Der Bundesrat hat in seiner 869. Sitzung am 7. Mai 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Zur Vorlage allgemein
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die im Grünbuch vorgenommene umfassende Zusammenschau der Funktionen der Wälder in der EU und der Bedeutung des Forst- und Holzsektors in der Gemeinschaft. Das Grünbuch unterstreicht damit die multifunktionale Rolle der nachhaltigen Forstwirtschaft in Europa und eignet sich damit als gute Ausgangsbasis für eine breite Diskussion über Optionen für ein mögliches EU-Engagement für den Schutz der Wälder und für Waldinformationssysteme in Europa. Er stimmt mit der Kommission darin überein, dass das Thema "Wälder und Klimawandel" sowohl für die Zukunft der Wälder und der Forst- und Holzwirtschaft in Europa als auch für den Schutz des Klimas von herausragender Bedeutung ist.
Der Bundesrat betrachtet das Grünbuch daher auch als Chance zur Weiterentwicklung der Forststrategie der EU von 1999 und des EU-Forstaktionsplans von 2006 und sieht im Hinblick auf die dargestellte Multifunktionalität der Forstwirtschaft und die Bedeutung des Sektors Forst und Holz für die EU die Zuständigkeit primär beim Agrarrat.
Dabei weist der Bundesrat darauf hin, dass Wälder einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, andererseits sich durch den Klimawandel die Bedingungen für den Wald und die Waldbewirtschaftung in Europa verändern werden.
Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass Wälder vielfältige, miteinander verknüpfte soziale, ökonomische und ökologische Funktionen haben. Die nachhaltige Nutzung der Wälder und die Bereitstellung des Rohstoffs Holz sichert Arbeitsplätze und Einkommen im ländlichen Raum und stärkt den in Deutschland und Europa bedeutenden Sektor der Forst- und Holzwirtschaft entlang der Produktkette. Die Wälder schützen Böden, Siedlungen und Verkehrswege, dienen der Luftreinhaltung, bieten Sicht- und Immissionsschutz, regulieren den Wasserhaushalt, erhalten die biologische Vielfalt und ermöglichen verschiedensten Nutzergruppen Erholung. Die Pflege und Bewirtschaftung durch die Waldbesitzer garantiert multifunktional leistungsfähige Waldstrukturen. Gerade Deutschland hat eine lange Erfahrung mit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Funktionen des Waldes als die drei Säulen der Nachhaltigkeit erhält. Daher begrüßt der Bundesrat das klare Bekenntnis der Kommission zur gezielten nachhaltigen Waldbewirtschaftung als Voraussetzung für einen wirksamen Waldschutz.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Säulen der nachhaltigen Forstwirtschaft nicht statisch sein dürfen. Aspekte des Klimaschutzes, die biologische Vielfalt oder auch kulturelle Funktionen des Waldes sind in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus gelangt. Gerade die Dynamik des Klimawandels erfordert dementsprechend dynamischere Ausrichtungen sowohl des Naturschutzes als auch bei der Bewirtschaftung des Waldes, um die notwendige Kohärenz der den Wald betreffenden Fachpolitiken zu gewährleisten. Der Bundesrat gibt im Hinblick auf die gestellten Fragen jedoch zu bedenken, dass die weiteren Diskussionen der Inhalte des Grünbuchs sich nicht zu sehr auf ökologische Funktionen, insbesondere zum Erhalt der biologischen Vielfalt, verengen und Aspekte wie z.B. der Rohstoffsicherung im stofflichen und energetischen Biomassebereich nicht vernachlässigt werden dürfen.
Der Bundesrat begrüßt daher den ganzheitlichen Ansatz des Grünbuchs, der alle drei Säulen der Nachhaltigkeit berücksichtigt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder als Garant für die Erhaltung und Stabilisierung der Wälder ansieht.
Entsprechend tritt der Bundesrat Bestrebungen entgegen, den Schutz der Wälder nur im Sinne eines Schutzes vor Zerstörung und Degradierung - einschließlich durch die Forst- und Holzwirtschaft - anzusehen. Er ist vielmehr der Auffassung, dass das Konzept "Schutz durch Nutzung" als Kernelement einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung auch im Zeichen des Klimawandels konsequent weiterverfolgt werden soll, wie dies auch im Grünbuch z.B. beim Schutz der biologischen Vielfalt durch Nutzung (Kapitel 2.3.2.3, dritter Absatz) oder bei der Bedeutung funktionierender Bioenergiemärkte als Instrument der Verhütung von Waldbränden (Kapitel 3.3, letzter Absatz) ausgeführt wird.
