Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, 29. Mai 2019
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 978. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer
Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass infolge des Klimawandels in Zukunft die Wetterrisiken für die Land- und Forstwirtschaft zunehmen und damit auch dem Risikomanagement in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eine größere Bedeutung zukommt.
- 2. Der Bundesrat betont, dass an erster Stelle die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer gefordert sind, für ihren Betrieb aus den verschiedenen Instrumenten und Handlungsstrategien ein individuelles und angepasstes Risikomanagement zu entwickeln und umzusetzen. Der Staat kann dieses durch geeignete Rahmenbedingungen unterstützen.
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass seit dem 1. Januar 2013 für die Elementargefahren Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen über Bodenerzeugnissen ein ermäßigter Versicherungssteuersatz für diese Mehrgefahren einheitlich von 0,03 % der Versicherungssumme besteht.
- 4. Der Bundesrat stellt des Weiteren fest, dass die Extremwetterlagen Hitze, Dürre und Trockenheit nach jüngsten Forschungsergebnissen zunehmen. Er hält deshalb eine Aufnahme des Risikos Dürre in den Katalog der wetterbedingten Elementargefahren nach § 6 Absatz 2 Nr. 4 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Nr. 2 Versicherungssteuergesetz mit der Anwendung des ermäßigten Versicherungssteuersatzes für diese Schadensrisiken von einheitlich 0,03 % der Versicherungssumme - statt derzeit 19 % der Versicherungsprämie - für geboten.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Änderung des Versicherungssteuergesetzes zeitnah umzusetzen.
- 6. Der Bundesrat verleiht seiner Erwartung Ausdruck, dass durch die wettbewerbliche Preisbildung die Steuerermäßigung durch den reduzierten Versicherungssteuersatz vollständig den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen würde.
- 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, gemeinsam mit den Ländern Instrumente staatlicher Unterstützung wie zum Beispiel Instrumente für die Bildung von Risikorücklagen, die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen oder von Versicherungen gegen einzelne Elementargefahren, zu prüfen.
- 8. Ebenso sollte analog zum Förderbereich Forst eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz von "Maßnahmen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für die Landwirtschaft", zur Unterstützung der Entwicklung einer vielfältigen, klimastabilen Landwirtschaft sowie eine entsprechende Aufstockung der GAK hierfür geprüft werden. Sollte in der Folge ein Beschluss des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) notwendig werden, ist dieser herbeizuführen.
Begründung:
Es ist nicht nachvollziehbar, dass nach § 6 Absatz 2 Nr. 4 i.V.m. § 5 Absatz 1 Nr. 2 Versicherungssteuergesetz ausschließlich auf die Elementargefahren Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen (über Bodenerzeugnissen) ein ermäßigter Versicherungssteuersatz erhoben wird. Der Versicherungssteuersatz für diese Schadensrisiken (Mehrgefahren) beträgt seit dem 1. Januar 2013 einheitlich 0,03 % der Versicherungssumme (statt zuvor 19 % der Versicherungsprämie, bei der Hagelversicherung zuvor 0,02 % der Versicherungssumme). Von dieser Regelung ist das Risiko Dürre bislang ausgenommen.
Eine Aufnahme des Risikos Dürre in den Katalog der wetterbedingten Elementargefahren würde diese den übrigen Witterungsrisiken gleichstellen und die versicherungssteuerliche Gleichbehandlung eröffnen. Dies ist umso dringlicher, als die bisherige Regelung die ohnehin überdurchschnittlich hohen Versicherungsprämien für dieses Risiko überproportional verteuert.
Darüber hinaus wird der Bund gebeten, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, inwieweit eine Förderung von Instrumenten staatlicher Unterstützung wie zum Beispiel Instrumente für die Bildung von Risikorücklagen, Mehrgefahrenversicherungen oder Versicherungen gegen einzelne Elementargefahren erfolgen kann. Die GAK könnte analog zur Unterstützung im Bereich der Unterstützung für Waldeigentümer und der Forstwirtschaft zur Entwicklung vielfältiger, klimastabiler nachhaltiger Landwirtschaft bei entsprechender finanzieller Aufstockung erweitert werden. Ein entsprechender Beschluss des PLANAK könnte zum Jahresende 2019 herbeigeführt werden.