Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 12. April 2005 zu den o.a. Entschließungen des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses sowohl zum Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (799. Sitzung, Drucksache 285/04(B) ) als auch zum Ersten Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes (800. Sitzung, Drucksache 423/04(B) ) Entschließungen gefasst, die Forderungen an die Bundesregierung bezüglich der Sektoren Tabak und Schafhaltung enthalten. Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs wird zu beiden Entschließungen gemeinsam Stellung genommen.
1. Tabaksektor
In seiner Entschließung zum Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik hat der Bundesrat gefordert, bei der nationalen Umsetzung der Entkopplung im Tabaksektor im Übergangszeitraum eine möglichst hohe Teilkopplung in Höhe von 60 % beizubehalten und die entkoppelten Teile in den betriebsindividuellen Betrag einzubeziehen. Diese Forderung ist durch das Erste Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes umgesetzt worden.
Weiterhin hat der Bundesrat in dieser Entschließung die Bundesregierung gebeten, sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass monetäre Aufwendungen für Tabakquotenkäufe als einzelbetriebliche Investition anerkannt und als Fall in besonderer Situation angemessen berücksichtigt werden können. Tabakquotenkäufe sind im Rahmen einer Investition in Produktionskapazitäten gemäß den Bestimmungen von Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 als Fall in besonderer Situation berücksichtigungsfähig. Die konkreten Regelungen für die Zuweisung von zusätzlichen Referenzbeträgen aus der nationalen Reserve wurden für Deutschland durch die Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie festgelegt.
In der Entschließung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes hat der Bundesrat die Bundesregierung ferner gebeten, darauf hinzuwirken, dass den Tabak anbauenden Betrieben als dringend notwendige Alternative die Möglichkeit des Anbaus von Obst, Gemüse und Kartoffeln auf ihren bisher mit Tabak bebauten Flächen eröffnet wird, ohne dass damit die Nutzung der vorhandenen Zahlungsansprüche aus dem Tabakanbau verloren geht.
Die Bundesregierung hält die im Rahmen der Betriebsprämienregelung derzeit bestehenden Anbaubeschränkungen auf den Flächen, mit denen Zahlungsansprüche aktiviert werden, aus den vom Bundesrat dargelegten Gründen für unbefriedigend. Sie wird das Thema spätestens im Zusammenhang mit dem von der Europäischen Kommission vorzulegenden Zwischenbericht auf Europäischer Ebene zur Diskussion stellen.
2. Flächenlose bzw. flächenarme Schafhalter
In der Entschließung zum Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, im Zuge der Überführung des Kombinationsmodells in das Regionalmodell ein Förderprogramm für die flächenlosen bzw. flächenarmen Schafhalter im Rahmen der 2. Säule der Agrarpolitik aufzulegen.
Der Forderung des Bundesrates wurde entsprochen. Mit dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) 2005 wurde der Fördergrundsatz "Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung" (MSL) um eine Maßnahme zur Förderung extensiver Schafhaltung (und Ziegenhaltung) erweitert. Diese bedarf jedoch noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission.