Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament hat auf seiner Tagung vom 13. bis 16. Dezember 2010 die nachstehend aufgeführten Texte angenommen. Sie wurden dem Bundesrat mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 17. Januar 2011 zugeleitet.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2010 zum Einfluss der Werbung auf das Verbraucherverhalten (2010/2052(INI)) 3
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine neue Strategie für Afghanistan (2009/2217(INI)) 14
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu dem Thema Malaysia: Anwendung der Prügelstrafe 36
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu eritreischen Flüchtlingen, die auf dem Sinai gefangen gehalten werden 39
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union 41
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit 43

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2010 zum Einfluss der Werbung auf das Verbraucherverhalten (2010/2052(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Werbung den Wettbewerb und die Wettbewerbsfähigkeit fördert, möglicherweise die missbräuchliche Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen beschränkt und die Innovation im Binnenmarkt unterstützt und demnach, insbesondere mit Blick auf ein vielfältiges Angebot, niedrigere Preise und Informationen zu neuen Waren, vorteilhaft für die Verbraucher ist,

B. in der Erwägung, dass Werbung eine wichtige und häufig unentbehrliche Finanzierungsquelle für eine dynamische und wettbewerbsfähige Medienlandschaft darstellt und aktiv die Vielfalt und Unabhängigkeit der Presse in Europa fördert,

C. in der Erwägung, dass einige Werbepraktiken jedoch Nachteile für den Binnenmarkt und für die Verbraucher mit sich bringen können (unlautere Praktiken, Eindringen in den öffentlichen Raum und die Privatsphäre, personenbezogene Werbung, Barrieren für den Zugang zum Binnenmarkt und Verzerrung des Binnenmarkts),

D. in der Erwägung, dass es nach wie vor notwendig ist, unlautere Geschäftspraktiken im Bereich der Werbung zu bekämpfen, die laut Eurobarometer Spezial Nr. 298 weiterhin üblich sind,

E. in der Erwägung, dass die Weiterentwicklung der Kommunikationsmittel die Werbung, insbesondere infolge der Entwicklung von Internet, sozialen Netzwerken, Foren und Blogs, der wachsenden Mobilität der Nutzer und des Booms bei digitalen Produkten, erheblich beeinflusst,

F. in der Erwägung, dass heute aufgrund einer gewissen Verdrossenheit der Verbraucher angesichts der Flut von Werbenachrichten die Versuchung besteht, die neuen Kommunikationstechnologien zur Verbreitung kommerzieller Nachrichten zu verwenden, die nicht eindeutig als solche gekennzeichnet sind und daher zur Irreführung der Verbraucher missbraucht werden können,

G. in der Erwägung, dass durch die Entwicklung neuer Werbepraktiken für das Internet und für tragbare Geräte neue Probleme entstehen, die erfasst werden müssen, um ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten,

H. in der Erwägung, dass der Internetwerbung eine bedeutende Rolle zukommt, insbesondere durch die Finanzierung kostenloser Dienste, und dass sie einen exponentiellen Anstieg verzeichnet,

I. in der Erwägung, dass die zielgerichtete (kontext-, personen- und verhaltensbezogene) Werbung, die an die Interessen der Internetnutzer angepasst wird, eine schwere Verletzung der Privatsphäre darstellt, da sie sich auf die Beobachtung von Einzelpersonen stützt (Cookies, Einrichtung von Nutzerprofilen, Geolokalisierung) und nicht einer freiwilligen und ausdrücklichen vorherigen Zustimmung durch den Verbraucher unterliegt,

J. in der Erwägung, dass die personenbezogene Ausrichtung von Werbung nicht zur Entwicklung einer aufdringlichen Werbung führen darf, die gegen die Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre verstößt,

K. in der Erwägung, dass Personen wie Kinder, Jugendliche, ältere Menschen, oder bestimmte aufgrund ihrer sozio-ökonomischen Lage schutzbedürftige Einzelpersonen (beispielsweise überschuldete Menschen), die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung, ihres Alters oder ihrer Vertrauensseligkeit für besonders schutzbedürftig gehalten werden, besonders geschützt werden müssen,

