erste Wahl für alle EU-Bürgerinnen und - Bürger oder legal aufhältige Arbeitnehmer und Arbeitsuchende werden, die erwägen, in einem anderen europäischen Land zu arbeiten, sowie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die in einem anderen europäischen Land Arbeitskräfte rekrutieren möchten. Darüber hinaus soll EURES die Effizienz des europäischen Arbeitsmarktes verbessern. 47

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen

Da die Arbeitskräftenachfrage in den dynamischsten Wirtschaftsbranchen bis 2020 deutlich steigen, jene für geringqualifizierte Tätigkeiten jedoch weiter sinken wird, ist verstärkt mit Qualifikationsdefiziten bei berufsbezogenen Kompetenzen zu rechnen. Kurzfristig könnte der Mangel an bestimmten Arbeitskräften und/oder die mangelnde Übereinstimmung zwischen Angebot und Nachfrage in den EU-27 durch EU-interne Mobilität ausgeglichen werden. Langfristig und vor allem angesichts der demografischen Entwicklung in der EU ist die Wirtschaftsmigration Drittstaatsangehöriger von zentraler Bedeutung für den EU-Arbeitsmarkt. Anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in vielen Mitgliedstaaten beeinflusst die Akzeptanz der Bevölkerung für diese Art der Immigration jedoch negativ, während einige Mitgliedstaaten aufgrund der Wirtschaftskrise mit der Emigration hochqualifizierter Fachkräfte konfrontiert sind.

Ein Europäischer Arbeitsmarkt

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Kommission wird

Europäische Arbeitsverwaltungen (EURES)

Die Kommission schlägt vor, die Europäischen Arbeitsverwaltungen in ein umfassendes europäisches Beschäftigungsinstrument umzuwandeln und an den Europa-2020-Zielen auszurichten, und zwar

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, EURES verstärkt zu nutzen, indem sie

Migration

Die Kommission schlägt vor,

3. Stärkung der EU-Governance

Das Europäische Semester war der erste Schritt einer neuen, EU-weit vereinbarten Vorgehensweise, mit der die Mitgliedstaaten und die EU-Organe versuchen, die steuer- und wirtschaftspolitische Koordinierung zu stärken und eine kohärente Wirtschaftspolitik zu schaffen. Das Semester ist auch eine wirksame Steuerungsmethode zur Überwachung und Lenkung der Umsetzung von Maßnahmen, die die Europa-2020-Ziele unterstützen sollen. Zusätzlich wurde die wirtschafts- und steuerpolitische Koordinierung kürzlich durch das "SixPack", den Vorschlag eines "Two-Pack" und den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion gestärkt. In den letzen zwei Jahren ist eine bessere EU-Governance und -Koordinierung im Bereich der Beschäftigung aus zwei Gründen besonders wichtig geworden. Erstens sind Erwerbsquote, Arbeitslosigkeit und Arbeitskosten wichtige Faktoren der gesamtwirtschaftlichen Stabilität und werden in der neuen Verordnung über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte berücksichtigt. Zweitens hat die Krise die gegenseitige Abhängigkeit der Wirtschaftsräume und Arbeitsmärkte in der EU noch deutlicher werden lassen und gezeigt, dass die neue wirtschaftspolitische Steuerung entsprechend der im Vertrag vorgesehenen Europäischen Beschäftigungsstrategie mit einer verstärkten Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik einhergehen muss.

3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.

Auf seiner Tagung im Dezember 2011 bestätigte der Europäische Rat, wie wichtig die Ergänzung einer verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung durch eine intensivere Überwachung der Wirtschafts- und Sozialpolitik ist. 49 Dieses politische Engagement wurde auf der Frühjahrstagung 2012 des Europäischen Rates noch einmal bekräftigt, indem "nationale Beschäftigungspläne" der Mitgliedstaaten gefordert wurden, in denen umfassende Beschäftigungsinitiativen dargelegt werden.