Wälder schützen das Klima. Sie speichern Kohlenstoff im Zuge der Photosynthese im stehenden Holzvorrat der Waldbestände und in den Waldböden (Humus). Die Verwendung von Holzprodukten für Bauen, Wohnen, Arbeiten und Heizen vermeidet durch die Substitution anderer Materialien oder Energieträger CO₂-Emissionen. Daher hat auch die Holzentnahme aus Wäldern im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung keinen negativen Einfluss auf die CO₂-Bilanz. Im Falle der energetischen Verwertung erfolgt diese mit Ausnahme der Gewinnung CO₂- neutral, im Falle der stofflichen Verwendung stellen die Holzprodukte sogar eine Kohlenstoffsenke dar.
Um die positiven Klimaschutzwirkungen von Holz zu steigern und die in Europa steigende Nachfrage nach Holz befriedigen zu können, ist die nachhaltige Nutzung bisher noch nicht genutzter Potenziale innerhalb der EU voranzutreiben. Geeignete Maßnahmen der Holzmobilisierung und eine verstärkte Werbung für den Rohstoff Holz auf regionaler und überregionaler Ebene können infolge dadurch erzielter Substitutionseffekte zur Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen maßgeblich beitragen.
Im Gegensatz zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder in Europa tragen Waldvernichtung und ungeregelte Waldbewirtschaftung in anderen Regionen wesentlich zur Freisetzung von CO₂ bei. Der Bundesrat begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Bemühungen der Kommission zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages und zum internationalen Waldschutz. Es bedarf aber darüber hinaus zusätzlicher internationaler Bemühungen in Form von Vegetationsprogrammen, um Wüstenausdehnungstendenzen entgegenzuwirken und die positiven Auswirkungen von Vegetation auf Klima und Wasserhaushalt zu fördern.
2. Zu den Fragen
Zu Frage 1
In Deutschland hat die Erhaltung, Ausbalancierung und Verbesserung der Waldfunktionen eine lange und erfolgreiche Tradition. Das ist umso wichtiger, als kontinuierlich neue Ansprüche an Wald und Forstwirtschaft gestellt werden, z.B. um das Leisten eines wesentlichen Beitrages zum Klimaschutz oder zur Erhaltung der Biodiversität. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass der Ausbalancierung der Waldfunktionen insbesondere auch im Hinblick auf regional und lokal divergierende Voraussetzungen und Ansprüche eine große Bedeutung zukommt. Neben der Unterstützung der Waldbesitzer bei Anpassungsmaßnahmen der Wälder an den Klimawandel sollte bei allen Maßnahmen auf EU-Ebene und nationaler Ebene darauf geachtet werden, dass diese zu keinen zusätzlichen Belastungen für die Waldbesitzer und Forstbetriebe führen und die Waldbesitzer die Wälder nachhaltig bewirtschaften können sowie eine optimale Aussteuerung unterschiedlicher Waldfunktionen möglich bleibt und ausreichend regionale Gestaltungsspielräume bleiben. Einer neuen Ausbalancierung der Waldfunktionen bedarf es zumindest in Deutschland nicht.
Der Bundesrat stellt dazu fest, dass in Deutschland mit dem nationalen Waldprogramm, den forstlichen Förderprogrammen, der Klimaanpassungsstrategie für die Land- und Forstwirtschaft sowie der sektoralen Agrobiodiversitätsstrategie neben den Waldgesetzen ausreichende Instrumente für die Gewährleistung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und eines ausreichenden Waldschutzes existieren. Der Bundesrat lehnt daher Bestrebungen ab, zusätzliche Instrumente oder einen neuen (Rechts-) Rahmen auf europäischer Ebene zu schaffen. Er verweist vielmehr auf die Notwendigkeit, auf europäischer Ebene die vorhandenen Strategien, Aktionen und sonstigen Maßnahmen mit Bezug zum Wald und die Forstwirtschaft besser zu koordinieren und zusammenzuführen sowie zu finanzieren. Dabei ist vor allem auf kohärentes Handeln zu achten. Es bedarf zudem einer flexibleren Herangehensweise in der Naturschutzpolitik, um der Dynamik des Klimawandels folgen zu können. In unterschiedlicher Ausprägung wird es beispielsweise zu pflanzensoziogeographischen Verschiebungen kommen. Auch wird bei der Beurteilung von als invasiv geltenden Arten zu differenzieren sein.
