Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Den strategischen Durchführungsplan der Europäischen Innovationspartnerschaft "Aktivität und Gesundheit im Alter" voranbringen - COM (2012) 83 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 803/07 (PDF) = AE-Nr. 070860,
Drucksache 996/08 (PDF) = AE-Nr. 080975,
Drucksache 306/10 (PDF) = AE-Nr. 100375,
Drucksache 546/10 (PDF) = AE-Nr. 100680,
Drucksache 616/10 (PDF) = AE-Nr. 100788,
Drucksache 786/10 (PDF) = AE-Nr. 100992 und
Drucksache 839/10 (PDF) = AE-Nr. 101078

Abkürzungen

AAL - Ambient Assisted Living (umgebungsunterstütztes Leben)
CIP - Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
KOM - Mitteilung
DFA - Design für alle
EIP - Europäische Innovationspartnerschaft
EIT - Europäisches Innovations- und Technologieinstitut
EP - Europäisches Parlament
EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
EU - Europäische Union
RP7 - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung
BIP - Bruttoinlandsprodukt
HLY - Healthy Life Years (gesunde Lebensjahre)
IKT - Informations- und Kommunikationstechnologien
KIC - Knowledge and Innovation Communities (Wissens- und Innovationsgemeinschaften)

1. Einleitung

Die Alterung der Gesellschaft ist eine der größten Herausforderungen für Europa. Nach aktuellen Hochrechnungen wird die Zahl der 65 Jahre alten und älteren Europäerinnen und Europäer sich in den nächsten 50 Jahren nahezu verdoppeln, von 87 Millionen im Jahr 2010 auf 148 Millionen im Jahr 20601. Dies stellt eine Herausforderung für Behörden, Politik, Wirtschaft und Sozialwirtschaft dar, zumal in einer Zeit, in der die öffentlichen Haushalte unter Druck stehen, die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitssektor stetig zurückgeht2 und immer mehr alte Menschen Pflegeprodukte und -dienstleistungen benötigen.

Wird dieser demografische Übergang nicht entschlossen angegangen, wird dies zu erheblichen Problemen für die finanzielle Nachhaltigkeit der Gesundheits- und Pflegesysteme führen. Öffentliche Gesundheitsausgaben in der EU machen 7,8 % des BIP aus; es wird erwartet, dass bis 2060 die öffentlichen Ausgaben für akute Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege aufgrund der Alterung der Gesellschaft um 3 % des BIP zunehmen werden3.

Die Förderung von Aktivität und Gesundheit im Alter ist wichtig, um älteren Menschen eine höhere Lebensqualität zu bieten und ihnen zu helfen, auch im Alter einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten; aber auch der langfristig nicht tragbare Druck auf die Gesundheitssysteme muss gemildert werden.

Die Kommission hat unter anderem im Rahmen der Innovationsunion, einer der Leitinitiativen der Strategie Europa 2020, die Europäischen Innovationspartnerschaften ins Leben gerufen, mit dem Ziel, die Innovationstätigkeit zu beschleunigen, um so ein genau definiertes Ziel im Rahmen einer großen gesellschaftlichen Herausforderung anzugehen 4.

Die Europäische Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter ("die Partnerschaft") wurde als Pilotinitiative für den Umgang mit der Herausforderung durch die Alterung der Gesellschaft ausgewählt. Darin ist das Ziel festgelegt, bis 2020 in der EU die Zahl der gesunden Lebensjahre um 2 zu erhöhen; außerdem soll durch die Verbesserung von Gesundheit und Lebensqualität der älteren Menschen, die Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz der Versorgungssysteme und die Schaffung von Wachstums- und Marktchancen für Unternehmen Europa in dreifacher Hinsicht profitieren5. Die Partnerschaft bringt öffentliche und private Akteure zusammen und soll die Entwicklung wesentlicher Innovationen beschleunigen, indem die Beteiligten sich auf angebots- und nachfrageseitige Maßnahmen in allen Wirtschaftszweigen und im gesamten Innovationssystem verpflichten. Bei der Partnerschaft handelt es sich weder um ein Finanzierungsprogramm oder -instrument noch um eine neue Rechtspersönlichkeit, auch tritt sie nicht an die Stelle bestehender Entscheidungsprozesse.

