Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 36. Sitzung am 19. Mai 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/1438 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes - Drucksache 016/1023 -
mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
In Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d wird § 47 Abs. 3 Satz 3 gestrichen.