Der Bundesrat drängt in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, nach dem forstpolitische Maßnahmen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen und damit den vielfältigen Standortsituationen in Europa Rechnung getragen wird.
Zu Frage 2
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Wälder und die Forstwirtschaft in Deutschland die Herausforderungen des Klimawandels meistern können.
Zur differenzierten Einschätzung der Klimagefährdung bzw. -anfälligkeit bestimmter Regionen lässt sich in Deutschland inzwischen auf regionen- und waldspezifische Klimaprojektionen zurückgreifen. Eine klassische retrospektivische Informationsquelle sind auch weiterhin agrarmeteorologische Aufzeichnungen. Daneben liefern die Daten- und Zeitreihen der nationalen Waldinventur und des forstlichen Umweltmonitorings (Level I und Level II) spezifische, waldökologisch aussagefähige Daten.
Ein frühzeitiges Handeln unter Beachtung der Antworten auf die übrigen Fragen - insbesondere zu Frage 1 - ist ohne Alternative, da auf Grund der langen Entwicklungszyklen von Waldökosystemen die Anpassung der Wälder an sich ändernde Standortbedingungen nur langfristig erfolgen kann.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Finanzierung entsprechender Forschungsprojekte sowie der notwendigen Maßnahmen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel weiterhin sichergestellt sein muss. Durch die fortgesetzte Bereitstellung von finanziellen Mitteln beispielsweise für Waldumbau oder für Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr von Waldbränden oder Schadorganismen kann die EU frühzeitig dazu beitragen, die diesbezüglichen Bemühungen der Mitgliedstaaten zu untermauern. Dazu gehört auch die Waldmehrung als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.
Dies darf allerdings nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Nettozahlerposition Deutschlands führen.
Zu Frage 3
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Strategien der EU und Deutschlands zu einem ausreichenden Schutz der Wälder einschließlich deren Vorbereitung auf den Klimawandel und zum Erhalt der Biodiversität in den Wäldern beitragen. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung hat dabei eine besondere Rolle, denn die Geschwindigkeit der prognostizierten Klimaänderungen lässt einer natürlichen Anpassung der Wälder kaum Zeit.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die nachhaltige Waldbewirtschaftung auch für den Erhalt der Biodiversität von großer Bedeutung ist. So sind viele nachhaltig bewirtschaftete Wälder häufig auch integraler Bestandteil des Natura-2000-Netzes in Deutschland, die im Einklang mit den Erhaltungszielen bewirtschaftet werden. Daher sollten weitere Einschränkungen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung vermieden und die Waldbesitzer vor weiterem Bürokratieaufwand bewahrt werden. Ferner ist die notwendige Kohärenz bei den den Wald betreffenden Fachpolitiken zu gewährleisten. Über die bisherigen politischen Rahmenregelungen hinaus sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Zu Frage 4
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Anpassung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung über das bisherige Maß hinaus in der Praxis nicht erforderlich ist. Nachhaltige Waldbewirtschaftung bedeutet, dass die Wälder nur so genutzt werden dürfen, dass nachfolgende Generationen einen mindestens gleich großen Nutzen aus ihnen ziehen können. Dieser Nutzen schließt alle drei Säulen der Nachhaltigkeit ein. Da das reale Ausmaß der Klimaänderungen jedoch nicht exakt vorhersehbar ist, müssen waldbauliche Strategien zwingend auf eine Risikominimierung und Risikoverteilung ausgerichtet sein. Bei Beachtung der MCPFE-Grundregeln (Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa [MCPFE; Helsinki-Prozess]) bei der Waldbewirtschaftung werden die Erzeugungs- und Schutzfunktionen der Wälder sowie die Lebensfähigkeit der Forstwirtschaft erhalten und die Resilienz der Wälder verbessert.
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) verfolgt neben dem Schutz der biologischen Vielfalt auch das Ziel, ihre Bestandteile nachhaltig zu nutzen. Daher ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Ziele der CBD zur biologischen Vielfalt der Wälder durch eine konsequent auf nachhaltige Waldbewirtschaftung in einem umfassenden Sinne ausgerichtete Forstwirtschaft erfüllt werden.
