Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 102739 - vom 2. März 2010.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. Februar 2010 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Protokoll von Kyoto zum UNFCCC,
- - unter Hinweis auf den Aktionsplan von Bali (Entscheidung 1/COP 13),
- - unter Hinweis auf die fünfzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 15) des UNFCCC und die fünfte Konferenz der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (COP/MOP 5), die vom 7. bis 18. Dezember 2009 in Kopenhagen (Dänemark) stattfanden, und die Vereinbarung von Kopenhagen,
- - unter Hinweis auf das Klimaschutzpaket der Europäischen Union, das am 17. Dezember 2008 verabschiedet wurde,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Klimawandel, insbesondere die Entschließung vom 25. November 2009 zu der Strategie der EU für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen,
- - unter Hinweis auf die nächste Konferenz, COP 16, die in Mexiko stattfinden wird,
- - gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über ein umfassendes internationales Übereinkommen über den Klimawandel für die Zeit nach 2012, die im Dezember 2009 in Kopenhagen abgeschlossen werden sollten, mit einer enttäuschenden Vereinbarung endeten, die von der Konferenz der UNFCCC-Vertragsparteien lediglich zur Kenntnis genommen wurde,
B. in der Erwägung, dass die Vereinbarung nicht rechtsverbindlich ist, keine Zielvorgaben für die Emissionsreduktion vorsieht und überhaupt auch keine besondere Verpflichtung zum Abschluss eines rechtsverbindlichen Übereinkommens im Jahr 2010 enthält,
C. in der Erwägung, dass in der Vereinbarung anerkannt wird, dass der weltweite Temperaturanstieg auf nicht mehr als 2° C beschränkt werden muss, und dass in ihr von der Suche nach Möglichkeiten die Rede ist, unterhalb eines weltweiten Temperaturanstiegs von 1,5° C zu bleiben,
D. in der Erwägung, dass die Europäische Union nicht in der Lage war, eine Führungsrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels einzunehmen, und dass sie nicht einmal an den Schlussverhandlungen mit den USA, China, Indien, Brasilien und Südafrika über den endgültigen Entwurf der Vereinbarung beteiligt war,
E. unter Hinweis darauf, dass in dem Vierten Sachstandsbericht des IPCC und in einem stetig zunehmenden Bestand an wissenschaftlichem Material die Notwendigkeit erkannt wird, tiefe Einschnitte bei den weltweiten Emissionen zu erreichen, damit der Anstieg der weltweiten Temperatur unter 2° C bleibt,
F. in der Erwägung, dass mehrere Industrie- und Entwicklungsländer die Formulierung und Umsetzung eines neuen internationalen Klimaschutzrahmens nicht unterstützt haben,
G. in der Erwägung, dass die Europäische Union nicht zulassen sollte, dass ihr eigenes Engagement für Maßnahmen gegen den Klimawandel in Zweifel gerät, auch wenn unsere Hauptverhandlungspartner teilweise offenbar weiterhin nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die Entwicklung ihrer Emissionen einzudämmen,
H. stellt fest, dass bis zum Ablauf der Frist am 31. Januar 2010 lediglich 28 Staaten außerhalb der EU den Vereinten Nationen ihre Ziele hinsichtlich der Treibhausgasemissionen bis 2020 mitgeteilt haben und dass einige Staaten nur Energieeffizienzziele mitgeteilt haben, mit denen keinesfalls eine Verringerung der Emissionen erreicht werden kann;
- 1. bedauert die schwach formulierte Vereinbarung, die auf der COP 15 erreicht wurde und die ein umfassendes weltweit geltendes Übereinkommen für die Zeit nach 2012 nicht näher bringt, weil sie weder weltweite mittel- oder langfristige Reduktionsziele setzt noch Aussagen darüber enthält, wann die weltweiten Emissionen ihren Wendepunkt erreichen sollten; nimmt darüber hinaus die Enttäuschung in der Öffentlichkeit darüber zur Kenntnis, dass es in Kopenhagen nicht gelungen ist, ein sinnvolles Übereinkommen zu erreichen;