Nationale Beschäftigungspläne sollen Bestandteil der nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten sein und die wesentlichen zu erzielenden Ergebnisse in Bezug auf die vom Europäischen Rat ausgegebenen Orientierungen definieren; dabei soll der Schwerpunkt auf strukturellen Schwächen des Arbeitsmarktes gelegt werden mit dem Ziel, eine kurz- bis mittelfristige Wirkung auf die Beschäftigungssituation zu erzielen. Die Pläne sollen einen klaren Zeitplan definieren, um aufzuzeigen, wie der mehrjährige Reformplan in den folgenden zwölf Monaten umgesetzt werden soll.

Die nationalen Beschäftigungspläne sollen nicht nur die nationalen Reformprogramme auf die Verbesserung der Beschäftigungszahlen ausrichten, sondern auch zur verbesserten Koordinierung der Beschäftigungspolitik auf europäischer Ebene beitragen. Ein stärkerer Druck auf europäischer Ebene könnte die Umsetzung der Programme fördern und dazu beitragen, das Ziel im Blick zu halten. Das wichtigste Mittel dazu bleibt dabei die Tatsache, dass der Rat laut Vertrag Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten kann. Zur Vertiefung der politischen Koordinierung hat der Beschäftigungsausschuss in diesem Jahr neue Arbeitsmethoden verabschiedet: anhand einer Reihe von "Peer Reviews" kann der Ausschuss eine multilaterale Stellungnahme zur Umsetzung der Reformen erarbeiten, die in die Bewertung durch die Kommission und den Rat einfließt. Die multilaterale Überwachung kann zudem durch ein auf objektiven Daten beruhendes Monitoring-System des Arbeitsmarktes sowie durch ein System der individuellen Begleitung für Länder weiter gestärkt werden, die den länderspezifischen Empfehlungen nicht nachkommen. So könnten die Beschäftigungsleistungen und die Fortschritte der Mitgliedstaaten beim Erreichen der prioritären Ziele der Strategie "Europa 2020" kontinuierlich, transparent und umfassend überwacht werden.

3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner

Die Sozialpartner spielen auf einzelstaatlicher Ebene eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Arbeitsmarktregelungen oder der Gehaltspolitik und beeinflussen durch dreiseitige Konsultationen andere strukturpolitische Bereiche wie z.B. die soziale Sicherheit. Sie sind auch der Schlüssel, wenn es um die Umsetzung von Maßnahmen beispielsweise zur Lehrlingsausbildung oder zum lebenslangen Lernen geht. Auf europäischer Ebene nehmen die Sozialpartner neben Konsultationen zu einschlägigen Legislativvorschlägen derzeit an einem halbjährlichen makroökonomischen Dialog teil und tauschen sich außerdem zwei Mal jährlich im Rahmen des Dreigliedrigen Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung 50 auf höchster politischer Ebene aus. Sowohl der makroökonomische Dialog als auch der Dreigliedrige Sozialgipfel sind wichtige Gelegenheiten zur Einbindung der Sozialpartner, auch im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester. Die Mechanismen zur Einbindung der Sozialpartner in die wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierung auf EU-Ebene können jedoch noch weiter verbessert werden, vor allem im Vorfeld des Europäischen Semesters51.

Zwar steht die Autonomie des Dialogs zwischen den Sozialpartnern außer Frage, und die nationalen Gepflogenheiten werden geachtet (gemäß Artikel 152 und Artikel 153 Absatz 5 AEUV); damit die europäische wirtschaftspolitische Steuerung wirksam und inklusiv ist, müssen die Sozialpartner jedoch entsprechend den Entwicklungen der Überwachungs- und Koordinierungsmechanismen an der Ausarbeitung und Umsetzung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik beteiligt werden. Dazu gehören die Mechanismen zur Festsetzung von Löhnen und Gehältern, da zahlreiche länderspezifische Empfehlungen im Jahr 1152 Lohn- und Gehaltsfragen zum Gegenstand hatten und da die Entwicklung der Lohnstückkosten auf einzelstaatlicher Ebene im Zusammenhang mit der Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 53 überwacht wird.

