921. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2014
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
- 1. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland weist derzeit eine solide Grunddynamik auf, die stark von binnenwirtschaftlichen Kräften getragen wird. Dies begünstigt auch die Konsolidierung des Bundeshaushalts. Der Bundesrat erkennt an, dass mit dem Entwurf der Bundesregierung für 2014 ein struktureller Haushaltsausgleich erreicht wird. Damit wird die Weichenstellung in Richtung des von der Bundesregierung verfolgten Ziels zukünftiger Haushaltspläne ohne Nettokreditaufnahme vorgenommen.
- 2. Eine zurückhaltende, auf Nachhaltigkeit gerichtete Haushalts- und Finanzpolitik ist auch mit Blick auf weiter bestehende Unwägbarkeiten insbesondere in Europa erforderlich. Zwar mehren sich in Europa die Zeichen einer wirtschaftlichen Erholung, nicht zuletzt beruhend auf den erheblichen Reformanstrengungen in etlichen europäischen Ländern. Gleichwohl ist die Wirtschafts- und Finanzkrise noch nicht überwunden. Einige europäische Länder stehen weiterhin vor der Herausforderung, Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und eine strikte nachhaltige Haushaltskonsolidierung mit Zukunftsinvestitionen in Wachstum und Beschäftigung zu verbinden.
- 3. Unbeschadet des Erfordernisses, einen nachhaltig ausgerichteten Konsolidierungskurs zu verfolgen, sieht der Bundesrat im Bundeshaushalt neben den vorgesehenen Investitionen weitere Ansätze für zukunftswirksame und wachstumsstärkende Maßnahmen. Umschichtungen innerhalb des Haushalts und Entlastungen an anderer Stelle sollten genutzt werden, um insbesondere dem hohen Bedarf bei der Infrastruktur, vor allem im Verkehrsbereich, bei der Städtebauförderung und der flächendeckenden Breitband-Grundversorgung gerecht zu werden.
- 4. Der Bundesrat erinnert an die Festlegung im Zuge der Einigung zur nationalen Umsetzung des Fiskalpakts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist vereinbart, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes der Bund zur Entlastung der Kommunen jährlich einen Betrag von 1 Mrd. Euro bereitstellt; ab Inkrafttreten des Gesetzes soll die Entlastung jährlich 5 Mrd. Euro betragen.
Für die Kommunen ist es unerlässlich, zeitnah Planungssicherheit zu erhalten. Die entsprechenden Gesetzesvorlagen sollten daher alsbald erarbeitet werden. Der Bundesrat erwartet, dass der Bund alle Möglichkeiten nutzt, damit die Gesetze mit Wirkung zum 1. Januar 2017 mit einer jährlichen Entlastung von anfänglich 5 Mrd. Euro in Kraft treten können.
- 5. Die in Aussicht gestellten Mittelaufstockungen für die Verkehrsinfrastruktur, die Städtebauförderung und zur Finanzierung von außeruniversitärer Forschung, für den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative sowie die zugesagte Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen sollten frühzeitig umgesetzt werden. Darüber hinaus erinnert der Bundesrat an die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Länder in Höhe eines Drittels der zusätzlich entstehenden finanziellen Spielräume des Bundes. Die Entlastungen sollten den Ländern ungebunden zur Verfügung gestellt werden, z.B. in Form eines höheren Umsatzsteueranteils.
- 6. Der Bundesrat stellt fest, dass von Seiten der Bundesregierung mittlerweile flankierende Maßnahmen zur Abfederung der mit der Bundeswehrreform und dem Abzug der Gaststreitkräfte verbundenen Schließung von Standorten auf der Basis des Koalitionsvertrags angekündigt wurden. Ausdrücklich sind vergünstigte Erwerbsmöglichkeiten für nicht mehr benötigte Liegenschaften durch betroffene Kommunen zu nennen. Dabei sieht es der Bundesrat als notwendig an, dass dies in Abstimmung mit den Ländern erfolgt und der entsprechende Haushaltsvermerk im Haushalt 2014 ausgebracht wird.
Angesichts des großen Umfangs der Bundeswehrreform und des Abzugs der Gaststreitkräfte bittet der Bundesrat darüber hinaus, das Ausmaß der Betroffenheit der Kommunen und die erforderliche Unterstützung durch flankierende Hilfen des Bundes im weiteren Verlauf zu überprüfen und ggf. zu ergänzen.
- 7. Der Bundesrat verweist im Übrigen auf seinen Beschluss vom 14. Februar 2014, mit dem er den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beim Bundestag eingebracht hat (BR-Drs. 041/14(B) ).
- 8. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit einer flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet mit einer Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018. Er bittet darauf hinzuwirken, dass nationale Förderverfahren zum Breitbandausbau durch eine Vereinfachung der EU-Vorgaben erleichtert werden.
Der Bundesrat stellt fest, dass bisher kein unmittelbares Förderprogramm des Bundes für Hochgeschwindigkeitsnetze vorgesehen ist. Er bittet deshalb, ein entsprechendes Programm vorzulegen und die Länder oder deren Förderprogramme mit einer spürbaren Finanzierung oder Kofinanzierung zu unterstützen.
- 9. Der Bundesrat bedauert, dass der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2014 sowie der Haushaltsplan bisher keine konkreten Schritte zur Umsetzung der von der Verkehrsministerin und den Verkehrsministern der Länder am 2. Oktober 2013 einstimmig vorgeschlagenen Instrumente und Konzepte zur Beseitigung der Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung in Deutschland erkennen lässt. Er vermisst insbesondere haushaltsrechtliche Instrumente zur Schaffung überjähriger Planungs- und Finanzierungssicherheit.
- 10. Bund und Länder haben sich als Konsequenz aus den verheerenden Überschwemmungen im Jahr 2013 darauf verständigt, ein Nationales Hochwasserschutzprogramm zu erarbeiten. Der Bundesrat wiederholt insoweit die Bitte der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder aus ihrer Jahreskonferenz vom 23. bis 25. Oktober 2013, angesichts des Umfangs der zu bewältigenden Aufgaben das Nationale Hochwasserschutzprogramm entsprechend dem Beschluss der Umweltministerinnen und -minister auf ihrer Sonderkonferenz "Hochwasser" vom 2. September 2013 mit ausreichenden Finanzmitteln zu unterstützen. Dies beinhaltet, dass die Finanzierung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms nicht zu Lasten der bisherigen Inhalte der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gehen darf und Vorschläge zu weiteren Möglichkeiten der Verbesserung der Förderbedingungen vom Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern unterbreitet werden sollen.