- 2. ist der Auffassung, dass eine Verzögerung bei der Einigung auf internationaler Ebene kein Grund dafür ist, weitere EU-Maßnahmen aufzuschieben, um der bereits rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Verringerung unserer Emissionen um 20 % bis 2020, nachzukommen; bekräftigt unseren Wunsch, zu einer Verringerung um 30 % überzugehen; stellt auch fest, dass die in der Europäischen Union zur Förderung und Unterstützung der umweltverträglichen Wirtschaft, der Energieversorgungssicherheit und des Abbaus der energiewirtschaftlichen Abhängigkeit ergriffenen Initiativen es zunehmend leicht machen werden, die Verpflichtung zu einer Verringerung um 30 % einzuhalten;
- 3. nimmt zur Kenntnis, dass die geschätzten Kosten dafür, dass die EU eine Verringerung von 30 % der Emissionen - gemessen am Stand von 1990 - bis 2020 erreicht, nunmehr geringer sind als die geschätzten Kosten für die Erreichung einer Verringerung von 20 %, als das beschlossen wurde, und fordert deshalb die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, dass die EU ihren Anspruch erhöht und einseitig ein Reduktionsziel für 2020 von mehr als 20 % festlegt;
- 4. fordert, dass die EU ihre eigenen Ziele durch Energieeinsparung und erneuerbare Energiequellen erreichen soll und man sich so bald wie möglich auf ein ehrgeiziges und verbindliches Energiesparziel einigt;
- 5. erklärt sich enttäuscht über die mangelnde Einheit der Mitgliedstaaten; fordert deshalb die Europäische Union auf, in internationalen Klimaschutz-Verhandlungen mit einer Stimme zu sprechen, um auf der COP 16 bei den Verhandlungen über ein verbindliches und umfassendes Übereinkommen für die Zeit nach 2012, das den neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt und im Einklang mit dem 2° C-Ziel steht, ihre Führungsrolle zu behaupten;
- 6. bedauert außerdem, dass die EU nicht in der Lage war, durch konkrete Zusagen internationaler öffentlicher Finanzierungen für Bemühungen in Entwicklungsländern im Klimabereich in einer früheren Phase Vertrauen in die Verhandlungen zu schaffen, um weitere Fortschritte in den Adhoc-Arbeitsgruppen zu erreichen; fordert darüber hinaus die EU auf, ihren Standpunkt klarzustellen, ob ein zweiter Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto davon abhängig gemacht wird, dass die USA im Rahmen eines anderen Rechtsinstruments ähnliche Verpflichtungen eingehen, und zu gewährleisten, dass die Regelungen in den Bereichen überschüssiger AAU und LULUCF nicht ihre Umweltintegrität untergraben;
- 7. betont, dass es notwendig ist, eine neue "Klimaschutz-Diplomatie" zu schaffen; fordert deshalb die Hohe Vertreterin der EU und das Kommissionsmitglied für Klimapolitik auf, mit dieser Strategie, besonders gegenüber den progressiveren Entwicklungs- und Schwellenländern, voranzugehen; fordert die EU nachdrücklich auf, sich auf einen "Fahrplan für Mexiko" zu einigen, der die Diskussion über Klimaschutzpolitik in jeder strategischen Partnerschaft und in bi- und multilateralen Kooperationsabkommen umfassen wird, um eine kohärentere externe Klimaschutzstrategie zu entwerfen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ein "Bündnis der Verantwortung" aufzubauen, das allen Ländern offen steht, die den Klimawandel als große Bedrohung für die Menschheit betrachten und bereit sind zu handeln, um der globalen Erwärmung Einhalt zu gebieten;