Die Partnerschaft bietet die Möglichkeit, zur Umsetzung der politischen Ziele der Europa2020-Leitinitiativen beizutragen: Innovationsunion, Digitale Agenda für Europa 6, Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen7 und Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung 8. Ziele und Ansatz entsprechen auch den Grundsätzen und Zielen der EU-Gesundheitsstrategie "Gemeinsam für die Gesundheit"9; und die Partnerschaft stellt einen wichtigen Beitrag der EU zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahrs für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (2012)10 dar.

Die vorliegende Mitteilung ist die Antwort der Kommission auf den strategischen Durchführungsplan1 1, das erste richtungweisende Dokument der Partnerschaft.

2. Der Strategische Durchführungsplan

Der strategische Durchführungsplan ("der Plan"), der von der Lenkungsgruppe der Partnerschaft im November 2011 verabschiedet wurde, konzentriert sich auf Maßnahmen in drei Schwerpunktbereichen: Prävention, Screening und Frühdiagnose; Pflege und Heilung; Aktivität im Alter und unabhängiges Leben. Innerhalb jedes Schwerpunkts ist darin die folgende begrenzte Zahl spezifischer Aktionen (siehe nachstehende Tabelle) beschrieben, die 2012 umgesetzt werden sollen. Die Schwerpunktbereiche werden ergänzt durch eine Reihe von Querschnittsprioritäten, etwa Rahmenbedingungen, Evidenz und Finanzierung.

SchwerpunktPrioritärer AktionsbereichSpezifische Maßnahme
Prävention, Screening und FrühdiagnoseGesundheitskompetenz, Entscheidungsfähigkeit der Patienten, Ethik und Therapie-Einhaltung unter Einsatz innovativer Instrumenten und Dienstleistungen Gewährleistung einer besseren TherapieIdentifizierung innovativer Lösungen zur Einhaltung auf regionaler Ebene
Personalisiertes GesundheitsmanagementLösungen zum besseren Umgang mit der eigenen Gesundheit und zur Vermeidung von Stürzen bei älteren Menschen
Prävention und Frühdiagnose - körperlicher und mentaler - funktionaler Defizite bei älteren MenschenBeitrag zur Prävention funktionaler Defizite und von Gebrechlichkeit
Pflege und HeilungKapazitätsaufbau und Übertragbarkeit erfolgreicher integrierter Pflegesysteme auf der Grundlage innovativer Instrumente und DienstleistungenFörderung integrierter Pflegemodelle für
chronische Krankheiten, einschließlich
Fernüberwachung auf regionaler Ebene
Aktivität im Alter und unabhängiges LebenFörderung eines aktiven und unabhängigen Lebens durch offene und personalisierte LösungenEntwicklung von IKT-Lösungen, die älteren Menschen helfen, länger unabhängig, aktiv und mobil zu bleiben
QuerschnittsthemenThemenmarkt: Innovation für altersfreundliche Gebäude, Städte und UmgebungenFörderung von Innovation für altersfreundliche und barrierefreie Gebäude, Städte und Umgebungen

Dies stellt die erste Phase der Arbeit der Partnerschaft dar. Die Kommission geht davon aus, dass weitere Maßnahmen ermittelt werden, deren Durchführung auf den Erfahrungen aus dieser ersten Phase aufbauen sollte. Außerdem sollten wichtige Rückmeldungen zum Fortschritt der Partnerschaft im Licht anderer EIP berücksichtigt werden.

Die Kommission begrüßt den Plan und bekräftigt mit der vorliegenden Mitteilung ihre Verpflichtung zur Durchführung des Plans. Die Partnerschaft bietet die Möglichkeit, die Innovationstätigkeit zu beschleunigen und Synergien innerhalb der verschiedenen Prioritäten und Politikfelder auf EU-, nationaler und regionaler Ebene sowie übergreifend zu nutzen. Die Partnerschaft trägt wesentlich dazu bei, eine kritische Masse zu schaffen und dem Konzept Aktivität und Gesundheit im Alter politische Anerkennung zu verschaffen. Sie hat bereits einen wichtigen Mehrwert geschaffen durch Gestaltung einer gemeinsamen positiven Vision des Alterns und durch einen umfassenden Rahmen für gemeinsames einvernehmliches Handeln vieler verschiedener Akteure. Aktuelle Herausforderung ist es, den Wert dieser Partnerschaft umfassend darzustellen.

