Der Ministerpräsident Kiel, den 25. Oktober 2005
des Landes Schleswig-Holstein
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
die schleswigholsteinische Landesregierung hat beschlossen, gemeinsam mit dem Land Niedersachsen dem Bundesrat die anliegende
- Entschließung des Bundesrates zur künftigen Ausgestaltung der Milchquotenregelung
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 4. November 2005 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur weiteren Beratung zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Harry Carstensen
Entschließung des Bundesrates zur künftigen Ausgestaltung der Milchquotenregelung
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Saldierung im Rahmen der Milchquotenregelung auf Molkereiebene mit Wirkung ab dem nächsten Zwölfmonatszeitraum 2006/2007 entfällt und zeitgleich eine bundesweite Handelbarkeit für Milchquoten eingerichtet wird. Die Handelbarkeit ist übergangsweise bis 2009 auf zwei Handelsregionen, die jeweils die neuen und alten Länder umfassen, zu beschränken.
Begründung
Die Überlieferung der Milchquoten in Deutschland belastet den ohnehin überversorgten Milchmarkt erheblich. Der Wegfall der Molkereisaldierung und die Beschränkung auf eine einstufige bundeseinheitliche Saldierung führen zu mehr Abgabengerechtigkeit und verhindern Umgehungen sowie systematische Überlieferungen durch kurzfristigen Molkereiwechsel. Damit einhergehend muss die bundesweite Handel- und Übertragbarkeit für Milchquoten eingeführt werden, um ein betriebliches Wachstum der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu ermöglichen. Nur bei zeitgleicher Einführung beider Maßnahmen können einerseits die Milcherzeuger von Produktionskosten entlastet und andererseits mehr Produktionsdisziplin erreicht werden. Um die agrarstrukturellen Besonderheiten in den neuen Ländern angemessen zu berücksichtigen, ist für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2009 die Einrichtung von zwei Handelsregionen vorzusehen.