- 8. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das Prinzip der "Klimagerechtigkeit" in der langfristigen Perspektive 2050 und danach durchzusetzen; tritt deshalb für eine Billigkeitsklausel in künftigen internationalen Klimaverhandlungen ein;
- 9. fordert Foren wie die G 20 oder die wichtigen Wirtschaftsforen, auf denen die bedeutendsten Verursacher von CO₂-Emissionen vertreten sind, auf mehr Verantwortung bei der Herbeiführung eines Konsenses in den formellen Verhandlungen zu übernehmen;
- 10. nimmt davon Kenntnis, dass die Verpflichtung zur Schaffung eines Fonds mit jährlich 100 Milliarden USD von den Industrieländern bis 2020 und zur Zahlung der Summe von 30 Milliarden USD für Entwicklungsländer in den nächsten drei Jahren (2010-2012) eingegangen wurde, um zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen, sowie von der Einrichtung eines "Green Climate Fund", mit dem in Entwicklungsländern Projekte im Zusammenhang mit Entwaldung und Waldschädigung unterstützt werden sollen; bedauert jedoch, dass die Verpflichtung nicht an die Schätzung der Kommission, dass bis 2020 100 Milliarden EUR aufgebracht würden, heranreicht;
- 11. betont die historische Verantwortung der Industriestaaten für den unumkehrbaren Klimawandel und ihre Pflicht, den Entwicklungsländern ausreichende, nachhaltige und verlässliche finanzielle und technische Unterstützung mit dem Ziel bereitzustellen, dass sie sich zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten, sich an die Folgen des Klimawandels anpassen, die durch Entwaldung und Zerstörung der Wälder bedingten Emissionen verringern und den Aufbau von Kapazitäten verbessern können, um die Verpflichtungen gemäß dem künftigen internationalen Übereinkommen über den Klimawandel erfüllen zu können;
- 12. weist nachdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Zusagen, die erforderliche berechenbare finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung daran im Rahmen der UNFCCC zu leisten, um neue Zusagen bzw. um Mittel handeln muss, die zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungshilfe bereitgestellt werden und unabhängig von der jährlichen Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten sind; erinnert an die bereits bestehenden Verpflichtungen zur Gewährung öffentlicher Entwicklungshilfe, bei denen ein Anteil von 0,7 % des BIP bis 2015 angestrebt wird;
- 13. glaubt, dass die EU unverzüglich in Verhandlungen mit unseren amerikanischen Partnern eintreten sollte, damit der entstehende CO₂-Zertifkatemarkt in den USA mit unserem eigenen kompatibel ist, wodurch ein transatlantischer CO₂-Zertifkatemarkt als Vorläufer eines weltweiten Marktes entstehen würde;
- 14. betont, dass es notwendig ist, dass die Schnellstartunterstützung für Entwicklungsländer im Umfang von 7,2 Milliarden EUR, wie von den EU-Mitgliedstaaten zugesagt, neu ist und zu den ODA-Haushalten hinzukommt, auf EU-Ebene koordiniert wird und so bald wie möglich, in jedem Fall aber vor dem Treffen in Bonn im Juni 2010, zur Verfügung gestellt wird; betrachtet dies als einen entscheidenden Faktor für den Aufbau von Vertrauen im Hinblick auf einen Erfolg in Mexiko; fordert die Kommission auf, bis zu dem genannten Treffen in Bonn über die Verwendung der zugesagten Schnellstartfinanzierung und darüber zu berichten, ob sie zu der bisherigen öffentlichen Entwicklungshilfe hinzukommt;
- 15. weist darauf hin, dass sich der kollektive Beitrag der Europäischen Union zur Konzipierung von Eindämmungsbemühungen und Anpassungserfordernissen in den Entwicklungsländern bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Milliarden Euro jährlich belaufen sollte und sich dieser Betrag noch erhöhen könnte, wenn neue Erkenntnisse über das Ausmaß des Klimawandels und der von ihm verursachten Kosten gewonnen werden;