3. Schaffung des notwendigen Unterstützungsrahmens

Welche Unterstützung konkret erforderlich ist, um Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaft zum Erfolg zu verhelfen, hängt von den in der nächsten Phase konkret vorgelegten Projekten ab. Die Diskussionen während der Vorbereitung des Plans haben deutlich gemacht, dass ein starker Unterstützungsrahmen auf europäischer wie auch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene entscheidend ist.

Gemäß dem Plan kommt den folgenden Rahmenbedingungen ein besonderer Stellenwert zu:

3.1. Unterstützung auf EU-Ebene

3.1.1. Ein günstiges ordnungspolitisches Umfeld

Der Legislativvorschlag der Kommission 12 zur Überarbeitung des EU-Datenschutzrechts13 betont die Notwendigkeit eines spezifischen Ansatzes für gesundheitsbezogene Daten, bei dem das Recht des Einzelnen auf Schutz der eigenen Daten, auf Zugang zu ihnen und auf ihre Nutzung, auch in Bezug auf gesundheitsbezogene Daten, gewährleistet ist und gleichzeitig dem legitimen Interesse des öffentlichen Gesundheitsschutzes, der wissenschaftlichen Forschung und der Weiterentwicklung der Gesundheitsdienste Genüge getan wird.

Mit der kürzlich verabschiedeten Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung 14 wurde ein Netz von Mitgliedstaaten zum Thema elektronische Gesundheitsdienste ("eHealth") eingerichtet mit dem Hauptziel, zur verstärkten Interoperabilität der elektronischen Dienstleistungen über die Grenzen hinweg beizutragen, um so unter anderem die Prioritäten des Plans für integrierte Pflege und unabhängiges Leben zu unterstützen.

Die Beschaffung innovativer und barrierefreier Lösungen durch öffentliche Stellen 15 auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene wurde als ein wesentlicher Impuls zur Beschleunigung der Einführung von Innovationen auf dem Markt und zur Schaffung von Rendite für Investitionen innovativer Firmen identifiziert. Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Vorschriften für die öffentliche Beschaffung16 sieht die Kommission geeignetere Bedingungen für die Beschaffung innovativer Produkte vor, etwa ein neues Verfahren für Innovationspartnerschaften, eine leichtere Adhoc-Regelung für die öffentliche Beschaffung von Sozialdienstleistungen und einen klareren Rechtsrahmen für die gemeinsame grenzüberschreitende öffentliche Beschaffung.

In der künftigen Initiative Horizont 2017 schlägt die Kommission auch eine finanzielle Unterstützung für die öffentliche Beschaffung von Forschungs- und Innovationsleistungen vor, die für diese Partnerschaft genutzt werden könnten.

Die Entwicklung spezifischer Anreizsysteme auf geeigneter Ebene ist entscheidend für die Durchführung der im Plan vorgesehenen Maßnahmen (etwa eine evidenzbasierte integrierte Versorgung, die Bereitstellung altersbezogener Instrumente und Dienstleistungen).

Normen und Interoperabilitätslösungen sind ein weiterer Aspekt unabdingbarer Rahmenbedingungen. Die Kommission hält unzureichende oder völlig fehlende technische Normen für ein Hemmnis und verpflichtet sich, die Entwicklung eines neuen EU-Rahmens für Interoperabilitätsprüfung, Qualitätskennzeichnung und Zertifizierung elektronischer Gesundheitsdienstleistungen und integrierte Versorgung sowie von Lösungen und Plattformen für unabhängiges Leben und Aktivität im Alter zu fördern. Sie wird im Rahmen des neuen EU-Rahmens im Bereich der Normung 18 eng mit den einschlägigen Foren und Konsortien zusammenarbeiten, um die Verabschiedung von Normen und die Erarbeitung von Interoperabilitätsleitlinien, Profilen und Spezifikationen für elektronische Gesundheitsdienstleistungen (einschließlich integrierter Pflege) und unabhängiges Leben zu beschleunigen.