L. in der Erwägung, dass immer noch keine Informationen über die genauen soziopsychologischen Auswirkungen neuer, immer weiter um sich greifender und weiter verbreiteter Formen von Werbung vorliegen, insbesondere über die Lage derer, die sich den Erwerb der Waren und Dienstleistungen, für die auf diese Weise geworben wird, nicht leisten können,

M. in der Erwägung, dass für bestimmte Erzeugnisse wie Tabak, Alkohol, Arzneimittel und Glücksspiele im Internet wegen ihrer besonderen Eigenschaften eine angemessene Regelung der Internetwerbung erforderlich ist, um Missbrauch, Abhängigkeit und Fälschungen zu verhindern,

N. in der Erwägung, dass Reklame ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Stereotypen und Vorurteilen aufgrund von Rassismus, Sexismus und Fremdenfeindlichkeit darstellen kann;

O. in dem Bewusstsein, dass Reklame häufig einseitige und/oder verfälschte Inhalte transportiert, die stereotypisierte Vorurteile in Bezug auf das Geschlecht verfestigen, wodurch Gleichstellungsstrategien, die diese Ungleichheiten beseitigen sollen, unterminiert werden,

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine neue Strategie für Afghanistan (2009/2217(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft wiederholt ihre Unterstützung für die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bekräftigt hat, in denen Sicherheit, Wohlstand und die Menschenrechte aller afghanischen Bürger verteidigt werden; in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft jedoch implizit anerkannt hat, dass es nach neun Jahren Krieg und internationalem Einsatz noch immer nicht gelungen ist, dem Taliban-Aufstand ein Ende zu setzen und dem Land Frieden und Stabilität zu bringen, und in der Erwägung, dass seit 2009 eine neue Politik zur Bekämpfung von Aufständischen betrieben wird und dass an die 45 000 Soldaten als Verstärkung aufgeboten wurden,

B. in der Erwägung, dass angesichts einer Koalition von internationalen Kräften, die die Taliban und die anderen Aufständischen nicht zu schlagen vermögen, und einer Bewegung von Aufständischen und Taliban, die sich gegen diese Streitkräfte nicht durchsetzen kann, kein klares Ende in Sicht ist,

C. in der Erwägung, dass General Stanley McChrystal 2009 erklärte, er sehe keine Anzeichen für eine starke Präsenz der Al-Quaida in Afghanistan, und hochrangige amerikanische Regierungsbeamte bestätigen, dass die Al-Quaida inzwischen kaum in Afghanistan in Erscheinung tritt,

D. in der Erwägung, dass sich die Sicherheits- und Lebensbedingungen verschlechtert haben, wodurch die einstige Akzeptanz der Präsenz der Koalition durch die Bevölkerung immer mehr abnimmt, und in der Erwägung, dass die Koalition von der Bevölkerung immer stärker als Besatzung wahrgenommen wird; in der Erwägung, dass eine neue, umfassendere Partnerschaft mit den Menschen Afghanistans erforderlich ist, die nicht repräsentierte Gruppen und die Bürgergesellschaft in die Bemühungen um Frieden und Versöhnung einbezieht,

E. in der Erwägung, dass die EU einer der wichtigsten Geber von Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe für Afghanistan ist; in der Erwägung, dass sie ein engagierter Partner bei den Bemühungen um Wiederaufbau und Stabilisierung ist,

F. in der Erwägung, dass sich die Geber mit dem Afghanistan-Pakt von 2006 und auf der Kabul-Konferenz verpflichtet haben, nach Möglichkeit einen zunehmenden Anteil (bis zu 50 %) ihrer Hilfe über den afghanischen zentralen Staatshaushalt abzuwickeln, sei es direkt oder über Treuhandfonds-Mechanismen; in der Erwägung, dass derzeit jedoch nur 20 % der Entwicklungshilfe über den Staatshaushalt fließen,

G. in der Erwägung, dass die unzureichende Koordinierung die Wirksamkeit der Afghanistan-Hilfe der EU schmälert,

H. in der Erwägung, dass von 2002 bis 2009 internationale Hilfe im Umfang von mehr als 40 Mrd. USD nach Afghanistan geflossen ist; in der Erwägung, dass die Zahl der Kinder, die eine Schule besuchen, während dieses Zeitraums gestiegen ist, dass jedoch nach Schätzungen von UNICEF 59 % aller afghanischen Kinder unter fünf Jahren nach wie vor nicht genug zu essen haben und fünf Millionen Kinder nicht zur Schule gehen können,