- 16. betont, dass bei der bevorstehenden Überprüfung des EU-Haushalts ein Schwerpunkt auf die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für Maßnahmen zum Schutz gegen den Klimawandel und zur Anpassung daran sowohl in der EU als auch in Entwicklungsländern zu legen ist; stellt fest, dass bei der Überprüfung die Einführung neuer und innovativer Finanzmechanismen zur Unterstützung internationaler Klimaschutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden sollte;
- 17. begrüßt die hoch angesetzten Verpflichtungen, die einige Entwicklungsländer vor, während und nach den Verhandlungen in Kopenhagen übernommen haben; stellt fest, dass in der Vereinbarung eine Einigung hinsichtlich der Messung, der Berichterstattung und der Überprüfung von Eindämmungsmaßnahmen der Entwicklungsländer durch nationale Mitteilungen erreicht wurde, die Gegenstand internationaler Konsultationen und Analysen nach eindeutig festgelegten Leitlinien sein werden, die noch bestimmt werden müssen und bei denen die Achtung der Souveränität und eine ordnungsgemäße Verwendung der finanzielle Mittel sichergestellt werden muss;
- 18. stimmt der Einrichtung eines Mechanismus zur Verringerung der Emissionen durch Entwaldung und Waldschädigung und zur verstärkten Beseitigung von Treibhausgasemissionen durch Wälder sowie der Einrichtung eines Technologiemechanismus zur beschleunigten Entwicklung und Weitergabe von Technologie zu und begrüßt es, dass die Rolle der Märkte bei der Steigerung der Kosteneffizienz von Eindämmungsmaßnahmen erwähnt wird; stellt fest, dass die wirksame Umsetzung solcher Mechanismen eine Einigung im UNFCCC-Rahmen erfordert;
- 19. betont, dass bei jedem künftigen REDD-System die Rechte der indigenen Völker und der ortsansässigen Gemeinschaften, einschließlich ihres Rechts auf kollektives Eigentum und auf eigene autonome Gebiete, zu achten sind und ihre uneingeschränkte, wirksame Beteiligung vorzusehen ist, so auch bei der Aufstellung und Umsetzung von nationalen REDD-Plänen und der Vergabe oder Verteilung finanzieller Mittel;
- 20. fordert, dass die Umweltschutzwirksamkeit der Anhang I-Emissionsreduktionsziele zur Richtschnur gemacht wird bei dem EU-Vorstoß für internationale Vorschriften über die Rechnungslegung in den Bereichen Waldbewirtschaftung und Flächennutzung, Flächennutzungsänderung und Forstwirtschaft; fordert flexible Mechanismen sowie eine Anrechnung, die im Fall der Zielüberschreitung während des ersten Verpflichtungszeitraums des Protokolls von Kyoto auf die Ziele für die Zeit nach 2012 vorgenommen wird;
- 21. bedauert, dass es keinen Fortschritt bei der Behandlung der weltweiten Emissionen des Luft- und des Seeverkehrs gibt; fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass die vollständigen Klimaauswirkungen des Luftverkehrs berücksichtigt werden und dass die Reduktionsziele für die Sektoren des Luft- und des Seeverkehrs in dem künftigen Übereinkommen die gleichen sind wie für die übrigen Wirtschaftssektoren;
- 22. bedauert, dass die USA und China aus innenpolitischen Gründen nicht bereit waren, eine ambitioniertere Vereinbarung zu akzeptieren; ist der Auffassung, dass die Europäische Union, die USA und China entscheidende Rollen bei der Herbeiführung eines bindenden internationalen Übereinkommens spielen; fordert daher die USA und China sowie andere internationale Partner nachdrücklich auf, weitere Verpflichtungen zu einem internationalen Klimaschutzsystem zu übernehmen, um die Gespräche wieder aufzunehmen und ein ambitioniertes und rechtsverbindliches internationales Übereinkommen zu erreichen, das mit den jüngsten wissenschaftlichen Entwicklungen und mit dem 2° C-Ziel in Einklang steht;