Um die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zu unterstützen, wird die Kommission

3.1.2. Wirksame Finanzierungsmechanismen

Der Plan ist eines der Grundlagendokumente, die bei Entscheidungen im Rahmen der einschlägigen EU-Finanzierungsprogramme und -Initiativen zu Gesundheits- und Sozialpolitik, Forschung und Innovation, IKT, Wettbewerbsfähigkeit und Marktwachstum, Struktur- und Regionalpolitik zu berücksichtigen sind. Die Kommission hat bereits begonnen, diese Instrumente anzupassen, und wird dies systematisch weiterführen, um die Wirkung der eingesetzten Mittel zu optimieren, ferner wird sie die einschlägigen Aspekte des Plans in vollem Umfang berücksichtigen, um zu dessen Zielen und Visionen beizutragen.

Die Kommission hat bereits begonnen, Spitzen- und Anwendungsforschung sowie die Validierung von Innovationen in großem Stil für die Maßnahmen des Plans miteinander zu verknüpfen:

Die Kommission wird ihre Bemühungen zur Umsetzung des Ziels der EU-Gesundheitsstrategie22 verstärken und einen guten Gesundheitszustand in einem älter werdenden Europa fördern, die Ungleichheit23 verringern und die Entscheidungsfähigkeit der Patienten stärken. Das von der Kommission vorgeschlagene Programm "Gesundheit für Wachstum"24 sollte die im Plan aufgeführten Ziele für Maßnahmen zum Thema Altern und den entsprechenden Rahmen weiter unterstützen.

Die Kommission hat einen Vorschlag für einen Beschluss zur Strategischen Innovationsagenda des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT) für 2014- 2025 vorgelegt, in dem sie "Innovation für gesundes Leben und Aktivität im Alter" als eine der Prioritäten für die EIT-KIC-Runde 2014-2015 nennt.

Im Sinne einer effizienten Nutzung der Finanzierungsmechanismen

3.1.3. Marktplatz: Evidenzbasis, Daten und innovative Ideen

Um unabhängig von spezifischen Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaft den Austausch von Ideen und die Zusammenarbeit der Partner zu erleichtern, wird die Kommission eine digitale Plattform einrichten, die allen Akteuren offensteht ("Marktplatz"). Diese Plattform soll den Akteuren helfen, Partner zu finden, Verfahren und Projekte auszutauschen, auf robuste Daten und Fakten zuzugreifen und sich mit anderen innovations- und altersbezogenen Plattformen zu vernetzen. Interessierte Akteure, denen die kritische Masse fehlt, um sich direkt an der Durchführung des Plans zu beteiligen, werden eingeladen, auf diesem Marktplatz ihren Beitrag zu leisten.

Die Kommission ist der Ansicht, dass es, will man die Akzeptanz von Innovationen beschleunigen, auch notwendig ist, die Sammlung und Weitergabe hochwertiger vergleichbarer Daten und Fakten auszubauen und bei deren Analyse und Verbreitung im Sinne der Durchführung der im Plan vorgesehenen Maßnahmen zusammenzuarbeiten.

Die Kommission wird

3.2. Unterstützung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene

Der Erfolg der Partnerschaft hängt von den Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler

Ebene ab. Eine gezielte Unterstützung auf allen Ebenen ist von entscheidender Bedeutung.

Die Kommission möchte die Mitgliedstaaten und Regionen auf die derzeitigen Möglichkeiten im Rahmen der Strukturfonds hinweisen, Forschung, Innovation und andere Maßnahmen zugunsten von Aktivität und Gesundheit im Alter zu unterstützen. Dazu gehören e-Health-Initiativen und Investitionen in Reformen der Gesundheitssysteme, Infrastruktur 27 und Humankapital zur Verbesserung von Prävention, Diagnose und Versorgung im Gesundheitssektor.