Herkunftssicheres, genetisch angepasstes und qualitativ hochwertiges Forstsaatgut ist Voraussetzung für leistungsstarke, standortgerechte und stabile Wälder. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Deutschland mit dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) über geeignete und ausreichende rechtliche Rahmenbedingungen verfügt, um den Wald mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie die Forstwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern. Zur Erhaltung des Genpools und seiner Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel ist eine natürliche Verjüngung der Wälder bei geeignetem Ausgangsbestand vorteilhaft oder es sind angepasste standortgerechte Baumarten oder Herkünfte zu verwenden.
Zu Frage 5
Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Aussage im Grünbuch, dass Informationen über Waldressourcen und den Zustand von Wäldern unerlässlich sind, um sicherzustellen, dass Entscheidungen, die die Wälder betreffen, auf allen Ebenen größtmöglichen sozioökonomischen und ökologischen Nutzen bringen. Er ist jedoch der Meinung, dass für eine verbesserte Berichterstattung lediglich die vorhandenen Waldinformationen besser harmonisiert werden müssen, nicht aber zusätzliche Indikatoren erforderlich sind, um über ausreichende Informationen über die Nutzung der Wälder, die Waldfunktionen und den Waldschutz zu verfügen.
Es ist finanziell und konzeptionell sicherzustellen, dass das bewährte langfristige forstliche Umweltmonitoring innerhalb der Gemeinschaft in seinen Grundzügen fortgeführt sowie weiterentwickelt werden kann, um die Gesundheit und den Zustand des Waldes vergleichbar zu erfassen. Ein einheitliches System zur Überwachung von Schädlingsausbrüchen in der EU existiert derzeit nicht. In Deutschland hat die Überwachung forstlicher Schadorganismen jedoch eine große Tradition. So besteht insbesondere in Ostdeutschland bereits seit Jahrzehnten ein intensives und sehr effizientes Überwachungs- und Meldewesen im Waldschutz.
Die bisherigen Klima- und Bodeninformationen der forstlichen Standorterkundung liefern gute Aussagen zum Produktionspotenzial, beziehen sich aber auf eine relative Konstanz der Umweltbedingungen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass angepasste Flächeninformationen benötigt werden, welche die Dynamik der Veränderungen berücksichtigen und damit als Planungsgrundlage für Waldbewirtschaftungsstrategien dienen können. Um Auswirkungen des Klimawandels rechtzeitig festzustellen und langfristige Anpassungsmaßnahmen zu ermöglichen, muss ein Netz an Dauerbeobachtungsflächen fortgeführt und im Rahmen des Klimafolgenmonitorings ggf. an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden.
Die Fortführung und geeignete Ergänzung EU-weiter Inventurnetze mit standardisierter Aufnahmemethodik würde die Ergebnisse der nationalen Waldzustandserhebung mit Inventuren anderer Mitgliedstaaten objektiv vergleichbar machen. In diesem Rahmen sind auch ausreichend Aussagen über die Kohlenstoffbilanz sowie die Schutzfunktionen möglich, wobei über die wetterregulierenden Einflüsse von Wald noch sehr wenig bekannt ist. Die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Gesellschaft und die Tragfähigkeit der Forstwirtschaft sollten weiterhin als Thema forstpolitischer Aktivitäten unterstützt werden. Auch die Entwicklung von Verfahren der Fernerkundung über die Auswertung von Luftbildern oder Satellitendaten bietet einen Ansatz zur Harmonisierung. Die Europäische Technologieplattform für den Forst-, Holz-, Papier- und Bioenergiesektor (FTP) verfolgt u. a. auch als strategisches Ziel, die nachhaltige Forstwirtschaft zur Erfüllung multifunktionaler Anforderungen an den Rohstofflieferanten Wald zu stärken. Über die FTP kann daher auf europäischer Ebene ein wichtiger Beitrag zur Vermittlung und Koordinierung von Forschungsvorhaben in diesem Sektor geleistet werden.
Generell müssen den Wald betreffende Fragestellungen auch Berücksichtigung bei den forschungspolitischen Ansätzen der EU (vgl. EU-2020-Strategie) finden.
In jedem Fall ist bei der fortgesetzt notwendigen Harmonisierung der Walddatenerfassung und der Waldinformationssysteme auf eine Minimierung des Bürokratieaufwandes für alle Beteiligten zu achten. Die Mitgliedstaaten sollten in die Lage versetzt werden, dauerhafte Messsysteme weiterhin zu unterhalten. Kurzfristig angelegte Monitoringmaßnahmen werden langfristig ausgerichteten Waldbewirtschaftungssystemen nicht gerecht.