- 23. bedauert, dass mehrere Länder, darunter insbesondere Sudan und die ALBA-Länder, bei den internationalen Verhandlungen eine Blockadehaltung eingenommen haben, um strenge und verbindliche Verpflichtungen zu vermeiden, obwohl in Kopenhagen ein hohes Maß an politischer Dynamik zu verzeichnen war;
- 24. verweist auf die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Auswirkungen des Klimawandels in den Entwicklungsländern, aber auch in schnell wachsenden Volkswirtschaften; verlangt einen vertieften Dialog insbesondere mit den am wenigsten entwickelten Ländern, der Allianz der kleinen Inselstaaten (AOISS) und Afrika, über die weiteren Schritte zu einem bindenden internationalen Übereinkommen über den Klimawandel mit dem Ziel, die Auswirkungen und die absehbaren Folgen des Klimawandels für die Bevölkerungsentwicklung, das öffentliche Gesundheitswesen, die Migration und die Wirtschaft in diesen Regionen abzumildern;
- 25. betont, dass es dringend erforderlich ist, dass die IPCC alle ihre Schlussfolgerungen überprüft um zu bestätigen, dass sie im Einklang mit den besten wissenschaftlichen Grundsätzen einem Peer-Review unterzogen wurden; schlägt vor, sich für die Erstellung eines Zwischenberichts zur Aktualisierung der Schlussfolgerungen einzusetzen, und glaubt, dass in künftigen Berichten die Argumente derjenigen, die nicht die Mehrheitsmeinung teilen, besonders erwähnt werden sollten und dass diese ebenfalls einem Peer-Review unterzogen werden sollten;
- 26. ist der Meinung, dass es für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft ausschlaggebend ist, dass vergleichbare Anstrengungen von anderen Industriestaaten außerhalb der EU akzeptiert und zumutbare Reduktionsverpflichtungen von Entwicklungs- und Schwellenländern übernommen werden; erinnert daran, dass Reduktionsziele messbar, zur Berichterstattung geeignet und überprüfbar sein müssen, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Zusagen bestimmter Entwicklungsländer, nationale Berichte über ihre Bemühungen zur Emissionsreduktion vorzulegen;
- 27. ist der Auffassung, dass die bilateralen Treffen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten wesentlich zur Debatte beitragen und das gegenseitige Verständnis der Parteien erleichtern können; zieht deshalb die Durchführung dieser Treffen vor dem Beginn der offiziellen Verhandlungen in Betracht, um auf sinnvollere Weise zu einem möglichst positiven Ergebnis der Verhandlungen beizutragen;
- 28. betont, dass die Herausforderungen für die künftige Klimaschutzpolitik nicht nur in der Verringerung der CO₂-Emissionen bestehen, sondern auch in einem effizienteren und nachhaltigeren Einsatz natürlicher Ressourcen;
- 29. bekräftigt seine Unterstützung für den Reformprozess in den Vereinten Nationen und nimmt zur Kenntnis, dass die Ergebnisse der Kopenhagener Klimakonferenz ein weiteres Beispiel dafür sind, dass es unbedingt erforderlich ist, die Arbeitsmethoden innerhalb der Vereinten Nationen zu überdenken; tritt zudem weiterhin für die Klimaschutzverhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen ein, die die einzige legitime Institution sind, die ein Problem von so grundlegender Bedeutung für die Weltgemeinschaft angehen sollte; ist allerdings der Ansicht, dass unbedingt ernsthaft darüber nachgedacht werden muss, wie dieser Prozess effizienter gestaltet werden könnte;
- 30. verlangt für die COP 16 in Mexiko mehr Transparenz, damit die Zivilgesellschaft und die Interessenträger besser beteiligt werden können;
- 31. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Sekretariat des VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, zu übermitteln.