Der Vorschlag der Kommission für ein Paket zur Kohäsionspolitik (2014-2020) führt Aktivität und Gesundheit im Alter sowie Innovation als Investitionsprioritäten auf und bietet zusätzlichen Spielraum für entsprechende Synergien zwischen der Partnerschaft und den Strukturfonds. In dem Vorschlag wird außerdem der Bereich Gesundheit als ein Finanzierungsbereich für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds genannt; ferner sind Exante-Bedingungen vorgesehen, die den Nachweis einer Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung28 und eine nationale und/oder regionale Gesundheitsstrategie zum Zeitpunkt der Festlegung der Ausgabenprioritäten29 erfordern. Die Mitgliedstaaten werden daher ermutigt, in ihren operationellen Programmen für den Zeitraum 2014-2020 aktive Maßnahmen für Aktivität und Gesundheit im Alter vorzusehen, die die Ziele der Strukturfondsprogramme voranbringen können.

Da in zahlreichen Programmen noch Mittel für den derzeitigen Programmplanungszeitraum (insbesondere für Aktivität im Alter, Gesundheitsinfrastruktur, e-Health) verfügbar sind, ermutigt die Kommission die Akteure außerdem, die Strukturfonds für die Ziele der Partnerschaft zu nutzen.

Die Partnerschaft kann zu geeigneten spezifischen Anreiz-, Zahlungs- und/oder Kostenerstattungssystemen privater und öffentlicher Dienstleister beitragen und gleichzeitig Impulse daraus beziehen, und sie kann die aktive Nutzung der Innovationsbeschaffung (vorkommerzielle Beschaffung, öffentliche Beschaffung innovativer Lösungen) stimulieren30.

Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten (und die entsprechenden nationalen und regionalen Behörden),

4. Aktionen vor Ort starten

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Gesundheitsbehörden, Patientengruppen, Unternehmen, Unternehmer, Fachkräfte im Gesundheitswesen, ältere Menschen und andere Akteure bei der Durchführung des Plans eine aktive Rolle spielen.

Die Beteiligung an der Partnerschaft bietet allen Akteuren auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene die Chance, von politischer Unterstützung zu profitieren, Risiken gemeinsam zu tragen, Kosten durch Größenvorteile und die gemeinsame Nutzung von Lösungen zu senken sowie Zeit und Mühe zu sparen und die Glaubwürdigkeit durch gemeinsame Erhebung und Verbreitung von Wissen zu verbessern.

Die Kommission schlägt zwei getrennte Wege zur Durchführung des Plans vor31:

"Einladungen zur Selbstverpflichtung" konzentrieren sich auf die Durchführung spezifischer Maßnahmen im Rahmen des Plans, während "Referenz-Websites" durch Beispiele erfolgreicher integrierter Lösungen für Aktivität und Gesundheit im Alter Impulse liefern sollen.

4.1. Veröffentlichung von "Einladungen zur Selbstverpflichtung"

Im Plan wird die Kommission aufgefordert, "Einladungen zur Selbstverpflichtung" zu den im Strategischen Durchführungsplan aufgeführten spezifischen Maßnahmen zu veröffentlichen, die sich an alle Akteure richten32.

Eine Selbstverpflichtung stellt ein überprüfbares konkretes Engagement für eine Maßnahme oder ein Maßnahmenbündel im Hinblick auf die im Plan genannten Ziele und Ergebnisse dar. Diese Selbstverpflichtungen, die im Anschluss an die "Einladungen zur Selbstverpflichtung" vorgelegt werden, müssen die Kriterien der Partnerschaft (Engagement, Integration und Partnerschaft, kritische Masse, Leistung, Eintreten für die Sache) erfüllen.

Die "Einladungen zur Selbstverpflichtung" werden nach Annahme der vorliegenden Mitteilung veröffentlicht und gelten für mindestens zwei Monate; neue Einladungen ergehen in regelmäßigen Abständen.

Die an den einzelnen Aktionen Beteiligten bilden Aktionsgruppen (eine pro Aktion) und verpflichten sich in einem Aktionsplan auf eine Reihe von Aktivitäten im Hinblick auf das Hauptziel. Interessierte Akteure, deren Selbstverpflichtung den Kriterien nicht genügt, werden auf den "Marktplatz" (siehe 3.1.3) verwiesen, wo sie ihren Beitrag leisten können.