3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Ohne beträchtliche finanzielle Investitionen in das Humankapital wird es nicht möglich sein, dynamische und inklusive Arbeitsmärkte zu schaffen, Missverhältnissen entgegenzuwirken, das Qualifikationsniveau zu verbessern und die geografische Mobilität zu erhöhen. Aus diesem Grund hat die Kommission im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 Mindest-Mittelausstattungen für den Europäischen Sozialfonds für jede Art von Region in einer Gesamthöhe von mindestens 84 Mrd. EUR vorgeschlagen. Zusätzlich zur notwendigen (Neu-)Bewertung der einzelstaatlichen Haushaltsprioritäten im Zuge der intelligenten Haushaltskonsolidierung, die mit Hilfe des Europäischen Semesters koordiniert wird, muss die strikte Ausrichtung des EU-Haushalts an der Strategie "Europa 2020" im nächsten Programmplanungszeitraum als Gelegenheit ergriffen werden, um die EU-Fördergelder intensiver und besser zur Unterstützung der Reformbemühungen der Mitgliedstaaten zu nutzen54.

Dies erfordert eine enge Abstimmung der Prioritäten für die ESF-geförderten Partnerschaftsverträge und operationellen Programme nach 2013 auf die Orientierungen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU herausgegeben werden und insbesondere der verstärkten Steuerung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen. Gleichzeitig fördert die Kommission die verstärkte Koordinierung und Integration der Fonds, für die die Partnerschaftsvereinbarungen gelten, einschließlich des ESF und des EFRE, sowie des ELER und des EMFF. Mit diesem Ansatz sollen möglichst große Synergieeffekte - auch im Hinblick auf die Beschäftigung - erzielt werden.

Im Zuge der verstärkten "Peer Review" der Umsetzung der Reformen und des Austauschs vorbildlicher Verfahren, die zu den neuen Aufgaben des Beschäftigungsausschusses gehören, sollte auch die Wirksamkeit der entsprechenden Investitionen bewertet werden, um diese gegebenenfalls weiter zu verbessern.

Dazu schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor:

eine stärkere Koordinierung und multilaterale Überwachung im Bereich der Beschäftigungspolitik, indem

eine stärkere Beteiligung der EU-Sozialpartner am Europäischen Semester, indem

eine stärkere Verbindung zwischen Beschäftigungspolitik und einschlägigen Finanzinstrumenten, indem

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und den Rat auf,

Schlussfolgerungen

Mit dieser Mitteilung sollen die derzeit wirksamsten Wege aufgezeigt werden, um das Beschäftigungsziel der Strategie "Europa 2020" zu erreichen und so die Beschäftigungsdimension dieser Strategie zu stärken. Dies soll inhaltlich geschehen, indem grundsätzliche Orientierungen zur Erstellung der nationalen Beschäftigungspläne durch die Mitliedstaaten vorgegeben und Wege zur Stärkung der Beschäftigungsdimension der EU-Governance aufgezeigt werden:

Anhang

Die drei Aktionspläne in diesem Anhang (Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft, ein Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen und Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für den IKT-Bereich) werden entsprechend Abschnitt 1.2 der vorliegenden Mitteilung "Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen" vorgeschlagen. Sie beruhen außerdem jeweils auf eigenen Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen.

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

Als Reaktion auf die Schlussfolgerungen des Rates "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" vom Dezember 2010 über "beschäftigungspolitische Maßnahmen für eine wettbewerbsfähige, CO₂-arme, ressourcenschonende und grüne Wirtschaft" wird hier eine Reihe zentraler Beschäftigungsaktionen vorgestellt, um einen erfolgreichen Übergang zur grünen Wirtschaft zu erzielen.

Die Kommission wird:

Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

Um die Mitgliedstaaten zu unterstützen, die in den Schlussfolgerungen des Rates von Dezember 2010 erneut ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Herausforderungen im Gesundheitswesen bekräftigt haben, schlägt die Kommission einen Aktionsplan mit folgenden Maßnahmen vor.

Die Kommission wird:

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich

Es wurden gute Fortschritte bei der Umsetzung der Mitteilung der Kommission über "IKT-Kompetenzen für das 21. Jahrhundert"55 erzielt. Es besteht ein breiter Konsens über die Notwendigkeit einer langfristigen Strategie der EU zu IKT-Komptenzen, die auf der aktiven Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, den Regionen und den Sozialpartnern zur Nutzung des Beschäftigungspotenzials der IKT beruht.

Die Kommission plant: