Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 14. Mai 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 19/207 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft - Drucksache 19/18963 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 04.06.20 Initiativgesetz des Bundestages