Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 gemäß Artikel 110 Abs. 3 des Grundgesetzes und zu dem Finanzplan des Bundes 2007 bis 2011 gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat unterstützt die auf nachhaltige Konsolidierung des Bundeshaushalts gerichtete Linie des Bundes in seinem Haushaltsentwurf für 2008 und in der Finanzplanung des Bundes bis 2011. Zentrale Ziele müssen sein, auf Dauer die Einhaltung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts zu gewährleisten, die Struktur des Bundeshaushalts weiter zu verbessern und durch eine Verringerung des Anteils der Zinsausgaben finanzpolitische Gestaltungsspielräume zurückzugewinnen.
- 2. Ein konsequenter Konsolidierungskurs ist gerade in dem derzeit günstigen konjunkturellen Umfeld, zu dem auch das Wachstumspaket von Bund und Ländern einen wichtigen Beitrag geleistet hat, dringend geboten. Die aktuell robuste gesamtwirtschaftliche Situation ist nicht frei von Risiken. So zeigen die jüngsten Vorgänge an den Kreditmärkten, dass es unbeschadet ohnedies gegebener zyklischer Schwankungen zu Rückschlägen für die Konjunktur kommen kann. Die konjunkturbedingt deutlich verbesserten Einnahmeperspektiven müssen deshalb nach Auffassung des Bundesrates vor allem dafür eingesetzt werden, möglichst rasch einen Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung vorzulegen und mit dem Abbau des Schuldenstandes zu beginnen.
- 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die derzeit ausgesprochen günstige Entwicklung des Steueraufkommens kein Dauerzustand sein wird. Daneben unterliegen insbesondere auch die im Bundeshaushalt eingeplanten Erlöse für Privatisierungen Risiken für eine Realisierung dem Grunde und der Höhe nach. Er hält es vor diesem Hintergrund für geboten, dass Entscheidungen für neue, langfristig öffentliche Finanzmittel bindende Maßnahmen immer von gleichwertigen Entlastungen an anderer Stelle abhängig gemacht werden. Dabei dürfen Einsparungen einer staatlichen Ebene nicht dadurch erzielt werden, dass der Konsolidierungsdruck auf eine andere Ebene verlagert wird.
- 4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die eng begrenzten Spielräume für zusätzliche Ausgaben vorrangig für zukunftsorientierte und wachstumsstärkende Investitionen und Maßnahmen eingesetzt werden sollten, und unterstützt die Bundesregierung bei dem Vorhaben, bestehende Spielräume zur Umschichtung von Ausgaben in diese Richtung konsequent zu nutzen. Der Bundesrat erkennt in diesem Zusammenhang an, dass bei den Investitionen im Bundeshaushalt nominal ein leichter Zuwachs vorgesehen ist. Allerdings verharrt der Anteil der investiven Ausgaben am Haushaltsvolumen insgesamt weiterhin auf niedrigem Niveau.
- 5. Der Bundesrat unterstützt die finanzpolitische Doppelstrategie der Bundesregierung aus Konsolidierung und Wachstumsförderung. Die Umsetzung von Maßnahmen in wichtigen Zukunftsfeldern, insbesondere zugunsten der Bereiche Forschung, Bildung sowie der Infrastruktur tragen zu einer Stärkung des Wachstumspotentials bei. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Realisierung international präsentierter Schlüsseltechnologien aus Deutschland. Der Bundesrat erwartet, auch mit Blick auf die dem Bund zur Verfügung stehenden höheren Einnahmen aus der LKW-Maut, dass nach wie vor bestehende Finanzierungslücken bei den Verkehrswegen baldmöglichst geschlossen werden.
- 6. Bei den nach der ersten Stufe der Föderalismusreform verbliebenen gemeinsamen Finanzierungen ist es unverzichtbar, dass der Bund weiterhin seinen Anteil an der erforderlichen Finanzierung bereitstellt.
Der Bundesrat sieht bei der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" Prüfungsbedarf, ob die Erreichung dieses Ziels in den Planungen sichergestellt ist.
Im Interesse einer Stärkung bewährter Instrumente zur Förderung sinnvoller privater Investitionen hält der Bundesrat eine bedarfsgerechte Aufstockung der Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für sachgerecht. Außerdem besteht Prüfungsbedarf bei der Frage, ob die geplante zeitliche Verteilung der Verpflichtungsermächtigung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auf die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 angemessen ist.
Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass ungeachtet einer im Einzelfall möglicherweise sinnvollen neuen Schwerpunktsetzung bei gemeinsamen Finanzierungen, eine zu starke Aufsplitterung auf kleinteilige Fördermaßnahmen grundsätzlich unterbleiben sollte.
Mit Blick auf die mittelfristigen Perspektiven für bestehende Maßnahmen zur Investitionsförderung weist der Bundesrat darauf hin, dass die Frage nach einer möglichen Verlängerung der Investitionszulage - wie sie auch von Vertretern der Bundesregierung bereits aufgeworfen wurde - im Interesse einer Stärkung der Wirtschaftskraft in den neuen Ländern der Erörterung bedarf.