4.2. Referenz-Websites

Die Kommission ist der Ansicht, dass Regionen, Städte und integrierte Krankenhaus-/Pflegeeinrichtungen, die ein umfassendes, innovationsbasiertes Konzept für Aktivität und Gesundheit im Alter anstreben und ihre Wirkung vor Ort nachweisen und konkret illustrieren können, besondere Berücksichtigung als "Referenz-Websites" verdienen. Sie könnten erheblich zum Verständnis der Synergien zwischen verschiedenen Maßnahmen und des Mehrwerts eines ganzheitlichen Ansatzes beitragen. Sie dürften das Potenzial bieten, innerhalb kurzer Zeit revolutionäre Lösungen zu präsentieren, ein Peer-Review nach einer unabhängigen, allgemein akzeptierten, gemeinsam vereinbarten Methode zu durchlaufen und nach einer weiterreichenden Prüfung im größeren Maßstab implementiert zu werden.

Die Referenz-Websites sollten ein "Bündnis" verschiedener, bereits in der Partnerschaft aktiver Akteure (Fachkräfte, Patienten, Pflegende und Familien, Technologieanbieter, Manager und Hersteller im Gesundheitswesen, Wissenschaftler und Behörden) bilden und bereit sein,

Die von den Aktionsgruppen und Referenz-Websites präsentierten Ergebnisse dienen dazu, die Rahmenbedingungen anzupassen und zu verbessern und die Akzeptanz von Innovationen zu beschleunigen. Dazu könnten u.a. Empfehlungen zur Ausweitung bestimmter Aktivitäten, zur Koordinierung von Demonstrations- und Pilotprojekten in bestimmten Bereichen, zur Spiegelung von Ergebnissen auf anderen Websites, zur beschleunigten Umsetzung einzelner Normen oder zur Konzentration der Nachfrage und Koordinierung der öffentlichen Beschaffung in ausgewählten Bereichen ausgesprochen werden.

Um die Durchführung dieser Maßnahmen voranzubringen, wird die Kommission

5. Überwachung Bewertung des Fortschritts

Mit Unterstützung der Gemeinsamen Forschungsstelle wird die Kommission einen Überwachungs- und Bewertungsrahmen ausarbeiten. Dieser Rahmen sollte die Feststellung von Kausalzusammenhängen und die Messung der Wirkung der Einzelmaßnahmen der Akteure hinsichtlich der Hauptziele der Partnerschaft erleichtern33 und die spezifischen Maßnahmen des Plans mit den Hauptzielen der Partnerschaft verknüpfen.

Der Überwachungs- und Bewertungsrahmen wird auf einen mehrdimensionalen Ansatz mit verschiedenen Ebenen und einer Vielzahl von Indikatoren und Einzelzielen gestützt. Dazu gehört, dass die Akteure jährlich über den Fortschritt bei der Maßnahmendurchführung in Bezug auf die vorab festgelegten Ergebnissen und das Hauptziel der Partnerschaft (+2 gesunde Lebensjahre) berichten. Dies fließt wiederum in die regelmäßige Berichterstattung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ein.

Zur Überwachung und Messung der Fortschritte wird die Kommission

6. Governance für eine wirksame Durchführung

Im ersten Jahr der Partnerschaft konnten zahlreiche Erkenntnisse zu Governance und Abläufen gewonnen werden, unter anderem zu den Beziehungen der Partnerschaft zu bestehenden Initiativen und Instrumenten: insbesondere hat sich gezeigt, dass die Lenkungsgruppe effektiv und effizient arbeiten und gleichzeitig für Repräsentativität sorgen sollte, und dass Mechanismen zur Rückmeldung an die Allgemeinheit der Akteure vorgesehen werden sollten und klare Überwachungsregelungen erforderlich sind 34. Dies hat zu Anpassungen in der Governance für die nächste Phase der Partnerschaft geführt.

