Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission für einen europäischen Aktionsplan für den Einzelhandel als Beitrag zur Verwirklichung des Binnenmarktes im Einzelhandel, zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung sowie für einen verbesserten Zugang der Verbraucherinnen und Verbraucher zu hochwertigen und nachhaltigen Dienstleistungen und Produkten.
- 2. Bezüglich der von der Kommission geforderten Flexibilität des Arbeitsmarktes im Einzelhandelssektor weist der Bundesrat darauf hin, dass die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass Arbeitsverhältnisse auch im Einzelhandel so gestaltet werden, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein auskömmliches Einkommen erzielen können und insgesamt faire Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten gewährleistet werden.
- 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Ausbau des elektronischen Handels einen Beitrag zu mehr Wachstum liefern kann. Er bekräftigt zugleich die Notwendigkeit einer angemessenen Überwachung des elektronischen Handels, um den Schutz des Binnenmarktes und der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unerlaubten Handelspraktiken und nicht verkehrsfähigen Produkten zu gewährleisten. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich gegenüber der Kommission für eine Stärkung der Instrumente zur Überwachung des elektronischen Handels einzusetzen.
- 4. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission zur Bedeutung nachhaltiger und umweltfreundlicher Produkte und hält es daher für erforderlich, in den EU-Vorschriften, z.B. der Biozid-Verordnung, entsprechende Möglichkeiten der Bewerbung solcher Produkte einzuräumen. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung gebeten, in der europäischen Rechtsetzung auf Möglichkeiten einer Bewerbung von nachhaltigen und umweltfreundlichen Produkten hinzuwirken.
- 5. Der Bundesrat begrüßt die Initiative zur Entwicklung von Leitlinien für bewährte Praktiken und Verhaltenkodizes für den Handel. Im Zuge der Förderung von nachhaltigen und umweltfreundlichen Produkten, einer verbesserten und transparenten Verbraucherinformation sowie zur Sensibilisierung und Unterstützung der Unternehmen bittet der Bundesrat, bestehende Auskunftspflichten des Handels gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, wie zu besonders Besorgnis erregenden Stoffen in Produkten nach der REACH-Verordnung, in den Leitlinien zu berücksichtigen.