I. in der Erwägung, dass die Lage der Frauen auf dem Land nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis gibt; in der Erwägung, dass Berichten der Vereinten Nationen zufolge die Müttersterblichkeitsrate in Afghanistan mit 25 000 Todesfällen pro Jahr weltweit die zweithöchste ist, dass nur 12,6 % der Frauen, die älter als 15 Jahre sind, lesen und schreiben können und dass 57 % der Mädchen verheiratet werden, bevor sie das gesetzliche Alter von 16 Jahren erreicht haben; in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen immer noch weit verbreitet ist; in der Erwägung, dass das diskriminierende Schia-Gesetz über den persönlichen Status nach wie vor in Kraft ist und unter anderem Frauen kriminalisiert, wenn sie sich weigern, mit ihrem Ehemann Geschlechtsverkehr zu haben, und Frauen verbietet, ohne Einwilligung ihres Ehemanns das Haus zu verlassen,

J. in der Erwägung, dass Afghanistan Vertragspartei mehrerer internationaler Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Frauen und Kindern ist, insbesondere des VN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aus dem Jahr 1979 und des VN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes aus dem Jahr 1989, und in der Erwägung, dass die afghanische Verfassung in Artikel 22 besagt, dass "die Bürger Afghanistans, sowohl Frauen als auch Männer, ... vor dem Gesetz gleiche Rechte und Pflichten" haben; in der Erwägung, dass das afghanische Familienrecht derzeit überarbeitet wird, um es an die Verfassung anzupassen,

K. in der Erwägung, dass der US-Kongress im Juli 2010 eine Überprüfung geleisteter Milliardenhilfen für Afghanistan forderte und dafür stimmte, die Hilfe für die Regierung Afghanistans vorläufig um fast 4 Mrd. USD zu kürzen,

L. in der Erwägung, dass der Finanzminister Afghanistans, Omar Zakhilwal, erstens die Vertragsvergabeverfahren von NATO/ISAF, die nicht der lokalen afghanischen Wirtschaft zugute kommen, sowie zweitens die einseitige Auslegung der Bestimmungen für Steuerbefreiungen im Abkommen zwischen ISAF und der afghanischen Regierung durch ISAF kritisiert hat, und in der Erwägung, dass der Minister ausländischen Auftragnehmern vorgeworfen hat, den größten Teil der von ISAF finanzierten Verträge in Höhe von bis zu vier Milliarden USD in die eigene Tasche gesteckt zu haben, was Berichten zufolge einen ständigen Abfluss von Geld aus dem Land zur Folge hat; in der Erwägung, dass die afghanische Regierung jetzt eine internationale Untersuchung fordert,

M. in der Erwägung, dass es inzwischen offensichtlich ist, dass in Afghanistan keine militärische Lösung möglich ist, und in der Erwägung, dass die USA nach eigenen Erklärungen im Sommer 2011 mit dem Abzug ihrer Truppen aus Afghanistan beginnen werden, dass sich andere Länder bereits zurückgezogen haben oder dies planen und dass andere noch keine Absicht zum Abzug geäußert haben; allerdings in der Erwägung, dass der Rückzug des Militärs ein allmählicher und koordinierter Prozess im Rahmen eines politischen Projekts sein muss, das einen reibungslosen Übergang der Verantwortung auf die afghanischen Sicherheitskräfte gewährleistet,

N. in der Erwägung, dass auf der Konferenz von Kabul beschlossen wurde, dass mit der erforderlichen finanziellen und technischen Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft bis Oktober 2011 die afghanische Nationalarmee auf 171 600 Mann und die afghanische nationale Polizei auf 134 000 Mann aufgestockt werden sollen,

O. in der Erwägung, dass das Hauptziel der EUPOL-Mission in Afghanistan darin besteht, zum Aufbau eines afghanischen Polizeisystems beizutragen, das internationalen Standards entspricht,