Die Durchführung des Plans wird von einer Vielzahl von Partnern betrieben: alle, die sich auf Maßnahmen verpflichtet haben, Referenz-Websites, Normungsgremien, Akteure einschlägiger Initiativen, Kommission und Behörden der Mitgliedstaaten - beispielsweise mithilfe von Finanzierungsprogrammen, ordnungspolitischen Maßnahmen und öffentlicher Beschaffung.

Innerhalb der spezifischen Maßnahmen des Plans richtet die Kommission Aktionsgruppen (siehe 4.1) ein, in denen Partner zusammenkommen, die sich auf prioritäre Maßnahmen mit gemeinsamen Zielen verpflichtet haben, und sie schafft die Möglichkeit, die verschiedenen Prioritäten des Plans durch stärkere politische Führung und Fürsprache voranzubringen. Die Aktionsgruppen legen ihre Arbeitsmethoden und Governance fest, wobei sie von den Kommissionsdienststellen unterstützt werden.

Ab Ende 2012 organisiert die Kommission jährlich eine Konferenz der Partner - mit den engagierten und aktiven Akteuren der Partnerschaft -, um verschiedene Aspekte der Durchführung des Plans, künftige Maßnahmen und die Governance zu erörtern und darüber zu entscheiden.

Die derzeitige Lenkungsgruppe hat ihr erstes Mandat zur Ausarbeitung des Plans erfüllt. Dennoch wird nach wie vor eine Koordinierungsgruppe benötigt, die einen strategischen Überblick über die Fortschritte und Synergien aller Aktionsgruppen gewährleistet. Da die Partnerschaft sich derzeit in der Pilotphase befindet, regt die Kommission an, die Lenkungsgruppe (ad interim) bis zur ersten Konferenz der Partner weiterarbeiten zu lassen, damit die Aktionsgruppen während der Anlaufphase rasche Fortschritte erzielen können.

Die Kommission gewährleistet die allgemeine Überwachung und die regelmäßige formelle Berichterstattung an das Europäische Parlament und den Rat sowie die Zusammenarbeit mit ihnen und verfolgt eine enge, verstärkte Zusammenarbeit auf Arbeitsebene mit einschlägigen Gremien und Vertretern. Die Dienststellen der Kommission werden weiterhin eng mit nationalen Regierungen, Regionen und einer Vielzahl von Akteuren zusammenarbeiten, um die innovative Vision der Partnerschaft zu verwirklichen und die im Plan aufgeführten Maßnahmen durchzuführen.

Um die Durchführung der Aktionen des Plans zu gewährleisten, wird die Kommission:

7. Fazit

Die Europäischen Institutionen, die Mitgliedstaaten und alle sonstigen Akteure müssen gemeinsam und entsprechend ihrer jeweiligen Rolle auf die Herausforderungen einer alternden Bevölkerung reagieren. Die Kommission hat in der vorliegenden Mitteilung ihren Vorschlag dazu vorgelegt, der Folgendes umfasst: ein Governance-Modell für die wirksame Durchführung; einen Überwachungs- und Bewertungsrahmen, der die rechtzeitige Erzielung von Einzel- und Gesamtzielen sicherstellen soll; die Verbesserung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen; außerdem hat sie den Mehrwert des Handelns auf EU-Ebene dargestellt.

Von der Durchführung des Plans erwartet sich die Kommission eine deutliche Beschleunigung des Innovationsprozesses für Gesundheit und Aktivität im Alter sowie Fortschritte im Hinblick auf die Haupt- und Einzelziele der Partnerschaft. Dies erfordert neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den zahlreichen Akteuren - denjenigen, die bereits an der Ausarbeitung des Plans beteiligt waren, und denen, die bereit sind, bei der Durchführung mitzumachen.

Bei der Einrichtung dieser Partnerschaft und ihrer Umsetzung wurden wertvolle Erfahrungen gewonnen. Die Kommission wird diese Lehren auch weiterhin bei der Gestaltung künftiger EIP zu anderen gesellschaftlichen Herausforderungen berücksichtigen, wie in der Strategie für die Innovationsunion dargelegt. Im Jahr 2013 wird sie eine Bestandsaufnahme aller EIP und ihrer Fortschritte vornehmen.