P. in der Erwägung, dass Afghanistan nicht nur der weltgrößte Opiumproduzent und Hauptlieferant der Heroinmärkte in der EU und der Russischen Föderation ist, sondern nach einem kürzlich erschienenen Bericht des UNODC auch einer der weltweit größten Cannabisproduzenten; in der Erwägung, dass die Opiumproduktion in Afghanistan in den letzten beiden Jahren jedoch um 23 % und seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2007 um ein Drittel zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass das UNODC festgestellt hat, dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Anbau von Opium und jenen Gebieten besteht, die von Aufständischen beherrscht werden, und dass in jenen Teilen Afghanistans, in denen die Regierung besser in der Lage ist, die Gesetze umzusetzen, nahezu zwei Drittel der Bauern sagen, sie bauen kein Opium an, weil es verboten ist - in der Erwägung, dass im Südosten, wo die offiziellen Stellen weniger Einfluss haben, knapp 40 % der Bauern das Verbot als Grund dafür genannt haben, weshalb sie keinen Mohn anbauen,

Q. in der Erwägung, dass einem kürzlich vorgelegten Bericht des UNODC zufolge die Zahl der afghanischen Bürger, die drogensüchtig sind, in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen ist, eine Tendenz, die erhebliche soziale Auswirkungen auf die Zukunft des Landes haben wird,

R. in der Erwägung, dass die EU seit dem Beginn des Wiederaufbauprozesses eine aktive Rolle bei der Drogenbekämpfung gespielt hat, ohne dass nennenswerte Ergebnisse dabei erreicht werden konnten, die Durchdringung der Volkswirtschaft, des politischen Systems, der staatlichen Institutionen und der Gesellschaft durch die Drogenindustrie zu beschränken,

S. in der Erwägung, dass in Afghanistan einige Mohnplantagen mit chemischen Pflanzenvernichtungsmitteln zerstört wurden, und in der Erwägung, dass Mensch und Umwelt durch die damit verbundene Boden- und Gewässerbelastung schwere Schädigungen erleiden; allerdings in der Erwägung, dass inzwischen Konsens darüber besteht, dass sich repressive Maßnahmen gegen den Drogenhandel und die Labors, in denen Heroin hergestellt wird, richten müssen, und nicht gegen die Bauern; in der Erwägung, dass sich die Bemühungen nun vor allem darauf konzentrieren, den Bauern alternative Möglichkeiten anzubieten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen,

T. in der Erwägung, dass Afghanistan über beachtliche natürliche Ressourcen verfügt, einschließlich reicher Mineralvorkommen wie Gas und Öl im Wert von geschätzten drei Billionen USD, und in der Erwägung, dass die afghanische Regierung auf diesen Ressourcen aufbaut, um die wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben, sobald im Land wieder Frieden und Sicherheit herrschen,

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

Drogen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu dem Thema Malaysia: Anwendung der Prügelstrafe

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass körperliche Züchtigung in allen ihren Formen nach dem internationalen Recht unter allen Umständen verboten ist,

B. in der Erwägung, dass das malaysische Recht für mindestens 66 Straftaten die Bestrafung durch Stockschläge (bekannt als "Auspeitschung") vorsieht und dass Schätzungen von Amnesty International zufolge in malaysischen Gefängnissen die Prügelstrafe jährlich gegen 10 000 malaysische Staatsbürger und zunehmende Zahlen von Flüchtlingen und Migranten angewandt wird,

C. in der Erwägung, dass der malaysische Staat in den letzten Jahren die Liste der Straftaten, die mit Stockschlägen bestraft werden können, um illegale Einreise und Drogenmissbrauch erweitert hat,

D. in der Erwägung, dass der VN-Menschenrechtsrat, dem Malaysia angehört, die Resolution 8/8 angenommen hat, in der festgestellt wird, dass körperliche Züchtigung gleichbedeutend mit Folter sein kann, und in der Erwägung, dass die Anwendung der Prügelstrafe schlimme Schmerzen und Leiden und ein nachhaltiges körperliches und seelisches Trauma hervorruft,

E. in der Erwägung, dass die Prügelstrafe - ein Überbleibsel der Kolonialherrschaft - in wenigen Ländern noch angewandt wird, Malaysia aber das einzige Land mit einer großen Bevölkerung und einem hohen Stand menschlicher Entwicklung ist, das diese Form der Bestrafung aufrechterhält,

F. in der Erwägung, dass ausländische Opfer der Prügelstrafe oft nicht über die gegen sie erhobenen Vorwürfe unterrichtet und ihnen das Recht auf einen Dolmetscher und der Zugang zu Rechtsberatung verweigert werden, was gegen ihr Recht auf ein objektives und unparteiisches Verfahren verstößt,

G. in der Erwägung, dass die am Prozess beteiligten Ärzte - deren Aufgabe sich darauf beschränkt zu bescheinigen, dass die Gefangenen in der Lage sind, geprügelt zu werden, und sie wiederzubeleben, falls sie ihr Bewusstsein verlieren - die ärztliche Ethik verletzen,

H. in der Erwägung, dass die malaysische Anwaltsvereinigung, die 8000 Anwälte repräsentiert, die Abschaffung dieser Form der Bestrafung gefordert hat, weil sie gegen alle internationalen Menschenrechtsnormen und mehrere Übereinkommen über Folter verstoße,

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu eritreischen Flüchtlingen, die auf dem Sinai gefangen gehalten werden

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die ägyptischen Sicherheitsbehörden nach Hunderten von eritreischen Flüchtlingen suchen, die nach Angaben des ONHCR von Beduinen-Schmugglern auf dem Sinai gefangen gehalten werden, nachdem die Flüchtlinge sich außerstande sahen, die von den Schmugglern geforderten Gelder zu zahlen, um sie bei der heimlichen Einreise nach Israel zu unterstützen,

B. in der Erwägung, dass das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen am vergangenen 7. Dezember verlautbarte, dass man besorgt sei wegen der etwa 250 eritreischen Migranten, von denen angenommen wird, dass sie in der Wüste Sinai gefangen gehalten werden,

C. in der Erwägung, dass Behauptungen zufolge die Menschenhändler die Zahlung von 8 000 Dollar pro Person für ihre Freilassung verlangen sowie dass die Betroffenen in Containern gefangen gehalten werden und Missbräuchen ausgesetzt sind,

D. in der Erwägung, dass einem von nichtstaatlichen Organisationen am 1. Dezember herausgegebenen gemeinsamen Aufruf zufolge Hunderte illegale Flüchtlinge vom Horn von Afrika monatelang in den Randgebieten einer Stadt im Sinai gefangen gehalten wurden,

E. in der Erwägung, dass den nichtstaatlichen Organisationen zufolge die Opfer bereits 2 000 US$ für ihre Verbringung nach Israel gezahlt hatten und dass die Flüchtlinge den Schilderungen zufolge von den Schmugglern auf äußerst demütigende und unmenschliche Art und Weise behandelt werden,

F. in der Erwägung, dass örtliche Beamte aus dem Nord-Sinai angaben, dass die Sicherheitsbehörden aktiv nach den Eritreern suchten, die angeblich in verstreuten Gruppen gefangen gehalten werden,

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Sport ein neues Zuständigkeitsgebiet der EU geworden ist;

B. in der Erwägung, dass Sport einen wichtigen Faktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt darstellt und zu vielen politischen Zielen beiträgt, wie zum Beispiel der Gesundheitsförderung, der Bildung, der sozialen Integration, der Bekämpfung von Diskriminierung, der Kultur sowie der Eindämmung der Kriminalität oder der Bekämpfung von Drogenabhängigkeit;

C. in der Erwägung, dass die große Mehrheit der Europäer, die Sport treiben und sich in ihrer Freizeit körperlich betätigen, im Bereich des Breitensports aktiv ist;

D. in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise und der Druck, unter dem die öffentlichen Haushalte stehen, schwerwiegende Folgen für die Finanzierung des Breitensports haben könnten;

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass weiterhin in allen Mitgliedstaaten der EU Menschen von Obdachlosigkeit betroffen sind und dass Obdachlosigkeit eine nicht hinnehmbare Verletzung der Menschenrechte darstellt,

B. in der Erwägung, dass das Jahr 2010 zum europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgerufen wurde,